Unterstützung von Menschen mit Behinderungen in Österreich bei ihrer Eingliederung in den Arbeitsmarkt
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- Christin Adenauer
- vor 8 Jahren
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1 Unterstützung von Menschen mit Behinderungen in bei ihrer Eingliederung in den Arbeitsmarkt PhDr. Mgr. Lucie Procházková Eine von der Handelskammer Brünn Umland erstellte Zusammenfassung Einleitung Nach 1989 trat, was die Einstellung und Haltung der Gesellschaft gegenüber Einzelpersonen mit Behinderungen anbelangt, in der Tschechischen Republik ein Wandel ein. Menschen mit Behinderungen stoßen bei ihrer Integration in den Arbeitsmarkt auf zahlreiche Hindernisse. Dafür kann es verschiedene Gründe geben: mangelnde oder nicht sachgerechte Ausbildung, architektonische Gegebenheiten. Oft sind es das Denken und die Einstellung nicht nur von Einzelpersonen, sondern auch von der gesamten Gesellschaft. Für die Betroffenen ist es schwer, sich in das Berufsleben einzufinden. Diese Menschen brauchen Hilfe und Unterstützung, Sonderberatung und spezifische Assistenzdienste sowohl für ihr Privat als auch für ihr Berufsleben. Diese Arbeit bezweckt, zu analysieren, wie die Problematik der Integration behinderter Menschen in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt in gehandhabt wird, und wie sie dort im geltenden Recht verankert ist. Es war das Ziel, festzustellen, ob und wie weit: ArbeitgeberInnen Behinderter fachliche Hilfe benötigen; die Beschäftigung von Behinderten davon abhängt, ob sie von Job Coaches unterstützt werden; Job Coaching durch ein Angebot an weiteren Dienstleistungen ergänzt wird; die Qualifikation der Job Coaches die im jeweiligen Berufsbereich gegebenen Anforderungen entspricht; junge Menschen mit Behinderungen die Assistenzdienste für Freizeit und Freizeitaktivitäten begrüßen; die Assistenz bei Freizeitaktivitäten den Prozess der Loslösung von der Familie und der Verselbständigung positiv fördert. Die Arbeit zerfällt in theoretischen und empirischen Teil und ist in fünf Kapitel gegliedert 1. Theoretische Ansätze Abgrenzung des Personenkreises, der Begriff Behinderung Mit der Behindertenproblematik befassen sich verschiedene wissenschaftliche Disziplinen, und nicht nur das, sie liegt auch im Blickwinkel der Politik unterschiedlicher Ressorts, wie Soziales, Gesundheit, Schulwesen, Arbeitsmarktpolitik usw. Sie alle kommen nicht umhin, ihre Maßnahmen auf diese Bevölkerungsgruppe auszurichten. 2. Bedeutung der Integration in die Gesellschaft Nach wie vor gibt es viele geistig oder mehrfach behinderte Personen, die von Nichtbehinderten getrennt leben. Integration Behinderter ins Berufsleben Die Arbeit spielt für jeden Menschen eine Schlüsselrolle und beeinflusst dessen Entwicklung in allen Lebensbereichen. Für den behinderten Menschen ist die Arbeit, d.h. die Ausübung eines bestimmten Berufes die Basis für die Erlangung wirtschaftlicher und sozialer Unabhängigkeit schlechthin. Er/sie erreicht den Status eines/einer Berufs und Erwerbstätigen und hat die
2 Möglichkeit, soziale Kontakte zu knüpfen. Die Beschäftigung gibt den behinderten Menschen den Lebenssinn und stimuliert deren persönliche Entwicklung. Einstieg ins Berufsleben Die Eingliederung Behinderter in den österreichischen Arbeitsmarkt stößt oft auf viele Hindernisse. Dazu zählen etwa eine ungeeignete Qualifikation der Behinderten, Vorurteile ihnen gegenüber, das Behinderteneinstellungsgesetz selbst, geringe Informiertheit, und zu wenige Beratungsdienste für Unternehmen. Sehr bedeutsam für die eigentliche Eingliederung in den Arbeitsmarkt sind die Wahl der beruflichen Laufbahn und die Berufsvorbereitung an sich. Vor dem Pflichtschulabschluss müssen sich die Behinderten für eine bestimmte Laufbahn entscheiden und dabei ihre beschränkten Möglichkeiten und Fähigkeiten in Betracht ziehen. In laufen zahlreiche Maßnahmen zur Integration junger Behinderter in den Arbeitsmarkt. Es wurde das Modell der integrativen Berufsausbildung ausgearbeitet. Die integrative Berufsausbildung kann entweder: 1. als Berufsausbildung mit einer Verlängerung der gesetzlichen Ausbildungsdauer stattfinden oder 2. den betreffenden Personen eine Teilqualifikation vermitteln, die durch sonstige Fertigkeiten aus anderen Lehrberufen ergänzt werden. Berufsausbildungsassistenz In haben die Lehrlinge während der gesamten Dauer der integrativen Berufsausbildung die Möglichkeit, ein Angebot an Assistenzdiensten zu nutzen. 3. Beratung und Betreuung bei der Integration ins Berufsleben In leben ca Menschen mit einer starken Beeinträchtigung bei der Verrichtung alltäglicher Arbeiten, die mindestens schon sechs Monate andauert. Insgesamt gibt es in 1,6 Millionen Personen mit Behinderungen im weiteren Sinne. Trotz einer niedrigen Arbeitslosenrate ist in die dortige Arbeitsmarktpolitik immer auf dem Laufenden und aktiv. Das Um und Auf für die Betroffenen ist es, genauso wie in der Tschechischen Republik, die Qualifikation zu verbessern und dadurch die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Dafür laufen zahlreiche Projekte. Rahmenbedingungen in und in der Tschechischen Republik Im österreichischen Recht besteht in einigen Bereichen eine Kompetenzteilung zwischen Bund und Ländern. Als Hauptinstrument bei der Koordinierung der österreichischern Behindertenpolitik dient das Bundesbehindertengesetz. Im Arbeitsmarktbereich stellt das Behinderteneinstellungsgesetz ein wichtiges Rechtsdokument dar. Als Hauptakteure der Behindertenpolitik bemühen sich in das Bundessozialamt, das Arbeitsmarktservice (die dortigen Arbeitsämter) und die Bundesländer darum, Behinderte in alle Lebensbereiche, insbesondere in den Arbeitsmarkt vollständig einzugliedern. Dabei gehen sie gemeinsam mit den Schulbehörden, Sozialpartnern und Einrichtungen vor, die die Maßnahmen für Behinderte umsetzen. Bundessozialamt Um die Chancen Behinderter auf Integration in den Arbeitsmarkt zu verbessern, bietet das Amt in allen seinen Landesstellen für sie Hilfe und Beratung an. Vom Bundessozialamt eigens beauftragte Ärzte/innen prüfen den Behinderungsgrad. Bei einem Behinderungsgrad von 50% und mehr sind die Behinderten vom Krankenstand befreit und werden als begünstigte Behinderte bezeichnet. Dadurch bekommen sie etwa erhöhten Kündigungsschutz, Unterstützung im Berufsleben, etwaigen Anspruch auf Zusatzurlaub, Befreiung vom Dienstgeberbeitrag usw.
3 Behindertenbeschäftigungspflicht Wie in der Tschechischen Republik, sind in alle DienstgeberInnen, die jeweils 25 oder mehr DienstnehmerInnen beschäftigen, auf je 25 DienstnehmerInnen eine behinderte Person zu beschäftigen. Kommen sie diesem gesetzlichen Auftrag nicht oder nicht vollständig nach, so haben sie für jeden nicht besetzten Pflichtplatz die sog. Ausgleichstaxe zu entrichten. Die eingehenden Ausgleichstaxen fließen dem Ausgleichstaxfonds, der vom Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen errichtet wurde. Das Geld dient direkt der Förderung behinderter Menschen, der Errichtung integrativer Betriebe sowie der Förderung von Projekten und Maßnahmen zugunsten konkreter behinderter Menschen. Kündigungsschutz DienstgeberInnen dürfen die Kündigung eine/s/r begünstigten Behinderten erst nach Zustimmung des Behindertenausschusses aussprechen. In den ersten sechs Monaten eines Arbeitsverhältnisses besteht kein Anspruch auf diesen Schutz. Tschechische Republik In der Tschechischen Republik sind das Ministerium für Arbeit und Soziales der Tschechischen Republik (MPSV ČR) und die Arbeitsämter die Hauptakteure der Behindertenbeschäftigungspolitik. Behindertenbeschäftigungspflicht Die tschechischen ArbeitgeberInnen mit mehr als 25 ArbeitnehmerInnen trifft die gesetzliche Pflicht, Behinderte zu beschäftigen. Der Anteil ist mit 4% der Gesamtzahl der ArbeitnehmerInnen festgelegt. Die ArbeitgeberInnen haben aber auch die Möglichkeit, ihre Pflicht dadurch zu erfüllen, dass sie etwa Produkte oder Dienstleistungen von ArbeitgeberInnen beziehen, die über 50% ArbeitnehmerInnen mit Behinderungen beschäftigen. Die letzte Möglichkeit besteht darin, an den Staatshaushalt pro nicht beschäftigte und zu beschäftigende behinderte Person das 2,5 fache des in der Volkswirtschaft erzielbaren, durchschnittlichen Monatslohns zu entrichten. Die Höhe des Durchschnittslohns wird vom Ministerium nach Angaben des Tschechischen Statistikamtes festgelegt. Geeigneter Arbeitsplatz, geeignete/r Mitarbeiter/in Für die Unternehmen, die Behinderte beschäftigen, sind vor allem drei Faktoren ausschlaggebend: maßgeschneiderte ArbeitnehmerInnen; Einarbeitung des Menschen mit Behinderungen durch eine qualifizierte Person; kontinuierliche und verlässliche Begleitung des behinderten Menschen in allen Angelegenheiten, die die Arbeit betreffen. Beratungs und Assistenzdienste beim Einstieg in den Arbeitsmarkt In gibt es zahlreiche Maßnahmen, die helfen sollen, Behinderte in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Clearing Clearing Dienste werden beim Übergang zwischen Schule und Beruf angeboten und dienen dazu, den jugendlichen Menschen mit Behinderungen berufliche Perspektiven aufzuzeigen. Die Arbeitsassistenz ist sowohl für behinderte Menschen als auch für Unternehmen gedacht, die Behinderte beschäftigen wollen oder sie bereits beschäftigen. Das Angebot der Arbeitsassistenz lässt sich zusammenfassend in drei Bereiche aufteilen: Informieren, Beraten, Betreuen und Begleiten. Für junge Menschen mit Behinderungen oder mit speziellen Ausbildungsbedürfnissen wurde für die Berufsausbildung die Möglichkeit der Betreuung durch die Berufsausbildungsassistenz geschaffen. Zu ihrem Aufgabenbereich zählen die mit Unternehmen, Schulen, Lehrbetrieben, Schulbehörden u. ä. Sie übernimmt auch die Hilfe vor Behörden, Begleitung und Betreuung in der Ausbildungspraxis, berufliche Orientierungshilfe, bzw. das Einschreiten in Krisensituationen.
4 Job Coaching, Job Coaches unterstützen behinderte Menschen bei der Einschulung eventuell bei Problemen auf dem Arbeitplatz. Die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz leistet denjenigen Behinderten Unterstützung, die zwar über fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, die wegen ihrer Behinderung jedoch ohne die Unterstützung durch einen anderen nicht auskommen. Assistenzdienste für Personen mit Behinderungen Die Assistenzdienste sind für Personen mit Behinderungen das Um und Auf ihrer Eingliederung in die Gesellschaft und ihrer Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Die persönliche Assistenz bedeutet Hilfe für die Betroffenen. Die persönliche Assistenz ist ein umfassendes Prinzip der ambulanten Hilfe und reicht in Bereiche hinein wie: Grundbetreuung, Haushalt, Freizeit, Ausbildung und Beruf, sowie Hilfe für behinderte Eltern. In haben Personen, die angesichts der Einschränkung ihrer Eigenständigkeit verstärkt pflege und unterstützungsbedürftig sind, einen Anspruch auf sog. Pflegegeld, das unabhängig vom Einkommen, von der Ursache für ihre Behinderung bzw. von der Ursache für die Verringerung der Eigenständigkeit gewährt wird. Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz Die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz ist eine regelmäßige Unterstützung während der Arbeitszeit in der Form dargebotenen Hand. Sie trägt zu einer umfassenden Eingliederung Behinderter in den beruflichen und gesellschaftlichen Alltag im weiteren Sinne bei und fördert dadurch die Lebensqualität der Behinderten. Freizeitassistenz Die Freizeitassistenz ermöglicht den/der Behinderten, an Freizeitaktivitäten teilzunehmen. Als Beispiele sind Kinobesuche, Teilnahme an Kulturveranstaltungen und Sportereignissen, Treffen mit Freunden, Begleitung im Urlaub, oder ehrenamtliche Tätigkeiten in Organisationen oder Vereinen zu erwähnen. Förderung der Beschäftigung von Personen mit Behinderungen Während der Berufsvorbereitung, beim Einstieg ins Berufsleben sowie bei der Berufsausübung haben Behinderte, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Diese gebührt für Mehraufwand bei der Berufsvorbereitung oder bei der Berufsausübung. Tschechische Republik Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf bestimmte finanzielle Zuwendungen. Die jeweiligen Geldleistungen sind in der Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Soziales der Tschechischen Republik Blatt Nr. 182/1991 Sb. geregelt. Förderungen für ArbeitgeberInnen in Die Möglichkeiten der ArbeitgeberInnen, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, Zuwendungen zu bekommen, werden vom Bundessozialamt festgelegt. Förderungen für ArbeitgeberInnen in der Tschechischen Republik Die Unterstützung der Personen mit Behinderungen ist in zahlreiche Programme der aktiven Beschäftigungspolitik eingebunden. Die ArbeitgeberInnen haben Anspruch auf staatliche Zuwendungen in der Form von finanziellen Erleichterungen oder in der Form von Zuschüssen zur Deckung bestimmter Kosten. Im Einzelnen ist es im Beschäftigungsgesetz Blatt Nr. 435/2004 Sb. festgelegt. Soziale Aspekte der Integration behinderter Personen Verfolgt wird das Ziel einer vollständigen Integration. Diese besteht in der Eingliederung der behinderten Einzelperson in alle Bereiche des menschlichen Lebens. Die Integration wird als höchster Grad an Sozialisierung aufgefasst. In der Tschechischen Republik sind die Sozialdienste gesetzlich festgelegt. Das einschlägige Gesetz regelt die Bedingungen zur Gewährung von Unterstützung an natürliche,
5 sozial ungünstig gestellte Personen in Form von Sozialdiensten und Pflegegeldern. Weiter sind darin Bedingungen für die Erteilung von Berechtigungen für die Erbringung von Sozialdiensten, die Wahrnehmung der öffentlichen Verwaltung im Bereich der Sozialdienste, die Aufsicht über die Erbringung von Sozialdiensten und Voraussetzungen für die Ausübung von Tätigkeiten im Sozialdienstbereich festgelegt. Fazit Personen mit Behinderungen zählen zu den auf dem Arbeitsmarkt benachteiligten Gruppen mit einer im Vergleich zur restlichen Bevölkerung wesentlich höheren Arbeitslosenrate. Die Arbeitsmarktpolitik ist sowohl in als auch in der Tschechischen Republik sehr aktiv. Die Regierungen beider Staaten sind bemüht, der Einstellung und Beschäftigung Behinderter einen rechtlichen Rahmen zu geben. In zielen zahlreiche Maßnahmen darauf ab, den behinderten Menschen zu helfen, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Um die soziale Integration behinderter oder benachteiligter Menschen zu fördern, und um zu verhindern, dass sie sozial ausgeschlossen werden, wurden Sozialdienste geschaffen, die in der Tschechischen Republik im Gesetz Blatt Nr. 108/2006 über Sozialdienste festgelegt sind.
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