Informationen für den Vermittler

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1 D&O Versicherung Informationen für den Vermittler Allgemeines Zielgruppe/ versicherter Personenkreis Antragsverfahren Versicherungssumme: bis 5 Mio. EUR Tarifierung nach Umsatz: bis 150 Mio. EUR Geschäftsberichte: nicht erforderlich Risikofragebogen: nicht erforderlich Individual-Verfahren Versicherungssumme: über 5 Mio. EUR Umsatz-/BilSu: ohne Begrenzung Geschäftsberichte: letzten zwei Risikofragebogen: R+V oder vergleichbar Versicherungsschutz besteht für die Organe von juristischen Personen (Vorstand/ Geschäfts führer, Aufsichtsrat, Beirat) und die leitenden Angestellten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit ihrem Unternehmen oder einem Dritten versehentlich einen Vermögensschaden zufügen. Diesen gleichgestellt sind bei Personengesellschaften die Geschäftsführer und Aufsichtsgremien (falls vorhanden) im Verhältnis zu den (Mit-)Gesellschaftern oder Dritten. Versichert sind darüber hinaus Compliance- Beauftragte, Abwickler und Liquidatoren außerhalb eines Insolvenzverfahrens sowie die Ehegatten, Erben und gesetzlichen Vertreter versicherter Personen. Branchen: Unternehmen aller Branchen mit Ausnahme von: Tendenzbetrieben (politische Parteien, Gewerkschaften, Spitzenverbände der Wirtschaft) Auf Anfrage (Individual-Verfahren): Banken/Versicherungen (Kreditinstitute, Investmentfonds, etc.) Profisport, Finanzdienstleistungssektor (Finanzportfolioverwaltung, Anlageberatung) Rechtsformen: Unternehmen aller GmbH, GmbH & Co. KG, ggmbh, e.g., AG (bei Börsennotierung Anfrage Direktion), KG, OHG, GbR (keine Einzelunternehmer) sowie Vereine*, Verbände, Kammern, Stiftungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts * Non-Profit Organisationen: Bei ideellen und geselligen Vereinen ist zu beachten, dass über eine R+V-Vermögensschaden-Haftpflicht des Vereins bereits öffentlich-rechtliche Ansprüche gegen die Vereinsvorstände und besonderen Vertreter ( 26, 30 BGB) mitversichert werden. Inwieweit in diesen Fällen Bedarf für eine D&O Versicherung besteht, ist daher gesondert zu prüfen. Antragsverfahren Versicherungssumme: bis 2,5 Mio. EUR Tarifierung nach Anzahl der Mandate Geschäftsberichte: nicht erforderlich Risikofragebogen: nicht erforderlich Individual-Verfahren Versicherungssumme: über 2,5 Mio. EUR Anfragepflichtige Risiken ( Zielgruppe) Anders als bei der, kann der Versicherungsschutz von der jeweiligen Person individuell abgeschlossen werden. Damit bietet sie sich insbesondere auch für die Personenkreise an, die auf den Abschluss einer Unternehmens-D&O keinen Einfluss haben Prokuristen, leitende Angestellte sowie beispielsweise Unternehmensberater, die als Interimsmanager agieren oder Anwälte, die in ein Kontrollgremium berufen werden. Daneben ist sie aber auch für Organpersonen interessant, die bei ihrem D&O-Schutz nicht von Unternehmensentscheidungen (Vertragsaufhebung, Reduzierung oder Verbrauch der Versicherungssumme, etc.) abhängig sein wollen. Die persönliche D&O kann abgeschlossen werden unabhängig davon, ob bereits Versicherungsschutz über eine Unternehmens-D&O besteht oder nicht. Mandate: Alle natürlichen Personen, welche in Unternehmen als Organ oder in leitender Position tätig sind, z.b. Geschäftsführer Vorstände Aufsichtsräte Leitende Angestellte Prokuristen Compliance Beauftragte Interimsmanager Branchen: Vorstehende Mandate sind grundsätzlich bei Unternehmen jeder Branche erwünscht. Nicht gezeichnet werden Mandate bei: politischen Parteien Gewerkschaften Spitzenverbänden der Wirtschaft Auf Anfrage gezeichnet werden Mandate bei: Banken, Versicherungen, Finanzdienstleistern, Investmentgesellschaften Profisportvereinen 0051 Stand: Seite 1 von 5

2 Zeitlicher Umfang Versicherungssummen Claims-Made (Versicherungsfall ist die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs wegen einer versicherten Pflichtverletzung oder sofern eine aufgrund bestimmter Umstände wahrscheinlich ist). Die Versicherungssumme steht für jedes Jahr einer zur Verfügung, unabhängig davon, ob dem Anspruch mehrere Verstöße innerhalb mehrerer Jahre zugrunde liegen. Rückwärtsdeckung (für unbekannte Verstöße vor Vertragsbeginn): zeitlich unbegrenzt und beitragsfrei bei neu hinzugekauften Tochter-/Enkelunternehmen bis 12 Monate vor Erwerb. Nachmeldefrist (für Ansprüche nach Vertragsende): automatisch keine Sondervereinbarung erforderlich ab Vertragsbeginn kein Ansparmodell beitragsfrei kein Nachkauf erforderlich unbegrenzt analog den langen Verjährungsfristen unverfallbar keine Deckungslücken bei Versicherer-Wechsel Die Versicherungssumme steht doppelt zur Verfügung: Einmal für die Abwehr- und Verteidigungskosten sowie einmal für die Schadenersatzleistungen. Mehrwert: für das Unternehmen (kein Verzehr der Schadenersatzleistung durch Abwehrkosten) für die versicherten Personen (keine Rest - Haftung wegen hoher Abwehrkosten) für den Vermittler (Reduzierung des Beraterhaftungsrisikos) Verstoßprinzip (Versicherungsfall ist der Verstoß, der Haftpflichtansprüche gegenüber dem Versicherungsnehmer zur Folge haben kann; d.h. die Pflichtverletzung muss im Vertragszeitraum erfolgt sein, unabhängig davon, wann die tatsächliche erfolgt). Die Versicherungssumme steht für jedes Verstoßjahr gesondert zur Verfügung, unabhängig von der Geltendmachung. Rückwärtsdeckung (für unbekannte Verstöße vor Vertragsbeginn): zeitlich unbegrenzt und beitragsfrei (für laufende Mandate) im Rahmen der VSU der 1. Vers.-Periode Eigene Kapazität: Anfrage Direktion Nachmeldefrist (für Ansprüche nach Vertragsende): automatisch keine Sondervereinbarung erforderlich ab Vertragsbeginn beitragsfrei unbegrenzt analog den langen Verjährungsfristen unverfallbar keine Deckungslücken bei Versicherer-Wechsel Die Versicherungssumme steht doppelt zur Verfügung: Einmal für die Abwehr- und Verteidigungskosten sowie einmal für die Schadenersatzleistungen. Mehrwert: Neben dem üblichen Mehrwert (s. linke Spalte) steht die Versicherungssumme, gegebenenfalls neben der Ersatzleistung einer Unternehmens-D&O, exklusiv für den Schutz der Versicherung nehmenden Person zur Verfügung. Anders als bei der Unternehmens-D&O müssen sich nicht mehrere Personen die Ersatzleistung teilen. Selbst - beteiligung Übersteigt der Schaden die Versicherungssumme, so erfolgt keine anteilige Kürzung der Versicherungsleistung entsprechend der Wertklasse. Kein genereller Selbstbehalt. Gesetzlicher Pflicht-Selbstbehalt: Für die seit 2009 geltende gesetzliche Regelung zum Pflicht-Selbstbehalt für Manager, insbesondere von Aktiengesellschaften, bietet die R+V eine speziell abgestimmte Deckungslösung zu attraktiven Konditionen: Die SB-Versicherung mit oder ohne eigener Versicherungssumme mit minimalem Beratungsaufwand, automatischer Anpassung an das Gehaltsgefüge und zu attraktiven Konditionen. Übersteigt der Schaden die Versicherungssumme, so erfolgt keine anteilige Kürzung der Versicherungsleistung entsprechend der Wertklasse. Kein genereller Selbstbehalt. Gesetzlicher Pflicht-Selbstbehalt: Ein gesetzlicher Pflicht-Selbstbehalt gilt bei Versicherungsverträgen, die die Organperson auf eigene Rechnung unterhält nicht. Bestand oder besteht neben der persönlichen D&O auch eine Unternehmens-D&O bei der ein Selbstbehalt (gesetzlich oder individuell vereinbart) gilt, so besteht auch hinsichtlich des Selbstbehaltes über die persönliche D&O Versicherungsschutz Stand: Seite 2 von 5

3 Produkt/ Deckungsinhalt doppelte Versicherungssumme (Abwehrkosten + Schadenersatz) kein Ausschluss operativer Tätigkeiten automatische Mitversicherung von Tochter-/Enkelunternehmen ODL-Deckung Mitversicherung von Mandaten in fremden Unternehmen Abwehrschutz bereits vor eigentlicher aktiver Rechtsschutz bei Rufmord (Verletzungen des Persönlichkeitsrechts) freie Anwaltswahl Verzicht auf Anfechtung/Rücktritt (gegenüber gutgläubigen Personen) Vorleistung auf Pflicht-Selbstbehalte Streichung Kapitalquoten-Klausel Sowie: unbegrenzte Nachmeldefrist Unverfallbarkeit der Nachmeldefrist (bei Versichererwechsel) Mitversicherung von Vorsatz (Verstoß gegen Binnenrecht ohne Schädigungsabsicht) Kündigungsverzicht im Schadenfall und bei Insolvenz Retirement cover : Mit der Kapazitäts - garantie stellt R+V sicher, dass alters- oder krankheitsbedingt ausgeschiedene ver - sicherte Personen selbst nach Jahren noch effektiven Schutz haben, obwohl die Versicherungssumme zwischenzeitlich reduziert oder bereits vollständig aufgebraucht wurde. Die Garantie erstreckt sich auf 10 % der im Jahr des Ausscheidens vorhandenen Versicherungssumme, mindestens aber EUR. R+V ist nach wie vor einer der wenigen D&O Versicherer, der den vollen D&O Schutz auch isoliert für Personengesellschaften bietet, auch der GbR. Angesprochen sind speziell Fremdgeschäftsführer sowie (Mit-)Gesellschafter, denen die Geschäftsführung und Vertretung übertragen wurde. Gerade kleinere Unternehmen, vielfach als 2-Personen-Gesellschaft geführt, profitieren von der Streichung der Kapitalquotenklausel. Eine Kürzung der Ersatzleistung erfolgt selbst dann nicht mehr, wenn der Anteil einer versicherten Person beispielsweise bei 90 % liegt. Beim 100 %- Gesellschaftergeschäftsführer greift diese Regelung aus rechtlichen Gründen nicht. R+V bietet hier die Möglichkeit einer Reduzierung der Deckung auf Drittansprüche (mit entsprechendem Nachlass). Bei der AGG- Zusatzdeckung gegen Ansprüche aufgrund von Diskriminierung steht eine frei wählbare Versicherungssumme gesondert zur Verfügung. doppelte Versicherungssumme (Abwehrkosten + Schadenersatz) kein Ausschluss operativer Tätigkeiten persönlicher Versicherungsschutz exklusive Versicherungssumme Versicherungsschutz für alle zum Vertrag gemeldeten Mandate Vorsorgeversicherung für neue Mandate Abwehrschutz bereits vor eigentlicher aktiver Rechtsschutz bei Rufmord (incl. Kosten eines PR-Beraters) freie Anwaltswahl inklusive AGG-Zusatzdeckung Übernahme gesetzlicher Pflicht-Selbstbehalt Sowie: unbegrenzte Nachmeldefrist Unverfallbarkeit der Nachmeldefrist Mitversicherung von Vorsatz (Verstoß gegen Binnenrecht ohne Schädigungsabsicht) Kündigungsverzicht im Schadenfall Kostenschutz Bereicherungsvorwurf attraktive Zusatzleistungen mit Vergütungscharakter, die ohne Mehrbeitrag enthalten sind und weder zu steuerlichen noch gesellschaftsrechtlichen Problemen führen z. B.: Dienstwagenersatz bei Entzug des Dienstwagens im Schadenfall, psychologische Betreuung, Kostenübernahme bei Gehaltsaufrechnung Hinweis: Wie bei der Unternehmens-D&O der R+V, aber anders als in bisherigen Konzepten der persönlichen D&O üblich, besteht bei einer gesamtschuldnerischen mehrerer haftender Personen Versicherungsschutz hinsichtlich des gesamten Haftpflichtanspruchs (keine Begrenzung auf den Haftungsanteil im Innenverhältnis ). Wie bei der Unternehmens-D&O der R+V, schließt der Vertrag im Hinblick auf anderweit bestehenden D&O-Versicherungsschutz eventuelle Lücken im Versicherungsschutz (Konditionen- und Summendifferenzdeckung). Einmalig ist weiterhin die Deckung auf Verstoß-Basis (VSU-Kumul) verbunden mit einer unbegrenzten Rückwärtsdeckung für laufende Mandate (Alleinstellung R+V) Stand: Seite 3 von 5

4 Geltungsbereich Weltweit, ausgenommen folgende Staaten: Vereinigte Staaten von Amerika, Kanada, Australien, Hongkong, Indien, Jamaika, Malaysia, Neuseeland, Singapur und Südafrika. (Für diese Länder kann gegebenenfalls Versicherungsschutz auf Basis besonderer Vereinbarung gewährt werden.) Verkaufs - argumente Absicherung der mit der Übernahme der Organfunktion entstehenden Haftungsrisiken Schutz des Privatvermögens der Organe Erhalt der Unternehmensliquidität im Schadenfall Versicherungsschutz für sämtliche Organe und deren Familien Schutz auch für Tätigkeiten in fremden Unternehmen und Organisationen Schutz des Privatvermögens selbst im Falle eines gesetzlichen Pflicht-Selbstbehaltes Keine Unterscheidung nach: operativ / nicht operativ Schutz bereits im Vorfeld einer möglichen Schutz auch noch Jahre, nach Ausscheiden aus dem Unternehmen Nachmeldefrist orientiert sich an den (langen) Verjährungsfristen Hilfe bei ungerechtfertigten Anfeindungen/ Rufschädigungen Versicherungssumme wird nicht durch (meist hohe) Abwehrkosten aufgezehrt Neue Tochterunternehmen sind automatisch mitversichert Keine Bevormundung bei der Wahl des Rechtsanwalts Hohe Anteile am Unternehmen führen nicht zu Leistungskürzungen Redliche Personen bleiben auch bei Falschanzeigen geschützt Verstöße gegen Binnenrecht führen nicht per se zum Vorsatzausschluss Voller Schutz im Insolvenzfall Versicherer-Wechsel führt nicht zum nachträglichen Verlust des Versicherungsschutzes Unabhängigkeit von den Entscheidungen der Amtsnachfolger Absicherung der mit der Übernahme der Organfunktion entstehenden Haftungsrisiken Schutz des Privatvermögens Erhalt der Unternehmensliquidität im Schadenfall Schutz für Tätigkeiten in weiteren Unternehmen und Organisationen als weiteres Mandat mitversicherbar Schutz des Privatvermögens selbst im Falle eines gesetzlichen Pflicht-Selbstbehaltes beitragsfrei mitversichert Keine Unterscheidung nach: operativ / nicht operativ Schutz bereits im Vorfeld einer möglichen Verlässlicher Schutz auch noch Jahre nach Ausscheiden aus dem Unternehmen Hilfe bei ungerechtfertigten Anfeindungen/ Rufschädigungen Freie Rechtsanwaltswahl Hohe Anteile am Unternehmen führen nicht zu Leistungskürzungen Verstöße gegen Binnenrecht führen nicht per se zum Vorsatzausschluss Keine Kündigung im Schadenfall Versicherer-Wechsel führt nicht zum nachträglichen Verlust des Versicherungsschutzes Unabhängigkeit von den Entscheidungen der Amtsnachfolger attraktive Zusatzleistungen Übernahme von Kosten bei Straf-/ Ordnungswidrigkeitsverfahren Übernahme von Kosten von Auskunfts- und Unterlassungsansprüchen, im Zusammenhang mit gewerblichen Rechtsschutz-, Kartell- oder Wettbewerbsrecht Einfache Tarifierung Einfaches Antragsverfahren Vorteile für den Vermittler Antragsaufnahme vor Ort im Erstgespräch möglich Attraktives Neugeschäftspotential, Zugang zu neuen Firmenkunden Cross- und UpSelling-Möglichkeiten bei Bestandskunden im Firmengeschäft Erschließung weiterer Kundensegmente (Personengesellschaften) Gemeinsame Produktansprache mit Kredit und Rechtsschutz möglich Türöffner-Produkt durch gezielte Ansprache der Geschäftsleitung Image-Gewinn durch innovatives Premium-Produkt 0051 Stand: Seite 4 von 5

5 Beiträge Für die Beiträge gemäß D&O Antrag gelten folgende Zu-/Abschläge: 50 % Neukunden-Nachlass im ersten Versicherungsjahr (nicht in der R+V-UnternehmensPolice) 30 % Nachlass bei Vereinbarung einer reinen Drittschadendeckung Bis zu 20 % Sondernachlass (risikoabhängig) 10 % Laufzeitnachlass (bei Laufzeiten > 2 Jahr) Für die Beiträge gemäß D&O Antrag gelten folgende Zu-/Abschläge: Bis zu 20 % Sondernachlass (risikoabhängig) 10 % Laufzeitnachlass (bei Laufzeiten > 2 Jahr) Laufzeit Der Abschluss von 3-Jahres-Verträgen ist möglich Vergütung Die Verträge werden nach Provisionsklasse A vergütet. Für externe Vertriebspartner gelten die entsprechenden Vereinbarungen. Hilfsmittel Broschüre, Antrag, Präsentation, Gesprächsleitfaden, Produktbeschreibung/Leistungsübersicht, Fachinfo zur SB-Versicherung, Tarif Vermögensschaden-Haftpflicht Produkte In dem oben beschriebenen Umfang kann die D&O Versicherung für Unternehmen außerdem über folgende spartenübergreifende Produkte gezeichnet werden: R+V-UnternehmensPolice (integraler Bestandteil) R+V-AgrarPolice (Annex; Verarbeitung erfolgt im Fachbereich) R+V-GenoCompactPolice KRAVAG-Logistic-Police Intranet/ Internet Intranet: Innendienst > Arbeitsmittel > Arbeitsmittel Fachbereiche > Komposit > Firmenkunden > Produktinfos > D&O Internet: ruv.de > Firmenkunden > Haftpflichtversicherungen > D&O Für Makler: sowie für mobile Endgeräte optimiert: (incl. Tarifierung + Abschluss) 0051 Stand: Seite 5 von 5

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