Wenn Gigi Oeri den Match FCB gegen GC pfeift oder Können Spitaleigentümer eine objektive Spitalplanung aufstellen?
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1 Wenn Gigi Oeri den Match FCB gegen GC pfeift oder Können Spitaleigentümer eine objektive Spitalplanung aufstellen? Referat von Ständerätin Erika Forster-Vannini, St. Gallen 1
2 Modell SGK-SR, September 2005 Gleichbehandlung : der Leistungen in öffentlichen und privaten Spitälern (Fallpauschalen) ambulanter und stationärer Behandlung aller OKP-Versicherten 2
3 Modell SGK-SR, September 2005 Finanzierungsschlüssel Krankenversicherer/Kantone 70 : 30 % Krankenversicherer, sollten die Leistungen vergüten ( monistisches System) und die Kantone ihren Beitrag den Versicherern erstatten. 3
4 Forderungen der Kantone 1. Die Kantone müssen die bedarfsbezogene Spitalliste in grösstmöglicher Autonomie und mit eingeschränkten Beschwerderechten der Leistungserbringer festlegen können. 4
5 Forderungen der Kantone 2. Auf eine Verknüpfung des kantonalen Beitrags an die schweizerische Durchschnittprämie ist zu verzichten. Für die OKP legen die Kantone den Deckungsbeitrag fest. Im Gesetz ist dieser mit maximal 55 Prozent oder einer Bandbreite von Prozent zu definieren. 5
6 Forderungen der Kantone 3. Explizites Festschreiben der Investitionen an die anrechenbaren Kosten im Gesetz. Die Kantone müssen die Entscheidwege zum Tätigen von Investitionen weiterhin im Rahmen ihrer Spitalgesetzgebung festlegen können. 4. Als gemeinwirtschaftliche Leistungen sind einzig die Forschung und universitäre Lehre aufzunehmen. 6
7 Schlussfolgerungen Kantone behalten ihre Mehrfachrolle als Planer Finanzierer Betreiber von Spitälern sowie als Schiedsrichter bei Tarifstreitigkeiten 7
8 Modell SR März 2006 Fallpauschalen (DRG) statt Mitfinanzierung des ambulanten Teils durch die Kantone Einheitliche Spitalliste (öffentliche und private Spitäler) Vertragsspitäler 8
9 Kantone lehnen auch Version SRbis ab Besitzstandwahrung Harte Verteilkämpfe aller Beteiligter Uneinigkeit der Experten 9
10 EUGH C385 Spitalplanung soll ausgewogenes Angebot qualitativ hochwertiger Krankenhausversorgung ständig in ausreichendem Mass zugänglich machen 10
11 Objektive Spitalplanung möglich? Corporate Governance? Kanton als Eigentümer und Einkäufer? Gleichbehandlung der Versicherten nicht vollständig gewährleistet Bedarfserhebung Kriterien? Preis/Leistungsverhältnis 11
12 Art. 39 KVG-SRbis Universitätskliniken (Spitzenmedizin) Spitäler auf der Spitalliste (Leistungsaufträge) Regionale Spitalangebote Vertragsspitäler übrige Spitäler/Spitalabteilungen? 12
13 Fallpauschalen als Alternative zur Planung? als Ergänzung zur Spitalplanung? 13
14 Diagnosis Related Groups (DRG) Nur ein Abgeltungssystem, möglich in Staatssystem Wettbewerbsmodell mit Vertragsfreiheit Modell mit Spitalplanung und -listen 14
15 Diagnosis Related Groups (DRG) DRGs als Abgeltungssystem möglich im: heutigen System (z.t. bereits angewendet) SR-Modellbis dual-fixen Modell des Bundesrates monistischen System SGK-SR-Modell (nahe beim monistischen System) 15
16 Diagnosis Related Groups (DRG) Was soll erreicht werden? Strukturanpassung - Ja Zementierung des Status Quo nein Verbesserte Qualität und Wirtschaftlichkeit - Ja 16
17 Diagnosis Related (DRG) Auswirkungen auf Spitalplanung Risikoselektion oder kosteneffizientere und effektivere Behandlung belohnen Förderung Netzwerke und besondere Versicherungsmodelle 17
18 Integrierte regionale Netze Wellness/ Fitness Zentrumsspital niedergelassene Ärzte Angeschlossene Regionalspitäler Spitex Managed care Reha Pflegeheime 18
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