Vortrag für Schwerbehindertenvertretungen

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1 Service Vortrag für Schwerbehindertenvertretungen Konferenz für Schwerbehindertenvertretungen und Betriebsräte Von der Behinderung zur Erwerbsminderung Voraussetzungen, Wege, Schwierigkeiten Stadthalle Reutlingen, am

2 Themenüberblick Wartezeiten Altersrenten Rente wegen Erwerbsminderung Hinzuverdienst Altersrenten/Erwerbsminderungsrenten Rentenbeginn und Antragstellung Zugangsfaktor Rente und Steuern 1

3 Die verschiedenen Renten Überblick Regelaltersrente Altersrente für besonders langjährig Versicherte Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für Schwerbehinderte Renten wegen Erwerbsminderung Renten wegen Todes

4 Rentenanspruch Voraussetzungen persönliche Voraussetzungen versicherungsrechtliche Voraussetzungen Wartezeit Leistung Rentenanspruch Mindestversicherungszeit

5 Renten Wartezeiten Jahre Regelaltersrente Rente wegen Erwerbsminderung Renten wegen Todes Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente für besonders langjährig Versicherte

6 Renten Anrechenbare Zeiten Regelaltersrente Rente wegen Erwerbsminderung Renten wegen Todes Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Beitragszeiten und Ersatzzeiten und Monate aus Versorgungsausgleich Rentensplitting geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten

7 Altersrente für besonders langjährig Versicherte Wartezeit Beachte 6 45 Jahre Pflichtbeiträge für versicherte Beschäftigung / Tätigkeit Pflichtbeiträge für sonstige Versicherte Kindererziehung Pflege Wehr- / Zivildienst Pflichtbeiträge / Anrechnungszeiten Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung Leistungen bei Krankheit Übergangsgeld freiwillige Beiträge (mind. 18 Jahre Pflichtbeiträge) Ersatzzeiten Berücksichtigungszeiten Monate aus geringfügiger und versicherungsfreier geringfügiger Beschäftigung Ausnahmen möglich für die letzten 2 Jahre vor Rentenbeginn!

8 Altersrenten Überblick Regelaltersrente Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente für besonders langjährig Versicherte 7 M02i_91

9 Regelaltersrente Voraussetzungen Rentenbeginn und 65 Jahre (ab Geburt Jahre) Wartezeit 5 Jahre Geburt stufenweise Anhebung Keine Hinzuverdienstgrenzen Geburt bis 1954 Altersteilzeit vor vereinbart Vertrauensschutz = Altersgrenze 65 Jahre

10 Altersrente für langjährig Versicherte Voraussetzungen Rentenbeginn und und 63 Jahre (mit Abschlägen) Wartezeit 35 Jahre Hinzuverdienstgrenzen Abschlagsfrei! 67 Jahre ab Geburt 1964 Geburt stufenweise Anhebung

11 Altersrente für schwerbehinderte Menschen Voraussetzungen Rentenbeginn und und und 60 Jahre (ab Jahre) Schwerbehinderung (GdB mindestens 50) Wartezeit 35 Jahre Hinzuverdienstgrenzen Abschlagsfrei! 65 Jahre ab Geburt 1964 Geburt stufenweise Anhebung Zum Rentenbeginn! Geburt stufenweise Anhebung 10 Vertrauensschutz bei Altersteilzeitvereinbarung vor 2007 und am Schwerbehinderung (Geburt vor 1955) Ver

12 Anheben der Altersgrenze Altersrente für schwerbehinderte Menschen Alter Jahre Jahre Anspruch ohne Abschlag Altersgrenze Geburt

13 Anheben der Altersgrenze Altersrente für schwerbehinderte Menschen Alter Jahre Jahre vorzeitige Inanspruchnahme Altersgrenze Minderung je Monat 0,3% (max. 10,8 %) Geburt

14 Altersrente für besonders langjährig Versicherte Stufenweise Anhebung Rentenbeginn Geburt 63 Jahre Geburt 63/02 bis 64/10 Jahre/Monate pro Geburtsjahr / 2 Monate 65 Jahre Geburt Voraussetzung: Wartezeit 45 Jahre

15 Erwerbsminderungsrenten Überblick Allgemeines Anspruchsvoraussetzungen Definition Erwerbsminderung 14 M31i_91

16 Rente wegen Erwerbsminderung Voraussetzungen und und und Nichterreichen der Regelaltersgrenze teilweise oder volle Erwerbsminderung versicherungsrechtliche Voraussetzungen Wartezeit Ggf. 20 Jahre Wartezeit!

17 Rente wegen Erwerbsminderung Besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren (vor Eintritt der Erwerbsminderung) oder Verlängerung des 5-Jahreszeitraumes Tatbestand der vorzeitigen Wartezeiterfüllung oder Anwartschaftserhaltung Berufskrankheit/Arbeitsunfall oder Erwerbsminderung/Tod Aufrechterhaltung durch bestimmte rentenrechtliche Zeiten

18 Renten wegen Erwerbsminderung Begriff der Erwerbsminderung Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 3 Stunden 6 Stunden unter 3 Stunden volle Erwerbsminderung Erwerbsminderung hat nichts mit dem GdB zu tun! 3 bis unter 6 Stunden teilweise Erwerbsminderung + verschlossener TZA (Prüfung) = volle Erwerbsminderung Arbeitslosigkeit Keine Beschäftigung/ Selbständigkeit oder unter 15 Stunden wöchentlich

19 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Möglichkeiten der Prüfung des Teilzeitarbeitsmarktes immer vorrangig Sonderrecht für schwerbehinderte Menschen TVöD o. ä. TzBfG (Teilzeit und BefristungsG) Weiterbeschäftigung Beschäftigung Teilzeitbeschäftigung Nur Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente Hinweis: Antrag auf Weiterbeschäftigung beim Arbeitgeber zwingend erforderlich!

20 Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit Anspruchsvoraussetzungen Leistungsvermögen im bisherigen Beruf und zumutbaren Verweisungstätigkeiten Ab Facharbeiter oder höhere angelernte Berufe Geburt vor mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Fähigkeiten und Kenntnissen weniger als 6 Stunden mindestens 6 Stunden Berufsunfähigkeit keine Erwerbsminderung

21 Rente und Hinzuverdienst an Überblick Hinzuverdienstgrenzen 20 M32i_91

22 Flexirentengesetz Neue Hinzuverdienstregelungen flexiblere Regelung von Teilrente und Hinzuverdienst Hinzuverdienst wird im Rahmen einer Jahresbetrachtung stufenlos berücksichtigt jährliche Hinzuverdienstgrenze Anrechnung von 40% (eines Zwölftels) der die Hinzuverdienstgrenze übersteigenden anrechenbaren Einkünfte auf die monatliche Rente* Einführung eines Hinzuverdienstdeckels (ggf. weitere Anrechnung zu 100%, wenn die Summe aus Teilrente und 1/12 des Hinzuverdienstes den Hinzuverdienstdeckel übersteigt) * Wegfall Hinzuverdienstgrenzen bei Renten wegen Alters (Teilrenten 2/3, 1/2, 1/3) Zahlung in anteiliger Höhe bei EM-Renten (3/4, 1/2, 1/4)

23 Altersrente / volle Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst / ab Hinzuverdienstgrenzen Flexirentengesetz Regelaltersgrenze Grenzen anrechnungsfrei bis 6.300,00 jährlich ab 6.300,01 EUR jährlich Anrechnung zu 40% Achtung: ggf. weitere Anrechnung nach Prüfung Hinzuverdienstdeckel Keine Hinzuverdienstgrenze

24 Hinzuverdienst und Erwerbsminderungsrente Hinzuverdienstgrenze bei Teilrenten höchste jährliche Bezugsgröße Teilrentenfaktor X X Entgeltpunkte = Berechnung teilweise Erwerbsminderung 0, Euro mind.0,5 Entgeltpunkte X X = der letzten 15 Kalenderjahre vor Erwerbsminderung Hinzuverdienstgrenze mind EUR/Jahr volle Erwerbsminderung EUR jährlich Hinzuverdienst grundsätzlich innerhalb des verbliebenen Restleistungsvermögens 23

25 Hinzuverdienst ab Berechnung Hinzuverdienstdeckel EP EP EP EP EP EP EP EP EP EP EP EP EP EP EP Beginn vorgezogene Altersvollrente/ Erwerbsminderungsrente Regelaltersgrenze letzte 15 Kalenderjahre höchste Entgeltpunkte x monatl. = Hinzuverdienstdeckel Bezugsgröße mindestens monatl. Rente EUR 24

26 Berechnung Flexirente Formel - Anrechnungsbetrag An- = Rente - rechnungs- = betrag Hinzuverdienst Hinzuverdienstgrenze übersteigender Betrag 12 1/12 vom Jahr = Teilrente Anrechnung* Ergebnis x 40 % = vor Prüfung Hinzuverdienstdeckel Hinzuverdienstdeckel überschritten? Hinzuverdienstdeckel Hinzuverdienst 12 1/12 vom Jahr = + Teilrente Ergebnis Vergleich

27 Rentenbeginn und Antragstellung Überblick Antragstellung Antragsfristen 26 M13i_91

28 Antragstellung Rechtswirksame Entgegennahme Antrag Rentenversicherungsträger (z. B. Auskunfts- und Beratungsstellen) Gemeinden und Versicherungsämter Andere Sozialleistungsträger (z. B. Krankenkassen) Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Renten werden grundsätzlich nur auf Antrag geleistet!

29 Versichertenrenten Rentenbeginn Voraussetzungen erfüllt Antrag Antragsfrist 3 KM Rentenbeginn Voraussetzungen erfüllt Antragsfrist 3 KM Antrag Rentenbeginn

30 Zugangsfaktor Überblick Rentenformel Minderung des Zugangsfaktors Zurechnungszeit 29 M10i_91

31 Rentenberechnung Rentenformel persönliche aktueller X X = Monatsrente Entgeltpunkte Rentenwert Entgeltpunkte X Rentenartfaktor Zugangsfaktor

32 Altersrenten Minderung oder Erhöhung der Rente Jahre 63 Jahre Jahre früherer Rentenbeginn Rentenminderung je Monat 0,3% 65 Jahre bei Altersrente für schwerbehinderte Menschen 67 Jahre späterer Rentenbeginn Rentenerhöhung je Monat 0,5% Hinweis stufenweise Anhebung der Altersgrenzen bei Geburten vor

33 Erwerbsminderungsrenten Minderung bei Renten wegen Erwerbsminderung 62 Jahre Rentenbeginn 65 Jahre 36 KM x 0,3% Rentenminderung = 10,8 % monatlich 60 Jahre Rentenbeginn Keine Erhöhung bei Vertrauensschutz! 63 Jahre Rentenbeginn 65 Jahre Rentenbeginn Vertrauensschutz: 35 Jahre mit bestimmten Versicherungszeiten (ab Rentenbeginn Jahre) Jahre Rentenbeginn Keine Rentenminderung

34 Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrenten Dauer Beispiel Erwerbsminderung Beginn Zurechnungszeit 62 Jahre + stufenweise Erhöhung bei Rentenbeginn ab 01/2018 auf 65 Jahre (bis 2024) Ende Aus der Zurechnungszeit ergeben sich zusätzliche Entgeltpunkte in der Rentenberechnung!

35 Rente und Steuern Was muss ich wissen? Allgemeine Information Keine konkrete Beratung Keine Berechnung von zu versteuerndem Einkommen zu zahlenden Steuern Hinweis Die tatsächliche Zahlung von Steuern ist abhängig von den individuellen Verhältnissen des Rentners (zum Beispiel: weitere Einkünfte)

36 Steuerliche Folgen in der Auszahlungsphase Alterseinkünftegesetz seit Anwendungsbereich Leibrenten und andere Leistungen gesetzliche Rentenversicherungen landwirtschaftliche Alterskassen Vollrenten oder Teilrenten berufsständische Versorgungseinrichtungen Altersrenten Erwerbsminderungsrenten Leibrentenversicherungen (Basisrente / Rürup -Rente) Hinterbliebenenrenten (Witwen-/ Witwerrente, Waisenrenten, Erziehungsrenten) BFH-Urteil vom , BMF-Schreiben vom Klarstellung, dass Zinsen aus Rentennachzahlungen nicht zu den Leistungen nach 22 EStG zählen, sondern zu den Einkünften aus Kapitalvermögen ( 20 EStG)

37 Besteuerung von Renten Besteuerungsanteil Entwicklung bis 2040 jährlicher Anstieg 2% 80 jährlicher Anstieg 1% Rentenbeginn

38 Besuchen Sie uns! Wir beraten Sie gern ausführlich, kompetent, individuell. 37

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