Berufliche Grundbildung: Erlasse SBFI

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1 Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Berufliche Grundbildung: Erlasse SBFI Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat Folgendes erlassen: Bootfachwart/in EFZ Swissdoc , , SBFI-Nr Bootbauer/in EFZ Swissdoc , , SBFI-Nr Verordnungen über die berufliche Grundbildung Die Verordnungen über die berufliche Grundbildung sind wie folgt revidiert worden: Vernehmlassung vom: 6. März 2015 Erlassen am: 6. August 2015 In Kraft ab: 1. Januar 2016 Qualifikationsverfahren, Ausweise und Titel: 1. Januar 2020 Diese Verordnungen über die berufliche Grundbildung ersetzen die Reglemente über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung für Gelernte/r Bootfachwart/in (30402) und Gelernte/r Bootbauer/in (30403) vom 15. November Die Bildungspläne werden aufgeschaltet auf der Internetseite des Schweizerischen Bootbauer-Verbands: Chemie- und Pharmatechnologe/-login EFZ Swissdoc , , SBFI-Nr Verordnung über die berufliche Grundbildung Die Verordnung über die berufliche Grundbildung für Chemie- und Pharmatechnologe/-login EFZ ist am 19. August 2014 erlassen worden. Die zuständige Kommission Berufsentwicklung & Qualität hat an ihrer Sitzung vom 27. März 2015 entschieden, dass im Qualifikationsbereich praktische Arbeit / IPA in der ersten Position die Formulierung «Resultat der Arbeit» durch die präzisere Formulierung «Ausführung und Resultat der Arbeit» gemäss Leittext zu ersetzen ist. In den Ausbildungsbestimmungen ist bereits konsequent die neue Formulierung verwendet worden. Die neue Bestimmung tritt am 1. September 2015 in Kraft. Forstwart/in EFZ Swissdoc , , SBFI-Nr Forstpraktiker/in EBA Swissdoc , , SBFI-Nr Verordnungen über die berufliche Grundbildung Begleitende Massnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz Vernehmlassungsverfahren: 21. Mai 2015 Erlass: 6. Juli 2015 Inkrafttreten: 1. August 2015 Die begleitenden Massnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz wurden von der Trägerschaft der beruflichen Grundbildung zusammen mit Fachpersonen der Arbeitssicherheit erarbeitet. In Absprache mit dem SECO wurden sie vom SBFI mit folgenden Daten genehmigt: Quelle: SBFI,

2 INFObildung&beruf 2 Erlass: 6. Juli 2015 Inkrafttreten: 1. August 2015 Diese begleitenden Massnahmen werden im Berufsverzeichnis des SBFI unter veröffentlicht. Die revidierten Bildungsverordnungen sowie die begleitenden Massnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz gelten ab diesem Zeitpunkt für alle Lernenden. Textilpfleger/in EFZ Swissdoc , , SBFI-Nr Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Die begleitenden Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes wurden von der zuständigen Trägerschaft der beruflichen Grundbildung in Zusammenarbeit mit Spezialisten der Arbeitssicherheit erstellt und nach Zustimmung durch das SECO vom SBFI wie folgt genehmigt: Erlassen am: 2. Juli 2015 In Kraft ab: 1. August 2015 Die begleitenden Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sind im Berufsverzeichnis des SBFI beim jeweiligen Beruf unter aufgeschaltet. Hinweis: Abschnitt 3 «Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz» der Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Textilpfleger/in EFZ wird im Rahmen der laufenden Totalrevision dieser Verordnung angepasst. Uhrenarbeiter/in EBA Swissdoc , , SBFI-Nr Uhrmacher/in Produktion EFZ Swissdoc , , SBFI-Nr Uhrmacher/in EFZ Swissdoc , , SBFI-Nr Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Die begleitenden Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes wurden von der zuständigen Trägerschaft der beruflichen Grundbildung in Zusammenarbeit mit Spezialisten der Arbeitssicherheit erstellt und nach Zustimmung durch das SECO vom SBFI wie folgt genehmigt: Erlassen am: 20. April 2015 In Kraft ab: 14. Juli 2015 Die begleitenden Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sind im Berufsverzeichnis des SBFI beim jeweiligen Beruf unter aufgeschaltet. Die gedruckte Version der oben genannten neuen Verordnungen wird in einigen Wochen beim Bundesamt für Bauten und Logistik, BBL, Vertrieb, 3003 Bern, erhältlich sein und zur Verfügung stehen auf der Internetseite des SBFI Quelle: SBFI,

3 Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Fachmann/-frau öffentliche Verwaltung (BP), in Vernehmlassung Die neue Prüfungsordnung wurde im Bundesblatt vom 28. Juli 2015 zur Vernehmlassung publiziert. Diese Meldung wird ersetzt, sobald die Prüfungsordnung unterzeichnet ist. Kurzbeschreibung Die Fachfrau/der Fachmann öffentliche Verwaltung ist in unterschiedlichen Funktionen der Gemeinde-, Kantons- und Bundesverwaltung tätig. Zur Kernkompetenz gehören Beratungs-, Unterstützungs- und Vollzugsarbeiten für die Exekutive sowie Sekretariatsarbeiten für die Legislative. Die Fachfrau/der Fachmann öffentliche Verwaltung steht den Behörden sowie der Bevölkerung als Ansprechpartner/in für Anliegen und Probleme zur Verfügung oder vermittelt sie an geeignete Stellen. Die Fachfrau/der Fachmann öffentlichen Verwaltung bearbeitet Aufträge der Exekutive und Anfragen der Legislative bzw. von Vorgesetzten materiell und formell; klärt Bedürfnisse der verschiedenen Anspruchsgruppen ab und analysiert sie. Sie/er beantwortet Anfragen kompetent oder leitet sie an die zuständige Stelle weiter; erkennt Konfliktsituationen rechtzeitig und reagiert angepasst und angemessen; stellt das Dokumenten- und Datenmanagement inklusive Archivierung sicher; ermittelt und dokumentiert Prozessabläufe und optimiert sie; arbeitet in Projekten und Arbeitsgruppen mit, baut Netzwerke auf und pflegt sie; unterstützt verschiedene Prozesse im Finanzwesen wie die Budgetierung und die Finanzplanung. Trägerschaft Die folgende Organisation der Arbeitswelt bildet die Trägerschaft: Schweizerische Prüfungsorganisation Höhere Berufsbildung öffentliche Verwaltung (nachfolgend Verein HBB öv) Zulassung zur Berufsprüfung Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer: a) über einen eidgenössischen Ausbildungsabschluss auf Sekundarstufe II oder mindestens einen gleichwertigen Abschluss verfügt; b) den Nachweis erbringt, während mindestens zwei Jahren nach Abschluss der Ausbildung gemäss Buchstabe a) eine Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung oder in einem verwaltungsnahen Betrieb ausgeübt zu haben; c) über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt. Swissdoc / Fachmann/-frau öffentliche Verwaltung (BP) Fachmann/-frau öffentliche Verwaltung (BP), Prüfungsvorbereitung

4 INFObildung&beruf 2 Modulabschlüsse Folgende Modulabschlüsse müssen für die Zulassung zur Abschlussprüfung vorliegen: Modul 1: Umgang mit Anspruchsgruppen Modul 2: Umgang mit dem politischen System Modul 3: Gestaltungs- und Unterstützungsprozesse Modul 4: Verwaltungsprozesse/Verwaltungsrecht Modul 5: Öffentliche Finanzen Inhalt und Anforderungen der einzelnen Module sind in den Modulbeschreibungen der Trägerschaft festgelegt. Prüfung Die Abschlussprüfung umfasst folgende modulübergreifende Teile: Prüfungsteil 1: Projektarbeit (schriftlich, vorgängig erstellt); Präsentation und Fachfragen zur Projektarbeit (mündlich), Prüfungsteil 2: Fachgespräch (mündlich). Titel Die Fachausweisinhaber/innen sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen: Fachfrau/Fachmann öffentliche Verwaltung mit eidgenössischem Fachausweis Spécialiste en administration publique avec brevet fédéral Specialista in amministrazione pubblica con attestato professionale federale Als englische Übersetzung wird empfohlen: Specialist in Public Administration with Federal Diploma of Professional Education and Training (PET) Weitere Informationen Schweizerische Prüfungsorganisation Höhere Berufsbildung öffentliche Verwaltung (nachfolgend Verein HBB öv) Quelle: Bundesblatt,

5 Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Projektleiter/in Glas (BP) Ersetzt: INFObildung&beruf «Projektleiter/in Glas (BP), in Vernehmlassung» vom Die neue Prüfungsordnung wurde am 12. Juni 2015 durch das SBFI genehmigt. Kurzbeschreibung Projektleiter/innen Glas sind vorwiegend im Verkauf, in der technischen Beratung und der Planung der Produktionsarbeiten eines Glasbetriebes eingesetzt. Sie sind v. a. die Fachpersonen für nicht-alltägliche Glasarbeiten, die besondere Kompetenzen in der Planung der Arbeiten benötigen. Bei grösseren und grossen Aufträgen sind in der Regel mehrere Berufe beteiligt, was die Koordination ihrer Arbeiten mit den betrieblichen Abläufen und den vor- oder nacharbeitenden Gewerken nötig macht. Ihr Arbeitseinsatz ist auf reibungslose Abläufe und Qualität ausgerichtet. Als Spezialisten der Planung der technischen Ausführung und in der Kundenakquisition und -betreuung sowie durch ihre selbständige Führungsarbeit tragen sie wesentlich zum Betriebserfolg bei. Projektleiter/innen Glas akquirieren systematisch auf Basis eines Marketingkonzeptes Kunden, betreuen und beraten sie und erstellen Offerten für komplexe Glasobjekte. sind Spezialisten zur Lösung von komplexen Aufträgen und Anwendungssituationen und übernehmen die Verantwortung für den Auftrag vom Erfassen vor Ort bis zur Bauabgabe. Sie koordinieren mit anderen Gewerken. koordinieren die Umsetzung in Produktion und Montage. nehmen ein Projekt ab. führen Mitarbeitende, gewährleisten die Einhaltung der Vorschriften zur Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes; können Lehrlinge ausbilden. Trägerschaft Die folgende Organisation der Arbeitswelt bildet die Trägerschaft: Schweizerischer Flachglasverband SFV Zulassung zur Berufsprüfung Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer: a) das eidgenössische Fähigkeitszeugnis als Glaser/in besitzt und zum Zeitpunkt der Prüfung mind. 2 Jahre Berufserfahrung im kaufmännisch-technischen Bereich eines Glaserbetriebes nach Abschluss der Grundbildung nachweisen kann; oder b) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis besitzt und zum Zeitpunkt der Prüfung mind. 3 Jahre Berufserfahrung im kaufmännisch-technischen Bereich eines Glaserbetriebes nach Abschluss der Grundbildung nachweisen kann. Swissdoc / Projektleiter/in Glas (BP) Projektleiter/in Glas (BP), Prüfungsvorbereitung

6 INFObildung&beruf 2 Prüfung Die Abschlussprüfung umfasst folgende Teile: Prüfungsteil 1: Projektarbeit (schriftlich, praktisch, mündlich [und/oder]), Prüfungsteil 2: Fachgespräch (mündlich), Prüfungsteil 3: Berufskenntnisse (schriftlich, praktisch). Titel Die Fachausweisinhaber/innen sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen: Projektleiterin Glas / Projektleiter Glas mit eidgenössischem Fachausweis Cheffe de projet verre / Chef de projet verre avec brevet fédéral Capo di progetto vetro con attestato professionale federale Als englische Übersetzung wird empfohlen: Project Manager Glass with Federal Diploma of Professional Education and Training Weitere Informationen Schweizerischer Flachglasverband SFV Quelle: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI,

7 Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Spezialist/in Bewegungs- und Gesundheitsförderung (BP), in Vernehmlassung Die neue Prüfungsordnung wurde im Bundesblatt vom 14. Juli 2015 zur Vernehmlassung publiziert. Diese Meldung wird ersetzt, sobald die Prüfungsordnung unterzeichnet ist. Die neue Prüfungsordnung tritt am 1. August 2018 in Kraft. Sie ersetzt das bisherige Reglement über die Berufsprüfung für Gymnastikstudioleiter/in vom 22. April 1999 sowie die Prüfungsordnung über die Berufsprüfung für Fitnessinstruktor/in vom 7. März Fachrichtungen Fitness- und Gesundheitstraining Körper- und Bewegungsschulung Kurzbeschreibung Spezialistinnen und Spezialisten Bewegungs- und Gesundheitsförderung mit Fachrichtung «Fitness- und Gesundheitstraining» sind speziell ausgebildet in der Planung von gerätegestützten Trainingsangeboten, die sie in Fitness- und Gesundheitscentern/Unternehmen durchführen und dabei als Hilfsmittel auf einen entsprechend ausgerüsteten Gerätepark zurückgreifen. Sie planen individuelle und auf die einzelne Kundin oder den einzelnen Kunden optimal zugeschnittene gerätegestützte Trainingsangebote und passen diese bei der Durchführung laufend den aktuellen Gegebenheiten und Bedürfnissen der Einzelperson an. Spezialistinnen und Spezialisten Bewegungs- und Gesundheitsförderung mit Fachrichtung «Körper- und Bewegungsschulung» sind speziell ausgebildet in Körperformung, Bewegungsformung und -gestaltung, in Atmungs- und Entspannungsmethoden sowie Trainingsformen mit Hilfsgeräten. Sie führen Kursangebote für verschiedene Alters- und Zielgruppen durch, die in Fitness- und Gesundheitscentern/Unternehmen oder in Gymnastik- und Bewegungscentern/Unternehmen angeboten werden. Sie schulen auch einzelne Personen, für die sie den individuellen Bedürfnissen angepasste Kurseinheiten gestalten. Trägerschaft Die folgenden Organisationen der Arbeitswelt bilden die Trägerschaft: OdA Bewegung und Gesundheit (Dachverband der Bewegungsberufe Schweiz) Schweizerischer Fitness- und Gesundheitscenter Verband, SFGV Zulassung zur Berufsprüfung Zur Abschlussprüfung mit Fachrichtung «Fitness- und Gesundheitstraining» wird zugelassen, wer: a) ein eidg. Fähigkeitszeugnis Fachmann/Fachfrau Bewegungs- und Gesundheitsförderung, die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen sowie eine Berufspraxis gemäss Berufsbild Swissdoc / Fitnessinstruktor/in (BP) Fitnessinstruktor/in (BP), Prüfungsvorbereitung Gymnastikstudioleiter/in (BP) Gymnastikstudioleiter/in (BP), Prüfungsvorbereitung

8 INFObildung&beruf 2 von mind Std. über einen Zeitraum von mind. 2 und max. 5 Jahren vom Prüfungsdatum an zurückgerechnet; oder b) ein anderes eidg. Fähigkeitszeugnis oder einen Maturitätsabschluss und die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen sowie eine Berufspraxis gemäss Berufsbild von mind Std. über einen Zeitraum von mind. 2,5 und max. 5 Jahren vom Prüfungsdatum an zurückgerechnet; und c) einen am Prüfungsdatum gültigen BLS(CPR)-Ausweis vorlegt. Zur Abschlussprüfung mit Fachrichtung «Körper- und Bewegungsschulung» wird zugelassen, wer: a) ein eidg. Fähigkeitszeugnis Fachmann/Fachfrau Bewegungs- und Gesundheitsförderung, die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen sowie mind. 500 Std. geleitete Kurseinheiten gemäss Berufsbild in einem Zeitraum von mind. 2 und max. 5 Jahren vom Prüfungsdatum an zurückgerechnet; oder b) ein anderes eidg. Fähigkeitszeugnis oder einen Maturitätsabschluss und die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen, sowie mind. 750 Std. geleitete Kurseinheiten gemäss Berufsbild in einem Zeitraum von mind. 2,5 und max. 5 Jahren vom Prüfungsdatum an zurückgerechnet; und c) einen am Prüfungsdatum gültigen BLS(CPR)-Ausweis vorlegt. Modulabschlüsse Folgende Modulabschlüsse müssen für die Zulassung zur Abschlussprüfung vorliegen: Basismodul 1: Anatomie und Physiologie II Basismodul 2: Trainingslehre II Basismodul 3: Methodik, Didaktik, Lernpsychologie Hauptmodul 3: Gesundheitsförderung und Lebensstilintervention Zudem müssen folgende zwei Modulabschlüsse je Fachrichtung nach Wahl vorliegen: Fachrichtung «Fitness- und Gesundheitstraining» Basismodul 5: Erweiterte gerätegestützte und geräteunabhängige Bewegungskompetenz Hauptmodul 2: Trainingsprogramme entwickeln und durchführen Fachrichtung «Körper- und Bewegungsschulung» Basismodul 4: Erweiterte Körper- und Bewegungskompetenz Hauptmodul 1: Kursprogramme entwickeln und durchführen Zusätzlich muss für beide Fachrichtungen ein Modulabschluss der drei folgenden Wahlmodule vorliegen: Wahlmodul 1: Netzwerk und Weiterbildung Wahlmodul 2: Verkauf und Administration Wahlmodul 3: Mitarbeiterführung Inhalt und Anforderungen der einzelnen Module sind in den Modulbeschreibungen der Trägerschaft festgelegt. Quelle: Bundesblatt,

9 INFObildung&beruf 3 Prüfung Die Abschlussprüfung umfasst folgende modulübergreifende Teile: Prüfungsteil 1: Konkrete Fallarbeit anhand eines integrierten Falls (schriftlich), Prüfungsteil 2: Rollenspiel und Mini Cases (Reflexion von typischen Praxissituationen; mündlich), Prüfungsteil 3: Integrierte Praxisaufgabe (Kurs- resp. Trainingseinheit durchführen; praktisch). Titel Die Fachausweisinhaber/innen sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen: Spezialist / Spezialistin Bewegungs- und Gesundheitsförderung mit eidgenössischem Fachausweis Fachrichtung Fitness- und Gesundheitstraining Spezialist / Spezialistin Bewegungs- und Gesundheitsförderung mit eidgenössischem Fachausweis Fachrichtung Körper- und Bewegungsschulung Die französisch- und italienischsprachigen Titel sowie die empfohlenen englischen Übersetzungen können der Prüfungsordnung entnommen werden. Übergangsbestimmungen Repetentinnen und Repetenten nach der Prüfungsordnung vom 7. März 2005 über die Berufsprüfung für Fitnessinstruktor/in erhalten bis Ende 2020 Gelegenheit zu einer 1. bzw. 2. Wiederholung. Der Berufstitel Fitnessinstruktor / Fitnessinstruktorin mit eidg. Fachausweis bleibt geschützt. Der Berufstitel Gymnastikstudioleiter / Gymnastikstudioleiterin mit eidg. Fachausweis bleibt geschützt. Weitere Informationen OdA Bewegung und Gesundheit (Dachverband der Bewegungsberufe Schweiz) Schweizerischer Fitness- und Gesundheitscenter Verband, SFGV Quelle: Bundesblatt,

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11 Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Werkstatt- und Montageleiter/in Glas (BP) Ersetzt: INFObildung&beruf «Werkstatt- und Montageleiter/in Glas (BP), in Vernehmlassung» vom Die neue Prüfungsordnung wurde am 12. Juni 2015 durch das SBFI genehmigt. Die neue Prüfungsordnung ersetzt die bisherige Prüfungsordnung über die Berufsprüfung für Glaser-Vorarbeiter/in vom 27. November Kurzbeschreibung Werkstatt- und Montageleiter/innen Glas übernehmen im Glasbetrieb die Verantwortung für die technischhandwerkliche Produktion. Auf der Baustelle leiten sie grössere und anspruchsvolle Montagearbeiten. Sie führen in der Regel mehrere Mitarbeitende. Werkstatt- und Montageleiter/innen Glas leiten und überwachen die Produktion und können anspruchsvolle Glasbearbeitungen selbst ausführen. Sie stellen die Wartung von Maschinen sicher. leiten die Montage vor Ort und können anspruchsvolle Montagearbeiten selbst ausführen. führen Mitarbeitende, gewährleisten die Einhaltung der Vorschriften zur Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes. bilden Lehrlinge aus. können im Gespräch mit Kunden die für einen Auftrag benötigten Informationen aufnehmen und einfache Preiskalkulationen erstellen. erfassen vor Ort die notwendigen Details und planen auf dieser Basis die technische Ausführung und koordinieren die Arbeiten mit anderen Gewerken. stellen mit der notwendigen Arbeitsvorbereitung die Prozesse für die Produktion in der Werkstatt und die Montage vor Ort sicher, wie auch den Einsatz des Personals. Sie bewirtschaften das Material. Trägerschaft Die folgende Organisation der Arbeitswelt bildet die Trägerschaft: Schweizerischer Flachglasverband SFV Zulassung zur Berufsprüfung Zur Prüfung wird zugelassen, wer: a) Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis als Glaser/in besitzt und zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens oder 3 Jahre berufliche Erfahrung nach Abschluss der beruflichen Grundbildung aufweisen kann; oder b) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis in einem verwandten Beruf (diese sind in der Wegleitung festgehalten) besitzt und zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens 4 Jahre Praxis als Glaser/in nachweisen kann; Swissdoc / Werkstatt- und Montageleiter/in Glas (BP) Werkstatt- und Montageleiter/in Glas (BP), Prüfungsvorbereitung

12 INFObildung&beruf 2 c) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis in einem nichtverwandten Beruf besitzt und mindestens 5 Jahre Praxis als Glaser/in nachweisen kann. Prüfung Die Prüfung umfasst folgende Teile: Prüfungsteil 1: Praktische Arbeiten (praktisch), Prüfungsteil 2: Fallstudie(n) (schriftlich und/oder mündlich), Prüfungsteil 3: Berufskenntnisse (schriftlich). Titel Die Fachausweisinhaber/innen sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen: Werkstatt- und Montageleiterin Glas / Werkstatt- und Montageleiter Glas mit eidgenössischem Fachausweis Contremaître vitrière / Contremaître vitrier avec brevet fédéral Capovetraia / Capovetraio con attestato professionale federale Als englische Übersetzung wird empfohlen: Operations Manager Glass with Federal Diploma of Professional Education and Training Übergangsbestimmungen Repetentinnen und Repetenten nach der bisherigen Prüfungsordnung vom 27. November 2003 erhalten bis Ende 2017 Gelegenheit zu einer 1. bzw. 2. Wiederholung. Weitere Informationen Schweizerischer Flachglasverband SFV Quelle: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI,

13 Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Glasermeister/in (HFP) Ersetzt: INFObildung&beruf «Glasermeister/in (HFP), in Vernehmlassung» vom Die neue Prüfungsordnung wurde am 12. Juni 2015 durch das SBFI genehmigt. Die neue Prüfungsordnung ersetzt das bisherige Reglement über die Höhere Fachprüfung für Glasbauexperte/-expertin vom 28. Oktober Kurzbeschreibung Glasermeister/innen führen je nach Betriebsgrösse das gesamte Unternehmen oder einen Bereich davon, z.b. eine Abteilung oder eine Niederlassung. Glasermeister/innen sind für die Wirtschaftlichkeit des Betriebes zuständig; d.h. sie erstellen Betriebskonzepte sind verantwortlich für die Unternehmensorganisation führen die Unternehmensfinanzen planen und führen Investitionen durch planen und setzen Marketingmassnahmen um bilden Verkaufspreise stellen die Qualität sicher leiten Projekte etablieren ein Risk Management lösen Rechtsfragen führen das Personal, planen den Personalbedarf und -einsatz und sind verantwortlich für die Personalentwicklung. Trägerschaft Die folgende Organisation der Arbeitswelt bildet die Trägerschaft: Schweizerischer Flachglasverband SFV Zulassung zur Höheren Fachprüfung Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer: oder a) entweder den eidgenössischen Fachausweis als Werkstatt- und Montageleiter/in Glas oder als Projektleiter/in Glas besitzt und nach der Berufsprüfung mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Werkstatt- und Montageleiter/in Glas oder als Projektleiter/in Glas aufweisen kann; b) über einen Abschluss der Tertiärstufe verfügt, der auf einer beruflichen Grundbildung eines verwandten Berufes beruht und nach dem Abschluss auf der Tertiärstufe mindestens 5 Jahre Berufserfahrung, davon 3 Jahre im Glasbereich, aufweisen kann; Swissdoc / Glasermeister/in (HFP) Glasermeister/in (HFP), Prüfungsvorbereitung

14 INFObildung&beruf 2 und c) eine von der Prüfungskommission anerkannte Ausbildung in Geschäftsführung besitzt. Die anerkannten Ausbildungen sind in der Wegleitung aufgeführt. Prüfung Die Abschlussprüfung umfasst folgende Teile: Prüfungsteil 1: Diplomarbeit (schriftlich; Hausarbeit), Prüfungsteil 2: Präsentation mit Fachgespräch (mündlich), Prüfungsteil 3: Berufskenntnisse (schriftlich, praktisch [PC]). Titel Die Diplominhaber/innen sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen: Glasermeisterin / Glasermeister Maître vitrière / Maître vitrier Maestra del vetro / Maestro del vetro Als englische Übersetzung wird empfohlen: Master in Glass Weitere Informationen Schweizerischer Flachglasverband SFV Quelle: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI,

15 Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung GAF Gruppe autodidaktischer Fotografen/ Fotografinnen Ersetzt: INFObildung&beruf «GAF Gruppe autodidaktischer Fotografen und Fotografinnen» vom Die GAF ist ein Zusammenschluss von Personen, welche auf sehr selbstständige Weise mehr über Fotografie lernen wollen. Die Gruppe entscheidet autonom über ihre Zusammensetzung sowie über Inhalt und Struktur der gemeinsamen Lernzeit. Voraussetzungen Teilnehmen können alle Fotografie-Interessierten, die ihre Kenntnisse autodidaktisch aneignen, vertiefen oder erweitern möchten. Dafür werden sehr viel Eigeninitiative und grosses Engagement vorausgesetzt. Vorkenntnisse sind von Vorteil, jedoch nicht notwendig. Bei der Bildung der Gruppe sollte darauf geachtet werden, dass alle Mitglieder auf einem ähnlichen Wissensstand sind. So kann gewährleistet werden, dass sowohl Anfänger/innen, als auch Fortgeschrittene eine angemessene Weiterbildung erhalten. Gruppe bilden Die Gruppenbildung findet hauptsächlich auf statt. Ähnlich einer Börse besteht die Möglichkeit, sich einer Anfrage anzuschliessen oder selber nach Mitgliedern zu suchen. Dozenten Die Gruppe wählt und finanziert eine Lehrperson, welche die Mitglieder durch eine oder mehrere Sitzungen begleitet. führt ein Verzeichnis aller bisherigen Klassen und Dozenten. Ort Feste Durchführungsorte gibt es nicht. Die Gruppen treffen sich dort, wo es die Mitglieder wünschen und sind für die Organisation und Finanzierung von Kurslokalen selber zuständig. Kosten Je nach Gestaltung des Lerninhaltes und Gruppengrösse können die Beiträge pro Mitglied stark variieren. Bei einer Gruppe in der Grösse von ca. 7 Personen, welche sich während eines Jahres alle 14 Tage mit einem Profifotografen trifft, belaufen sich Honorar- und Raummietkosten auf etwa CHF pro Mitglied. Abschluss Da sich die GAF komplett autonom zusammenstellt und durch keine übergeordnete Organisation verwaltet wird, gibt es keine Lernkontrollen. Eine Bestätigung kann bei den jeweiligen Dozenten bei Bedarf eingeholt werden. Möglich sind eine abschliessende Ausstellung der Werke oder die Erarbeitung von Präsentationsmappen. Swissdoc / Fotografie

16 INFObildung&beruf 2 Anerkennung Die GAF ist in der professionellen Fotografie ein bekannter Begriff und kann wie andere Kurse und Lehrgänge als Referenz eingesetzt werden. Weitere Informationen Quelle: BIZ Kanton Bern, Infopool l infopool@erz.be.ch l B (I. Gäumann, BIZ Thun)

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