D&O-Haftung. D&O-Haftung. D&O-Haftung. Haftpflichtversicherung für Organe und Führungskräfte juristischer Personen.
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- Stephan Berger
- vor 8 Jahren
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1 D&O-Haftung D&O-Haftung Haftpflichtversicherung für Organe und Führungskräfte juristischer Personen. D&O-Haftung
2 Managerhaftung aktueller denn je. Immer häufiger werden in der Schweiz Manager in leitender Position und Verwaltungsräte für eingetretene Fehlentwicklungen in ihren Unternehmen persönlich zur Rechenschaft gezogen. Internationalisierung. In der Vergangenheit pflegte oft das Unternehmen einen eingetretenen Schaden selbst zu übernehmen. Den verantwortlichen Organen drohte schlimmstenfalls die Entlassung. Heute kommt es immer öfter zu Schadenersatzklagen, die auch auf das private Vermögen des Managers abzielen. Die Ursachen für diesen Wandel sind vielfältig. In erster Linie haben spektakuläre Zusammenbrüche von Grossunternehmen verursacht durch umstrittene Managemententscheidungen zu einer breiten Sensibilisierung für das Thema «Managerhaftung» geführt. In Zeiten verstärkten Wettbewerbs sind Unternehmen und ihre Eigentümer immer weniger gewillt, Vermögenseinbussen, die durch das (hoch bezahlte) Management verursacht werden, kompensationslos hinzunehmen. Auch Konkursverwalter und Gläubiger, die leer auszugehen drohen, halten in den zunehmend häufiger eintretenden Insolvenzfällen verstärkt nach Ersatzmöglichkeiten Ausschau. Eine persönliche Inanspruchnahme der Unternehmensleiter erscheint in vielen Fällen als vielversprechender Weg. Die akzentuierte Anspruchsmentalität hat viele Vorbilder. Sie stützt sich nicht selten auf US-amerikanische Verhaltensmuster. Infolge der Internationalisierung der Kapitalmärkte und der globalen Vernetzung der Wirtschaft generell bleibt auch europäischen Unternehmen keine Wahl, als sich vermehrt auf andere Rechtskulturen einzustellen. Wer also zum Verwaltungsratsmitglied oder leitenden Manager einer Aktiengesellschaft, zum Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder zum Verwalter einer Genossenschaft bestellt wird, trägt heute ein erhebliches Risiko, persönlich mit seinem Privatvermögen für allfällige Fehlentscheidungen und deren Auswirkungen einstehen zu müssen. Die Grösse der Unternehmung ist dabei nicht von Bedeutung die Haftungsrisiken bestehen auch bei Kleinund Mittelbetrieben. 2
3 Verantwortung braucht Sicherheit. Unternehmensleitern wird eine Versicherung geboten, die ihnen qualifizierten juristischen Beistand gewährt, ihr persönliches Vermögen schützt und damit ihre Freiheit aufrechterhält, notwendige unternehmerische Entscheidungen mutig zu treffen. Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung (D&O). Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Organen juristischer Personen wird nach ihrem Ursprung vereinfachend auch D&O-Versicherung genannt (Directors and Officers liability insurance). Kapitalgesellschaften und Genossenschaften bietet sich mit dieser Versicherungsform ein wirksamer Schutz gegen die Folgen von Vermögensschäden, die nicht nur das Firmenvermögen, sondern auch das Privatvermögen der Manager selbst bedrohen. Der Schutz umfasst gezielt die vielfältigen und gravierenden Haftungsrisiken von Entscheidungs- und Aufsichtsgremien. Wie jede Haftpflichtversicherung hat die D&O-Versicherung zwei Funktionen: Abwehr Prüfung der Haftpflichtfrage und Abwehr unberechtigter Ansprüche. Entschädigung Übernahme von Entschädigungsleistungen im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme. Ein solcher Durchgriff kann Sie und Ihre Familie finanziell empfindlich treffen. 3
4 Der Deckungsumfang. Das Deckungskonzept ermöglicht massgeschneiderte Lösungen für die individuellen Haftungsrisiken von Unternehmensleitern und weiteren Organen juristischer Personen. Wer ist versichert? Versicherungsnehmer ist das Unternehmen selbst. Als «versicherte Personen» profitieren von diesem speziellen Schutz die gegenwärtigen, aber auch die künftigen und ehemaligen Mitglieder der obersten operativen Führungsebene (Direktion/Geschäftsleitung) und des strategischen Aufsichts- und Lenkungsorgans von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften (Verwaltungsrat, Verwaltung). Abgesehen von der rechtlichen Organposition kann für eine D&O-Haftung auch die faktische Organfunktion genügen. Wegen der solidarischen Haftung werden die Mitglieder nur in ihrer Gesamtheit als Leitungs- und Aufsichtsgremium versichert. Eingeschlossen in diesen Schutz sind die Organmitglieder des Versicherungsnehmers einschliesslich dessen Tochtergesellschaften (Konzerndeckung). Solche Gleichstellung bemisst sich nach der tatsächlichen Entscheidungs- und Führungskompetenz. 4
5 Was ist versichert? Der Versicherungsschutz besteht für die Fälle, in welchen versicherte Personen aufgrund gesetzlicher Vorschriften haftpflichtig werden: Voraussetzung bildet der Nachweis des Vermögensschadens, welchen ein Manager durch pflichtwidriges Verhalten kausal verschuldet hat. Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Deckung besteht nicht nur dann, wenn eine Unternehmung wegen eines gegen sie selbst durchgesetzten Haftpflichtanspruchs Rückgriff gegen die versicherten Personen nimmt. Sie gilt auch und gerade bezüglich derjenigen Ansprüche, die der Versicherungsnehmer gegen versicherte Personen intern geltend macht (sog. Innenansprüche), ohne dass aussenstehende Geschädigte aktiv werden. Nur mit dieser weiten Deckung für Innenansprüche kann dem Sicherheitsbedürfnis der versicherten Personen hinreichend Rechnung getragen werden. Was ist nicht versichert? Rückzahlungsansprüche (Bezüge, Tantiemen) sind dem Erfüllungsbereich zuzuordnen und werden daher nicht als Haftpflichtansprüche angesehen. Ausgeklammert vom Versicherungsschutz werden Ansprüche aufgrund von vereinbarten Vertragsstrafen sowie Zahlungen mit Strafcharakter. Desgleichen sind die Folgen von Vorsatz und wissentlicher Pflichtverletzung nicht gedeckt. 5
6 Versicherungssumme. Die Versicherungssumme wird individuell nach Ihren Bedürfnissen festgelegt. Sie umschreibt einerseits die Höchstleistung des Versicherers pro gemeldeten Schadenfall. Andererseits definiert sie eine Obergrenze für sämtliche während der laufenden Versicherungsperiode gemeldeten Schadenfälle. Die Kosten sind in dieser Limite enthalten. Versicherungsdauer. Der Versicherungsschutz umfasst grundsätzlich diejenigen Schadenersatzansprüche, die während der Versicherungsdauer gegen die versicherten Personen geltend gemacht werden. Diese Art zeitlicher Bestimmung folgt dem namentlich aus der angloamerikanischen Versicherungspraxis bekannten Anspruchserhebungsprinzip (claims made). Im Falle des erstmaligen Abschlusses einer D&O-Versicherung ist der Schutz überdies nur für Schadenersatzansprüche gewährleistet, die während der Laufzeit des Vertrages verursacht werden. Es können jedoch Ansprüche mitversichert werden, die vor Vertragsbeginn verursacht worden sind. (Rückwärtsdeckung). Nicht erfasst werden alle Haftungsursachen, die auf zur Zeit des Vertragsschlusses bereits bekannten Pflichtverletzungen basieren. Lehnt es der Versicherer ab, den Versicherungsvertrag zu verlängern, steht dem Versicherungsnehmer eine Nachhaftungsfrist zu. Eine solche kann jedoch nur den Zeitraum verlängern, in welchem Schadenersatzansprüche gemeldet werden können. Die Pflichtverletzungen, auf denen sie beruhen, müssen vor Vertragsablauf und während des oben beschriebenen Zeitraumes begangen worden sein Vertragsbeginn Vertragsbeginn Verstoss Verstoss 1.1. Vertragsbeginn Vertragsablauf Geltendmachung Geltendmachung Verstoss Geltendmachung 6
7 Wichtige Risikobereiche. Unternehmensleiter fällen täglich Entscheidungen mit zum Teil weitreichenden wirtschaftlichen Folgen. Haftungsrisiken drohen daher in allen Entscheidungsbereichen, insbesondere jedoch in folgenden: Beschaffung Erwerb einer ungeeigneten Produktionsanlage Auswahl eines illiquiden Lieferanten Finanz- und Rechnungswesen Finanzplanung Verjährenlassen von Forderungen Zahlung überhöhter Rechnungen Produktion Vertrieb Auswahl illiquider Abnehmer fehlerhafte Angebotskalkulation lückenhafte Rückruf-Aktionen wettbewerbswidriges Werbematerial Personalwesen schlechte Kaderselektion Versäumung einer Kündigungsfrist unzureichende Kontrollsysteme fehlerhafte Gehaltsabrechnungen unvollständige Dotierung der Pensionskasse fehlerhafte Konzepte unzureichende Marktanalysen Einsatz ungeeigneter Produktionsanlagen überhöhte Produktion Planung und Organisation unsorgfältige Vorbereitung der EDV-Systeme Merger & Acquisition zu unverhältnismässigen Kosten nachlässige Termin-/Fristenüberwachung 7
8 Hauptsitz: Allianz Suisse Bleicherweg Zürich Telefon Telefax YDPPR08D 0102
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