Miete. Kommentar. Hubert Blank. Dr. Ulf P. Börstinghaus. Von. Richter am Landgericht a.d. und. Richter am Amtsgericht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Miete. Kommentar. Hubert Blank. Dr. Ulf P. Börstinghaus. Von. Richter am Landgericht a.d. und. Richter am Amtsgericht"

Transkript

1 Miete Kommentar Von Hubert Blank Richter am Landgericht a.d. und Dr. Ulf P. Börstinghaus Richter am Amtsgericht 4., völlig neubearbeitete Auflage 2014

2 Es haben bearbeitet: Blank b; 560; a BGB Börstinghaus b; 561 BGB 2014 Verlag C.H. Beck ohg Wilhelmstraße 9, München Druck und Bindung: Druckerei C.H. Beck Nördlingen Wilhelmstraße 9, München Satz: Jung Crossmedia Publishing GmbH, Lahnau Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier (hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff)

3 Vorwort zur 4. Auflage Das Mietrecht hat sich in den letzten Jahren außerordentlich lebhaft entwickelt. Zum einen ist am das Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz MietRÄndG) in Kraft getreten. Durch das Gesetz wurde das Recht der Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich der dazugehörenden Mieterhöhungsregelungen neu gestaltet. Entgegen dem missverständlichen- Gesetzestitel gilt ein Teil der neuen Vorschriften nicht nur für vermieteten Wohnraum, sondern auch für die Geschäftsraummiete. Des Weiteren wurde durch das MietRÄndG ein neuer Kündigungstatbestand für den Fall des Verzug des Wohnraummieters mit der Zahlung der Kaution in das BGB eingefügt. Schließlich soll durch eine Änderung des 577a BGB ein besserer Kündigungsschutz des Mieters bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum erreicht werden. Zum anderen wird das Mietrecht nach wie vor durch eine lebhafte höchstrichterliche und instanzgerichtliche Rechtsprechung geprägt; diese ist bis etwa Herbst 2013, die Rechtsprechung des BGH bis März 2014 berücksichtigt. Für die Rechtspraxis ist die Kenntnis dieser Rechtsprechung von großer Bedeutung. Das Ziel der Kommentierung blieb unverändert. Das Buch wendet sich in erster Linie an die in der Praxis mit dem Mietrecht befassten Juristen, also an den Richter, den Rechtsanwalt, den Verbands- oder Wirtschaftsjuristen und die Rechtsberater bei den Vermieter- und Mieterverbänden. Nicht zuletzt sollen mit dem Werk aber auch die nichtjuristischen Fachleute aus der Wohnungswirtschaft angesprochen sein. Die Verfasser hoffen, dass ihre Arbeit von der genannten Zielgruppe mit Wohlwollen aufgenommen wird. Mannheim und Gelsenkirchen im Frühjahr 2014 Hubert Blank Dr. Ulf P. Börstinghaus

4 Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 4. Auflage... Literatur- und Abkürzungsverzeichnis... V XI Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 5. Mietvertrag, Pachtvertrag Untertitel 1. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln a Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels b Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme c Während der Mietzeit auftretende Mängel, Mängelanzeige durch den Mieter d Vertraglicher Ausschluss von Rechten des Mieters wegen eines Mangels Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch Ersatz sonstiger Aufwendungen und Wegnahmerecht des Mieters Gebrauchsüberlassung an Dritte Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch Ende des Mietverhältnisses Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund Vertrag über mehr als dreißig Jahre Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses Rückgabepflicht des Mieters a Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe Erstattung von im Voraus entrichteter Miete Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts Untertitel 2. Mietverhältnisse über Wohnraum Kapitel 1. Allgemeine Vorschriften 549 Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften Form des Mietvertrags Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten Abwendung des Wegnahmerechts des Mieters Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte aufgehoben a Barrierefreiheit Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe a Erhaltungsmaßnahmen b Modernisierungsmaßnahmen c Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen d Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, Ausschlussfrist e Sonderkündigungsrecht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen f Vereinbarungen über Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen VII

5 Inhaltsverzeichnis VIII Kapitel 2. Die Miete Unterkapitel 1. Vereinbarungen über die Miete 556 Vereinbarungen über Betriebskosten a Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten b Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht c Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten, Verordnungsermächtigung Unterkapitel 2. Regelungen über die Miethöhe Vorbemerkung zu Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz a Staffelmiete b Indexmiete Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete a Form und Begründung der Mieterhöhung b Zustimmung zur Mieterhöhung c Mietspiegel d Qualifizierter Mietspiegel e Mietdatenbank Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen a Anrechnung von Drittmitteln b Geltendmachung der Erhöhung, Wirkung der Erhöhungserklärung Veränderungen von Betriebskosten Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung Kapitel 3. Pfandrecht des Mieters 562 Umfang des Vermieterpfandrechts a Erlöschen des Vermieterpfandrechts b Selbsthilferecht, Herausgabeanspruch c Abwendung des Pfandrechts durch Sicherheitsleistung d Pfändung durch Dritte Kapitel 4. Wechsel der Vertragsparteien Erläuterungen vor 563bis564BGB Eintrittsrecht bei Tod des Mieters a Fortsetzung mit überlebenden Mietern b Haftung bei Eintritt oder Fortsetzung Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben, außerordentliche Kündigung Gewerbliche Weitervermietung Kauf bricht nicht Miete a Mietsicherheit b Vorausverfügung über die Miete c Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter über die Miete d Aufrechnung durch den Mieter e Mitteilung des Eigentumsübergangs durch den Vermieter Belastung des Wohnraums durch den Vermieter a Veräußerung oder Belastung vor der Überlassung des Wohnraums b Weiterveräußerung oder Belastung durch Erwerber

6 Kapitel 5. Beendigung des Mietverhältnisses Unterkapitel 1. Allgemeine Vorschriften oinhaltsverzeichnis 568 Form und Inhalt der Kündigung Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts Weiterer Schadensersatz bei verspäteter Rückgabe von Wohnraum Vereinbartes Rücktrittsrecht; Mietverhältnis unter auflösender Bedingung Unterkapitel 2. Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit 573 Ordentliche Kündigung des Vermieters a Erleichterte Kündigung des Vermieters b Teilkündigung des Vermieters c Fristen der ordentlichen Kündigung d Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung a Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Widerspruch b Form und Frist des Widerspruchs c Weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses bei unvorhergesehenen Umständen 1394 Unterkapitel 3. Mietverhältnisse auf bestimmte Zeit 575 Zeitmietvertrag a Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist Unterkapitel 4. Werkwohnungen Vorbemerkung zu 576bis576b Fristen der ordentlichen Kündigung bei Werkmietwohnungen a Besonderheiten des Widerspruchsrechts bei Werkmietwohnungen b Entsprechende Geltung des Mietrechts bei Werkdienstwohnungen Kapitel 6. Besonderheiten bei der Bildung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen 577 Vorkaufsrecht des Mieters a Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung Untertitel 3. Mietverhältnisse über andere Sachen 578 Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume a Mietverhältnisse über eingetragene Schiffe Fälligkeit der Miete Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters a Kündigungsfristen Register IX

Blank/Börstinghaus. Miete. Kommentar von. 3., völlig neubearbeitete Auflage. 4! ms ...

Blank/Börstinghaus. Miete. Kommentar von. 3., völlig neubearbeitete Auflage. 4! ms ... ... Blank/Börstinghaus Miete Kommentar von Hubert Blank Richter am Landgericht a. D. Ulf P. Börstinghaus Richter am Amtsgericht 3., völlig neubearbeitete Auflage 4! ms Verlag C. H. Beck München 2008 Literatur-

Mehr

Miete. Kommentar. Hubert Blank. Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus. Von. Richter am Landgericht a.d. und. Richter am Amtsgericht

Miete. Kommentar. Hubert Blank. Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus. Von. Richter am Landgericht a.d. und. Richter am Amtsgericht Miete Kommentar Von Hubert Blank Richter am Landgericht a.d. und Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus Richter am Amtsgericht 5., völlig neubearbeitete Auflage 2017 Vorwort zur 5. Auflage... Literatur- und Abkürzungsverzeichnis...

Mehr

Ergänzbarer Kommentar mit weiterführenden Vorschriften. Herausgegeben von. Claus Müller. und. Dr. Richard Walther. Bearbeiter.

Ergänzbarer Kommentar mit weiterführenden Vorschriften. Herausgegeben von. Claus Müller. und. Dr. Richard Walther. Bearbeiter. Miet- und Pachtrecht Ergänzbarer Kommentar mit weiterführenden Vorschriften Herausgegeben von Claus Müller und Dr. Richard Walther Bearbeiter Rudolf Kellendorfer Richter am Oberlandesgericht Nürnberg Dr.

Mehr

Das gesamte Mietrecht einschließlich Leasing. Vorsitzender Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth

Das gesamte Mietrecht einschließlich Leasing. Vorsitzender Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth Berliner Kommentare Mietrecht Das gesamte Mietrecht einschließlich Leasing Kommentar Herausgegeben von Thomas Spielbauer Vizepräsident des Landgerichts München I und Joachim Schneider Vorsitzender Richter

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Kommentar a BGB. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 25

Inhaltsverzeichnis. Kommentar a BGB. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 25 Vorwort.................................................... Abkürzungsverzeichnis....................................... Literaturverzeichnis.......................................... V XIII XIX Synopse

Mehr

Gelbe Erläuterungsbücher. Miete. Kommentar. von Hubert Blank, Dr. Ulf Peter Börstinghaus

Gelbe Erläuterungsbücher. Miete. Kommentar. von Hubert Blank, Dr. Ulf Peter Börstinghaus Gelbe Erläuterungsbücher Miete ommentar von Hubert Blank, Dr. Ulf Peter Börstinghaus RiAG Ulf P. Börstinghaus, Vorsitzender des Deutschen Mietgerichtstages, ist einer der renommiertesten Mietrechtler überhaupt,

Mehr

Mietrecht Bürgerliches Gesetzbuch Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung

Mietrecht Bürgerliches Gesetzbuch Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung Gramlich Mietrecht Mietrecht Bürgerliches Gesetzbuch Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung Kommentar von BERNHARD GRAMLICH Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart

Mehr

Mietrecht. Bürgerliches Gesetzbuch ( 535 bis 580a BGB) Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung. Kommentar.

Mietrecht. Bürgerliches Gesetzbuch ( 535 bis 580a BGB) Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung. Kommentar. Mietrecht Bürgerliches Gesetzbuch ( 535 bis 580a BGB) Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung Kommentar von Bernhard Gramlich Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart

Mehr

Beck`sche Gesetzestexte mit Erläuterungen. Mietrecht. Kommentar. von Bernhard Gramlich. 9., neu bearbeitete Auflage

Beck`sche Gesetzestexte mit Erläuterungen. Mietrecht. Kommentar. von Bernhard Gramlich. 9., neu bearbeitete Auflage Beck`sche Gesetzestexte mit Erläuterungen Mietrecht Kommentar von Bernhard Gramlich 9., neu bearbeitete Auflage Mietrecht Gramlich schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr

Mietrecht. Bürgerliches Gesetzbuch ( 535 bis 580a BGB) Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung. Kommentar.

Mietrecht. Bürgerliches Gesetzbuch ( 535 bis 580a BGB) Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung. Kommentar. Mietrecht Bürgerliches Gesetzbuch ( 535 bis 580a BGB) Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung Kommentar von Bernhard GramIich Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart

Mehr

Gelbe Erläuterungsbücher. Miete. Kommentar. von Hubert Blank, Dr. Ulf Peter Börstinghaus

Gelbe Erläuterungsbücher. Miete. Kommentar. von Hubert Blank, Dr. Ulf Peter Börstinghaus Gelbe Erläuterungsbücher Miete ommentar von Hubert Blank, Dr. Ulf Peter Börstinghaus RiAG Ulf P. Börstinghaus, Vorsitzender des Deutschen Mietgerichtstages, ist einer der renommiertesten Mietrechtler überhaupt,

Mehr

I.1 BGB: Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsübersicht

I.1 BGB: Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsübersicht .1 BGB: Bürgerliches Gesetzbuch nhaltsübersicht 418 Erlöschen von Sicherungs- und Vorzugsrechten 419 (weggefallen) Abschnitt 7 Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern 420 Teilbare Leistung 421 Gesamtschuldner

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII. Abkürzungsverzeichnis... XIII. 1. Bürgerliches Gesetzbuch

Inhaltsverzeichnis VII. Abkürzungsverzeichnis... XIII. 1. Bürgerliches Gesetzbuch Abkürzungsverzeichnis... XIII 1. Bürgerliches Gesetzbuch Untertitel 1. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags... 1 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln...

Mehr

Beck`sche Kompakt-Kommentare. Mietrecht. Kommentar. von Bernhard Gramlich. 13., neu bearbeitete Auflage. Verlag C.H.

Beck`sche Kompakt-Kommentare. Mietrecht. Kommentar. von Bernhard Gramlich. 13., neu bearbeitete Auflage. Verlag C.H. Beck`sche Kompakt-Kommentare Mietrecht Kommentar von Bernhard Gramlich 13., neu bearbeitete Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 67305 4 Zu Leseprobe

Mehr

Erfüllt der neue Erwerber die sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Pflichten nicht, so haftet der Vermieter dem Mieter nach 566 Abs. 2.

Erfüllt der neue Erwerber die sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Pflichten nicht, so haftet der Vermieter dem Mieter nach 566 Abs. 2. Einzelne Schuldverhältnisse 567 a 569 BGB 1 Ausübung des Rechts in dem vertragsgemäßen Gebrauch beschränkt, so ist der Dritte dem Mieter gegenüber verpflichtet, die Ausübung zu unterlassen, soweit sie

Mehr

Mietrecht. Bürgerliches Gesetzbuch Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung. Kommentar

Mietrecht. Bürgerliches Gesetzbuch Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung. Kommentar Mietrecht Bürgerliches Gesetzbuch Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung Kommentar BERNHARD GRÄMLICH Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart 10., neu bearbeitete

Mehr

Neues Mietrecht. Mit Beiträgen von

Neues Mietrecht. Mit Beiträgen von Schriftenreihe des Evangelischen Siedlungswerkes in Deutschland e.v. Neues Mietrecht 20. Berchtesgadener Gespräche vom 25.4.-27.4.2001 Mit Beiträgen von RA Martin W.Huff RiLG Hubert Blank Prof. Dr. Peter

Mehr

Erster Schriftlicher Bericht

Erster Schriftlicher Bericht Deutscher Bundestag 4. Wahlperiode Drucksache IV/ 1323 Erster Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) über den von der Bundesregierung eingebrachten eines Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher

Mehr

Mietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen

Mietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen Beispielbild Mietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, HWR Berlin Sonderkündigungsrecht Geschäftsraum bei Modernisierung Seit dem

Mehr

Handbuch des Mietrechts

Handbuch des Mietrechts Hannemann/Wiek/Emmert Handbuch des Mietrechts Fachanwaltshandbuch zur effizienten Mandatsbearbeitung im Wohn- und Gewerberaummietrecht 5. völlig neu bearbeitete Auflage Herausgegeben von Thomas Hannemann,

Mehr

SCHMIDT-FUTTERER. Mietrecht. Großkommentar des Wohn- und Gewerberaummietrechts

SCHMIDT-FUTTERER. Mietrecht. Großkommentar des Wohn- und Gewerberaummietrechts SCHMIDT-FUTTERER Mietrecht Großkommentar des Wohn- und Gewerberaummietrechts Bürgerliches Gesetzbuch ( 535 580a, 138, 1568a BGB), Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten,

Mehr

Gelbe Erläuterungsbücher. Miete. Kommentar. von Hubert Blank, Dr. Ulf P. Börstinghaus. 4., völlig neubearbeitete Auflage

Gelbe Erläuterungsbücher. Miete. Kommentar. von Hubert Blank, Dr. Ulf P. Börstinghaus. 4., völlig neubearbeitete Auflage Gelbe Erläuterungsbücher Miete Kommentar von Hubert Blank, Dr. Ulf P. Börstinghaus 4., völlig neubearbeitete Auflage Miete Blank / Börstinghaus schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Lernziel 13

Inhaltsverzeichnis. Lernziel 13 Inhaltsverzeichnis Lernziel 13 A. Abgrenzung: Gewerberaummiet-, Wohnraummiet- und Pachtvertrag 15 I. Gewerberaum- und Wohnraummietvertrag 15 1. Bedeutung der Abgrenzung 15 2. Abgrenzungskriterium: Vertragszweck

Mehr

Beck`sche Gesetzestexte mit Erläuterungen. Mietrecht. Kommentar. von Bernhard Gramlich. 11., neu bearbeitete Auflage

Beck`sche Gesetzestexte mit Erläuterungen. Mietrecht. Kommentar. von Bernhard Gramlich. 11., neu bearbeitete Auflage Beck`sche Gesetzestexte mit Erläuterungen Mietrecht Kommentar von Bernhard Gramlich 11., neu bearbeitete Auflage Mietrecht Gramlich wird vertrieben von beck-shop.de Thematische Gliederung: Miet- und Wohnrecht,

Mehr

Vorsitzender Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth. Richter am Amtsgericht Nördlingen, Lehrbeauftragter an der Universität Würzburg

Vorsitzender Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth. Richter am Amtsgericht Nördlingen, Lehrbeauftragter an der Universität Würzburg Berliner Kommentare Mietrecht Kommentar Herausgegeben von Thomas Spielbauer Vizepräsident des Landgerichts München I a. D. und Joachim Schneider Vorsitzender Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth Bearbeitet

Mehr

Synopse Mietrechtsreform 2013

Synopse Mietrechtsreform 2013 Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) Verkündung: Gesetz vom 19.06.2001 - Bundesgesetzblatt Teil I 2001 Nr.28 25.06.2001 S. 1149 Inkrafttreten: 01.09.2001

Mehr

Teil 1: Miete 13. 1 Allgemeines 15

Teil 1: Miete 13. 1 Allgemeines 15 Inhaltsverzeichnis Einleitung 11 Teil 1: Miete 13 1 Allgemeines 15 2 Mietstruktur 17 2.1 Wie Sie die Mietstruktur gestalten können 17 2.2 Änderung der Mietstruktur 20 2.2.1 Wie funktioniert die gesetzliche

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 28 Mietvertrag: Besonderheiten bei Wohnraummiete

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 28 Mietvertrag: Besonderheiten bei Wohnraummiete Schuldrecht I (sschuldverhältnisse) 28 Mietvertrag: Besonderheiten bei Wohnraummiete Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Was

Mehr

Mietrecht: MietR. Mietrecht: MietR Blank / Börstinghaus / Eisenschmid / et al. schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mietrecht: MietR. Mietrecht: MietR Blank / Börstinghaus / Eisenschmid / et al. schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Mietrecht: MietR Bürgerliches Gesetzbuch ( 535-580a, 138, 1568a BGB), Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten, Wirtschaftsstrafgesetz 1954 ( 4,5 WiStG) und Zivilprozessordnung

Mehr

Als Verwendungen i. S. des 547 BGB (a.f.) wurden Leistungen bezeichnet, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Mietsache erforderlich waren.

Als Verwendungen i. S. des 547 BGB (a.f.) wurden Leistungen bezeichnet, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Mietsache erforderlich waren. Das im Folgenden genannte "Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts" vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1149) trat am 01. September 2001 in Kraft. 1. Bürgerliches Gesetzbuch 1.1. Aufwendungsersatz

Mehr

beck-shop.de Däubler/Bonin/Deinert AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht

beck-shop.de Däubler/Bonin/Deinert AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht Däubler/Bonin/Deinert AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht Kommentar zu den 305 bis 310 BGB von Dr. Wolfgang Däubler Professor an der Universität Bremen Dr. Birger Bonin Richter

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 13

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 13 Inhaltsverzeichnis Vorwort 13 1 Wie lässt sich ein passender Mieter finden? 15 1.1 Die Suche nach dem richtigen Mieter 15 1.2 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: Was muss der Vermieter bei der Auswahl

Mehr

Praxis des Mietrechts. I. Sanktionsmöglichkeiten des Vermieters bei vertragswidrigem Gebrauch. 1. Unterlassungsanspruch, 541 BGB (lex speciales

Praxis des Mietrechts. I. Sanktionsmöglichkeiten des Vermieters bei vertragswidrigem Gebrauch. 1. Unterlassungsanspruch, 541 BGB (lex speciales Praxis des Mietrechts I. Sanktionsmöglichkeiten des Vermieters bei vertragswidrigem Gebrauch 1. Unterlassungsanspruch, 541 BGB (lex speciales zu 1004 BGB) auch bei aktivem Tun, z.b. Entfernen eines Hundes

Mehr

Das Vermieter-Praxishandbuch - inkl. Arbeitshilfen online

Das Vermieter-Praxishandbuch - inkl. Arbeitshilfen online Haufe Fachbuch Das Vermieter-Praxishandbuch - inkl. Arbeitshilfen online von Rudolf Stürzer, Michael Koch, Birgit Noack, Martina Westner 8. Auflage 2015 Haufe-Lexware Freiburg 2015 Verlag C.H. Beck im

Mehr

Mietrecht - Bürgerliches Gesetzbuch. Mietrecht - Bürgerliches Gesetzbuch

Mietrecht - Bürgerliches Gesetzbuch. Mietrecht - Bürgerliches Gesetzbuch Mietrecht - Bürgerliches Gesetzbuch Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform (Mietrechtsreformgesetz) vom 19. Juni 2001 - Auszug. In Kraft getreten am 01. September 2001 Mietrecht - Bürgerliches

Mehr

Beck`sche Kompakt-Kommentare. Mietrecht. Kommentar. von Bernhard Gramlich. 12., neu bearbeitete Auflage

Beck`sche Kompakt-Kommentare. Mietrecht. Kommentar. von Bernhard Gramlich. 12., neu bearbeitete Auflage Beck`sche Kompakt-Kommentare Mietrecht Kommentar von Bernhard Gramlich 12., neu bearbeitete Auflage Mietrecht Gramlich schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische

Mehr

Kündigungsschutzgesetz: KSchG

Kündigungsschutzgesetz: KSchG Gelbe Erläuterungsbücher Kündigungsschutzgesetz: KSchG Kommentar von Prof. Dr. Roland Schwarze, Dr. Mario Eylert, Dr. Peter Schrader 1. Auflage Kündigungsschutzgesetz: KSchG Schwarze / Eylert / Schrader

Mehr

Mietvertrag für Wohnraum

Mietvertrag für Wohnraum Mietvertrag für Wohnraum Zwischen im folgenden Vermieter genannt und Vor- und Nachname geb. am Beruf wohnhaft Straße, Hausnummer, PLZ, Ort wird folgender Mietvertrag geschlossen: im folgenden Mieter genannt

Mehr

7 Schutz des Mieters durch die Sozialklausel

7 Schutz des Mieters durch die Sozialklausel 7 Schutz des Mieters durch die Sozialklausel Wenn dem Mieter eine Kündigung ins Haus flattert, ist er nicht schutzlos: Er kann unter bestimmten Umständen einer ordentlichen Kündigung mit Kündigungsfrist

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 36/12 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 11. Juli 2012 Ring Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

535 BGB. Inhalt und Hauptpflichten

535 BGB. Inhalt und Hauptpflichten M i e t e P a c h t L a n d p a c h t Welcher Vermieter kennt dies nicht? Wohnung verwahrlost, Nachbarn beklagen sich, Mieter unerreichbar, Miete + Nebenkosten offen. Wohnung verlassen, Sachen zurückgelassen,

Mehr

Mietvertrag für Untermieter

Mietvertrag für Untermieter Seite 1 von 6 Ihr Partner für Umzüge & Haushaltsauflösungen. Noch Fragen? Rufen Sie uns an! 0 3 0-499 88 55 0 UMZUG BERLIN, HAMBURG & BUNDESWEIT ENTSORGUNGEN BÜROUMZUG GESCHÄFTSUMZUG BETRIEBSUMZUG EINLAGERUNGEN

Mehr

BGB IV Mietvertrag, 535 BGB

BGB IV Mietvertrag, 535 BGB BGB IV Mietvertrag, 535 BGB Prof. Dr. Monika Schlachter WS 2007/2008 Abgrenzungen Zeitweilige Überlassung einer Sache gegen Zahlung der vereinbarten Miete Abgrenzungen: 1. Pacht, 581 BGB: = Überlassung

Mehr

Mietaufhebungsvertrag

Mietaufhebungsvertrag Zwischen Vermieter (Vor- und Nachname sowie Anschrift) nachstehend als "Vermieter" bezeichnet und Mieter (Vor- und Nachname sowie Anschrift) nachstehend als "Mieter bezeichnet wird folgender Mietaufhebungsvertrag

Mehr

Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013 4. Besprechungsfall Lösungsskizze Ein Sturz mit Folgen

Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013 4. Besprechungsfall Lösungsskizze Ein Sturz mit Folgen Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013 4. Besprechungsfall Lösungsskizze Ein Sturz mit Folgen 1 Frage 1: Anspruch auf Räumung der Wohnung R - C I. Vertraglicher Anspruch nach

Mehr

14 regeln, die für alle gelten: Das Mietrecht 18 ihr Mietvertrag Die Verfassung ihres Mietverhältnisses

14 regeln, die für alle gelten: Das Mietrecht 18 ihr Mietvertrag Die Verfassung ihres Mietverhältnisses 7 Inhalt 01 Der Mietvertrag und die MIET PARTEIEN Was Sie dabei beachten müssen 14 Regeln, die für alle gelten: Das Mietrecht 18 Ihr Mietvertrag Die Verfassung Ihres Mietverhältnisses 20 Vorverträge 21

Mehr

Pachtrecht. Das gesamte Pachtrecht mit Nebengebieten. Kommentar. Von

Pachtrecht. Das gesamte Pachtrecht mit Nebengebieten. Kommentar. Von Berliner Kommentare Pachtrecht Das gesamte Pachtrecht mit Nebengebieten Kommentar Von Dr. Christoph Kern Staatsanwalt, Kempten Lehrbeauftragter an der Universität Würzburg ERICH SCHMIDT VERLAG Bibliografische

Mehr

Vertragsarten Kaufvertrag Werkvertrag Dienstvertrag Schenkungsvertrag Mietvertrag Leihvertrag Pachtvertrag Darlehensvertrag Sachdarlehensvertrag

Vertragsarten Kaufvertrag Werkvertrag Dienstvertrag Schenkungsvertrag Mietvertrag Leihvertrag Pachtvertrag Darlehensvertrag Sachdarlehensvertrag Vertragsarten Kaufvertrag Werkvertrag Dienstvertrag Schenkungsvertrag Mietvertrag Leihvertrag Pachtvertrag Darlehensvertrag Sachdarlehensvertrag 433 BGB Vertragstypische beim Kaufvertrag (1) Durch den

Mehr

(ills Veriag. Mietrecht im Umbruch. 21. Berchtesgadener Gesprache vom 24.4.-26.4.2002. DnOttoSchmidt KQIn

(ills Veriag. Mietrecht im Umbruch. 21. Berchtesgadener Gesprache vom 24.4.-26.4.2002. DnOttoSchmidt KQIn Schriftenreihe des Evangelischen Siedlungswerkes in Deutschland e.v. Mietrecht im Umbruch 21. Berchtesgadener Gesprache vom 24.4.-26.4.2002 Mit Beitragen von Prof. Dr. Volker Emmerich RA Dr. Klaus Lutzenkirchen

Mehr

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,

Mehr

Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb

Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb

Mehr

Repetitorium Vertragliches Schuldrecht am 15.01.2010: Die Kündigung von. Prof. Dr. Thomas Rüfner

Repetitorium Vertragliches Schuldrecht am 15.01.2010: Die Kündigung von. Prof. Dr. Thomas Rüfner Repetitorium Vertragliches Schuldrecht am 15.01.2010: Die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=30914 Übersicht:

Mehr

Ende von Vertragsbeziehungen

Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch

Mehr

Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV

Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV Gelbe Erläuterungsbücher Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV von Dr. P. Zimmermann 1. Auflage Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV Zimmermann schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de

Mehr

(1) Vermietet werden im Haus... (Straße, Hausnummer) folgende Räume: a) Erdgeschoss: b) 1. Etage: usw. c) Keller: d) Dachboden:

(1) Vermietet werden im Haus... (Straße, Hausnummer) folgende Räume: a) Erdgeschoss: b) 1. Etage: usw. c) Keller: d) Dachboden: Muster eines Geschäftsraummietvertrages Zwischen... (Vermieter) und... (Mieter) wird folgender Geschäftsraummietvertrag geschlossen: 1 Mieträume (1) Vermietet werden im Haus... (Straße, Hausnummer) folgende

Mehr

Pflichtverletzungen im Mietverhältnis

Pflichtverletzungen im Mietverhältnis Partner im Gespräch 90 30. Mietrechtstage von Evangelischen Siedlungswerk in Deutschland ESWiD, Evangelischer Bundesverband für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis, Evangelischen Bundesverband für

Mehr

Mietrecht: MietR. 13. Auflage Buch. XXIV, 3065 S. In Leinen ISBN Format (B x L): 16,0 x 24,0 cm

Mietrecht: MietR. 13. Auflage Buch. XXIV, 3065 S. In Leinen ISBN Format (B x L): 16,0 x 24,0 cm Mietrecht: MietR Bürgerliches Gesetzbuch ( 535-580a, 138, 1568a BGB), Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten, Wirtschaftsstrafgesetz ( 4,5 WiStG) und Zivilprozessordnung

Mehr

Produkthaftpflichtversicherung

Produkthaftpflichtversicherung Gelbe Erläuterungsbücher Produkthaftpflichtversicherung Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Produkthaftpflichtversicherung von Industrie- und Handelsbetrieben (Produkthaftpflicht-Modell)

Mehr

Mietrecht: Für die Beratung/ Vertretung ist auf jeden Fall die Vorlage des Miet-/ Pachtvertrages erforderlich.

Mietrecht: Für die Beratung/ Vertretung ist auf jeden Fall die Vorlage des Miet-/ Pachtvertrages erforderlich. Mietrecht: Für die Beratung/ Vertretung ist auf jeden Fall die Vorlage des Miet-/ Pachtvertrages erforderlich. Dieses Formular dient lediglich zur Vorbereitung. I.d.R. Wird ein persönliches Gespräch dennoch

Mehr

Der Mieter zahlt nicht

Der Mieter zahlt nicht Der Mieter zahlt nicht - Der Weg zur Kündigung - Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Kündigung - Kündigung allgemein - Außerordentlich fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug 3. Zusammenfassung

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz)

Entwurf eines Gesetzes zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) Deutscher Bundestag Drucksache 14/4553 14. Wahlperiode 09. 11. 2000 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz)

Mehr

Prüfe dein Wissen: PdW 33. Insolvenzrecht. von Prof. Dr. Ulrich Ehricke, Dr. Kristof Biehl. 2. Auflage. Verlag C.H.

Prüfe dein Wissen: PdW 33. Insolvenzrecht. von Prof. Dr. Ulrich Ehricke, Dr. Kristof Biehl. 2. Auflage. Verlag C.H. Prüfe dein Wissen: PdW 33 Insolvenzrecht von Prof. Dr. Ulrich Ehricke, Dr. Kristof Biehl 2. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 65307 0 Zu Leseprobe

Mehr

Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung

Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung Abs.: Eheleute/Herr/Frau... (Ort/Datum) Mietaufhebungsvertrag Zwischen Herrn.. (Vor- und Zuname) sowie Frau... (Vor- und Zuname) in... als Vermieter/in

Mehr

Gewerberaummietvertrag "Objekt..."

Gewerberaummietvertrag Objekt... 1 Gewerberaummietvertrag "Objekt..." Zwischen (Vermieter) und (Mieter) wird folgender Gewerberaummietvertrag geschlossen: 1 Mieträume (1) Vermietet wird das Grundstück bzw die Gewerbefläche "Hochofenstr.

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

Untermietvertrag. 1 Mietsache

Untermietvertrag. 1 Mietsache Untermietvertrag Zwischen Name, Vorname.. Anschrift.... nachfolgend Hauptmieter genannt und Name, Vorname.. Anschrift.... nachfolgend Untermieter genannt wird folgender Untermietvertrag geschlossen: 1

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

Ausbildungsverhältnisse in der Landwirtschaft. Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig

Ausbildungsverhältnisse in der Landwirtschaft. Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig Ausbildungsverhältnisse in der Landwirtschaft Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig Überblick Berufsausbildungsvertrag Abschluss Inhalt wichtiges Probezeit Abmahnungen Kündigung und Beendigung Abschluss

Mehr

Das Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und sozialem Träger

Das Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und sozialem Träger Das Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und sozialem Träger und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für MieterInnen / KlientInnen Jan Prielipp, Rechtsanwalt, Berlin 10. November 2015 Das Vertragsverhältnis

Mehr

Beck`sche Musterverträge. Gewerberaummiete. von Dr. Michael Schultz. 4. Auflage. Verlag C.H. Beck München 2015

Beck`sche Musterverträge. Gewerberaummiete. von Dr. Michael Schultz. 4. Auflage. Verlag C.H. Beck München 2015 Beck`sche Musterverträge Gewerberaummiete von Dr. Michael Schultz 4. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 67144 9 Zu Leseprobe und Sachverzeichnis

Mehr

Die unechte GoA / Fälle zur Wiederholung und Vertiefung. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Die unechte GoA / Fälle zur Wiederholung und Vertiefung. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: Gesetzliche Schuldverhältnisse Vorlesung am 27.04.201 Die unechte GoA / Fälle zur Wiederholung und Vertiefung Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=39651

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 27. März 2007. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 27. März 2007. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VIII ZB 123/06 BESCHLUSS vom 27. März 2007 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 513, 520, 529, 531 Auch unter der Geltung des reformierten Zivilprozessrechts

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz)

Entwurf eines Gesetzes zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) Deutscher Bundestag Drucksache 14/4553 14. Wahlperiode 09. 11. 2000 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz)

Mehr

2 Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

2 Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick 2 Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick Der Gesetzgeber hat im Mietrechtsänderungsgesetz fünf Schwerpunkte umgesetzt: Erleichterung der energetischen Modernisierung Förderung des Wärmecontracting

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 19. November 2008 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 19. November 2008 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 30/08 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 19. November 2008 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - 2 - Der VIII. Zivilsenat

Mehr

Kündigung einer Mietwohnung. Eine Kündigung der Mietwohnung geht nicht immer reibungslos über die

Kündigung einer Mietwohnung. Eine Kündigung der Mietwohnung geht nicht immer reibungslos über die Kündigung einer Mietwohnung Eine Kündigung der Mietwohnung geht nicht immer reibungslos über die Bühne. Mangelnde Kenntnisse des Mietvertrages, der Kündigungsfristen oder Kündigungsgründe wie zum Beispiel

Mehr

Vereinbarungen bei Trennung und Scheidung

Vereinbarungen bei Trennung und Scheidung Beck`sche Musterverträge 15 Vereinbarungen bei Trennung und Scheidung von Dr. Michael Krenzler 5., überarbeitete Auflage Vereinbarungen bei Trennung und Scheidung Krenzler schnell und portofrei erhältlich

Mehr

Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe)

Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe) Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe) Zwischen dem Reitbetrieb - im folgenden mit RB bezeichnet - und Herrn/Frau - im folgenden mit Einsteller bezeichnet - wird folgender Pferdeeinstellungsvertrag

Mehr

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen:

Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: rechtliche Grundlagen: Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom

Mehr

Inhaltsverzeichnis III

Inhaltsverzeichnis III Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines................................. 9 a) Mietreform: schon 1930 angekündigt............... 9 b) Bundesgerichtshof oberste Instanz in Mietsachen...... 9 c) Fragen der

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 271/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Vorwort 13. Verzeichnis aller Musterbriefe, Verträge und Formulare 15

Vorwort 13. Verzeichnis aller Musterbriefe, Verträge und Formulare 15 Inhaltsverzeichnis Vorwort 13 Verzeichnis aller Musterbriefe, Verträge und Formulare 15 1 Wie lässt sich ein passender Mieter finden? 17 1.1 Die Suche nach dem richtigen Mieter 17 1.2 AGG: Was muss der

Mehr

Muster zum Anfertigen einer Eigenbedarfskündigung

Muster zum Anfertigen einer Eigenbedarfskündigung Muster zum Anfertigen einer Eigenbedarfskündigung Auf den folgenden Seiten sollen Sie ein Muster zum eigenhändigen Anfertigen einer Eigenbedarfskündigung erhalten. Es sei an dieser Stelle nochmals darauf

Mehr

Deutscher Mietgerichtstag 2014 Arbeitskreis 6 Kaution bei Eigentümerwechsel, Zwangsverwaltung und Insolvenz

Deutscher Mietgerichtstag 2014 Arbeitskreis 6 Kaution bei Eigentümerwechsel, Zwangsverwaltung und Insolvenz Deutscher Mietgerichtstag 2014 Arbeitskreis 6 bei Eigentümerwechsel, Zwangsverwaltung und Insolvenz Prof. Dr. Florian Jacoby Gliederung I. Fallgestaltungen II. III. Prinzipien Rechte des Mieters in den

Mehr

Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen.

Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen. Art.Nr. 00029 KAUFVERTRAG zwischen Privatleuten Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen. Bitte verwenden

Mehr

mercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite www.liodo.com) Nernststraße 37 28357 Bremen Deutschland

mercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite www.liodo.com) Nernststraße 37 28357 Bremen Deutschland P A C H T V E R T R A G Zwischen der mercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite www.liodo.com) Nernststraße 37 28357 Bremen Deutschland im folgenden»verpächter«genannt und Firma:

Mehr

Das Mietrechtsänderungsgesetz 2013

Das Mietrechtsänderungsgesetz 2013 Das Mietrechtsänderungsgesetz 2013 Am 01.02.2013 hat der Bundesrat das Mietrechtänderungsgesetz 2013 verabschiedet. Das Gesetz beinhaltet zum Teil erhebliche Änderungen des bisherigen Mietrechts. Die Änderungen

Mehr

Was tun bei Kündigung der Wohnung?

Was tun bei Kündigung der Wohnung? Michels & Klatt informiert: Was tun bei Kündigung der Wohnung? Ein kurzer Überblick über wichtige Rechte und Pflichten Mietverhältnisse über Wohnungen werden auf Zeit geschlossen. Und sowohl Mieter als

Mehr

IVD West Rechtstag. Vermietung von Wohnungseigentum. RA Dr. Gerald Kallenborn

IVD West Rechtstag. Vermietung von Wohnungseigentum. RA Dr. Gerald Kallenborn - Spannungsfeld Miet- und WEG-Recht - Rechtsberater IVD-West Dozent Europäische Immobilienakademie Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht Schwerpunkt: Immobilienrecht Kanzlei Stopp Pick & Kallenborn, Saarbrücken

Mehr

MietrechtermöglichtdemVermieterdieangemesseneVerwertungseinesEigentumsundschafftzugleichsozialeSicherheitfürdenMieter.

MietrechtermöglichtdemVermieterdieangemesseneVerwertungseinesEigentumsundschafftzugleichsozialeSicherheitfürdenMieter. Deutscher Bundestag Drucksache 17/10485 17. Wahlperiode 15. 08. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die

Mehr

Prüfe dein Wissen: PdW. Gesellschaftsrecht. von Prof. Dr. Herbert Wiedemann, Prof. Dr. Kaspar Frey. 8. Auflage

Prüfe dein Wissen: PdW. Gesellschaftsrecht. von Prof. Dr. Herbert Wiedemann, Prof. Dr. Kaspar Frey. 8. Auflage Prüfe dein Wissen: PdW Gesellschaftsrecht von Prof. Dr. Herbert Wiedemann, Prof. Dr. Kaspar Frey 8. Auflage Gesellschaftsrecht Wiedemann / Frey wird vertrieben von beck-shop.de Thematische Gliederung:

Mehr

Bürgerliches Recht I Prof. Dr. Dr. Burkhard Boemke Boemke. Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013. 2.

Bürgerliches Recht I Prof. Dr. Dr. Burkhard Boemke Boemke. Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013. 2. Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013 2. Klausur Lösung Frage 1: Ansprüche von V gegen M auf Zahlung von 1.800 aus 535 II BGB für den Zeitraum Oktober 2011 bis September

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 166/03 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 17. März 2004 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - 2 - Der VIII. Zivilsenat

Mehr

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) Muster: Pachtvertrag mit Zusatzleistung des Verpächters P A C H T V E R T R A G (inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) zwischen als Verpächter/in resp. Erbringer/in von Zusatzleistungen (nachfolgend:

Mehr

BGB IV Dienstvertrag, 611BGB

BGB IV Dienstvertrag, 611BGB BGB IV Dienstvertrag, 611BGB Prof. Dr. Monika Schlachter WS 2007/2008 Dienstvertrag und Abgrenzungen = Ausführung einer Tätigkeit gegen Entgelt Abgrenzungen: 1. Werkvertrag, 631 BGB = geschuldet ist ein

Mehr