Schalltechnische Untersuchung

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1 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.579 Nördlich der Schelmenzeile Stadt Ludwigshafen im Auftrag der Stadt Ludwigshafen am Rhein Bericht-Nr.: 17-53/Bericht 1 vorgelegt von der FIRU GfI mbh Dezember 217 FIRU GfI - Gesellschaft für Immissionsschutz mbh Richard-Wagner-Straße Kaiserslautern Telefon (6 31) Fax: -15 info@firu-gfi.de Sitz 676 Kaiserslautern Amtsgericht Kaiserslautern HRB 3483 Geschäftsführer Dipl.-Ing. Volker Ganz Gesellschafter Dipl.-Ing. Volker Ganz FIRU mbh, Kaiserslautern

2 Ludwigshafen, SU B-lan 579 Dezember Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen Aufgabenstellung langrundlagen Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Anforderungen Sportanlagenlärm Gewerbelärm Sportanlagenlärmeinwirkungen Emissionsberechnung Fußballspiel Terrasse TV Maudach & Freisitz SV Maudach arkplatz Immissionsberechnung Gewerbelärmeinwirkungen Emissionsberechnung Terrasse TV Maudach arkplatz Immissionsberechnung Beurteilung Sportanlagenlärm Gewerbelärm Tabellen Tabelle 1: Immissionsrichtwerte nach BImSchV... 5 Tabelle 2: Beurteilungszeiträume nach BImSchV... 6 Tabelle 3: Immissionsrichtwerte 18.BImSchV seltenes Ereignis... 6 Tabelle 4: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm... 7 Tabelle 5: Emissionsberechnung Fußballspiel Fußballplatz... 9 Tabelle 6: arkplatz - Emissionsberechnung für kw-bewegungen in der Beurteilungszeit... 1 Tabelle 7: arkplatz - Emissionsberechnung für Bewegungen in der Beurteilungszeit Bericht: 17-53/Bericht 1 FIRU GfI 217

3 Ludwigshafen, SU B-lan 579 Dezember Seite 3 Karten Karte 1: Sportanlagenlärmeinwirkungen Fußballspiel, Terrasse, Freisitz, arkplatz Sonntag in der Ruhezeit am Mittag Karte 2: Sportanlagenlärmeinwirkungen Fußballspiel, Terrasse, Freisitz, arkplatz Sonntag außerhalb der Ruhezeit Karte 3: Sportanlagenlärmeinwirkungen Fußballspiel, Terrasse, Freisitz, arkplatz Werktags in der Ruhezeit am Abend Karte 4: Sportanlagenlärmwirkungen Fußballspiel, Terrasse, Freisitz, arkplatz Werktags außerhalb der Ruhezeit Karte 5: Gewerbelärmeinwirkungen Terrasse Gastronomie Sonntag, ungünstigste Nachtstunde Karte 6: Gewerbelärmeinwirkungen Terrasse Gastronomie mit arkplatz Sonntag, ungünstigste Nachtstunde... 2 Bericht: 17-53/Bericht 1 FIRU GfI 217

4 Ludwigshafen, SU B-lan 579 Dezember Seite 4 1 Grundlagen 1.1 Aufgabenstellung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 Nördlich der Schelmenzeile werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbauerweiterungen auf den nördlichen Teilen der bereits erschlossenen und bebauten Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans geregelt. In den für Wohnbauerweiterungen vorgesehenen Teilen des langebiets sind Geräuscheinwirkungen durch die Nutzung der bestehenden Sportanlage und den Freisitzflächen der Gastronomien des arkplatzes nördlich des langebiets und des Bruchfestgeländes zu erwarten. Diese Geräuscheinwirkungen sind zu prognostizieren und zu beurteilen. Erforderlichenfalls sind Festsetzungsvorschläge für Schallschutzmaßnahmen zu unterbreiten. 1.2 langrundlagen Die schalltechnische Untersuchung basiert auf folgenden Karten- und Datengrundlagen: Übersicht Nutzungsdaten potentieller Emittenten, übermittelt durch Fr. Mirwald von der Stadt Ludwigshafen am ; Bebauungspläne 5b und 5c der Stadt Ludwigshafen, übermittelt durch Fr. Mirwald von der Stadt Ludwigshafen am ; Höhendaten für das langebiet und seine Umgebung, übermittelt durch Hr. Schulte von der Stadt Ludwigshafen am Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Die Ermittlung und Bewertung der zu erwartenden Geräuscheinwirkungen im langebiet erfolgt nach: 18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Sportanlagenlärmschutzverordnung, Juli 1991 [18. BImSchV]; DIN 185 Schallschutz im Städtebau, Teil 1, Juli 22 [DIN 185], i.v.m. Beiblatt 1 zur DIN 185 Schalltechnische Orientierungswerte; Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl. S. 3) [TA Lärm]. Für die Emissions- und Schallausbreitungsberechnungen werden die folgenden Berechnungsvorschriften und sonstigen Erkenntnisquellen herangezogen: Bericht: 17-53/Bericht 1 FIRU GfI 217

5 Ludwigshafen, SU B-lan 579 Dezember Seite 5 VDI-Richtlinie 272 Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997 [VDI 272]; DIN ISO 9613 Teil 2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Alternatives Berechnungsverfahren, Oktober 1999 [DIN ISO ]; VDI 377 Emissionskennwerte technischer Schallquellen Sport- und Freizeitanlagen September 212; Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: arkplatzlärmstudie, 6. Auflage 27 [arkplatzlärmstudie]. 1.4 Anforderungen Sportanlagenlärm Die Geräuscheinwirkungen durch die Nutzung des Fußballspielfeldes sowie die damit im Zusammenhang stehende Nutzung des arkplatzes und der Freisitzflächen der Gastronomien nördlich bzw. nordöstlich des langebiets werden als Sportanlagenlärmeinwirkungen gemäß der 18. BImSchV - Sportanlagenlärmschutzverordnung beurteilt. Nach der 18. BImSchV sind Sportanlagen so zu betreiben, dass die in 2 der Verordnung für die verschiedenen Gebietsarten genannten Immissionsrichtwerte nicht überschritten werden. Zur Beurteilung der Sportanlagenlärmeinwirkungen im langebiet werden die Immissionsrichtwerte für Allgemeine Wohngebiete der 18. BImSchV herangezogen: Tabelle 1: Immissionsrichtwerte nach BImSchV Gebietsart Allgemeines Wohngebiet (WA) Tag außerhalb der Ruhezeit und innerhalb der Ruhezeit am Abend und am Sonntag-/ Feiertagmittag Immissionsrichtwert in db(a) Tag innerhalb der Ruhezeit am Morgen lauteste Nachtstunde Bericht: 17-53/Bericht 1 FIRU GfI 217

6 Ludwigshafen, SU B-lan 579 Dezember Seite 6 Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Beurteilungszeiten: Tabelle 2: Beurteilungszeiträume nach BImSchV Beurteilungszeit Werktage Sonn- und Feiertage Tag außerhalb der Ruhezeiten Tag innerhalb der Ruhezeiten Nacht Uhr 12 Stunden Uhr Uhr je 2 Stunden Uhr lauteste Stunde Uhr Uhr 9 Stunden Uhr Uhr Uhr je 2 Stunden Uhr lauteste Stunde Die Ruhezeit am Sonntag ist nur zu berücksichtigen, wenn die Nutzungsdauer der Sportanlage in der Zeit zwischen 9. und 2. Uhr 4 Stunden oder mehr beträgt. Beträgt die gesamte Nutzungszeit der Anlage weniger als 4 Stunden und fallen mehr als 3 Minuten der Nutzungszeit in die Zeit von 13. bis 15. Uhr, gilt als Beurteilungszeit ein Zeitabschnitt von 4 Stunden, der die volle Nutzungszeit umfasst. Überschreitungen der Immissionsrichtwerte durch besondere Ereignisse und Veranstaltungen gelten im Sinne der 18.BImSchV als selten, wenn sie an höchstens 18 Kalendertagen eines Jahres auftreten. Für seltene Ereignisse gelten für alle Gebietsarten die folgenden Immissionsrichtwerte: Tabelle 3: Immissionsrichtwerte 18.BImSchV seltenes Ereignis Gebietsart Allgemeines Wohngebiet (WA) Tag außerhalb der Ruhezeit Immissionsrichtwert in db(a) Tag innerhalb der Ruhezeit am Morgen, am Abend und am Sonntag-/ Feiertagmittag lauteste Nachtstunde 7 65 Die Minderung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien und durch Hindernisse im Schallausbreitungsweg wird gemäß 18. BImSchV nach den VDI-Richtlinien 2714 und 272 berechnet. Die Richtlinie VDI 2714 wurde zwischenzeitlich zurückgezogen. Der VDI empfiehlt stattdessen die Anwendung der Richtlinie DIN ISO 9613/2. Die Sportanlagenlärmeinwirkungen werden daher gem. DIN ISO 9613/2 ermittelt und anhand der Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV beurteilt. Bericht: 17-53/Bericht 1 FIRU GfI 217

7 Ludwigshafen, SU B-lan 579 Dezember Seite Gewerbelärm Die Geräuscheinwirkungen durch die Nutzung der Terrasse der vereinseigenen Gastronomie und des arkplatzes sind in den Zeiten, in denen sie nicht im Zusammenhang mit dem Sportplatz genutzt werden, als Gewerbelärm zu beurteilen. Nach DIN 185 Schallschutz im Städtebau werden die Beurteilungspegel im Einwirkungsbereich von gewerblichen Anlagen nach TA Lärm in Verbindung mit DIN ISO berechnet. Die TA Lärm dient dem Schutz vor sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Gewerbelärm. Sie gilt für genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. Zur Beurteilung der Gewerbelärmeinwirkungen werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Allgemeine Wohngebiete herangezogen. Tabelle 4: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm Gebietsart Immissionsrichtwert in db(a) Tag (6-22 Uhr) Nacht (22-6 Uhr) Allgemeines Wohngebiet (WA) Die Orientierungswerte des Beiblatts 1 zur DIN 185 für Gewerbelärmeinwirkungen in Allgemeinen Wohngebieten entsprechen diesen Immissionsrichtwerten. Bericht: 17-53/Bericht 1 FIRU GfI 217

8 Ludwigshafen, SU B-lan 579 Dezember Seite 8 2 Sportanlagenlärmeinwirkungen Nördlich des langebiets befindet sich die Sportanlage des SV Maudach 1919 e.v.. Auf der Sportanlage steht ein Fußballplatz zu Verfügung. Für die Beurteilung der Sportanlagenlärmeinwirkungen im langebiet werden die bei Fußballspielen zu erwartenden Geräuscheinwirkungen für ein durchgehendes Fußballspiel über 2 Stunden am Sonntag in der Ruhezeit am Mittag ( Uhr), ein durchgehendes Fußballspiel über 2 Stunden am Sonntag außerhalb der Ruhezeit ( Uhr), ein Fußballspiel am Abend (Spielbeginn um 19.3 Uhr) mit 75 Minuten Spielbetrieb in der Ruhezeit am Abend ( Uhr) und zwei Fußballspiele über je 2 Stunden werktags (Samstags) außerhalb der Ruhezeit (8. 2. Uhr) prognostiziert. Bei Spielbetrieb ist neben den Geräuscheinwirkungen durch das Fußballspiel zusätzlich mit Geräuscheinwirkungen durch die Nutzung des arkplatzes nördlich des Fußballplatzes, die Nutzung der Terrasse der Gastronomie des Turnvereins TV Maudach östlich des Fußballplatzes und die Nutzung des Freisitzes des Sportvereins südöstlich des Fußballplatzes zu rechnen. Diese im Zusammenhang mit dem Spielbetrieb auftretenden Geräuscheinwirkungen sind bei der Beurteilung gemäß Sportanlagenlärmschutzverordnung zu berücksichtigen. 2.1 Emissionsberechnung Zur Ermittlung der Geräuschemissionen bei einem Fußballspiel auf dem Fußballplatz und die Nutzung der Terrasse der Gastronomie des TV Maudachs werden die Emissionsansätze der VDI-Richtlinie 377 für Fußballspiel und Gartenlokale und andere Freisitzflächen herangezogen. Zur Ermittlung der Geräuschemissionen durch die Nutzung des arkplatzes werden die Emissionsansätze der arkplatzlärmstudie des bayerischen Landesamtes für Umweltschutz herangezogen Fußballspiel Gemäß VDI 377 setzt sich der Emissionspegel für den Spielbetrieb aus den Schallleistungspegeln der Spieler, der Zuschauer und der Schiedsrichterpfiffe zusammen. Der Schallleistungspegel durch Schiedsrichterpfiffe ist abhängig von der Anzahl der Zuschauer. Auf der Grundlage der vorliegenden Angaben der Stadt Ludwigshafen wurden für ein Heimspiel der Herren (1.Mannschaft) 8 Zuschauer angesetzt. Sonntags in der Ruhezeit am Mittag soll die neugegründete 2.Mannschaft des Vereins spielen. Da für den Spielbetrieb der neu gegründeten 2.Mannschaft noch keine Daten vorliegen, werden für eine Berechnung auf der sicheren Seite für den Spielbetrieb der 2.Mannschaft am Mittag die Emissionsansätze der 1.Mannschaft verwendet. Der für ein Fußballspiel berechnete Schallleistungspegel ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Bericht: 17-53/Bericht 1 FIRU GfI 217

9 Ludwigshafen, SU B-lan 579 Dezember Seite 9 Tabelle 5: Emissionsberechnung Fußballspiel Fußballplatz Fußballspiel Zahl der Zuschauer 8 L WA,T Zuschauer in db(a) 99, L WA,T Schiedsrichter in db(a) 14,2 L WA,T Spieler in db(a) 94, L WA,T Spielfeld in db(a) 14,6 Der Schallleistungspegel für ein Fußballspiel auf dem Spielfeld wird über eine Flächenschallquelle mit den Maßen des Rasenplatzes in 1,6 m über Grund simuliert, da die Geräuschemissionen im Wesentlichen durch die Kommunikationsgeräusche der Spieler bestimmt werden. Der Schallleistungspegel der Zuschauer wird auf eine Flächenschallquelle in 1,6 m über Grund südlich und westlich des Spielfelds gleichmäßig verteilt. Zuschläge für Ton- und Informationshaltigkeit sind für den Spielbetrieb nicht zu berücksichtigen. Gemäß unkt des Anhang 1 zur 18.BImSchV ist ein Zuschlag für Informationshaltigkeit in der Regel nur bei Lautsprecherdurchsagen oder bei Musikwiedergaben und ein Zuschlag für Tonhaltigkeit nur bei sich aus dem Geräusch von Sportanlagen heraushebenden Einzeltönen anzuwenden. Gemäß Nr des Anhang 1 zur 18.BImSchV kommen solche sich heraushebenden Einzeltöne bei Sportanlagen in der Regel nicht vor. Die erforderlichen Zuschläge für die Impulshaltigkeit (hier für die Schiedsrichterpfiffe) sind in den o.g. Emissionspegeln enthalten Terrasse TV Maudach & Freisitz SV Maudach Relevante Geräuscheinwirkungen durch den Betrieb der Vereinsgaststätte sind durch die Nutzung der Terrasse des TV Maudach und durch die Nutzung des Freisitzes des Sportvereins SV Maudach zu erwarten. Für eine Berechnung auf der sicheren Seite werden jeweils Gäste auf der Terrasse bzw. auf dem Freisitz angesetzt. Die Kommunikationsgeräusche der Gäste auf den Freisitzflächen werden gemäß den Emissionsansätzen in der VDI Richtlinie 377 Sport- und Freizeitanlagen für Kommunikationsgeräusche von Menschen prognostiziert. Für gehobenes Sprechen wird dort ein Schallleistungspegel von L WA = 7 db(a) pro erson angegeben. Im Sinne einer rognose auf der sicheren Seite wird davon ausgegangen, dass die Freisitzflächen jeweils über den gesamten Zeitraum Gäste haben und die Hälfte der Gäste ständig gleichzeitig gehoben spricht. Für 25 gleichzeitig gehoben sprechende ersonen ergibt sich ein Schallleistungspegel von L WA = 84 db(a). Bei der Beurteilung gemäß 18. BImSchV sind für die durch sprechende ersonen verursachten Geräuschemissionen keine Zuschläge für Impulshaltigkeit anzusetzen. Der Schallleistungspegel von L WA = 84 db(a) wird für die die Terrassen- bzw. Freisitzfläche repräsentierenden Flächenschallquellen in 1,2 m über Grund durchgehend zwischen Uhr angesetzt. Bericht: 17-53/Bericht 1 FIRU GfI 217

10 Ludwigshafen, SU B-lan 579 Dezember Seite arkplatz Die Emissionsberechnung der kw-arkvorgänge auf dem arkplatz nördlich des Fußballplatzes bei einem Fußballspiel erfolgt nach der arkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamts für Umweltschutz. Für eine Berechnung auf der sicheren Seite werden pro Fußballspiel insgesamt 1 kw-bewegungen angesetzt. Dies entspricht gemäß den vorliegenden Angaben der Stadt Ludwigshafen den kw-bewegungen der An- oder Abfahrt aller kw eines vollen oder leeren arkplatzes. Dabei werden je kw-bewegungen vor dem Spielbetrieb und kw-bewegungen nach dem Spielbetrieb angesetzt. Nach arkplatzlärmstudie wird für die Stellplätze der in der folgenden Tabelle dargestellte Schallleistungspegel berechnet: Tabelle 6: arkplatz - Emissionsberechnung für kw-bewegungen in der Beurteilungszeit arkplatz Anzahl Stellplätze 1 Bewegungen in der Beurteilungszeit L W Ausgangsschallleistungspegel [db(a)] 63 K A arkplatzart [db(a)] K I Impulszuschlag [db(a)] 4 K D Durchfahrtanteil [db(a)] 4,9 K StrO Fahrbahnbelag (wassergebundene Decke) [db(a)] 2,5 L WA arkplatzfläche bei einer Bewegung/Stunde [db(a)] 74,4 L WA,1h arkplatzfläche bei Bewegungen/Stunde [db(a)] 91,4 2.2 Immissionsberechnung Die Berechnung der Geräuscheinwirkungen erfolgt auf der Grundlage der o. g. Emissionspegel durch Simulation der Schallausbreitung in einem digitalen Geländemodell (DGM). Das DGM enthält alle für die Berechnung der Schallausbreitung erforderlichen Angaben (Lage von Schallquellen und Immissionsorten, Höhenverhältnisse, Schallhindernisse im Ausbreitungsweg, schallreflektierende Objekte usw.). Die Minderung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien und durch Hindernisse im Schallausbreitungsweg wird nach den VDI-Richtlinien 2714 und 272 berechnet. Die Richtlinie VDI 2714 wurde zwischenzeitlich zurückgezogen. Der VDI empfiehlt stattdessen die Anwendung der Richtlinie DIN ISO 9613/2. Die Sportanlagenlärmeinwirkungen werden daher gem. DIN ISO 9613/2 (altern. Bodeneffekt) ermittelt und anhand der Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV beurteilt. Die im langebiet zu erwartenden Sportanlagenlärmeinwirkungen werden flächig für das gesamte langebiet, sowie nördlich und östlich des langebietes, in einem unkteraster in 4 m über Grund, sowie geschossweise für ausgewählte Immissionsorte berechnet. Die Berechnungsergebnisse sind in den nachfolgenden Karten für folgende Untersuchungsfälle dargestellt: Bericht: 17-53/Bericht 1 FIRU GfI 217

11 Ludwigshafen, SU B-lan 579 Dezember Seite 11 - Karte 1: Sportanlagenlärmeinwirkungen Fußballspiel, Terrasse, Freisitz, arkplatz Sonntag in der Ruhezeit am Mittag: Uhr durchgehendes Fußballspiel der Herren, auf dem Fußballplatz mit bis zu 8 Zuschauern, seltenes Ereignis; - Karte 2: Sportanlagenlärmeinwirkungen Fußballspiel, Terrasse, Freisitz, arkplatz Sonntag außerhalb der Ruhezeit: & Uhr, Fußballspiel der Herren über 2 Stunden, auf dem Fußballplatz mit bis zu 8 Zuschauern; - Karte 3: Sportanlagenlärmeinwirkungen Fußballspiel, Terrasse, Freisitz, arkplatz Werktags in der Ruhezeit am Abend: Uhr Fußballspiel der Herren mit 75 Minuten Spielbetrieb innerhalb der Ruhezeit am Abend, auf dem Fußballplatz mit bis zu 8 Zuschauern; - Karte 4: Sportanlagenlärmeinwirkungen Fußballspiel, Terrasse, Freisitz, arkplatz Werktags außerhalb der Ruhezeit: Uhr zwei Fußballspiele der Herren über je 2 Stunden werktags außerhalb der Ruhezeit, auf dem Fußballplatz mit bis zu 8 Zuschauern. Bericht: 17-53/Bericht 1 FIRU GfI 217

12 49 48 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.579 "Nördlich der Schelmenzeile" Stadt Ludwigshafen B Karte 1: Sportanlagenlärmeinwirkungen Fußballspiel, Terrasse, Freisitz, arkplatz Sonntag in der Ruhezeit am Mittag ug Beurteilungspegel SidR am Mittag (13:-15: Uhr) 65 O m ffe äß n l 3 ag (2 e )B a IRW 18.BImSchV seltenes Ereignis: - 65 db(a) Allgemeines Wohngebiet durchgehendes Fußballspiel 8 Zuschauer Gäste / Terrasse und Freisitz 1 kw-bewegungen Isophone 4 m über Grund Einzelpegel im lautesten Geschoss (5,52; ) egel 56 Fre is itz SV Ma ud ach Gebäude Immissionsort Richtwertlinie 47 en ze il e c 57 54A 54 Originalmaßstab (A4) 1: ge 56 2E dstra ße Sc he lm B 26 Flächenschallquelle <= <= <= <= <= <= <= 65 <= 7 <= 75 <= 8 < < < < < < 65 < 7 < 75 < 8 < 65 Legende in db(a) Mau dach 2D Zu sch aue r Terra sse T V 46 Sc hie ds r ic hte r 7 7 Sp iele r m

13 49 48 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.579 "Nördlich der Schelmenzeile" Stadt Ludwigshafen B Karte 2: Sportanlagenlärmeinwirkungen Fußballspiel, Terrasse, Freisitz, arkplatz Sonntag außerhalb der Ruhezeit ug egel Sc he lm 5478 Fre is itz SV Ma ud ach 43 en ze il e c E 51 54A Gebäude Immissionsort Richtwertlinie Originalmaßstab (A4) 1: ge 51 Flächenschallquelle <= <= <= <= <= <= <= 65 <= 7 <= 75 <= 8 < < < < < < 65 < 7 < 75 < 8 < 26 Legende in db(a) Isophone 4 m über Grund Einzelpegel im lautesten Geschoss (5,52; ) B dstra ße 36 Zu sch aue r 12 Minuten Fußballspiel 8 Zuschauer Gäste / Terrasse und Freisitz 1 kw-bewegungen Mau dach 2D 39 Terra sse T V 44 Sc hie ds r ic hte r IRW 18.BImSchV: - db(a) Allgemeines Wohngebiet O m ffe äß n l 3 ag (2 e )B a Sp iele r Beurteilungspegel SadR (9:-13: & 15:-2: Uhr) m

14 49 48 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.579 "Nördlich der Schelmenzeile" Stadt Ludwigshafen B Karte 3: Sportanlagenlärmeinwirkungen Fußballspiel, Terrasse, Freisitz, arkplatz Werktags in der Ruhezeit am Abend ug Beurteilungspegel WidR am Abend (2:-22: Uhr) O m ffe äß n l 3 ag (2 e )B a IRW 18.BImSchV: - db(a) Allgemeines Wohngebiet Spielbetrieb 12min, davon 75min innerhalb der Ruhezeit am Abend 8 Zuschauer Gäste / Terrasse und Freisitz kw-bewegungen 65 Isophone 4 m über Grund Einzelpegel im lautesten Geschoss (1,12; ) itz SV Ma ud Flächenschallquelle <= <= <= <= <= <= <= 65 <= 7 <= 75 <= 8 < < < < < < 65 < 7 < 75 < 8 < ach Gebäude Immissionsort Richtwertlinie 46 e c 2E 54 54A Originalmaßstab (A4) 1: ge 2B en ze il dstra ße 5478 Fre is 56 Sc he lm 54 Legende in db(a) 2D 26 egel Zu sch aue r Mau dach Terra sse T V Sc hie ds r ic hte r 65 Sp iele r m

15 49 48 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.579 "Nördlich der Schelmenzeile" Stadt Ludwigshafen B Karte 4: Sportanlagenlärmeinwirkungen Fußballspiel, Terrasse, Freisitz, arkplatz Werktags außerhalb der Ruhezeit ug Beurteilungspegel WadR (8:-2: Uhr) 2 durchgehende Spiele 8 Zuschauer pro Spiel Gäste / Terrasse und Freisitz 1 kw-bewegungen pro Spiel O m ffe äß n l 3 ag (2 e )B a IRW 18.BImSchV: - db(a) Allgemeines Wohngebiet 65 Isophone 4 m über Grund Einzelpegel im lautesten Geschoss (2,22; ) Sc he lm egel 1 Fre is 2 itz SV Ma ud Flächenschallquelle Mau dach Legende in db(a) <= <= <= <= <= <= <= 65 <= 7 <= 75 <= 8 < < < < < < 65 < 7 < 75 < 8 < 54 ach Gebäude Immissionsort Richtwertlinie 44 en ze il e c E 54A Originalmaßstab (A4) 1: ge B 48 Zu sch aue r dstra ße Terra sse T V 2D Sc hie ds r ic hte r Sp iele r m

16 Ludwigshafen, SU B-lan 579 Dezember Seite 16 3 Gewerbelärmeinwirkungen Östlich des langebiets und östlich des Fußballplatzes befindet sich die vereinseigene Gastronomie des SV Maudach 1919 e.v.. Diese Gastronomie ist auch außerhalb der Zeiten des Sportbetriebs nach 22. Uhr geöffnet. Die Geräuscheinwirkungen durch den Gastronomiebetrieb außerhalb der Zeiten des Sportbetriebs sind in Anlehnung an die Regelungen der TA Lärm zu beurteilen. Für die Beurteilung der Geräuscheinwirkungen im langebiet werden durch die gastronomische Nutzung der Terrasse des TV Maudach zu erwartenden Geräuscheinwirkungen im empfindlichsten Beurteilungszeitraum in der ungünstigsten Nachtstunde ( Uhr) prognostiziert. Neben den Geräuscheinwirkungen durch die Nutzung der Terrasse der Gastronomie ist zusätzlich mit Geräuscheinwirkungen durch die Nutzung des arkplatzes nördlich des Fußballplatzes in der ungünstigsten Nachtstunde zu rechnen. Eine Beurteilung der Geräuscheinwirkungen im langebiet durch die gastronomische Nutzung des Freisitzes des SV Maudach ist durch den ausschließlichen Betrieb im Tagzeitraum (6-22 Uhr) nicht untersuchungsrelevant. 3.1 Emissionsberechnung Zur Ermittlung der Geräuschemissionen durch die Nutzung der Terrasse der Gastronomie des Vereins werden die Emissionsansätze der VDI-Richtlinie 377 für Gartenlokale und andere Freisitzflächen herangezogen. Zur Ermittlung der Geräuschemissionen durch die Nutzung des arkplatzes werden die Emissionsansätze der arkplatzlärmstudie des bayerischen Landesamtes für Umweltschutz herangezogen Terrasse TV Maudach Relevante Geräuscheinwirkungen sind durch den Betrieb der Gastronomie auf der Terrasse des TV Maudach zu erwarten. Für eine Berechnung auf der sicheren Seite werden Gäste auf der Terrasse des TV Maudach angesetzt. Die Kommunikationsgeräusche der Gäste auf der Terassenfläche werden gemäß den Emissionsansätzen in der VDI Richtlinie 377 Sport- und Freizeitanlagen für Kommunikationsgeräusche von Menschen prognostiziert. Für gehobenes Sprechen wird dort ein Schallleistungspegel von L WA = 7 db(a) pro erson angegeben. Im Sinne einer rognose auf der sicheren Seite wird davon ausgegangen, dass in der Beurteilungszeit zwischen 22. und 23. Uhr alle Sitzplätze durchgehend durch Gäste belegt sind und die Hälfte der Gäste ständig gleichzeitig gehoben spricht. Für 25 gleichzeitig gehoben sprechende ersonen ergibt sich ein Schallleistungspegel von L WA = 84 db(a). Bei der Beurteilung nach TA Lärm ist für die Kommunikationsgeräusche ein Zuschlag für Impulshaltigkeit K I zu berücksichtigen. Nach VDI 377 kann der Impulszuschlag in Abhängigkeit Bericht: 17-53/Bericht 1 FIRU GfI 217

17 Ludwigshafen, SU B-lan 579 Dezember Seite 17 der gleichzeitig sprechenden ersonen (n) nach folgender Formel berechnet werden. K I = 9,5 db + 4,5*log(n) Für die Nutzung der Terrasse mit 25 gleichzeitig sprechenden ersonen ergibt sich ein Impulszuschlag von KI = 3,2 db(a) und damit ein Schallleistungspegel inkl. Impulszuschlag von L WA = 87,2 db(a). Dieser Schallleistungspegel wird für eine die Terrassenfläche repräsentierende Flächenschallquelle in 1,2 m über Grund über die Betriebszeit der vereinseigenen Gastronomie des TV Maudach an Sonntagen in der ungünstigsten Nachtstunde ( Uhr) angesetzt arkplatz Die Emissionsberechnung der kw-arkvorgänge auf dem arkplatz nördlich des Fußballplatzes erfolgt nach der arkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamts für Umweltschutz. Für eine Berechnung auf der sicheren Seite werden für die arkplatzfläche in der Beurteilungszeit ungünstigste Nachtstunde kw-bewegungen angesetzt. Nach arkplatzlärmstudie wird für die Stellplätze der in der folgenden Tabelle dargestellte Schallleistungspegel berechnet: Tabelle 7: arkplatz - Emissionsberechnung für Bewegungen in der Beurteilungszeit arkplatz Anzahl Stellplätze 1 Bewegungen in der Beurteilungszeit (22-23 Uhr) Bewegungen pro Stunde während der Beurteilungszeit L W Ausgangsschallleistungspegel [db(a)] 63 K A arkplatzart [db(a)] (Gaststätten) 3 K I Impulszuschlag [db(a)] 4 K D Durchfahrtanteil [db(a)] 4,9 K StrO Fahrbahnbelag (wassergebundene Decke) [db(a)] 2,5 L WA arkplatzfläche bei einer Bewegung/Stunde [db(a)] 77,4 3.2 Immissionsberechnung Die Berechnung der Geräuscheinwirkungen erfolgt auf der Grundlage der o. g. Emissionspegel durch Simulation der Schallausbreitung in einem digitalen Geländemodell (DGM). Das DGM enthält alle für die Berechnung der Schallausbreitung erforderlichen Angaben (Lage von Schallquellen und Immissionsorten, Höhenverhältnisse, Schallhindernisse im Ausbreitungsweg, schallreflektierende Objekte usw.). Die Gewerbelärmeinwirkungen werden gemäß DIN ISO 9613/2 (altern. Bodeneffekt) ermittelt und anhand der Immissionsrichtwerte der TA Lärm bzw. der Orientierungswerte der DIN 185 beurteilt. Die im langebiet zu erwartenden Gewerbelärmeinwirkungen werden flächig für das gesamte langebiet, sowie nördlich und östlich des langebietes, in einem Bericht: 17-53/Bericht 1 FIRU GfI 217

18 Ludwigshafen, SU B-lan 579 Dezember Seite 18 unkteraster in 4 m über Grund, sowie für das lauteste Geschoss der ausgewählten Immissionsorte berechnet. Die Berechnungsergebnisse sind in den nachfolgenden Karten für die folgenden Beurteilungszeiten und folgende Untersuchungsfälle dargestellt: - Karte 5: Gewerbelärmeinwirkungen Terrasse Gastronomie Sonntag ungünstigste Nachtstunde: Nutzung der Terrasse der Gastronomie des Vereins nördlich des langebiets und östlich des Fußballplatzes mit bis zu Gästen von 22. bis 23. Uhr. - Karte 6: Gewerbelärmeinwirkungen Terrasse Gastronomie mit arkplatz Sonntag ungünstigste Nachtstunde: Nutzung der Terrasse der Gastronomie des Vereins nördlich des langebiets und östlich des Fußballplatzes mit bis zu Gästen und kw-arkbewegungen auf dem arkplatz nördlich des Fußballplatzes von 22. bis 23. Uhr. Bericht: 17-53/Bericht 1 FIRU GfI 217

19 Karte 5: Gewerbelärmeinwirkungen Terrasse Gastronomie, ungünstigste Nachtstunde B Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.579 "Nördlich der Schelmenzeile" Stadt Ludwigshafen ug Beurteilungspegel Nachtzeitraum ungünstigste Nachtstunde ( Uhr) O m ffe äß n l 3 ag (2 e )B a Gäste IRW TA Lärm / ORW DIN 185: - db(a) Allgemeines Wohngebiet - db(a) Mischgebiet - db(a) Gewerbegebiet Isophone 4 m über Grund Einzelpegel im lautesten Geschoss (41, 412; ) Flächenschallquelle <= <= <= <= <= <= <= 65 <= 7 <= 75 <= 8 < < < < < < 65 < 7 < 75 < 8 < 24 Legende in db(a) 28 egel udac h 27 se T V Ma Terr as 2 Gebäude Immissionsort Richtwertlinie E A ge c Originalmaßstab (A4) 1:1 2B 2 2D m

20 Beurteilungspegel Nachtzeitraum ungünstigste Nachtstunde ( Uhr) ug Gäste, kw-arkbewegungen IRW TA Lärm / ORW DIN 185: - db(a) Allgemeines Wohngebiet - db(a) Mischgebiet - db(a) Gewerbegebiet O m ffe äß n l 3 ag (2 e )B a 5478 Isophone 4 m über Grund Einzelpegel im lautesten Geschoss (411, 4112; ) 5478 se T V Ma Flächenschallquelle <= <= <= <= <= <= <= 65 <= 7 <= 75 <= 8 < < < < < < 65 < 7 < 75 < 8 < 28 udac h Legende in db(a) 34 egel Terr as Karte 6: Gewerbelärmeinwirkungen Terrasse Gastronomie mit arkplatz Sonntag, ungünstigste Nachtstunde B Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.579 "Nördlich der Schelmenzeile" Stadt Ludwigshafen Gebäude Immissionsort Richtwertlinie c 12 2E A ge 34 Originalmaßstab (A4) 1:1 2B 2 2D m

21 Ludwigshafen, SU B-lan 579 Dezember Seite 21 4 Beurteilung 4.1 Sportanlagenlärm Sportanlagenlärmeinwirkungen Fußballspiel, Terrasse, Freisitz, arkplatz Sonntag in der Ruhezeit am Mittag ( Uhr) In der Beurteilungszeit Sonntag in der Ruhezeit am Mittag ( Uhr) werden durch ein Fußballspiel mit 8 Zuschauern über 12 Minuten (die gesamte Spielzeit liegt innerhalb der Ruhezeit) Beurteilungspegel von bis zu 56 db(a) an den bestehenden Gebäuden im langebiet und bis zu 59 db(a) an der nördlichen langebietsgrenze berechnet. Da Fußballspiele innerhalb der Ruhezeit am Sonntagmittag voraussichtlich an nicht mehr als an 18 Sonntagen pro Jahr stattfinden werden, wird zur Beurteilung der Immissionsrichtwert der 18. BImSchV für seltene Ereignisse herangezogen. Der Immissionsrichtwert der 18.BImSchV von 65 db(a) für seltene Ereignisse am Tag innerhalb der Ruhezeit wird im gesamten langebiet um mindestens 6 db(a) unterschritten und somit eingehalten. Sportanlagenlärmeinwirkungen Fußballspiel, Terrasse, Freisitz, arkplatz Sonntag außerhalb der Ruhezeit ( & Uhr) In der Beurteilungszeit Sonntag außerhalb der Ruhezeit ( Uhr & Uhr) werden durch ein Fußballspiel mit 8 Zuschauern an den bestehenden Gebäuden im Geltungsbereich des Bebaungsplans Nr. 579 Beurteilungspegel von bis zu db(a) und an der nördlichen langebietsgrenze von bis zu 52 db(a) berechnet. Der Immissionsrichtwert der 18.BImSchV von db(a) für Allgemeine Wohngebiete wird im gesamten langebiet um mindestens 3 db(a) unterschritten und somit eingehalten. Sportanlagenlärmeinwirkungen Fußballspiel, Terrasse, Freisitz, arkplatz Werktags in der Ruhezeit am Abend ( Uhr) Durch ein Fußballspiel mit 8 Zuschauern über 12 Minuten am Abend, davon 75 Minuten in der Ruhezeit werden bezogen auf die Beurteilungszeit Werktag in der Ruhezeit am Abend ( Uhr) Beurteilungspegel von bis zu 54 db(a) an den bestehenden Gebäuden und bis zu 57 db(a) an der nordöstlichen langebietsgrenze berechnet. Der Immissionsrichtwert der 18.BImSchV von db(a) für Allgemeine Wohngebiete wird im nordöstlichen Teil des langebiets geringfügig um bis zu 2 db(a) überschritten. Ab einem Abstand von 15 m zur nordöstlichen langebietsgrenze wird der Immissionsrichtwert eingehalten. Wenn insgesamt an weniger als 18 Tagen im Jahr Fußballspiele in den Ruhezeiten am Sonntagmittag und am Abend stattfinden, kann zur Beurteilung der Immissionsrichtwert der 18. BImSchV für seltene Ereignisse von 65 db(a) herange- Bericht: 17-53/Bericht 1 FIRU GfI 217

22 Ludwigshafen, SU B-lan 579 Dezember Seite 22 zogen werden. Dieser Immissionsrichtwert wird im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans deutlich unterschritten. Wenn der Spielbetrieb am Werktagabend nicht als seltenes Ereignis im Sinne der Sportanlagenlärmschutzverordnung beurteilt werden kann, sind in dem in Karte 3 dargestellten von Überschreitungen des Immissionsrichtwerts von db(a) betroffenen Bereich öffenbare Fenster von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen auszuschließen. Sportanlagenlärmeinwirkungen Fußballspiel, Terrasse, Freisitz, arkplatz Werktags außerhalb der Ruhezeit (8. 2. Uhr) In der Beurteilungszeit Werktag außerhalb der Ruhezeit (8. 2. Uhr) werden durch zwei durchgehende Fußballspiele mit jeweils 8 Zuschauern Beurteilungspegel von bis zu 53 db(a) an der bestehenden Bebauung innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 579 und von bis zu db(a) an der nördlichen langebietsgrenze berechnet. Der Immissionsrichtwert der 18.BImSchV von db(a) für Allgemeine Wohngebiete wird im gesamten langebiet eingehalten. 4.2 Gewerbelärm Terrasse Gastronomie Nacht, ungünstigste Nachtstunde ( Uhr) Die Nutzung der Terrasse der vereinseigenen Gastronomie des TV Maudach östlich des Fußballplatzes in der Beurteilungszeit ungünstigste Nachtstunde ( Uhr) verursacht im langebiet Beurteilungspegel von bis zu 33 db(a). Der Immissionsrichtwert der TA Lärm bzw. Orientierungswert der DIN 185 für Gewerbelärmeinwirkungen in Allgemeinen Wohngebieten in der Nacht von db(a) wird um mindestens 7 db(a) unterschritten und im gesamten langebiet eingehalten. Terrasse Gastronomie mit arkplatz Nacht, ungünstigste Nachtstunde ( Uhr) Durch die Nutzung der Terrasse der vereinseigenen Gastronomie östlich des Fußballplatzes und die Nutzung des arkplatzes nördlich des Fußballplatzes in der ungünstigsten Nachtstunde ( Uhr) werden an den bestehenden Gebäuden im langebiet und an der nördlichen Grenze des langebiets Beurteilungspegel von bis zu 38 db(a) verursacht. Der Orientierungswert der DIN 185 für allgemeine Wohngebiete in der Nacht von db(a) wird um 2 db(a) unterschritten. Eine relevante Gewerbelärmvorbelastung besteht nicht. Damit wird der Immissionsrichtwert der TA Lärm im gesamten langebiet eingehalten. Bericht: 17-53/Bericht 1 FIRU GfI 217

23 Ludwigshafen, SU B-lan 579 Dezember Seite 23 Urheberrechtliche Hinweise Die in dieser Unterlage vorgelegten Ermittlungen und Berechnungen sowie die durchgeführten Recherchen wurden nach bestem Wissen und mit der nötigen Sorgfalt auf der Grundlage der angegebenen und während der Bearbeitung zugänglichen Quellen erarbeitet. Eine Gewähr für die sachliche Richtigkeit wird nur für selbst ermittelte und erstellte Informationen und Daten im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflicht übernommen. Eine Gewähr für die sachliche Richtigkeit für Daten und Sachverhalte aus dritter Hand wird nicht übernommen. Die Ausfertigungen dieser Unterlage bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars Eigentum der FIRU GfI mbh. Alle Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Nur der Auftraggeber ist berechtigt, die Unterlagen oder Auszüge hiervon (dies jedoch nur mit Quellenangaben) für die gemäß Auftrag vereinbarte Zweckbestimmung weiterzugeben. Vervielfältigungen, Veröffentlichungen und Weitergabe von Inhalten an Dritte in jeglicher Form sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der FIRU GfI mbh gestattet. Ausgenommen ist die Verwendung der Unterlagen oder Teilen davon für Vermarktungsaktionen des Auftraggebers. In diesen Fällen ist ein deutlich sichtbarer Hinweis auf FIRU GfI mbh als Urheber zu platzieren. FIRU GfI mbh Bericht: 17-53/Bericht 1 FIRU GfI 217

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