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1 Das neue Jugendschutz-Präfix Päfi für Presseprodukte mit Alterskennung Das neue Jugendschutz-Präfix Bundesverband Presse-Grosso e.v. für Presseprodukte mit Alterskennung Udo Schlaghecken Christoph Schley Köln, 29. Juni 2011 Bundesverband Presse-Grosso e.v. Udo Schlaghecken Christoph Schley Köln, 29. Juni 2011

2 Jugendschutzpräfix Agenda 1 Besonderheiten des Presse-Vertriebssystems 2 Der pressespezifische GTIN 3 Jugendschutz im Pressevertrieb 4 Jugendschutz-Initiative: Das neue Präfix 5 VMP: Das ECR-System für Presse Bundesverband Presse-Grosso 2

3 Pressefreiheit Rechtliche Grundlage des Pressevertriebs Artikel 5 Grundgesetz (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Bundesverband Presse-Grosso 3

4 Pressefreiheit Rechtliche Grundlage des Pressevertriebs Preisbindung Dispositionsrecht Neutralität Alleinvertriebsrecht Verwendungsbindung Remissionsrecht Effizienz der Mediennutzung Publizistische Effizienz Wirtschaftliche Effizienz Distributive Effizienz Bundesverband Presse-Grosso 4

5 Preisinformation Presseprodukte Pressecode Artikel = die Objektausgabe VDZ-Nummer Prüfziffer ADD ON Warengruppe Presse 419 = 7 Prozent 414 = normaler Steuersatz VK-Preis Folgenummer Aufgrund der Besonderheiten des Presse-Vertriebssystems wurde für Zeitungen und Zeitschriften eine spezifische EAN-/ GTIN-Struktur festgelegt. Wichtig: für Presse wird im Einzelhandel in der Regel keine Stammdatenpflege vorgenommen. Die Kassenroutine bedient sich nicht des PLU-Verfahrens, sondern der sogenannten vereinfachten Erkennungsroutine (Entnahme des gebundenen VKP aus dem EAN/ GTIN) Bundesverband Presse-Grosso 5

6 Jugendschutz Kennzeichnungspraxis im Pressevertrieb Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften mit Datenträgern Bundesverband Presse-Grosso 6

7 Jugendschutz Artikel 5 Grundgesetz und Jugendschutz Artikel 5 Grundgesetz: Meinungs-,Informations- und Pressefreiheit Groß- und Einzelhandel vertreiben Presse und sonstige Medien, die Außenseitermeinungen beinhalten (z.b. in den Bereichen Politik, Religion, Wirtschaft, Moral etc.) Einschränkend wirken die Bestimmungen des Jugendschutzes Aufgabe: Fernhalten schädlicher Einflüsse der Erwachsenenwelt auf Kinder/Jugendliche zum Schutze der ungestörten Persönlichkeitsentwicklung jugendgefährend sind Trägermedien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen g Persönlichkeit zu gefährden. Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien Bundesverband Presse-Grosso 7

8 Jugendschutzrevers Vertriebsbeschränkungen und -verbote Vertriebsbeschränkungen und -verbote Presse Trägermedien mit Indizierung durch die BPjM und deren Bekanntgabe dürfen nach 15 Abs. 1 JSchG u. a. Jugendlichen Personen nicht angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden nicht im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, Kiosken und anderen nicht betretbaren Verkaufsstellen vertrieben, verbreitet, verliehen oder dazu vorrätig gehalten werden In Verkaufsstellen, die Kunden zu betreten Pflegen (Ladengeschäfte) nicht jugendlichen Personen (unter 18 Jahren) angeboten, überlassen oder zugänglich gemacht werden. Verkauf nur unter der Ladentheke an Erwachsene - Kein Anbieten in einsehbaren Regalen! Bundesverband Presse-Grosso 8

9 Jugendschutzrevers Vertriebsbeschränkungen und -verbote Vertriebsbeschränkungen und -verbote Presse Schwer jugendgefährdende d d Trägermedien ( 15 Abs. 2 JuSchG): Genannte Vertriebsbeschränkungen gelten entsprechend! Dies sind Trägermedien, deren Inhalte volksverhetzend, gewaltverherrlichend oder pornografisch sind und die offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit schwer zu gefährden. Generelles Vertriebsverbot u. a. für Schriften, die gegen g Strafnormen verstoßen, z. B. 131 StGB (Gewaltverherrlichung) oder 184a bis 184c StGB (Verbreitung harter Pornografie Kinder-, Jugend-, Gewalt- und Tierpornografie) Bundesverband Presse-Grosso 9

10 Jugendschutzrevers Vertriebsbeschränkungen und -verbote Vertriebsbeschränkungen und -verbote Datenträger (DVDs, CD-ROMs etc.) Film/Spiel (Vollversion), 12 Oberste Landesbehörden/Organisationen der freiwilligen Selbstkontrolle* müssen prüfen und Alterskennzeichen vergeben: Vertrieb zulässig an die jew. Altersgruppen Auszüge von Film/Spiel vertrieben mit periodischer Druckschrift, 12 Abs. 5 Keine Alterskennzeichnung erforderlich, wenn Anbieter/ Organisation der freiwilligen illi Selbstkontrolle t ll fehlende Jugendbeeinträchtigung feststellt und dies deutlich kennzeichnet: dann freier Vertrieb Informations- und Lehrprogramme, 14 Abs. 7 Anbieter kann Produkte mit solcher Kennzeichnung auszustatten: dann freier Vertrieb Bundesverband Presse-Grosso 10

11 Jugendschutzkennzeichen Welche Medien sind betroffen? Medien Zeitungen und Zeitschriften selbst Keine Jugendschutzkennzeichen! Prüfung auf Antrag (nachträglich) durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) Bei Jugendgefährdung: Listeneintrag (sog. Indizierung) und Bekanntgabe Folge: Medien unterliegen bestimmten Vertriebs-, Verbreitungs- und Werbebeschränkungen und dürfen nur noch Erwachsenen zugänglich gemacht werden. Datenträger (CDs, DVDs, CD-ROMs) Jugendschutzkennzeichen nach institutioneller Vorprüfung (FSK, USK, DT-Control) vor Vertriebsbeginn: Datenträger mit Film (Vollversion): FSK-Kennzeichen Spiel (Vollversion) USK-Kennzeichen Folge: Vertrieb nur an die entsprechende Altersgruppe! Film/Spiel (Auszüge) mit periodischer Druckschrift: DT-Control-Kennzeichen,, 12 Abs. 5 JSchG Info- oder Lehrprogramm, 14 Abs. 7JSchG, Folge: Altersunbeschränkter freier Vertrieb Bundesverband Presse-Grosso 11

12 Jugendschutz Datenträger Filme und Spiele (Vollversion) Art der Medien Filme Spiele Jugendschutzkennzeichen für (Vollversion) (Vollversion) Vollversionen von Filmen und Spielen. FSK USK Freigabepflicht nach Ohne Altersbeschränkung Jugendschutzgesetz (erfolgt für bestimmte Altersgruppen) Freigegeben ab 6 J. Landesbehörden haben Freigegeben g ab 12 J. behördliche Freigaben übertragen auf Organisationen i der Freiwilligen Selbstkotrolle: Freigegeben ab 16 J. Keine Jugendfreigabe FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) USK (Unterhaltssoftware- Selbstkontrolle) Bundesverband Presse-Grosso 12

13 Jugendschutz Freiwillige Anbieterkennzeichnungen Jugendschutzkennzeichen h für Auszüge von Filmen und Spielen, die im Verbund mit periodischen Druckschriften vertrieben werden ( 12 Abs. 5 JSchG), für Informations-, Instruktions- oder Lehrprogramme ( 14 Abs. 7 JSchG) sowie Audio-CDs, Hörbücher etc. unterfallen der freiwilligen Anbieterkennzeichnung. Anbieter ist i.d.r. der Hersteller Gekennzeichnete Datenträger dürfen ohne Altersbeschränkung frei vertrieben werden! * DT-Control (Interessengemeinschaft Selbstkontrolle elektronischer Datenträger im Pressevertrieb) Bundesverband Presse-Grosso 13

14 Jugendschutz Kennzeichnungspraxis im Pressevertrieb Grundsatz 12 Abs. 2 JSchG Doppelte Kennzeichnung (Titelblatt und Datenträger) 1. Frontseite der Hülle (dem Titelblatt der Druckschrift) links unten (Fläche mindestens Quadratmillimetern und 2. auf Bildträger selbst also der CD, CD-Rom oder DVD auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern Erleichterungen seit Juni 2009 (Ausnahmegenehmigung durch Oberste Landesjugendbehörde Rheinland-Pfalz) Datenträger direkt auf Titelseite befestigt (z.b. aufgeklebt): Anbringung des Kennzeichens auf dem Datenträger bzw. dessen Hülle genügt (Einfache Kennzeichnung) Datenträger im Heft eingelegt: Es bleibt bei doppelter Kennzeichnung auch auf dem Zeitschriftentitel. Dabei aber: Mehr Spielraum bei der Platzierung: Es reicht eine Platzierung im unteren Drittel aus Bundesverband Presse-Grosso 14

15 Jugendschutz Kennzeichnungspraxis im Pressevertrieb Status Quo als Ausgangsbasis zur Entwicklung des neuen Jugendschutz-Präfix für Presseprodukte mit Alterskennung Bundesverband Presse-Grosso 15

16 Jugendschutz-Initiative Presseprodukte mit elektron. Datenträgern Jugendschutzrecht stellt hohe Anforderungen an Unternehmen des Einzelhandels. Zur Unterstützung des produktivitätsorientierten Kassen-Checkout wünscht der Einzelhandel - zusätzlich zu der vorhandenen Kennzeichnung - in Analogie zu anderen jugendschutzrelevanten Warengruppen (z. B. Tabakwaren /Alkohol) eine softwarebasierte Erkennungsroutine, so dass die Kasse beim Scanning von jugendschutzrelevanten Objektausgaben ein akustisches und/ oder optisches Signal gibt, was das Personal auf die gesetzlich vorgeschriebene Prüfpflicht bzw. die erforderliche Sichtprüfung hinweist. Die Software-Routinen, die für andere Warengruppen (z. B. Tabakwaren/ Alkohol) realisiert wurden, bedingen eine folgespezifische Stammdatenpflege in Verbindung mit dem Price-look-up -Verfahren; dies ist bei Presse nicht zu leisten bzw. nicht zielführend. Deshalb wurde mit Interessenvertretern des Einzelhandels und der Verlage der nachfolgend beschriebene, alternative Lösungsweg erarbeitet und zur Umsetzung bei GS1 Germany beantragt. Bundesverband Presse-Grosso 16

17 Neues Jugendschutz-Präfix Differenzierung nach Mehrwertssteuersatz Presseartikel mit Altersbeschränkung bzw. für Objektausgaben mit einer FSK- oder USK-Alterserkennung > 0 Jahre 439 Objektausgaben zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz 434 Objektausgaben zum vollen Mehrwertsteuersatz Spätestens am 1. Januar 2012 soll das neue Präfix seitens der Verlage und Handelsstufen in die betrieblichen Prozesse integriert sein. Bundesverband Presse-Grosso 17

18 Neues Jugendschutz-Präfix Anforderungen 1. Die direkte Entnahme des gebundenen Brutto-VKP aus dem Strichcode- Symbol bleibt weiterhin gewährleistet. 2. Kasse gibt bei Erkennung des Jugendschutz-Präfix ein akustisches und/ oder optisches Signal, so dass vom Personal eine gezielte Sichtprüfung erfolgt. 3. Auch Objektausgaben b mit dem Jugendschutzpräfix müssen selektiert, t zwischengespeichert und zwecks Bestandsermittlung und bedarfsgerechter Nachlieferung im Rahmen des VMP-Verfahrens* an die Presse-Grossisten übermittelt werden. * VMP steht für Verkaufstägliche Marktbeobachtung am POS, eines der größten ECR-Projekte in BRD und im europäischen Ausland. Bundesverband Presse-Grosso 18

19 Jugendschutz Jugendschutzkennzeichnungen Jugendschutz-Präfix Päfi zur Entlastung t des Handels Presse (Zeitungen und Zeitschriften) selbst Keine Jugendschutzkennzeichen h! Prüfung nur auf Antrag (nachträglich) durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) Grundsätzlich: auch Prüfpflicht des Groß- und Einzelhandels Entlastung des Handels durch Jugendschutz-Präfix bei Titeln, die durch BPjM bereits als jugendgefährdend eingestuft (indiziert) sind dauerindizierten Titeln durch das BPjM (für 3 bis 12 Monate) offensichtlich jugendgefährdende Titel (verlagsseitige Entscheidung maßgeblich) Ansonsten: Bei ungeprüften Titeln des BPjM, insb. bei Grenzfällen: Juristische Vorprüfung durch Prüfpool des Presse-Grosso und Vertriebsempfehlungen für Handel Presse (Zeitungen und Zeitschriften) mit Datenträgern t (CDs, DVDs, CD-ROMs) Jugendschutzkennzeichen nach institutionelle Vorprüfung (FSK, USK, DT-Control) vor Vertriebsbeginn: 1. Altersfreigabekennzeichen mit Präfix-Relevanz FSK-Kennzeichen (Vollversion Filme)>0Jahre USK-Kennzeichen (Vollversion Spiele)>0 Jahre 2. Anbieterkennzeichnungen ohne Präfix-Relevanz FSK-Kennzeichen (Vollversion Filme): 0Jahre USK-Kennzeichen (Vollversion Spiele): 0 Jahre DT-Control-Kennzeichen, 12 Abs. 5 JSchG (Auszüge von Filmen und Spielen) Info- oder Lehrprogramm, 14 Abs. 7JSchG Freiwillige Anbieterkennzeichnungen Bundesverband Presse-Grosso 19

20 VMP Das ECR-System für Presse Was ist VMP? Begriff: VMP ist das Sammeln und Verwerten aktueller Abverkaufsdaten der angeschlossenen VMP-Einzelhändler im Wege der Datenfernübertragung (DFÜ) durch den Pressegroßhändler. Ziel von VMP ist es, mit täglich gewonnenen Verkaufsdaten die Qualität der Warenwirtschaft (Belieferung des Einzelhandels) ständig zu verbessern und somit eine höhere Marktausschöpfung zu erreichen. *VMP: Verkaufstägliche Marktbeobachtung am POS, eines der größten ECR-Projekte in der BRD und im europäischen Ausland. Bundesverband Presse-Grosso 20

21 VMP Bedeutung in der Branche Projektstand VMPVMP-Händler 2010 E t i kl Entwicklung Anzahl A hl VMP-Einzelhändler VMP Ei lhä dl Quelle: EHASTRA Bundesverband Presse-Grosso 21

22 VMP Verfahren im Überblick Kaufentscheid Kassiervorgang Erfassen und Speichern der Verkaufsdaten VMP-Daten Datenmeldung der Tagesverkäufe via Clearing- Dienstleister VMP-Leistungen Reduzierte Erstauslieferung Just-in-time -Nachlieferung VMP-gesteuerte Wiederauslieferung Nachfrageorientierter Remissionsaufruf Verbesserte Regulierung/Sortimentsoptim. VMP-Händler Grosso Datenaufbereitung und - auswertung Datenerfassung Plausibilitätsprüfung Datenverknüpfung Datenverwertung

23 Datenfluss VMP und Prozesse Daten- und Lieferzyklus Typischer Daten- und Lieferzyklus Einzelhandel-Clearingcenter-Grosso: l i bis 20:00 Uhr gemeldet bis 6:00 Uhr am Folgetag nachgeliefert Einzelhandel tägliche DFÜ Clearingcente r CONCEPTNET Presse-Grosso 20 Uhr Scannerkassen system im EH; Erfassung aller Verkäufe mit Scanner 6 Uhr Uhr automatische Nachlieferung Datenempfang und Auswertung > Druck Nachlieferungsschein 21 Uhr Packen der Nachlieferungen Nachlieferung beim Kunden Bundesverband Presse-Grosso 23

24 VMP EAN-Pressecode Der EAN-Pressecode 7% Mwst. VDZ-Nr ,00 Dienstag Folge (KW) 15 Bundesverband Presse-Grosso 24

25 VMP VMP-Datensatz Presse-GTIN-Code 13 Stellen linksbündig 2. Add-on 5 Stellen linksbündig 3. EH-Nummer 10 Stellen rechtsbündig 4. Bonnummer 6 Stellen rechtsbündig 5. Datum 8 Stellen (TTMMJJJJ) 6. Uhrzeit 6 Stellen (HHMMSS) 7. Menge 3 Stellen rechtsbündig Bundesverband Presse-Grosso 25

26 VMP Eine neue Qualität der Warenwirtschaft - Reduzierte Basisauslieferungsmengen - Verringerung der Warenbestände - Verbesserung der Warenpräsentation - Reduzierung von Remission i - Vermeidung von Ausverkäufen - Realisierung von Mehrverkäufen - Preissicherheit (Preis steht im pressespezifischen GTIN) Bundesverband Presse-Grosso 26

27 Jugendschutzpräfix Agenda 1 Besonderheiten des Presse-Vertriebssystems 2 Der pressespezifische GTIN 3 Jugendschutz im Pressevertrieb 4 Jugendschutz-Initiative: Das neue Präfix 5 VMP: Das ECR-System für Presse Bundesverband Presse-Grosso 27

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