Mietvertrag. zwischen
|
|
- Petra Lorentz
- vor 2 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 P+R Park & Ride GmbH Mietvertrag zwischen der P+R Park & Ride GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Großmann, Garmischer Straße 19, München (nachfolgend Vermieterin genannt) und (nachfolgend Mieter 1 genannt) Der Vertrag wird zwischen den Parteien mit folgendem Inhalt geschlossen (2 Anlagen): 1 Vertragsgegenstand (1) Die Vermieterin vermietet an den Mieter in der Anwohnergarage Kellerstraße (Kellerstraße 10, München) den Stellplatz mit der Nummer ( UG). Der Stellplatz ist in beiliegendem Grundrissplan rot umrandet (Anlage 1). (2) Der Mieter ist verpflichtet, ausschließlich diesen Stellplatz und nur zur Einstellung von betriebsbereiten Personkraftfahrzeugen zu benutzen. Er hat der Vermieterin mitzuteilen, welche Fahrzeuge (Typ, KfZ- Kennzeichen) er vorwiegend auf dem Stellplatz abzustellen beabsichtigt. Jede diesbezügliche Änderung ist der Vermieterin unverzüglich anzugeben. Die Stellplatzgrößen bestimmen sich nach den geltenden Vorschriften der Garagenstellverordnung. Die Stellplätze sind je nach Lage zwischen 2,30 m und 2,40 m breit und haben eine Länge von 5,00 m. Die Durchfahrtshöhe beträgt 2,10 m. Das Einstellen von Fahrzeugen, die diese Maße überschreiten, ist nicht möglich. (3) Eingeschlossen ist die Benutzung des zur Mietsache führenden Zufahrtweges. 1 Bei Personen wird im Folgenden aus Gründen der besseren Lesbarkeit ausschließlich die männliche Form verwendet. Selbstverständlich sind damit auch Frauen angesprochen.
2 Mietvertrag Anwohnergarage Kellerstraße Seite 2 (4) Auf der Mietfläche dürfen keine Gegenstände gelagert werden. (5) Die Untervermietung oder eine sonstige entgeltliche Überlassung des Stellplatzes an Dritte ist nicht gestattet. 2 Bedienung der Schrankenanlage und Öffnung der Zugangstüren (1) Die Bedienung der Schrankenanlage bei der Tiefgarageneinfahrt und der Zugangstüren zur Tiefgarage erfolgt über Codekarten. Die Ausgabe wird in einem Übergabeprotokoll dokumentiert. (2) Der Mieter verpflichtet sich, der Vermieterin den Verlust einer Codekarte unverzüglich anzuzeigen. (3) Im Falle des Verlustes wird eine pauschale Verlustgebühr von 20 pro Codekarte erhoben. Der Mieter behält die Möglichkeit, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden sei. Gleiches gilt für Codekarten, die durch ein Verschulden des Mieters nicht mehr funktionstauglich sind oder äußerlich beschädigt, deformiert bzw. verfärbt zurückgegeben werden, soweit diese für die Vermieterin aus diesem Grund nicht mehr verwendbar sind, insbesondere wenn die Wiederausgabe an andere Mietinteressenten nicht zumutbar ist. (1) Das Mietverhältnis beginnt am. (2) Es läuft auf unbestimmte Zeit. 3 Mietbeginn und Mietdauer 4 Beendigung des Mietverhältnisses (1) Das Mietverhältnis kann von jeder Partei mit einmonatiger Frist zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. (2) Die Vermieterin ist berechtigt, das Mietverhältnis außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn a) der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete ganz oder teilweise im Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht. b) der Mieter das Mietobjekt vertragswidrig gebraucht bzw. gegen die ihm in diesem Vertrag auferlegten Pflichten verstößt oder zuwiderhandelt, soweit dem Mieter zuvor zweimalig erfolglos eine schriftliche Abmahnung erteilt wurde. Zwischen der ersten und der zweiten Abmahnung muss mindestens ein Kalendermonat liegen. Die Abmahnungen erfolgen im Zeitraum eines Jahres nicht fallspezifisch, sondern berechtigen die Kündigung auch bei verschiedenen Pflichtverstößen und Zuwiderhandlungen. c) der Mieter einem Dritten den Gebrauch des Mietobjektes entgeltlich überlässt (Untermiete).
3 Mietvertrag Anwohnergarage Kellerstraße Seite 3 (3) Eine sonstige außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Übrigen gelten die sich aus Gesetz ergebenden sonstigen Beendigungsmöglichkeiten. (4) Die Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen und bedarf einer handschriftlichen Unterschrift des/der Erklärenden. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang des Kündigungsschreibens maßgebend. (5) Soweit das Vertragsverhältnis von der Vermieterin außerordentlich gekündigt wird, haftet der Mieter bis zum nächstmöglichen Beendigungszeitpunkt des Mietvertrages, für den gesamten oder teilweisen Mietausfall in Höhe der in diesem Vertrag vereinbarten Miete. Sonstige Schadensersatzansprüche der Vermieterin bleiben unberührt. 5 Pflichten nach Beendigung des Mietverhältnisses (1) Der Stellplatz ist in ordentlichem Zustand gekehrt an die Vermieterin zu übergeben. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Vermieterin, soweit notwendig, eine Reinigung des Stellplatzes auf Kosten des Mieters vornehmen. (2) Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die ihm übergebenen Codekarten unverzüglich an die Vermieterin zurückzugeben. Bei Nichtrückgabe wird eine pauschale Verlustgebühr von 20 pro Codekarte erhoben. Bei verspäteter Rückgabe kann eine Verwaltungspauschale in Höhe von 10 geltend gemacht werden. Der Mieter behält die Möglichkeit, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden sei. Darüber hinaus behält sich die Vermieterin bei verspäteter Rückgabe vor, einen etwaigen Ausfallschaden während der Verzugszeit gegenüber dem Mieter geltend zu machen. Einer Nichtrückgabe steht die Rückgabe von Codekarten, deren Funktionstauglichkeit vom Mieter schuldhaft aufgehoben wurde, gleich. Gleiches gilt für die Rückgabe von äußerlich beschädigten, deformierten bzw. verfärbten Codekarten, soweit diese für die Vermieterin aus diesem Grund nicht mehr verwendbar sind, insbesondere, wenn die Wiederausgabe an andere Mietinteressenten nicht zumutbar ist. 6 Miete (1) Die monatliche Nettomiete beträgt 71,43 zzgl. der gesetzlichen MwSt. (z.zt. 19 %) 13,57 zusammen 85,00 Die Miete ist zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweiligen Höhe zu entrichten. Erhöhungen der Mehrwertsteuer werden jeweils angepasst. Über Änderungen der Miethöhe wird der Mieter zwei Monate vorher schriftlich informiert. Sofern der Mietänderung nicht innerhalb eines Monats widersprochen wird, gilt der neue Mietpreis als vereinbart. Der Widerspruch wirkt als Kündigung zum Zeitpunkt der Mietpreisänderung. (2) Die monatlichen Teilbeträge der Miete werden im Voraus jeweils am Ersten des Monats bzw. am darauf folgenden Werktag von dem auf dem SEPA-Lastschriftmandat angegeben Konto per Lastschriftverfahren eingezogen.
4 Mietvertrag Anwohnergarage Kellerstraße Seite 4 (3) Die Aufrechnung gegenüber Forderungen der Vermieterin ist ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung des Mieters ist von der Vermieterin anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. Dies gilt entsprechend für Geltendmachung eines Mietminderungsrechts bzw. eines Zurückbehaltungsrechts. (4) Bei fehlgeschlagenen Abbuchungsversuchen (z. B. bei Nichtdeckung des Kontos) ist die Vermieterin berechtigt, die aktuell geltende Rückbuchungsgebühr des Kreditinstituts geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren nachweisbaren Schadens bleibt der Vermieterin vorbehalten. 7 Reinigung Der Stellplatz ist vom Mieter stets sauber zu halten und ist bei Bedarf zu kehren. Den Kehricht und sonstigen Abfall, der sich auf dem Stellplatz befindet, auch wenn er nicht vom Mieter stammt, hat er selbst zu entsorgen. 8 Haftung der Vermieterin und Gewährleistung (1) Die Miete stellt das Entgelt für die mietweise Überlassung eines Einstellplatzes dar. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand des Vertrages. (2) Die Vermieterin haftet dem Mieter gegenüber für alle Schäden, die von ihr, ihren Angestellten oder Beauftragten verschuldet werden. Die Haftung der Vermieterin ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit sie nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt haftet. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen ihrer Angestellten und Beauftragten. Auf die Winterdienstzeiten werktags von 05:00 Uhr bis 22:00 Uhr und sonn- und feiertags von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr wird hingewiesen. Der Mieter ist verpflichtet, einen ihm zugefügten Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen der Anwohnerparkgarage anzuzeigen. Diese Anzeige ist möglich durch Betätigung der Ruftaste (Serviceruf) oder durch Wählen der Servicerufnummer, über die Kontakt zu der ständig besetzten Leitstelle der Vermieterin aufgenommen werden kann. 9 Haftung des Mieters (1) Der Mieter haftet der Vermieterin gegenüber für alle der Vermieterin oder ihren Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen schuldhaft zugefügten Personen- und Sachschäden, die durch den Mieter selbst, durch seine Beauftragten oder durch sonstige Dritte aus der Sphäre des Mieters, denen die Nutzung des vertragsgegenständlichen Stellplatzes überlassen wird, sowie durch Begleitpersonen verursacht werden. Außerdem haftet er für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen der Tiefgarage und für Verunreinigungen, die durch das Austreten von Flüssigkeiten aus ihrem Fahrzeug verursacht werden. (2) Der Mieter ist verpflichtet, Schäden an der Mietsache, an den Zufahrtswegen und an den Einrichtungen der Parkgarage (z.b. an den Garagentoren bzw. an der Schrankenanlage) der Vermieterin durch Betätigung der Ruftaste oder durch Wählen der Servicerufnummer zu melden, auch wenn der Mieter den Schaden nicht zu vertreten hat.
5 Mietvertrag Anwohnergarage Kellerstraße Seite 5 10 Besonderheiten als Anwohnergarage (1) Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift den Erhalt des Informationsblattes Anwohnerparken (Anlage 2), das Bestandteil dieses Vertrages ist. (2) Der Mieter erklärt ausdrücklich, in der im Mietvertrag angegebenen Wohnung mit Erst- oder Zweitwohnsitz selbst zu wohnen. Er hat dies in geeigneter Weise, z.b. durch Vorlage seiner Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes oder durch Vorlage seines Personalausweises zu belegen. Er verpflichtet sich weiter, etwaige Änderungen seines Wohnsitzes der Vermieterin unverzüglich schriftlich mitzuteilen; dies gilt auch, wenn sich der neue Wohnsitz in einem Bereich befindet, der grundsätzlich dazu berechtigt, einen Anwohnerstellplatz in der Anwohnergarage Kellerstraße anzumieten. 11 Weitergabe von Daten an die Landeshauptstadt München (1) Zweck: Nachdem im Umkreis der Garage ein Anwohner-Parklizensierungsgebiet eingerichtet ist, ist die Vermieterin berechtigt, personen- und sachbezogene Daten aus diesem Mietverhältnis an die Landeshauptstadt München zum Abgleich der Daten bei Erteilung der Parklizenzen weiterzugeben, da diese nur an Anwohner vergeben werden können, die keinen Stellplatz auf Privatgrund in diesem Bereich der Parkraumbewirtschaftung haben. Als Stellplatz auf Privatgrund gilt auch der hier angemietete Stellplatz. (2) Inhalt und empfangende Stelle: Die Vermieterin wird folgende Daten (den Vor- und Nachnamen, die genaue Anschrift des Mieters sowie den Ort des gemieteten Stellplatzes) auf schriftliches Verlangen der Landeshauptstadt München an das Kreisverwaltungsreferat und an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung in Form einer Excel-Tabelle einmal jährlich übermitteln. (3) Einwilligung des Mieters und Hinweis auf die Rechtsfolgen: Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er diese Einwilligung zur Weitergabe der Daten verweigern kann. In diesem Fall ist die Vermieterin gezwungen, den Abschluss des Mietvertrages abzulehnen. Der Mieter stimmt unter ausdrücklicher Kenntnisnahme der in 12 dieses Vertrages dargestellten Informationen der Weitergabe der Daten an die Landeshauptstadt München zu und bestätigt dies mit der nachfolgenden Unterschrift. München, den 12 Video- und Datenaufzeichnung (1) Der Ein und Ausfahrtsbereich der Tiefgarage (Schrankenbereich) ist mit Videokameras ausgestattet, die Videobilder zum Zwecke der Betriebssicherheit und zum Schutz der betrieblichen Einrichtungen aufzeichnen. Diese Videoaufzeichnung stellt keine Bewachung dar (vgl. 8 Abs. I dieses Vertrags). Die Kamerabilder werden im Normalfall automatisch nach einigen Tagen gelöscht. Eine dauerhafte Speicherung erfolgt nur anlassbezogen, insbesondere zur Aufklärung von Straftaten oder weil konkrete Anhaltspunkte die Befürchtung bevorstehender Straftaten rechtfertigen. Eine Weitergabe dieser Aufzeichnungen an Dritte erfolgt nicht, hiervon ausgenommen sind Polizei und Strafverfolgungsbehörden.
6 Mietvertrag Anwohnergarage Kellerstraße Seite 6 (2) Bei Verwendung der Codekarte werden über die Lesegeräte Nummer und Verwendungszeitpunkt zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebsablaufs erhoben. Diese Aufzeichnungen sind in Form von listenmäßigen Ereignisprotokollen lesbar. Sie werden in einem sog. Ringspeicher gespeichert, der die Daten automatisch nach einiger Zeit löscht. Eine dauerhafte Speicherung durch die Vermieterin erfolgt nur anlassbezogen, zur Mieterverwaltung oder zur Aufklärung von Straftaten oder weil konkrete Anhaltspunkte die Befürchtung bevorstehender Straftaten rechtfertigen. Eine Weitergabe dieser Aufzeichnungen an Dritte erfolgt nicht, hiervon ausgenommen sind Polizei und Strafverfolgungsbehörden. Diese Daten sind sowohl von der Vermieterin als auch von der Wartungsfirma des Zutrittssystems zugänglich. Die persönlichen Mieterdaten sind allerdings nur bei der Vermieterin gespeichert, d.h. die Wartungsfirma kann aufgrund der Kenntnis der Codekarte keine Zuordnung zu dem Mieter vornehmen. (3) Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift die Kenntnisnahme und Zustimmung zu diesen Regelungen. 13 Vertragsänderungen (1) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. (2) Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich getroffen sind. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abbedungen werden. Alle vor und nach dem Abschluss dieses Vertrages getroffenen Vereinbarungen, die nicht in diesen Vertrag aufgenommen wurden, sind gegenstandslos. 14 Gerichtsstand Soweit nach 38 und 40 ZPO möglich, ist Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag München. 15 salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Die Parteien werden die ungültige Bestimmung durch eine gültige ersetzen, die dem erstrebten Zweck der Bestimmung möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für eine Vertragslücke. München, den München, den P+R Park & Ride GmbH Vermieterin Mieter
Mietvertrag. zwischen
P+R Park & Ride GmbH www.parkundride.de Mietvertrag zwischen der P+R Park & Ride GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Großmann, Garmischer Straße 19, 81373 München (nachfolgend Vermieterin
Untermietvertrag. 1 Mietsache
Untermietvertrag Zwischen Name, Vorname.. Anschrift.... nachfolgend Hauptmieter genannt und Name, Vorname.. Anschrift.... nachfolgend Untermieter genannt wird folgender Untermietvertrag geschlossen: 1
Website-Mietvertrag. zwischen der. und der
Website-Mietvertrag zwischen der Firma SCHOWEB-Design Andrea Bablitschky Kirchenweg 1 91738 Pfofeld Tel: 0 98 34 / 9 68 24 Fax: 0 98 34 / 9 68 25 Email: info@schoweb.de http://www.schoweb.de nachfolgend
Rahmenmietvertrag. zwischen perpedalo Velomarketing & Event... Inhaber: Johannes Wittig... Leuchterstr. 160... 51069 Köln... im Folgenden Vermieterin
Rahmenmietvertrag zwischen perpedalo Velomarketing & Event Inhaber: Johannes Wittig Leuchterstr. 160 51069 Köln im Folgenden Vermieterin Name, Vorname: und Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon: Email-Adresse:
Nutzungsbedingungen für Räume und Einrichtungen im Steinbeis-Haus
Nutzungsbedingungen für Räume und Einrichtungen im Steinbeis-Haus Gürtelstraße 29A/30, 10247 Berlin-Friedrichshain 1 Begründung des Vertragsverhältnisses (1) Die mietweise Überlassung des Seminarraumes
Host-Providing-Vertrag
Host-Providing-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung
E-Mail-Account-Vertrag
E-Mail-Account-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand des Vertrages ist die Einrichtung
Projekt /Veranstaltungssponsoringvertrag
Projekt /Veranstaltungssponsoringvertrag zwischen vertreten durch nachfolgend Sponsor genannt und Wirtschaftsjunioren Kassel e.v., vertreten durch den Vorstand, Kurfürstenstraße 9, 34117 Kassel nachfolgend
Provider-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung von Einwahlleitungen für den Zugang zum
Provider-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) I Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden
Webhosting Service-Vertrag
Zwischen MoHost Inh. ClaasAlexander Moderey WeimarerStraße 108 Bei Waterböhr D -21107 Hamburg im Folgenden Anbieter genannt Telefon: Fax: E-Mail: Internet: Ust.-IDNr.: +49 (0) 4018198254 +49 (0) 4018198254
Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten)
Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten) zwischen AStA der Fachhochschule Potsdam -nachfolgend "Vermieter" genannt- und Vorname Name: Straße Hausnr.: PLZ Ort: Tel.: -nachfolgend "Mieter_in" genannt-
Vertragsbedingungen für die Vermietung von Fahrrädern und E Bikes
Vertragsbedingungen für die Vermietung von Fahrrädern und E Bikes 1 Geltungsbereich für Fahrradvermietungen (1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Mietvertrages zur Ausleihe
Gewerberaummietvertrag "Objekt..."
1 Gewerberaummietvertrag "Objekt..." Zwischen (Vermieter) und (Mieter) wird folgender Gewerberaummietvertrag geschlossen: 1 Mieträume (1) Vermietet wird das Grundstück bzw die Gewerbefläche "Hochofenstr.
Pferdeeinstellungsvertrag
Pferdeeinstellungsvertrag Zwischen dem Beckumer Reiterverein e.v. 1925 Alter Hammweg 100 59269 Beckum im folgenden BRV genannt und Name: Anschrift: PLZ/Ort: im folgenden Einsteller genannt wird folgender
Mietvertrag für Arbeitsbühnen September 2007
Mietvertrag für Arbeitsbühnen September 2007 Mietvertrag für Arbeitsbühnen / September 2007 / Seite 1 Mietvertrag für Arbeitsbühnen zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern,
Mietvertrag Garage (Mustervorlage)
Seite 1 von 5 Ihr Partner für Umzüge & Haushaltsauflösungen. Noch Fragen? Rufen Sie uns an! 0 3 0-499 88 55 0 UMZUG BERLIN, HAMBURG & BUNDESWEIT ENTSORGUNGEN BÜROUMZUG GESCHÄFTSUMZUG BETRIEBSUMZUG EINLAGERUNGEN
2 Sonstige Leistungen und Lieferungen
1 Anwendungsbereich (1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Fa. Stahlbau Schäfer GmbH mit ihren Vertragspartnern (Auftraggebern). (2) Abweichende
Lizenzvertrag. - Profi cash -
Lizenzvertrag - Profi cash - zwischen der Volks- und Raiffeisenbank Prignitz eg Wittenberger Str. 13-14 19348 Perleberg - nachstehend Bank genannt - und - nachstehend Kunde genannt - Seite 1 von 6 1. Vertragsgegenstand
1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Vertrag zustande.
AGB Arena Stadthotels GmbH, Frankfurt/M. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag I. Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB ) gelten für Hotelaufnahme Verträge
Allgemeine Geschäftsbedingungen der VisumCompany (Einzelunternehmer Frank Lehmann)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der VisumCompany (Einzelunternehmer Frank Lehmann) Stand: 11.06.2007 1. Geltungsbereich Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der VisumCompany (im folgenden "Auftragnehmer
Mietvertrag für Untermieter
Seite 1 von 6 Ihr Partner für Umzüge & Haushaltsauflösungen. Noch Fragen? Rufen Sie uns an! 0 3 0-499 88 55 0 UMZUG BERLIN, HAMBURG & BUNDESWEIT ENTSORGUNGEN BÜROUMZUG GESCHÄFTSUMZUG BETRIEBSUMZUG EINLAGERUNGEN
Mietvertrag. im Folgenden Mieter genannt
Mietvertrag Zwischen dem und Landkreis Teltow-Fläming vertreten durch die Landrätin Am Nuthefließ 2 14943 Luckenwalde im Folgenden Vermieter genannt wird nachstehender Mietvertrag geschlossen. 1 Mietgegenstand
(1) Vermietet werden im Haus... (Straße, Hausnummer) folgende Räume: a) Erdgeschoss: b) 1. Etage: usw. c) Keller: d) Dachboden:
Muster eines Geschäftsraummietvertrages Zwischen... (Vermieter) und... (Mieter) wird folgender Geschäftsraummietvertrag geschlossen: 1 Mieträume (1) Vermietet werden im Haus... (Straße, Hausnummer) folgende
Einstellbedingungen für Parkgaragen und Hotelparkplätze (AGBP)
EINSTELLBEDINGUNGEN FÜR PARKGARAGEN UND HOTELPARKPLÄTZE (AGBP) der CK Domstadt-Hotels GmbH & Co.KG KG bzw. ihre zugehörigen Hotels, das Hotel Stadt Aachen, das Hotel Stadt Naumburg sowie das Hotel Zur
Pferde- Einstellungsvertrag
Pferde- Einstellungsvertrag Daniela und Christian Marquardt Fasanenweg 10 7551 Worms Tel: 0179-755252 Mail: GDRanch@web.de Pferde-Einstellungsvertrag zwischen Daniela und Christian Marquardt Fasanenweg
Mietvertrag. Name Adresse Tel - Vermieter - Name Adresse Tel - Mieter -
Mietvertrag Zwischen Name Adresse Tel - Vermieter - und Name Adresse Tel - Mieter - kommt nachfolgender Mietvertrag über Wohnraum zustande: 1 Mieträume Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken
M i e t v e r t r a g Nummer:
M i e t v e r t r a g Nummer: Zwischen Mucamie GmbH Westenriederstr. 41, 80331 München Vertreten durch : Herrn Michael Mark Kontakt : Herr Peter Pitrus Telefon : +49 (0) 89 20201030 Mobil : +49 (0) 176
Übersicht AGB Courierfusion
Übersicht AGB Courierfusion 1. Vorbemerkungen / Gegenstand des Vertrags 2. Zustandekommen des Vertrags 3. Leistungspflichten / Testphase 4. Allgemeine Sorgfaltspflichten des Nutzers 5. Systemnutzung /
Allgemeine Bedingungen für Selbsteinlagerung im Self Storage Leipzig
Allgemeine Bedingungen für Selbsteinlagerung im Self Storage Leipzig 1. Geltung der Bedingungen Die Leistungen des Vermieters werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen erbracht. Diese
Allgemeine Bedingungen für Selbsteinlagerung der deutschen Möbelspedition (ABSdM) Konditionenempfehlung nebst Unverbindlichkeitserklärung
Allgemeine Bedingungen für Selbsteinlagerung der deutschen Möbelspedition (ABSdM) Konditionenempfehlung nebst Unverbindlichkeitserklärung Der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.v. empfiehlt
Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe)
Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe) Zwischen dem Reitbetrieb - im folgenden mit RB bezeichnet - und Herrn/Frau - im folgenden mit Einsteller bezeichnet - wird folgender Pferdeeinstellungsvertrag
Allgemeine Bedingungen für Selbsteinlagerung der deutschen Möbelspedition (ABSdM) Konditionenempfehlung nebst Unverbindlichkeitserklärung
Allgemeine Bedingungen für Selbsteinlagerung der deutschen Möbelspedition (ABSdM) Konditionenempfehlung nebst Unverbindlichkeitserklärung Der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.v. empfiehlt
Postauftragsdienst Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Post bringt allen was.
Postauftragsdienst Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Post bringt allen was. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Postauftragsdienst Gültig ab 1. Juni 2004 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeiner Teil...
2. Für bestimmte Dienste vereinbarte besondere Bedingungen haben im Kollisionsfall Vorrang.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Suchmaschinenoptimierung I. Allgemeines 1. Die RP Digital GmbH bzw. die im Auftrag von RP Digital tätigen Subunternehmer erbringen für den Auftraggeber Dienstleistungen
Reitbeteiligungsvertrag
Reitbeteiligungsvertrag Zwischen Frau/ Herrn... (Name, Anschrift, Telefon, Ausweis-Nr., etc.) im folgenden " Eigentümer" genannt - und Frau/ Herrn... (Name, Anschrift, Telefon, Ausweis-Nr., etc.) im folgenden
Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Mietbedingungen!
Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Mietbedingungen! 1. Gegenstand des Mietvertrags Vertragsbestandteile Die nachstehenden allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle KFZ - Mietverträge der Nitsche &
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der Fassung vom 15.8.2002
fours GmbH Licht und Ton Im Klingenbühl 1, Halle 11 69123 Heidelberg Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der Fassung vom 15.8.2002 1 Geltungsbereich Die nachfolgend aufgeführten ausschließlich geltenden
Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen.
Art.Nr. 00029 KAUFVERTRAG zwischen Privatleuten Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen. Bitte verwenden
Mietvertrag für die Wohngemeinschaft
Mietvertrag für die Wohngemeinschaft Zwischen: vertreten durch seinen Vorstand, - nachfolgend Vermieter/in genat - und Frau Vorname Vertreten durch: Herrn - nachfolgend Mieter genat - Die ist Eigentümerin
Zwischen der. Gemeinde Niedermurach - nachstehend Überlasser genannt - - vertreten durch den Ersten Bürgermeister Rainer Eiser - und der
Zwischen der Gemeinde Niedermurach - nachstehend Überlasser genannt - - vertreten durch den Ersten Bürgermeister Rainer Eiser - und der Vereinsphotovoltaik GbR Pertolzhofen - nachstehend Betreiber genannt
Miet- und Benutzungsordnung für das Höfle 350.550
vom 26.01.1995 zuletzt geändert am 12.10.2011 Inhaltsverzeichnis Seite I. ALLGEMEINE MIET- UND BENUTZUNGSBEDINGUNGEN... 2 1. Geltungsbereich... 2 2. Zuständigkeit... 2 3. Mietvertrag... 2 4. Veranstalter...
Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG
Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. Seidewitz Nr. 14 06618 Molauer Land NUTZUNGSVERTRAG Zwischen dem Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. und (nachfolgend als Nutzer genannt)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren
P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain
Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,
Dieser Mietvertrag wird geschlossen zwischen den beiden Parteien Mieter und Vermieter: Name, Vorname: Anschrift: Telefon / Mail: Geburtsdatum:
Mietvertrag Standardmietvertrag Dieser Mietvertrag wird geschlossen zwischen den beiden Parteien Mieter und Vermieter: Mieter Name, Vorname: Anschrift: Telefon / Mail: Geburtsdatum: Vermieter Name, Vorname
Vertrag. über die entgeltliche Überlassung eines ipads inkl. NWZ-ePaper
Vertrag über die entgeltliche Überlassung eines ipads inkl. NWZ-ePaper zwischen Nordwest-Zeitung Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG Peterstraße 28-34 26121 Oldenburg nachfolgend: NWZ und Vor-/ Nachname der
Support- und Wartungsvertrag
Support- und Wartungsvertrag Bei Fragen zur Installation, Konfiguration und Bedienung steht Ihnen unser Support gern zur Verfügung. Wir helfen Ihnen per E-Mail, Telefon und Remote Desktop (Fernwartung).
Datenschutzvereinbarung
Datenschutzvereinbarung Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG zwischen dem Nutzer der Plattform 365FarmNet - nachfolgend Auftraggeber genannt - und
Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung
Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung Abs.: Eheleute/Herr/Frau... (Ort/Datum) Mietaufhebungsvertrag Zwischen Herrn.. (Vor- und Zuname) sowie Frau... (Vor- und Zuname) in... als Vermieter/in
MUSTERVERTRAG INTERIM MANAGER - UNTERNEHMEN. Dienstvertrag. zwischen. dem Unternehmen. Beispiel GmbH. ( im Folgenden Unternehmen ) u n d.
MUSTERVERTRAG INTERIM MANAGER - UNTERNEHMEN Dienstvertrag zwischen dem Unternehmen Beispiel GmbH ( im Folgenden Unternehmen ) u n d Herrn / Frau Beispiel Interim Manager ( im Folgenden INMAN ) 1. Präambel
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt. 1 (1)Geltungsbereich (2)Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hostelzimmern
mercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite www.liodo.com) Nernststraße 37 28357 Bremen Deutschland
P A C H T V E R T R A G Zwischen der mercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite www.liodo.com) Nernststraße 37 28357 Bremen Deutschland im folgenden»verpächter«genannt und Firma:
Versicherungsvertragsgesetz (VersVG)
Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) Sechstes Kapitel Haftpflichtversicherung I. Allgemeine Vorschriften 149. Bei der Haftpflichtversicherung ist der Versicherer verpflichtet, dem Versicherungsnehmer die
Einstell- und Nutzungsbedingungen der Radstation. I. Mietvertrag
Bünde, den 28.08.2009 Einstell- und Nutzungsbedingungen der Radstation I. Mietvertrag 1. Mit der Unterschrift des Einstellungsvertrages oder dem Einstellen des Fahrrades in die Radstation kommt zwischen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der. hpunkt kommunikation. Agentur für History Marketing PR Neue Medien
Allgemeine Geschäftsbedingungen der hpunkt kommunikation Agentur für History Marketing PR Neue Medien 1. Gegenstand des Vertrages 1.1. Die nachstehenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Antrag auf Zertifizierung als BRUSTSCHMERZ-AMBULANZ - DGK zertifiziert
Antrag auf Zertifizierung als BRUSTSCHMERZ-AMBULANZ - DGK zertifiziert Hiermit beantragen wir, Name der Einrichtung: Anschrift: Ansprechpartner: Telefon: E-Mail: - im Folgenden "Antragsteller" genannt
Software Wartungsvertrag. zwischen. im Folgenden Auftraggeber. und. SoulTek GbR Frankfurter Strasse 93 35315 Homberg (Ohm) im Folgenden Auftragnehmer
ENTWURF Software Wartungsvertrag zwischen im Folgenden Auftraggeber und SoulTek GbR Frankfurter Strasse 93 35315 Homberg (Ohm) im Folgenden Auftragnehmer SoulTek Software-Wartungsvertrag Seite 1/6 1 Vertragsgegenstand
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Unsere Leistung wird nur aufgrund der nachfolgenden Bedingungen erbracht. Dies gilt auch, wenn im Einzelfall nicht gesondert auf die AGB Bezug genommen wird. Sie gelten
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten
Geschäftsführer: Dr. Karl de Molina Max-Planck-Str. 4, 85609 Dornach, HRB 162950 AG München - nachfolgend Vermieter genannt -
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mietverträge Stand: Februar 2008 Mietbedingungen der Geschäftsführer:, 85609 Dornach, AG München - nachfolgend Vermieter genannt - 1 Vertragsgegenstand, Vertragsbeginn,
6. Rücktritt. (jedoch mindestens 40,00) (oder bei Nichterscheinen)
6. Rücktritt Sie können jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Treten Sie vom Mietvertrag zurück, ist pro an gemieteter Ferienwohnung eine angemessene Entschädigung laut folgender Aufstellung
Reit- und Fahrverein Großbardorf e.v. 1. Vors. Wolfgang Mauer, Tel. 09766/239 Pferdeeinstellungsvertrag
Reit- und Fahrverein Großbardorf e.v. 1. Vors. Wolfgang Mauer, Tel. 09766/239 Pferdeeinstellungsvertrag Zwischen dem Reit- und Fahrverein Großbardorf als Vermieter, vertreten durch den 1. Vorsitzenden
Erster Schriftlicher Bericht
Deutscher Bundestag 4. Wahlperiode Drucksache IV/ 1323 Erster Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) über den von der Bundesregierung eingebrachten eines Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher
E-Learning Vertragsbedingungen
1. Angebot und Vertragsschluss E-Learning Vertragsbedingungen 1.1 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen ( Lizenznehmer") im Sinne des 14 BGB. Verbrauchern ist diese Leistung nicht zugänglich.
Multimediagestattung kabelanschluss, internet und telefon
Multimediagestattung kabelanschluss, internet und telefon Ihr Kabelanschluss für Fernsehen, Internet und Telefon. serviceadresse hausanschrift Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH,, Telefon 0800
GORG. Mandatsvereinbarung. mit Haftungsbeschränkung
GORG Mandatsvereinbarung mit Haftungsbeschränkung zwischen Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Schule und Berufsbildung, Hamburger Straße 37, 22083 Hamburg und - nachfolgend als Mandant' bezeichnet
Mietaufhebungsvertrag
Zwischen Vermieter (Vor- und Nachname sowie Anschrift) nachstehend als "Vermieter" bezeichnet und Mieter (Vor- und Nachname sowie Anschrift) nachstehend als "Mieter bezeichnet wird folgender Mietaufhebungsvertrag
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hotelzimmer im Landhaus Alte Scheune
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hotelzimmer im Landhaus Alte Scheune 1. Geltungsbereich a) Die Hotel-AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, zur Beherbergung und Tagung
Mietkaufvertrag. BeraCom Beratung und Software- Entwicklung GmbH & Co. KG Jarrestraße 6 22303 Hamburg - im folgenden BeraCom genannt -
Mietkaufvertrag zwischen der und BeraCom Beratung und Software- Entwicklung GmbH & Co. KG Jarrestraße 6 22303 Hamburg - im folgenden BeraCom genannt - - im folgenden Anwender genannt wird nachfolgender
Sponsoringvertrag zwischen
Sponsoringvertrag zwischen Goethe Universität Frankfurt vertreten durch die Präsidentin, Theodor W. Adorno Platz 1, 60323 Frankfurt Verantwortlicher Einrichtungsleiter Professor Dr. nachfolgend Universität
Beratungsvertrag. Zwischen. und. PRO BONO Mannheim - Studentische Rechtsberatung, vertreten durch
Beratungsvertrag Zwischen..... im Folgenden zu Beratende/r und PRO BONO Mannheim - Studentische Rechtsberatung, vertreten durch.... Namen der Berater einfügen; im Folgenden Beratende wird folgender Beratungsvertrag
Nr. 09.1: System-Mietstand Rücksendung bis: 16.01.2009
6. 8. März 2009 SMC Schäfer Messe-Consulting GmbH Herrn Erik Streich Postfach 10 06 08 40806 Mettmann Tel.: +49 (0) 2104 / 1393 10 Fax: +49 (0) 2104 / 1393 18 Email: streich@smc-events.de www.ihr-messeservice.de
AGB - noisy Store GmbH - Tourbus-Verleih
A: Fahrzeugzustand, Reparaturen, Betriebsmittel Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln,
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag im Hubertushof Oberstaufen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag im Hubertushof Oberstaufen Argenstrasse 45 in 87534 Oberstaufen Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
1. Art, Beginn und Ort der Tätigkeit (1) Der/die Arbeitnehmer/in wird ab dem als für folgende Tätigkeit eingestellt. (2) Arbeitsort ist
Teilzeit-Arbeitsvertrag Zwischen der Firma (nachfolgend Arbeitgeber genannt) und Herrn/Frau, wohnhaft in, geb. am, (nachfolgend Arbeitnehmer/in genannt) wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: 1. Art,
Mietvereinbarung zwischen
Mietvereinbarung zwischen Party und Feinkost Servcie Vetter -77933 Lahr, Rainer-Haungs-Str.12-14 (nachfolgend Vermieter" genannt) und (nachfolgend "Mieter" genannt) über das Geschirr- und Spülmobil GSM
FAX NR.040/35018-199
FAXBESTELLFORMULAR FAX NR.040/35018-199 An CorinaDunkel AgenturfürAudiovisueleKommunikation Warburgstrasse50 20354Hamburg Kaufpreis:Euro5.740,00 (zzgl.19% MwST) NachEingangIhrerBestelungsowiederrechtsverbindlichunterzeichneten
VEREINBARUNG. zwischen
VEREINBARUNG zwischen - nachfolgend Kunde genannt und SVG - nachfolgend SVG genannt wegen Aufnahme, Erfassung und Verwaltung von Daten/Terminen und Schulungsnachweisen des Kunden und der von ihm mitgeteilten
1-Raum Büro mit Einbauküche im Neubau zu mieten!
Email: Web: - 1-1-Raum Büro mit Einbauküche im Neubau zu mieten! Preise Kaltmiete Warmmiete Nebenkosten Mietpreis/m² Kaution 440 EUR 650 EUR 210 EUR 5 EUR 1.320 EUR Lage Postleitzahl 06112 Ort Halle/S.
Allgemeine Miet- und Leihvertragsbedingungen für Veranstaltungen in den Räumen der Universität Hamburg Schriftlicher Miet- oder Leihvertrag
Allgemeine Miet- und Leihvertragsbedingungen für Veranstaltungen in den Räumen der Universität Hamburg vom 31. Mai 2007, zuletzt geändert am 26. Juni 2008 1. Schriftlicher Miet- oder Leihvertrag Für die
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Medical Express Horst Schepputat
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Medical Express Horst Schepputat 1 Geltungen der Bedingungen Die Leistungen der vorbezeichnenden Firma (im folgenden Medical Express genannt) erfolgen auf der
Mietvertrag für Wohnraum
Mietvertrag für Wohnraum Zwischen im folgenden Vermieter genannt und Vor- und Nachname geb. am Beruf wohnhaft Straße, Hausnummer, PLZ, Ort wird folgender Mietvertrag geschlossen: im folgenden Mieter genannt
Teilzahlungskaufvertrag
Teilzahlungskaufvertrag zwischen Herrn Max Mustermann, Musterstr. 5, PLZ Musterort - nachfolgend Verkäufer genannt - und Herrn Willi Muster, Musterweg 7, PLZ Musterort - nachfolgend Käufer genannt - wird
Allgemeine Geschäftsbedingungen A. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ALLE BESTELLUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen A. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ALLE BESTELLUNGEN 1. Anbieter, Anwendungsbereich 1.1. Anbieter des auf der Website www.event-manager.berlin präsentierten Dienstes ist Sven Golfier
(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)
Muster: Pachtvertrag mit Zusatzleistung des Verpächters P A C H T V E R T R A G (inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) zwischen als Verpächter/in resp. Erbringer/in von Zusatzleistungen (nachfolgend:
Vertrag. Herr/Frau/Firma (Name, bei Firmen ggfs. auch den Vertreter, z.b. den Geschäftsführer) (Straße) (PLZ) (Ort)
Vertrag Herr/Frau/Firma (Name, bei Firmen ggfs. auch den Vertreter, z.b. den Geschäftsführer) (Straße) (PLZ) (Ort) (im Folgenden "Auftraggeber" genannt) schließt mit dem Büro-, Buchhaltungs- und Computer-Service
L i z e n z v e r t r a g
L i z e n z v e r t r a g zwischen dem Zentralverband der Deutschen Naturwerkstein-Wirtschaft e. V., Weißkirchener Weg 16, 60439 Frankfurt, - nachfolgend Lizenzgeber genannt - und der Firma - nachfolgend
Praxis des Mietrechts. I. Sanktionsmöglichkeiten des Vermieters bei vertragswidrigem Gebrauch. 1. Unterlassungsanspruch, 541 BGB (lex speciales
Praxis des Mietrechts I. Sanktionsmöglichkeiten des Vermieters bei vertragswidrigem Gebrauch 1. Unterlassungsanspruch, 541 BGB (lex speciales zu 1004 BGB) auch bei aktivem Tun, z.b. Entfernen eines Hundes
Mietvertrag. Zwischen dem SSC Tübingen e.v., Waldhäuserstraße 148, 72076 Tübingen, im Nachfolgenden Vermieter genannt, vertreten durch:
SSC Tübingen e.v., Waldhäuserstr. 148, 72076 Tübingen Mietvertrag Zwischen dem SSC Tübingen e.v., Waldhäuserstraße 148, 72076 Tübingen, im Nachfolgenden Vermieter genannt, vertreten durch: im Nachfolgenden
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Softwarewartung (Maintenance) I. Allgemeines 1) Die nachfolgenden Vertragsbedingungen von Open-Xchange für die Wartung von Software (AGB Wartung) finden in der jeweils
... als Vermieter als Mieter - MIETVERTRAG. 1 Mietobjekt
Zwischen... als Vermieter - und Herrn/Frau... als Mieter - wird folgender MIETVERTRAG abgeschlossen: 1 Mietobjekt Der Vermieter überlässt dem Mieter die im Anwesen gelegene Wohnung, bestehend aus nebst
Mietvertrag für gewerblich genutzte Räume
Mietvertrag für gewerblich genutzte Räume Zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Amt für Beteiligungen, Gebäudewirtschaft, Wohnungsbauförderung, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg und - nachstehend
FraunhoF er-insti tut F ür ZelltherapI e und ImmunologI e. Raumangebot
FraunhoF er-insti tut F ür ZelltherapI e und ImmunologI e Raumangebot 2 Fraunhofer IZI raumangebot Willkommen Das Fraunhofer IZI bietet seinen Partnern und Gästen Raum zur Kommunikation. Nutzen Sie die
für die Gemeinschaftsräume der Dorfgemeinschaftshäuser in Landolfshausen und Mackenrode
BENUTZUNGSORDNUNG für die Gemeinschaftsräume der Dorfgemeinschaftshäuser in Landolfshausen und Mackenrode 1 Nutzung Das Dorfgemeinschaftshaus steht mit seiner Mehrzweckhalle und seinen Gemeinschaftsräumen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beherbergungsverträge in den Wohnstiften der Gesellschaft für Dienste im Alter (GDA) GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beherbergungsverträge in den Wohnstiften der Gesellschaft für Dienste im Alter (GDA) GmbH 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Royalty Free Lizenz
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Royalty Free Lizenz 1 Geltungsbereich (1) Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Bodenbender luftbild verlag - Dr. Jörg Bodenbender
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Bike and Ride Box Stand 04/2015
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Bike and Ride Box Stand 04/2015 1. Allgemeines a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Benutzung und Überlassung der von der Kienzler
Unverbindliches Muster für Allgemeine Auftragsbedingungen für Übersetzer Stand: Oktober 2008
Unverbindliches Muster für Allgemeine Auftragsbedingungen für Übersetzer Stand: Oktober 2008 Hinweise: Die nachfolgenden Allgemeinen Auftragsbedingungen für Übersetzer sind ein unverbindliches Muster.
Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,