S PA Änderungen im Zahlungsverkehr. Informationen für Vereine
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- Kai Vogel
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1 S PA Änderungen im Zahlungsverkehr Informationen für Vereine SEPA für Vereine
2 Themenübersicht Informationen zu SEPA SEPA-Überweisung IBAN & BIC SEPA-Lastschriften Allgemeine Informationen SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Vorgehensweise in der Praxis SEPA für Vereine
3 Themenübersicht Informationen zu SEPA SEPA-Überweisung IBAN & BIC SEPA-Lastschriften Allgemeine Informationen SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Vorgehensweise in der Praxis SEPA für Vereine
4 Wieso, weshalb, warum SEPA? SEPA steht für Single Euro Payments Area übersetzt: Einheitlicher europäischer Zahlungsverkehrsraum Verschmelzung des Inlands- mit dem EU-Zahlungsverkehr SEPA löst die nationalen Verfahren zum 01. Februar 2014 ab! Betrifft: Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen SEPA für Vereine
5 Wieso, weshalb, warum SEPA? Stärkung der europäischen Wirtschaft Einheitliche europäische Zahlungsverkehrsinstrumente EU-Zahlungsverkehr: Einfach, sicher, effizient Bisher: 25 verschiedene nationale Systeme Neu: 1 einheitlicher Zahlungsverkehrsraum = SEPA SEPA für Vereine
6 Gültigkeitsbereich von SEPA 32 Staaten Alle 17 Euro-Staaten 10 EU-Mitglieder (ohne Euro-Bargeld) Norwegen, Island, Liechtenstein, Monaco* sowie die Schweiz* * Teilnahme an SEPA aber keine Umsetzung der einheitlichen ZV-Richtlinie SEPA für Vereine
7 Themenübersicht Informationen zu SEPA SEPA-Überweisung IBAN & BIC SEPA-Lastschriften Allgemeine Informationen SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Vorgehensweise in der Praxis SEPA für Vereine
8 SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer, SCT) Möglich seit Januar 2008 Beleghafte und beleglose Einreichung möglich Keine Betragsgrenze Ausführungsfrist max. 1 Bankarbeitstag (seit ) AWV-Meldepflicht unverändert für Beträge von mehr als ,-- IBAN & BIC ersetzen Kto.-Nr. und BLZ Für nationale Zahlungen ab IBAN only möglich Für grenzüberschreitende Zahlungen ist bis voraussichtlich Februar 2016 zusätzlich der BIC erforderlich SEPA für Vereine
9 IBAN & BIC * IBAN: DE ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Bankleitzahl (8) Kontonummer (10) BIC: GENO DE 61 SPF = VR-Bank eg Schopfheim-Maulburg Der Kontoauszug Ihrer VR-Bank eg enthält schon seit geraumer Zeit diese Angaben Auf Ihrer VR-BankCard (der Scheckkarte ) stehen diese Angaben auf der Rückseite zwischen dem Magnetstreifen und dem Unterschriftsfeld * IBAN = International Bank Account Number / BIC = Bank Identifier Code SEPA für Vereine
10 Themenübersicht Informationen zu SEPA SEPA-Überweisung IBAN & BIC SEPA-Lastschriften Allgemeine Informationen SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Vorgehensweise in der Praxis SEPA für Vereine
11 Das SEPA-Lastschrift-Mandat Erforderlich für alle SEPA-Lastschriftarten Bildet die rechtliche Grundlage für den Einzug von Lastschriften Erteilung erfolgt schriftlich durch den Zpfl. an den Zempf. Zustimmung des Zpfl. an den Zempf. zum Einzug der Forderung mittels LS und Auftrag des Zpfl. an seine Zahlstelle zur Einlösung und Kontobelastung Inhalt: * Basis- oder Firmen-LS-Mandat * einmalige oder wiederkehrende LS * Gläubiger-ID des Zempf * Angaben zum Zempf * Angaben zum Zpfl * IBAN + BIC des Zpfl. * Bankname der Zahlstelle * Mandatsreferenz (optional) SEPA für Vereine
12 Das SEPA-Lastschrift-Mandat Lastschriftmandate gelten unbefristet bis zum Widerruf durch den Zpfl Einschränkung: Wird innerhalb von 36 Monaten seit dem letzten Lastschrift-Einzug keine Folgelastschrift durch den Zempf eingereicht, verfällt das Lastschrift- Mandat Die Einholung eines neuen Mandates ist dann erforderlich! SEPA-Lastschrift-Mandate ersetzen die bisherigen Einzugsermächtigungen bzw. Abbuchungsaufträge SEPA für Vereine
13 Die Mandatsreferenz Eindeutiges Erkennungsmerkmal, zusammen mit der Gläubiger- Identifikationsnummer, für ein Lastschrift-Mandat Kann bis zu 35 alphanummerische Stellen beinhalten (Keine Leerzeichen setzen!) Die Mandatsreferenz kann sein: * z.b. die Rechnungsnummer * z.b. die Mitgliedsnummer des Zahlungspflichtigen im Verein XY Die Angabe der Mandatsreferenz erfolgt bei Einholung des Mandates im Mandatsformular bzw. wird dem Zahlungspflichtigen nachträglich bekanntgegeben SEPA für Vereine
14 Die Gläubiger-Identifikationsnummer Wie das Lastschrift-Mandat erforderlich für alle SEPA-Lastschriftarten Beantragung und Ausgabe (kostenlos!) durch die Deutsche Bundesbank ausschließlich elektronisch Beantragung durch Zempf oder einen Bevollmächtigten möglich Jeder Zempf erhält nur eine ID, auch bei Nutzung für ggf. mehrere Bankverbindungen Fixe Struktur je SEPA-Mitgliedsland; in Deutschland 18 Stellen lang Für den Erhalt einer ID Hauptgeschäftssitz bzw. Hauptsitz des Vereines in Deutschland erforderlich Beantragung für: * natürliche Personen, Freiberufler und Einzelunternehmen * Personenvereinigungen (z.b. Verein, nicht e.v.) * juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts (z.b. e.v.) SEPA für Vereine
15 Die Gläubiger-Identifikationsnummer Erforderliche Angaben bei Beantragung durch nicht e.v.: Vereinsname Ansprechperson Erforderliche Angaben bei Beantragung durch e.v.: Vereinsname Ort des Vereinsregisters und Register-Nr. (VR.) Ansprechperson Neue Gläubiger-ID erforderlich bei: Namensänderung des Zempf Änderung in der Rechtsform (z.b. nicht e.v. wird e.v.) Bei Fusion von bisher selbstständigen Gläubigern Keine neuen Mandate erforderlich, allerdings muss die neue Gläubiger-ID den Zpfl. mitgeteilt werden SEPA für Vereine
16 Die Gläubiger-Identifikationsnummer Aufbau der Gläubiger-ID: (Deutschland 18 Stellen) DE 12 ZZZ a) b) c) d) e) a) Länder-Code b) Prüfziffer, hier z.b. 12 c) Geschäftsbereichskennung (frei belegbar, alphanummerisch) d) 8. Stelle, immer die Zahl 0 e) Weitere 10 Identifikationsstellen SEPA für Vereine
17 Pre-Notification (Vorankündigung) Vorankündigung des Zempf an den Zpfl über eine fällige Lastschrift Versand spätestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit an den Zpfl. Abweichender, kürzerer Zeitraum kann in den Vertragsbedingungen bzw. der Vereinssatzung vereinbart werden Bei wiederkehrenden gleichbleibenden Zahlungen ist eine einmalige Vorankündigung ausreichend; Angabe der Fälligkeitstermine wichtig! Die Pre-Notification muss beinhalten: * Belastungsbetrag * Genauer Fälligkeitstermin * Gläubiger-Identifikationsnummer * Mandatsreferenz Dient einer Verbesserung des Verbraucherschutzes Verpflichtung hierzu über die Sonderbedingungen für den Lastschrift-Einzug SEPA für Vereine
18 Umdeutung einer Einzugsermächtigung in ein Mandat Schriftliche Information des Zempf an den Zpfl, dass eine bestehende Lastschrift-Einzugsermächtigung in ein SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat umgewandelt wird. Nur möglich, wenn original unterschriebene Einzugsermächtigung vorliegt! Mündliche oder per Mail erteilte Ermächtigungen können nicht gewandelt werden!! Zpfl hat zweimonatiges Widerspruchsrecht; erfolgt kein Widerspruch wandelt sich die Einzugsermächtigung in ein Basis-Lastschrift-Mandat. Das Umdeutungsschreiben muss beinhalten: * Hinweis dass in Lastschrift-Mandat umgewandelt wird * Datum des ersten Einzuges * Gläubiger-Identifikationsnummer * Mandatsreferenz SEPA für Vereine
19 Umdeutung einer Einzugsermächtigung in ein Mandat Ein Abbuchungsauftrag kann nicht in ein Basis-Lastschrift- oder Firmen- Lastschrift-Mandat gewandelt werden!! Bei vorliegenden Abbuchungsaufträgen muss zwingend immer ein neues SEPA-Lastschrift-Mandat eingeholt werden!! SEPA für Vereine
20 Einreichung von SEPA-Lastschriften Nur noch ONLINE möglich!! SEPA für Vereine
21 Die SEPA-Basis-Lastschrift Nachfolger für die bisherige Einzugsermächtigung Zahlungspflichtiger ist spätestens 14 Tage vor Fälligkeit über Betrag und Termin zu informieren ( Pre-Notification ) Vorgegebene Vorlagefristen (5 bzw. 2 Bankarbeitstage vor Fälligkeit) (Einreichungsfristen bei Ihrer Bank 6 bzw. 3 Bankarbeitstage) Die Lastschrift hat ein fixes Fälligkeitsdatum, z.b /jährlich Rückgaben bis 8 Wochen durch Zahlungspflichtigen möglich, bei autorisierten Mandaten Rückgaben bei nicht autorisiertem Mandat bis 13 Monate möglich SEPA für Vereine
22 Die SEPA-Firmen-Lastschrift Teilweise vergleichbar mit der uns bisher bekannten Abbuchung Allerdings: Keine Umdeutung von Abbuchungsaufträgen in Firmen-LS-Mandate möglich!! Firmen-LS nur möglich, wenn Zempf und Zpfl keine Verbraucher sind Zahlungspflichtiger muss seiner Bank vor erstem Einzug eine Kopie des Mandats vorlegen Bank des Zahlungspflichtigen ist zur Prüfung des Mandats verpflichtet Kein Widerspruch durch den Zahlungspflichtigen möglich!! Vorlage bei der Bank des Zpfl bis spätestens 1 Bankarbeitstag vor Fälligkeit SEPA für Vereine
23 Übersicht: Welche Lastschrift-Art wann verwenden? SEPA für Vereine
24 Vorlegungs- u. Einreichungsfristen bei SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) Erst-Lastschrift und Einmal-Lastschrift Früheste Vorlage bei Bank des Zpfl: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Vorlage bei Bank des Zpfl: 5 TARGET-Tage vor Fälligkeit => Einreichung bei Ihrer Bank (Zempf): spätestens 6 TARGET*-Tage vor Fälligkeit Folge- und letztmalige Lastschrift Früheste Vorlage bei Bank des Zpfl: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Vorlage bei Bank des Zpfl: 2 TARGET-Tage vor Fälligkeit => Einreichung bei Ihrer Bank (Zempf): spätestens 3 TARGET*-Tage vor Fälligkeit *TARGET: Echtzeit-Zahlungssystem der Zentralbanken in der EU *TARGET-Tage entsprechen in Deutschland den Bankarbeitstagen (MO FR) *TARGET-Feiertage: / Karfreitag / Ostermontag / / / *Bundesland-spezifische Feiertage, z.b / Fronleichnam / Himmelfahrt beachten! SEPA für Vereine
25 Vorlegungs- u. Einreichungsfristen bei SEPA-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B) Erst- Lastschrift / Einmal- Lastschrift sowie Folge- und letztmalige Lastschrift Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 1 TARGET-Tag vor Fälligkeit => Einreichung bei Ihrer Bank: spätestens 2 TARGET*-Tage vor Fälligkeit *TARGET: Echtzeit-Zahlungssystem der Zentralbanken in der EU *TARGET-Tage entsprechen in Deutschland den Bankarbeitstagen (MO FR) *TARGET-Feiertage: / Karfreitag / Ostermontag / / / *Bundesland-spezifische Feiertage, z.b / Fronleichnam / Himmelfahrt beachten! SEPA für Vereine
26 Themenübersicht Informationen zu SEPA SEPA-Überweisung IBAN & BIC SEPA-Lastschriften Allgemeine Informationen SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Vorgehensweise in der Praxis SEPA für Vereine
27 Vorgehensweise in der Praxis 1. Beantragen Sie eine Gläubiger-ID bei der Deutschen Bundesbank Bereich Firmenkunden Link hier Gläubiger-ID beantragen oder: 2. Kontrollieren Sie Ihre vorhandenen Einzugsermächtigungen Liegen Ihnen unterschriebene Einzugsermächtigungen vor? Ja Umwandlung in Basis-Lastschrift-Mandat möglich Nein Basis-Lastschrift-Mandate müssen eingeholt werden SEPA für Vereine
28 Vorgehensweise in der Praxis 3. Haben Sie von Ihren Mitgliedern anstelle v. Einzugsermächtigungen Abbuchungsaufträge eingeholt? Ja Einholung von neuen Basis-Lastschrift-Mandaten erforderlich Nein nochmals Punkt 2 kontrollieren 4. Haben Sie bereits eine Zahlungsverkehrssoftware? Ja Fragen Sie bei Ihrer Bezugsquelle nach der SEPA-Fähigkeit Ihrer Version Nein Sprechen Sie mit uns über mögliche Lösungsvarianten 5. Aktualisieren Sie ggf. Ihre vorhandene Zahlungsverkehrssoftware mittels Programmupdate 6. Ist Ihre Zahlungsverkehrssoftware SEPA-fähig, ergänzen Sie in den Stammdaten die vorhandenen Bankverbindungen Ihrer Mitglieder / Kunden um IBAN und BIC SEPA für Vereine
29 Vorgehensweise in der Praxis 7. Beratung im Vorstand: Wie soll die Mandatsreferenz befüllt werden? (Mitglieds-Nr.?) 8. Beratung im Vorstand: Soll der Zeitraum für den Versand der Vorankündigung (Pre-Notification) verkürzt werden? 9. Beratung im Vorstand: Festlegung fixer Fälligkeitstermin für Beitragseinzüge 10. Mitgliederversammlung: Beschluß über Satzungsänderung- /-ergänzung: * Umstellung Lastschriften auf SEPA (Basis-LS) * Änderung Zeitraum für Vorankündigung (siehe Punkt 8) * Ggf. Hinterlegung Fälligkeitstermin für Beiträge in der Satzung SEPA für Vereine
30 Vorgehensweise in der Praxis 11. Erfassung der Lastschriftmandate in Ihrer Zahlungsverkehrs-Software 12. Information der Mitglieder mittels Umdeutungsschreiben und Vorankündigung in einem Schreiben * Wandlung Einzugsermächtigung in Basis-LS-Mandat * Mitteilung Fälligkeitstermin und Betrag * Gläubiger-ID und Mandatsreferenz nicht vergessen! Zukünftig neue Vorankündigung (Pre-Notification) erforderlich bei Beitragsänderungen oder Änderung im Datum des Fälligkeitstages! 13. Auftragsart der bestehenden Einzugsermächtigungen in Basis- Lastschriften ändern (i.d.r. via Massenänderung in Ihrer ZV-Software) SEPA für Vereine
31 Vorgehensweise in der Praxis 14. Bei Aufnahme von Neumitgliedern beachten: * Basis-Lastschrift-Mandat unterschreiben lassen (anstelle bisherige Einzugsermächtigung) * Vorankündigung (Pre-Notification) (ohne Hinweis auf Umwandlung) zusenden / aushändigen 15. Rechtzeitig vor Fälligkeit der Lastschrifteinzüge: Einreichungs- und Vorlegungsfristen kontrollieren und beachten! 16. Last, but not least: * Überprüfen Sie Ihr Briefpapier und Ihren Internetauftritt: Ergänzen Sie die Angaben zu Ihrer Bankverbindung mit IBAN u. BIC Ihres /r VR-Bank Kontos /en! SEPA für Vereine
32 Wo finden Sie diese Präsentation und diverse Mustertexte zum Download? Bereich Firmenkunden - Zahlungsverkehr SEPA - Single Euro Payments Area Rubrik Für Vereine SEPA für Vereine
33 Haben Sie Fragen zu? SEPA für Vereine
34 Vielen Dank, dass Sie sich heute Abend für uns Zeit genommen haben! SEPA für Vereine
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