SGB VIII-Reform. und was davon übrig blieb. Die Zeiten ändern sich Das SGB VIII auch! Veranstaltung des Deutschen Verein e.v.
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- Jutta Dagmar Braun
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1 Die geplante SGB VIII-Reform und was davon übrig blieb Die Zeiten ändern sich Das SGB VIII auch! Veranstaltung des Deutschen Verein e.v in Berlin 1
2 Inhalt: - Zahlen/ Daten aus NRW und dem Rheinland - Hintergrund zur geplanten Gesetzesnovellierung im Kontext der 45 ff. SGB VIII/ 38 Auslandsmaßnahmen - Vorstellung der geplanten neuen gesetzlichen Regelungen - Fazit/ Kritik 2
3 LVR-Dezernat Jugend Landesjugendamt Übersicht NRW 3 3
4 LVR-Dezernat Jugend Landesjugendamt Daten/ Zahlen aus der Region des LVR 4 4
5 LVR-Dezernat Jugend Landesjugendamt Daten/ Zahlen aus der Region des LVR - ca. 520 Einrichtungen mit ca genehmigten Plätzen (HzE-Einrichtungen, Jugendwohnheime, Jugendwohngemeinschaften, Internate, Tagesgruppen, Mutter-Kind-Einrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe etc.) - 10,5 FachberaterInnen, 1,5 Juristen, 2 Verwaltungskräfte, 1 Abteilungsleitung 5 5
6 LVR-Dezernat Jugend Landesjugendamt Daten/ Zahlen aus der Region des LVR - ca Tageseinrichtungen für Kinder mit genehmigten Plätzen (Einrichtungen und genehmigungspflichtige Spielgruppen) - 13,5 FachberaterInnen, 0,5 Juristin, 1 Teamleitung 6 6
7 Hintergrund zur geplanten Gesetzesnovellierung 45 ff. und 38 (Auslandsmaßnahmen) SGB VIII 38 SGB VIII/ Auslandsmaßnahmen - bisherige Verortung der Regelungen an versch. Stellen im SGB VIII (z.b. 27, 36, 78 b) - fehlende Übersicht über die Anzahl der im Ausland untergebrachten Minderjährigen - Mängel in NRW in
8 Hintergrund zur geplanten Gesetzesnovellierung 45 ff. und 38 (Auslandsmaßnahmen) SGB VIII - Verbesserung des Kindesschutzes - Evaluation des BKSchG (z.b. im Hinblick auf Beschwerdemöglichkeiten) - Vorfälle in der Haasenburg und im Friesenhof in 2013 und unzureichende Instrumente zur Prüfung möglicher Mängel in Einrichtungen (Einsicht in Dienstpläne und weitere Unterlagen, Regelbesuche, unangekündigte Besuche etc.) 8
9 38 Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen Die Rahmenbedingungen zur Unterbringung von Kindern und Jugendlichen im Ausland werden erstmalig an einer Stelle im SGB VIII beschrieben. Es werden qualitative Kriterien zur Trägereignung und zum Betreuungsangebot benannt: Träger besitzt eine Betriebserlaubnis n. 45 SGB VIII im Inland Fachkräftegebot Beteiligung der Kinder und Jugendlichen vor Ort Vereinbarung zur Qualität der Maßnahme zw. belegendem Jugendamt und Träger Überprüfung der Eignung der Angebote vor Ort Meldung der Angebote im Ausland durch den Träger an die betriebserlaubniserteilende Behörde 9
10 Zu 45 a Einrichtung Eine Einrichtung ist eine auf gewisse Dauer angelegte förmliche Verbindung ortsgebundener räumlicher, personeller und sachlicher Mittel mit dem Zweck der ganztägigen oder über einen Teil des Tages erfolgenden Unterkunftsgewährung sowie Betreuung, Beaufsichtigung, Erziehung, Bildung, Ausbildung von Kindern und Jugendlichen außerhalb ihrer Familie, wenn der Bestand unabhängig von bestimmten Kindern und Jugendlichen, den dort tätigen Personen und der Zuordnung bestimmter Kinder und Jugendlicher zu bestimmten dort tätigen Personen ist. Erstmalige Legaldefinition des Einrichtungsbegriffs Kritik: Keine eindeutige Abgrenzung zur Großtagespflege, insbesondere im Anstellungsverhältnis Risiko: Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften nicht mehr BE-pflichtig 10
11 45 Erlaub für den Betrieb einer Einrichtung Das Kriterium der Zuverlässigkeit des Trägers wird neu eingeführt. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff hat sich als zentraler Begriff des Wirtschaftsverwaltungsrechts bewährt und wird bei erlaubnispflichtigen Gewerben vorausgesetzt (Apothekengesetz, Kreditwesengesetz, Gewerbeordnung, Gaststättengesetz und Personenbeförderungsgesetz). Erfordernis für die praktische Arbeit: Regelbeispielkatalog, sinnvoll Verankerung im Gesetz 11
12 45 Erlaub für den Betrieb einer Einrichtung Es wird präzisiert, dass die Möglichkeit der Wahrnehmung von Beschwerden auch außerhalb der Einrichtung gewährleistet sein muss. Hiermit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass durch ein rein internes Beschwerdemanagement Beschwerden nicht wirksam werden, die Beschwerden nicht bekannt werden und ihnen auch somit nicht behördlicherseits begegnet werden kann (s. Evaluationsbericht). Es werden weitere Kriterien aufgeführt, die der Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung mit dem Antrag nachzuweisen hat (z. B. ordnungsgemäße Buchund Aktenführung). Diese Kriterien sind nun klar benannt und es kann bei einer Prüfung auf sie zurückgegriffen werden. Die Rücknahme der Betriebserlaubnis wird konkreter gefasst, wenn die Voraussetzungen für eine Erteilung nicht oder nicht mehr vorliegen. 12
13 Zu 46 Prüfung nicht mehr nur zwingend anlassbezogen jederzeit unangemeldet, wenn verhältnismäßig Einzelgespräche mit Kindern und Jugendlichen möglich, bei Kindeswohlgefährdung auch ohne Zustimmung der Personensorgeberechtigten Praxiserfordernis: erhöhte Sensibilität Kritik: Zulässigkeit? Frage: Erforderliche Qualifikation? 13
14 Zu 47 Meldepflichten (2) Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in dessen Zuständigkeitsbereich erlaubnispflichtige Einrichtungen liegen oder der die erlaubnispflichtige Einrichtung mit Kindern und Jugendlichen belegt, und die zuständige Behörde haben sich gegenseitig über Ereignisse oder Entwicklungen nach Absatz 1 Nummer 2 unverzüglich zu informieren. gegenseitige Informationspflicht (neu) sachgerecht, fördert Transparenz Verbesserung des Kinderschutzes 14
15 Kritik verschiedener Akteure: - Generalverdacht gegenüber den Trägern und Einrichtungen - fehlendes Gleichgewicht zwischen Aufsichtshandeln der Behörden und Einbeziehung der Träger - neue Regelungen sind überzogen Unser Fazit: Die geplanten gesetzlichen Neuregelungen werden von Seiten der betriebserlaubniserteilenden Behörden begrüßt. Eine Umsetzung muss verfahrensrechtlich transparent gegenüber den Trägern, Spitzenverbänden und Jugendämter dargestellt werden. Diese sind bei der Entwicklung dieser Verfahren zu beteiligen. Wie sagt man im Rheinland: Et kütt, wie et kütt! (wenn es überhaupt kommt.) 15
16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 16
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