SGB VIII-Reform. und was davon übrig blieb. Die Zeiten ändern sich Das SGB VIII auch! Veranstaltung des Deutschen Verein e.v.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "SGB VIII-Reform. und was davon übrig blieb. Die Zeiten ändern sich Das SGB VIII auch! Veranstaltung des Deutschen Verein e.v."

Transkript

1 Die geplante SGB VIII-Reform und was davon übrig blieb Die Zeiten ändern sich Das SGB VIII auch! Veranstaltung des Deutschen Verein e.v in Berlin 1

2 Inhalt: - Zahlen/ Daten aus NRW und dem Rheinland - Hintergrund zur geplanten Gesetzesnovellierung im Kontext der 45 ff. SGB VIII/ 38 Auslandsmaßnahmen - Vorstellung der geplanten neuen gesetzlichen Regelungen - Fazit/ Kritik 2

3 LVR-Dezernat Jugend Landesjugendamt Übersicht NRW 3 3

4 LVR-Dezernat Jugend Landesjugendamt Daten/ Zahlen aus der Region des LVR 4 4

5 LVR-Dezernat Jugend Landesjugendamt Daten/ Zahlen aus der Region des LVR - ca. 520 Einrichtungen mit ca genehmigten Plätzen (HzE-Einrichtungen, Jugendwohnheime, Jugendwohngemeinschaften, Internate, Tagesgruppen, Mutter-Kind-Einrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe etc.) - 10,5 FachberaterInnen, 1,5 Juristen, 2 Verwaltungskräfte, 1 Abteilungsleitung 5 5

6 LVR-Dezernat Jugend Landesjugendamt Daten/ Zahlen aus der Region des LVR - ca Tageseinrichtungen für Kinder mit genehmigten Plätzen (Einrichtungen und genehmigungspflichtige Spielgruppen) - 13,5 FachberaterInnen, 0,5 Juristin, 1 Teamleitung 6 6

7 Hintergrund zur geplanten Gesetzesnovellierung 45 ff. und 38 (Auslandsmaßnahmen) SGB VIII 38 SGB VIII/ Auslandsmaßnahmen - bisherige Verortung der Regelungen an versch. Stellen im SGB VIII (z.b. 27, 36, 78 b) - fehlende Übersicht über die Anzahl der im Ausland untergebrachten Minderjährigen - Mängel in NRW in

8 Hintergrund zur geplanten Gesetzesnovellierung 45 ff. und 38 (Auslandsmaßnahmen) SGB VIII - Verbesserung des Kindesschutzes - Evaluation des BKSchG (z.b. im Hinblick auf Beschwerdemöglichkeiten) - Vorfälle in der Haasenburg und im Friesenhof in 2013 und unzureichende Instrumente zur Prüfung möglicher Mängel in Einrichtungen (Einsicht in Dienstpläne und weitere Unterlagen, Regelbesuche, unangekündigte Besuche etc.) 8

9 38 Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen Die Rahmenbedingungen zur Unterbringung von Kindern und Jugendlichen im Ausland werden erstmalig an einer Stelle im SGB VIII beschrieben. Es werden qualitative Kriterien zur Trägereignung und zum Betreuungsangebot benannt: Träger besitzt eine Betriebserlaubnis n. 45 SGB VIII im Inland Fachkräftegebot Beteiligung der Kinder und Jugendlichen vor Ort Vereinbarung zur Qualität der Maßnahme zw. belegendem Jugendamt und Träger Überprüfung der Eignung der Angebote vor Ort Meldung der Angebote im Ausland durch den Träger an die betriebserlaubniserteilende Behörde 9

10 Zu 45 a Einrichtung Eine Einrichtung ist eine auf gewisse Dauer angelegte förmliche Verbindung ortsgebundener räumlicher, personeller und sachlicher Mittel mit dem Zweck der ganztägigen oder über einen Teil des Tages erfolgenden Unterkunftsgewährung sowie Betreuung, Beaufsichtigung, Erziehung, Bildung, Ausbildung von Kindern und Jugendlichen außerhalb ihrer Familie, wenn der Bestand unabhängig von bestimmten Kindern und Jugendlichen, den dort tätigen Personen und der Zuordnung bestimmter Kinder und Jugendlicher zu bestimmten dort tätigen Personen ist. Erstmalige Legaldefinition des Einrichtungsbegriffs Kritik: Keine eindeutige Abgrenzung zur Großtagespflege, insbesondere im Anstellungsverhältnis Risiko: Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften nicht mehr BE-pflichtig 10

11 45 Erlaub für den Betrieb einer Einrichtung Das Kriterium der Zuverlässigkeit des Trägers wird neu eingeführt. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff hat sich als zentraler Begriff des Wirtschaftsverwaltungsrechts bewährt und wird bei erlaubnispflichtigen Gewerben vorausgesetzt (Apothekengesetz, Kreditwesengesetz, Gewerbeordnung, Gaststättengesetz und Personenbeförderungsgesetz). Erfordernis für die praktische Arbeit: Regelbeispielkatalog, sinnvoll Verankerung im Gesetz 11

12 45 Erlaub für den Betrieb einer Einrichtung Es wird präzisiert, dass die Möglichkeit der Wahrnehmung von Beschwerden auch außerhalb der Einrichtung gewährleistet sein muss. Hiermit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass durch ein rein internes Beschwerdemanagement Beschwerden nicht wirksam werden, die Beschwerden nicht bekannt werden und ihnen auch somit nicht behördlicherseits begegnet werden kann (s. Evaluationsbericht). Es werden weitere Kriterien aufgeführt, die der Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung mit dem Antrag nachzuweisen hat (z. B. ordnungsgemäße Buchund Aktenführung). Diese Kriterien sind nun klar benannt und es kann bei einer Prüfung auf sie zurückgegriffen werden. Die Rücknahme der Betriebserlaubnis wird konkreter gefasst, wenn die Voraussetzungen für eine Erteilung nicht oder nicht mehr vorliegen. 12

13 Zu 46 Prüfung nicht mehr nur zwingend anlassbezogen jederzeit unangemeldet, wenn verhältnismäßig Einzelgespräche mit Kindern und Jugendlichen möglich, bei Kindeswohlgefährdung auch ohne Zustimmung der Personensorgeberechtigten Praxiserfordernis: erhöhte Sensibilität Kritik: Zulässigkeit? Frage: Erforderliche Qualifikation? 13

14 Zu 47 Meldepflichten (2) Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in dessen Zuständigkeitsbereich erlaubnispflichtige Einrichtungen liegen oder der die erlaubnispflichtige Einrichtung mit Kindern und Jugendlichen belegt, und die zuständige Behörde haben sich gegenseitig über Ereignisse oder Entwicklungen nach Absatz 1 Nummer 2 unverzüglich zu informieren. gegenseitige Informationspflicht (neu) sachgerecht, fördert Transparenz Verbesserung des Kinderschutzes 14

15 Kritik verschiedener Akteure: - Generalverdacht gegenüber den Trägern und Einrichtungen - fehlendes Gleichgewicht zwischen Aufsichtshandeln der Behörden und Einbeziehung der Träger - neue Regelungen sind überzogen Unser Fazit: Die geplanten gesetzlichen Neuregelungen werden von Seiten der betriebserlaubniserteilenden Behörden begrüßt. Eine Umsetzung muss verfahrensrechtlich transparent gegenüber den Trägern, Spitzenverbänden und Jugendämter dargestellt werden. Diese sind bei der Entwicklung dieser Verfahren zu beteiligen. Wie sagt man im Rheinland: Et kütt, wie et kütt! (wenn es überhaupt kommt.) 15

16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 16

zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.

zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8. DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de SYNOPSE zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.2016 Heimaufsicht

Mehr

Fachforum Reform des SGB VIII Perspektiven für Heimaufsicht und Betriebserlaubnisverfahren

Fachforum Reform des SGB VIII Perspektiven für Heimaufsicht und Betriebserlaubnisverfahren Fachforum Reform des SGB VIII Perspektiven für Heimaufsicht und Betriebserlaubnisverfahren am 17.11.2016 AFET-Jahrestagung am 16./17.11.16 in Berlin Marita Block, AFET-Referentin Ausgangslage 1. Bezugspunkte,

Mehr

Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären und teilstationären Einrichtungen gem. 45 ff. SGB VIII

Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären und teilstationären Einrichtungen gem. 45 ff. SGB VIII Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären und teilstationären Einrichtungen gem. 45 ff. SGB VIII Verfahren zur Prüfung der Eignung als Fachkraft Einrichtungsleitungskonferenz am Folie 1 Verfahren

Mehr

Pflichten, Rechte und Grenzen der Heimaufsicht. Pflichten, Rechte und Grenzen der Heimaufsicht. Inhalt: 1.

Pflichten, Rechte und Grenzen der Heimaufsicht. Pflichten, Rechte und Grenzen der Heimaufsicht. Inhalt: 1. Inhalt: 1. Begriffsklärung 2. Woraus leiten sich die Pflichten und Rechte ab? 3. Rechtliche Grundlagen 4. Rechte und Pflichten 6. Chancen 7. Kurzes Fazit 1. Begriffsklärung Der Begriff Heimaufsicht wird

Mehr

KVJS L ~-1 / der Eingliederungshilfe in Baden-Württemberg. Da es aufgrund unseres gesetzlichen Auftrags nach 85 SGB VIII erforderlich

KVJS L ~-1 / der Eingliederungshilfe in Baden-Württemberg. Da es aufgrund unseres gesetzlichen Auftrags nach 85 SGB VIII erforderlich Postfach 10 60 22, 70049 Stuttgart Träger von Einrichtungen der Erziehungshilfe in Träger von Einrichtungen für junge Menschen der Eingliederungshilfe in Träger von Wohnheimen für junge Menschen in Dezernat

Mehr

Kinderrechte und Beteiligung in der Jugendhilfe

Kinderrechte und Beteiligung in der Jugendhilfe Kinderrechte und Beteiligung in der Jugendhilfe Grundlagen, aktuelle Fachdiskussion und Anforderungen des KVJS-Landesjugendamtes 1 Grundlagen u.a.: 1. Gesetzliche Vorgaben (Grundgesetz, UN- Kinderrechtskonvention,

Mehr

Arbeitsergebnisse der länderoffenen AG Weiterentwicklung der 45 ff. SGB VIII

Arbeitsergebnisse der länderoffenen AG Weiterentwicklung der 45 ff. SGB VIII Anlage zum Umlaufbeschluss 1/2016 der JFMK vom 23.02.2016 Arbeitsergebnisse der länderoffenen AG Weiterentwicklung der 45 ff. SGB VIII Inhalt Erläuterung zur Darstellung:... 2 1. Präzisierung des Einrichtungsbegriffs...

Mehr

Heimaufsicht und Änderungen der Betriebserlaubnisverfahren

Heimaufsicht und Änderungen der Betriebserlaubnisverfahren Thomas Mörsberger Rechtsanwalt, Lüneburg Heimaufsicht und Änderungen der Betriebserlaubnisverfahren Frankfurt, Juni 2016 I Allgemeines Gesetz und Gesetzesbegründungen sprechen (bisher) nicht von Heimaufsicht.

Mehr

Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen beim KVJS und gegebenenfalls seines Vertreters:

Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen beim KVJS und gegebenenfalls seines Vertreters: KVJS - Postfach 10 60 22, 70049 Stuttgart Informationsschreiben nach Art. 13 DS-GVO (Stand August 2018) Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen unseres gesetzlichen Auftrags nach 85 SGB VIII, insbesondere

Mehr

Antragsverfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach 45 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII

Antragsverfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach 45 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII LWL-Landesjugendamt Westfalen LVR- Landesjugendamt Rheinland Antragsverfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach 45 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII - eine Orientierung für die Praxis - Impressum Herausgeber

Mehr

Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch 1. 1 wird wie folgt geändert: c) Der bisherige

Mehr

Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe gem. 8a Abs. 4 SGB VIII und 72a Abs. 2, 4 SGB VIII

Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe gem. 8a Abs. 4 SGB VIII und 72a Abs. 2, 4 SGB VIII Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe gem. 8a Abs. 4 SGB VIII und 72a Abs. 2, 4 SGB VIII Zwischen dem Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart (im Folgenden Jugendamt ) genannt und (im Folgenden

Mehr

Beteiligung, Beschwerde, Ombudschaften

Beteiligung, Beschwerde, Ombudschaften Prof.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Beteiligung, Beschwerde, Ombudschaften Symposium Gewaltfreie Erziehung- Grenzen und Möglichkeiten VPK Brandenburg Wolzig 11.6.2014 Wiesner VPK BB 1 Diskursebenen Beteiligung

Mehr

Lehrreferententagung bis 22. Juni 2014 in Bad Soden/Salmünster. Lehrreferententagung bis 22. Juni 2014 in Bad Soden/Salmünster

Lehrreferententagung bis 22. Juni 2014 in Bad Soden/Salmünster. Lehrreferententagung bis 22. Juni 2014 in Bad Soden/Salmünster Erweitertes Führungszeugnis Hintergrund 2005: Neuregelung in 72a SGB VIII alle hauptamtlich Beschäftigten müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen 2012: Erweiterung des 72a SGB VIII durch das Bundeskinderschutzgesetz

Mehr

Schutzauftrag und Betriebserlaubnis

Schutzauftrag und Betriebserlaubnis Ein Beitrag zur Fachveranstaltung Steuerung und Verantwortlichkeiten öffentlicher und freier Träger im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes am 13. Juni 2011 in Frankfurt am Main Sybille Nonninger, Landesjugendamt

Mehr

Schutz von Kindern und Jugendlichen und sonstigen Wohnformen gemäß 45 SGB VIII (KJHG)

Schutz von Kindern und Jugendlichen und sonstigen Wohnformen gemäß 45 SGB VIII (KJHG) Träger der Einrichtung (Anschrift) Datum Tel. Fax Über die Kreis-/Stadt-Verwaltung - Jugendamt An den Landschaftsverband Rheinland Dezernat 4 - Jugend 50663 Köln Aktenzeichen des Landesjugendamtes 41.22-

Mehr

Antragsverfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach 45 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - eine Orientierung für die Praxis -

Antragsverfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach 45 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - eine Orientierung für die Praxis - LWL-Landesjugendamt Westfalen LVR- Landesjugendamt Rheinland Antragsverfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach 45 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - eine Orientierung für die Praxis - Stand: August

Mehr

Vereinbarung. zwischen

Vereinbarung. zwischen Vereinbarung über die Kooperation im Bereich des Kinderschutzes analog den 8a und 72a SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW zwischen dem Kreisjugendamt Düren (im Folgendem

Mehr

Gutachten. Zur Frage kindeswohlbezogener Melde- und Informationspflichten für gemäß 45 SGB VIII erlaubnispflichtige

Gutachten. Zur Frage kindeswohlbezogener Melde- und Informationspflichten für gemäß 45 SGB VIII erlaubnispflichtige Gutachten Zur Frage kindeswohlbezogener Melde- und Informationspflichten für gemäß 45 SGB VIII erlaubnispflichtige Einrichtungen Gutachten vom 18. September 2017 G 2/16 1. Die Meldepflicht nach 47 Satz

Mehr

Wohltätiger Zwang in der Kinder- und Jugendhilfe. Anhörung des Deutschen Ethikrates Thomas Meysen

Wohltätiger Zwang in der Kinder- und Jugendhilfe. Anhörung des Deutschen Ethikrates Thomas Meysen Wohltätiger Zwang in der Kinder- und Jugendhilfe Anhörung des Deutschen Ethikrates Thomas Meysen Berlin, 18. Mai 2017 Wohltat & Zwang im Kontext öff. Erziehung und Kindheit/Jugend advokatorische Ethik

Mehr

Die Vereinbarung nach 72a SGB VIII. zwischen dem

Die Vereinbarung nach 72a SGB VIII. zwischen dem Die Vereinbarung nach 72a SGB VIII zwischen dem LVR-Landesjugendamt und den Mitgliedsverbänden des Landessportbundes LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland WSB Hauptausschuss I. Hintergrund

Mehr

zum Regierungsentwurf vom eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz KJSG)

zum Regierungsentwurf vom eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz KJSG) DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de Stand: 17.4.2017 SYNOPSE zum Regierungsentwurf vom 12.4.2017 eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern Jugendlichen (Kinder- Jugendstärkungsgesetz KJSG) Finanzierung/Sozialraum

Mehr

3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten. Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG

3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten. Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG Schutzauftrag in Kindertagesstätten Bundeskinderschutzgesetz Luckenwalde 19.November 2011 Zeitschiene 27.05.2011 erste Stellungnahme des Bundesrats 28.06.2011 erste Lesung im Bundestag 26.09.2011 öffentliche

Mehr

Arbeitshilfe zur Erstellung einer pädagogischen Konzeption

Arbeitshilfe zur Erstellung einer pädagogischen Konzeption LWL-Landesjugendamt Westfalen LVR-Landesjugendamt Rheinland Arbeitshilfe zur Erstellung einer pädagogischen Konzeption für Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen Orientierungshilfe zur Umsetzung

Mehr

DIJuF Interaktiv Stand: Entwurfsfassung für 2017

DIJuF Interaktiv  Stand: Entwurfsfassung für 2017 DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de Stand: 31.8.2016 SYNOPSE zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.2016

Mehr

Das Bundeskinderschutzgesetz

Das Bundeskinderschutzgesetz Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch, der Vortrag enthält nicht den abschließenden Stand! Das Bundeskinderschutzgesetz Ein Überblick zum Gesetzgebungsverfahren Andreas Hopmann, LVR-Landesjugendamt Landesjugendamt

Mehr

Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen

Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen Fachtagung für kommunale Fachberaterinnen und Fachberater 2. Juni 2015 Renate Eschweiler, Angelika

Mehr

Beteiligung, aber wie?! Über Standards, Inikatoren und Prüfverfahren,

Beteiligung, aber wie?! Über Standards, Inikatoren und Prüfverfahren, Beteiligung, aber wie?! Über Standards, Inikatoren und Prüfverfahren, Präsentation im Rahmen der BAG Landesjugendämter - Arbeitstagung Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Betriebserlaubniserteilung

Mehr

Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII Beratungs- und Aufsichtsmaterialien Referat 43

Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII Beratungs- und Aufsichtsmaterialien Referat 43 Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII Beratungs- und Aufsichtsmaterialien Referat 43 Stand: 26.08.2014 Beratungs- und Aufsichtsmaterialien von Referat 43 Antragsformulare Grundlagenpapier Voraussetzungen

Mehr

Änderungen des SGB VIII durch das Bundeskinderschutzgesetz

Änderungen des SGB VIII durch das Bundeskinderschutzgesetz Änderungen des SGB VIII durch das Bundeskinderschutzgesetz Am 1. Januar 2012 ist das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG) in Kraft

Mehr

Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)

Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Schutzauftrag nach 8a SGB VIII für freie Träger in der Jugendhilfe vertraglich

Mehr

Um-, Aus- und Neubau Standortwechsel Änderung der Zweckbestimmung Trägerwechsel Änderung der Leistungsbeschreibung Änderung der Kapazität

Um-, Aus- und Neubau Standortwechsel Änderung der Zweckbestimmung Trägerwechsel Änderung der Leistungsbeschreibung Änderung der Kapazität (Name des Trägers) (Ort, Datum) Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit Referat 36 Landesjugendamt PF 90 03 54 99106 Erfurt Antrag auf Erlaubnis zum Betrieb einer Einrichtung gemäß 45

Mehr

Vereinbarung. Sicherstellung des Schutzauftrages nach 72a SGB VIII

Vereinbarung. Sicherstellung des Schutzauftrages nach 72a SGB VIII Vereinbarung Die Stadt Neuss -vertreten durch das Jugendamt der Stadt Neuss (nachfolgend Jugendamt genannt) Michaelstraße 50 41460 Neuss schließt mit dem

Mehr

2007Juni 2013) NEU Formulierungsvorschlag. Formulierungsvorschlag

2007Juni 2013) NEU Formulierungsvorschlag. Formulierungsvorschlag Vereinbarungen nach 8a Abs. 2. SGB VIII (Stand Februar 2007) Formulierungsvorschlag Vereinbarungen nach 8a Abs. 4 SGB VIII (Stand Februar 2007Juni 2013) NEU Formulierungsvorschlag Vereinbarung zum Schutzauftrag

Mehr

Rahmenvereinbarung nach 72a SGB VIII

Rahmenvereinbarung nach 72a SGB VIII t in FACHBEREICH Rahmenvereinbarung nach 72a SGB VIII zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der Stadt Recklinghausen - Fachbereich 51 Kinder, Jugend und Familie, vertreten durch den

Mehr

Merkblatt zur Personal- und Belegungsmeldung in betriebserlaubnispflichtigen

Merkblatt zur Personal- und Belegungsmeldung in betriebserlaubnispflichtigen Merkblatt zur Personal- und Belegungsmeldung in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen für Minderjährige (Stand: Januar 2017) Gemäß 47 SGB VIII hat der Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung

Mehr

LVR-Landesjugendamt Rheinland. Köln. 16 November 2011

LVR-Landesjugendamt Rheinland. Köln. 16 November 2011 LVR-Landesjugendamt Rheinland Köln 16 November 2011 1 Forum 3 Evaluation und Dokumentation des Umgangs mit den Vereinbarungen 2 Teil I Verfahrensstandards des Jugendamtes - Soziale Dienste im Umgang mit

Mehr

Vortrag für die Jahrestagung des LVR zum Thema Rechtsverhältnisse im Pflegekinderwesen. Gila Schindler, Rechtsanwältin, Heidelberg

Vortrag für die Jahrestagung des LVR zum Thema Rechtsverhältnisse im Pflegekinderwesen. Gila Schindler, Rechtsanwältin, Heidelberg Vortrag für die Jahrestagung des LVR zum Thema Rechtsverhältnisse im Pflegekinderwesen Gila Schindler, Rechtsanwältin, Heidelberg Begriff der Pflegeperson Unterscheidung der Pflegeverhältnisse Die Pflegeerlaubnis

Mehr

Basiswissen Kinderschutz: Das Bundeskinderschutzgesetz in der Praxis

Basiswissen Kinderschutz: Das Bundeskinderschutzgesetz in der Praxis Foto: S. Hofschläger / Pixelio.de Winfried Möller Basiswissen Kinderschutz: Das Bundeskinderschutzgesetz in der Praxis Beiträge zu Theorie und Praxis der Jugendhilfe 2 1. Jahrgang Editorial...7 Björn Hagen,

Mehr

JH Leistung im Zwangskontext: ein im System des Kinderschutzes angelegter Gestaltungsraum. 1666a, 1666 BGB 8a SGB VIII 1 ff KKG

JH Leistung im Zwangskontext: ein im System des Kinderschutzes angelegter Gestaltungsraum. 1666a, 1666 BGB 8a SGB VIII 1 ff KKG Kontext: Wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist, hat das Jugendamt die Aufgabe, die Gefährdung durch Hilfen zur Erziehung abzuwehren. Wenn es nicht gelingt, die Eltern von einer freiwilligen Annahme solcher

Mehr

Anforderungen an die Konzeption von erlaubnispflichtigen Einrichtungen ( 45 SGB VIII) erläutert von Rüdiger Arendt, KVJS-Landesjugendamt

Anforderungen an die Konzeption von erlaubnispflichtigen Einrichtungen ( 45 SGB VIII) erläutert von Rüdiger Arendt, KVJS-Landesjugendamt Anforderungen an die Konzeption von erlaubnispflichtigen Einrichtungen ( 45 SGB VIII) erläutert von Rüdiger Arendt, KVJS-Landesjugendamt Neuordnung des Betriebserlaubnisverfahrens 45 SGB VIII Erlaubnis

Mehr

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Familienanaloge / individualpädagogische Betreuungsformen

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Familienanaloge / individualpädagogische Betreuungsformen Betreuungsformen Workshop: Voraussetzungen zur Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII Dr. Christian Peter Referatsleiter Jugend, Jugendhilfe Darmstadt, 22.10.2018 Zur Annäherung an die Abgrenzungsproblematik

Mehr

Seite Landeshauptstadt München Sozialreferat

Seite Landeshauptstadt München Sozialreferat Seite Landeshauptstadt 1 von 5 München Sozialreferat Brigitte Meier Sozialreferentin Frau Stadträtin Dagmar Henn DIE LINKE Rathaus Haasenburg was weiß das Jugendamt? 09.09.2013 Schriftliche Anfrage gemäß

Mehr

Öffentliche und freie Träger auf dem Weg zu praktikablen Beschwerdeverfahren in der Kinder- und Jugendhilfe Frankfurt,

Öffentliche und freie Träger auf dem Weg zu praktikablen Beschwerdeverfahren in der Kinder- und Jugendhilfe Frankfurt, Öffentliche und freie Träger auf dem Weg zu praktikablen Beschwerdeverfahren in der Kinder- und Jugendhilfe Frankfurt, 03.09.2013 Dr. Margareta Müller 1 Inhalt I. Zur Entstehung und Konzeption der Ombudschaft

Mehr

Kinderschutz Aktuelles zum gesetzlichen Rahmen

Kinderschutz Aktuelles zum gesetzlichen Rahmen Kinderschutz Aktuelles zum gesetzlichen Rahmen Fachkonferenz: Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe Dr. Sigrid A. Bathke 09.11.2009 in Münster Veranstalter der Konferenz

Mehr

Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Bundesteilhabegesetz (BTHG) Bundesteilhabegesetz (BTHG) Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen Übersicht, Auswirkungen und Bewertung 1 April 2017 SGB X Artikel 1 und Kern des BTHG 1.

Mehr

2.10 Meldepflichten gemäß 47 SGB VIII bei Ereignissen und Entwicklungen, die das Wohl von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen können

2.10 Meldepflichten gemäß 47 SGB VIII bei Ereignissen und Entwicklungen, die das Wohl von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen können 2.10 Meldepflichten gemäß 47 SGB VIII bei Ereignissen und Entwicklungen, die das Wohl von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen können Ereignisse und Entwicklungen in Form von sog. besonderen Vorkommnissen

Mehr

Handlungsleitfaden zum Betriebserlaubnisverfahren für intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gem. 35 SGB VIII in Hessen

Handlungsleitfaden zum Betriebserlaubnisverfahren für intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gem. 35 SGB VIII in Hessen Hessisches Sozialministerium Abt. II Landesjugendamt Handlungsleitfaden zum Betriebserlaubnisverfahren für intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gem. 35 SGB VIII in Hessen Dezember 2006 Sabine Stahl

Mehr

RÜCKBLICK AUF 25 JAHRE SGB VIII

RÜCKBLICK AUF 25 JAHRE SGB VIII RÜCKBLICK AUF 25 JAHRE SGB VIII Die Diskussionen und die Reformen. Vortrag am 11.03.2015 von Prof. Dr. jur. Dr. phil. Reinhard J. Wabnitz, MinDir. a. D. GRUNDFRAGEN SEIT DER ZEIT DES RJWG Standort für

Mehr

Sicherstellung der Eignung von Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen gem. 72a SGB VIII

Sicherstellung der Eignung von Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen gem. 72a SGB VIII Sicherstellung der Eignung von Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen gem. 72a SGB VIII AEJ-Fachtag Kinderschutz 24.01.2012 - Hannover Einleitung Einleitung Inkrafttreten des BKiSchG zum 01.01.2012 Das erweiterte

Mehr

Merkblatt zum Umgang mit besonderen Vorkommnissen in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen für Minderjährige

Merkblatt zum Umgang mit besonderen Vorkommnissen in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen für Minderjährige Merkblatt zum Umgang mit besonderen Vorkommnissen in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen für Minderjährige (Stand: Januar 2017) Besondere Vorkommnisse Meldewesen Dieses Merkblatt gibt eine erste

Mehr

Die Wiesbadener Vereinbarung

Die Wiesbadener Vereinbarung Melanie Junk Die Wiesbadener Vereinbarung Zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII Inhalt Organisatorischer Rahmen Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung im Spiegel der

Mehr

Kinder- und Jugendschutz. Umsetzung in Rheinland-Pfalz Erweitertes Führungszeugnis

Kinder- und Jugendschutz. Umsetzung in Rheinland-Pfalz Erweitertes Führungszeugnis Kinder- und Jugendschutz Umsetzung in Rheinland-Pfalz Erweitertes Führungszeugnis Bundeskinderschutzgesetz Zielgruppe: Mitarbeiter von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe Einrichtungen in denen

Mehr

NORDRHEIN-WESTFALEN 16 . WAHLPERIODE STELLUNGNAHME 16/2959 A04

NORDRHEIN-WESTFALEN 16 . WAHLPERIODE STELLUNGNAHME 16/2959 A04 Freie Wohlfahrtspflege NRW Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen LAG FW NRW 0 Sperlichstraße 25048151 Münster Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen

Mehr

Qualitätsentwicklung Kinderschutz in den Schulen des Rheinisch- Bergischen Kreises

Qualitätsentwicklung Kinderschutz in den Schulen des Rheinisch- Bergischen Kreises Qualitätsentwicklung Kinderschutz in den Schulen des Rheinisch- Bergischen Kreises Folie 1 Rheinisch-Bergischer Kreis Was habe ich mit Ihnen vor: 1.) Wie sind ihre schulischen Erfahrungen im Bereich des

Mehr

Arbeitshilfe zur Erstellung einer pädagogischen Konzeption

Arbeitshilfe zur Erstellung einer pädagogischen Konzeption LWL-Landesjugendamt Westfalen LVR-Landesjugendamt Rheinland Arbeitshilfe zur Erstellung einer pädagogischen Konzeption für Kindertageseinrichtungen in Orientierungshilfe zur Umsetzung der Regelungen in

Mehr

Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen

Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen Werden Sie aktiv für Kinder in Kindertageseinrichtungen! Erziehungspartnerschaften Gemeinsam für Kinder Dem Gesetzgeber ist es ernst mit der Erziehungspartnerschaft

Mehr

Vereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. durch Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen. 72a Abs.

Vereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. durch Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen. 72a Abs. Vereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durch Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen (analog 72a Abs. 4 SGB VIII) zwischen dem Jugendamt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe,

Mehr

für Kinder nach S 8a SGB Vlll

für Kinder nach S 8a SGB Vlll Vereinbaru ng zur Umsetzung des Schutzauftrages für Kinder nach S 8a SGB Vlll zwischen dem Kreis Paderborn als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) und dem lnternat Gut Böddeken - Erziehungshilfe

Mehr

Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UmF) im Landkreis Bad Kreuznach

Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UmF) im Landkreis Bad Kreuznach Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UmF) im Landkreis Bad Kreuznach Ingrid Berndt, Hans-Joachim Specht, 21.07.2015 Kreisverwaltung Bad Kreuznach Aufgaben der sozialen Dienste Basisdienst

Mehr

Kooperation von Kita und Eltern

Kooperation von Kita und Eltern Kooperation von Kita und Eltern Die Beteiligung der Eltern an der Beteiligung der Kinder Kita und Eltern ein ambivalentes Verhältnis SGB VIII 22a Förderung in Tageseinrichtungen (2) Die Träger der öffentlichen

Mehr

Vereinbarung. zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses. gemäß 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für

Vereinbarung. zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses. gemäß 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für Vereinbarung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für ehren- oder nebenamtlich Tätige im Bereich der Kinder- und Jugendförderung ( 11-14 SGB VIII)

Mehr

Hinweise zur Erteilung der Betriebserlaubnis von Einrichtungen und sonstigen Wohnformen nach 45 SGB VIII (Stand )

Hinweise zur Erteilung der Betriebserlaubnis von Einrichtungen und sonstigen Wohnformen nach 45 SGB VIII (Stand ) LWL-Landesjugendamt, Schulen, Koordinationsstelle Sucht Hinweise zur Erteilung der Betriebserlaubnis von Einrichtungen und sonstigen Wohnformen nach 45 SGB VIII (Stand 20.10.2013) Gemäß 45 SGB VIII bedarf

Mehr

Unterscheidung hauptamtliche und ehren- und nebenamtliche Tätige bei Abfrage erweitertes Führungszeugnis

Unterscheidung hauptamtliche und ehren- und nebenamtliche Tätige bei Abfrage erweitertes Führungszeugnis ArbeitsHilfen AH-4-01 TÄTIGKEITSAUSSCHLUSS VORBESTRAFTER Unterscheidung hauptamtlicher und ehren- und nebenamtliche Tätige bei Abfrage erweitertes Führungszeugnis 1 / 2 Unterscheidung hauptamtliche und

Mehr

Hilfen zur Erziehung. 27 ff. SGB VIII

Hilfen zur Erziehung. 27 ff. SGB VIII Hilfen zur Erziehung 27 ff. SGB VIII Spezifische rechtliche und pädagogische Merkmale der Hilfen zur Erziehung (HzE) HzE wird - als Leistung der Jugendhilfe - von KlientInnen freiwillig in Anspruch genommen

Mehr

Spielgruppen Erfordernis einer Betriebserlaubnis Meldepflicht

Spielgruppen Erfordernis einer Betriebserlaubnis Meldepflicht Spielgruppen Erfordernis einer Betriebserlaubnis Meldepflicht Barbara Paulmichl und Silke Rudolph, 31.05.2017 Ist Situation der Spielgruppen 26 Spielgruppen, die in München als Elterninitiativen in der

Mehr

Landreis Mecklenburgische Seenplatte Jugendamt: Vereinbarung gemäß 8a Abs. 1 SGB VIII und 72a SGB VIII. Vereinbarung

Landreis Mecklenburgische Seenplatte Jugendamt: Vereinbarung gemäß 8a Abs. 1 SGB VIII und 72a SGB VIII. Vereinbarung Landreis Mecklenburgische Seenplatte Jugendamt: Vereinbarung gemäß 8a Abs. 1 SGB VIII und 72a SGB VIII Vereinbarung zur Wahrnehmung des Schutzauftrages gemäß 8a Abs. 1 SGB VIII und 72a SGB VIII für den

Mehr

Vereinbarung gemäß 8a Abs. 2 SGB VIII

Vereinbarung gemäß 8a Abs. 2 SGB VIII Vereinbarung gemäß 8a Abs. 2 SGB VIII Vereinbarung zwischen dem Träger, im weiteren Träger genannt, und dem Jugendamt der Stadt Dortmund gemäß 8a Abs. 2 und 72a Satz 2 SGB VIII In diese Vereinbarung sind

Mehr

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung Referat Hilfen zur Erziehung Hans Wittwer - Str. 6 16321 Bernau Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit des Landesjugendamtes zur Verfahrensweise im Rahmen der Begleitung und Förderung von Eltern mit

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4159 18. Wahlperiode 13.05.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann (CDU) und Antwort der Landesregierung Ministerium für Soziales, Gesundheit,

Mehr

V e r e i n b a r u n g zwischen

V e r e i n b a r u n g zwischen V e r e i n b a r u n g zwischen dem Landkreis Teltow-Fläming vertreten durch den Leiter des Jugendamtes, als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe Am Nuthefließ 2,14943 Luckenwalde und dem kommunalen

Mehr

Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe. Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport

Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe. Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport INHALT o Verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung anhand eines Fallbeispiels

Mehr

Die insoweit erfahrene Fachkraft nach SGB VIII auch für uns?

Die insoweit erfahrene Fachkraft nach SGB VIII auch für uns? Die insoweit erfahrene Fachkraft nach SGB VIII auch für uns? Möglichkeiten und Grenzen von Kooperation Evelyn Theil Schabernack e.v. Güstrow Bundeskinderschutzgesetz Artikel 1: Gesetz zur Kooperation und

Mehr

Prof.Dr.Dr.h.c.Reinhard Wiesner Übergänge in den Hilfen zur Erziehung

Prof.Dr.Dr.h.c.Reinhard Wiesner Übergänge in den Hilfen zur Erziehung Prof.Dr.Dr.h.c.Reinhard Wiesner Übergänge in den Hilfen zur Erziehung Jahrestagung der Träger und Leiter/-innen von Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung und sonstigen betreuten Wohnformen am 15. und

Mehr

Stadt Neuss - Sozialmonitoring Stand Stationäre Hilfen wie z. B. die Unterbringung in einer Pflegefamilie oder die Heimerziehung

Stadt Neuss - Sozialmonitoring Stand Stationäre Hilfen wie z. B. die Unterbringung in einer Pflegefamilie oder die Heimerziehung Stadt Neuss 4.5.3 Interventionen Hilfe zur Erziehung und Hilfeplan Datenquelle: Stadt Neuss - Jugendamt Die Hilfen zur Erziehung sind im Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB

Mehr

Fallverstehen Sozialpädagogische Diagnose im Hilfeprozess

Fallverstehen Sozialpädagogische Diagnose im Hilfeprozess Fallverstehen Sozialpädagogische Diagnose im Hilfeprozess Fachliche Position aus Sicht des Landesjugendamtes Thüringen Fachtag der LIGA der freien Wohlfahrtspflege in Thüringen e. V. 27. November 2012

Mehr

LVR-Landesjugendamt. 1. Planung und Betriebsführung

LVR-Landesjugendamt. 1. Planung und Betriebsführung 1. Planung und Betriebsführung 1.1 Einrichtung im Sinne des 45 SGB VIII Basierend auf der Definition von Johannes Münder, den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft (Juli 1991) und dem Verständnis

Mehr

KJSG und inklusives SGB VIII

KJSG und inklusives SGB VIII KJSG und inklusives SGB VIII Prof. Dr. Jan Kepert, Tagung 20. November 2017, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. Quellen der Folien: Kunkel/Kepert/Pattar LPK-SGB VIII, 7. Auflage

Mehr

Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienstes

Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienstes Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienstes Weiterentwicklung des Tarifvertrages Sozial- und Erziehungsdienst in der Tarifarbeit von ver.di Frankfurt, 05.10.2016 Fachbereich Gemeinden Kitas Bundesweit

Mehr

Hinweise zu den Meldepflichten gemäß 47 SGB VIII

Hinweise zu den Meldepflichten gemäß 47 SGB VIII Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg Abteilung 2/ Referat 23/ Einrichtungsaufsicht Hinweise zu den Meldepflichten gemäß 47 SGB VIII Verfahren und Formulare Ereignisse und Entwicklungen

Mehr

Bundeskinderschutzgesetz Entwicklungsperspektiven für die Frühen Hilfen

Bundeskinderschutzgesetz Entwicklungsperspektiven für die Frühen Hilfen Bundeskinderschutzgesetz Entwicklungsperspektiven für die Frühen Hilfen Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz 5. Treffen der lokalen Netzwerkkoordinatoren/-innen

Mehr

Familienzusammenführung bei unbegleiteten ausländischen Minderjährigen

Familienzusammenführung bei unbegleiteten ausländischen Minderjährigen LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Jugend Familienzusammenführung bei unbegleiteten ausländischen Minderjährigen Von Antje Steinbüchel, LVR-Landesjugendamt Rheinland/Landesstelle

Mehr

Bundeskinderschutzgesetz

Bundeskinderschutzgesetz Bundeskinderschutzgesetz Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Dieter Göbel LVR-Fachbereichsleiter Dieter Göbel, LVR Fachbereichsleiter Köln,

Mehr

Wo stehen die Frühen Hilfen?

Wo stehen die Frühen Hilfen? Prof.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Wo stehen die Frühen Hilfen? Gesetzliche Verankerung und Finanzierung 17.Kongress Armut und Gesundheit PRÄVENTION WIRKT 9.-10.März 2012 TU Berlin 1 Übersicht 1. Frühe Hilfen

Mehr

Gemeinsame Erziehung von Kinder mit und ohne Behinderung in. im Rheinland

Gemeinsame Erziehung von Kinder mit und ohne Behinderung in. im Rheinland Gemeinsame Erziehung von mit und ohne Behinderung in im Rheinland 02.09.2008 Die Drei Säulen der Integrativen Erziehung Erste Säule heilpädagogische Gruppen 237 Gruppen mit 2094Plätzen Zweite Säule integrative

Mehr

Vollstationäre und teilstationäre Hilfen zur Erziehung

Vollstationäre und teilstationäre Hilfen zur Erziehung Vollstationäre und teilstationäre Hilfen zur Erziehung Ausgewählte Ergebnisse der statistischen Erhebung zum Stichtag 31.12.2014 mit einer kurzen Interpretation Inhaltsverzeichnis Einrichtungen 1. Einrichtungsentwicklung

Mehr

Das Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien

Das Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien Das Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien Einleitung Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn Kinder oder Jugendliche in ihrer körperlichen,

Mehr

Arbeitshinweise des Rheinischen Sozialamt:

Arbeitshinweise des Rheinischen Sozialamt: Arbeitshinweise des Rheinischen Sozialamt: Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Abgrenzung der Leistungen des SGB XII gegenüber denen des SGB VIII Köln, im März 2005 - 2 -

Mehr

An die. a) Jugenddezernenten/-innen der unmittelbare Mitgliedstädte. b) Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Jugend und Familie DST

An die. a) Jugenddezernenten/-innen der unmittelbare Mitgliedstädte. b) Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Jugend und Familie DST Hausvogteiplatz 1 10117 Berlin An die a) Jugenddezernenten/-innen der unmittelbare Mitgliedstädte b) Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Jugend und Familie DST c) Mitglieder des Sozial- und Jugendausschusses

Mehr

Krise als Motor. Veränderungsprozesse im Jugendamt Osnabrück nach dem Strafverfahren gegen eine Sozialarbeiterin ( )

Krise als Motor. Veränderungsprozesse im Jugendamt Osnabrück nach dem Strafverfahren gegen eine Sozialarbeiterin ( ) Krise als Motor Veränderungsprozesse im Jugendamt Osnabrück nach dem Strafverfahren gegen eine Sozialarbeiterin (1994 1996) Hermann Schwab Leiter des Fachbereich für Kinder, Jugendliche und Familien der

Mehr

Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages gemäß 8a SGB VIII sowie der Umsetzung von 72a SGB VIII

Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages gemäß 8a SGB VIII sowie der Umsetzung von 72a SGB VIII Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages gemäß 8a SGB VIII sowie der Umsetzung von 72a SGB VIII für den Bereich Tageseinrichtungen für Kinder Die Stadt Oldenburg, Jugendamt, Bergstr. 25, 26122

Mehr

Gemeinsam geht es besser!

Gemeinsam geht es besser! Gemeinsam geht es besser! Schule und Jugendhilfe zwischen Kooperation und Problemverlagerung: Grundlagen und Bedingungen der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule Workshop zur Fachtagung Soziale

Mehr

Richtlinien zur Förderung der Spielgruppen im Rahmen des Ausbaus von verlässlichen Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren

Richtlinien zur Förderung der Spielgruppen im Rahmen des Ausbaus von verlässlichen Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren Richtlinien zur Förderung der Spielgruppen im Rahmen des Ausbaus von verlässlichen Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren Zuwendungszweck: Der Kreis Coesfeld gewährt nach Maßgabe der 25 und

Mehr

LVR-Landesjugendamt. Landschaftsverband. Rheinland. Auftrag Kindeswohl

LVR-Landesjugendamt. Landschaftsverband. Rheinland. Auftrag Kindeswohl Landschaftsverband Rheinland LVR-Landesjugendamt Auftrag Kindeswohl Das sind wir Wir führen die Aufsicht über Jugendhilfe- und Kindertageseinrichtungen im Rheinland. Wir beraten die Jugendämter und freien

Mehr

Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/70 Landtag 19. Wahlperiode 15.09.15 Mitteilung des Senats vom15. September 2015 Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

Mehr

LVR-Landesjugendamt Rheinland Fachbereich Jugend. Feststellungen, Fragen, und Thesen zu ungeplanten Beendigungen in der Heimerziehung

LVR-Landesjugendamt Rheinland Fachbereich Jugend. Feststellungen, Fragen, und Thesen zu ungeplanten Beendigungen in der Heimerziehung Feststellungen, Fragen, und Thesen zu ungeplanten Beendigungen in der Heimerziehung Siegen, 15. März 2017 In der konzeptionellen Beratung im Zusammenhang mit dem 45 SGB VIII spielt die Vermeidung einer

Mehr

LVR-Landesjugendamt. Rheinland. LVR-Landesjugendamt. AuftragKindeswohl

LVR-Landesjugendamt. Rheinland. LVR-Landesjugendamt. AuftragKindeswohl LVR-Landesjugendamt AuftragKindeswohl LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-LanDESJuGEnDaMT RHEinLanD Chancen für Kinder und Jugendliche Das LVR-Landesjugendamt Rheinland Für Kinder und Jugendliche sorgen

Mehr

JHE. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe. Beachten Sie folgende Hinweise: Art des Trägers der Einrichtung. Rechtsform des Trägers

JHE. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe. Beachten Sie folgende Hinweise: Art des Trägers der Einrichtung. Rechtsform des Trägers Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.2: Einrichtungen und tätige Personen in der Kinder- und Jugendhilfe ( ohne Tageseinrichtungen für Kinder ) Rücksendung bitte bis 5.Mai 27 Telefon: -9898-44

Mehr

Jugendhilfeausschuss - Frau Birgitt Müller SGL Kindertagesförderung LK MSE 0

Jugendhilfeausschuss - Frau Birgitt Müller SGL Kindertagesförderung LK MSE 0 Jugendhilfeausschuss - Frau Birgitt Müller SGL Kindertagesförderung LK MSE 0 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte = 5500 km² = 20 Ämter = 156 Gemeinden = 94 km Nord-Süd = 101 km Ost-West = 198 Kindertageseinrichtungen

Mehr