Vortrag für Schwerbehindertenvertretungen
|
|
- Angelika Richter
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Service Vortrag für Schwerbehindertenvertretungen Konferenz für Schwerbehindertenvertretungen und Betriebsräte Von der Behinderung zur Erwerbsminderung Voraussetzungen, Wege, Schwierigkeiten Stadthalle Reutlingen, am
2 Themenüberblick Wartezeiten Altersrenten Rente wegen Erwerbsminderung Hinzuverdienst Altersrenten/Erwerbsminderungsrenten Rentenbeginn und Antragstellung Zugangsfaktor Rente und Steuern 1
3 Die verschiedenen Renten Überblick Regelaltersrente Altersrente für besonders langjährig Versicherte Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für Schwerbehinderte Renten wegen Erwerbsminderung Renten wegen Todes
4 Rentenanspruch Voraussetzungen persönliche Voraussetzungen versicherungsrechtliche Voraussetzungen Wartezeit Leistung Rentenanspruch Mindestversicherungszeit
5 Renten Wartezeiten Jahre Regelaltersrente Rente wegen Erwerbsminderung Renten wegen Todes Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente für besonders langjährig Versicherte
6 Renten Anrechenbare Zeiten Regelaltersrente Rente wegen Erwerbsminderung Renten wegen Todes Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Beitragszeiten und Ersatzzeiten und Monate aus Versorgungsausgleich Rentensplitting geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten
7 Altersrente für besonders langjährig Versicherte Wartezeit Beachte 6 45 Jahre Pflichtbeiträge für versicherte Beschäftigung / Tätigkeit Pflichtbeiträge für sonstige Versicherte Kindererziehung Pflege Wehr- / Zivildienst Pflichtbeiträge / Anrechnungszeiten Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung Leistungen bei Krankheit Übergangsgeld freiwillige Beiträge (mind. 18 Jahre Pflichtbeiträge) Ersatzzeiten Berücksichtigungszeiten Monate aus geringfügiger und versicherungsfreier geringfügiger Beschäftigung Ausnahmen möglich für die letzten 2 Jahre vor Rentenbeginn!
8 Altersrenten Überblick Regelaltersrente Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente für besonders langjährig Versicherte 7 M02i_91
9 Regelaltersrente Voraussetzungen Rentenbeginn und 65 Jahre (ab Geburt Jahre) Wartezeit 5 Jahre Geburt stufenweise Anhebung Keine Hinzuverdienstgrenzen Geburt bis 1954 Altersteilzeit vor vereinbart Vertrauensschutz = Altersgrenze 65 Jahre
10 Altersrente für langjährig Versicherte Voraussetzungen Rentenbeginn und und 63 Jahre (mit Abschlägen) Wartezeit 35 Jahre Hinzuverdienstgrenzen Abschlagsfrei! 67 Jahre ab Geburt 1964 Geburt stufenweise Anhebung
11 Altersrente für schwerbehinderte Menschen Voraussetzungen Rentenbeginn und und und 60 Jahre (ab Jahre) Schwerbehinderung (GdB mindestens 50) Wartezeit 35 Jahre Hinzuverdienstgrenzen Abschlagsfrei! 65 Jahre ab Geburt 1964 Geburt stufenweise Anhebung Zum Rentenbeginn! Geburt stufenweise Anhebung 10 Vertrauensschutz bei Altersteilzeitvereinbarung vor 2007 und am Schwerbehinderung (Geburt vor 1955) Ver
12 Anheben der Altersgrenze Altersrente für schwerbehinderte Menschen Alter Jahre Jahre Anspruch ohne Abschlag Altersgrenze Geburt
13 Anheben der Altersgrenze Altersrente für schwerbehinderte Menschen Alter Jahre Jahre vorzeitige Inanspruchnahme Altersgrenze Minderung je Monat 0,3% (max. 10,8 %) Geburt
14 Altersrente für besonders langjährig Versicherte Stufenweise Anhebung Rentenbeginn Geburt 63 Jahre Geburt 63/02 bis 64/10 Jahre/Monate pro Geburtsjahr / 2 Monate 65 Jahre Geburt Voraussetzung: Wartezeit 45 Jahre
15 Erwerbsminderungsrenten Überblick Allgemeines Anspruchsvoraussetzungen Definition Erwerbsminderung 14 M31i_91
16 Rente wegen Erwerbsminderung Voraussetzungen und und und Nichterreichen der Regelaltersgrenze teilweise oder volle Erwerbsminderung versicherungsrechtliche Voraussetzungen Wartezeit Ggf. 20 Jahre Wartezeit!
17 Rente wegen Erwerbsminderung Besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren (vor Eintritt der Erwerbsminderung) oder Verlängerung des 5-Jahreszeitraumes Tatbestand der vorzeitigen Wartezeiterfüllung oder Anwartschaftserhaltung Berufskrankheit/Arbeitsunfall oder Erwerbsminderung/Tod Aufrechterhaltung durch bestimmte rentenrechtliche Zeiten
18 Renten wegen Erwerbsminderung Begriff der Erwerbsminderung Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 3 Stunden 6 Stunden unter 3 Stunden volle Erwerbsminderung Erwerbsminderung hat nichts mit dem GdB zu tun! 3 bis unter 6 Stunden teilweise Erwerbsminderung + verschlossener TZA (Prüfung) = volle Erwerbsminderung Arbeitslosigkeit Keine Beschäftigung/ Selbständigkeit oder unter 15 Stunden wöchentlich
19 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Möglichkeiten der Prüfung des Teilzeitarbeitsmarktes immer vorrangig Sonderrecht für schwerbehinderte Menschen TVöD o. ä. TzBfG (Teilzeit und BefristungsG) Weiterbeschäftigung Beschäftigung Teilzeitbeschäftigung Nur Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente Hinweis: Antrag auf Weiterbeschäftigung beim Arbeitgeber zwingend erforderlich!
20 Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit Anspruchsvoraussetzungen Leistungsvermögen im bisherigen Beruf und zumutbaren Verweisungstätigkeiten Ab Facharbeiter oder höhere angelernte Berufe Geburt vor mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Fähigkeiten und Kenntnissen weniger als 6 Stunden mindestens 6 Stunden Berufsunfähigkeit keine Erwerbsminderung
21 Rente und Hinzuverdienst an Überblick Hinzuverdienstgrenzen 20 M32i_91
22 Flexirentengesetz Neue Hinzuverdienstregelungen flexiblere Regelung von Teilrente und Hinzuverdienst Hinzuverdienst wird im Rahmen einer Jahresbetrachtung stufenlos berücksichtigt jährliche Hinzuverdienstgrenze Anrechnung von 40% (eines Zwölftels) der die Hinzuverdienstgrenze übersteigenden anrechenbaren Einkünfte auf die monatliche Rente* Einführung eines Hinzuverdienstdeckels (ggf. weitere Anrechnung zu 100%, wenn die Summe aus Teilrente und 1/12 des Hinzuverdienstes den Hinzuverdienstdeckel übersteigt) * Wegfall Hinzuverdienstgrenzen bei Renten wegen Alters (Teilrenten 2/3, 1/2, 1/3) Zahlung in anteiliger Höhe bei EM-Renten (3/4, 1/2, 1/4)
23 Altersrente / volle Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst / ab Hinzuverdienstgrenzen Flexirentengesetz Regelaltersgrenze Grenzen anrechnungsfrei bis 6.300,00 jährlich ab 6.300,01 EUR jährlich Anrechnung zu 40% Achtung: ggf. weitere Anrechnung nach Prüfung Hinzuverdienstdeckel Keine Hinzuverdienstgrenze
24 Hinzuverdienst und Erwerbsminderungsrente Hinzuverdienstgrenze bei Teilrenten höchste jährliche Bezugsgröße Teilrentenfaktor X X Entgeltpunkte = Berechnung teilweise Erwerbsminderung 0, Euro mind.0,5 Entgeltpunkte X X = der letzten 15 Kalenderjahre vor Erwerbsminderung Hinzuverdienstgrenze mind EUR/Jahr volle Erwerbsminderung EUR jährlich Hinzuverdienst grundsätzlich innerhalb des verbliebenen Restleistungsvermögens 23
25 Hinzuverdienst ab Berechnung Hinzuverdienstdeckel EP EP EP EP EP EP EP EP EP EP EP EP EP EP EP Beginn vorgezogene Altersvollrente/ Erwerbsminderungsrente Regelaltersgrenze letzte 15 Kalenderjahre höchste Entgeltpunkte x monatl. = Hinzuverdienstdeckel Bezugsgröße mindestens monatl. Rente EUR 24
26 Berechnung Flexirente Formel - Anrechnungsbetrag An- = Rente - rechnungs- = betrag Hinzuverdienst Hinzuverdienstgrenze übersteigender Betrag 12 1/12 vom Jahr = Teilrente Anrechnung* Ergebnis x 40 % = vor Prüfung Hinzuverdienstdeckel Hinzuverdienstdeckel überschritten? Hinzuverdienstdeckel Hinzuverdienst 12 1/12 vom Jahr = + Teilrente Ergebnis Vergleich
27 Rentenbeginn und Antragstellung Überblick Antragstellung Antragsfristen 26 M13i_91
28 Antragstellung Rechtswirksame Entgegennahme Antrag Rentenversicherungsträger (z. B. Auskunfts- und Beratungsstellen) Gemeinden und Versicherungsämter Andere Sozialleistungsträger (z. B. Krankenkassen) Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Renten werden grundsätzlich nur auf Antrag geleistet!
29 Versichertenrenten Rentenbeginn Voraussetzungen erfüllt Antrag Antragsfrist 3 KM Rentenbeginn Voraussetzungen erfüllt Antragsfrist 3 KM Antrag Rentenbeginn
30 Zugangsfaktor Überblick Rentenformel Minderung des Zugangsfaktors Zurechnungszeit 29 M10i_91
31 Rentenberechnung Rentenformel persönliche aktueller X X = Monatsrente Entgeltpunkte Rentenwert Entgeltpunkte X Rentenartfaktor Zugangsfaktor
32 Altersrenten Minderung oder Erhöhung der Rente Jahre 63 Jahre Jahre früherer Rentenbeginn Rentenminderung je Monat 0,3% 65 Jahre bei Altersrente für schwerbehinderte Menschen 67 Jahre späterer Rentenbeginn Rentenerhöhung je Monat 0,5% Hinweis stufenweise Anhebung der Altersgrenzen bei Geburten vor
33 Erwerbsminderungsrenten Minderung bei Renten wegen Erwerbsminderung 62 Jahre Rentenbeginn 65 Jahre 36 KM x 0,3% Rentenminderung = 10,8 % monatlich 60 Jahre Rentenbeginn Keine Erhöhung bei Vertrauensschutz! 63 Jahre Rentenbeginn 65 Jahre Rentenbeginn Vertrauensschutz: 35 Jahre mit bestimmten Versicherungszeiten (ab Rentenbeginn Jahre) Jahre Rentenbeginn Keine Rentenminderung
34 Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrenten Dauer Beispiel Erwerbsminderung Beginn Zurechnungszeit 62 Jahre + stufenweise Erhöhung bei Rentenbeginn ab 01/2018 auf 65 Jahre (bis 2024) Ende Aus der Zurechnungszeit ergeben sich zusätzliche Entgeltpunkte in der Rentenberechnung!
35 Rente und Steuern Was muss ich wissen? Allgemeine Information Keine konkrete Beratung Keine Berechnung von zu versteuerndem Einkommen zu zahlenden Steuern Hinweis Die tatsächliche Zahlung von Steuern ist abhängig von den individuellen Verhältnissen des Rentners (zum Beispiel: weitere Einkünfte)
36 Steuerliche Folgen in der Auszahlungsphase Alterseinkünftegesetz seit Anwendungsbereich Leibrenten und andere Leistungen gesetzliche Rentenversicherungen landwirtschaftliche Alterskassen Vollrenten oder Teilrenten berufsständische Versorgungseinrichtungen Altersrenten Erwerbsminderungsrenten Leibrentenversicherungen (Basisrente / Rürup -Rente) Hinterbliebenenrenten (Witwen-/ Witwerrente, Waisenrenten, Erziehungsrenten) BFH-Urteil vom , BMF-Schreiben vom Klarstellung, dass Zinsen aus Rentennachzahlungen nicht zu den Leistungen nach 22 EStG zählen, sondern zu den Einkünften aus Kapitalvermögen ( 20 EStG)
37 Besteuerung von Renten Besteuerungsanteil Entwicklung bis 2040 jährlicher Anstieg 2% 80 jährlicher Anstieg 1% Rentenbeginn
38 Besuchen Sie uns! Wir beraten Sie gern ausführlich, kompetent, individuell. 37
Überblick Rente wegen Erwerbsminderung Altersrenten
Überblick Rente wegen Erwerbsminderung Altersrenten 15. März 2018 München 0 Versichertenrenten Überblick wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wegen Alter teilweise Erwerbsminderung volle Erwerbsminderung
MehrAltersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)?
Service Altersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)? 0 Altersrenten Wer? Wann? Wie(viel)? Überblick Rentenanspruch Wartezeiterfüllung Regelaltersrente Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte
MehrAltersrenten/Renten wegen Erwerbsminderung
Service Altersrenten/Renten wegen Erwerbsminderung Referent: Edwin Lodes Berater in der Auskunfts- und Beratungsstelle DRV Nordbayern in Bayreuth 0 Überblick Renten wegen Alters Rentenarten Renten wegen
MehrRentenarten, Flexirente
Rentenarten, Flexirente agmav Westfalen-Lippe 0 Referent Andreas Raßmann Auskunfts- und Beratungsstelle Dortmund 0231 20647-0 Altersrente - Wer Wann Wieviel? Überblick Zeiten in der Rentenversicherung
MehrVersichertenrenten Wer? Wann? Wie(viel)?
Service Versichertenrenten Wer? Wann? Wie(viel)? Andrea Handke Beraterin der Auskunfts- und Beratungsstelle Zeil 53 60313 Frankfurt am Main 0 Überblick Rentenanspruch und Wartezeiterfüllung Rente wegen
MehrService. Altersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)?
Service Altersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)? 0 Wartezeiten Überblick Rentenanspruch und Wartezeiterfüllung 1 M01i_91 Rentenanspruch Voraussetzungen versicherungsrechtliche Voraussetzungen Wartezeit Rentenanspruch
MehrService. Erwerbsgemindert oder berufsunfähig Was wäre wenn?
Service Erwerbsgemindert oder berufsunfähig Was wäre wenn? 0 Erwerbsgemindert oder berufsunfähig was wäre wenn? Überblick Wartezeit Versicherungsrechtliche Voraussetzungen Erwerbsminderung Berufsunfähigkeit
MehrAltersrente - Wer? Wann? Was? Wie? - - evangelische Kirche Freiburg -
Altersrente - Wer? Wann? Was? Wie? - - evangelische Kirche Freiburg - Altersrenten Überblick Rentenanspruch Rente wegen Erwerbsminderung Altersrenten Altersteilzeit Hinzuverdienst + Flexi -Rente Hinweise
MehrService. Altersrenten - Wer? Wann? Wie(viel)? ISV03t
Service Altersrenten - Wer? Wann? Wie(viel)? 0 ISV03t Altersrenten - Wer? Wann? Wie(viel)? Überblick Regelaltersrente Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für besonders langjährig Versicherte
MehrAltersrenten Wer? Wann? Wie(viel)?
Service Altersrenten Wer? Wann? Wie(viel)? Susanne Remmers Robert Fuhrbach Deutsche Rentenversicherung Rheinland Lungengasse 35 50676 Köln 0 Altersrenten Wer? Wann? Wie(viel)? Überblick Rentenanspruch
MehrA. Einleitung B. Versicherter Personen kreis... 16
Inhalt A. Einleitung...11 I. Rechtsgrundlagen... 12 II. Organisation...12 III. IV. Hilfsmittel...13 1. Gesetzestexte... 13 2. Fachliche Erläuterungen... 14 3. Fachzeitschrift... 14 4. Internetangebote...
MehrAktuelles aus der. Deutschen Rentenversicherung
Aktuelles aus der Deutschen Rentenversicherung 1 Inhalte RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz Rente mit 67 - Altersrenten und Hinzuverdienst - Erwerbsminderungsrenten - Hinterbliebenenrenten - Rentenanpassung
MehrAlles über die Rente Tagung All inclusive Evang. Akademie Bad Boll
Alles über die Rente Tagung All inclusive Evang. Akademie Bad Boll 20. 22. Oktober 2010 Juan Victor Coseriu Pisani Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Projekt Neubau Tel.: 0711 / 848 10 331 Fax:
MehrAltersrente - Voraussetzungen und Altersgrenzen
- und Altersgrenzen Normen 5 ff. SGB VI Kurzinfo Unter einer versteht man nach deutschem Rentenrecht eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, deren Bezug, anders als bei den Renten wegen verminderter
MehrService. Update Rente wegen. Erwerbsminderung. Was ist neu, was hat sich geändert? Marcel Jokoszies
Service Update Rente wegen Erwerbsminderung Was ist neu, was hat sich geändert? Marcel Jokoszies 0 Überblick Versicherungsrechtliche Voraussetzungen Rentenbeginn und Befristung Rentenberechnung Hinzuverdienst
MehrInhaltsübersicht. Rentenauskunft. Normen 109 SGB VI. Kurzinfo
Rentenauskunft Normen 109 SGB VI Kurzinfo, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, erhalten jährlich eine schriftliche Renteninformation. Nach Vollendung des 55. wird diese alle drei Jahre durch eine Rentenauskunft
MehrService. Erwerbsgemindert oder berufsunfähigwas wäre wenn?
Service Erwerbsgemindert oder berufsunfähigwas wäre wenn? 0 Erwerbsgemindert oder berufsunfähig - was wäre wenn? Überblick Wartezeit Versicherungsrechtliche Voraussetzungen Erwerbsminderung Berufsunfähigkeit
MehrLeistungen der Rentenversicherung
Leistungen der Rentenversicherung Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung Rehabilitation Renten Sonstige Leistungen medizinische Reha Leistungen zur Teilhabe ergänzende Leistungen wegen Alters
MehrAltersrente - Voraussetzungen und Altersgrenzen
Altersrente - und Altersgrenzen Normen 35 ff. SGB VI Kurzinfo Unter einer Altersrente versteht man nach deutschem Rentenrecht eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, deren Bezug, anders als
MehrDie Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung Was bleibt, was ist neu?
Die Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung Was bleibt, was ist neu? Sylvia Dünn Leiterin des Bereichs Rente im Geschäftsbereich Rechts- und Fachfragen der Deutschen Rentenversicherung Bund Pressefachseminar
MehrÜberschrift in 34pt und über zwei Zeilen
Überschrift in 34pt und über zwei Zeilen 0 0 Regelaltersrente Voraussetzungen 67 Jahre und Wartezeit 5 Jahre Zahlung neben Pension keine Beitragserstattung möglich 1 05120191 Regelaltersrente Wartezeit
Mehr2. Einzelne Gruppen versicherungspflichtiger Selbstständiger a) Lehrer b) Pflegepersonen, Geburtshelfer c) In die Handwerksrolle
Inhaltsverzeichnis A. Einleitung... 15 I. Rechtsgrundlagen... 15 II. Organisation... 16 III. Hilfsmittel... 16 1. Gesetzestexte... 17 2. Fachliche Erläuterungen... 17 3. Fachzeitschrift... 17 4. Internetangebote...
MehrArbeitsrecht Aktuell Ich schaffe es nicht mehr. Rente, Vorruhestand und Altersteilzeit
Arbeitsrecht Aktuell Ich schaffe es nicht mehr Rente, Vorruhestand und Altersteilzeit Team Recht und Beratung Mittelfranken / Ulli Schneeweiß 05.10.2016 Um das geht es heute: Szenarien: Arbeitsplatzverlust
MehrRentenreform 2014 Das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetz Lichen Rentenversicherung vom
1 Aktualisierungen des Ratgebers Vorzeitig in Rente gehen 3. Auflage 2014 Stand: September 2017 Rentenreform 2014 Das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetz Lichen Rentenversicherung vom 23.6.2014
MehrErwerbsminderungsrenten Altersrenten im Überblick. 6. Süddeutscher Hypophysen- und Nebennierentag 20. April 2013 München
Erwerbsminderungsrenten Altersrenten im Überblick 6. Süddeutscher Hypophysen- Nebennierentag 20. April 2013 München 0 0 Gesetzliche Rentenversicherung Versicherte Risiken jeweils unabhängig von Vorerkrankungen
MehrPraxisbeispiele für einen flexiblen Übergang zur Rente. Michael Hadersdorfer Handwerkskammer für München und Oberbayern
Praxisbeispiele für einen flexiblen Übergang zur Rente Michael Hadersdorfer Handwerkskammer für München und Oberbayern 1 Übersicht Altersstruktur des Handwerks vor Ort Wege in die Rente kennen und rechtzeitig
MehrWerte - Zahlen - Tabellen
Service Werte - Zahlen - Tabellen der gesetzlichen Rentenversicherung für den Zeitraum vom 01.07.2017 bis 31.12.2017 1 Beitragsberechnungsgrundlagen (ohne knappschaftliche Besonderheiten) Bezugsgröße in
MehrErwerbsminderungsrente
Erwerbsminderungsrente ( 43 SGB VI) Durch einen Unfall oder eine Erkrankung kann die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt werden oder ganz verloren gehen. In einer solchen Situation erhalten gesetzliche Versicherte
MehrGute Arbeit - gut in Rente!
Rentenarten, Zugangsvoraussetzungen, Rentenberechnung 20. Bundeshandwerkskonferenz der IG Metall am 27.02.2016 Diethelm Langer Gute Arbeit - gut in Rente! www.igmetall.nieder-sachsen-anhalt.de Rente Rentenarten
MehrSozialversicherung. 1 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit HI HI
TK Lexikon Arbeitsrecht Erwerbsminderungsrente Sozialversicherung 1 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit HI726830 HI2330553 Seit 1.1.2001 wird in der Rentenversicherung zwischen teilweiser und voller
Mehr(3) Die Erfüllung der Wartezeit von 25 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf
TK Lexikon Arbeitsrecht SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung 50-53 Vierter Titel Wartezeiterfüllung HI1055276 50 Wartezeiten HI1055277 (1) 1 Die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren ist
MehrArbeitgeberseminar BKK Firmus
Service Arbeitgeberseminar BKK Firmus 28.11.2017 Der Firmenservice ein Beratungsangebot für Arbeitgeber Daniela Minkmar, Andreas Schirmer 0 Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung Warum ein neues
MehrRente für Schwerbehinderte
Rente für Schwerbehinderte Deutsche Rentenversicherung Heike Peters Rentenrechtliche Zeiten und Wartzeit Beitragszeiten Ersatzzeiten Monate aus: Versorgungsausgleich, Rentensplitting geringfügiger vers.freier
MehrAgenda. Abteilung Versicherung, Rente und Rehabilitation - - Stand:
Agenda Rente wegen voller und teilweiser Erwerbsminderung Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit Erwerbsminderung und Hinzuverdienst Grundsicherung Altersrente für schwerbehinderte
MehrRundschreiben Nr. 1/2012
Münster, 10.02.2012 Auskunft erteilt: Thema: Geänderte Vordrucke und Hinweise hierzu Frau Oellermann Telefon: 0251 238-3615 E-Mail: Sandra.Oellermann@drv-westfalen.de Auskunft erteilt: Thema: Rente mit
MehrFlexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in die Rente Instrumente für die Sozialwirtschaft
Handreichung Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in die Rente Instrente für die Sozialwirtschaft Die Sozialwirtschaft ist wie der Arbeitsmarkt insgesamt auf ältere Beschäftigte angewiesen.
Mehrdie Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit, die Altersrente an Frauen und die Altersrente an langjährig Versicherte
Lebensarbeitszeit Normen 236 ff. SGB VI Kurzinfo Mit dem Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) vom 27.09.1996 wurde die Anhebung der Altersgrenzen für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit
MehrDas Rentenpaket 2014
STADT FRANKFURT AM MAIN Das Rentenpaket 2014 RV - Leistungsverbesserungsgesetz I. Abschlagsfreie Rente ab 63 für besonders langjährig Versicherte -Wartezeiten- 45 Jahre Pflichtbeitragszeiten oder Berücksichtigungszeiten
MehrNachzahlung für schulische Ausbildungszeiten
Nachzahlung für schulische Ausbildungszeiten Hinweise zur Nachzahlungsmöglichkeit für Versicherte, die aufgrund ihrer schulischen Ausbildung Lücken in ihrem Versicherungsleben haben. Die Höhe der Rente
MehrAltersrente für langjährig Versicherte
Altersrente für langjährig Versicherte ( 38, 236 SGB VI) Wer mindestens 35 Jahre (langjährig Versicherte) bzw. 45 Jahre (besonders langjährig Versicherte) Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung
MehrAltersrente für schwerbehinderte Menschen
Quelle: http://www.behindertenbeauftragter.de/de/themen/soziales/renten/altersrente/altersrente.h tml aus dem Internet kopiert am 14.11.2016 Altersrente für schwerbehinderte Menschen Die Altersrente für
MehrHinzuverdienstgrenzen für Rentner
grenzen für Rentner Rentenart: Regelaltersrente Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf die Regelaltersrente besteht ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Für vor 1947 Geborene lag diese bei 65 Jahren.
MehrDurchschnittlicher Rentenzahlbetrag von Frauen und Männern nach Bestand und Zugang in Deutschland (2016), in Euro 685,04 704,06 1.
RENTE Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag von und n 2016 Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner erhalten niedrigere Renten als Grafik RE 05.1 Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag von und n nach
MehrInhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS. Inhaltsverzeichnis 3. Abkürzungsverzeichnis 11. Vorwort 17
Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis 3 Abkürzungsverzeichnis 11 Vorwort 17 A. Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 1. Aktuelle Rechtslage - ein Überblick 19 1.1 Volle und teilweise
MehrGrundlegendes zur Rente wegen Erwerbsminderung
Service Grundlegendes zur Rente wegen Sabine Gerstmann 1 srenten Überblick Allgemeines Anspruchsvoraussetzungen Wegfall der Rente Übergangsregelungen 2 M31i_81 Rente wegen Voraussetzungen Nichterreichen
MehrDeutsches Institut für Finanzberatung Dr. Grommisch GmbH. Checkliste Antragstellung für Altersrente
Deutsches Institut für Finanzberatung Dr. Grommisch GmbH Checkliste Antragstellung für Altersrente 1 Ab wann kann ich eine Altersrente beziehen? Anspruchsvoraussetzungen für Altersrenten der gesetzlichen
MehrVI. Freiwillige Versicherung... 31 1. Allgemeines... 31 2. Berechtigter Personenkreis... 32 3. Beitragsbemessung und Zahlung... 33 4.
Inhalt A. Einleitung... 13 I. Rechtsgrundlagen... 13 II. Organisation... 14 III. Hilfsmittel... 15 1. Gesetzestexte... 15 2. Fachliche Erläuterungen... 16 3. Fachzeitschrift... 16 4. Internetangebote...
MehrDie Flexirente Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand
Die Flexirente Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand Die Koalition hat am 13.9.2016 den Beschluss über eine Formulierungshilfe der Bundesregierung für einen Entwurf eines Gesetzes
MehrErwerbsminderungsrente
TK Lexikon Arbeitsrecht Erwerbsminderungsrente Erwerbsminderungsrente HI522879 Zusammenfassung LI1098148 Begriff Erwerbsminderung im Sinne der Rentenversicherung liegt vor, wenn die Leistungsfähigkeit
MehrARBEITS-, SOZIAL- UND TARIFRECHT A
ARBEITS-, SOZIAL- UND TARIFRECHT A 030/2017 vom 09.03.2017 Gesetzliche Rentenversicherung Überblick über die Neuregelungen durch das Flexirentengesetz Das Flexirentengesetz enthält neben den namensgebenden
Mehr1. Beitragszeiten, die nach Eintritt der hierfür maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit liegen, und
TK Lexikon Arbeitsrecht Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte 23 Berechnung der Renten HI1013621 (1) Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, wenn 1. die Steigerungszahl, 2. der Rentenartfaktor
MehrDurchschnittlicher Rentenzahlbetrag von Frauen und Männern
RE RENTE Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag von Frauen und n Frauen erhalten niedrigere Renten Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner Grafikblatt WSI-GenderDatenPortal Frauen erhalten niedrigere
MehrDurchschnittliches Rentenzugangsalter nach Rentenart
RE RENTE Durchschnittliches Rentenzugangsalter nach Rentenart gehen etwas früher in Rente Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner Grafikblatt WSI-GenderDatenPortal gehen etwas früher in Rente
MehrWartezeiten. Studientext. Nr. 19 Andrea Droppelmann
Wartezeiten Studientext Nr. 19 Andrea Droppelmann Stand 2017 Wartezeiten 2/75 Einleitung Allen Auszubildenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Aus- und Fortbildung der Rentenversicherungsträger
Mehr89-98 Vierter Unterabschnitt Zusammentreffen von Renten und Einkommen
TK Lexikon Arbeitsrecht SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung 89-98 Vierter Unterabschnitt Zusammentreffen von Renten und Einkommen HI1055368 89 Mehrere Rentenansprüche HI1055369 (1) 1 Bestehen für denselben
MehrErwerbsminderungsrente 1
Erwerbsminderungsrente 1 I. Anspruch Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung haben Arbeitnehmer und versicherungspflichtige Selbstständige, wenn sie voll oder teilweise erwerbsgemindert sind und
MehrRenteninformation Was bekomme ich bei? Zum Beispiel Geburt vom: Eva Musterfrau Versicherungsnummer: Z 999
Renteninformation 2017 Service Versorgung durch Rente /oder Pension 04.05.2017 4. Landestreffen Netzwerk-AG Thomas Schilde Auskunfts- Beratungsstelle Gießen/Marburg 0 Renteninformation Was bekomme ich
MehrDie richtige Altersrente für Sie
Rente Die richtige Altersrente für Sie > > Wie Sie an Ihre Altersrente kommen > > Wann Sie starten können > > Wie viel Sie bekommen Größe: 100 % (bei A5 > 71%) Jetzt für das Alter planen! Wenn Sie in Rente
MehrGrundriss des Rentenversicherungsrechts
DGV-Studienreihe Öffentliche Verwaltung Grundriss des Rentenversicherungsrechts Bearbeitet von Hans-Jürgen Weinacht, Uwe Schmidt 1. Auflage 2012 2012. Taschenbuch. XII, 298 S. Paperback ISBN 978 3 555
MehrAuswirkungen des Flexirentengesetzes auf die Betriebsrente der kvw-zusatzversorgung
// Flexirente Auswirkungen des Flexirentengesetzes auf die Betriebsrente der kvw-zusatzversorgung Stand: November 2017 Am 1. Januar 2017 trat das Flexirentengesetz in Kraft. Die damit erfolgten Gesetzesänderungen
MehrZahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters Eine Möglichkeit zum Ausgleich von Rentenabschlägen
Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters Eine Möglichkeit zum Ausgleich von Rentenabschlägen Christian Wiedemann Mitarbeiter im Grundsatzbereich der Abteilung Rentenversicherung
MehrSozial-Info. Rente Februar Die Flexirente. Neuerungen ab dem 14. Dezember 2016
Sozial-Info Rente Februar 2017 Die Flexirente Der Bundestag hat am 21. Oktober 2016 das Flexirentengesetz (Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von
MehrHolger Malterer. das musst Du wissen
Rente, das musst Du wissen Die Flexi-Rente, das Rentenpaket ab 01. Juli 2014 insbesondere die Rente mit 63 ohne Abschläge sowie Grundlagen zum Thema Rente sind heute unser Thema Wie berechnet sich meine
MehrRente mit 63 Was ist zu beachten? Nikolaus Singer Deutsche Rentenversicherung Nord Abteilung Leistungen
Rente mit 63 Was ist zu beachten? Nikolaus Singer Deutsche Rentenversicherung Nord Abteilung Leistungen 1 Vergangenheit und Zukunft Jahr 1957 Dynamische Rente, Umlageverfahren 1973 Flexible Altersgrenze
MehrRentenrechtliche Themen in der praktischen Anwendung. Workshop für SozialberaterInnen der Volkssolidarität am 21.10.15
Rentenrechtliche Themen in der praktischen Anwendung Workshop für SozialberaterInnen der Volkssolidarität am 21.10.15 Rente - Voraussetzungen Persönliche Versicherungsrechtliche Hinzuverdienst Altersgrenzen
MehrMehr Frauen als Männer beziehen Versichertenrenten
RENTE Rentenbestand von und n 1992 2016 Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner Mehr als beziehen Versichertenrenten Grafik RE 03.1 Rentenbestand nach Rentenart von und n in Deutschland (1992
MehrAusgleichszahlungen bei vorzeitigem Rentenbeginn und durchgeführtem Versorgungsausgleich gem. 187, 187a SGB VI
Ausgleichszahlungen bei vorzeitigem Rentenbeginn und durchgeführtem Versorgungsausgleich gem. 187, 187a SGB VI Vortrag anlässlich der Tagung des Deutschen Museumsbund e.v. Arbeitskreis Verwaltungsleitung
MehrReferent: Matthias Carstensen Deutsche Rentenversicherung Beratungsstelle Kiel
Referent: Matthias Carstensen Deutsche Rentenversicherung Beratungsstelle Kiel Wesentliche Eckpunkte -Änderungen Altersrente für besonders langjährig Versicherte - Ausweitung von Kindererziehungszeiten
MehrKVK ZusatzRente für Versicherte ohne Anspruch auf gesetzliche Rente
KVK ZusatzRente für Versicherte ohne Anspruch auf gesetzliche Rente Information für Versicherte mit Grundversorgung aus berufsständischen Versorgungswerken oder anderer Grundversorgung Inhaltsverzeichnis
MehrInhalt. Rente mit 67 oder doch schon eher? 5. Viele Wege führen zur Rente vor 67 27
2 Inhalt Rente mit 67 oder doch schon eher? 5 Bin ich von der Rente mit 67 betroffen? 6 Eher in Rente wie hoch sind die Abschläge? 11 Kann ich die Abschläge finanziell ausgleichen? 16 Sind auch Erwerbsminderungsrenten
MehrSchnellübersicht. Rentenansprüche richtig beurteilen Abkürzungen. Einführung 9. Gesetzliche Grundlagen einschließlich Anlagen zum SGB VI 45
Schnellübersicht Rentenansprüche richtig beurteilen Abkürzungen 7 8 1 Einführung 9 Gesetzliche Grundlagen einschließlich Anlagen zum SGB VI 45 3 Stichwortverzeichnis 39 ƒ 4 Ergänzend empfehlen wir: Als
MehrHinzuverdienst. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Lohnsteuer. 1 Pensionsbezug HI LI
TK Lexikon Steuern Hinzuverdienst Hinzuverdienst HI521386 Zusammenfassung LI1924489 Begriff Rentner, die neben dem Bezug einer Rente weitere Einkünfte erzielen, müssen ggf. Kürzungen ihrer Rente hinnehmen.
MehrRente von der Alterskasse Wokshop am in Nossen
Rente von der Alterskasse Wokshop am 29.11.2015 in Nossen 1. Beitragszahlung und Beitragszuschuss 2. Leistungen der Alterskasse 3. Altersrenten 4. Abgabe 5. Leistungshöhe Herr Buchallik, SVLFG in Hoppegarten
MehrKapitel 6 Die Rentenberechnung
238 Kapitel 6 Die Rentenberechnung Rentenbescheid genau prüfen Die einzelnen Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, die Sie ja bereits kennengelernt haben (S. 14 ff.), werden im Ergebnis alle gleich
MehrAltersrente - Voraussetzungen und Altersgrenzen
Altersrente - und Altersgrenzen Normen 35 ff. SGB VI Kurzinfo Unter einer Altersrente versteht man nach deutschem Rentenrecht eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, deren Bezug, anders als
MehrRaus aus der Werkstatt für behinderte Menschen, hinein in den ersten Arbeitsmarkt. Heike Schoen/Evelyn Völmeke DRV Westfalen
Raus aus der Werkstatt für behinderte Menschen, hinein in den ersten Arbeitsmarkt Heike Schoen/Evelyn Völmeke DRV Westfalen 1 Ausgangssituationen Fallkonstellation 1 A arbeitet seit 5 Jahren in einer Werkstatt
MehrÜberblick über die Änderungen im Versicherungsund Rentenrecht durch das Flexirentengesetz
Überblick über die Änderungen im Versicherungsund Rentenrecht durch das Flexirentengesetz Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der hessischen Versicherungsämter vom 16. bis 17. Mai 2017 in Bad Hersfeld
MehrZeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II Auswirkungen auf die Rente
Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II Auswirkungen auf die Rente Heike Kubon und Jörg Kattenbach Mitarbeiter im Bereich Grundsatz der Abteilung Rentenversicherung der Deutschen Rentenversicherung Bayern
MehrFreiwillige Beitragszahlungen in der Rentenversicherung
Freiwillige Beitragszahlungen in der Rentenversicherung Welche Möglichkeiten gibt es und für wen können sie sinnvoll sein? 0 Dr. Reinhold Thiede, Heike Sibinski Geschäftsbereich Forschung und Entwicklung
MehrGlückliches Österreich? Vom Nachbarn lernen
Glückliches Österreich? Vom Nachbarn lernen Die österreichische und deutsche Alterssicherung im Vergleich Sitzung des Bezirksseniorenausschuss Berlin Berlin, 30.März 2016 Leiterin des Bereichs Sozialpolitik
MehrVorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden Möglichkeiten der Erwerbsminderungsrente und Teilrentenmodelle
Vorstandssitzung 26. November 2015 - Zukunft AuB Vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden Möglichkeiten der Erwerbsminderungsrente und Teilrentenmodelle Fachtagung Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
MehrNeues aus der Rentenabteilung
Neues aus der Rentenabteilung Neues aus der Rentenabteilung Flexirenteund Erwerbsminderung Fragen und Anmerkungen 1 Anzahl der Renten 79.209 Monatliche Rentenzahlungen 22.030.199 165.000 Stand: Oktober
MehrNEWSLETTER. und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) vom 8. Dezember 2016
NL 010/17 vom 30. Januar 2017 NEWSLETTER Stichworte: Flexirentengesetz vom 8. Dezember 2016 Hinzuverdienst neben der vorgezogenen Altersrente Hinzuverdienst neben der gesetzlichen Rente wegen verminderter
MehrDie KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente
Die KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente 1 Rechtsgrundlagen... 2 2 Wer ist bei der KVK ZusatzVersorgungsKasse versichert?... 2 3 Waren Sie bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen
MehrInhaltsverzeichnis. 3. Rentenrechtliche Zeiten... 35 3.1. Beitragszeiten... 35 3.1.1. Pflichtbeitragszeiten... 36
Inhaltsverzeichnis 1. 50 Jahre Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung...... 1 1.1. Die grundlegende Rentenreform 1957... 2 1.2. Die Rentenreform 1972... 5 1.3. Gesetzliche Änderungen von 1972
MehrArbeitgeberseminare. Aktuelles aus der Rentenversicherung. November/Dezember RD Chemnitz. November/Dezember 2016
Arbeitgeberseminare Aktuelles aus der Rentenversicherung 1 Die neue Flexi-Rente Beschluss des Bundeskabinetts vom 14. September 2016 zur Formulierungshilfe des Entwurfes eines Gesetzes zur Flexibilisierung
MehrVerordnung zur Bestimmung der Rentenwerte zum
Abteilung Versicherung, Rente und Rehabilitation Königsallee 71, 40215 Düsseldorf Telefon 0211 937-0 Telefax 0211 937-3034 www.deutsche-rentenversicherungrheinland.de Deutsche Rentenversicherung Rheinland
MehrInhaltsübersicht. Alterssicherung der Landwirte - Leistungen. Normen. Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) Kurzinfo
Alterssicherung der Landwirte - Leistungen Normen Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) Kurzinfo Zu den Leistungen der landwirtschaftlichen Alterskasse gehören die Renten wegen Alters (vgl.
MehrAltersrente für langjährig Versicherte
Altersrente für langjährig Versicherte ( 38, 236 SGB VI) Wer mindestens 35 Jahre (langjährig Versicherte) bzw. 45 Jahre (besonders langjährig Versicherte) Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung
MehrDie richtige Altersrente für Sie
Rente Die richtige Altersrente für Sie > > Wie Sie an Ihre Altersrente kommen > > Wann Sie starten können > > Wie viel Sie bekommen Größe: 100 % (bei A5 > 71%) Jetzt für das Alter planen! Wenn Sie in Rente
MehrKVK ZusatzRente für Versicherte ohne Anspruch auf gesetzliche Rente
KVK ZusatzRente für Versicherte ohne Anspruch auf gesetzliche Rente Information für Versicherte mit Grundversorgung aus berufsständischen Versorgungswerken oder anderer Grundversorgung Inhaltsverzeichnis
MehrVeränderungen in der Rente die jeden oder jede betreffen können
Veränderungen in der Rente die jeden oder jede betreffen können Uta Kramer-Schröder Historie Seit 1987 hat es mehrere Reformen gegeben um die Rentenversicherung spürbar zu entlasten. Man ging von einem
MehrII. Versicherungsfreiheit III. Voraussetzung für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld..
Vorwort Inhaltsübersicht 1. Kapitel Grundsätzliches 2. Kapitel Arbeitslosenversicherung I. Versicherungspflicht II. Versicherungsfreiheit III. Voraussetzung für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.. 3.
Mehr(4) Bestand am 31. Dezember 1991 Anspruch auf eine Rente nach den Vorschriften im Gebiet der
TK Lexikon Arbeitsrecht SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung 311-314b Fünfter Unterabschnitt Zusammentreffen von Renten und Einkommen HI1055981 311 Rente und Leistungen aus der Unfallversicherung HI1055982
MehrR0101. Erläuterungen zum Antrag auf Versichertenrente
Erläuterungen zum Antrag auf Versichertenrente R0101 Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, damit wir Ihren Rentenanspruch nach den gesetzlichen Bestimmungen feststellen können, benötigen
MehrI. Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, sog. Rentenpaket (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)
Deutsche Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung-bw.de Baden-Württemberg info@drv-bw.de Gartenstraße 105, 76122 Karlsruhe Telefon 0721 825-0, Telefax 0721 825-21229 Adalbert-Stifter-Straße 105,
MehrInhaltsübersicht. Rentenauskunft. Normen 109 SGB VI. Kurzinfo
Rentenauskunft Normen 109 SGB VI Kurzinfo Versicherte, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, erhalten jährlich eine schriftliche Renteninformation. Nach Vollendung des 55. Lebensjahres wird diese alle
MehrAktuelles aus der Deutschen Rentenversicherung
Service Aktuelles aus der Deutschen Rentenversicherung 0 ISV27t Aktuelles aus der Deutschen Rentenversicherung Überblick Gesetz über Leistungsverbesserung in der gesetzlichen RV Gesetz zur Stärkung der
MehrDie aktuelle Renten-Information:
Die aktuelle Renten-Information: Die Rente mit 67 Jahren: - Zahlen, Fakten, Hintergründe! Mit 65 in den Ruhestand diese Zeiten sind nun vorbei. Zukünftige Rentner müssen länger arbeiten. Die Geburtenjahrgänge
MehrSozialversicherung GRV
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) Stand 1. Juli 2011 Sozialversicherung GRV Angestellten- und Arbeiterrentenversicherung Werte 2011 (Euro/monatlich) West Ost (wie 2010) Beitragssatz 19,9 % 19,9
Mehr