Berufliche Schulen Sozialwissenschaftliches Gymnasium

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1 Berufliche Schulen Sozialwissenschaftliches Gymnasium Sozialmanagement Landesinstitut für Schulentwicklung Musteraufgaben für die schriftliche Abiturprüfung und die Präsentationsprüfung ab Qualitätsentwicklung und Evaluation Schulentwicklung und empirische Bildungsforschung Bildungspläne Stuttgart 2010 H 10/23

2 Redaktionelle Bearbeitung Redaktion: Autoren: Anette Krause, LS Stuttgart Jonas Naumann, LS Stuttgart Martin Biehl, St. Ursula-Schulen Freiburg Gabriele Braunbach, Mathilde-Planck-Schule Ludwigsburg Jonas Naumann, LS Stuttgart Kirsten Wagner, Kaufmännische Schulen Lahr Stand: November 2010 Impressum Herausgeber: Druck und Vertrieb: Urheberrecht: Landesinstitut für Schulentwicklung (LS) Heilbronner Straße 172, Stuttgart Fon: Internet: Landesinstitut für Schulentwicklung (LS) Heilbronner Straße 172, Stuttgart Fax Fon: Inhalte dieses Heftes dürfen für unterrichtliche Zwecke in den Schulen und Hochschulen des Landes Baden-Württemberg vervielfältigt werden. Jede darüber hinausgehende fotomechanische oder anderweitig technisch mögliche Reproduktion ist nur mit Genehmigung des Herausgebers möglich. Soweit die vorliegende Publikation Nachdrucke enthält, wurden dafür nach bestem Wissen und Gewissen Lizenzen eingeholt. Die Urheberrechte der Copyrightinhaber werden ausdrücklich anerkannt. Sollten dennoch in einzelnen Fällen Urheberrechte nicht berücksichtigt worden sein, wenden Sie sich bitte an den Herausgeber. Bei weiteren Vervielfältigungen müssen die Rechte der Urheber beachtet bzw. deren Genehmigung eingeholt werden. Landesinstitut für Schulentwicklung, Stuttgart 2010

3 Landesinstitut für Schulentwicklung Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort Die Abiturprüfung Gestaltung von Prüfungsaufgaben Niveau der schriftlichen Abituraufgaben Korrektur- und Bewertungshinweise Allgemeine Hinweise für alle Fächer Korrektur- und Bewertungshinweise für die Fächer der Aufgabenfelder II und III der Abiturprüfung am Beruflichen Gymnasium Notenfindung Präsentationsprüfung Allgemeine Hinweise zur Präsentationsprüfung Checkliste für die Präsentationsprüfung Themenvorschläge Literatur...26 Anhang

4 Musteraufgaben für die schriftliche Abiturprüfung/Präsentationsprüfung im Fach Sozialmanagement 1. Vorwort An beruflichen Gymnasien der dreijährigen Aufbauform sozialwissenschaftlicher Richtung kann ab der Abiturprüfung 2012 je nach Zusammenstellung der Prüfungsleistungen das Fach Sozialmanagement als viertes schriftliches Prüfungsfach oder als Präsentationsprüfung (mündliche Prüfung/fünftes Prüfungsfach) gewählt werden. Zur Unterstützung der Einführung des Faches Sozialmanagement wurde die vorliegende Handreichung mit Musteraufgaben für die schriftliche Abiturprüfung und die Präsentationsprüfung erarbeitet. Diese beinhaltet neben allgemeinen didaktischen Hinweisen, exemplarische Musteraufgaben für die einzelnen Lehrplaneinheiten der Jahrgangstufe 1 und 2 und soll Lehrkräften Hilfestellung zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung bieten. 2. Die Abiturprüfung Die Abiturprüfung bildet den Abschluss der Oberstufe und findet in der zweiten Hälfte der Jahrgangsstufe 2 statt. In der Abiturprüfung werden die Schülerinnen und Schüler in fünf Fächern geprüft, wobei alle drei Aufgabenfelder (sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld (AFI), gesellschaftliches Aufgabenfeld (AFII) und mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld (AFIII)) abgedeckt sein müssen. Die Abiturprüfung besteht aus schriftlichen und mündlichen Prüfungselementen. Die schriftliche Prüfung Schriftliche Prüfungsfächer sind: Pädagogik und Psychologie (Profilfach); Mathematik; Deutsch oder eine Fremdsprache Niveau A; Im SG eine Fremdsprache A, wenn nicht die mündliche Prüfung in einer Fremdsprache Niveau A oder Niveau B abgelegt wird; bzw. ein anderes 4. schriftliches Prüfungsfach. 2

5 Landesinstitut für Schulentwicklung Möglichkeiten, Prüfungsfächer zu kombinieren 1 (Es ist zu berücksichtigen, dass das Wahlangebot je nach Größe der Schule nur im Rahmen des vorgegebenen Richtwertsystems möglich ist.) 1. Prüfungsfach: Profilfach (schriftlich geprüft) 2. Prüfungsfach: (schriftlich geprüft) 3. Prüfungsfach: (schriftlich geprüft) 4. Prüfungsfach: (schriftlich geprüft, gegebenenfalls besondere Lernleistung) Es darf kein Fach als 4. Prüfungsfach gewählt werden, welches bereits 1., 2., 3. oder 5. Prüfungsfach ist. AF II Geschichte mit Gemeinschaftskunde oder Religionslehre oder Ethik oder Sozialmanagement AF III Chemie oder Physik oder Biologie AF I: Deutsch AF II: Pädagogik und Psychologie AF III: Mathematik AF I Englisch A 1 oder Französisch A 1 oder Spanisch A 1 AF I: Fremdsprache A AF I Deutsch oder weitere Fremdsprache A 1 AF II Geschichte mit Gemeinschaftskunde oder Religionslehre oder Ethik oder Sozialmanagement AF III Chemie oder Physik oder Biologie 5. Prüfungsfach: (mündlich geprüft, gegebenenfalls besondere Lernleistung) Es darf kein Fach als 5. Prüfungsfach gewählt werden, welches bereits 1., 2., 3. oder 4. Prüfungsfach ist. AF I Englisch A 1 oder Französisch A 1 oder Spanisch A 1 oder Französisch B 1 oder Spanisch B 1 oder Italienisch B 1 oder Russisch B 1 AF I Bildende Kunst oder Musik oder Englisch A 1 oder Französisch A 1 oder Spanisch A 1 oder Französisch B 1 oder Spanisch B 1 oder Italienisch B 1 oder Russisch B 1 AF II Geschichte mit Gemeinschaftskunde oder Religionslehre oder Ethik oder Sozialmanagement AF III Chemie oder Physik oder Biologie oder Informatik AF I Bildende Kunst oder Musik oder Deutsch oder Englisch A 1 oder Französisch A 1 oder Spanisch A 1 oder Französisch B 1 oder Spanisch B 1 oder Italienisch B 1 oder Russisch B 1 AF II Geschichte mit Gemeinschaftskunde oder Religionslehre oder Ethik oder Sozialmanagement AF III Chemie oder Physik oder Biologie oder Informatik Sport 2 Sport 2 1 Die verbindlich vorgeschriebene Fremdsprache kann nicht durch eine besondere Lernleistung ersetzt werden. Die Durchführung der schriftlichen Abiturprüfung ist in 21 der BGVO 2 geregelt: "(1) In der schriftlichen Prüfung werden eine oder mehrere Aufgaben aus verschiedenen Stoffgebieten gestellt. Die Bearbeitungszeit beträgt in zweistündigen Fächern mindestens 210 Minuten, in den übrigen Fächern mindestens 240 Minuten und in allen Fächern höchstens 300 Minuten. ( ) [Für das Fach Sozialmanagement, das notwendigerweise über einen Zeitraum von drei Schuljahren besucht werden muss, bedeutet dies: Wenn der Prüfling aufgrund seiner spezi- 1 Vgl.: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (Hrsg.): Leitfaden für die gymnasiale Oberstufe. Abitur , S. 31 und S Verordnung über die Jahrgangsstufen sowie über die Abiturprüfung an beruflichen Gymnasien (Abiturverordnung berufliche Gymnasien - BGVO) vom 5. Dezember 2002 (GBl S. 25, K.u.U S. 18) mit Änderungen vom 30. Juli 2007 (GBl. S. 383, K.u.U. S. 134) und vom 17. Februar 2008 (GBl. S. 104, K.u.U. S. 75). 3

6 Musteraufgaben für die schriftliche Abiturprüfung/Präsentationsprüfung im Fach Sozialmanagement fischen Fächerkombination das Fach Sozialmanagement als viertes schriftliches Prüfungsfach wählt, dann erfolgt die schriftliche Prüfung mit einer Dauer von 210 Minuten. Die schriftliche Prüfung umfasst drei Aufgabensätze. Die Schülerinnen und Schüler wählen zwei Aufgabensätze, die sie bearbeiten. Für die Bearbeitung jeder Prüfungsaufgabe stehen den Schülerinnen und Schülern 105 Minuten zur Verfügung. Es gibt keine Einlesezeit. Je Aufgabe werden 30 Punkte vergeben.] (2) Die Prüfungsaufgaben werden vom Kultusministerium im Rahmen der Bildungs- und Lehrpläne für die Oberstufe der einzelnen Richtungen des beruflichen Gymnasiums landeseinheitlich gestellt. ( ) (5) Jede schriftliche Arbeit wird von der Fachlehrkraft des Schülers und von einer Fachlehrkraft eines anderen von der oberen Schulaufsichtsbehörde bestimmten beruflichen Gymnasiums korrigiert und nach 5 Abs. 1 bewertet. Ist die für die Korrektur zuständige Fachlehrkraft verhindert, bestimmt der Schulleiter die Lehrkraft, die an deren Stelle tritt. Weichen die Bewertungen um mehr als zwei Punkte voneinander ab, muss ein Beauftragter der oberen Schulaufsichtsbehörde die beiden vorangegangenen Bewertungen überprüfen und die endgültige Bewertung für die schriftliche Prüfung festsetzen; dabei dürfen die vorangegangenen Bewertungen in der Regel nicht über- oder unterschritten werden. Bei Abweichungen von zwei Punkten gilt der Durchschnittswert und bei Abweichungen von einem Punkt die höhere Punktzahl der beiden Bewertungen als endgültige Bewertung für die schriftliche Prüfung, falls nicht in entsprechender Anwendung von Satz 3 eine Überprüfung erfolgt. (6) Die in der schriftlichen Prüfung in den einzelnen Fächern erreichten Punkte werden etwa eine Woche vor der mündlichen Prüfung bekannt gegeben." 3 Die mündliche Prüfung Die mündliche Prüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt und dauert in der Regel 20 Minuten je Prüfungsfach und Prüfling. In dem vom [Prüfling] gewählten 5. Prüfungsfach absolviert diese[r] eine Präsentationsprüfung. Hierfür legt [er] spätestens zehn Unterrichtstage vor der Prüfung vier Themen im Rahmen der Bildungs- und Lehrpläne für die Jahrgangsstufen im Einvernehmen mit der Fachlehrkraft schriftlich vor. Der Leiter des Fachausschusses wählt eines dieser Themen als Prüfungsthema. Die Entscheidung wird dem Prüfling etwa eine Woche vor der mündlichen Prüfung mitgeteilt. Zusätzliche mündliche Prüfungen in den schriftlichen Prüfungsfächern können freiwillig gewählt, beziehungsweise vom Prüfungsvorsitzenden festgelegt werden. Diese werden nicht als Präsentationsprüfung durchgeführt, sondern in herkömmlicher Form. In diesen Fächern werden die Prüfungsaufgaben aufgrund von Vorschlägen der Lehrkraft im Rahmen der Bildungs- und Lehrpläne der Oberstufe gestellt. Sie werden dem Prüfling schriftlich vorgelegt und können etwa 20 Minuten unter Aufsicht vorbereitet werden. In der mündlichen Prüfung soll das Prüfungsthema oder die Prüfungsaufgaben in zusammenhängender Rede dargestellt und in einem anschließenden Prüfungsgespräch in größere fachliche und fachübergreifende Zusammenhänge eingeordnet werden. Die Prüfung im 4. oder im 5. Prüfungsfach (mündliche Prüfung) kann unter bestimmten Bedingungen durch eine besondere Lernleistung ersetzt werden. Für die einzelnen Rich- 3 Ebd., S

7 Landesinstitut für Schulentwicklung tungen des beruflichen Gymnasiums sind unterschiedliche Kombinationen von Prüfungsfächern möglich. 4 Die mündliche Prüfung - "Präsentationsprüfung" (5. Prüfungsfach) im Fach Sozialmanagement ist dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld (AFII) zugeordnet. Zur Präsentationsprüfung siehe Handreichung "Die Präsentationsprüfung an beruflichen Gymnasien" (H-07/45). 3. Gestaltung von Prüfungsaufgaben Zur Gestaltung von Prüfungsaufgaben für die schriftliche Abiturprüfung machen die einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Erziehungswissenschaften (Pädagogik/Psychologie) an berufsbezogenen Gymnasien (Fachgymnasien) 5 folgende Angaben 6 : Allgemeine Hinweise "( ) Unbeschadet einer prüfungsdidaktisch erforderlichen Schwerpunktbildung dürfen sich die von der Schülerin bzw. vom Schüler zu bearbeitenden Aufgaben nicht auf die Sachgebiete eines Schulhalbjahres beschränken." (Vereinbarung über die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II vom i.d.f. vom , 5 Abs. 4) Unter Einbeziehung von Grundkenntnissen und -fertigkeiten früherer Jahrgangsstufen muss die Gesamtheit der in der Oberstufe vermittelten Ziele, Inhalte und Methoden für die Abiturprüfung zur Verfügung stehen. Die Aufgaben müssen so konzipiert sein, dass ihre Lösung eine selbstständige Leistung erfordert. Eine Aufgabenstellung, die einer bereits bearbeiteten so nahe steht oder deren Thematik und Gegenstand im Unterricht so vorbereitet sind, dass sich die Anforderungen im Wesentlichen lediglich auf die Wiedergabe von bereits Bearbeitetem oder Erarbeitetem beschränken, kann diese Bedingung nicht erfüllen. Die schriftlichen Prüfungsaufgaben sind so zu konzipieren, dass die fachspezifischen Methoden für ihre Lösung anzuwenden sind. Eine Prüfungsaufgabe ist so zu konzipieren, dass ihre Lösung das untersuchende, erörternde oder gestaltende Erschließen eines Textes/Materials voraussetzt. Die Abiturklausur dient der schriftlichen Überprüfung von kursübergreifenden Lernergebnissen. Sie bietet die Möglichkeit, die Kompetenzen in der selbstständigen, problemgerechten Materialauswertung, der logischen Gedankenführung, der fach- und sachgerechten schriftlichen Darstellung und der Bewältigung einer komplexen Aufgabenstellung in vorgegebener Zeit zu überprüfen. Sie kann auf Fähigkeiten zurückgreifen wie der Wiedergabe von Fachkenntnissen und fachspezifischen Methoden, der sachgerechten Erörterung von [Themen des Sozialmanagements], der Nutzung von Methoden wissenschaftspropädeutischen Arbeitens (z. B. in Fallstudien), der beschreibenden Darstellung von theoretischen Zusammenhängen, der Bewertung und Beurteilung pädagogischer [und ökonomischer] Fragestellungen, der Entwicklung von sachgerechten Konzepten und Handlungsplänen. Die argumentative Entwicklung [fachlicher] Werturteile ist einzufordern. 4 vgl. Ministerium für Kultus, Jugend und Unterricht BW (Hrsg.): Leitfaden für die gymnasiale Oberstufe S Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom Bei der Erstellung der Musterprüfungsaufgaben hat sich die Kommission an den EPA Erziehungswissenschaften (Pädagogik/Psychologie) an berufsbezogenen Gymnasien (Fachgymnasien) orientiert, da für das Fach Sozialmanagement bisher keine Einheitlichen Prüfungsanforderungen vorliegen. 5

8 Musteraufgaben für die schriftliche Abiturprüfung/Präsentationsprüfung im Fach Sozialmanagement Es können alle Text-/Materialarten verwendet werden, die auch für den Unterricht geeignet sind, also z. B. Texte aus der wissenschaftlichen Primärliteratur (theoretische Darstellungen, Beschreibungen von Experimenten, Fallbeispiele), aus populärwissenschaftlichen Veröffentlichungen, Ausschnitte aus Zeitschriften, Rundfunksendungen, Ergebnisse von Tests und Experimenten, Schemata, Grafiken, Bilder usw. Das Material darf nicht, auch nicht in gekürzter oder veränderter Form, schon im Unterricht bearbeitet worden sein. Die Beurteilungsmaßstäbe in der Abiturprüfung müssen im Verlaufe der Qualifikationsphase angewendet worden sein. Für die im ( ) [Fach Sozialmanagement] infrage kommende Aufgabenart gilt, dass die erwartete Schülerleistung durch Teilaufgaben vorstrukturiert wird. Die Untergliederung sollte nicht zu kleinschrittig ausfallen, damit die Möglichkeit zu Eigenständigkeit bei der Aufgabenlösung erhalten bleibt. Die Teilaufgaben sind so zu gestalten, dass sie miteinander verknüpft sind, jedoch eigenständige Teilergebnisse ermöglichen, um die Gefahr völliger Fehlleistungen zu vermindern. ( ) [Das Fach Sozialmanagement] bedient sich sowohl textanalytischer als auch empirischer Methoden, wobei auch gesetzte Normen ideologiekritisch zu hinterfragen sind. Materialien für die schriftliche Abiturprüfung können Texte, Tabellen, Skizzen, Fallbeispiele usw. sein, die den Schülerinnen und Schülern eine Analyse, Interpretation, Vergleiche und kritische Würdigung erlauben. Das Material muss zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler geeignet sein; darüber entscheiden unter anderem die Qualität und Komplexität des Materials, der fachwissenschaftliche Diskussionsstand, die Methodenvielfalt und Motivationswirksamkeit. Funktionen des Materials im Rahmen der Abiturprüfung sollten vor allen sein: ( ) die Anwendung und Übertragung erlernter Begriffe, Kategorien und Methoden zu ermöglichen, fachwissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden begründet beurteilen zu lassen, analytische Vergleiche, unter Umständen antithetisch zum Unterrichtsprozess, herauszufordern, erworbene Kenntnisse auf berufliche Handlungssituationen übertragen und sie problemorientiert und problemlösend einsetzen zu lassen. Hinweise zur Erstellung von Prüfungsaufgaben Die auf der Basis der dargestellten fachlichen Inhalte des Unterrichts ( ) [im Fach Sozialmanagement] konzipierten Prüfungsaufgaben müssen Gelegenheit geben, auf der Grundlage gesicherten Wissens und erworbener Urteilsfähigkeit zu einer selbstständigen Leistung zu gelangen. Daher entspricht es einer Prüfung zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife nicht, die Prüfungsaufgaben als bloße Wiedergabe gelernten Wissens zu konzipieren. Ebenso wenig darf es aber zu einer Überforderung durch Problemfragen kommen, die in der Prüfungssituation nicht angemessen bearbeitet werden können. Die Schwerpunkte der Anforderungen liegen demnach in der Abiturprüfung in einem Bereich, der geprägt ist vom: Verarbeiten und Darstellen bekannter Sachverhalte Übertragen und Anwenden des Gelernten in vergleichbaren Situationen Selbstständigen Urteilen. 6

9 Landesinstitut für Schulentwicklung Die Fähigkeit zur Lösung solcher Aufgaben im Rahmen der Abiturprüfung basiert auf einer situationsangemessenen Aktivierbarkeit von Wissensbeständen, die breit, strukturiert und gut organisiert sein müssen, einer entwickelten methodischen Kompetenz und einer angemessenen Problemerfassung, Problemlösung und Urteilsfindung. Die Formulierung der Aufgabe muss die Art der geforderten Leistung eindeutig erkennen lassen. Die Aufgabenstellung wird durch Arbeitsanweisungen gegliedert. Diese Gliederung erleichtert durch Eingrenzung, Akzentuierung und Präzisierung die Lösung der Aufgabe und die Beurteilung der Prüfungsleistung. Eine schwerpunktmäßige Zuordnung von Teilaufgaben zu einem der Anforderungsbereiche ist möglich, jedoch nicht zwingend. Die Aufgabenstellungen sollten den gezielten Einsatz wissenschaftspropädeutischer sowie studien- bzw. berufsrelevanter Methoden beinhalten. Zum Beispiel: Verfahrensweisen der Textanalyse und Textinterpretation Methoden der Erschließung von Informationen aus Materialien Methoden der Visualisierung und Präsentation Methoden der adressatenbezogenen Darstellung von Informationen ( ) Hinweise zur Materialauswahl Bei den Aufgaben mit Materialvorlage ist zu beachten, dass die Texte, Handlungssituationen bzw. Medienprodukte in Bezug auf die Aufgabenstellung geeignet, insbesondere ergiebig sind, als exemplarisch gelten können, ( ) [wissenschaftlich] bedeutsam sind und über inhaltliches Niveau verfügen, sich am Verstehenshorizont und am Interesse der Schülerinnen und Schüler orientieren, unter Anwendung der im ( ) [Fach Sozialmanagement] vermittelten Kenntnisse und Methoden erschließbar sind. Erläuterungen und Sacherklärungen können der Aufgabe beigefügt werden, soweit sie zum Verständnis der Materialien nötig sind. Die Materialien ( ) [können] in der Regel einen angemessenen Umfang aufweisen. Audiovisuelle Medienprodukte sollen während der Prüfung abrufbar sein und eine Vorführdauer von fünf Minuten nicht überschreiten. Die Quellen sind genau zu benennen (wissenschaftliche Zitierweise, zusätzliche Angabe des Verlags). Die Texte sollen in kopierfähiger Ablichtung gut lesbar vorgelegt werden. Sie sind am Rand mit einer Zeilenzählung zu versehen. Zugelassene Hilfsmittel sind anzugeben." 7 4. Niveau der schriftlichen Abituraufgaben Im Hinblick auf die Abiturprüfung werden in den einheitliche(n) Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Erziehungswissenschaften (Pädagogik/Psychologie) an berufsbezogenen Gymnasien (Fachgymnasien) drei Anforderungsbereiche unterschieden: 7 Auszug aus: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Erziehungswissenschaften (Pädagogik/Psychologie) an berufsbezogenen Gymnasien (Fachgymnasien). (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom ). S

10 Musteraufgaben für die schriftliche Abiturprüfung/Präsentationsprüfung im Fach Sozialmanagement - Anforderungsbereich I: Reproduktion - Anforderungsbereich II: Reorganisation und Transfer - Anforderungsbereich III: problemlösendes Denken. Dabei liegt der Schwerpunkt in der Abiturprüfung im Anforderungsbereich II. Die Anforderungsbereiche I und III sind angemessen zu berücksichtigen, jedoch Anforderungsbereich I im höheren Maß als Anforderungsbereich III. 8 Anforderungsbereich I: In diesem Anforderungsbereich werden die für die Lösung einer gestellten Aufgabe notwendigen Grundlagen an Wissen der konkreten Einzelheiten, der für die Lösung notwendigen Arbeitstechniken und Methoden, aber auch der übergeordneten Theorien und Strukturen erfasst. Dazu gehören zum Beispiel: - die Wiedergabe von Sachverhalten aus einem begrenzten Gebiet im gelernten Zusammenhang, - die Beschreibung und Verwendung gelernter und geübter Arbeitstechniken und Verfahrensweisen in einem begrenzten Gebiet und einem wiederholenden Zusammenhang, - Wiedergabe und Zusammenfassung von Sachverhalten und Problemen aus vorgegebenem Material, - die sichere Beherrschung der Fachsprache. Die in der folgenden Tabelle formulierten Operatoren sind als Hilfestellung gedacht, um in der konkreten Aufgabenstellung eine Zuordnung zu den intendierten Anforderungsbereichen zu erleichtern. Methodische Tätigkeiten/ Schritte Mögliche Operatoren Zugeordnete methodische Kompetenzen (beispielhaft) Wahrnehmen, erkennen, darstellen, Definieren Sie Stellen Sie heraus Arbeiten Sie heraus Erarbeiten Sie Legen Sie dar Ordnen Sie zu Fassen Sie zusammen - Verstehen und Erfassen der Aussagen - Erkennen der themenbezogenen Aussagen und Theorien - Reduzierung von Gedankengängen auf das Wesentliche - Strukturieren der eigenen Gedanken - Ggf. Anfertigen eines Exzerpts Anforderungsbereich II Im Zentrum dieses Anforderungsbereiches steht die Organisation des Arbeitsprozesses, das selbstständige Erklären, Ordnen und Verarbeiten von Sachverhalten sowie das selbstständige Übertragen des Gelernten auf neue Zusammenhänge. Dazu gehören zum Beispiel: - Selbstständiges Auswählen, Anordnen und Auswerten von Daten aus vorgegebenen Material, - Strukturiertes Darstellen von komplexen Aufgabenstellungen, 8 Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Erziehungswissenschaften (Pädagogik/Psychologie) an berufsbezogenen Gymnasien (Fachgymnasien). (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i. d. F. vom ), S

11 Landesinstitut für Schulentwicklung - ( ) Theorien und Sachverhalte vergleichend darstellen, - Auswählen und Anwenden geübter Methoden auf eine vorgegebene Problemstellung, - Begründen des gewählten Vorgehens, - Selbstständiges Übertragen des Gelernten auf vergleichbare neue Situationen. Die in der folgenden Tabelle formulierten Operatoren sind als Hilfestellung gedacht, um in der konkreten Aufgabenstellung eine Zuordnung zu den intendierten Anforderungsbereichen zu erleichtern. Methodische Tätigkeiten/ Schritte Deuten, analysieren, erklären, übertragen, Mögliche Operatoren Kennzeichnen Sie Charakterisieren Sie Erklären Sie Verdeutlichen Sie Ordnen Sie Erläutern sie Analysieren Sie Vergleichen Sie Werten Sie aus Wandeln Sie um Übertragen Sie Wenden Sie an Zugeordnete methodische Kompetenzen (beispielhaft) - Zuordnen von Aussagen zu Modellen, Skizzen, Theorien - Reorganisation, Ordnen und Strukturieren von Material auf der Basis von Fachkenntnissen - Analysieren von Material unter gegebenen Fragestellungen - Vergleiche anwenden/ Entwickeln von Vergleichskriterien/kategoriales Erfassen - Verwendung von angemessener Fachsprache - Selbstständige Darstellungen, Deutungen, Folgerungen - Systematische Anwendung angemessener Methoden Anforderungsbereich III Im Mittelpunkt dieses Anforderungsbereiches steht die Fähigkeit zur selbstständigen Gestaltung und Urteilsbildung. Dieses schließt die Deutung und Bewertung von Fragestellungen und Aufgaben ein. Voraussetzung dafür ist zwingend die methodisch wie inhaltlich eigenständige Entfaltung und Gestaltung einer Aufgabe. Dazu gehören zum Beispiel: - Verarbeiten komplexer Gegebenheiten mit dem Ziel, zu einer eigenständig strukturierten Darstellung, zu selbstständigen Lösungen, Gestaltungen oder Deutungen, Folgerungen, Begründungen, Wertungen zu gelangen. - Reflektierte Auswahl oder Anpassung von Methoden, die zur Lösung fachlicher Probleme und Aufgabenstellungen oder für die Erstellung eines Handlungsplanes erforderlich sind. - Entwicklung eigenständiger Hypothesen, Zukunftsperspektiven oder Visionen. - Beurteilungen und Stellungnahmen zu Fragestellungen in einem gesellschaftlichen und wertorientierten Kontext. 9

12 Musteraufgaben für die schriftliche Abiturprüfung/Präsentationsprüfung im Fach Sozialmanagement Die in der folgenden Tabelle formulierten Operatoren sind als Hilfestellung gedacht, um in der konkreten Aufgabenstellung eine Zuordnung zu den intendierten Anforderungsbereichen zu erleichtern. Methodische Tätigkeiten/ Schritte Mögliche Operatoren Zugeordnete methodische Kompetenzen (beispielhaft) Urteilen, entscheiden, Stellung nehmen, reflektieren, 9 Überprüfen Sie Erörtern Sie Diskutieren Sie Ziehen Sie Schlussfolgerungen Nehmen Sie Stellung Entwickeln Sie Entscheiden Sie begründet - Abstrahierendes Denken/ methodische Entscheidungsfähigkeit - Reichweite und Leistungskraft von Theorien und Aussagen reflektieren - Handlungspläne, selbstständige Stellungnahmen entwickeln - Wissenschaftsgeleitete Beurteilung von Aussagen - Wertmaßstäbe und Beurteilungskriterien bewusst machen und begründen - Kritische Beurteilung von theoretischen Positionen 5. Korrektur- und Bewertungshinweise 5.1 Allgemeine Hinweise für alle Fächer "Die Korrektur- und Bewertungshinweise sind verbindlich. Die Anonymität muss gewährleistet sein. Namensnennungen und Korrekturpunktangaben auf den Arbeiten der Schülerinnen und Schüler sind grundsätzlich nicht zulässig. Korrekturverfahren Die Erstkorrektur ist mit roter Farbe durchzuführen. Jeder Fehler ist zu unterstreichen. Korrekturzeichen sind dabei auf den rechten Rand zu setzen. Die Zweitkorrektur ist mit grüner Farbe unter Benutzung des linken Randes durchzuführen. Bei der Zweitkorrektur werden nur diejenigen Fehler gekennzeichnet, die bei der Erstkorrektur übersehen wurden. Wird in der Zweitkorrektur ein in der Erstkorrektur angestrichener Fehler nicht als solcher bzw. mit einem anderen Gewicht bewertet, wird diese Stelle im Text und am Rand gekennzeichnet. Über die Drittkorrektur entscheiden die Regierungspräsidien. Wenn ein Schüler oder eine Schülerin ganze Aufgaben oder Aufgabenteile nicht bearbeitet hat, so sind diese mit Angabe ihrer exakten Bezeichnung an der Stelle auf der Schülerarbeit von der Erstkorrektorin bzw. vom Erstkorrektor zu vermerken, wo diese Ausführungen auf dem Lösungsblatt hätten stehen müssen. Bewertung Grundlage für die Bewertung der Prüfungsarbeiten ist die Reinschrift. Bietet diese etwas Falsches, der Entwurf aber das Richtige, so ist der Entwurf nur dann zu werten, wenn es sich 9 Auszug aus: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Erziehungswissenschaften (Pädagogik/Psychologie) an berufsbezogenen Gymnasien (Fachgymnasien). (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i. d. F. vom ), S

13 Landesinstitut für Schulentwicklung offensichtlich um einen Übertragungsfehler handelt. Ist die Reinschrift nicht vollständig, so kann der Entwurf nur dann ohne Abzug von Notenpunkten herangezogen werden, wenn er zusammenhängend konzipiert ist und die Reinschrift etwa drei Viertel des erkennbar angestrebten Umfangs erfasst. Falls Teile des Entwurfs für die Bewertung herangezogen werden, ist dies in der Reinschrift mit "siehe Entwurf" zu vermerken. Lösungsvorschläge Die Lösungsvorschläge zu den Abiturprüfungen sind grundsätzlich unverbindliche Hilfen bei den Korrekturen. Sie dienen der Information der Fachlehrerinnen und Fachlehrer. Sie besitzen keinen Ausschließlichkeitscharakter. Individuelle Lösungswege der Schülerinnen und Schüler, auch solche Lösungen, die hinsichtlich des Aufbaus von der durch die Teilaufgaben vorgegebenen Gliederung und dem Lösungsvorschlag in sinnvoller Weise abweichen, sollen möglich sein. Die vorgegebenen Arbeitsanweisungen müssen aber in jedem Fall erfüllt werden. ( ) 5.2 Korrektur- und Bewertungshinweise für die Fächer der Aufgabenfelder II und III der Abiturprüfung am Beruflichen Gymnasium Allgemeine Hinweise Für Fehler in der Gliederung (Gl), Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit (A, G, R, Z) und/oder die äußere Form (F) können bei der Korrektur nach dem 60-Punkteschlüssel bis zu 8 Verrechnungspunkte, bei der Korrektur nach dem 90-Punkteschlüssel bis zu 12 Verrechnungspunkte abgezogen werden. Für hervorragende Lösungen, die von einer Schülerin oder einem Schüler nicht erwartet werden können und deshalb eine besondere Leistung darstellen, können beim 60-Punkteschlüssel insgesamt bis zu 4 VP, beim 90-Punkteschlüssel insgesamt bis zu 6 VP zusätzlich vergeben werden. Hierbei ist ein strenger Maßstab anzulegen. Die Gesamtpunktzahl von 60 bzw. 90 Verrechnungspunkten darf nicht überschritten werden. Diese zusätzlichen Verrechnungspunkte bzw. Abzüge sind sowohl in der Korrekturliste als auch auf der Schülerarbeit zu vermerken. Die regulär erteilten Verrechnungs- bzw. Notenpunkte dürfen nicht in die Schülerarbeiten eingetragen werden. Es dürfen auch halbe Korrekturpunkte gegeben werden. ( ) [Korrekturzeichen] a) Allgemeine Korrekturzeichen: r = richtiges Teilergebnis f = falsches Teilergebnis (r) = es wird mit einem Fehler richtig weitergerechnet ug = ungenau ul = unleserlich uv = unvollständig b) Sprachlich-formale Mängel: A = Ausdruck 11

14 Musteraufgaben für die schriftliche Abiturprüfung/Präsentationsprüfung im Fach Sozialmanagement G = Grammatik R = Rechtschreibung Z = Zeichensetzung Gl = Gliederungsfehler F = Form c) Mängel inhaltlicher Art: I = Inhalt Def = Definition Log = Logik T = Thema bzw. Aufgabenstellung nicht beachtet, falsches Textverständnis Bgr = Fehlende/falsche Begründung Zs = Zusammenhang Wh = Wiederholung Fs = Fachsprache Bsp = Beispiel Bz = Fehlender, falscher Bezug Sf = Symbolfehler Lü = Lücke Ff = Folgefehler Wf = Fehler, der wiederholt vorkommt DF = Denkfehler, z. B. Nichterfassen eines Problems im Ansatz Anwendungen von Lösungsmethoden, die nicht zur Lösung führen können Fehler gegen den sachgerechten Gang der Lösung schwerwiegende sachliche Fehler im erläuternden Text, bei Reaktionsgleichungen, Versuchsbeschreibungen, Skizzen, Konstruktionen, graphischen Darstellungen u. Ä. ÜF = Übertragungsfehler = Fehler ohne Punktabzug, wenn er als Flüchtigkeitsfehler anzusehen ist RF = Rechenfehler, Fehler im Rechengang, Fehler beim Rechnen mit Einheiten GF = grafische Fehler, die dem Rechenfehler (RF) sachlich entsprechen (in der Regel ohne Punktabzug) bei Skizzen, Konstruktionen, grafischen Darstellungen u. Ä. M = Falsche/fehlende Maßeinheit VZ = Vorzeichenfehler Wertende Zusätze zu den Korrekturzeichen sind nicht zulässig. 12

15 Landesinstitut für Schulentwicklung Ergebnisermittlung Nach der Korrektur wird die Summe aller Korrekturpunkte gebildet, die in den vom Schüler oder der Schülerin zu bearbeitenden Aufgaben des betreffenden Faches erzielt wurden. Das Ergebnis ist ggf. auf die nächste ganze Zahl aufzurunden. Die Summe der erteilten Korrekturpunkte ist nach der Bewertungstabelle ( ) in Notenpunkte umzusetzen. Die amtlich vorgeschriebenen Formblätter sind zu verwenden. In der Zweitkorrektur wird unabhängig vom Ergebnis der Erstkorrektur entsprechend verfahren. Hinweise für die Fächer des Aufgabenfeldes II [gesellschaftliches Aufgabenfeld] Grundlage für die abschließende Bewertung einer Aufgabe sind vor allem die folgenden Gesichtspunkte: - Erfassen und Erschließen der Aufgabe - Zutreffende und eigenständige Darstellung von Sachverhalten - Fähigkeit, Einzelheiten auf das Ganze und unterschiedliche Argumente aufeinander zu beziehen - Fähigkeit, den Problemhorizont sachgemäß abzugrenzen bzw. auszuweiten - Schlüssigkeit und Deutlichkeit der Gedankenführung - Klarheit der sprachlichen Darstellung 5.3 Notenfindung [Die folgenden Ausführungen gelten für das Fach Deutsch, sind aber für das Fach Sozialmanagement eine gute Hilfe.] ( ) Die Benotung der Schülerleistung ist eine pädagogische Ermessensentscheidung, die vor allem gebunden ist an die Erwartungen, welche sich aus den unterrichtlichen Voraussetzungen und der Aufgabenstellung ergeben. Grundlage für die Notenfindung sind vor allem folgende Beurteilungskriterien: Note 1 sehr gut (15/14/13 KMK-Notenpunkte) - Präzise Erfassung und Beurteilung der Aufgabe, besonders ergiebige Entwicklung des Themas - Texte besonders überzeugend erschlossen - Inhaltsbezogene Formbetrachtung überzeugend gelungen - Hoher Grad der Selbstständigkeit im Urteilen und Werten - Methodisch besonders überlegte Darstellung - Zielstrebige, flexible Gedankenführung - Folgerungen und Ergebnisse einsichtig dargestellt - Ausgeprägte sprachliche Sicherheit - Flexibler und klarer Satzbau - Besonders differenzierter Ausdruck - Sicheres Beherrschen fachspezifischer Grundbegriffe und Methoden. Note 2 gut (12/11/10 KMK-Notenpunkte) 13

16 Musteraufgaben für die schriftliche Abiturprüfung/Präsentationsprüfung im Fach Sozialmanagement - Die Probleme des Themas erfasst - Mehr als die nahe liegenden Gesichtspunkte erörtert - Sachverhalte sinnvoll und selbstständig zueinander in Beziehung gesetzt, gegebenenfalls durch treffende Beispiele erhellt - Texte erschlossen - Inhaltsbezogene Formbetrachtung voll gelungen - Selbstständiges Urteilen und Werten - Sichere Darstellung, schlüssige Gedankenführung - Folgerungen und Ergebnisse aufgezeigt und eindeutig begründet - Eine dem Gegenstand voll angemessene, differenzierte Sprache, nur vereinzelt Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit - Beherrschen fachspezifischer Grundbegriffe und Methoden. Note 3 befriedigend (9/8/7 KMK-Notenpunkte) - Probleme des Themas im Wesentlichen erfasst, die nahe liegenden Gesichtspunkte erkannt und in Ansätzen beurteilt - Texte annähernd erschlossen - Inhaltsbezogene Formbetrachtung in wesentlichen Ansätzen gelungen - Einsichtig geordnete Darstellung, Gedankenablauf kaum gestört - Eine dem Gegenstand im Wesentlichen angemessene Sprache, einige Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit - Fachspezifische Grundbegriffe und Methoden verwendet. Note 4 ausreichend (6/5/4 KMK-Notenpunkte) - Die Probleme des Themas teilweise erfasst, aber nur ansatzweise behandelt, einige brauchbare Gesichtspunkte - Texte verstanden - Inhaltsbezogene Formbetrachtung in Ansätzen gelungen - Erkennbar geordnete Darstellung, Zusammenhang aber zum Teil gestört - Schwerfälliger oder einförmiger Satzbau - Wenig differenzierter Wortschatz - Mehrere Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit - Wichtige fachspezifische Grundbegriffe und Methoden verwendet. Note 5 mangelhaft (3/2/1 KMK-Notenpunkte) - Thema zwar erkannt, aber Probleme nicht erfasst - Mangelhaftes Verständnis der Texte - Inhaltsbezogene Formbetrachtung nicht gelungen - Ungeordnete Darstellung, Zusammenhang mehrfach sinnstörend unterbrochen - Auffallende sprachliche Unsicherheit - Zu geringer Wortschatz - Häufige Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit - Fachspezifische Grundbegriffe und Methoden nicht oder falsch verwendet. 14

17 Landesinstitut für Schulentwicklung Note 6 ungenügend (0 KMK-Notenpunkte) - Thema nicht verstanden - Texte nicht verstanden - Strukturelemente der Texte nicht erkannt - Ungeordnete Darstellung, auch innerhalb eines Abschnittes - Gedankengang nicht durchgehalten - Schwerwiegende sprachliche Mängel in jeder Hinsicht." Präsentationsprüfung 6.1 Allgemeine Hinweise zur Präsentationsprüfung Auszug aus 23 der Abiturverordnung für berufliche Gymnasien (BGVO) [ ] (3) "Für das mündliche Prüfungsfach nach 19 Abs. 1 Satz 2 legen die Schüler spätestens zehn Unterrichtstage vor der Prüfung vier Themen im Rahmen der Bildungs- und Lehrpläne für die Jahrgangsstufen im Einvernehmen mit der Fachlehrkraft schriftlich vor. Der Leiter des Fachausschusses wählt eines dieser Themen als Prüfungsthema. Diese Entscheidung wird den Schülern etwa eine Woche vor der mündlichen Prüfung mitgeteilt. Die Prüfungsaufgaben für die Prüfung in den übrigen Fächern der mündlichen Prüfung werden im Rahmen der Bildungs- und Lehrpläne für die Oberstufe vom Leiter des Fachausschusses auf Grund von Vorschlägen des Fachlehrers gestellt. Die Aufgaben werden dem Schüler schriftlich vorgelegt. Er kann sich etwa zwanzig Minuten unter Aufsicht vorbereiten." (4) [ ] (5) "In der mündlichen Prüfung soll der Prüfling das Prüfungsthema oder die Prüfungsaufgaben in zusammenhängender Rede darstellen und in einem anschließenden Prüfungsgespräch in größere fachliche und fachübergreifende Zusammenhänge einordnen." [ ] Ziele und Inhalte der "Präsentationsprüfung" Neben dem fachlichen Wissen soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, dieses angemessen darzustellen. Kriterien dabei sind unter anderem - selbstständige Recherche, - Aufbereitung von Materialien, - Problemlösung, - Kommunikationsfähigkeit, - Methodenkompetenz. Die Prüfung bezieht sich auf alle Themen des Lehrplans (auch Wahlthemen und Module). Grundlage sind weiterhin die Einheitlichen Prüfungsanforderungen (EPA) in der Abiturprüfung der KMK (vgl Auszug aus: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport. Korrektur- und Bewertungshinweise für die Fächer der Abiturprüfung an den beruflichen Gymnasien (gültig ab der Abiturprüfung 2009). S. 3; S , S. 6f. 15

18 Musteraufgaben für die schriftliche Abiturprüfung/Präsentationsprüfung im Fach Sozialmanagement Struktur und Aufgabenstellung Das Thema wird auf der Grundlage des jeweiligen Lehrplans in Absprache mit der Fachlehrkraft formuliert. Die Themen dürfen von den [Schülerinnen und Schülern] nicht als gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS) verwendet worden sein und entstammen verschiedenen Lehrplaninhalten der Jahrgangsstufen 1 und 2. Raum für eine selbstständige Bearbeitung muss unbedingt gewährleistet sein, die Themen beziehen sich nicht nur auf die behandelten Stoffe des Unterrichts, sie können darüber hinausgehen. Die [Schülerinnen und Schüler] reichen jedes Thema mit Gliederungspunkten ein. Die Prüfungsthemen müssen klar definiert, dem zeitlichen Rahmen der Vorbereitung angemessen und so offen wie möglich formuliert sein. Bei der Bearbeitung des Themas sind in jedem Fall die selbstständige Recherche der [Schülerinnen und Schüler] und die selbstständige Verknüpfung der recherchierten Inhalte mit dem im Unterricht Erarbeiteten erforderlich. Durchführung Die Prüfung dauert ca. 20 Minuten. Die Prüfung beginnt mit einem vom Prüfling vorbereiteten zusammenhängenden Vortrag von etwa 10 Minuten. In die Präsentation wird in der Regel nur eingegriffen, wenn die verfügbare Zeit überschritten wird. Zu Beginn der Präsentation gibt die Schülerin bzw. der Schüler eine Tischvorlage ab. Diese muss enthalten: - Gliederung, - Literaturverzeichnis, - schriftliche Versicherung. Präsentationen können medienunterstützt sein (z. B. durch Folien, Wandtafel, Flipchart, Präsentationssoftware), wobei die Wahl des jeweiligen Mediums eng mit den präsentierten Inhalten zusammenhängt. Der Einsatz des gewählten Mediums muss von [den Schülerinnen und Schülern] begründet werden können. Auf jeden Fall muss die Präsentation den grundsätzlichen Anforderungen an eine strukturierte Darstellung genügen (z. B. Problembeschreibung gegliederte Darstellung Lösungen Bewertungen zusammenfassender Schluss). Schriftliche Aufzeichnungen (Handzettel) sind erlaubt. Das anschließende Prüfungsgespräch (Kolloquium) knüpft an die präsentierten Inhalte und ihr unmittelbares Umfeld an: möglich sind beispielsweise Rückfragen, vertiefende und problematisierende Fragen, anwendungsbezogene Weiterführungen sowie vor allem hinsichtlich der Leistungsdifferenzierung im guten bis sehr guten Bereich auch eine Diskussion über die angewandten Methoden. Gegenstand des Gesprächs können zunächst Fragen sein, die sich aus der Präsentation ergeben. Aufgabe dieses Teils des Prüfungsgesprächs muss es sein zu prüfen, ob die dargestellten Sachverhalte und Zusammenhänge verstanden wurden. Darüber hinaus soll im Prüfungsgespräch (Kolloquium) eine kontextbezogene Ausweitung über die Lehrplaneinheit hinaus erfolgen, aus der das Thema der Präsentation stammt. Kriterien zur Beurteilung Die Beurteilung der mündlichen Prüfungsleistung bezieht sich auf fachliche und überfachliche Kompetenzen des Prüflings, also auf Inhalt und Präsentationsform gleichermaßen. Entsprechend der eigenständigen und längerfristigen Vorbereitungszeit sind hier höhere Maßstäbe als bei der herkömmlichen mündlichen Prüfung anzusetzen. Kriterienkataloge zur Be- 16

19 Landesinstitut für Schulentwicklung urteilung von Sozial- und Methodenkompetenz können hilfreich sein, aber immer nur beispielhaft verstanden werden. Folgende Kriterien können beispielsweise angewandt werden: - Qualität und Quantität der Recherche, Angabe der benutzten Quellen, Zitiertechnik, - Authentizität des Materials, - Qualität und Quantität der vermittelten Information, auch Verständlichkeit, exemplarisches Vorgehen, Kreativität, - Strukturierung der Präsentation, - sprachliche Umsetzung, z. B. freies und adressatenorientiertes Sprechen, Sprachrichtigkeit, Verständlichkeit, Angemessenheit der Formulierungen, Fachsprache. Von grundlegender Bedeutung ist in diesem Zusammenhang immer die Fähigkeit des freien Sprechens, - die Fähigkeit, im Prüfungsgespräch flexibel initiativ zu agieren, - Umgang mit Medien, z. B. angemessene Auswahl, sinnvoller Einsatz, Qualität der visuellen Unterstützung, - Körpersprache, Mimik, Gestik (Passung mit der Aussage), - Reflexion über die gewählte Präsentationsmethode. Notenbildung Die Prüfung muss als Gesamtleistung gewürdigt werden. Die Note ergibt sich nicht durch das arithmetische Ergebnis einer additiven Aufrechnung unverbundener Einzelbereiche. Auch in der "Präsentationsprüfung" werden Fachnoten erteilt; die Note muss auf jeden Fall eine Schlussfolgerung auf die Fachkompetenz der [Schülerinnen und Schüler] zulassen. Neben dem Inhalt des Dargebotenen ist jedoch auch die Präsentationsfähigkeit zu bewerten. Die Verwendung eines modernen Mediums allein erbringt keinen Bonus bei der Bewertung der Präsentation. Für die Bestimmung der Gesamtnote kann kein einfaches Berechnungsmodell empfohlen werden. Es sollte aber ein transparentes Verfahren verwendet werden, auf das sich die Kommission vorher verständigt hat und das im Einklang mit den Kriterien steht, die im vorausgehenden Unterricht angewendet wurden. Zu bewerten ist die fachliche und die methodische Kompetenz, wobei der nachfolgende Gedankengang bedacht werden sollte: Die Note ausreichend ist von besonderer Bedeutung, sie markiert die Schnittstelle zwischen Bestehen und Nichtbestehen. Und da auch in der "Präsentationsprüfung" Fachnoten erteilt werden, müssen diese aussagefähig sein, d. h. sie müssen einen Schluss auf die fachliche Kompetenz zulassen. So kann die Note ausreichend nur dann gegeben werden, wenn sie auch in fachlicher Hinsicht gerechtfertigt ist. Umgekehrt sollte eine mindestens befriedigende fachliche Leistung wegen einer weniger gelungenen Präsentation nicht unter die Schwelle von ausreichend rutschen. 17

20 18 Musteraufgaben für die schriftliche Abiturprüfung/Präsentationsprüfung im Fach Sozialmanagement

21 Landesinstitut für Schulentwicklung 6.2 Checkliste für die Präsentationsprüfung KRITERIEN Zehn Unterrichtstage vor der Prüfung legen die Schülerinnen und Schüler vier Prüfungsthemen im Einvernehmen mit der Fachlehrkraft vor. Die Themen entstammen verschiedenen Lehrplaneinheiten der Jahrgangstufen 1 und 2. Die Themen werden auf der Grundlage des Lehrplans in Absprache mit der Fachlehrkraft formuliert. Die Themen dürfen von dem Prüfling nicht als GFS verwendet worden sein. Die Themen müssen so formuliert sein, dass Raum für eine selbstständige Erarbeitung bleibt. Sie beziehen sich nicht nur auf den behandelten Stoff im Unterricht, sondern können über diesen hinausgehen. Die Leitung des Fachausschusses wählt eines dieser Themen als Prüfungsthema aus. Die Entscheidung wird dem Prüfling etwa eine Woche vor der Prüfung mitgeteilt. Die Prüfungsthemen müssen klar definiert und dem zeitlichen Rahmen der Vorbereitung angemessen sein. Die Themenstellung macht eine eigenständige Recherche und Verknüpfung der recherchierten Inhalte mit Erarbeitungen des Unterrichts erforderlich. DURCHFÜHRUNG Die Prüfung dauert 20 Minuten. Sie beginnt mit einem etwa 10-minütigen Vortrag des Prüflings (in zusammenhängender Rede). In die Präsentation wird nur eingegriffen, wenn die verfügbare Zeit überschritten wird. Zu Beginn der Präsentation gibt der Prüfling eine Tischvorlage ab (Gliederung, Literaturverzeichnis, schriftliche Versicherung). Die Präsentationen können medienunterstützt sein. Der Einsatz des Mediums sollte eng mit dem präsentierten Inhalt zusammenhängen. Die Wahl des Mediums muss vom Schüler bzw. der Schülerin begründet werden können. Die Präsentation muss den grundsätzlichen Anforderungen an eine strukturierte Darstellung genügen (z. B. Problembeschreibung gegliederte Darstellung Lösungen Bewertungen zusammenfassender Schluss). Schriftliche Aufzeichnungen in Form von Handzetteln sind erlaubt. Das anschließende Kolloquium schließt an die präsentierten Inhalte und ihr unmittelbares Umfeld an (Rückfragen vertiefende und problematisierende Fragestellungen anwendungsbezogene Weiterführungen Diskussion über angewendete Methoden vor allem zur Leistungsdifferenzierung im Bereich gut bis sehr gut). Im Prüfungsgespräch soll eine kontextbezogene Ausweitung über die Lehrplaneinheit hinaus erfolgen. Die Prüfung muss als Gesamtleistung gewürdigt werden. Die Note ergibt sich nicht durch das arithmetische Ergebnis einer additiven Aufrechnung unverbundener Einzelbereiche. Auch in der "Präsentationsprüfung" werden Fachnoten erteilt; die Note muss auf jeden Fall eine Schlussfolgerung auf die Fachkompetenz des Schülers zulassen. Neben dem Inhalt des Dargebotenen ist jedoch auch die Präsentationsfähigkeit zu bewerten. [ ]. So kann die Note ausreichend nur dann gegeben werden, wenn sie auch in fachlicher Hinsicht gerechtfertigt ist. Umgekehrt sollte eine mindestens befriedigende fachliche Leistung wegen einer weniger gelungenen Präsentation nicht unter die Schwelle von ausreichend rutschen Ebd. S

22 Musteraufgaben für die schriftliche Abiturprüfung/Präsentationsprüfung im Fach Sozialmanagement 6.3. Themenvorschläge 1. Assessment-Center: Geeignetes Instrument zur Personalauswahl im sozialen Bereich? 2. Wie können Führungskräfte im sozialen Arbeitsfeld gefunden werden? Sind Headhunter ein geeignetes Mittel? 3. Können ehrenamtliche Mitarbeiter hauptamtliche Kräfte im Zuge der Kostenreduzierung ersetzen? LPE 5 LPE 5 LPE 5 4. Supervision - ein Instrument zur Konfliktvermeidung? LPE 6 5. Benefizveranstaltungen: Eine Kosten-Nutzen Abwägung LPE 4 6. Corporate Responsibility als Ansatzpunkt für Fundraising LPE 4 7. Teamkonflikte Chancen und Risiken LPE 5/6 8. Ethische Grenzen des Sponsorings für soziale Organisationen LPE 4 9. Zielvereinbarungsgespräche ein Instrument zur Professionalisierung und Kontrolle sozialer Arbeit LPE 5/6 10. Hilflose Helfer Burnout im sozialen Arbeitsfeld LPE Feedbackkultur als Grundlage einer lernenden Organisation LPE Trends in der sozialen Arbeit am Beispiel der frühkindlichen Betreuung LPE Motivationsstrategien zur Sicherung ehrenamtlicher Mitarbeiter LPE Ist soziale Arbeit zertifizierbar? LPE Stabliniensystem praktische Anwendbarkeit auch in sozialen Organisationen? LPE Lohnt sich Evaluation für soziale Organisationen? LPE Wie viel Ökonomie verträgt die soziale Arbeit? LPE Die Rolle der Stakeholder beim Projektmanagement LPE Ist die Kündigung einer Mitarbeiterin wegen Maultaschendiebstahl gerechtfertigt? ethische und rechtliche Gesichtspunkte 20. Der Mensch als Ressource die Bedeutung des Personals in sozialen Organisationen 21. Der erste Eindruck zählt die Bedeutung der Gesprächsführung im Bewerbergespräch LPE 5 LPE 5 LPE Steuerung und Moderation einer Teamsitzung LPE Deeskalationsmaßnahmen der Personalführung am Beispiel eines Mobbingfalls LPE Der professionelle Kindergarten Institutionelle Betrachtung unter verschiedenen Qualitätsdimensionen LPE 7 20

23 Landesinstitut für Schulentwicklung PRÄSENTATIONSPRÜFUNG 5. PRÜFUNGSFACH Name, Vorname Fach Letzter Abgabetermin Fachlehrer Thema 1: Die Bedeutung des Teams für die innerbetriebliche Stabilität LPE 5 Gliederungspunkte Abgrenzung Gruppe - Team Phasen der Teamentwicklung Rollendifferenzierung in Teams (exemplarisch) Chancen/Risiken von Teamarbeit Ergebnisse eines durchgeführten Interviews Bewertung der individuellen Ergebnisse Thema 2: Familie als Erfolgsfaktor Merkmale einer besonderen Führungspersönlichkeit am Beispiel Trumpf-Leibinger LPE 6 Gliederungspunkte Darstellung der Persönlichkeit am Beispiel eines Zeitungsartikels (Persönlichkeitsmerkmale) Kriterien für eine erfolgreiche Mitarbeiterführung Abgrenzung des Falls zu grundsätzlichen Führungsqualitäten Bewertung dieser Form der Betriebsführung und deren Übertragbarkeit auf Soziale Organisationen Thema 3: Vitalität im Alter Implementierung eines Bewegungszirkels im ortsansässigen Altenheim mit Hilfe des Projektmanagements LPE 8 Gliederungspunkte Bildgestützte Darstellung des Projektverlaufs Analyse des durchgeführten Projekts auf der Basis theoretischer Grundlagen des Projektmanagements - Projektanlass - Projektablauf - Evaluation Kritische Reflexion der individuellen Ergebnisse Thema 4: Evaluation als Instrument des Qualitätsmanagements Wundermittel oder Mogelpackung? LPE 9 Gliederungspunkte Begriffsklärung Theoretische Grundlagen der Evaluation (Ziele Formen Anlässe) Chancen und Risiken der Evaluation (Design Durchführung Auswertung/Darstellung) Fazit Bewertung der Evaluation als Instrument des Qualitätsmanagements Schüler/in Fachlehrer/in DATUM UNTERSCHRIFT Entscheidung durch die/den Leiter/in des Fachausschusses: Nr. des Themas Datum Unterschrift 21

24 Musteraufgaben für die schriftliche Abiturprüfung/Präsentationsprüfung im Fach Sozialmanagement Themenvorschlag für die Präsentationsprüfung im Fach Sozialmanagement am Sozialwissenschaftlichen Gymnasium (SG) (LPE 5 Personalentwicklung, Jahrgangsstufe 1): Grobgliederung: "Die Bedeutung des Teams für die innerbetriebliche Stabilität" Abgrenzung Gruppe Team Phasen der Teamentwicklung Rollendifferenzierung in Teams (exemplarisch) Chancen/Risiken von Teamarbeit Ergebnisse eines durchgeführten Interviews Bewertung der individuellen Ergebnisse Denkbarer Ablauf und Inhalte der Präsentation: Konfrontation mit der zentralen Themenstellung Themenbezogene Darlegung theoretischer Grundlagen unter Bezugnahme auf das durchgeführte Interview - Team in Abgrenzung zur Gruppe - Teamentwicklungsphasen - Mögliche Rollen in Teams (exemplarisch) - Potentiale und Risiken der Teamarbeit Bewertung: Stellenwert des Teams für die innerbetriebliche Stabilität Schlussfazit Zum Prüfungsgespräch mögliche Fragen: (entsprechend den drei Anforderungsbereichen der EPA) Anforderungsbereich I: Begründung der Schwerpunktsetzung, Gespräch über Quellen und Medien Nennen Sie konkrete Maßnahmen der Teamentwicklung. Beschreiben Sie mögliche Maßnahmen der Personalführung, auf innerbetriebliche Konflikte reagieren zu können. Anforderungsbereich II: Übertragen Sie die Aussage: "TEAM - Toll Ein Anderer Macht's" auf Ihr Thema. Verdeutlichen Sie anhand der "Mitarbeitermotivation" die Bedeutung des Personals als Erfolgsfaktor für eine soziale Einrichtung. Erläutern Sie mögliche Folgen für eine soziale Organisation, die sich nicht um innerbetriebliche Teamentwicklung bemüht. Anforderungsbereich III: Diskutieren Sie, ob der geeignete Personaleinsatz oder die individuelle Personalförderung entscheidender für ein gelingendes innerbetriebliches Miteinander ist. Ziehen Sie Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen Ihrer Arbeit für die Bedeutung der Personalentwicklung in sozialen Organisationen. Beurteilen Sie die These, dass ein Zuviel an Zusammengehörigkeit innerhalb eines Teams ebenso die Leistung beeinträchtigt, wie ein Zuwenig. 22

25 Landesinstitut für Schulentwicklung Themenvorschlag für die Präsentationsprüfung im Fach Sozialmanagement am Sozialwissenschaftlichen Gymnasium (SG) (LPE 6 Kommunikation und Konfliktmanagement, Jahrgangsstufe 1): "Familie als Erfolgsfaktor Merkmale einer besonderen Führungspersönlichkeit am Beispiel Trumpf-Leibinger" Grobgliederung: Darstellung der Persönlichkeit am Beispiel eines Zeitungsartikels (Persönlichkeitsmerkmale) Kriterien für eine erfolgreiche Mitarbeiterführung Abgrenzung des Falls zu grundsätzlichen Führungsqualitäten Bewertung dieser Form der Betriebsführung und deren Übertragbarkeit auf soziale Organisationen Denkbarer Ablauf und Inhalte der Präsentation: Hinführung zum Thema mit einer zentralen These Herausstellen der grundsätzlichen Sachlage Herausarbeiten von Kriterien zur Mitarbeiterführung - Führungspersönlichkeit - Führungsstil - Führungstechnik - Selbstreflexion Überprüfung des Dargestellten hinsichtlich Eignung für soziale Organisationen Zum Prüfungsgespräch mögliche Fragen: (entsprechend den drei Anforderungsbereichen der EPA) Anforderungsbereich I: Begründung der thematischen Schwerpunktsetzung Gespräch über verwendete Quellen und Medien Legen Sie das Anforderungsprofil einer Führungspersönlichkeit dar. Beschreiben Sie ein geeignetes Bewerbungsverfahren für Führungskräfte. Anforderungsbereich II: Vergleichen Sie Vor- und Nachteile interner und externer Stellenbesetzung. Erläutern Sie Folgen einer inkompetenten Führungsperson, die aus der eigenen Familie rekrutiert worden ist, für den gesamten Betrieb. Verdeutlichen Sie Vor- und Nachteile einer Stellenbesetzung mit Familienmitgliedern. Anforderungsbereich III: Wegen Umsatzeinbußen sind Entlassungen unumgänglich. Erörtern Sie eine sozialverträgliche Lösungsstrategie. Beziehen Sie gesetzliche Rahmenbedingungen/ Arbeitsrecht in die Überlegungen mit ein. Nehmen Sie begründet Stellung zum Thema Entlassungen in Krisenzeiten. Erörtern Sie das Problem des Fachkräfte- bzw. Führungskräftemangels in der heutigen Zeit. 23

26 Musteraufgaben für die schriftliche Abiturprüfung/Präsentationsprüfung im Fach Sozialmanagement Themenvorschlag für die Präsentationsprüfung im Fach Sozialmanagement am Sozialwissenschaftlichen Gymnasium (SG) (LPE 8 Projektmanagement, Jahrgangsstufe 2): "Vitalität im Alter Implementierung eines Bewegungszirkels im ortsansässigen Altenheim mit Hilfe des Projektmanagements" Grobgliederung: Bildgestützte Darstellung des Projektverlaufs Analyse des durchgeführten Projekts auf der Basis theoretischer Grundlagen des Projektmanagements - Projektanlass - Projektablauf - Evaluation Kritische Reflexion der individuellen Ergebnisse Denkbarer Ablauf und Inhalte der Präsentation: Sensibilisierung für die Themenstellung Darstellung des durchgeführten Projekts unter Berücksichtigung theoretischer Grundlagen Erläuterung der Evaluationsergebnisse Reflexion und Ausblick Zum Prüfungsgespräch mögliche Fragen: (entsprechend den drei Anforderungsbereichen der EPA) Anforderungsbereich I: Begründung des thematischen Schwerpunkts Gespräch über Quellen und Medien Beschreiben Sie mögliche Alternativen zur Finanzierung von Projekten. Anforderungsbereich II: Verdeutlichen Sie den Zusammenhang von Projektmanagement und Qualitätsentwicklung. Erläutern Sie, inwiefern das Projekt zur Organisationsentwicklung der Einrichtung beitragen kann. Anforderungsbereich III: Beurteilen Sie den Nutzen des Projektmanagements für die Implementierung des Bewegungszirkels. Bewerten Sie den Nutzen des Projektmanagements für den Bereich der Teamentwicklung. 24

27 Landesinstitut für Schulentwicklung Themenvorschlag für die Präsentationsprüfung im Fach Sozialmanagement am Sozialwissenschaftlichen Gymnasium (SG) (LPE 9 Qualitätsmanagement, Jahrgangsstufe 2): Grobgliederung: "Evaluation als Instrument des Qualitätsmanagements Wundermittel oder Mogelpackung?" Begriffsklärung Theoretische Grundlagen der Evaluation - Ziele - Formen - Anlässe Chancen und Risiken der Evaluation - Design - Durchführung - Auswertung/Darstellung Fazit Bewertung der Evaluation als Instrument des Qualitätsmanagements Denkbarer Ablauf und Inhalte der Präsentation: Konfrontationsphase: Glaube keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast. Darstellung der zentralen Themenstellung Darlegung theoretischer Kernfragen mit Hilfe einer Power-Point-Präsentation Aufarbeitung der Chancen und Risiken einer Evaluation anhand eines Fallbeispiels Schlussfazit Zum Prüfungsgespräch mögliche Fragen: (entsprechend den drei Anforderungsbereichen der EPA) Anforderungsbereich I: Begründung des thematischen Schwerpunkts Gespräch über Quellen und Medien Nennen Sie Methoden der Evaluationsforschung. Beschreiben Sie verschiedene Qualitätsdimensionen. Anforderungsbereich II: Erläutern Sie das Instrument der Evaluation als Wettbewerbsfaktor. Erklären Sie die Folgen einer kontinuierlichen Evaluation unter ökonomischen Aspekten. Erläutern Sie, inwieweit Zertifizierung für Soziale Organisationen von Bedeutung ist. Anforderungsbereich III: Beurteilen Sie die Sinnhaftigkeit der Qualitätsmessung in der Sozialen Arbeit. Diskutieren Sie, ob Evaluation im Bereich des Personalmanagements einem gelingenden innerbetrieblichen Miteinander zuträglich ist. Bewerten Sie, inwieweit Qualitätsmanagement zur Professionalisierung Sozialer Arbeit beiträgt. 25

28 Musteraufgaben für die schriftliche Abiturprüfung/Präsentationsprüfung im Fach Sozialmanagement 7. Literatur 1. Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Erziehungswissenschaften (Pädagogik/Psychologie) an berufsbezogenen Gymnasien (Fachgymnasien). (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom ) 2. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (Hrsg.): Leitfaden für die gymnasiale Oberstufe. Abitur 2012, Verordnung über die Jahrgangsstufen sowie über die Abiturprüfung an beruflichen Gymnasien (Abiturverordnung berufliche Gymnasien - BGVO) vom 5. Dezember 2002 (GBl S. 25, K.u.U S. 18) mit Änderungen vom 30. Juli 2007 (GBl. S. 383, K.u.U. S. 134) und vom 17. Februar 2008 (GBl. S. 104, K.u.U. S. 75) 4. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg: Schulversuchsbestimmungen beruflicher Schulen ( 22 SchG). Sozialwissenschaftliches Gymnasium. Stand: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport. Korrektur- und Bewertungshinweise für die Fächer der Abiturprüfung an den beruflichen Gymnasien (gültig ab der Abiturprüfung 2009). 26

29 Landesinstitut für Schulentwicklung Anhang Musterprüfungsaufgabe 1 12 Musterprüfungsaufgabe 2 Musterprüfungsaufgabe 3 Musterprüfungsaufgabe 4 12 Sowohl die Musterprüfungsaufgaben als auch die Lösungsvorschläge beginnen, wie in der späteren Abiturprüfung auch, jeweils mit der Seite 2. 27

30 MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG Musterprüfungsaufgabe Berufliches Gymnasium (SG) Sozialmanagement Aufgabe Die soziale Organisation "Sonnenblume e. V." bietet Leistungen im Bereich betreutes Jugendwohnen an. Derzeit bestehen vier Wohngruppen für Jugendliche in Berufsausbildung. Die soziale Organisation beschäftigt insgesamt 16 Personen. Sie haben seit einem Jahr die Leitung der sozialen Organisation übernommen. Aufgabe In einem Fachbuch lesen sie folgenden Text: "Soziale Organisationen sind darauf ausgerichtet, soziale Dienstleistungen zu erbringen. Wirtschaftliche Ziele werden dabei häufig als nachrangig betrachtet. Doch die Ethik einer sozialen Organisation muss darauf gerichtet sein, die Gesellschaft durch die eigene Tätigkeit nicht übermäßig zu belasten und die eigene Existenz nachhaltig zu sichern." (In Anlehnung an Schellberger, Klaus: Kostenmanagement in Sozialunternehmen, 2002, S. 17) Punkte Fassen Sie die Kernaussage des Textes in eigenen Worten zusammen Formulieren Sie je zwei konkrete soziale und wirtschaftliche Unternehmensziele, die der Verein Sonnenblume e.v. verfolgen könnte. Stellen Sie an einer Situation dar, inwieweit zwischen diesen Zielen ein Konflikt besteht Der Verein "Sonnenblume e. V." hat die oben im Text beschriebenen wirtschaftlichen Ziele bisher als nachrangig betrachtet. Begründen Sie, welche Konsequenzen sich daraus langfristig für den Verein "Sonnenblume e. V." ergeben können Entwickeln sie zwei Möglichkeiten, wie der Verein "Sonnenblume e. V." die wirtschaftlichen Ziele stärker berücksichtigen kann Zur Erweiterung der Wohngruppen benötigt der Verein "Sonnenblume e. V." dringend zusätzliches Kapital in Höhe von ,00. Es sollen folgende Finanzierungsmöglichkeiten überprüft werden: Aufnahme eines langfristigen Darlehens bei der Bank Inanspruchnahme eines Kontokorrentkredits Fundraising Beantragung öffentlicher Fördermittel Skizzieren Sie je zwei wesentliche Merkmale der aufgeführten Finanzierungsvorschläge Nennen Sie zwei Kriterien, die sich zur Beurteilung der Finanzierungsmöglichkeiten eignen und analysieren Sie jede Finanzierungsalternative anhand der von Ihnen gewählten Kriterien Nehmen Sie begründet Stellung, für welche Finanzierungsalternative sich der Verein "Sonnenblume e. V." entscheiden sollte

31 MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG Musterprüfungsaufgabe Berufliches Gymnasium (SG) Sozialmanagement Aufgabe 3 Punkte 1.3 In einer Fachzeitschrift sehen sie die folgende Darstellung. Erklärung: EK-Quote = Eigenkapitalquote Knapp die Hälfte aller Kreditanträge werden aufgrund einer zu niedrigen Eigenkapital- Quote abgelehnt (siehe Darstellung). Erklären Sie, was unter Eigenkapital sowie Eigenkapitalquote zu verstehen ist und begründen Sie, warum die Bank insbesondere auf die Eigenkapitalquote eines Unternehmens bzw. einer sozialen Organisation achtet Erläutern Sie, wie sich eine soziale Organisation auf ein Kreditvergabegespräch mit der Bank vorbereiten sollte. Nehmen Sie unter anderem Bezug auf die in der Darstellung angegebenen Gründe und konkretisieren Sie Ihre Aussagen Beurteilen Sie aus Sicht der Bank die folgende Bilanz einer sozialen Organisation. Aktiva Bilanz zum Passiva I. Anlagevermögen (AV) ,00 I. Eigenkapital (EK) ,00 II. Umlaufvermögen (UV) ,00 II. Fremdkapital (FK) Langfristiges FK ,00 Kurzfristiges FK , , ,

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