Stellungnahme der LAG zu sexualisierter Gewalt. Antworten von MdB aus Rheinland-Pfalz

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1 Stellungnahme der LAG zu sexualisierter Gewalt Antworten von MdB aus Rheinland-Pfalz Von: Metzler Jan Gesendet: Dienstag, 26. April :08 An: Nuss.Katharina Betreff: AW: Reform des Sexualstrafrechts Liebe Frau Nuß, für Ihr Schreiben haben Sie vielen Dank. Ich hatte das Thema bereits auf dem sprichwörtlichen Schirm und mit den Kolleginnen und Kollegen in Berlin diskutiert. Eine Reformierung des Sexualstrafrechts steht bei den Rechtspolitikern der Union schon lange auf der Agenda -nicht nur aufgrund der Vorgabe im Koalitionsvertrag, dass wir inakzeptable Schutzlücken schließen und Wertungswidersprüche im Sexualstrafrecht beseitigen werden. Mit dem Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches wurden 2014 bereits erhebliche Schutzlücken geschlossen. Darüber hinaus waren wir schon damals der Ansicht, dass weitere Änderungen erforderlich sind, insbesondere beim Vergewaltigungsparagraphen im Hinblick auf die sogenan9te Istanbul-Konvention (nach der nicht einverständliche sexuelle Handlungen unter Strafe gestellt werden sollen). Die Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz hatte deshalb bereits am 1. Juli 2014 beschlossen, dass die beim Vergewaltigungsparagraphen bestehende Gesetzeslücke dringend geschlossen werden muss und haben diese Forderung gegenüber dem Bundesjustizministerium mehrfach thematisiert. Der Bundesjustizminister teilte diese Ansicht zuerst nicht. Der Referentenentwurf hatte noch im April 2014 festgestellt, dass Artikel 36 der Istanbul-Konvention durch den geltenden 177 StGB (sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) ausreichend umgesetzt wird. Ein Änderungsbedarf beim Vergewaltigungstatbestand wurde vom BMJV entsprechend nicht gesehen. Erst auf Betreiben der Union wurde im Gesetzesentwurf eine offene Formulierung gewählt (,,Ob aus Artikel 36 der Istanbul-Konvention gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Hinblick auf die Strafbarkeit nicht einvernehmlicher sexueller Handlungen folgt, ist noch Gegenstand der Prüfung."). Im letzten Jahr wurde dazu nun endlich auch ein Referentenentwurf vorgelegt, der mittlerweile vom Kabinett beschlossen worden ist. Dieser geht prinzipiell in die richtige Richtung, da er die bestehenden Schutzlücken beim Vergewaltigungsparagraphen schließen möchte: Es darf nicht straflos bleiben,.wenn der Täter erkennbar ein Überraschungsmoment oder eine Einschüchterungssituation ausnutzt, auch wenn sein Handeln in der konkreten Situation die Grenze der Gewalt oder Nötigung nicht erreicht. Bei den weiteren Beratungen dieses Gesetzentwurfs muss diskutiert werden, ob der Entwurf des BMJV einerseits alle Lücken schließt, andererseits aber nicht zu weit geht. Es wird mithin zu prüfen sein, ob die sogenannte weite Lösung" -die in der aktuellen Diskussion oft mit dem Satz Nein heißt Nein" umrissen wird -die bessere Lösung wäre. Die Rechtspolitiker der Union haben sich gegenüber diesem Vorschlag offen gezeigt. Demgemäß wurde im Januar 2016 mit der Mainzer Erklärung auch beschlossen, dass für den Straftatbestand der Vergewaltigung ein klares Nein" des Opfers ausreichen muss. Andererseits entspricht es der Lebenserfahrung, dass gerade bei sexueller Annäherung das

2 beiderseitige Verhalten manchmal ambivalent und nicht immer so klar ist, wie man sich das idealtypisch vorstellen mag. Hier müssen wir darauf achten, dass die Tatbestände klar und objektiv formuliert sind. Der Täter muss klar erkennen können, wann er sich strafbar macht. Gerade aus der strafrechtlichen Praxis sind deshalb bisher Bedenken gegen die "weite Lösung" formuliert worden. Dies wird in den Einzelheiten noch Gegenstand der parlamentarischen Beratungen sein. Unverändert wird es aber bei dem allgemeinen strafrechtlichen Grundsatz "in dubio pro reo" bleiben. In einem Punkt ist der Gesetzentwurf allerdings auf jeden Fall verbesserungsbedürftig. Denn ein Problem wird durch den Entwurf nicht gelöst: Sexuelle Handlungen, sind bislang nur strafbar, wenn sie von einiger Erheblichkeit sind. So wird etwa das Anfassen im Brustbereich (,,Begrapschen") oberhalb der Bekleidung von der Rechtsprechung grundsätzlich nicht als sexuelle Nötigung angesehen. Einige Gerichte sehen derartige Handlungen als Beleidigungen an, andere Gerichte sehen dagegen keinen Straftatbestand als erfüllt an. Es muss aber auch unter Strafe gestellt werden, wenn es nur" ums Grapschen" geht. Denn dies ist ein massiver und traumatisierender Übergriff, der durch nichts zu rechtfertigen ist. Hier ist eine Änderung dringend erforderlich. Wir setzen uns daher dafür ein, dass das noch in den Gesetzentwurf aufgenommen wird. Dies zu Ihrer Information. Seien Sie sich gewiss, dass ich Ihre Anmerkungen an geeigneter Stelle in die politische Diskussion in Berlin weiter einbringen werde. Bei Rückfragen kommen Sie bitte jederzeit gerne nochmal auf mich zu. Es grüßt Sie herzlich, Ihr Jan Metzler Jan Metzler MdB Platz der Republik Berlin Tel Fax jan.metzler@bundestag.de Von: Nuss.Katharina [mailto:nuss.katharina@alzey-worms.de] Gesendet: Donnerstag, 21. April :37 An: Metzler Jan <jan.metzler@bundestag.de> Betreff: Reform des Sexualstrafrechts Lieber Herr Metzler, am 14. April fand die Frühjahrstagung der Landearbeitsgemeinschaft der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten RLP in Alzey statt. Teil unserer umfangreichen Tagesordnung war eine Stellungnahme der LAG zu sexualisierter Gewalt als gesellschaftliches Problem", die ich Ihnen im Anhang beigefügt habe. Die LAG begrüßt die beabsichtigte Verschärfung des Sexualstrafrechts. Wichtig dabei ist, mit einem neuen esetz die Opfer sexueller Gewalt wirksam zu schützen, die Gesetzeslücken bei der Ahndung von sexuellen Ubergriffen zu schließen und die lnstanbul- Konvention (bereits von 2011) umzusetzen. Ich kann aus meiner praktischen Erfahrung und der Arbeit des Runden Tisches gegen Gewalt" die Anregungen und Forderungen der LAG voll und ganz unterstützen und bitte Sie als Abgeordneter unserer Wahlkreises die Argumente in Ihre Überlegungen einzubeziehen und in die Beratungen im Bundestag einzubringen. Für weitergehende Informationen stehe ich gerne zur Verfügung und danke schon mal vorab für Ihre Unterstützung. Herzliche Frühlingsgrüße aus Alzey nach Berlin Katharina Nuß

3 Seite 1 von 1 Ihr Schreiben vom Held Marcus An: eva.weickart@stadt.mainz.de :36 Details verbergen Von: Held Marcus <marcus.held@bundestag.de> An: "eva.weickart@stadt.mainz.de" <eva.weickart@stadt.mainz.de> Sehr geehrte Frau Weickart, ich bedanke mich sehr herzlich für Ihr Schreiben vom 18. April 2016 und das beigefügte Positionspapier. Mit lhr.en Positionen werde ich mich gerne auseinandersetzen. Herzliche Grüße und alles Gute Ihr Marcus Held Marcus Held, MdB Deutscher Bundestag Platz der Republik Berlin T F SPD

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7 Seite 1 von 1 Ihr Schreiben zur Änderung des Sexualstrafrechts Schaefer Anita An: 'eva. weickart@stadt.mainz.de' :35 Details verbergen Von: Schaefer Anita <anita.schaefer@bundestag.de> An: "'eva.weickart@stadt.mainz.de'" <eva.weickart@stadt.mainz.de> Sehr geehrte Frau Weickart, haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom bezüglich der Änderungen im Sexualstrafrecht. Auch ich unterstütze Ihre Forderung nach einer Verschärfung des Sexualstrafrechts und eine Umsetzung der Istanbul-Konvention ohne Wenn und Aber. Wie Sie wahrscheinlich wissen, findet hierzu im Bundestag die erste Lesung statt. Ihre Stellungnahme habe ich, versehen mit der Bitte diese bei den weiteren Beratungen zu berücksichtigen, an die Vorsitzende der AG Recht und Verbraucherschutz der CDU/CSU Bundestagsfraktion - meine Kollegin Winkelmeier-Becker - weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen.,..-. Anita Schäfer Anita Schäfer, MdB Deutscher Bundestag Platz der Republik Berlin Tel.: (030) Fax: (030) Mobil: (0171) an ita.schaefer/@bundestag.de

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13 wird. Da die Union dies aber explizit nicht wollte, fand die Nein-heißt-Nein-Lösung lediglich in der Begründung des Gesetzentwurfs in der Weise Erwähnung, dass sie in der Reformkommission zum Sexualstrafrecht diskutiert werde. Die SPD fordert entsprechende Änderungen im Sexualstrafrecht schon lange. Nach den sexuellen Übergriffen in der Silvesternacht in Köln und anderen Städten und der ersten Lesung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung geben nun endlich auch immer mehr Abgeordnete der Union ihre ablehnende Haltung gegenüber der Nein-heißt-Nein-Lösung auf, so dass eine Einigung im Bundestag immer wahrscheinlicher wird. - Im Übrigen hat sich am 1. Juni 2016 auch die Mehrzahl der Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zum Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung klar für die Nein-heißt-Nein-Lösung ausgesprochen. Die Chance, das Sexualstrafrecht an dieser zentralen Stelle zu modernisieren und die Vorgaben der Istanbul-Konvention zu erfül!en, ist greifbar nah. Wir werden sie nutzen. Zudem will die SPD-Bundestagsfraktion den Gesetzentwurf der Bundesregierung um einen neuen Tatbestand der sexuellen Belästigung ergänzen. Sexuelle Übergriffe sind derzeit nämlich nur strafbar, wenn sie von einiger Erheblichkeit sind. Die Hürden für eine Strafbarkeit wurden von der Rechtsprechung oft sehr hoch gelegt, so dass etwa der Griff in den Schritt oder an die Brust von zahlreichen Gerichten nicht als strafbare Handlung angesehen wurde. Nicht erst seit den Kölner Silvester-Ereignissen sehen wir hier eine nicht hinnehmbare Strafbarkeitslücke. Gerne steht Ihnen die SPD-Landesgruppe Rheinland-Pfalz auch in Zukunft als Ansprechpartnerin zur Verfügung. U n faj +h!-5 ust v Herzog S e her SPD-Landesgruppe Rheinland-Pfalz

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