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1 F rom: A11 i anz Vers. Transport To: /05/ :46 #370 P.001 Allianz Cili] Berlin TLB Transport-Beratungs-GmbH Am Hafen Braunschweig Commerzbank München BLZ Konto-Nr IBAN DE BIC DRESDEFF700 Es betreut Sie: Generalvertretung Burt Dunkel Steinweg Braunschweig Tel Fax burt.dunkel@allianz.de sa Service Mo.-Fr Uhr Tel Fax Ihr Ansprechpartner, Datum Frau Bischoff 19. Mai 2014 sachversicherung@allianz.de Ihre Logistik-Versicherung AS (bitte stets angeben) Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Brief erhalten Sie die Versicherungsbestätigung für die Verkehrshaftungsversicherung gemäß 7 a Güterkraftverkehrsgesetz. Bitte beachten Sie, daß diese Versicherungsbestätigung nach den geltenden Vorschriften auf jeder Fahrt im Fahrzeug mitzuführen ist. Mit den besten Grüßen Ihre In Vollmacht des Versicherere Allianz Verslcherunge-AG, Königinstraße 28, München Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Karl-Walter Girtberiet. Geschäftsführung: Walter Szabados, Vorsitzender; Manfred Lau, Uwe Lilbben. Für Umsatzsteuerzwecke: USt-ID-Nr. der Allianz Versicherungs-AG: DE , für Versicherungsteuerzwecke: VerSt-Nr. der Allianz Versicherungs-AG: /00477; Finanz- und Versicherungsteistungen i.s.d. UStG/MwStSystRL sind von der Umsatzsteuer befreit. Ein Unternehmen der Allianz Seite 1 von 2

2 F rom: A11 i anz Vers. Transport To : /05/ :46 #370 P.002LÛOB Allianz (m) Versicherungsbestätigung (Confirmation of Cover - Confirmation de couverture) Versicherungsnehmer TLB Transport-Beratungs-GmbH Am Hafen Braunschweig Hiermit bestätigen wir, dass nach Maßgabe des Versicherungsvertrages unter der Versicherungsscheinnummer AS eine Güterschaden- Haftpflichtversicherung gemäß 7 a des Güterkraftverkehrsgesetzes besteht. Der Vertragsbeginn ist der 01. Mai Die Rechte des Geschädigten aus der Pflicht-Haftpflichtversicherung des Unternehmers werden durch die 113 bis 124 des Versicherungsvertragsgesetzes bestimmt. Die Fertigung entsprechender Fotokopien zum Zwecke des Versicherungsnachweises ist zulässig. Stuttgart, 19. Mai 2014 Walter Szabados Vorsitzender der Geschäftsführung (CEO) Uwe Lübben Geschäftsführer WICHTIGER HINWEIS: Diese Versicherungsbestätigung gilt nicht für die Kraftfahrt-Haltpflichtversicherung. Diese Versicherungsbestätigung gilt ausschließlich für die Güterschaden-Haftpflichtversicherung gemäß 7 a GüKG. In Vollmacht des Versicherers Allianz Verslcherungs-AQ, KöniglnstraBe 28, München Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Karl-Walter Gutberiet Geschäftsführung: Walter Szabados, Vorsitzender; Manfred Lau, Uwe Lübben. Für Umsatzsteuerzwecke: USt-ID-Nr. der Allianz Versicherungs-AG: DE , für Versicherungsteuerzwecke: VerSt-Nr. der Allianz Versicherungs-AG. 9116/802/00477; Finanz- und Versicherungsleistungen.S.d. UStG/MwStSystRL sind von der Umsatzsteuer befreit. Ein Unternehmen der Allianz Seite 2 von 2

3 From:Al Iianz Vers. Transport To : Berlin TLB Transport-Beratungs-GmbH Am Hafen Braunschweig Commerzbank München BLZ Konto-Nr IBAN DE BIC DRESDEFF700 Es betreut Sie: Generalvertretung Burt Dunkel Steinweg Braunschweig Tel Fax burt.dunkel@allianz.de jf- *- Service Mo.-Fr Uhr Ihr Ansprechpartner, Datum Tel Frau Bischoff Fax Mai2014 sachversicherung@allianz.de Ihre Logistik-Versicherung AS (bitte stets angeben) Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Brief erhalten Sie die gewünschte Versicherungsbestätigung. Mit den besten Grüßen Ihre In Vollmacht des Versicherers Allianz Verslcherungs-AG, Königinstraße 28, München Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Kar[-Walter Gutberiet. Geschäftsführung: Walter Szabados, Vorsitzenden Manfred Lau, Uwe Lübben. Für Umsatzsteuerzwecke: USt-ID-Nr. dar Allianz Versicherungs-AG: DE , für Versicherungsteuerzwecke: VerSt-Nr. der Allianz Versicherungs-AG: 9116/802/00477; Finanz- und Versicherungsleistungen i.s.d. UStG/MwStSyetRL sind von der Umsatzsteuer befreit. Ein Unternehmen der Allianz Seite 1 von 6

4 From:AIIianz Vers. Transport To: /05/ :47 m «70 P.00 Allianz Versicherungsbestätigung -jfende Versicherung zur Speditions-Haft ungs-police Versicherungsschein-Nummer: AS Versicherungsnehmer TLB Transport-Beratungs-GmbH Am Hafen Braunschweig Der Versicherer bestätigt, dass nach Maßgabe des Versicherungsvertrages und der folgenden Kennziffern eine Versicherung gegen alle Schäden besteht, für die der Unternehmer nach dem Vierten Abschnitt (Frachtgeschäft), Fünften Abschnitt (Speditionsgeschäft) und Sechsten Abschnitt (Lagergeschäft) des Handelsgesetzbuches in Verbindung mit dem Fracht-, Speditions- oder Lagervertrag haftet. Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika in Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen. Versichert ist die verkehrsvertragliche Haftung des Versicherungsnehmers nach Maßgabe der deutschen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der 407 ff. HGB. Haftungserhöhungen gem. 449 Abs. 2 Nr. 1 bzw. 466 Abs. 2 Nr. 1 HGB, insbesondere solche, die über den Umfang von 431 HGB hinausgehen, sind bis zu vierzig Rechnungseinheiten für jedes Kilogramm des Rohgewichtes der Sendung (40 SZR/kg) versichert. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Versicherungsnehmers (z.b. der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen ADSp oder der Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer VBGL), vorausgesetzt der Versicherer hat dem Einschluss dieser AGB in den Versicherungsschutz zugestimmt; des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR); der jeweils nationalen gesetzlichen Bestimmungen für das Verkehrsgewerbe in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR); des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (Anhang B - COTIF, aktuelle Fassung) und der einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die Eisenbahnbeförderung von Gütern (CIM); des Montrealer Übereinkommens (MÜ) vom , des Warschauer Abkommens von 1929 (WA) und soweit anwendbar - des Haager Protokolls vom , des Zusatzabkommens von Guadalajara vom oder anderer maßgeblicher Zusatzabkommen für den Luftverkehr, soweit diese jeweils zwingend anwendbar sind; der Haager Regeln und - soweit anwendbar - der Hague Visby Rules bzw. des Seerechtsänderungsgesetzes vom , der Hamburg - Regeln sowie anderer maßgeblicher internationaler Abkommen oder nationaler gesetzlich er Bestimmungen für den Seeverkehr, soweit diese jeweils zwingend anwendbar sind; des Budapester Übereinkommens über den Vertrag über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt (CMNI) der Bestimmungen eines FIATA Combined Bill of Lading (FBL) oder Through Bill of Lading (TBL) in der von der FIATA verabschiedeten Form; In Vollmacht das Versicherers Allianz Versicherungs-AG, Königinstraße 28,80802 München Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Karl-Walter Gutberiet. Sitz der Gesellschaft Geschäftsführung: Walter Szabados, Vorsitzender; Manfred Lau, Uwe Lübben Für Umsatzsteuerzwecke: USt-ID-Nr. der Allianz Versicherungs-AG: DE SO 709, für Versicherungsteuerzwecke: VerSt-Nr. der Allianz Versicherungs-AG: 9116/802/00477; Ein Unternehmen der Allianz Seite 2 von 6

5 Fron:Al Iianz Vers. Transport To: /05/ :49, # 70 P.005>Ö4LR Allianz (mj eines vom Versicherungsnehmer verwendeten eigenen House Airway Bill (HAWB) House Bill of Lading (House B/L) oder anderer Dokumente des Versicherungsnehmers, vorausgesetzt der Versicherer hat dem Einschluss derartiger Dokumente in den Versicherungsschutz ausdrücklich zugestimmt; der jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen anderer Staaten, sofern sich der Versicherungsnehmer nicht mit Erfolg auf die Bestimmungen der vorgenannten Ziffern berufen kann und die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften nicht über 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) je kg für den Güterschaden hinausgehen. Versichert sind auch Ansprüche nach dem Recht der unerlaubten Handlung (Deliktsrecht), wenn und soweit der Berechtigte diese gesetzlichen Ansprüche neben oder anstelle der Haftung aus dem Verkehrsvertrag geltend macht. Der räumliche Geltungsbereich gilt, soweit im Versicherungsschein und seinen Nachträgen nichts anderes dokumentiert ist, für: versicherte Verkehrs vertrage weltweit; Frachtverträge im Straßengüterverkehr, jedoch nur innerhalb Europas (geographisch); Lagerverträge, jedoch nur innerhalb der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz. Die Versicherung gilt nicht für Verträge, die ganz oder teilweise zum Inhalt haben: Beförderung und beförderungsbedingte Lagerung von Gütern, die der Versicherungsnehmer als Verfrachter (See- u. Binnenschiffart), Luftfrachtführer oder Eisenbahnfrachtführer im Selbsteintritt (tatsächlich) ausführt; Beförderung mit Schiffen, Eisenbahn oder Luftfahrzeugen aus abgeschlossenen Charter- oder Teilcharterverträgen; Beförderung oder Lagerung von Schwergut, sowie Großraumtransporte; Kran- oder Montagearbeiten; Beförderung oder Lagerung von abzuschleppenden oder zu bergenden Gütern; Produktionsleistungen, werkvertragliche oder sonstige nicht speditions-, beförderungs- oder lagerspezifische Leistungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsvertrag, die über die primäre Vertragspflicht eines Frachtführers, Spediteurs und Lagerhalters gemäß dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) hinausgehen. Hierzu zählt nicht das Korn missionieren, Etikettieren, Verpacken und Verwiegen von Gütern, wenn diese Tätigkeiten in Verbindung mit einem Verkehrsvertrag zu erfüllen sind. Beförderung und Lagerung besonders wertvoller oder diebstahl- und raubgefährdeter Güter (Schmuck, Uhren, Scheck- und Kreditkarten, gültige Telefonkarten oder andere Zahlungsmittel, Wertpapiere, Spirituosen, Tabakwaren, Unterhaltungselektronik, Telekommunikationsgeräte, EDV-Geräte und - Zubehör). Derartige Güter können nach vorheriger Vereinbarung unter bestimmten Auflagen versichert werden. Beförderung von temperaturgeführten pharmazeutischen Produkten, insbesondere Insulin, Impfstoffe, es sei denn, der gemeine Handelswert der temperaturgeführten pharmazeutischen Produkten übersteigt EUR pro Transportmittel nicht. Die Höchstersatzleistung für die nach diesem Vertrag versicherte jeweilige Haftung für diese Güter beträgt je Versicherungsfall maximal EUR und für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres EUR unter Anrechnung auf die vereinbarten Versicherungssummen. <sco.... " ' ' ^ i i i i ^ r ^ ^ Soweit nicht zwingende Vorschriften der Pflichtversicherung entgegenstehen (z.b. 7a GüKG), sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen Ansprüche aus Schäden durch Naturkatastrophen (z.b. Erdbeben, Blitzschlag, vulkanische Ausbrüche, Überschwemmungen); aus Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Aufruhr; In Vollmacht des Versicherers Allianz Verslcharungs-AG, Königinstraße 28,80802 München Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Karl-Waller Gutberiet. Geschäftsführung. Walter Szabados, Vorsitzender; Manfred Lau, Uwe Lübben. Für Umsatzsteuerzwecke: USt-ID-Nr. der Allianz Versicherungs-AG: DE , für Versicherungsteuerzwecke: VerSt-Nr. der Allianz Versicherungs-AG: 9116/802/00477; Ein Unternehmen der Allianz Seite 3 von 6

6 From:AII ianz Vers. Transport To: /05/ :51 # 70 P.OOe Allianz aus Schäden durch Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische Gewaltakte oder politische Gewalthandlungen aus Schäden, verursacht durch die Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung - gleichgültig durch wen - und zwar ohne Rücksicht auf sonstige mitwirkende Ursachen; aus Schäden verursacht durch Kernenergie oder sonstige ionisierende Strahlung; aus Schäden durch Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand; aus Schäden an Umzugsgut, Kunstgegenständen, Antiquitäten, Edelmetallen, Edelsteinen, echten Perlen, Geld, Valoren, Dokumenten, Urkunden; aus Schäden an lebenden Tieren und Pflanzen; die durch eine Kraftfahrt-Haftpflicht-, Kraftfahrzeug-Handel- und -Handwerk-, Betriebshaftpflicht-, Umweltschadenversicherung oder Kredit- bzw. Kautionsversicherung gedeckt sind, unabhängig davon, ob eine der vorgenannten Versicherungen vom Versicherungsnehmer abgeschlossen wurde oder nicht oder aufgrund entsprechender üblicher Versicherungsbedingungen hätte gedeckt werden können; die durch eine andere Verkehrshaftungsversicherung des Versicherungsnehmers bzw. Versicherten versichert sind; die aus einer vom Versicherungsnehmer weisungswidrig nicht oder nicht ausreichend eingedeckten Transportwaren- oder Sachversicherung entstanden sind; wegen Nichterfüllung der Leistungspflicht aus Verkehrsverträgen (Eigenschaden des Versicherungsnehmers); aufgrund vertraglicher, im Verkehrsgewerbe nicht üblicher Vereinbarungen, wie Vertragsstrafen, Lieferfristgarantien usw.; aus Vereinbarungen, soweit sie über die Haftungshöhe von 8,33 SZR je kg des Rohgewichtes der Sendung oder die für Verkehrsverträge geltende gesetzliche Haftung hinausgehen, wie z.b. Wert- oder Interessevereinbarungen nach Art. 24, 26 CMR, Art. 22 WA, Art. 25 MU, 660 HGB etc.; die strafähnlichen Charakter haben, z.b. Geldstrafen, Verwaltungsstrafen, Bußgelder, Erzwingungs- und Sicherungsgelder, und aus sonstigen Zahlungen mit Büß- oder Strafcharakter und den damit zusammenhängenden Kosten; in unmittelbarem Zusammenhang mit der nicht zweckentsprechenden Verwendung, Weiterleitung oder Rückzahlung von Vorschüssen, Erstattungsbeträgen o. ä.; die durch einen Mangel im Betrieb des Versicherungsnehmers (z.b. mangelnde Schnittstellenkontrolle) entstanden sind, dessen Beseitigung innerhalb einer angemessenen Frist der Versicherer unter Ankündigung der Rechtsfolgen (Risikoausschluss) verlangt hatte; wegen Schäden aus Charter- und Teilcharterverträgen im Zusammenhang mit der Güterbeförderung mit Schiffen, Eisenbahn- oder Luftfahrzeugen; auf Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere "punitive" oder "exemplary damages" nach amerikanischem und kanadischen Recht; aus Carnet TIR-Verfahren; wegen Personenschäden; wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer oder einen seiner Repräsentanten, ferner Ansprüche gegen den Erfüllungsgehilfen selbst, wenn dieser vorsätzlich gehandelt hat; gegen den Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers selbst, wenn dieser vorsätzlich gehandelt hat. Obliegenheiten Es gelten die im Versicherungsvertrag und im Versicherungs-Vertrags-Gesetz (VVG) geregelten Obliegenheiten. Verletzt der Versicherungsnehmer oder einer seiner Repräsentanten diese oder sonst vertraglich vereinbarte Obliegenheiten vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer von der Leistung frei, es sei denn, die Verletzung war weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder In Vollmacht das Versicherers Allianz Verstcherungs-AG, Konlglnstraße 28, München Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Karl-Walter Gutberiet. Geschäftsführung: Walter Szabados, Vorsitzender; Manfred Lau, Uwe Lübben. Für Umsatzsteuerzwecke: USMD-Nr. der Allianz Versicherungs-AG: DE für Versiehe: ungsteuerzwecke: VerSt-Nr. der Allianz Versicherungs-AG: 9116/802/00477; Ein Unternehmen der Allianz Seite 4 von 6

7 From:A11 ianz Vers. Transport To: /05/ :53 #370 P.007JAftß Allianz Qlp den Umfang der Leistungspflicht ursächlich. Satz 1 gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat. Leistungsgrenzen Die maximale Versicherungsleistung beträgt je Schadenfall: Aus Frachtverträgen bei Güterschäden bei reinen Vermögensschäden EUR EUR Aus Speditionsverträgen bei Güterschäden bei reinen Vermögensschäden EUR EUR Aus Lagerverträgen bei Güterschäden bei reinen Vermögensschäden bei Differenzen zwischen Soll- und Ist-Bestand des Lagerbestandes leistet der Versicherer jedoch maximal unabhängig von der Zahl der für die Inventurdifferenz ursächlichen Schadenfälle. für Ansprüche nach dem Recht der unerlaubten Handlung (Deliktsrecht) - unabhängig von der Art des Verkehrsvertrages oder des Schadens EUR EUR EUR EUR Je Schadenereignis Der Versicherer leistet höchstens je Schadenereignis EUR Jahresmaximum Die Höchstersatzleistung des Versicherers beträgt für alle Schadenereignisse der versicherten Verkehrsverträge eines Versicherungsjahres EUR Zusätzliche Begrenzung bei qualifiziertem Verschulden Die Versicherungsleistung des Versicherers ist zusätzlich je Versicherungsjahr bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer oder Versicherten, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen leitenden Angestellten durch Leichtfertigkeit und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit entstehen werden, herbeigeführt, durch Kardinalpflichtverletzung oder grobes Organisationsverschulden verursacht worden sind, über die gesetzliche oder vertragliche Regelhaftung ( 449 HG B-Korridor) hinaus und unabhängig vom Schadenfall und -ereignis, begrenzt bis maximal EUR In Vollmacht des Versicherers Allianz Versicherung?-AG, Königinstraße 28, München Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Karl-Walter Gutberiet. Geschäftsführung: Walter Szabados, Vorsitzender; Manfred Lau, Uwe LUbben. Für Umsatzsteuerzwecke: USt-ID-Nr. der Allianz Versicherungs-AG: DE , für Versicherungsteuerzwecke: VerSt-Nr. der Allianz Versicherungs-AG: /00477; Ein Unternehmen der Allianz Seite 5 von 6

8 From :Alt i anz Vers. Transport To: /05/ :54 # 70 P.00 Allianz Diese Versicherungsbestätigung entspricht den gesetzlichen Pflichtversicherungsvorschriften gemäß 7 a des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) und kann ggf. zum Zwecke des Versicherungsnachweises verwendet werden. Die Fertigung entsprechender Fotokopien zum Zwecke des Versicherungsnachweises ist zulässig. Stuttgart, 19. Mai 2014 Walter Szabados Vorsitzender der Geschäftsführung (CEO) Uwe Lübben Geschäftsführer In Vollmacht des Versicherers Allianz Versicherungs-AG, Königinstraße 28, München Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Karl-Walter Gutberiet. Geschäftsführung: Walter Szabados, Vorsitzender; Manfred Lau, Uwe LUbben. Für Umsatzsteuerzwecke: USt-ID-Nr. der Allianz Versicherungs-AG: DE SO 709, für Versicherungsteuerzwecke: VerSt-Nr. der Allianz Versicherungs-AG: 9116V802/00477; Ein Unternehmen der Allianz Seite 6 von 6

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