Fördermöglichkeiten zur beruflichen Eingliederung für Menschen mit Schwerbehinderung im Jobcenter Neumünster

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1 Fördermöglichkeiten zur beruflichen Eingliederung für Menschen mit Schwerbehinderung im Jobcenter Neumünster

2 Übersicht Behinderung Behinderte Menschen 2 SGB IX Schwerbehinderte Menschen 2 SGB IX Rehabilitanden 19 SGB III Gleichgestellte 2 SGB IX

3 Reha-Träger 1. Berufsgenossenschaft/Unfallversicherung 2. Träger der Kriegsopferfürsorge 3. Bundesagentur für Arbeit 4. Rentenversicherung 5. Träger der öffentlichen Jugendhilfe 6. Träger der Sozialhilfe Sind aufgrund einer vorliegenden Behinderung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zur (Wieder-)Eingliederung erforderlich, erbringt der zuständige Reha-Träger alle erforderlichen Eingliederungsleistungen. Lediglich die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes werden von den Jobcentern erbracht, wenn sie weiterhin erforderlich sind. In der Arbeitsvermittlung erfolgen dann nur Beratung und Stellenangebote.

4 Leistungen zur Teilhaben am Arbeitsleben im SGB II berufliche Rehabilitation Agentur für Arbeit als Reha-Träger Leistungen der Ersteingliederung und besondere Förderleistungen der Agentur für Arbeit werden nur durch diese erbracht, z.b. Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung, spezielle Reha-Ausbildungen in besonderen Einrichtungen (BBW), Umschulungen in überregionalen Berufsförderungswerken, Berufsorientierung (BVB), Fahrzeughilfe

5 Klärung des zuständigen Reha-Trägers wegen Förderausschlusses. Antragstellung AlG II im Jobcenter - Erstgespräch: Klärung des besonderen Förderbedarfes (Reha-Bedarf) Prüfung der gesundheitlichen Einschränkungen Sichtung des Lebenslaufes (z.b. Kuren, längere Erkrankungen, Besuch einer Förderschule) mit Hilfe von Gutachten und Bescheide durch Einleitung von Begutachtungen bei Bedarf Bei Vorliegen eines möglichen Reha-Bedarfes wird zur endgültigen Entscheidung Kontakt zur Agentur für Arbeit (oder zum jeweils zuständigen Reha-Träger) hergestellt. Eingliederungsleistungen des Jobcenters erfolgen bei allen Rehabilitand/innen nach Eingliederungsvorschlag durch die Agentur für Arbeit und umfassen allgemeine Förderleistungen. Bei festgestellter Reha-Zuständigkeit besteht ein umfassender Leistungs- /Förderausschluss im Jobcenter.

6 Liegt kein Rehabilitationsbedarf vor werden für alle Anspruchsberechtigten die benötigten Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt direkt durch das Jobcenter erbracht. Voraussetzung ist Erwerbsfähigkeit unabhängig von der persönlichen Situation. Unterstützung durch Beratung und Vermittlung Bewerbungskosten Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung (MAT/MAG/PB/EGZ) Förderung der Aufnahme einer niedrig entlohnten oder selbständigen Tätigkeit durch Einstiegsgeld Förderung der überbetrieblichen Berufsausbildung und Ausbildungszuschuss Förderung der beruflichen Weiterbildung/Qualifizierung

7 Förderangebote für Kunden/innen Ziel aller Angebote ist die berufliche Orientierung und die Aufnahme einer Ausbildung bzw. Beschäftigung. MAG (Maßnahme bei einem Arbeitgeber / Praktikum) Betriebliche Erprobung bei einem Arbeitgeber, Eignungsabklärung genehmigungspflichtig durch das Jobcenter Übernahme von Fahrkosten, Berufskleidung, sonstige Kosten Dauer bis zu 12 Wochen MAT (Maßnahme bei einem Träger) Erwerb von Schlüsselkompetenzen Berufliche Orientierung/Eignungsabklärung Kenntnisvermittlung und Erweiterung genehmigungspflichtig durch das Jobcenter Übernahme von Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten Dauer: 5 Wochen bis 6 Monate

8 U25 FTEC Festellungs-, Trainings- und ErprobungsCenter Eignungsabklärung für weitere Qualifizierungen und Ausbildungen Suche nach geeigneten Arbeitsplätzen im Anschluss Dauer 12 bis 20 Wochen in TZ/VZ (15-39 Stunden) aktive Begleitung in die Beschäftigung durch den Erwerb von berufsfeldbezogen Kenntnissen und Fertigkeiten: Lager (Staplerschein) Verkauf (Kassentraining) Elektro Bau Garten- und Landschaftsbau Sanitär- und Heizungsbau Pflege Küche Farbe Holz Metall

9 HOPLA - Hilfe/Orientierung/Perspektiven/Lernen/Alternativen Personen mit hohem Unterstützungsbedarf Entwicklung von Tagesstruktur Training von Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Belastbarkeit Projektarbeit (Ausbau eines Bauwagens, Kleinmöbel anfertigen) Einzelcoaching bei Bedarf Workshops (Schuldnerberatung, Suchtberatung, Stilberatung usw.) Dauer 6 Monate mit Stunden in der Woche Prämie bis zu 100,- bei aktiver Teilnahme

10 BPI - Begleitung, Platzierung, Integration Unterstützung der Vermittlung für Rehabilitanden und/oder behinderte, schwerbehinderte/gleichgestellte Menschen Dauer: 6 Monate mit 2 Kontakten wöchentlich Einzelcoaching Arbeitgeberkontakte mit dem Ziel der betrieblichen Erprobung und Begleitung in eine Arbeitsaufnahme

11 ATV - Aktivierung, Training, Vermittlung Angebot bei eingeschränkter Arbeitsfähigkeit zur psychosozialen und gesundheitlichen Stabilisierung Dauer: 12 Monate mit Stunden in der Woche Betriebliche Kenntnisvermittlung im geschützten Rahmen: Druckerei Hausmeisterei Tischlerei- und Malerei Fahrradwerkstatt Hauswirtschaft

12 FbW - Förderung der beruflichen Weiterbildung Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung Wieder-Ungelernte aktuell fehlen nachgefragte berufliche Kenntnisse Möglichkeit für eine berufliche Qualifizierung, wenn diese für die Integration in den Arbeitsmarkt erforderlich ist. Erforderlichkeit muss immer vorher durch die Integrationsfachkraft geprüft werden Merkmal: Bildungsgutschein für einen zugelassenen Bildungsträger, z.b.: Lager/Logistik Baumaschinenführer Pflege Wachschutz

13 Arbeitsgelegenheiten im Bereich der Ü25 bei verminderter Leistungsfähigkeit zur Heranführung an den 1. AM bei Langzeitarbeitslosigkeit in TZ/VZ bis 6 Monate Betreuungskraft/Alltagsbegleiter Sozialhelfer Energieberater Schulassistent Helfer: Gartenbau, Reinigung, Verkauf, Lagerwirtschaft, Textilverarbeitung, Hauswirtschaft, Büro/Verwaltung

14 Reichen die allgemeinen Leistungen aufgrund der Art oder Schwere der Behinderung nicht aus, werden besondere Leistungen zur Integration in den Arbeitsmarkt erbracht. Förderleistungen für Arbeitgeber Probebeschäftigung für behinderte, schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen zur Verbesserung der Beschäftigungsaussichten bis zu 3 Monaten befristete (Probe)Beschäftigung volle Kostenübernahme der Arbeitgeberlohnleistungen Ziel: vollständige und dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt

15 Eingliederungszuschuss für behinderte und schwerbehinderte Menschen kann der Eingliederungszuschuss bis zu 70 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts betragen. Förderdauer bis zu 24 Monate für besonders betroffene schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist, beträgt die Förderdauer bis zu 60 Monate. Die Förderdauer kann bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, bis zu 96 Monate betragen.

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