Die Beamtenversorgung in Kurzfassung

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1 Die Beamtenversorgung in Kurzfassung Wir versichern den Öffentlichen Dienst Von Altersgrenzen bis Zurechnungszeit. 3..Aufl.age;.Stand.April.2012 MVÖD Aktualisierung Beamtenverordnung_Neu._v2indd.indd :59:09

2 Vorwort Die.Gesetzgebungsbefugnisse.zur.Besoldung.und.Versorgung.sind.durch.die.Föderalismusreform. vom.bund.auf.die.länder.für.deren.beamte.und.richter.übertragen.worden.. Der Bund ist nur noch für Bundesbeamte, Richter im Bundesdienst, Soldaten, bundesunmittelbare Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie deren Versorgungsempfänger zuständig. Über.kurz.oder.lang.werden.wir.also.in.Deutschland.eine.Vielzahl.von.verschiedenen.Regelungen.zur. Beamtenbesoldung.und.-versorgung.parallel.haben,.wie.wir.es.heute.auch.schon.von.den.Beihilfeverordnungen.und.Heilfürsorgebestimmungen.kennen..Ob.das.für.das.bewährte.System.des.deutschen. Berufsbeamtentums.förderlich.ist,.sei.einmal.dahingestellt. Fast.jede.Neuregelung.bringt.aber.auch.zusätzliche.Übergangsverfahren.mit.sich,.um.von.einem.alten. System.in.ein.neues.unter.Beachtung.der.Besitzstandswahrung.zu.transformieren..Das.verlangt,.dass.jede. übersichtliche.darstellung.entsprechend.gekürzt.und.auf.die.prinzipien.reduziert.werden.muss. So.auch.in.vorliegender.Broschüre..Dargestellt.werden.in.vereinfachter.Form:. Versorgung.der.Beamten/Richter,.berufen.ab.1992,.nach.der.Rechenweise.ab.2012,.und. Bundesbesoldungsordnungen.in.Auszügen.für.Neuverbeamtung Die.Günstigerrechnung.nach.Übergangsrecht.für.dienstältere.Beamte.endet.in.der.Regel.zugunsten.des. neuen.rechts..übergangsbesoldung.oder.landesbesoldung.führen.zu.entsprechenden.prozentualen.differenzen.. Zukünftige,.eventuell.abweichende.nennenswerte.Länderregelungen.der.Beamtenversorgung.werden.in. künftigen.aufl.agen.natürlich.berücksichtigt.und.dargelegt. Unser Service! Wir.wollen.Ihnen.diesen.kleinen.Ratgeber.an.die.Hand.geben,.damit.Sie.Ihre.persönliche.Situation. in.möglichst.leicht.verständlicher.darstellung.des.beamten(versorgungs-)rechts.wiederfi.nden.. Lassen.Sie.Sich.ergänzend.Ihre.persönlichen.Ansprüche.ermitteln:.siehe.Vordruck.Seite.22. Auf.die.Unterscheidung. Beamter.und.Beamtin.sowie. Richter.und.Richterin. wurde.nur.verzichtet,.damit.die.sätze.klarer.und.verständlicher.sind.. Ihr MÜNCHENER VEREIN Der Generationen-Versicherer Trotz.sorgfältiger.Prüfung.kann.eine.Gewähr.für.die.Richtigkeit.nicht.übernommen.werden. 2 MVÖD Aktualisierung Beamtenverordnung_Neu._v2indd.indd :59:25

3 Inhaltsverzeichnis Das Berufsbeamtentum...4 Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis...4 Das Laufbahnrecht Laufbahnprinzip (Bund)... 5 Höchsteintrittsalter...5 Arten des Beamtenverhältnisses...6 Beamter auf Widerruf (BaW)...6 Beamter auf Probe (BaP), Richter auf Probe...6 Beamter auf Lebenszeit (BaL), Richter auf Lebenszeit...6 Beamte auf Zeit...6 Ehrenbeamte...6 Die Besoldung...7 Besoldungsstruktur auf Bundesebene. ab 2009/ Bundesbesoldungsordnungen A, R...7 Anwärtergrundbetrag Bundesbeamte...8 Familienzuschlag...8 Die Beamtenversorgung...8 Dienstunfähigkeit...8 Ruhegehaltberechtigte...9 Polizeidienstunfähigkeit (nach BPolBG)...9 Versorgung des Beamten auf Widerruf...10 Versorgungsansprüche aus der Beamtenversorgung...10 Versorgungsansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung...10 Versorgung des Beamten/Richters auf Probe...11 Versorgung des Beamten/Richters auf Lebenszeit bei Dienstunfähigkeit...11 Wartezeit...11 Mindestversorgung...11 Die Berechnungsgrundlagen des Ruhegehalts...12 Ruhegehaltfähige Dienstzeiten (RDZ)...12 Sonderfall: Kindererziehungszeiten...12 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge (RDB)...13 Sonderzahlungsabschlag...13 Versorgungsabschlag...13 Pflegebeitrag...13 Ermittlung des Ruhegehalts...14 Mindestversorgung...14 Ruhegehaltsberechnung bei Dienstunfähigkeit...14 Unfallruhegehalt...15 Altersversorgung des Beamten/Richters Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze...16 Besondere Altersgrenze für PVB und Feuerwehrbeamte...16 Antragsaltersgrenze...17 Altersversorgung der Beamten Versorgungssituation...18 Versorgungslücke...18 Versorgungslage des BaL bei eigener Kündigung...18 Hinterbliebenenversorgung...19 Sterbegeld...19 Hinterbliebenengeld...19 Witwenabfindung...19 Waisengeld...19 Zusammentreffen von Witwenund Waisengeld...19 Sonderthemen...20 Altersteilzeit...20 Begrenzte Dienstfähigkeit...20 Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehalts ( 14a BeamtVG)...20 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit anderen Einkünften...21 Versorgungsanalyse-Anforderung...22 Profession die Dienstunfähigkeitsversicherung...23 Abkürzungsverzeichnis: BBG = Bundesbeamtengesetz BBesG = Bundesbesoldungsgesetz..BBVAnpG = Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz BeamtStG = Beamtenstatusgesetz BeamtVG = Beamtenversorgungsgesetz BLV = Bundeslaufbahnverordnung DNeuG = Dienstrechtsneuordnungsgesetz RDB = ruhegehaltfähige Dienstbezüge RDZ = ruhegehaltfähige Dienstzeiten 3 MVÖD Aktualisierung Beamtenverordnung_Neu._v2indd.indd :59:25

4 Das Berufsbeamtentum Nur Beamten, Richtern und Soldaten, die in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen, ist es nach Artikel 33 des Grundgesetzes gestattet, als ständige Aufgabe hoheitsrechtliche Befugnisse im Namen des Staates auszuüben. Beamte dürfen nur vom Bund, von den Ländern, Gemeinden und sonstigen bestimmten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts berufen werden. Diese Behörden besitzen die so genannte Dienstherrnfähigkeit. Bundesweit gibt es ca. 1,8 Mio. Beamte/Richter/Soldaten sowie mittlerweile knapp 1,5 Mio. Versorgungsempfänger. Das Berufsbeamtentum geht in seinem Ursprung auf die Zeit der Feudalherrschaft zurück. Damals wurden. Beamte als öffentliche Diener bezeichnet und waren in der Verwaltung tätig. Später wurden daraus Diener der Fürsten und Staatsdiener. Viele der heutigen hergebrachten Grundsätze entstanden bereits in dieser Zeit. Folgende, auf der Maßgabe des Grundgesetzes beruhenden hergebrachten Grundsätze wurden unter. anderem durch Verfassungsgerichtsurteile definiert: Die regelmäßige Anstellung auf Lebenszeit..Das Lebenszeitprinzip hat als Ziel, die Unabhängigkeit der Beamten im Interesse einer. rechtsstaatlichen Verwaltung zu gewährleisten. Treue-/Fürsorgepflicht..Der Fürsorgepflicht des Dienstherrn steht die Treuepflicht des Beamten gegenüber. Treuepflicht heißt unter anderem, dass der Beamte sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im. Sinne des Grundgesetzes bekennt. Alimentationsprinzip..Die Versorgung des Ruhestandsbeamten und die seiner Familie sowie die Besoldung des aktiven Beamten ist so zu regeln, dass ein angemessener Lebensunterhalt gesichert ist. Leistungs- und Laufbahnprinzip Streikverbot..Durch das Streikverbot unterscheidet sich der Beamte wesentlich von den Arbeitnehmern des. Öffentlichen Dienstes. Das gilt auch für Beamte, die keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen. Amtsbezeichnung Jeder Beamte führt eine Amtsbezeichnung, wie im Bundesbesoldungsgesetz/in der Bundesbesoldungsordnung aufgeführt. Amtsverschwiegenheit im aktiven Dienst wie im Ruhestand Neutrale Amtsführung sowohl unparteiisch als auch parteipolitisch neutral Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis Mit der Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Probe, auf Lebenszeit und auf Zeit wird gleichzeitig ein Amt verliehen. ( 8 Abs. 3 BeamtStG) In das Beamtenverhältnis kann nur derjenige berufen werden, der hoheitsrechtliche Aufgaben. wahrnimmt bzw. Aufgaben zur Sicherung des Staates und des öffentlichen Lebens. Der künftige Beamte:..muss Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sein. Ausnahmen bei bestimmten dienstlichen Belangen sind allerdings möglich. Es können auch EU-Angehörige, die nicht im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, in ein Beamtenverhältnis berufen werden. darf ein bestimmtes Höchstalter nicht überschritten haben. muss eine vorgeschriebene Vorbildung besitzen. 4 MVÖD Aktualisierung Beamtenverordnung_Neu._v2indd.indd :59:25

5 Das Berufsbeamtentum ist grundsätzlich auf den Lebenszeitbeamten ausgerichtet.. Seit 2009 entfällt das 27. Lebensjahr als Mindestaltersgrenze für die Ernennung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Dieser Wegfall bedeutet eine Verbesserung der sozialen Sicherheit der Dienstjüngeren, da die regelmäßige Dienstzeitversorgung / Mindestruhegehalt wie bisher ab dem Status Beamter a. L. gewährt wird. Die Ernennung zum Beamten zur Gründung eines Beamtenverhältnisses kommt nicht durch einen. Arbeitsvertrag zustande, sondern durch Aushändigung der Ernennungsurkunde als einseitiger,. staatlicher Hoheitsakt. Das Laufbahnrecht Laufbahnprinzip (Bund) Das Laufbahnrecht umfasst derzeit noch vier Laufbahnen. Jede Laufbahn umfasst alle Ämter derselben Fachrichtung, die eine gleiche Vor- und Ausbildung voraussetzt. Einfacher Dienst: Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand Mittlerer Dienst: Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss und Berufsausbildung Gehobener Dienst: Abitur Höherer Dienst: abgeschlossenes Hochschulstudium Bildungsvoraussetzungen und Eingangsämter bleiben beim Bund unverändert bestehen. In einigen Bundesländern soll es künftig nur noch zwei Laufbahngruppen geben. Eine Laufbahn ohne Hochschulabschluss (ehemals einfacher und mittlerer Dienst). Eine Laufbahn mit Hochschulabschluss (ehemals gehobener und höherer Dienst). Damit wird der Fachhochschulabschluss dem Universitätsabschluss gleichgestellt. Höchsteintrittsalter Das Höchsteintrittsalter eines Beamten in den Öffentlichen Dienst wird je nach Laufbahn und Verwendung vom jeweiligen Dienstherrn festgelegt, wobei das 45. Lebensjahr nur in wenigen Fällen überschritten wird. Die Altersgrenze für die Einstellung oder Übernahme als Beamter soll gewährleisten, dass die Dienstzeit des Beamten mit dem Anspruch auf Versorgung während des Ruhestandes in einem angemessenen Verhältnis steht. 5 MVÖD Aktualisierung Beamtenverordnung_Neu._v2indd.indd :59:25

6 BaL Arten des Beamtenverhältnisses Beamter auf Widerruf (BaW) Beamter auf Probe BaW Ein Beamtenverhältnis auf Widerruf wird regelmäßig begründet, wenn eine vorgeschriebene Ausbildung im Öffentlichen Dienst zurückgelegt werden soll. Die Dauer beträgt je nach Laufbahn und Funktion ein bis drei Jahre. Der BaW führt an Stelle der Amtsbezeichnung den Zusatz Anwärter oder (teilweise) Referendar (höherer Dienst). Beamter auf Probe (BaP), Richter auf Probe Nach der vorgeschriebenen erfolgreichen Laufbahnprüfung schließt sich das Beamtenverhältnis auf Probe an. Dies dient dem Zweck, nach der fachlichen auch die persönlich-charakterliche Eignung der Betroffenen zu prüfen. Die Probezeit dauert entsprechend Dienstherr, Laufbahn und Funktion bis zu fünf Jahre, wobei eine Verkürzung der jeweiligen Probezeit, z. B. bei Übernahme vom Tarifbeschäftigten ÖD zum Beamten, möglich ist. Beamte auf Probe können trotz erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes bei mangelnder persönlicher Bewährung (z. B. Straffälligkeit) oder Dienstunfähigkeit mit. nichtdienstlicher Ursache entlassen werden. Beamter auf Lebenszeit (BaL), Richter auf Lebenszeit Nach Ablauf der Probezeit und Erfüllung der gesundheitlichen Voraussetzungen erfolgt die altersunabhängige Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit. Mit der Berufung in dieses Beamtenverhältnis beginnt der regelmäßige Versorgungsanspruch bei Dienstunfähigkeit. Die Ernennung zum Beamten. auf Lebenszeit darf nicht unangemessen lange hinausgezögert werden. Neben den typischen Beamtenverhältnissen gibt es noch: Beamte auf Zeit Sie sind als Wahlbeamte in der Kommunalverwaltung (z. B. Bürgermeister, Landrat), in der Militärseelsorge als Militärgeistliche, im Hochschulbereich als Professoren auf Zeit, o. ä. anzutreffen. Sie erhalten i. d. R. nach einer Amtszeit von 8 Jahren 33,5 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (wenn das für sie günstiger ist als die normale Ruhegehaltberechnung). Mit jedem weiteren vollen Dienstjahr erhält er 1,9 % bis zum Höchstsatz von 71,75 %. Die gesamte ruhegehaltfähige Dienstzeit mit Vordienstzeiten (d. h. ohne Zurechnungszeit) muss mindestens 10 Jahre betragen. Allerdings gibt es viele abweichende Regelungen der Länder für Betroffene. Ehrenbeamte Das Ehrenbeamtenverhältnis dient der unentgeltlichen Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben. Aus einem Ehrenbeamtenverhältnis (z. B. Honorarkonsul) können keine Versorgungsanwartschaften entstehen. Erleidet der Ehrenbeamte einen Dienstunfall, hat er Anspruch auf ein Heilverfahren. 6 MVÖD Aktualisierung Beamtenverordnung_Neu._v2indd.indd :59:25

7 Die Besoldung Besoldungsstruktur auf Bundesebene ab 2009/2012 Mit dem DNeuG wurden die ehemaligen Altersstufen durch Erfahrungsstufen abgelöst.der Aufstieg in diesen erfolgt nach beruflicher Erfahrung/Dienstzeit in Verbindung mit der persönlichen Beurteilung. Der 3-/4-Jahres- Rhythmus kann also je nach Leistung auch unter- oder überschritten werden. Kinderbetreuungs- oder Pflegezeiten werden angerechnet, nicht jedoch eine sonstige nicht-dienstliche Beurlaubung ohne Dienstbezüge. Ab 2012 sind alle ehemaligen Sonderzahlungen in das Grundgehalt integriert, so dass nur noch 12/12 Zahlungen stattfinden. Einstieg ohne Endgrundgehalt anrechenbare Stufe 8 Berufserfahrung Stufe 7 Stufe 6 2 Jahre je 3 Jahre Stufe 5 Stufe 4 Stufe 3 je 4 Jahre Stufe 2 Stufe Jahre Bundesbesoldungsordnungen A, R (01/2012) Besoldungsgruppe Grundgehalt (Monatsbeträge in Euro) Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8 A 6 Sekretär 1.929, , , , , , , ,24 A 7 A 8 A 9 A 10 A 11 A 12 Obersekretär Meister Hauptsekretär Obermeister Inspektor Kommissar Oberinspektor Oberkommissar Amtmann Hauptkommissar Amtsrat Erster Hauptkommissar 2.010, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,28 A 13 Rat 3.573, , , , , , , ,21 A 14 Oberrat 3.674, , , , , , , ,94 A 15 Direktor 4.491, , , , , , , ,34 A 16 R 1 R 2 Leitender Direktor Richter Staatsanwalt Vors. Richter Oberstaatsanwalt 4.955, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,78 7 MVÖD Aktualisierung Beamtenverordnung_Neu._v2indd.indd :59:26

8 Anwärtergrundbetrag Bundesbeamte Familienzuschlag Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt monatl. Grundbetrag in Euro A5 - A8 953,99 A9 - A ,38 A ,69 Besoldungsgruppen Monatsbeträge in Euro verheiratet 1./2. Kind ab 3. Kind A2 - A8 113,96 102,33 318,84 übrige 119,68 102,33 318,84 A13 oder R ,68 Die Beamtenversorgung Die Beamtenversorgung ist Ausdruck der Alimentationspflicht des Dienstherrn. Sie unterscheidet sich grundlegend von den rentenrechtlichen Ansprüchen der Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte). Die Beamtenversorgung ist eine Vollversorgung. Daher besteht auch kein Anspruch auf Steuervergünstigungen im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung. Die Versorgung wird nicht, wie in der gesetzlichen Rentenversicherung, auf Basis des durchschnittlichen Lebenseinkommens ermittelt, sondern prinzipiell auf Grundlage des zuletzt gezahlten Einkommens. Dabei wird in der Regel die zwei Jahre vor dem Versorgungsfall erreichte Besoldungsgruppe zu Grunde gelegt. Dienstunfähigkeit Ein Beamter ist dienstunfähig, wenn er aus gesundheitlichen Gründen bei seiner Beschäftigungsbehörde nicht mehr amtsangemessen beschäftigt werden kann. Das heißt, der Dienstherr muss zunächst nach einer anderen geeigneten Verwendungsmöglichkeit suchen oder eine Teildienstfähigkeit prüfen. Ist das erfolglos, kann der Betroffene bei Ruhegehaltsberechtigung in den Ruhestand versetzt werden. Die Dienstunfähigkeit darf nicht nur von kurzer Dauer sein. Sie muss künftig dauernd bestehen. Dieser Nachweis ist oft nur sehr schwer zu erbringen. Daher kennt das Beamtenversorgungsgesetz auch eine vermutete Dienstunfähigkeit. Sie erleichtert dem Dienstherrn die Versetzung in den Ruhestand. Dies kann dann der Fall sein, wenn der Beamte innerhalb von 6 Monaten mehr als 3 Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass der Beamte in den nächsten 6 Monaten wieder voll dienstfähig ist. Der Prognosezeitraum von 6 Monaten kann im Rahmen des Beamtenstatusgesetzes von den Ländern geändert werden. Über die Dienstunfähigkeit wird nur vom Dienstherrn entschieden, nicht vom Amtsarzt oder dem Betroffenen. 8 MVÖD Aktualisierung Beamtenverordnung_Neu._v2indd.indd :59:26

9 Polizeidienstunfähigkeit Ruhegehaltberechtigte Der.Polizeivollzugsbeamte.ist.dienstunfähig,. wenn.er.den.besonderen.gesundheitlichen.anforderungen.für.den.polizeivollzugsdienst.nicht. mehr.genügt.und.nicht.zu.erwarten.ist,.dass. er.seine.volle.verwendungsfähigkeit.innerhalb. zweier.jahre.wiedererlangt.. Ruhegehaltberechtigt.sind.ausschließlich:. Beamte/Richter.auf.Lebenszeit. Berufssoldaten. Beamte.auf.Zeit..Beamte/Richter.auf.Probe.bei.Dienstunfall. oder.dienstbeschädigung Analoge.Defi.nitionen.gelten.auch.auf.Landesebene.für.deren.Vollzugsdienst.und.den.Feuerwehr-Einsatzdienst.. Das.bedeutet,.dass.das.Risiko.der.Vollzugsdienstunfähigkeit.auf.Grund.der.strengeren. Gesundheitsvorgaben.und.der.fehlenden. Karenzzeit.erheblich.höher.ist,.als.das.der. Verwaltungsdienstunfähigkeit. Der.polizeidienstunfähige.PVB.kann.also.durchaus.noch.verwaltungsdienstfähig.sein.und.auf. einem.geeigneten.dienstposten.tätig.bleiben. Alle Fälle von Dienstunfähigkeit unterliegen regelmäßiger Prüfung auf Reaktivierung. Freizeitunfall Krankheit Dienstunfall Dienstbeschädigung BaW Entlassung. und. Nachversicherung Entlassung. und. Nachversicherung Entlassung. Nachversicherung ggf..unterhaltsbeitrag Entlassung. Nachversicherung ggf..unterhaltsbeitrag BaP RaP Entlassung. und. Nachversicherung Entlassung. und. Nachversicherung Ruhestand Unfallruhegehalt Ruhestand Ruhegehalt BaL RaL (aktive.dienstzeit.<.5.jahre:.entlassung.und.nachversicherung) Ruhestand.+.Ruhegehalt/Unfallruhegehalt 9 MVÖD Aktualisierung Beamtenverordnung_Neu._v2indd.indd :59:32

10 Versorgung des Beamten auf Widerruf Versorgungsansprüche aus der Beamtenversorgung Der.Beamte.auf.Widerruf.wird.bei.Dienstunfähigkeit.in.jedem.Falle.ohne.Ruhegehaltsanspruch.entlassen. und.in.der.gesetzlichen.rentenversicherung.nachversichert..beruht.die.dienstunfähigkeit.auf.einem. Dienstunfall.oder.einer.Dienstbeschädigung.(=.Berufskrankheit),.besteht.daneben..abhängig.vom. Grad.der.Schädigungsfolgen..ggf..ein.Anspruch.auf. Unterhaltsbeitrag. Die.Nachversicherung.(mit.dem.Arbeitnehmer-.und.Arbeitgeberanteil).erfolgt.entsprechend.dem. Bruttoeinkommen.während.der.Dienstzeit.als.Pfl.ichtbeitragszeit,.max..bis.zur.Beitragsbemessungsgrenze. der.gesetzlichen.rentenversicherung..der.beamte.ist.nach.dem.sozialgesetzbuch.so.zu.stellen,.als.sei. er.immer.rentenversicherungspfl.ichtig.gewesen..eine.nachversicherung.in.anderen.systemen,.z..b.. der.vbl,.erfolgt.nicht. Versorgungsansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung Die.gesetzliche.Rentenversicherung.prüft.bei.vermuteter.Erwerbsminderung.auf.Antrag.bei.dem.entlassenen. Beamten.zunächst,.ob.die.Wartezeiten.erfüllt.sind..Diese.betragen. 60.Monate.Pfl.ichtbeitragszeiten.insgesamt.UND. 36.Monate.Pfl.ichtbeitragszeiten.während.der.letzten.60.Monate.. 0.Monate.bei.fi.ktiver.Wartezeiterfüllung.wegen.eines.Dienstunfalls Sind.die.Wartezeiten.erfüllt.oder.gelten.als.erfüllt,.wird.geprüft,.ob.eine.Erwerbsminderung.vorliegt.. Dienstunfähig.zu.sein,.bedeutet.nicht,.dass.auch.gleichzeitig.eine.Erwerbsminderung.vorliegen.muss. Die.Begriffe. Dienstunfähigkeit.und. Erwerbsminderung.werden.völlig.unterschiedlich.defi.niert.. Halbe Erwerbsminderung. liegt.vor,.wenn.ein.arbeitnehmer.nur.noch.zwischen.drei.bis.sechs.stunden.täglich.arbeiten.kann... Vollständige Erwerbsminderung. liegt.vor,.wenn.ein.arbeitnehmer.weniger.als.drei.stunden.täglich.arbeiten.kann.. In der Regel ist die fünfjährige Wartezeit beim entlassenen Beamten auf Widerruf nicht erfüllt. Er hat damit dann keinerlei Versorgungsansprüche. 10 MVÖD Aktualisierung Beamtenverordnung_Neu._v2indd.indd :59:32

11 Versorgung des Beamten/Richters auf Probe Der.Beamte.auf.Probe.erhält.nur.bei.einem.Dienstunfall.oder.einer.Dienstbeschädigung.ein.Ruhegehalt.(s..u.)..Ansonsten.wird.er..wie.der.Beamte.auf.Widerruf..bei. Dienstunfähigkeit.in.der.gesetzlichen.Rentenversicherung.mit.den.gleichen.versorgungsrechtlichen.Regelungen.nachversichert.(s..o.). Wenn.er.die.fünfjährige.Wartezeit.der.gesetzlichen.Rentenversicherung.erfüllt.hat,.ist. die.grundsätzliche.bedingung.einer.rentenleistung.erfüllt..es.muss.aber.im.sinne.der. gesetzlichen.rentenversicherung.eine.erwerbsminderung.vorliegen..sollte.auch.dies. der.fall.sein,.so.ist.für.den..wahrscheinlichsten..fall.einer.halben.erwerbsminderung. mit.einer.halben.erwerbsminderungsrente.in.einer.größenordnung.von.etwa.400.eur. monatlich.zu.rechnen. Versorgung des Beamten/Richters auf Lebenszeit bei Dienstunfähigkeit Die Wartezeit Folgende.Zeiten.werden.dafür.angerechnet:...Beamtendienstzeiten.nach.Vollendung.des. 17..Lebensjahres..Teildienstzeiten.werden. voll.berücksichtigt... Wehrdienstzeiten.. Erziehungsurlaub.bis.6.Monate...Zeiten.als.Arbeitnehmer.im. Öffentlichen.Dienst....Fiktive.Wartezeiterfüllung.bei.Dienstunfall/. Dienstbeschädigung Mindestversorgung Der.Beamte.auf.Lebenszeit.wird.bei.Dienstunfähigkeit.in.den.Ruhestand.versetzt,.wenn.er..außer.bei. Dienstunfall/-beschädigung..die.5-jährige.Wartezeit.erfüllt.hat..Ist.dies.nicht.der.Fall.(z..B..bei. Seiteneinsteigern.aus.der.Privatwirtschaft),.wird.er.wie.der.Beamte.auf.Widerruf.entlassen.und.nachversichert. Im.Gegensatz.zur.gesetzlichen.Rentenversicherung.gibt.es.bei.der.Beamtenversorgung.eine. Mindestversorgung..Sie.soll.ein.versorgungsrechtliches.Existenzminimum.sichern..Im. Beamtenversorgungsrecht.wird.unterschieden. zwischen.einer amtsunabhängigen.und. amtsabhängigen Mindestversorgung..Bleibt. nach.einer.vergleichsrechnung.mit.dem.tatsächlich.erdienten.anspruch.dieser.unter.der. Mindestversorgung,.wird.die.höhere.Mindestversorgung.gezahlt..Wenn.der.Beamte.mit.der. gesetzlichen.altersgrenze.in.den.ruhestand.geht,. gibt.es.keine.mindestversorgungsregelung.. Bleibt.ein.Beamter.wegen.langer.Freistellungszeiten.oder.Teilzeit.mit.seinem.verdienten.Ruhegehalt.hinter.der.Mindestversorgung.zurück,. wird.nur.das.verdiente.ruhegehalt.gezahlt.. Der.Beamte.muss.seinem.Dienstherrn.ununterbrochen.zur.Verfügung.gestanden.haben.. Ist.der.Versorgungsanspruch.gegeben,.ist.doch. die.dienstunfähigkeitsversorgung.einige.jahre. sehr.gering,.da.erst.einmal.eine.mindestversorgung.geleistet.wird. Beachte:.Die.mit.dem.Zeitpunkt.der.Dienstunfähigkeit.einmal.zuerkannte.Pension.bleibt.lebenslang.bestehen;.Änderungen.ergeben.sich.nur. durch.allgemeine.besoldungsanpassungen.oder. durch.eventuelle.zukünftige.systemänderungen. Unabhängig.davon.besteht.natürlich.bei. Wegfall.der.Dienstunfähigkeit-Voraussetzungen. immer.die.möglichkeit.der.reaktivierung.durch. den.dienstherrn.oder.durch.eigeninitiative. 11 MVÖD Aktualisierung Beamtenverordnung_Neu._v2indd.indd :59:35

12 Die Berechnungsgrundlagen des Ruhegehalts Das Ruhegehalt wird auf Grundlage der..ruhegehaltfähigen Dienstzeiten (Zeitfaktor) und ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (Geldfaktor) berechnet. Weitere Berechnungsgrundlagen sind der: Sonderzahlungsabschlag (Einbaufaktor) 0,99 % Versorgungsabschlag 0,3 % p.m., max. 10,8 % Pflegebeitrag 0,975 %, max. 37,29 % (2012) Ruhegehaltfähige Dienstzeiten (RDZ) Die Berechnung der Dienstzeiten erfolgt grund.-. sätzlich nach Jahren und Tagen. Die ruhegehalt-. fähige Dienstzeit (und auch der Ruhegehaltsatz) wird kaufmännisch gerundet. Die gesamte ruhegehaltfähige Dienstzeit ist auf zwei Dezimalstellen auszurechnen. Beispiel: 3 Tage = 3:365 = 0,008 = 0,01 Jahre 220 Tage = 220:365 = 0,602 = 0,60 Jahre 363 Tage = 363:365 = 0,994 = 0,99 Jahre Teilzeitbeamten wird die RDZ entsprechend dem jeweiligen Beschäftigungsquotienten gekürzt. Vier Jahre mit 50 %-Tätigkeit sind dement-. sprechend 2 Jahre RDZ. Zu den ruhegehaltfähigen Dienstzeiten zählen im Wesentlichen: Dienstzeiten im Beamtenverhältnis Wehrdienst-/Ersatzdienst-Zeiten Ausbildungszeiten Zeiten als Tarifbeschäftigter im ÖD Zurechnungszeit..Doppelberücksichtigungszeiten bei Aufbauhilfe Ost..Sonstige vom Dienstherrn verbindlich anerkannte Zeiten Dienstzeiten im Beamtenverhältnis sind alle aktiven Zeiten mit Anwärter- oder Dienstbezügen, sowohl in Voll- als auch in Teilzeit. Beurlaubung ohne Geld- und Sachbezüge sowie Kindererziehungszeiten zählen nicht dazu. Wehrdienst, Ersatzdienst sind alle Zeiten als Soldat, also Grundwehrdienst, freiwilliger Wehrdienst, Soldat auf Zeit oder Berufssoldat sowie die Zeit als Ersatzdienstleistender. Ausbildungszeiten sind nur diejenigen, die für die konkrete Laufbahn/Verwendung als Einstellungsvoraussetzung mit Abschluss festgelegt sind, ohne allgemeinbildende Schulen. Das können sein z. B. Hochschulzeiten als Voraussetzung für den höheren Dienst oder auch z. B. eine handwerkliche Lehre für den Feuerwehrdienst. Maximal anerkannt werden nach dem DNeuG 2,33 Jahre/855 Tage. Für Hochschuldozenten sind Erweiterungen möglich. Mögliche Zeiten sollten vom Dienstherrn ausdrücklich anerkannt werden. Zeiten als Tarifbeschäftigter sind Zeiten, die vor der Verbeamtung als Arbeit-. nehmer im Öffentlichen Dienst zurückgelegt wurden. Sie werden angerechnet:..wenn ein funktioneller und zeitlicher Zusammenhang mit dem späteren Beamtenverhältnis besteht...wenn der Übergang ohne Unterbrechung erfolgt. 1 Monat Unterbrechung ist Kulanz! Zurechnungszeit Geht der Beamte wegen Dienstunfähigkeit. in den Ruhestand, wird die Zeit bis zum. 60. Lebensjahr zu 2/3 angerechnet. Sonderfall: Kindererziehungszeiten Regelung für Kinder, die nach dem geboren sind Beamte können natürlich wie jeder gesetzlich Rentenversicherte bis zu 36 Monate als Kindererziehungszeiten geltend machen. Diese Zeit wird jedoch nicht als ruhegehaltfähige Dienstzeit gerechnet, sondern nach dem SGB VI abgegolten. (Beachte: Beihilfeberechtigung bleibt bestehen!) 12 MVÖD Aktualisierung Beamtenverordnung_Neu._v2indd.indd :59:35

13 Nach Sozialgesetzbuch VI werden für jeden Monat Kindererziehungszeit 0,0833 Entgeltpunkte ( EP ) gut-. geschrieben. Das entspricht für ein Jahr Kindererziehungszeit 1 EP, also dem Durchschnittsverdienst in der gesetzlichen Rentenversicherung für ein Jahr. Der Geldwert eines EP ist der jährlich zum 1.7. neu festzulegende aktuelle Rentenwert. Dieser beträgt bis EUR 27,47 (W). Die daraus resultierenden max. 82,41 EUR werden dann im Versorgungsfall zum Ruhegehaltsanspruch zugeschlagen. Die Ansprüche mehrerer Kinder sind additiv. Ruhegehaltfähige Dienstbezüge (RDB)..Grundgehalt..Die erreichte Besoldungsgruppe muss der. Beamte mindestens 2 Jahre innegehabt haben. Ansonsten werden die Bezüge des vorher bekleideten Amtes zu Grunde gelegt.. Es gilt die tatsächliche Erfahrungsstufe...Familienzuschlag der Stufe 1/ Ehegattenzuschlag..ist ruhegehaltfähig (derzeit beträgt er bei den Besoldungsgruppen bis A8 113,96 EUR. und bei den Besoldungsgruppen ab A9 119,68 EUR). Der Familienzuschlag für Kinder (102,33/318,84 EUR) ist abhängig vom Anspruch auf Kindergeld. Er ist nicht zu kürzen, sondern wird wie das Kindergeld und ebenso lange zu 100 % weitergezahlt...zulagen/sonstige Dienstbezüge..sind ruhegehaltfähig, soweit sie als solches im. Besoldungsrecht bezeichnet werden...grundgehalt bei Teilzeitbeschäftigung..Hat der Beamte zuletzt wegen Teilzeitbeschäftigung nur Teildienstbezüge erhalten, wird das volle Grundgehalt für die Berechnung verwendet. Die anteilige Kürzung findet hier bei der RDZ-Berechnung statt (s. o.). Sonderzahlungsabschlag Mit der Besoldungsreform im Rahmen des DneuG. wurde die jährliche Sonderzahlung in das Grundgehalt integriert, so dass ab 2012 nur noch 12/12 Dienstbezüge gezahlt werden. Da Pensionäre schon vorher von Teilen der Sonderzahlungen ausgenommen waren, muss nun ein entsprechender Teil der RDB gekürzt werden. Dazu werden von Grundgehalt, Ehegattenzuschlag und ruhegehaltfähigen Zulagen 0,99 % abgezogen ( Einbaufaktor 0,9901 ). Versorgungsabschlag Analog dem gesetzlich Rentenversicherten wird dem Beamten, der vor dem 65. Lebensjahr dienstunfähig wird (schrittweise Anhebung von 63 auf 65), ein Versorgungsabschlag abgezogen. Dieser bleibt aber wie bisher maximiert auf 10,8 % (0,3 % p.m.) von den RDB. Pflegebeitrag Von jeder Pensionsleistung, sowohl (Unfall-) Ruhegehalt als auch Hinterbliebenengeld, wird, unabhängig vom persönlichen Beitrag zur Pfegepflichtversicherung, ein Abzug für Pflegeleistung vorgenommen von 0,975 % der Versorgungsbezüge bis maximal 37,29 EUR (BBG der GKV EUR). Damit erfolgt quasi eine pauschale Beteiligung aller Versorgungsempfänger zu den vergleichsweise höheren Beihilfeleistungen bei stationären Pflegekosten. 13 MVÖD Aktualisierung Beamtenverordnung_Neu._v2indd.indd :59:35

14 Ermittlung des Ruhegehalts Mindestversorgung Die Untergrenze der Versorgungsansprüche ist für den Vollzeitbeschäftigten in der Regel die Mindestversorgung (vgl. S.11). Berechnung der amtsunabhängigen Mindestversorgung (Stand: 01/2012) Amtsabhängige Mindestversorgung Verheirateter Beamter mit vollem Familienzuschlag Grundgehalt Endstufe A ,99 EUR + Familienzuschlag 113,96 EUR Sonderzahlungsabschlag 0,99 % x 65 % 2.271,95 EUR 22,49 EUR 2.249,46 EUR 1.462,15 EUR + Erhöhungsbetrag 30,68 EUR = Mindestversorgung (-Pflege) 1.478,28 EUR Sie beträgt 35 % der jeweiligen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Übersteigen zum Zeitpunkt der Dienstunfähigkeit die tatsächlich erdienten Ansprüche des Betroffenen die Mindestversorgung, werden diese gezahlt. Ein lediger Obersekretär A7, der mit 20 verbeamtet wurde, erreicht die Grenze etwa mit dem 45. Lebensjahr, ein ebensolcher Hauptsekretär A8 etwa mit dem 40. Lebensjahr. Die Mindestversorgung eines ledigen Beamten (ohne Familienzuschlag) beträgt 1.405,65 EUR. Ruhegehaltsberechnung bei Dienstunfähigkeit Im Rahmen der Versorgungsreform 2002 wurde festgelegt, den damaligen Höchstversorgungssatz von 75 % um 4,33 % auf nunmehr 71,75 % für alle bestehenden und zukünftigen Pensionäre zu senken. Nach dem Ende der Übergangszeit findet damit auch wieder die ausgesetzte Zuführung von 0,2 % der künftigen Anpassungen zum Sondervermögen Versorgungsrücklage statt. Der Höchstversorgungssatz von 71,75 % ergibt bei Zugrundelegung von (nach wie vor) 40 Regeldienstjahren somit einen linearen Versorgungsprozentsatz von 1,79375 % pro Jahr RDZ. Die persönliche Anzahl der ruhegehaltfähigen Jahre wird dann mit 1,79375 multipliziert und ergibt damit den persönlichen Versorgungsprozentsatz, maximiert auf 71,75 %. 14 MVÖD Aktualisierung Beamtenverordnung_Neu._v2indd.indd :59:35

15 Die.Formel.für.die.Ermittlung.des.Ruhegehalts.lautet: (RDB - 0,99 %) x Versorgungsprozentsatz - Versorgungsabschlag 10,8 % - Pflegebeitrag 0,975 % = Ruhegehalt Berechnungsbeispiel (01/2012): Oberinspektor,.36.Jahre,.mit.19.in.den.Öffentlichen.Dienst,.verheiratet Grundgehalt 3.165,08. +.Ehegattenzuschlag. 119,68. Aktiver.Dienst +.Zurechnungszeit.(24.x.2/3) 17.Jahre. 16.Jahre. = RDB 3.284,76 RDB - Sonderzahlungsabschlag (0,99 %): 3.284,76-32,52 = 3.252,24 = RDZ 33 Jahre Versorgungsprozentsatz: 33 x 1,79375 = 59,19 % 3.252,24 x 59,19 % = 1.925,00-10,8 % - 0,975 % = 1.700,36 Ruhegehalt (+ ggf. Kinderzuschläge) Wie hoch ist mein derzeitiger Versorgungsanspruch? Die.Versorgungsdienststelle.muss.auf.schriftlichen.Antrag.über.die.personalverwaltende.Behörde.dem.Beamten.Auskunft.über.seine.momentanen.Versorgungsansprüche.erteilen..Natürlich.können.dabei.auch.nur. momentan.geltendes.versorgungsrecht.und.verbindlich.bekannte.werte.(z..b..anerkannte.rdz).zu.grunde. gelegt.werden..dieser.rechtsanspruch.wurde.erstmalig.im.dneug.2009.festgeschrieben.. Als.Service.bietet.Ihnen.der.MÜNCHENER.VEREIN.eine.kostenlose.(natürlich.unverbindliche).Ermittlung. Ihrer.Versorgungsanwartschaften.an. Nutzen.Sie.dazu.bitte.den.Vordruck.auf.Seite.22.dieser.Broschüre. Unfallruhegehalt Wird.der.Beamte.durch.einen.Dienstunfall. dienstunfähig,.so.erhält.er.ein..höheres.. Unfallruhegehalt..Dieses.unterscheidet.sich.in. der.berechnung.in.einigen.punkten.von.der. Ruhegehaltsberechnung:. Berechnungsgrundlage.ist.die.Endstufe.der.. Besoldungsgruppe.(statt.Bezüge.vor.2.Jahren). Wertigkeit.der.Zurechnungszeit.1/3.(statt.2/3). Unfallbonus.20.%-Punkte.auf.den.persön-. lichen.versorgungsprozentsatz. Kein.Versorgungsabschlag. Mindestversorgungssatz.66,67.%. Höchstversorgungssatz.75.%.(statt.71,75.%) 15 MVÖD Aktualisierung Beamtenverordnung_Neu._v2indd.indd :59:37

16 Für vorgenannten Oberinspektor ergäbe sich also bei Dienstunfall folgende Rechnung: Berechnungsbeispiel (01/2012): Grundgehalt Endstufe 3.380,56 Aktiver Dienst 17 Jahre + Ehegattenzuschlag 119,68 = RDB 3.500,24 RDB - Sonderzahlungsabschlag (0,99 %): 3.500,24-34,65 = 3.465,59 + Zurechnungszeit (24 x 1/3) 8 Jahre = RDZ 25 Jahre Versorgungsprozentsatz: 25 x 1,79375 = 44,84 % + 20 %-Punkte = 64,84 %, jedoch min. 66,67 % 3.465,59 x 66,67 % = 2.310,39-0,975 % = 2.287,87 Unfallruhegehalt (+ ggf. Kinderzuschläge) Für die Mindestunfallversorgung gilt ein fiktiver Versorgungsprozentsatz von 75 %. Unfallausgleich Erhöhtes Unfallruhegehalt/ Einsatzunfall Neben dem URG können zusätzliche Ansprüche auf Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz entstehen, wenn neben der Dienstunfähigkeit auch ein Prozentsatz Grad der Schädigungsfolgen (ehem. MdE) vorliegt. Ab 30 % GdS wird eine Grundrente als Unfallausgleich gewährt. Versorgungsansprüche auf einmalige Unfallentschädigung oder im Rahmen eines qualifizierten Dienstunfalles mit erhöhtem Unfallruhegehalt (z. B. für Polizisten oder Feuerwehrbeamte bei lebensgefährlichen Einsätzen) sollen wegen der Komplexität der Regelungen hier unbetrachtet bleiben. Gleiches gilt für Soldaten oder Beamte nach einem Einsatzunfall für Leistungen nach dem Einsatzversorgungsgesetz. Altersversorgung des Beamten/Richters Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze Besondere Altersgrenze für Polizeivollzugsbeamte und Feuerwehrbeamte Beamte auf Lebenszeit ohne besondere Altersgrenze treten mit Vollendung des 67. Lebensjahres in den Ruhestand. Für Beamte, die nach dem geboren sind, wird die Altersgrenze wie folgt angehoben: Polizei-Vollzugsbeamte und Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst treten mit Vollendung des 62. Lebensjahres in den Ruhestand; Landesrecht kann abweichen. Für Beamte, die nach dem geboren sind, wird die Altersgrenze wie folgt angehoben: 16 MVÖD Aktualisierung Beamtenverordnung_Neu._v2indd.indd :59:37

17 Geburtsjahr Geburtsmonat Anhebung um Monate Altersgrenze Jahr Altersgrenze Monat Geburtsjahr Geburtsmonat Anhebung um Monate Altersgrenze Jahr Altersgrenze Monat Antragsaltersgrenze Der Beamte mit allgemeiner Altersgrenze 67 hat die Möglichkeit, sich auch ohne Dienstunfähigkeit auf eigenen Wunsch vorzeitig in den Altersruhestand versetzen zu lassen. Dabei wurde die bisherige, auf Endalter 65 beruhende Regelung beibehalten und die Antragsaltersgrenze beim 63. Lebensjahr belassen. Jeder Monat des vorzeitigen freiwilligen Ruhestandes wird mit einem Versorgungsabschlag von 0,3 % auf das bis dahin erreichte Versorgungsniveau angerechnet, so dass sich der maximale Versorgungsabschlag auf 48 x 0,3 = 14,4 % erhöht. Abschlagsfrei kann die Antragsaltersgrenze nur ge-. nutzt werden, wenn sie erst mit dem 65. Lebens-. jahr beantragt wird und gleichzeitig bereits 45 berücksichtigungsfähige Dienstjahre vorliegen. Damit ergibt sich unter der Voraussetzung, dass der Betreffende mit 63 nach 40 Dienstjahren bereits seinen normalen Höchstversorgungssatz von 71,75 % erreicht hat einschließlich Pflegebeitrag und Einbaufaktor ein neuer Höchstversorgungssatz von 60,2 %. Altersversorgung der Beamten 67 Vorzeitiger Ruhestand vor 67 wird zusätzlich eingerechnet Bei Ausnutzen der Antragsaltersgrenze mit 63 Jahren beträgt der Versorgungsabschlag nochmal 14,4 % auf das bis dahin erreichte Versorgungsniveau, bei 71,75 % dann einschließlich weiterer Abzüge also ein endgültiger Versorgungsprozentsatz von 60,2 %! 100 % 80 % Laufende Dienstbezüge 60 % 40 % 20 % 0 % 100 % 75 % 71,75 % 66,6 % 60 % Höchstversorgung bis 2001 Höchstversorgung ab 2011 Antragsaltersgrenze alt (63/65) NEU: Antragsaltersgrenze (63/67) Quelle: Jochen Graffmann 17 MVÖD Aktualisierung Beamtenverordnung_Neu._v2indd.indd :59:37

18 Versorgungssituation Es ergeben sich also drei wesentliche. Möglichkeiten:..besondere Altersgrenze mit 62 für Vollzugsdienst-/Einsatzdienst-Beamte..Antragsaltersgrenze mit 63 für sonstige Beamte..allgemeine Altersgrenze mit 67 für sonstige Beamte Zu berücksichtigen für die Altersversorgung. ist dabei:..reduzierung der Beiträge für die Restkosten- Krankenversicherung wegen Anstieg des Beihilfebemessungssatzes von 50 % auf 70 %..für Beamte mit besonderer Altersgrenze, ganz im Gegenteil, Hinzukommen und Neu-. Finanzierung einer Restkosten-Kranken-. versicherung, soweit sie bisher Anspruch auf Heilfürsorge hatten (z. B. Bundespolizei) wegen Aufleben des Beihilfeanspruches..geringerer Steuersatz und Freibetrag als Pensionär..Abzug für Pflegeleistung in Höhe von 0,975 % (max. 37,29 EUR/BBG) von allen Versorgungsbezügen (unabhängig von der weiter zu bezahlenden Pflegepflichtversicherung). Wenn wir unterstellen, dass der in den Ruhestand Tretende tatsächlich bereits 71,75 % erreicht hat was bei vielen gar nicht erst der Fall sein wird ergeben sich folgende Werte:..für den Beamten mit allgemeiner Altersgrenze und einer Brutto-Versorgungslücke von 28,25 % eine Netto-Lücke von ca. 20 % des letzten Nettoeinkommens..für den Beamten mit Antragsaltersgrenze 63 und einer Brutto-Lücke von 39 % mindestens eine Netto-Lücke von 25 % des letzten Nettoeinkommens..für den Beamten mit besonderer Altersgrenze 62 und der hinzukommenden neuen Krankenversicherungsbelastung ebenso eine Netto-Lücke von mindestens 25 % der letzten Netto-Bezüge. Versorgungslücke Unter Zugrundelegung der Laufbahnziele A8 /. A12 / A15 und der heutigen Besoldung und Berücksichtigung einer notwendigen Dynamisierung der Summen für die Einkommens-/ Kostenanpassung ergibt sich als Altersversorgungs-Bedarf mit Wert 2012: mittlerer Dienst gehobener Dienst höherer Dienst 700 EUR 900 EUR EUR Die Versorgungslage des BaL bei eigener Kündigung Der Beamte, der kündigt oder aus sonstigem Grund das Beamtenverhältnis verlässt, wird wie der Beamte auf Widerruf in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert (vgl. Seite 10). Das führt zu erheblichen finanziellen Einbußen, da die gesetzliche Rentenversicherung gegenüber der Beamtenversorgung keine Vollversorgung darstellt und darüber hinaus der Beamte mit seinem auf Grund fehlender Sozialabgaben vergleichsweise niedrigem Bruttoeinkommen erheblich schlechter gestellt ist als ein netto gleichviel verdienender Angestellter. In der Regel führt die Altersrente einer Nachversicherung etwa zu einer Halbierung der Summe des erreichten Ruhegehaltsanspruchs. Die Mitnahme ( Portabilität ) von erreichten Altersversorgungsansprüchen aus dem Beamtenverhältnis ist nach wie vor nicht möglich. 18 MVÖD Aktualisierung Beamtenverordnung_Neu._v2indd.indd :59:37

19 Hinterbliebenenversorgung Sterbegeld Witwenabfindung Anders als der gesetzlich Kranken-/Rentenversicherte erhalten die Hinterbliebenen zunächst neben den Bezügen des Sterbemonats zusätzlich zwei laufende Dienstbezüge des Verstorbenen als Sterbegeld. Hinterbliebenengeld Das Witwengeld beträgt 55 % des Ruhegehalts, das der Verstorbene erhalten hat oder hätte erhalten können, wenn er am Todestag. in den Ruhestand getreten wäre. Ausnahme: Witwen, deren Ehe vor dem geschlossen wurde und bei denen mindestens ein Ehepartner vor dem geboren ist, erhalten ein Witwengeld von 60 %.. Berechnungsgrundlage Der Berechnung des Witwengeldes ist das Ruhegehalt zu Grunde zu legen, das sich vor Anwendung von Ruhens-, Kürzungs- und Anrechnungsvorschriften ergibt.. Witwengeld-Kürzung War die Witwe mehr als 20 Jahre jünger und ist aus der Ehe kein Kind hervorgegangen, wird das Witwengeld gekürzt: für jedes angefangene Jahr des Altersunterschiedes über 20 Jahre um 5 %. Maximal darf die Kürzung 50 % betragen.. Rücknahme der Kürzung Nach fünfjähriger Dauer der Ehe werden für jedes angefangene Jahr ihrer weiteren Dauer dem gekürzten Betrag 5 % hinzugesetzt, bis der volle Betrag wieder erreicht ist.. Wann wird kein Witwengeld bezahlt? Wenn die Ehe mit dem Verstorbenen.. nicht mindestens 1 Jahr gedauert hat. Wenn die Ehe erst nach dem Eintritt in.. den Ruhestand geschlossen wurde. Hinterbliebene mit Anspruch auf Hinterbliebenengeld erhalten im Falle einer Wiederverheiratung eine Abfindung. Diese beträgt das 24-fache der Monatsrente nach Anwendung von Anrechnungs-, Kürzungs- und Ruhensvorschriften. Halbwaisen werden bei der Wiederverheiratung versorgungsrechtlich zu Vollwaisen. Wenn die Ehe der wiederverheirateten Witwe aufgelöst wird, lebt der Anspruch auf Witwengeld wieder auf. Bei der Rückzahlung der Abfindung wird die Zeit der Verheiratung anteilig angerechnet. Waisengeld Kinder im Familienzuschlag eines verstorbenen Beamten auf Lebenszeit, Ruhestandsbeamten oder eines Beamten auf Probe (bei Tod durch die Folgen eines Dienstunfalls/-beschädigung) erhalten Waisengeld. Waisengeldberechtigt sind die leiblichen und selbst angenommenen Kinder. Stief- und Pflegekinder haben keinen Anspruch auf Waisengeld sowie angenommene Kinder nach Vollendung des 65. Lebensjahres. Der Anspruch auf Waisengeld ist ein eigenständiger Anspruch, der unabhängig von einem Witwengeldanspruch besteht. Das Waisengeld beträgt für die Halbwaise 12 %. und für die Vollwaise 20 % des Ruhegehalts des Beamten. Zusammentreffen von Witwenund Waisengeld Witwen- und Waisengeld dürfen zusammen den Betrag des ihrer Berechnung zu Grunde zu legenden Ruhegehalts nicht übersteigen. 19 MVÖD Aktualisierung Beamtenverordnung_Neu._v2indd.indd :59:37

20 sonderthemen Altersteilzeit DNeuG!.Wer.ab.dem.55..Lebensjahr.in.die. Altersteilzeit.gehen.möchte,.muss.entweder. schwerbehindert.sein.oder.in.einem.behördlichen.bereich.mit.stellenabbau.tätig.sein.. DNeuG!.Ein.Rechtsanspruch.bestand.mit.dem. 60..Lebensjahr..Dieser.Rechtsanspruch.entfällt.. Wer.mit.60.künftig.in.die.Altersteilzeit.gehen. will,.bedarf.der.ausdrücklichen.zustimmung. des.dienstherrn.. Besoldungsrechtliche Regelung: Der.Beamte.erhält.bei.der.Altersteilzeit.anteilige. Dienstbezüge..wie.bei.einer.normalen.Teilzeitbeschäftigung..zuzüglich.eines.Altersteilzeitzuschlages..Er.behält.83.%.seiner.letzten.Netto- Bezüge.. Versorgungsrechtliche Auswirkung: Die.Zeit.der.Altersteilzeit.ist.zu.9/10. ruhegehaltfähig. Begrenzte Dienstfähigkeit Bei.der.begrenzten.Dienstfähigkeit.handelt.es. sich.nicht.um.eine.teilzeitbeschäftigung,.weil. der.beamte.die.persönlich.höchstmögliche. Leistung.erbringt..Die.begrenzte.Dienstfähigkeit.unterstützt.den.im.DNeuG.zwingend. vorgeschriebenen.grundsatz. Rehabilitation. vor.versorgung.. Eine.begrenzte.Dienstfähigkeit.liegt.vor,.wenn. der.beamte.unter.beibehaltung.des.bisherigen. Amtes.die.Dienstpfl.ichten.noch.mindestens.mit. der.hälfte.der.regelmäßigen.arbeitszeit.erfüllen. kann..die.feststellung.trifft.der.amtsarzt..die. Feststellung.der.begrenzten.Dienstfähigkeit.ist. zugleich.eine.teildienstunfähigkeit..eine.geringerwertige.tätigkeit.muss.der.beamte.nicht.annehmen..dies.geht.nur.mit.seiner.zustimmung.. Besoldungsrechtliche Regelung: Bei.begrenzter.Dienstfähigkeit.wird.die.Besoldung.entsprechend.der.reduzierten.Arbeitszeit. gezahlt,.mindestens.aber.in.höhe.des.mindestruhegehalts,.erhöht.um.einen.teildienstfähigkeitszuschlag.. Versorgungsrechtliche Auswirkung: Die.Zeit.ist.grundsätzlich.in.dem.Umfang.ruhegehaltfähig,.der.dem.Verhältnis.der.ermäßigten. zur.regelmäßigen.arbeitszeit.entspricht.. Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehalts ( 14a BeamtVG) Wird.der.Beamte.vor.dem.65..Lebensjahr.wegen.Erreichens.einer.besonderen.Altersgrenze. bzw..wegen.dienstunfähigkeit.in.den.ruhestand.versetzt.und.es.bestehen.außer.einem. Ruhegehaltanspruch.noch.Rentenansprüche. aus.der.gesetzlichen.rentenversicherung,.wird. unter.umständen.das.ruhegehalt.vorübergehend.erhöht..vorausgesetzt,.mit.versetzung.in. den.ruhestand.werden.noch.keine.rentenansprüche.gezahlt,.sondern.sie.werden.erst.später. fällig..diese.versorgungslücke.entsteht,.wenn. der.beamte.vor.dem.beamtenverhältnis.einer. rentenversicherungspflichtigen.tätigkeit.nachgegangen.ist..für.max..120.monate.pflichtbeitragszeiten.in.der.gesetzlichen.rentenversicherung.(nach.dem.17..lebensjahr).erhöht.sich. der.erdiente.versorgungsprozentsatz.pro.grv- Jahr.um.ca..1.%-Punkt..Die.Erhöhung.wird.nur. dann.gewährt,.wenn.der.versorgungsprozentsatz.des.ruhegehalts.noch.nicht.67.%.überschritten.hat..mit.einsetzen.der.grv-leistung. (Altersrente).erlischt.die.Erhöhung..Siehe.dazu. unten. Zusammentreffen.mit.Renten. 20 MVÖD Aktualisierung Beamtenverordnung_Neu._v2indd.indd :59:39

21 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen ( 53 BeamtVG) Auf das Ruhegehalt werden zusätzliche Erwerbseinkommen auf die so genannten nicht erdienten Teile angerechnet. Es wird bei der Anrechnung von Einkünften nicht mehr zwischen Einkommen innerhalb und außerhalb des Öffentlichen Dienstes unterschieden. Bezieht ein Beamter neben seinem Ruhegehalt noch ein Einkommen, wird zunächst das Einkommen in voller Höhe gezahlt. Das Ruhegehalt ruht jedoch bis auf nicht zu kürzende 20 %, wenn das Ruhegehalt und die weiteren Einkommen eine bestimmte Höchstgrenze (s. u.) übersteigen. Das Ruhen des Versorgungsbezuges bedeutet nicht Zahlungsaufschub, sondern Zahlungsverlust! Erwerbseinkommen Das sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder selbständiger Arbeit aus Gewerbebetrieb sowie aus Land- und Forstwirtschaft. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen werden nicht angerechnet, weil sie nicht tätigkeitsgebunden sind. Nicht erdiente Teile (Sozialbestandteile) sind: Zurechnungszeit dienstunfallbedingte Erhöhungen Zeiten im einstweiligen Ruhestand Höchstgrenze bei Dienstunfähigkeit Die Höchstgrenze beträgt für den Ruhestandsbeamten, der wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand getreten ist, 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe seiner Besoldungsgruppe, zuzüglich Familienzuschlag und 400 EUR (Geringfügigkeitsgrenze). Erreicht der Versorgungsberechtigte seine Regelaltersgrenze, werden nur noch Erwerbseinkommen aus einer Verwendung innerhalb des Öffentlichen Dienstes angerechnet. Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge ( 54 BeamtVG) Die Höchstgrenze beim Zusammentreffen von mehreren Versorgungsbezügen beträgt 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe, zuzüglich des Familienzuschlags. Beim Zusammentreffen von Ruhegehalt und Witwengeld sind mindestens 20 % des Witwengeldes (ohne Familienzuschlagsunterschiedsbetrag) anrechnungsfrei. Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten ( 55 BeamtVG) Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und VBL/ZVK werden in voller Höhe gezahlt. Zusammen mit einem Ruhegehalt dürfen sie jedoch die Höchstgrenze der Beamtenversorgung von 71,75 % aus der Endstufe der Besoldungsgruppe nicht übersteigen. Ein überschießender Betrag wird bei der Ruhegehaltssumme gekürzt. Es sind jedoch mindestens 40 % der Rente anrechnungsfrei. 21 MVÖD Aktualisierung Beamtenverordnung_Neu._v2indd.indd :59:39

22 Versorgungsanalyse Fax-Nr. 089/ Sehr geehrte/r Interessent/in! Ihr MÜNCHENER VEREIN bietet Ihnen die Möglichkeit, sich Ihre persönlichen derzeitigen Ruhegehalts- Ansprüche für den Fall einer Dienstunfähigkeit kostenlos ermitteln zu lassen. Bitte schicken oder faxen Sie uns den ausgefüllten Vordruck. Name Adresse Geb.-Datum Telefon Verheiratet ja nein Kinder im Familienzuschlag ja nein Laufbahndaten Beamter/in Richter/in Vollzugsdienst/Einsatzdienst Funktion Anwärter/Referendar Beamter/Richter auf Probe Beamter/Richter auf Lebenszeit Besoldung Bundesbesoldung Landesbesoldung Land Ordnung A B C W R Gruppe Stufe ruhegehaltfähige Zulagen EUR Eintritt in den Öffentlichen Dienst Zeit in der Gesetzlichen Rentenversicherung außerhalb des ÖD Jahre/Monate. Ausbildungs-/Studienzeiten mit Abschluss soweit Voraussetzung für die Laufbahn von M/J bis M/J Zeiten im Öffentlichen Dienst (inkl. Wehr-/Ersatzdienst) von M/J bis M/J Vollzeit Teilzeit Tarifbesch. % % % Daten für Hinterbliebenengeld Geb.-Datum Ehegatte Geb.-Datum Kind 1 Geb.-Datum Kind 2 Eheschließung am Ihr Berater: Geb.-Datum Kind 3 Geb.-Datum Kind 4 Ja, ich möchte die MV-Broschüre Beamtenrecht Beihilferecht MÜNCHENER VEREIN Versicherungsgruppe, Geschäftsbereich Öffentlicher Dienst Pettenkoferstr. 19, München, Tel. 0800/ (kostenfrei aus dem dt. Festnetz), verbaende@muenchener-verein.de, MVÖD Aktualisierung Beamtenverordnung_Neu._v2indd.indd :59:40

23 Profession die Dienstunfähigkeitsversicherung Die maßgeschneiderte Absicherung für:..beamtinnen und Beamte Richterinnen und Richter Maximale Sicherheit sofort ab Vertragsbeginn allgemeiner Dienstfähigkeit leisten wir für 48 Monate. Damit ist ein Ausgleich, z. B. für entfallene Zulagen, weitestgehend möglich...endet das Beamtenverhältnis nach der Anwärterzeit, bleibt Berufsunfähigkeitsschutz bestehen. Bei späterer erneuter Verbeamtung ist ein Wechsel in die Dienstunfähigkeitsversicherung möglich...finanzielle Sicherheit im Leistungsfall durch Befreiung von der Beitragszahlung sowie durch Zahlung der vereinbarten monatlichen Dienstunfähigkeitsrente...Die Leistungen werden innerhalb der vorgesehenen Altersgrenzen unmittelbar auf Grund der Entscheidung des Dienstherrn, den Beam-. ten wegen Dienstunfähigkeit zu entlassen. oder in den Ruhestand zu versetzen, erbracht...beamte erhalten, unabhängig vom Status, volle Leistungen, solange sie Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag nach dem Beamtenversorgungsgesetz beziehen, Beamte auf Widerruf bzw. auf Probe mindestens für 48 Monate...Absicherung der speziellen Dienstunfähigkeit für Beamte im Vollzugsdienst oder Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst auf Wunsch. Die Leistung erfolgt bei Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand wegen Vollzugsdienstunfähigkeit..Bei Vollzugsdienstunfähigkeit und Versetzung in den Verwaltungsdienst bei bestehender Leistungen komfortabel, umfassend und bedarfsgerecht.weltweiter Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung..Individuelle Gestaltung der Versicherungs und Leistungsdauer..Dynamische Erhöhung des Versicherungsschutzes zum Ausgleich der Inflation möglich..verzicht auf die abstrakte Verweisung, d. h. wir verweisen Sie im Leistungsfall nicht auf eine andere Tätigkeit..Voller Versicherungsschutz auch bei Erhöhung des privaten/beruflichen Versicherungsrisikos..Nachversicherungsgarantie bei Veränderung der Lebensumstände, z. B. Beförderung, Heirat, Geburt eines Kindes oder Erwerb einer Immobilie, ohne weitere Gesundheitsprüfung.Vereinbarung von Beitragspausen bei unverändertem Versicherungsschutz, während der Elternzeit sogar bis zu 36 Monaten, möglich Einfach den Coupon ausfüllen, heraustrennen und in einem Fensterkuvert per Post versenden. Informations-coupon Ja, ich will mich unverbindlich informieren Bitte senden Sie mir Informationen über: Günstige Beihilfe-Restkosten-Versicherung Zusatzversicherungen für Heilfürsorge Unfallvorsorge Dienstunfähigkeitsversicherung Haftungsvorsorge Diensthaftpflichtversicherung Altersvorsorge sichere Konzepte Ich wünsche eine persönliche Beratung. Am besten bin ich zu erreichen Meine Anschrift: Vorname, Name: Straße/Nummer: PLZ/Ort: Telefon/Fax: Mobil: Geburtsdatum: Beruf: Ich bin jederzeit widerruflich damit einverstanden, dass die Gesellschaften der MÜNCHENER VEREIN Versicherungsgruppe einschließlich der Münchener Assekuranz Vermittlungs-GmbH sowie deren Außendienstpartner mit mir wegen meines Vertrages und in sonstigen Versicherungsangelegenheiten per Telefon, Fax oder in Kontakt treten. ja / nein am: um: Uhr Ort, Datum Unterschrift 23 MVÖD Aktualisierung Beamtenverordnung_Neu._v2indd.indd :59:40

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