Oktober Informationen für Firmenkunden VR-Bank Rhein-Sieg eg Geschäftsfeld Zahlungsverkehr
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- Cornelius Krüger
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1 Oktober 2012 Informationen für Firmenkunden VR-Bank Rhein-Sieg eg Geschäftsfeld Zahlungsverkehr 1
2 Agenda Allgemeine Informationen & aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen 2
3 Was ist SEPA? SEPA steht für Single Euro Payments Area Verschmelzung des Inlands-Zahlungsverkehrs und des EU-Zahlungsverkehrs SEPA löst die nationalen Verfahren ab SEPA betrifft alle! Betrifft Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen betrifft nicht: Schecks, Wechsel, Geldwechselgeschäfte, Wertpapier- Abwicklungssysteme 3
4 Gültigkeitsbereich der SEPA 32 Staaten Alle 17 Euro-Staaten 10 EU-Mitglieder (ohne Euro-Bargeld) Norwegen, Island, Liechtenstein, Monaco* & Schweiz* * Teilnahme an SEPA aber keine Umsetzung der einheitlichen ZV- Richtlinie 4
5 SEPA-Zeitplan Januar 2008 Einführung SEPA-Überweisung November 2009 Einführung SEPA-Lastschrift November 2010 Alle Banken der -Zone müssen SEPA-Basis-Lastschriften akzeptieren 09. Juli 2012 Umdeutungsmöglichkeit für Einzugsermächtigungen 1. Februar 2014 Ablösung der nationalen Verfahren 5
6 Vorteile Vereinheitlichung und Verkürzung von Fristen Europaweit transparente Preise Einheitlicher europäischer Rechtsrahmen (Ausnahme: Schweiz, Monaco) Risikoreduktion durch Insolvenzfestigkeit der SEPA-Lastschrift und Unwiderrufbarkeit von Aufträgen Effektiveres Liquiditätsmanagement möglich Reduktion von Bankverbindungen im europäischen Zahlungsverkehr 6
7 Agenda Allgemeine Informationen & aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen 7
8 SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer, SCT) Einführung Januar 2008 hat die EU-Standardüberweisung abgelöst beleghafte und beleglose Einreichung möglich Ausführungsfrist max. 1 Bankarbeitstag (seit ) keine Betragsgrenze IBAN & BIC ersetzen Konto-Nr. & BLZ (Übergangsfrist für Verbraucher bis zum ) IBAN only im nationalen Zahlungsverkehr grundsätzlich kein Widerruf möglich AWV-Meldepflicht besteht unverändert für Beträge von mehr als
9 Agenda Allgemeine Informationen & aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen 9
10 SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit) SEPA-Basis-Lastschrift statt Einzugsermächtigung SEPA-Firmen-Lastschrift statt Abbuchungsauftrag Jeder Zahlungsempfänger benötigt eine Gläubiger-ID Einreichung nur noch beleglos möglich 10
11 Agenda Allgemeine Informationen & aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen 11
12 SEPA-Basis-Lastschrift Zahlungspflichtiger 0. Mandatseinholung 1. Mandat 2. Vorabinformation Zahlungsempfänger 5. Belastungsbuchung 3. transaktions- & mandatsbezogene Daten Clearing & Verrechnung 4. Weiterleitung aller Daten Bank des Zahlungspflichtigen Bank des Zahlungsempfängers 12
13 SEPA-Basis-Lastschrift Muster-Mandat (SDD CORE) Muster GmbH, Musterstr. 1, Bonn Gläubiger-ID DE99ZZZ Mandatsreferenz CB 2 SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Muster GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, Die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. 1. Daten des Gläubigers 2. Eindeutige Bezeichnung 3. Vorgegebener Mandatstext zweifache Weisung Name & Anschrift Kreditinstitut (Name und BIC) IBAN: DE BIC: Datum, Ort und Unterschrift 4. Daten des Zahlungspflichtigen 13
14 SEPA-Basis-Lastschrift (SDD Core) Zahlungspflichtiger ist spätestens 14 Tage vor Fälligkeit über Betrag und Termin zu informieren ( Pre-Notification ) Vorgegebene Vorlagefristen (5 bzw. 2 Bankarbeitstage vor Fälligkeit) (Einreichungsfristen bei Ihrer Bank 6 bzw. 3 Bankarbeitstage) Rückgaben bis 8 Wochen durch Zahlungspflichtigen möglich bei autorisierten Lastschrift Rückgaben bei nicht autorisierter Lastschrift bis 13 Monate möglich 14
15 SEPA-Basis-Lastschrift Umdeutungslösung Zielsetzung: Nutzung der vorhandenen, schriftlich vorliegenden Einzugsermächtigung als SEPA-Mandat Die Umdeutung ist seit dem 9. Juli 2012 möglich Anstelle der Einholung eines separaten Mandats haben die Zahlungsempfänger die Möglichkeit, ihre Kunden schriftlich über den Schwenk von Einzugsermächtigungslastschriften auf SEPA-Basis- Lastschriften zu informieren unter Nennung von Gläubiger-ID, Mandatsreferenz und Umstellungstermin Umdeutung in Mandat ist erfolgt, wenn der Zahlungspflichtige nicht widerspricht Es ist keine explizite Zustimmung des Zahlungspflichtigen erforderlich Die Inkasso-Vereinbarung mit Ihrer Bank muss das SEPA-Basislastschrift-Verfahren beinhalten! 15
16 Neue Lastschrift-Variante: Euro-Eillastschrift (Core 1) Das EPC (European Payments Council) hat zum November 2012 den Weg für eine Basis-Lastschrift mit verkürzter Vorlauffrist von nur einem TARGET-Tag freigemacht Die flächendeckende Umsetzung in Deutschland ist zum Herbst 2013 geplant 16
17 Agenda Allgemeine Informationen & aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen 17
18 SEPA-Firmen-Lastschrift Zahlungspflichtiger 0. Mandatseinholung 1. Mandat 2. Vorabinformation Zahlungsempfänger 1b. Mandat 5. Belastungsbuchung 5a. Mandatsprüfung 3. transaktions- & mandatsbezogene Daten Bank des Zahlungspflichtigen Clearing & Verrechnung 4. Weiterleitung aller Daten Bank des Zahlungsempfängers 18
19 SEPA-Firmen-Lastschrift Muster-Mandat (SDD B2B) Muster GmbH, Musterstr. 1, Bonn Gläubiger-ID DE99ZZZ Mandatsreferenz CB 2 SEPA-Firmen-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Muster GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmen gezogen sind. Ich bin nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Ich bin berechtigt, mein Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen. Name & Anschrift 1. Daten des Gläubigers 2. Eindeutige Bezeichnung 3. Vorgegebener Mandatstext zweifache Weisung Kreditinstitut (Name und BIC) IBAN: DE BIC: Datum, Ort und Unterschrift 4. Daten des Zahlungspflichtigen 19
20 SEPA-Firmen-Lastschrift (SDD B2B) nur zwischen Nicht-Verbrauchern möglich Zahlungspflichtiger muss seiner Bank vor erstem Einzug eine Kopie des Mandats vorlegen beleglose Einreichung bei Bank spätestens 2 Tage vor Fälligkeit Bank des Zahlungspflichtigen ist zur Prüfung des Mandats verpflichtet Kein Widerspruch durch den Zahlungspflichtigen möglich Rückgaben durch die Bank müssen innerhalb von 2 Tagen erfolgen Keine Umdeutung von Abbuchungsaufträgen möglich! 20
21 SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B) 21
22 Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften bzgl. der Vorlage bei der Bank des Zahlungspflichtigen SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) Erst-Lastschrift und Einmal-Lastschrift Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 5 TARGET-Tage vor Fälligkeit => Einreichung bei Ihrer Bank: spätestens 6 TARGET-Tage vor Fälligkeit Folge- und letztmalige Lastschrift Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 2 TARGET-Tage vor Fälligkeit => Einreichung bei Ihrer Bank: spätestens 3 TARGET-Tage vor Fälligkeit SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B) Erst- Lastschrift / Einmal- Lastschrift sowie Folge- und letztmalige Lastschrift Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 1 TARGET-Tage vor Fälligkeit => Einreichung bei Ihrer Bank: spätestens 2 TARGET-Tage vor Fälligkeit 22
23 Agenda Allgemeine Informationen & aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen 23
24 Gläubiger-Identifikationsnummer Jeder Einreicher von Lastschriften benötigt eine Gläubiger-ID Vergabe in Deutschland durch die Deutsche Bundesbank unter Die VR-Banken unterstützen ihre Kunden bei der Beantragung ISO-Ländercode DE 78 ZZZ Prüfziffer Nationales Identifikationsmerkmal Individuell nutzbar 24
25 Praktischer Umgang mit Mandaten Feste Vorgabe für die Gestaltung und Formulierung der Mandate Mandatstext in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder zweisprachig (zusätzlich in Englisch) Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vor damit auch fremdsprachige Mandate prüfbar Abruf unter: CORE: B2B: Aufbewahrungspflicht mind. 14 Monate nach letztem Einzug Zahlungspflichtiger hat Recht auf Mandatsanforderung über seine Bank Ein Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug 25
26 Vorabankündigung (Pre-Notification) Verpflichtende Information des Einreichers an Zahlungspflichtigen über die anstehende Lastschrift Der Zahlungspflichtige kann so für ausreichende Deckung sorgen Frist 14 Kalendertage vor Fälligkeit, wenn nichts anderes vereinbart Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen reicht eine einmalige Aufstellung pro Jahr (erste Fälligkeit beachten) Keine Formvorgabe, möglich sind z.b. Brief, Vertrag, Rechnung SMS, Telefon, , Fax ggf. auch im Verwendungszweck der letzten Lastschrift 26
27 Wem dürfen wir künftig unsere SEPA-Informationen zur Verfügung stellen? Haben Sie bereits IBAN & BIC auf Ihren Briefbögen, Rechnungen etc. angedruckt? Kennen Sie die IBAN & BIC Ihrer Geschäftspartner? Musteranschreiben in diversen Sprachen stellen wir gerne zur Verfügung. Gläubiger-ID schon bei der Deutschen Bundesbank beantragt? Wurde bereits seitens Ihrer IT die Anpassung der technischen Voraussetzungen (z.b. Finanzbuchhaltung / ZV-Software) in die Wege geleitet? 27
28 Wann beabsichtigen Sie Ihre Kunden über die Umdeutung zu informieren bzw. neue Mandate auszutauschen? Wie belegen Sie zukünftig die Mandatsreferenz (max. 35 alphanumerische Zeichen)? Wie passen Sie Ihre Prozesse auf die neuen Vorlauffristen an? Stellen Sie sicher, dass die Archivierung der Mandate gewährleistet ist. Probeläufe mit ausgewählten Kunden Ihres Hauses sind sinnvoll. 28
29 Wir machen den Weg frei! regelmäßige Informationen über Newsletter Bereitstellung von Checklisten IBAN-Konverter Unterstützung bei der Beantragung der Gläubiger-ID Wir beraten Sie gerne bei der Analyse der Umstellungsanforderungen bei der Anpassung Ihrer Zahlungsverkehrssoftware zu neuen Dienstleistungen 29
30 Sollten Sie im Tagesgeschäft Fragen haben, sprechen Sie uns an: VR-Bank Rhein-Sieg eg Dirk Wirz Tel.: (02241) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 30
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