Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance. Informationen für Vereine. Stand Juni 2013

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1 SEPA

2 Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance Informationen für Vereine Stand Juni

3 Agenda Was ist SEPA? - Allgemeine Informationen und aktueller Stand SEPA-Überweisung (SCT) SEPA-Lastschrift (SDD) Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen 3

4 Was ist SEPA? SEPA steht für Single Euro Payments Area Verschmelzung des Inlands-Zahlungsverkehrs und des EU-Zahlungsverkehrs SEPA löst die nationalen Verfahren ab SEPA betrifft alle! Betrifft: Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen Betrifft nicht: Schecks, Wechsel, Geldwechselgeschäfte, Wertpapier- Abwicklungssysteme 4

5 Gültigkeitsbereich SEPA 32 Staaten Alle 17 Euro-Staaten 10 EU-Mitglieder (ohne Euro-Bargeld) Norwegen, Island, Liechtenstein, Monaco* sowie die Schweiz* * Teilnahme an SEPA aber keine Umsetzung der einheitlichen ZV- Richtlinie 5

6 SEPA-Zeitplan 1999 Einführung des EURO (Buchgeld) 2002 Einführung des EURO-Bargeldes 2008 Start SEPA-Überweisung 2009 Start SEPA-Lastschrift 1. Februar 2014 Ablösung der nationalen Verfahren 6

7 SEPA: Regularien EU-Verordnung zwingt Kunden, DTA durch SEPA zu ersetzen Die sich dadurch ergebenden gravierenden Änderungen sind bis zum 1. Februar 2014 umzusetzen Abgeschafft werden: Einzugsermächtigung Abbuchungsaufträge Konto-Nr./BLZ im ZV DTA-Format

8 Agenda Was ist SEPA? - Allgemeine Informationen und aktueller Stand SEPA-Überweisung (SCT) SEPA-Lastschrift Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen

9 SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer, SCT) Einführung Januar 2008 hat die EU-Standardüberweisung abgelöst beleghafte und beleglose Einreichung möglich Ausführungsfrist max. 1 Bankarbeitstag (seit ) Verwendungszweck nur noch 140 Zeichen IBAN & BIC ersetzen Konto-Nr. & BLZ (Übergangsfrist für Verbraucher bis zum ) IBAN only im nationalen Zahlungsverkehr grundsätzlich kein Widerruf möglich AWV-Meldepflicht besteht unverändert für Beträge von mehr als

10 IBAN und BIC* IBAN: DE ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Bankleitzahl (8) Kontonummer (10) BIC: WIBADE5W = Wiesbadener Volksbank eg Der Kontoauszug Ihrer Volksbank Raiffeisenbank enthält schon seit geraumer Zeit diese Angaben Auf Ihrer VR-BankCard (der Scheckkarte ) stehen diese Angaben auf der Rückseite zwischen dem Magnetstreifen und dem Unterschriftsfeld 10 * IBAN = International Bank Account Number / BIC = Bank Identifier Code

11 IBAN only für DE-an-DE-Zahlungen Im Privatkundenbereich wird eine generelle Nutzungsverpflichtung von IBAN und BIC als schwierig angesehen. Als Ausnahme ist geplant, dass Privatkunden bis Februar 2016 noch mit Kontonummer und Bankleitzahl agieren dürfen. Bei innerdeutschen Zahlungen kann ab Februar 2014 auf die Angabe des BIC verzichtet werden ( IBAN only ) - dies gilt für alle Kundengruppen. Für grenzüberschreitende Zahlungen ist bis voraussichtlich Februar 2016 die zusätzliche Angabe des BIC erforderlich. Die Anpassungen von Belegen, Softwareprodukten und des Internet-Banking befinden sich in der Umsetzung. 11

12 Agenda Was ist SEPA? - Allgemeine Informationen und aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschrift (SDD) Gläubiger ID / Das Lastschriftmandat Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen 12

13 SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit) SEPA-Basis-Lastschrift statt Einzugsermächtigung (SEPA-Firmen-Lastschrift statt Abbuchungsauftrag) 1. Jeder Zahlungsempfänger benötigt eine Gläubiger-ID 2. Vorlage eines Mandats (ehem. Einzugsermächtigung), Wandlung 3. Angabe eines Fälligkeitsdatums D (Due Date) 4. Einreichung nur noch beleglos möglich (kein Beleg oder Datenträger) 13

14 Gläubiger-Identifikationsnummer Jeder Einreicher von Lastschriften (Verein) muss sich zunächst bei der Bundesbank für dieses Verfahren registrieren. Verpflichtendes Merkmal zur eindeutigen Kennzeichnung des Lastschrifteinreichers (Creditor Identifier / CI) Die VR-Banken unterstützen ihre Kunden bei der Beantragung ISO-Ländercode Aufbau der Gläubiger-Identifikationsnummer DE 78 ZZZ Prüfziffer Nationales Identifikationsmerkmal Individuell nutzbar 14

15 SEPA Lastschrift: Das Mandat (1) Mandat = Schriftliche Ermächtigung zum Einzug von SEPA-Lastschriften Das Mandat muss Stand heute in Papierform eingeholt werden Standardisierter Mandatstext mit festen Vorgaben für Struktur, Feldname und Feldreihenfolge Vergabe einer Mandatsreferenz (35 Stellen, Alphanumerisch, frei wählbar, muss eindeutig sein, z.b.mitgliedsnummer) Der Gläubiger (Verein) muss sicherstellen, dass der Debitor (Mitglied) das Mandat versteht (Sprache). Mandat bezieht sich immer auf den Zahler (Kontoinhaber) Der Gläubiger ist verpflichtet, das Mandat aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.

16 SEPA Lastschrift: Das Mandat (2) Das Mandat muss klar von jedem anderen Text abgegrenzt sein. Es dürfen auch keine weiteren zusätzlichen Informationen und Angaben innerhalb des Mandats gemacht werden. Der Gläubiger (Verein) erstellt eine Mandatsakte und pflegt eine Mandatshistorie. Änderung von Mandatsdaten möglich -> Mandatshistorie Widerspricht der Bezogene mit der Begründung, dass es sich um eine unautorisierte Lastschrift handelt, fordert die Bank des Bezogenen beim Gläubiger die Mandate an. Diese sind dann mit der kompletten Historie vorzulegen. Widerruf ist jederzeit möglich, bei Nichtnutzung Verfall nach 36 Monaten. Gekündigte Mandate müssen noch 14 Monate aufbewahrt werden.

17 Lastschrift-Mandat Muster-Mandat (SDD CORE) siehe auch unter wvb.de/sepa Muster GmbH, Musterstr. 1, Bonn Gläubiger-ID DE99ZZZ Mandatsreferenz CB 2 SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Muster GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, Die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. 1. Daten des Gläubigers 2. Eindeutige Bezeichnung 3. Vorgegebener Mandatstext, zweifache Weisung Name & Anschrift Kreditinstitut (Name und BIC) IBAN: DE BIC: 4. Daten des Zahlungspflichtigen Datum, Ort und Unterschrift 17

18 SEPA-Lastschrift: Weitere Merkmale Im Lastschriftauftrag ist die Lastschriftfolge anzugeben einmalig, erst -, letztmalig, wiederkehrend Informationen aus dem Mandat sind im Datensatz elektronisch mitzuliefern Datum Mandatsunterschrift, Gläubiger-ID, Mandatsreferenz Widerspruch Seit einheitlich. 8 Wochen nach Belastungs-/Ausführungsdatum. 13 Monate bei unautorisierten Lastschriften. Widerspruch vor Einlösung/Buchung möglich.

19 Vergleich SEPA-Basislastschrift und Einzugsermächtigung Einzugsermächtigungslastschrift Europäisches Lastschriftverfahren -verfahren Einzugsermächtigung SEPA-Basislastschriftverfahren (SDD- Core) Nutzung ausschließlich National Nutzung in SEPA-Teilnehmerländern Fälligkeit Vorabinformation Anlieferung Einreichungsfrist Kontonummer + BLZ IBAN und BIC nur elektronisch beleghaft und elektronisch (kein Datenträger, kein Beleg) Angabe eines Fälligkeitstages "D" (Due Bei "Sicht" fällig Date) Spätestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit D Nicht definiert (Verkürzung auf max. 2 Kalendertage möglich) nicht definiert /fällig bei Sicht Frühestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit nicht definiert / bankindividuelle Vorgaben Bei Erst- und Einmallastschriften D-6, bei Folgelastschriften D-3 Bankarbeitstage* *Target2-Tage: Alle bis auf 1.Januar, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, 25.und 26. Dezember, Wochenenden

20 Vergleich SEPA-Basislastschrift und Einzugsermächtigung Angabe der Lastschriftfolge (Sequence Type) Widerspruch Informationen aus Mandat / Einzugsermächtigung Einzugsermächtigungslastschrift -verfahren Einzugsermächtigung Nicht notwendig 6 Wochen nach Rechnungsabschluss (bis ) liegt lediglich dem Einreicher vor Europäisches Lastschriftverfahren SEPA-Basislastschriftverfahren (SDD- Core) Einmalige -, Erst -, Wiederkehrendeoder Letztmalige Lastschrift Bis 8 Wochen nach Belastungsdatum "D" / Bei unautorisierten Lastschiften 13 Monate Ist im Datensatz elektronisch mitzuliefern Mandatsgültigkeit Bis auf Widerruf Maximal 36 Monate ab letzter Nutzung Ident-Nummer nicht erforderlich Gläubiger-Identifikationsnummer

21 Wandlung/Umdeutung der Einzugsermächtigung zum Mandat Grundsätzlich benötigt jeder Lastschrift-Einreicher (Creditor) vom Bezogenen (Debtor) ein SEPA-Lastschriftmandat Am trat jedoch die sog. Umdeutungslösung in Kraft, die es Inhabern von Einzugsermächtigungen ermöglicht, diese mittels einfacher Mitteilung an den Bezogenen in ein SEPA-Basis- Lastschriftmandat umzuwandeln Wichtig ist, dass nur gültige Einzugsermächtigungen in SEPA-Mandate umgewandelt werden können, daher bietet sich hier die Chance, den Datenbestand an Einzugsermächtigungen zu überprüfen und zu aktualisieren (gültig ist eine Einzugsermächtigungen nur in Schriftform mit Unterschrift des Bezogenen) Im Zweifelsfall ist es besser, für einzelne Einzugsermächtigungen nicht die Umdeutungslösung zu wählen, sondern gleich ein neues SEPA- Mandat einzuholen. 21

22 Wie nutzt man die Möglichkeit der Umdeutung sinnvoll und richtig? Voraussetzung für die Umdeutung einer Einzugsermächtigung in ein SEPA- Mandat ist das Vorliegen einer gültigen Einzugsermächtigung Alle Mitglieder, von denen eine gültige Einzugsermächtigung vorliegt, werden in geeigneter Form (Anschreiben, Mitteilung in Vereinszeitschrift, Newsletter per ) informiert, dass ab einem bestimmten Termin der Einzug von Lastschriften auf das SEPA-Verfahren umgestellt wird von der Umdeutungslösung Gebrauch gemacht wird die Gläubiger-Identifikationsnummer des Vereins wie folgt lautet die Mandatsreferenz wie folgt lautet (z.b. Mitglieds-Nummer) welche Beträge (Mitgliedsbeiträge, sonstige Leistungen) eingezogen werden Wenn nur Mitgliedsbeiträge in regelmäßigen Abständen in gleicher Höhe eingezogen werden sollen, kann dieses Anschreiben auch genutzt werden, um eine weitere Verpflichtung zu erfüllen: Bei Nennung der Beträge und der genauen Fälligkeiten dient dieses Anschreiben auch als Vorabinformation ( Pre-Notification ) gemäß den SEPA-Regularien 22

23 SEPA: Anschreiben zur Wandlung Umstellung unserer Beitragseinzüge auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Datum der Information: <Datum> Sehr geehrtes Mitglied <Zahler>, zur Begleichung der fälligen Beitragszahlungen haben Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt. Im Rahmen der Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums SEPA, wird die von Ihnen bereits erteilte Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat weitergeführt. Dieses Lastschriftmandat wird durch Mandatsreferenz und unsere Gläubiger-Identifikationsnummer gekennzeichnet, die von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben werden. Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn die Daten insbesondere Ihre IBAN und BIC - nicht korrekt sein sollten. Das Mandat enthält folgende Angaben: Name des Zahlungspflichtigen: Adresse des Zahlungspflichtigen: Ihre Kontoverbindung: Name des Zahlungsempfängers: Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers: Mandatsreferenz: Adresse des Zahlungsempfängers: Zahlungsart: Referenznummer des zugrunde liegenden Vertrages (optional): Mit freundlichen Grüßen Ihr Verein (Zahlungsempfänger) <Vorname Nachname> <Straße / Hausnummer> <PLZ / Ort> <evtl. Land> <IBAN> <BIC> < Verein> <Gläubiger-ID> <Mandatsreferenz> <Straße / Hausnummer> <PLZ / Ort> <evtl. Land> <wiederkehrende Lastschrift> <Referenznummer> Mustertext : Mandats-Wandlungs- Anschreiben: bereits erteilte Einzugsermächtigung wird als SEPA-LS- Mandat Weitergeführt

24 Vorabankündigung (Pre-Notification) Verpflichtende Information des Einreichers an Zahlungspflichtigen über die anstehende Lastschrift Der Zahlungspflichtige kann so für ausreichende Kontodeckung sorgen Frist: 14 Kalendertage vor Fälligkeit, wenn nichts anderes vereinbart Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen reicht eine einmalige Aufstellung pro Jahr (erste Fälligkeit beachten) Inhalt der Vorankündigung: Belastungsbetrag Belastungstermin Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenznummer Keine Formvorgabe, möglich sind z.b. Brief, Vertrag, Rechnung, SMS, Telefon, , Fax, Mitglieder- Zeitschrift, Einladung zur Jahreshauptversammlung. 24

25 Einreichungsfristen Einreichungsfristen sind zu beachten D-6 Erstlastschriften, D-3 Folgelastschriften Nicht mitgerechnet werden:1.januar, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, 25.und 26. Dezember, Wochenenden (Target2- Feiertage), sowie der 24. und 31.Dezember. Zwischenzeitliche Änderungen von Fälligkeitsdatum oder Betrag erfordern neue Vorabinformation. Kann Einreichungsfrist nicht eingehalten werden, muss neuer Fälligkeitstermin festgelegt werden.

26 Agenda Was ist SEPA? - Allgemeine Informationen und aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschrift Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen 26

27 Was ist zu tun? SEPA-Verantwortliche(n) im Verein bestimmen (z.b. Kassierer) IBAN & BIC auf Briefbögen, Rechnungen etc. drucken IBAN & BIC von Vereinsmitgliedern einholen Beantragung der Gläubiger-ID Prüfen und Anpassen der technischen Voraussetzungen (z.b. ZV- Software) Vereinbarungen mit Bank aktualisieren (Lastschriftinkassovereinbarung) 27

28 Was ist zu tun? Festlegung einer Mandatsreferenz (z.b. Mitgliedsnummer) Mandate einholen bzw. über Umdeutung informieren Mandatsverwaltung organisieren Organisation, dass die Lastschriftdaten rechtzeitig an die Bank geliefert werden (Einzug 2014 evtl. noch vor dem einreichen) Sicherstellung der Archivierung der Mandate Information der Mitglieder, z.b. im Rahmen der Generalversammlung 28

29 Umsetzungshilfen Individuelle Beratung und Betreuung durch Ihren Bankberater, bzw. Zahlungsverkehrs-Spezialisten IBAN-Konverter zu Errechnung von IBAN und BIC Informationen und Formulare unter u.a. SEPA-Navigator, Checkliste Vereine Electronic Banking Software der WVB = SEPA ready! Mandatsverwaltung, Prüftool, etc.

30 Internetadressen (Download / Bestellung SEPA-Broschüre) Unbarer_Zahlungsverkehr/SEPA/sepa.html (englisch)

31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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