HanseMerkur-Unisex-Tarife

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "HanseMerkur-Unisex-Tarife"

Transkript

1 HanseMerkur-Unisex-Tarife e i n f a c h e r f o l g r e i c h v e r m i t t e l n

2 Ab dem dürfen für private Versicherungsverträge nur noch Unisex-Tarife angeboten werden. Bisex-Tarife sind dann im Neugeschäft nicht mehr zulässig.

3 W a s g e n a u s i n d d e n n Unisex-Tarife? Ab dem müssen die Versicherer geschlechtsneutrale Produkte, sogenannte Unisex-Tarife, anbieten. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Bisher wurden die Versicherungstarife geschlechtsspezifisch kalkuliert, das heißt die ungleiche Leistungs- und Lebenserwartung von Männern und Frauen führt zu unterschiedlichen Beiträgen. Bei den Unisex-Tarifen werden für Männer und Frauen gleiche Leistungen und eine gleichlange Lebenserwartung angenommen, was einheitliche Beiträge zur Folge hat. Unisex wird nur für das Neugeschäft ab dem umgesetzt, nicht für Bestandstarife. Das bedeutet: Alle Tarife, deren Annahme spätestens am bestätigt oder dokumentiert worden sind, werden auch in Zukunft weiterhin geschlechtsspezifisch kalkuliert. Auf den folgenden Seiten finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen, die sich vor, aber auch nach der Umstellung auf die Unisex-Tarife ergeben.

4 1. Geltung der Unisex-Regelung Werden am bereits bestehende Versicherungsverträge von der Unisex-Regelung erfasst? Für Krankenversicherungsverträge, die vor dem geschlossen werden, dürfen weiterhin geschlechtsabhängige Prämien und Leistungen erhoben werden und ab dem in der Bisex-Welt fortgeführt werden. Ab welchem Zeitpunkt gilt die Unisex-Regelung? Die Unisex-Regelung gilt ab dem Somit dürfen Verträge, die bis , Uhr, geschlossen werden, in der Bisex-Welt geführt werden. 2. Vertragsschluss Was ist der maßgebliche Vertragsschluss? Es ist auf den formellen Vertragsschluss abzustellen. Maßgeblich ist dabei der Zugang der letzten für den Vertragsschluss notwendigen Willenserklärung. Das heißt, die HanseMerkur muss den beantragten Versicherungsschutz angenommen und durch Versicherungsschein oder Vorbestätigung dokumentiert haben und diese Annahmebestätigung ist dem Kunden zugegangen. Kann der formelle Vertragsschluss vor dem erfolgen, jedoch technischer Versicherungsbeginn nach diesem Datum sein? Ja. Die Möglichkeit des vordatierten Versicherungsbeginns von bis zu maximal sechs Monaten gilt auch hier. Somit kann ein am bis Uhr formell zustande gekommener Versicherungsschutz auch noch am beginnen, um in den Bisex-Varianten verbleiben zu können.

5 Ist ein ab dem geschlossener Krankenversicherungsvertrag in der Bisex-Welt unwirksam? Ja. 3. Vertragsänderungen Führt die Veränderung des Versicherungsschutzes ab dem zu einer Umstellung auf Unisex? Grundsätzlich nein! Eine Umstellung auf Unisex ist jedoch dann vorzunehmen, wenn eine Änderung so wesentlich ist, dass sie einem Neuabschluss gleichkommt. Wird bei einer Vertragsänderung das ursprüngliche versicherte Risiko nur in einem anderen Versicherungsumfang abgesichert, ist keine solche wesentliche Änderung anzunehmen und der Versicherungsschutz verbleibt auch nach der Umstellung in der Bisex-Welt. Führt ein Tarifwechsel gemäß 204 VVG zu der Umstellung auf Unisex? Führt ein Tarifwechsel, der nicht im Rahmen des 204 VVG erfolgt (d.h. der Wechsel erfolgt nicht in einen Tarif mit gleichartigen Versicherungsschutz), zur Umstellung auf Unisex? Ja, z.b. bei einem Wechsel von einem Ergänzungsschutz zur gesetzlichen Krankenversicherung in eine substitutive Krankenversicherung oder umgekehrt. Führt das Beitragsanpassungsrecht gemäß 12 Abs. 1 Nr. 3 i.v.m. 12b Abs. 2 bzw. Abs. 2a VAG zu der Umstellung auf Unisex?

6 Führt eine ab dem getroffene Veränderung eines Selbstbehalts zur Umstellung auf Unisex? Führt die nachträgliche Erhebung bzw. Vereinbarung oder der nachträgliche Wegfall eines Risikozuschlags bzw. eines Leistungsausschlusses zu einer Umstellung auf Unisex? Stellt der Wegfall des gesetzlichen Zuschlags gemäß 12 Abs. 4a VAG ab einem bestimmten Alter eine Vertragsänderung dar, die zur Anwendung der Unisex-Regel führt? Ist ein Vertrag, der vor dem geschlossen wurde, nach dem Stichtag jedoch etwa wegen Todes des Versicherungsnehmers von einer versicherten Person fortgesetzt wird, im Unisex-Tarif fortzusetzen? Können in einem Vertrag Bisex- und Unisex-Tarife geführt werden, etwa bei der Vertragszusammenführung oder der Hinzunahme von Personen, wenn eine Person in der Bisex-Welt und die andere Person in der Unisex-Welt versichert ist? Ja. Führt die Änderung eines bestehenden Krankentagegeldtarifs (Änderung des Karenzzeitraums, Aufstockung der Höhe des Krankentagegelds) ab dem zu einer Umstellung auf Unisex?

7 Wie ist zu verfahren, wenn der Elternteil in einem Bisex-Tarif versichert ist, das Kind jedoch nach dem im Rahmen der Kindernachversicherung versichert wird? Das Kind erhält die Unisex-Tarife, die zu Versicherungsschutz des Elternteils passen. Muss ein Vertrag, der ab dem von einem Vertrag, der vor dem Stichtag geschlossen wurde, abgetrennt wird, als Unisex-Variante geführt werden? Führt eine Kündigungsrücknahme eines Bisex-Tarifes ab dem zu Unisex? Erfolgt eine Kündigungsrücknahme für einen gekündigten Bisex- Tarif, bei dem der Beendigungszeitpunkt noch in der Zukunft liegt, so kann der Bisex-Tarif weiter fortgeführt werden. Ist der Termin, zu dem der Bisex-Tarif beendet ist, bereits erreicht, führt eine Kündigungsrücknahme zu Unisex. Führt eine ab dem durchgeführte Beginnverlegung zu Unisex? Wird der Beginn in die Zukunft verlegt und liegt er nicht weiter als 6 Monate nach der ersten Antragstellung, so kann die Beginnverlegung in Bisex durchgeführt werden. Ist ab dem der Wechsel aus einem Unisex- in einen Bisex-Tarif möglich?

8 4. Anwartschaftsversicherung Lebt eine Anwartschaftsversicherung, die in der Bisex-Welt geschlossen wurde, ab dem in der Unisex-Welt auf? Eine Anwartschaftsversicherung lebt ab dem als Bisex-Variante auf, soweit sie auf einen bestimmten Bisex-Tarif bezogen ist. Ohne Tarifbindung lebt die Anwartschaftsversicherung in Unisex auf. Bei der kleinen Anwartschaftsversicherung gilt die Maßgabe, dass ein eindeutiger Bezug auf einen konkreten Bisex-Tarif erforderlich ist und dieser dann auflebt. Ein solcher Bezug ist bei der kleinen Anwartschaftsversicherung nach Auffassung der BaFin zu verneinen, wenn zwischen Abschluss und Aufleben ein sehr langer Zeitraum liegt (etwa 30 Jahre). Kann eine in einem Bisex-Tarif krankenvollversicherte Person ab dem eine Anwartschaftsversicherung bezogen auf diesen Tarif abschließen? Ja. Die Umstellung einer Krankenvollversicherung auf eine Anwartschaftsversicherung stellt einen Tarifwechsel dar und die Anwartschaft wird auf den bestimmten Bisex-Tarif bezogen. 5. Tarifangebot unter Unisex Müssen bestimmte Tarife angeboten werden, damit die Wechselmöglichkeit nach 204 VVG nicht eingeschränkt wird? Es besteht keine Verpflichtung für private Krankenversicherungsunternehmen alle Bisex-Tarife in der Unisex-Variante anzubieten bzw. zu doppeln.

9 6. Risikoprüfung Kann im Rahmen der Risikoprüfung weiterhin das Merkmal Geschlecht herangezogen werden? Ja. Entsprechend dem Urteil des EuGH in Sachen Test-Achats und den Leitlinien der Kommission darf die Berücksichtigung des Geschlechts bei der Berechnung der Prämien nicht zu unterschiedlichen Leistungen und Prämien führen. Die Risikoprüfung durch den Versicherer bleibt hiervon unberührt. 7. Informations-, Hinweis- und Beratungspflichten Führt die Möglichkeit einer Beitragsersparnis bei Wechsel aus der Bisex-Welt in die Unisex-Welt zu einer entsprechenden Beratungspflicht des Versicherers? Nach 6 Abs. 4 VVG erstreckt sich die Beratungspflicht aus 6 Abs. 1 VVG auf die Dauer des Vertragsverhältnisses, soweit für den Versicherer ein Anlass für die Nachfrage und Beratung des Versicherungsnehmers erkennbar ist. Die bloße Beitragsersparnis stellt keinen vom Versicherungsunternehmen ausgehenden Beratungsanlass dar. Durch Einführung der Unisex-Tarife wird der Versicherungsschutz nicht tangiert. Eine Nachforschungstätigkeit des Versicherungsunternehmens soll jedoch gerade nicht begründet werden (vgl. BT-Drucksache 16/1935, S. 24 Gesetzentwurf der Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts). Eine Beratungspflicht ist mithin nur anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer diese konkret anfragt.

10 8. HanseMerkur spezifische Fragen Führt die Ausübung des Optionsrechtes im Tarif PS2GF zu Unisex-Tarifen? Ja. Das Optionsrecht im Tarif PS2GF ist ein unspezifisches, das heißt ist nicht auf einen konkreten Tarif ausgerichtet. Führt die Ausübung des Optionsrechtes im Produkt Start Fit (Tarife KVG1 KVG3, KVE1 KVE3) zu Unisex-Tarifen? Grundsätzlich führen Optionen ohne explizite Tarifbindung, die nach dem wahrgenommen werden zu Unisex-Tarifen. Bei der Ausübung des Optionsrechtes im Start Fit handelt es sich aber auch um einen Tarifwechsel nach 204 VVG. Tarifwechsel nach 204 VVG führen nicht zur Umstellung in Unisex, wenn der Tarif, aus dem heraus gewechselt wird, bisex kalkuliert ist. Das Optionsrecht im Start Fit kann nicht dazu führen, dass der Versicherte schlechter gestellt wird als bei einem Tarifwechsel ohne Optionsrecht. Tarife, die jedoch ausschließlich einen Leistungsbereich beinhalten, der vorher nicht versichert war, werden in Unisex versichert. Die oben angeführten Fragen basieren auf der zu erwartenden Rechtslage nach dem EuGH-Urteil in Sachen Test-Achats bzw. auf den dazu existierenden Auslegungshilfen. Im Hinblick auf die Rechtslage wird von einer Anwendung nur für das Neugeschäft ausgegangen. Zu beachten ist, dass etwaige (nationale) Gesetzesänderungen, ergangene Urteile oder Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht (BaFin) gegebenenfalls zu einer anderen Anwendung führen können. Stand:

11 d i e h a n s e M e r k u r Umtauschgarantie Ist ein Unisex-Tarif für Ihren Kunden vorteilhafter als der bisherige, bietet die HanseMerkur eine Umtauschgarantie an. Die HanseMerkur garantiert Ihren Kunden, dass Sie ihre ab neu abgeschlossene geschlechtsspezifisch kalkulierte Krankenversicherungen ohne eine nochmalige Gesundheitsprüfung und ohne erneute Wartezeiten in einen nach Unisex kalkulierten Versicherungsschutz umwandeln können, sofern dessen Leistungen denen ihrer aktuellen Tarife entsprechen. Die Versicherung im Unisex-Tarif beginnt frühestens am Die Umstellung muss innerhalb von 6 Monaten nach Stellung des Erstantrages erfolgt sein. Danach erlischt die Umstellungsgarantie.

12 Detaillierte Informationen zu den neuen Unisex-Tarifen erhalten Sie auch auf unserem Vertriebsportal: HanseMerkur Versicherungsgruppe Siegfried-Wedells-Platz Hamburg Telefon Telefax info@hansemerkur.de Internet MK

FAQ Unisextarife Fragen und Antworten rund um das Thema Unisex

FAQ Unisextarife Fragen und Antworten rund um das Thema Unisex FAQ Unisextarife Fragen und Antworten rund um das Thema Unisex Der Europäische Gerichtshof hat für alle Versicherungsunternehmen festgelegt, dass ab 21.12.2012 europaweit nur noch Tarife mit einheitlichen

Mehr

FAQ Unisex in der Krankenversicherung

FAQ Unisex in der Krankenversicherung FAQ Unisex in der Krankenversicherung 1. Warum werden Unisex-Tarife 2012 eingeführt? Grundlage für die Einführung der Unisex-Tarife ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 01.03.2011, das

Mehr

Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung: allgemeine Informationen.

Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung: allgemeine Informationen. Gesundheit erhalten Informationen zum Tarifwechsel Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung: allgemeine Informationen. Für einen Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung (PKV) gelten

Mehr

Daten und Fakten zur Einführung der Unisex-Tarife bei Swiss Life

Daten und Fakten zur Einführung der Unisex-Tarife bei Swiss Life Daten und Fakten zur Einführung der Unisex-Tarife bei Swiss Life 24/2012 04.10.2012 PM-PK/Nico Babiak Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Partner-Info informieren wir Sie über wichtige Fragestellungen

Mehr

Informationen zu Unisex

Informationen zu Unisex Informationen zu Stand 10/2012 Inhalt I. Grundsätzliches und Auswirkungen im Neugeschäft 1. Warum müssen -Beiträge eingeführt werden? 3 2. Welche Auswirkungen hat die rechtsprechung auf die Beiträge im

Mehr

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb

Mehr

Der Pfefferminzia Newsletter für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de

Der Pfefferminzia Newsletter für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de Die Standardtarif-Affäre Die PKV hebelt das Recht der Kunden auf einen Standardtarif aus Kunden, die in den Standardtarif der Unisex-Welt eines PKV-Versicherers wechseln wollen, haben in der Regel Pech.

Mehr

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Krankenversicherung a. G. Kronprinzenallee 12-18 42094 Wuppertal BD.: Vers.-Nr.: ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Antragsteller (Versicherungsnehmer) Herr Frau Name, Vorname, Titel

Mehr

FAQ Unisex zur Krankenversicherung

FAQ Unisex zur Krankenversicherung FAQ Unise zur Krankenversicherung I. Allgemeine Fragen zu Geltung, Neugeschäft, Bestand Geltung Unise Nr. Frage Antwort 1. Warum und zu welchem Zeitpunkt tritt die Unise-Regelung in Kraft? 2. Bis zu welchem

Mehr

Information für Geschäftspartner Kranken: Jahresendgeschäft 2014

Information für Geschäftspartner Kranken: Jahresendgeschäft 2014 Datum: 17.11.2014 Herausgeber: L/K-MVZB-K Branche: Kranken Sachgebiet: APKV 30.1 Information für Geschäftspartner Kranken: Jahresendgeschäft 2014 Mit dieser Information für Geschäftspartner informieren

Mehr

Vertriebsinformation Krankenversicherung 09/2012. Unisex Ihre Fragen Unsere Antworten! Informationen zu Unisex

Vertriebsinformation Krankenversicherung 09/2012. Unisex Ihre Fragen Unsere Antworten! Informationen zu Unisex Vertriebsinformation Krankenversicherung 09/2012 Unisex Ihre Fragen Unsere Antworten! Informationen zu Unisex Stand 09/2012 Unisex Ihre Fragen Unsere Antworten! Inhalt I. Grundsätzliches und Auswirkungen

Mehr

sondernewsletter krankenversicherung lcc. ihr finanz-weiter-denker August 12

sondernewsletter krankenversicherung lcc. ihr finanz-weiter-denker August 12 Einheitsgeschlecht Versicherung Getreu dem Motto Bald sind Frauen und Männer gleich, dürfen Versicherer ab 21.12.2012 in ihren Tarifen nicht länger nach dem Geschlecht unterscheiden. Bereits in unserer

Mehr

Sichern Sie Ihren Kunden noch bis 14.12.2012 eine Anwartschaft für günstige Bisex -Tarife

Sichern Sie Ihren Kunden noch bis 14.12.2012 eine Anwartschaft für günstige Bisex -Tarife KV/-Themen 43/2012 KV-KW 43/2012 Datum: 24.10.2012 Inhalt Sichern Sie Ihren Kunden noch bis 14.12.2012 eine Anwartschaft für günstige Bisex -Tarife Seite 2 Policierungsgarantie für BISEX und GPL 4 Hintergrundinfo:

Mehr

Portabilität der Alterungsrückstellung -was bedeutet das?- Autor: Björn Kotzan, veröffentlich 20.08.2014 (kvoptimal.de/index.

Portabilität der Alterungsrückstellung -was bedeutet das?- Autor: Björn Kotzan, veröffentlich 20.08.2014 (kvoptimal.de/index. Portabilität der Alterungsrückstellung -was bedeutet das?- Autor: Björn Kotzan, veröffentlich 20.08.2014 (kvoptimal.de/index.php/blog) Politisch initiiert wurde das Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG) am

Mehr

Übersicht häufig gestellter Fragen:

Übersicht häufig gestellter Fragen: FAQ-Katalog zu Unisex Sämtliche Aussagen, die hier getroffen werden, gelten unter Vorbehalt der finalen gesetzlichen Regelungen. Sie geben hauptsächlich den derzeitigen Kenntnisstand des PKV- und GDV-Verbands,

Mehr

FAQs zum Thema Unisex. Wichtige Fragen zum Thema Unisex für Sie beantwortet

FAQs zum Thema Unisex. Wichtige Fragen zum Thema Unisex für Sie beantwortet Barmenia-Fachinformationen für Vertriebspartner (interner Gebrauch) 10.07.2012 Seite 1 Wichtige Fragen zum Thema Unisex für Sie beantwortet Inhaltsverzeichnis Allgemein / Spartenübergreifend Warum werden

Mehr

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail

Mehr

Tarifoptimierung für Privatpatienten

Tarifoptimierung für Privatpatienten PKV Beiträge senken durch Wechsel innerhalb der Gesellschaft Tarifoptimierung für Privatpatienten Es ist an der Zeit etwas zu ändern. Sparen für die wichtigen Dinge im Leben. Es ist schon frustrierend.

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Endlich Klarheit. Vertriebsinformation PKV

Endlich Klarheit. Vertriebsinformation PKV Endlich Klarheit beim Gesundheitsreformgesetz Krankenversicherung Vertriebsinformation PKV Erhöhte Wechselbereitschaft d u r c h E i n h e i t s b e i t r a g d e r G K V Beitragssteigerungen von bis zu

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Bei einem solchen Versicherungsvertrag wollen die guten Risiken keine Volldeckung haben. Sie streben stattdessen den Punkt F an.

Bei einem solchen Versicherungsvertrag wollen die guten Risiken keine Volldeckung haben. Sie streben stattdessen den Punkt F an. Neue Institutionenökonomik, ufgabe 11 und 12 Seite 1 ufgabe 11 Von Zeit zu Zeit wird die Forderung erhoben, dass private Krankenversicherer eine einheitliche Krankenversicherungsprämie für Frauen und Männer

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

1. Änderungsmitteilungen

1. Änderungsmitteilungen Auf dieser Seite bieten wir Ihnen zahlreiche Formularvorlagen für den Umgang mit Behörden, Banken und Versicherungen. 1. Änderungsmitteilungen An die Eureka - Checkliste für den Umzug - Umzugsmeldung an

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

Das Ticket in die private Krankenversicherung KombiMed Option Tarif KOPT

Das Ticket in die private Krankenversicherung KombiMed Option Tarif KOPT Das Ticket in die private Krankenversicherung KombiMed Option Tarif KOPT Ich vertrau der DKV KombiMed Option Tarif KOPT Das Ticket in die private Krankenversicherung Inhalte Zielgruppen und Bedarf Tarif

Mehr

Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten.

Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten. Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten Sachverhalt In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war die Klägerin von August

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen

Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen Firma XXXXXX Adresse 1 Adresse 2 (Versicherungsnehmer) KG- und Bayerische Beamtenkrankenkasse AG Maximilianstraße

Mehr

Kranken. Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge

Kranken. Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge Kranken Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge Kranken peb damit sich erstklassiger Versicherungsschutz und finanzieller Spielraum im Alter nicht ausschließen. Die

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Berufshaftpflicht für Steuerberater

Berufshaftpflicht für Steuerberater Versicherungsschein Haftpflichtversicherung Versicherungsnehmer/in Edelsinnstraße 7-11, 1120 Wien Tel.: +43 (0)50905 501-0 Fax: +43 (0)50905 502-0 Internet: www.hdi.at R. Urban GmbH Brunngasse 36 4073

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01. 1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Besondere Versicherungsbedingungen. Teilungsordnung

Besondere Versicherungsbedingungen. Teilungsordnung Besondere Versicherungsbedingungen Teilungsordnung Besondere Versicherungsbedingungen für die interne Teilung aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) 1. Anwendungsbereich

Mehr

Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert

Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge Ihre Leidenschaft, gut versichert Die Versicherung für aussergewöhnliche Fahrzeuge Sicherheit für das Objekt Ihrer Leidenschaft Die Versicherung von Sammlerfahrzeugen

Mehr

EMIS - Langzeitmessung

EMIS - Langzeitmessung EMIS - Langzeitmessung Every Meter Is Smart (Jeder Zähler ist intelligent) Inhaltsverzeichnis Allgemeines 2 Bedienung 3 Anfangstand eingeben 4 Endstand eingeben 6 Berechnungen 7 Einstellungen 9 Tarife

Mehr

BVV-Mitgliederversammlungen. 22. Juni 2012 in Berlin. Herzlich willkommen!

BVV-Mitgliederversammlungen. 22. Juni 2012 in Berlin. Herzlich willkommen! BVV-Mitgliederversammlungen 22. Juni 2012 in Berlin Herzlich willkommen! TOP 4: Änderungen der Satzungen und Leistungspläne/Versicherungsbedingungen Inhalt des Vortrages TOP 4 Aktuelles Umfeld der betrieblichen

Mehr

zum Vertrag zur Integrierten Versorgung von Patienten mit der Diagnose Osteoporose im Rheinland gemäß 3 Abs. 5 Buchst. e

zum Vertrag zur Integrierten Versorgung von Patienten mit der Diagnose Osteoporose im Rheinland gemäß 3 Abs. 5 Buchst. e Der Prozess der Ausschreibung eines Versicherten aus diesem Vertrag kann von zwei Akteuren vorgenommen werden. Zum einen vom Vertragsarzt zum anderen von der Krankenkasse. In beiden Fällen muss eine Mitteilung

Mehr

Kranken. Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge

Kranken. Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge Kranken Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge Kranken peb damit sich erstklassiger Versicherungsschutz und finanzieller Spielraum im Alter nicht ausschließen. Die

Mehr

Haufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. von Andreas Koehler. 3. Auflage 2011. Haufe-Lexware Freiburg 2011

Haufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. von Andreas Koehler. 3. Auflage 2011. Haufe-Lexware Freiburg 2011 Haufe TaschenGuide 161 Eher in Rente So geht's von Andreas Koehler 3. Auflage 2011 Haufe-Lexware Freiburg 2011 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 648 02059 3 Zu Inhaltsverzeichnis schnell

Mehr

Ihre private Krankenversicherung wird teurer?

Ihre private Krankenversicherung wird teurer? Ihre private Krankenversicherung wird teurer? Grund sind nicht allein die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen! DIE SITUATION Warum gibt es so viele verschiedene Tarife? Neue Kunden lockt man mit niedrigen

Mehr

AVB für Unfallversicherung gemäss UVG

AVB für Unfallversicherung gemäss UVG AVB für Unfallversicherung gemäss UVG Ausgabe 2011-10 Elips Life www.elips-life.com Inhalt 1 Grundlagen des Vertrages 3 1.1 Versicherungsträger 3 1.2 Grundlagen des Vertrages 3 2 Dauer des Vertrages, Kündigung

Mehr

proles-login. Inhalt [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014]

proles-login. Inhalt [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014] proles-login. [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014] Inhalt 1. Einleitung 2 2. email-adresse registrieren 2 3. Benutzerinformationen des Mitarbeiters 3 4. Passwort-Rücksetzung 4 5. Passwort ändern

Mehr

Umfrage SGV. Mitglieder angemailt: Mails retourniert (Fehlermeldung): Total versandt: Eingegangene Antworten:

Umfrage SGV. Mitglieder angemailt: Mails retourniert (Fehlermeldung): Total versandt: Eingegangene Antworten: Umfrage SGV Start der Umfrage: Schluss: 19.08.2011 18.09.2011 Mitglieder angemailt: Mails retourniert (Fehlermeldung): 395 4 Total versandt: 391 Eingegangene Antworten: 1. Seite: 2.-4. Seite: 85 (22%)

Mehr

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Euler Hermes Power CAP

Euler Hermes Power CAP Euler Hermes Deutschland Euler Hermes Power CAP Ergänzungsdeckung zur Warenkreditversicherung für besondere Einzelfälle Kreditversicherung Sicherheit on top: Unser Extra-Schutz für Ihre Ausnahmefälle Ihre

Mehr

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Deutsch-französisch-schweizerische Konferenz, Baden-Baden, 17. 18. November 2014 Susanne Jeker Siggemann, stellvertretende Leiterin Sektion Rechtliche Aufsicht

Mehr

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren

Mehr

Erläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko

Erläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko Erläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko Die nachfolgenden Ausführungen in deutscher Sprache sollen die EIOPA- Leitlinien erläutern. Während die Leitlinien auf

Mehr

UNISEX? Nein, Danke! Unsere Lösung für Ihre Kunden. BCA AG 07.11.2012 Yvonne Kühne, Accountmanagement Kranken, Vertriebsdirektion Mitte

UNISEX? Nein, Danke! Unsere Lösung für Ihre Kunden. BCA AG 07.11.2012 Yvonne Kühne, Accountmanagement Kranken, Vertriebsdirektion Mitte UNISEX? Nein, Danke! Unsere Lösung für Ihre Kunden BCA AG 07.11.2012 Yvonne Kühne, Accountmanagement Kranken, Vertriebsdirektion Mitte Agenda Aktuelle Situation UNISEX kommt Anwartschaftsversicherung Erhalt

Mehr

Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009

Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009 Makler FAKT Informationen im Überblick Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009 Vertriebskommunikation Herr/Frau E-Mail Mirko Oliver Sorge G_RUVFAKT@ruv.de Allgemeine Informationen zum Geldwäschegesetz Am 21.

Mehr

Die Vorteile der betrieblichen Gesundheitsvorsorge

Die Vorteile der betrieblichen Gesundheitsvorsorge Die Vorteile der betrieblichen Gesundheitsvorsorge Die Gruppenversicherung der Central Die Gruppenversicherung bei der Central eine gute Wahl Gemeinsam das Beste erreichen Die Central ist die älteste private

Mehr

Kann ich die Prämien für die private Lebensversicherung als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen?

Kann ich die Prämien für die private Lebensversicherung als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen? Muss ich an der Lebensversicherung der Generali teilnehmen? Nein. Eine Teilnahme ist nicht verpflichtend. Kann ich die Prämien für die private Lebensversicherung als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen?

Mehr

- durch die Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen selbst (unter 2.1.),

- durch die Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen selbst (unter 2.1.), 2. Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und eventuellen Angaben zu Ihrer Religionszugehörigkeit sowie Schweigepflichtentbindungserklärung Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes,

Mehr

Anlage zur Satzung. der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung der Beschäftigten der Stadt München. Regelung der Beitrags- und Leistungstarife

Anlage zur Satzung. der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung der Beschäftigten der Stadt München. Regelung der Beitrags- und Leistungstarife Anlage zur Satzung der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung der Beschäftigten der Stadt München Regelung der Beitrags- und Leistungstarife (in der ab 2015 geltenden Fassung) Anlage zur Satzung STUV Seite

Mehr

Kranken. GE-AKTIV und GE-AKTIV-PLUS Die private Ergänzung für gesetzlich Krankenversicherte über 60 Jahre

Kranken. GE-AKTIV und GE-AKTIV-PLUS Die private Ergänzung für gesetzlich Krankenversicherte über 60 Jahre Kranken GE-AKTIV und GE-AKTIV-PLUS Die private Ergänzung für gesetzlich Krankenversicherte über 60 Jahre Attraktive Leistungen schon ab 12,24 EUR monatlich Kranken Jetzt speziell für Personen über 60 Jahre:

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung gemäß 34 Abs. 2 SGB IV in Verbindung mit 12 der Satzung der KKH

Öffentliche Bekanntmachung gemäß 34 Abs. 2 SGB IV in Verbindung mit 12 der Satzung der KKH Kaufmännische Krankenkasse KKH Hauptverwaltung 30144 Hannover Öffentliche Bekanntmachung gemäß 34 Abs. 2 SGB IV in Verbindung mit 12 der Satzung der KKH Der Verwaltungsrat der Kaufmännischen Krankenkasse

Mehr

Monitoring-Service Anleitung

Monitoring-Service Anleitung Anleitung 1. Monitoring in CrefoDirect Wie kann Monitoring über CrefoDirect bestellt werden? Bestellung von Monitoring beim Auskunftsabruf Beim Auskunftsabruf kann das Monitoring direkt mitbestellt werden.

Mehr

Bereicherungsrecht Fall 2

Bereicherungsrecht Fall 2 G hat bei der S-AG eine Lebensversicherung ihv. 300.000 abgeschlossen, als deren BegünsBgte seine Frau D benannt ist. Als die Finanzierung des gerade erworbenen Eigenheims die Möglichkeiten des G zu übersteigen

Mehr

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014)

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014) Handbuch NAFI Online-Spezial 1. Auflage (Stand: 24.09.2014) Copyright 2016 by NAFI GmbH Unerlaubte Vervielfältigungen sind untersagt! Inhaltsangabe Einleitung... 3 Kundenauswahl... 3 Kunde hinzufügen...

Mehr

Lebensversicherung. http://www.konsument.at/cs/satellite?pagename=konsument/magazinartikel/printma... OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG

Lebensversicherung. http://www.konsument.at/cs/satellite?pagename=konsument/magazinartikel/printma... OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG Seite 1 von 6 OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG Lebensversicherung Verschenken Sie kein Geld! veröffentlicht am 11.03.2011, aktualisiert am 14.03.2011 "Verschenken Sie kein Geld" ist der aktuelle Rat

Mehr

Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung Fachinformation Betriebliche Altersversorgung Dienstobliegenheitserklärung FAQ Stand: Juli 2015 BA825_201507 txt Inhalt 1. Welche Angaben benötigen wir zur Prüfung einer vereinfachten Gesundheitsprüfung

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Der Bisex-Retter! Pflegetagegeld Tarif PT. Seite 1. Für die Richtigkeit des Inhaltes übernimmt insuro keine Haftung.

Der Bisex-Retter! Pflegetagegeld Tarif PT. Seite 1. Für die Richtigkeit des Inhaltes übernimmt insuro keine Haftung. Der Bisex-Retter! Pflegetagegeld Seite 1 Für die Richtigkeit des Inhaltes übernimmt insuro keine Haftung. 9 Jahren 9 Jahren 6 Jahren Bisex-Retter (Beispielrechnung) 12 Jahren Bis zu ng tu e Leis h c a

Mehr

Die kommende Kollektion jetzt schon kaufen! Allianz Lebensversicherungs-AG

Die kommende Kollektion jetzt schon kaufen! Allianz Lebensversicherungs-AG Die kommende Kollektion jetzt schon kaufen! Allianz Lebensversicherungs-AG Inhalt 1 Ausgangslage und Auswirkung des Unisex-Urteils 2 Ergebnisse für den Kunden bereits jetzt profitieren 3 Wichtige Zusatzinformationen

Mehr

Nach der Grundsatzentscheidung des BAG vom 23.06.2010 Wie geht es weiter mit der Tarifeinheit? Praktische Folgen und rechtspolitische Möglichkeiten

Nach der Grundsatzentscheidung des BAG vom 23.06.2010 Wie geht es weiter mit der Tarifeinheit? Praktische Folgen und rechtspolitische Möglichkeiten Nach der Grundsatzentscheidung des BAG vom 23.06.2010 Wie geht es weiter mit der Tarifeinheit? Praktische Folgen und rechtspolitische Möglichkeiten 1 Übersicht: I. Tarifpluralität Was bedeutet das? II.

Mehr

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung: rechtliche Grundlagen.

Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung: rechtliche Grundlagen. Gesundheit erhalten Informationen zum Tarifwechsel Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung: rechtliche Grundlagen. Für einen Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung (PKV) gelten

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat (Wien) 12 GZ. RV/3005-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Z.B., gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 22.6.2009 betreffend die Rückzahlung

Mehr

Kfz-Versicherung wechseln in drei Schritten

Kfz-Versicherung wechseln in drei Schritten Kfz-Versicherung wechseln in drei Schritten Kfz-Versicherung wechseln Schritt für Schritt zur neuen Police für Ihr Fahrzeug Auch vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit gibt es zulässige Gründe für einen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache BUNDESGERICHTSHOF X ZR 4/00 BESCHLUSS vom 17. Oktober 2000 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein Akteneinsicht XV PatG 99 Abs. 3 Ohne Vorliegen besonderer Umstände erfordert der

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung tritt am 1. August in Kraft

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung tritt am 1. August in Kraft HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Friedrichstraße 108, 10117 Berlin 11055 Berlin Pressemitteilung TEL +49 (0)30 18441-2225 FAX +49 (0)30 18441-1245 www.bundesgesundheitsministerium.de E-MAIL pressestelle@bmg.bund.de

Mehr

Ende von Vertragsbeziehungen

Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch

Mehr

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen Prüfung Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen Handlungsbereich Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte Prüfungstag

Mehr

9104-414. Bitte per Fax an :0561-15343 oder mit der Post IVK Versicherungskonzepte Alte Breite 22-34128 Kassel Tel:0561-13 22 3

9104-414. Bitte per Fax an :0561-15343 oder mit der Post IVK Versicherungskonzepte Alte Breite 22-34128 Kassel Tel:0561-13 22 3 9104-414 Bitte per Fax an :0561-15343 oder mit der Post IVK Versicherungskonzepte Alte Breite 22-34128 Kassel Tel:0561-13 22 3 IVK Versicherungskonzepte Beratungsprotokoll - Verzichtserklärung zwischen

Mehr

Fragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch

Fragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch Fragen und Antworten zum Thema Lieferanspruch Was ist der Lieferanspruch und warum tritt er in Kraft? Der Lieferanspruch ist in den Satzungen der Nordzucker Holding AG und der Union-Zucker Südhannover

Mehr

An unser Angebot halten wir uns 4 Wochen ab dem heutigen Datum gebunden. Nach Ablauf dieser Frist verliert es seine Gültigkeit.

An unser Angebot halten wir uns 4 Wochen ab dem heutigen Datum gebunden. Nach Ablauf dieser Frist verliert es seine Gültigkeit. Postfach 12 03 52 10593 Berlin Herrn Peter Mustermann Musterstraße 00000 Musterstadt Postanschrift: Postfach 12 03 52 10593 Berlin Hausanschrift: Dovestraße 2-4 10587 Berlin Internet: www.axa.de Ihr Ansprechpartner:

Mehr

Profi Care. Ihr Vorteil: 100% Leistung für 50% Beitrag! Profi Care Berufsunfähigkeitsversicherung mit Einsteigeroption

Profi Care. Ihr Vorteil: 100% Leistung für 50% Beitrag! Profi Care Berufsunfähigkeitsversicherung mit Einsteigeroption v o l l e l e i s t u n g Profi Care h a l b e r p r e i s Ihr Vorteil: 100% Leistung für 50% Beitrag! Profi Care Berufsunfähigkeitsversicherung mit Einsteigeroption Schon am Anfang sollten Sie an alles

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Anlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer

Mehr

Geld zurück wegen fehlerhafter Verträge! So widerrufen Sie Ihre Lebensversicherung

Geld zurück wegen fehlerhafter Verträge! So widerrufen Sie Ihre Lebensversicherung Geld zurück wegen fehlerhafter Verträge! So widerrufen Sie Ihre Lebensversicherung Vergrößern BILD gibt Ratschläge zum Widerruf ihrer Lebensversicherung Hohe Beiträge, wenig Rendite: Etliche Verbraucher

Mehr

RISIKOLEBEN OPTIMAL SICHER VERSORGT, WENN ES DARAUF ANKOMMT

RISIKOLEBEN OPTIMAL SICHER VERSORGT, WENN ES DARAUF ANKOMMT RISIKOLEBEN OPTIMAL SICHER VERSORGT, WENN ES DARAUF ANKOMMT FINANZIELLE SICHERHEIT IST IM ERNSTFALL UNVERZICHTBAR Ein Todesfall verändert das Leben Ihrer Angehörigen nachhaltig. Wenn Sie frühzeitig vorsorgen,

Mehr

Note conjointe zur Ausübung des Optionsrechts im Bereich Krankenversicherung mit Frankreich

Note conjointe zur Ausübung des Optionsrechts im Bereich Krankenversicherung mit Frankreich Note conjointe zur Ausübung des Optionsrechts im Bereich Krankenversicherung mit Frankreich Einführung eines einheitlichen Adhoc-Formulars (Informationsschreiben BAG vom 2. Mai 2013) ERFA-Tagung GE KVG

Mehr

Einleitende Bemerkungen

Einleitende Bemerkungen Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,

Mehr

Installation OMNIKEY 3121 USB

Installation OMNIKEY 3121 USB Installation OMNIKEY 3121 USB Vorbereitungen Installation PC/SC Treiber CT-API Treiber Einstellungen in Starke Praxis Testen des Kartenlesegeräts Vorbereitungen Bevor Sie Änderungen am System vornehmen,

Mehr

PKV-TARIFOPTIMIERUNG Nicht mehr und nicht weniger

PKV-TARIFOPTIMIERUNG Nicht mehr und nicht weniger PKV-TARIFOPTIMIERUNG Nicht mehr und nicht weniger 100% unabhängig und qualifiziert Ihr PKV-Tarifoptimierer Optimieren Sie Ihre bestehende private Krankenversicherung! Ohne Wechsel Ihres Versicherers Problem

Mehr