Der Bayerische Weg der Inklusion durch Kooperation Zur Umsetzung des Leitbildes einer inklusiven Bildung (VN-BRK Art. 24)
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- Paul Koenig
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1 Januar 2011 Der Bayerische Weg der Inklusion durch Kooperation Zur Umsetzung des Leitbildes einer inklusiven Bildung (VN-BRK Art. 24) Quelle Kultusministerium überarbeitet ROB Windolf Eva 1
2 Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (VN-BRK) 2
3 Inkrafttreten des Ratifizierungsgesetz zur VN-BRK; Geltung der VN-BRK in Deutschland Grundsatzbeschluss des Bayerischen Kabinetts zur Umsetzung der VN-BRK Bildung einer interfraktionellen AG des Bildungsausschusses im Bayerischen Landtag 3
4 Grundsatzbeschluss des Bayerischen Landtags zur VN-BRK mit Auftrag an Staatsregierung, dem Landtag ein Konzept zur Umsetzung vorzulegen 21./ Fachtagung der Kultusministerkonferenz zur VN-BRK Ministerrat billigt das vom StMUK erarbeitete Konzept (einschließlich Gesetzentwurf). Es ist eine konkrete Diskussionsgrundlage insbesondere für die interfraktionelle Arbeitsgruppe u. die Verbände 4
5 Vorstellung des Konzepts zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus 5
6 Artikel 24 VN-BRK Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives / inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen ( inclusive education system ) und lebenslanges Lernen 6
7 Art. 24 VN-BRK Inklusives Schulsystem Nach der Entstehungsgeschichte und Zielrichtung der VN-BRK geht es um den (gleichberechtigten) Zugang zur allgemeinen Schule Ziel ist der gemeinsame Unterricht von Schülern mit und ohne Behinderung ( inklusiv im Sinne von einbeziehend und dazugehörig) 7
8 Angemessene Unterstützungsleistungen Regierung von Oberbayern Kein Verbot der Förderschule, aber hoher Rechtfertigungsdruck 8
9 Grenzen Keine ausdrückliche Grenze in Art. 24 VN- BRK vorgesehen Kindeswohl Art. 7 Abs. 2 VN-BRK Unverhältnismäßige Unterstützungsleistungen Vorbehalt der progressiven Realisierung Art. 4 Abs. 2 VN-BRK, d.h. schrittweise Umsetzung der VN-BRK unter Ausschöpfung der verfügbaren Mittel 9
10 Art. 24 VN-BRK - individuelle Rechtsansprüche? Die VN-BRK muss erst noch in Landesrecht umgesetzt werden; >> es ist das geltende Landesrecht maßgeblich, insbesondere BayEUG (vgl. Art. 41) und BaySchFG einschließlich Ausführungsbestimmungen 10
11 Aber: Pflicht zur Berücksichtigung der VN-BRK bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und beim Ermessen; d.h. im Sinne der VN-BRK, gemeinsamen Unterricht soweit wie möglich realisieren bzw. entsprechenden Elternwillen unterstützen Im Rahmen der Möglichkeiten Unterstützung durch den MSD, aber kein Anspruch des Kindes aus der VN- BRK auf eine bestimmte MSD-Stundenzahl oder auf zusätzliche Lehrkräfte (z.b. zur Bildung einer Kooperationsklasse) 11
12 Außen- und Kooperationsklassen Kooperationsklassen 2005/06 Außenklassen 2007/ / / / /10 Gesamt / / /10 Gesamt /
13 Inklusion als Herausforderung für die allgemeine Schule 13
14 Beginn der flächendeckenden Veranstaltungen zur Thematik Inklusion für Lehrkräfte und Führungspersonal an Grund-, Haupt-/ Mittelschulen Das Fortbildungskonzept besteht aus zwei Säulen: 1. Sensibilisierung, grundlegende Information Schulaufsicht: alle Schulräte Schulaufsicht: Fortbildungsschulräte bzw. Kooperationsschulräte Verpflichtende Informationsveranstaltungen auf lokaler Ebene für alle Schulleiterinnen und Schulleiter im Rahmen einer Dienstbesprechung Flächendeckende, verpflichtende Informationsveranstaltungen für alle Lehrkräfte der Grund- und Haupt-/ Mittelschulen im Kalenderjahr
15 2. Aufbau fachlicher Kompetenz Schulhausinterne Fortbildungen: bedarfs- und standortbezogen, für die Kollegien, an deren Schule Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden. 15
16 Inhaltliche und organisatorische Durchführung Arbeitskreis aus Vertretern der Bereiche Förderschule und Grund-/ Haupt-/ Mittelschule an der Regierung Inhaltliche Bausteine Rechtliche Grundlagen Gestaltung der Veranstaltungen durch Tandems aus GS/ HS-MS und Förderzentren (MSD, erfahrene LK aus Kooperationsklassen ) 16
17 Gelingen kann der Prozess nur, wenn sich alle Beteiligten mit Engagement und mit Wertschätzung (Respekt) für den anderen auf den Weg machen. 17
18 Danke für Ihre Aufmerksamkeit
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