Orientierung über die Geschäfte der Gemeindeversammlung vom Dienstag, 06. Juni 2017, Uhr, Gemeindehaus, Mehrzweckraum 2, 2.
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1 Einwohnergemeinde Gondiswil Seite 1 Gemeindeschreiberei gemeinde@gondiswil.ch Fax Homepage Orientierung über die Geschäfte der Gemeindeversammlung vom Dienstag, 06. Juni 2017, Uhr, Gemeindehaus, Mehrzweckraum 2, 2. Stock Die Akten liegen bei der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme auf. Für die Durchführung der Gemeindeversammlung ist das Organisationsreglement vom 05. Dezember 2011 massgebend. Das Protokoll der letzten Gemeindeversammlung vom 28. November 2016 wurde vom Gemeinderat am 09. Januar 2017 genehmigt (Art. 67 OgR). Eine Beschlussfassung an der Gemeindeversammlung erfolgt nicht mehr. Wer Mühe mit dem Lesen der kleinen Schrift hat, kann bei der Gemeindeschreiberei das Informationsblatt in grösserer Schrift beziehen Traktandenliste 1. Rechnungsablage 2016: Genehmigung der Rechnung; Genehmigung der Nachkredite. 2. Finanzwesen: Liftanlage Schulhaus. Beschlussfassung und Krediterteilung. 3. Finanzwesen: Kenntnisnahme und Genehmigung Kreditabrechnung Generelle Entwässerungsplanung LW 05 Freibach. 4. Verschiedenes.
2 Seite 2 Geschäft Nr. 1: Rechnungsablage 2016: Genehmigung der Rechnung; Genehmigung der Nachkredite. Erfolgsrechnung: Die Rechnung 2016 wurde erstmals nach dem Rechnungslegungsmodell HRM2 erstellt. Das Ergebnis der Erfolgsrechnung rechnet wie folgt: Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von Fr , die Besserstellung gegenüber dem Budget beträgt demnach Fr Der Hauptgrund liegt vor allem beim Verkauf des Lehrerwohnhauses am Zelgweg und die dadurch bedingte Entnahme aus der Neubewertungsreserve. Der Allgemeine Haushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr (Budget Fr ) ab. HRM2 schreibt vor, zusätzliche Abschreibungen vorzunehmen und in die finanzpolitische Reserve einzulegen, wenn im Allgemeinen Haushalt ein Ertragsüberschuss ausgewiesen wird und die ordentlichen Abschreibungen kleiner sind als die Nettoinvestitionen. Im 2016 mussten Fr systembedingte zusätzliche Abschreibungen vorgenommen werden. Die wichtigsten Geschäftsfälle im Jahr 2016 waren: - Generelle Entwässerungsplanung in der Landwirtschaftszone; - Anschaffung Kommunalfahrzeug und Salzstreuer; - Stützen Verbindungsdach Schulhaus/MZH.
3 Seite 3 Die Einnahmen im Steuerbereich liegen um Fr über dem Budget. Mehreinnahmen resultieren vor allem bei den natürlichen und juristischen Personen. Bei den übrigen direkten Steuern (Grundstückgewinnsteuern und Sonderveranlagungen) ist ein Minderertrag ausgewiesen. Die Anlage der Steuern beträgt nach wie vor 1,84 Einheiten auf Einkommen und Vermögen und 1,2 für die Liegenschaftssteuer. Mit dem Verkauf der Liegenschaft Lehrerwohnhaus und drei Parzellen am Panoramaweg musste die Differenz zwischen dem alten Buchwert und der Neubewertung nach HRM2, ausmachend Fr , aus der Neubewertungsreserve Finanzvermögen entnommen werden. Spezialfinanzierungen: SF Feuerwehr: Die SF Feuerwehr schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr ab (Vorjahr: Ertragsüberschuss von Fr ). Das Eigenkapital beträgt Fr
4 Seite 4 Wichtige Eckdaten: Bilanz: Die Bilanzsumme beträgt Fr per 31. Dezember Das Eigenkapital weist einen Betrag von Fr aus. Die Differenz gegenüber 01. Januar 2016 beträgt Fr Hauptgrund der Veränderung ist die Neubewertung des Finanzvermögens. Das massgebende Eigenkapital beläuft sich auf Fr (Vorjahr: Fr ). Investitionsrechnung: Es wurden Nettoinvestitionen von Fr getätigt (2015 Nettoinvestitionen von gesamthaft Fr ). Budgetiert waren Fr
5 Finanzkennzahlen Seite 5
6 Seite 6 Für weitere Details wird auf den Rechnungsauszug verwiesen, welcher bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden kann. Auf den Seiten 7-8 sind die Zahlen der Rechnung 2016 im Vergleich zum Budget 2016 sowie zur Rechnung 2015 eingefügt. Zudem ist ein Überblick über die Bilanz dargestellt. Das Rechnungsprüfungsorgan hat die Jahresrechnung geprüft und beantragt diese zur Genehmigung. Auf der Seite 9-10 ist der Bericht des Rechnungsprüfungsorgans vom 26. April 2017 abgedruckt. Antrag Gemeinderat: Der Gemeinderat von Gondiswil hat die vorliegende Jahresrechnung mit allen Bestandteilen an seiner Sitzung vom 10. April 2017 genehmigt und beantragt der Gemeindeversammlung vom 06. Juni 2017:
7 Seite 7
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11 Seite 11 Geschäft Nr. 2: Finanzwesen: Liftanlage Schulhaus. Beschlussfassung und Krediterteilung. Seit etlichen Jahren wird an unserer Schule erfolgreich integriert, um möglichst allen Kindern einen Schulbesuch im eigenen Dorf zu ermöglichen. Im August 2016 wurde eine Schülerin mit einer cerebralen Bewegungsstörung eingeschult. Ihre Behinderung machte es notwendig, bauliche Sofort-Massnahmen zu treffen, um ihr einen barrierefreien Schulalltag zu gewährleisten. Diese (Einbau IV-Toilette, Rampe etc.) wurden teilweise durch die IV finanziert. Um den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und das ganze Schulhaus zu erschliessen, ist der Einbau eines Liftes notwendig. Sei es nun ein Treppen- oder ein Aussenlift. Mit der Ausarbeitung des Projektes wurde das Büro Schärer Architekten, Huttwil, beauftragt. Bereits die Schulhauserweiterung Ende der 50er Jahre wurde durch Schärer s geplant, entsprechende Pläne waren demnach bereits vorhanden. Zusammen mit einem Ausschuss wurden die Vor- und Nachteile eines Aussenoder Treppenliftes abgewogen. Auch ein Zugang zu Kellerbar soll weiterhin gewährleistet sein. Per Kostengutsprache wurde durch die IV eine Subvention von Fr zugesichert. Vorteile eines Aussenliftes: + Leistung (schneller am Ziel) + Keine Einschränkung im Treppenhaus bezüglich Platzverhältnissen + Kann auch anderen Personen dienlich sein (Hauswart) + Aufwertung des Gebäudes / langfristiger Nutzen Der Rat spricht sich für die Variante Aussenlift Totmannsteuerung aus. Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf Fr Zur Vorstellung des Projektes und für die Beantwortung von Fragen wird Architekt André Schärer, Architekturbüro Schärer GmbH aus Huttwil an der Gemeindeversammlung anwesend sein.
12 Seite 12 Unten ist die Schulhausfassade (Richtung Kantonsstrasse) mit dem vorgesehenen Liftanbau abgebildet. Antrag Gemeinderat 1. Vom vorgesehenen Anbau eines Aussenliftes beim Schulhaus sei Kenntnis zu nehmen. 2. Für die Erstellung des Projektes sei ein Verpflichtungskredit von insgesamt Fr zu genehmigen.
13 Seite 13 Geschäft Nr. 3: Finanzwesen: Kenntnisnahme und Genehmigung Kreditabrechnung Generelle Entwässerungsplanung LW 05 Freibach. An der Gemeindeversammlung vom 04. Juni 2012 wurde folgender Rahmenkredit im Zusammenhang mit der Neuerstellung der Generellen Entwässerungsplanung LW 05 Freibach genehmigt: Teilstück und Pumpwerk Freibach Fr. 245' Laut Angaben des Ingenieurbüros zeichnete sich eine Kreditüberschreitung ab. Dies infolge Anschlusskosten Onyx, Landentschädigungen, Dienstbarkeitsverträge etc. Der Gemeinderat Gondiswil hat daher an seiner Sitzung vom 11. Dezember 2013 einen Nachkredit von Fr gesprochen. Total wurden somit die folgenden Kredite gesprochen: Gemeindeversammlung vom 04. Juni 2012: Fr Gemeinderatssitzung vom 11. Dezember 2013: Fr Total Fr =========== Der Kredit musste nicht ausgeschöpft werden. Die Arbeiten waren günstiger als in der Kostenschätzung angenommen wurde. Im Detail sieht die Abrechnung wie folgt aus. Art Gesprochener Kredit Datum / Betrag Abrechnung Kreditüber- / unterschreitung GEP LW 05 Freibach Gemeindeversammlung Fr. 245' Gemeinderat Nachkredit Fr Fr Unterschreitung Fr Total: Fr Antrag Gemeinderat Von der Kreditabrechnung sei in zustimmendem Sinne Kenntnis zu nehmen und die Abrechnung sei zu genehmigen.
14 Seite 14 Geschäft Nr. 4: Verschiedenes. Gondiswil, 24. Mai 2017/bl GEMEINDESCHREIBEREI GONDISWIL
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