Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» vom 16. März 2012 ARGUMENTARIEN CONTRA

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1 Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» vom 16. März 2012 ARGUMENTARIEN CONTRA

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3 Argumentarium zur eidg. Volksabstimmung vom 23. September 2012

4 Argumentarium: Nein zum radikalen Rauchverbot 2 1. Das Wichtigste in Kürze Im Mai 2010 ist das Bundesgesetz gegen das Passivrauchen in Kraft getreten; seit diesem Zeitpunkt gilt in der ganzen Schweiz ein Rauchverbot. Das geltende Gesetz ist ein tragfähiger Kompromiss, welcher auf die Anliegen der Nichtraucher ebenso Rücksicht nimmt wie auf diejenigen der Raucher. Obwohl die geltende Regelung erst zwei Jahre in Kraft ist, will die Lungenliga das Rauchverbot bereits weiter verschärfen: Die Initiative «Schutz vor Passivrauchen» strebt ein radikales, flächendeckendes Rauchverbot an. Fast alle Parteien lehnen diese extreme Initiative ab. Ein breit abgestütztes Komitee mit Vertretern von BDP, CVP, FDP, GLP, SVP, Lega, Grünen sowie weiteren Parteien empfiehlt ein Nein am 23. September. Auch der Bundesrat und das Parlament lehnen diese Initiative ab. Die Initiative ist eine Zwängerei. Die Initianten wollen komplett rauchfreie Restaurants, Bars und Cafés. Auch in Casinos, Billardcentern und Fussballstadien soll man nicht mehr rauchen dürfen. Sogar in Einzelbüros soll ein staatliches Rauchverbot gelten. Die Kreise um die Initianten würden am liebsten noch weiter gehen: Sie wollen eigentlich eine rauchfreie Gesellschaft und würden das Rauchen gerne generell verbieten. Diese Salamitaktik ist nicht ehrlich die Initiative ist eine Zwängerei. Die Initiative ist ein massiver Eingriff in die Privatsphäre. Ein radikales Rauchverbot wäre ein massiver Einschnitt in die persönliche Freiheit. Die Initianten wollen die Bürger bevormunden. So soll beispielsweise den Bewohnern eines Altersheims das Rauchen gänzlich untersagt werden. Bald jeder Bereich des Privatlebens ist staatlich reglementiert. Bereits liegen neue Vorstösse auf dem Tisch: Im Juni 2012 wurde eine weitere Initiative lanciert, welche ein Rauchverbot unter freiem Himmel fordert. Künftig soll das Rauchen auch in öffentlichen Parkanlagen, am Seeufer oder auf Spazierwegen untersagt werden. Ist der nächste Schritt das Rauchverbot in Privaträumen? Die Initiative schadet der Wirtschaft und dem Gewerbe. Ein noch strikteres Rauchverbot würde zu weiteren Umsatzrückgängen im Gastgewerbe führen. Die Restaurants leiden bereits heute unter den geltenden Einschränkungen. Auch die Rechtssicherheit wäre in Frage gestellt: Zahlreiche Lokale haben in den vergangenen zwei Jahren teure Umbauten vorgenommen und sich auf das geltende Gesetz eingestellt. Diese Investitionen wären verloren, wenn die Vorgaben schon wieder ändern würden. Zuverlässige Rahmenbedingungen sind wichtig, um Arbeitsplätze zu erhalten und gute Dienstleistungen erbringen zu können.

5 Argumentarium: Nein zum radikalen Rauchverbot 3 2. Worum geht es? Die Volksinitiative Schutz vor Passivrauchen will das Rauchverbot, welches in der Schweiz seit 2010 gilt, weiter verschärfen. Ziel ist ein radikales, flächendeckendes Rauchverbot. Die Initianten streben komplett rauchfreie Restaurants, Bars und Cafés an. Sie wollen dafür sorgen, dass niemand am Arbeitsplatz oder in einem öffentlich zugänglichen Raum unfreiwillig mitrauchen muss. Alle öffentlich zugänglichen Gebäude sollen konsequent rauchfrei werden. Gemäss der Volksinitiative dürfte an folgenden Orten nicht mehr geraucht werden: in allen Innenräumen, die als Arbeitsplatz dienen also z.b. auch Einzelbüros, in allen anderen Innenräumen, die öffentlich zugänglich sind, in allen Restaurants und Hotels und damit auch in Discos, Clubs und Cafés, in Gebäuden und Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs, in allen Gebäuden, die der Ausbildung, dem Sport, der Kultur oder der Freizeit dienen also in Schulhäusern, Fussballstadien, Sportanlagen, Theatern, Kinos, Konzertsälen, Museen, aber auch in Casinos, Billardcentern oder Spielhallen. in Spitälern und Heimen ( Gebäuden des Gesundheit- und des Sozialwesens ), in Gefängnissen. Die Initianten setzen grossen zeitlichen Druck auf: Der Bundesrat ist gemäss Initiativtext verpflichtet, innert sechs Monaten die Umsetzung der Initiative auf dem Verordnungsweg sicherzustellen. Diese Verordnung gilt so lange, bis das Parlament ein Ausführungsgesetz erlassen hat. Gemäss Initiativtext wäre es möglich, dass der Gesetzgeber in einem Ausführungsgesetz Ausnahmen zu den obigen Regelungen bestimmt. Er würde sogar ein Verbot von unbedienten Fumoirs ermöglichen. Es ist offensichtlich, dass die Initianten eine komplett rauchfreie Gesellschaft anstreben und solche Ausnahmen bei den parlamentarischen Diskussionen bekämpfen werden. Sie werden sich zweifellos für eine möglichst konsequente, restriktive Umsetzung der Volksinitiative einsetzen. Der Initiativtext I Die Bundesverfassung (SR 101) wird wie folgt geändert: Art. 118a (neu) Schutz vor dem Passivrauchen ¹ Der Bund erlässt Vorschriften zum Schutz des Menschen vor dem Passivrauchen. ² Nicht geraucht werden darf in allen Innenräumen, die als Arbeitsplatz dienen. ³ In der Regel nicht geraucht werden darf in allen anderen Innenräumen, die öffentlich zugänglich sind; das Gesetz bestimmt die Ausnahmen. Öffentlich zugänglich sind insbesondere Innenräume von: II a. Restaurations- und Hotelbetrieben; b. Gebäuden und Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs; c. Gebäuden, die der Ausbildung, dem Sport, der Kultur oder der Freizeit dienen; d. Gebäuden des Gesundheits- und des Sozialwesens sowie des Strafvollzugs. Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert: Art 197 Ziff. 8 (neu) 8. Übergangsbestimmung zu Art. 118a (Schutz vor dem Passivrauchen) Spätestens sechs Monate nach Annahme von Artikel 118a durch Volk und Stände erlässt der Bundesrat die Bestimmungen zur Umsetzung von Artikel 118a Absätze 2 und 3 auf dem Verordnungsweg; diese gelten bis zum Inkrafttreten der entsprechenden Gesetze. Die Volksinitiative Schutz vor Passivrauchen wurde vom Bundesrat, vom Nationalrat und vom Ständerat mit klaren Mehrheiten abgelehnt. Nicht nur die Vertreter von SVP, FDP, CVP, GLP, BDP, EVP und Lega, sondern auch Exponenten aus den Reihen von SP und Grünen haben die Initiative abgelehnt. Es geht bei dieser Abstimmung also nicht um eine klassische Links/Rechts- Diskussion, sondern um eine Vorlage, welche von Vertretern fast aller Parteien abgelehnt wird.

6 Argumentarium: Nein zum radikalen Rauchverbot 4 3. Ausgangslage 3.1 Rauchverbot seit 2010 in Kraft Lungenliga-Initiative ist eine Zwängerei Am 1. Mai 2010 ist das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen (SR ) in Kraft getreten. Dieses Gesetz ist ein Kompromiss, der in einer ausführlichen und engagierten Parlamentsdebatte erarbeitet worden ist: Die Bundesversammlung einigte sich darauf, dass künftig in Restaurants und öffentlich zugänglichen Räumen grundsätzlich ein Rauchverbot gilt. Für kleine Gaststätten unter 80m 2 besteht, sofern sie gewisse Bedingungen erfüllen, eine Ausnahmeregelung. Es steht den Kantonen frei, strengere Regeln zu erlassen. Bereits 15 Kantone haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und die Regelung auf die Bedürfnisse des eigenen Kantons angepasst. Auch dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird genügend Rechnung getragen. Es muss fürs Arbeiten in einem Raucherbetrieb oder in einem bedienten Fumoir die ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des Arbeitnehmers vorhanden sein. Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen erweist sich als tragfähiger Kompromiss, welcher auf die Anliegen der Nichtraucher ebenso Rücksicht nimmt wie auf die Anliegen der Raucher. Entsprechend wurde auch kein Referendum gegen das Bundesgesetz ergriffen. Seit dem 1. Mai 2010 ist das Gesetz deshalb in Kraft. Bereits am 18. Mai 2010 als das Gesetz gut zwei Wochen in Kraft war reichten die Lungenliga und weitere Organisationen bei der Bundeskanzlei eine neue Volksinitiative ein, die das mittlerweile bewährte und breit akzeptierte Gesetz weiter verschärfen will. Das Ganze zeigt, dass die Initianten nie an einem Kompromiss interessiert waren und mit dieser Zwängerei ein absolutes Rauchverbot erwirken wollen. 3.2 Bundesrat und Parlament lehnen radikales Rauchverbot ab Der Bundesrat sowie auch die Mehrheiten im Ständerat und im Nationalrat lehnen die Rauchverbots-Initiative ab. In der Schlussabstimmung vom 16. März 2012 lehnte sie der Nationalrat mit 138:52 Stimmen, der Ständerat mit 28:7 Stimmen ab. Im Nationalrat haben sich die Fraktionen von SVP, FDP, GLP und BDP einstimmig zur Ablehnung der Initiative ausgesprochen. Auch die CVP (27:3 Stimmen) lehnte die Initiative mehrheitlich ab. Ebenso verworfen wurde sie von Vertretern von EVP und Lega. Nein-Stimmen kamen zudem auch aus den Reihen von SP (3:40, 2 Enthaltungen) sowie Grünen (3:9, 2 Enthaltungen). Bundesrat und Parlamentsmehrheit erachten das geltende Gesetz als ausreichend, um die Gesundheit der Arbeitnehmer sowie der Bevölkerung zu schützen. Der Bundesrat begründet die Ablehnung in seiner Botschaft zur Initiative folgendermassen: Bei Annahme der Initiative besteht die Gefahr von mehreren aufeinanderfolgenden, unangebrachten Änderungen der gegenwärtigen Praxis. Bevor das geltende Recht angepasst wird, sollten Lehren aus jenen Erfahrungen gezogen werden, die zurzeit gesammelt werden und die offensichtlich in verschiedener Hinsicht positiv ausfallen. Botschaft des Bundesrates zur Volksinitiative Schutz vor Passivrauchen vom 11. März 2011, S Das überparteiliche Komitee Nein zum radikalen Rauchverbot umfasst schon über 140 Parlamentarier und Exponenten aus den Reihen von CVP, FDP, SVP, BDP, GLP, Lega und Grünen. Im Komitee sitzen auch viele Befürworter des Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen, denn auch ihnen geht die Initiative deutlich zu weit.

7 Argumentarium: Nein zum radikalen Rauchverbot Situation in den Kantonen Das heutige Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen ermöglicht es den Kantonen, schärfere Regelungen zu erlassen. Diese föderalistische Umsetzung hat sich bewährt: Während der Schutz vor Passivrauchen schweizweit durch das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen garantiert ist, können die Kantone auf Faktoren wie Tourismus oder speziell ländliche Gegenden eingehen. 15 Kantone haben diese Möglichkeit genutzt und haben ihr Gesetz auf die kantonalen Bedürfnisse angepasst. Die Situation zeigt sich heute folgendermassen: Elf Kantone und Halbkantone (AG, AI, GL, JU, LU, NW, OW, SH, SZ, TG und ZG; 23 % der Bevölkerung) halten sich an das Bundesgesetz und lassen als Raucherlokale geführte Restaurationsbetriebe mit einer Fläche bis 80 Quadratmeter sowie bediente Raucherräume zu. Grundsätzlich sind alle öffentlich zugänglichen Räume, wie die Verwaltung oder der öffentliche Verkehr, rauchfrei. In sieben Kantonen und Halbkantonen (AR, BE, GR, SO, UR, TI und ZH; 41 % der Bevölkerung) kommt zur Regelung des Bundesgesetzes noch das Verbot von sämtliche Raucherlokalen hinzu. Bediente Raucherräume in Restaurationsbetrieben bleiben unter gewissen Auflagen zulässig. Acht Kantone und Halbkantone (BL, BS, FR, GE, NE, SG, VD und VS; 36 % der Bevölkerung) verfügen über eine kantonale Regelung, die als Raucherlokale geführte Restaurationsbetriebe verbietet und nur unbediente Raucherräume zulässt. In allen Kantonen bleibt das Rauchen am Einzelarbeitsplatz erlaubt. Die Regelungen in den Kantonen verbieten ausserdem das Rauchen beispielsweise in Altersheimen oder Gefängnissen nicht. Dort greift weiterhin das Bundesgesetz, welches vorsieht, dass deren Betreiber den Schutz vor Passivrauchen in der Hausordnung vorzuschreiben haben. Die Initiative verschärft somit alle kantonalen Regelungen Situation in den umliegenden Ländern Die meisten Nachbarländer haben genau wie die Schweiz gesetzgeberische Massnahmen getroffen, um die Bürgerinnen und Bürger vor dem Passivrauchen zu schützen. Als erstes europäisches Land verbot Irland ab dem 29. März 2004 das Rauchen in geschlossenen Räumen. In öffentlichen Gebäuden oder am Arbeitsplatz dürfen keine Raucherräume eingerichtet werden. Frankreich hat ein ähnliches Verbot eingeführt, mit der Möglichkeit, unbediente Raucherräume einzurichten. Auch in Italien, Österreich und in den deutschen Bundesländern bestehen Rauchverbote, wobei im Gastgewerbe die Bedienung in Raucherräumen möglich ist. In Österreich und in fast allen deutschen Bundesländern sind Ausnahmen vom Rauchverbot für Restaurationsbetriebe vorgesehen, die nur eine geringe Grösse aufweisen oder keine Mahlzeiten anbieten. Dies entspricht weitgehend den Schweizer Regelungen. Eine erwähnenswerte Ausnahme bildet diesbezüglich das Bundesland Bayern: Im Anschluss an den Volksentscheid vom 4. Juli 2010 besteht in Bars, Cafés und Restaurants ein generelles Rauchverbot, ohne Möglichkeit zur Einrichtung von Raucherräumen.

8 Argumentarium: Nein zum radikalen Rauchverbot 6 4. Argumente Die Initiative ist eine Zwängerei. Die Initiative der Lungenliga ist eine Zwängerei: Das neue Bundesgesetz (und damit das nationale Rauchverbot) war kaum zwei Wochen in Kraft, als die Lungenliga mit ihrer Initiative bereits weitere Verschärfungen forderte. Dabei hat sich die geltende Regelung in den letzten zwei Jahren bewährt und stösst auf breite Unterstützung. Während Raucherinnen und Raucher von den bedienten und unbedienten Fumoirs profitieren, können Nichtraucherinnen und Nichtraucher ohne störenden Zigarettenrauch etwas essen oder trinken. Auch in der Gastronomie, der meistbetroffenen Branche, geniesst das Gesetz trotz teils grossen Umsatzeinbussen eine breite Akzeptanz. Die Kreise um die Lungenliga sind offensichtlich als einzige partout nicht bereit, diesen breit abgestützten Kompromiss zu akzeptieren. Sie wollen um jeden Preis eine radikales Verbot. Nur so ist die vorliegende Initiative zu erklären. Die wahren Absichten der Initianten gehen noch viel weiter. Sie wollen eine komplett rauchfreie Gesellschaft das Rauchen soll überall und flächendeckend verboten werden. So wurde im Juni 2012 bereits wieder eine neue Initiative lanciert, welche unter anderem ein Rauchverbot unter freiem Himmel fordert. Die Stossrichtung der Kreise um die Lungenliga ist klar. Dass sich die Lungenliga von dieser Initiative distanziert, hat vor allem taktische Gründe: Sie möchte im Abstimmungskampf nur vom Rauchverbot in Innenräumen sprechen. Dass ein Rauchverbot unter freiem Himmel heute keine Mehrheit fände, ist auch der Lungenliga bewusst. Die nächste Initiative wurde bereits angekündigt. Auf der Seite welche der Lungenliga nahesteht, wird explizit vom Fernziel einer weiteren Volksinitiative gesprochen. Das geltende Gesetz bewährt sich. Bleiben wir bei diesem vernünftigen, breit abgestützten Kompromiss und sagen wir Nein zu extremen Lösungen. Die Initiative ist eine Bevormundung der Bürger. Den Initianten geht es nicht um den Schutz der Arbeitnehmer, sondern um die Bevormundung von allen Bürgern: Passivrauchen ist laut ihrer Auffassung eine Gesundheitsgefährdung mit Todesfolge, folglich soll das Rauchen immer und überall verboten werden. Die Initianten wollen die Bürger bevormunden: Einerseits, um andere Bürger vor dem Passivrauchen zu schützen, andererseits aber auch, um die Raucher vor sich selbst zu schützen. Die Initianten vergessen: In der Schweiz gibt es bereits ein Rauchverbot. Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen ist ein breit abgestützter Kompromiss. Der Passivrauchschutz muss aber immer auch verhältnismässig sein, so wie es Artikel 36 der Bundesverfassung für Einschränkungen von Grundrechten verlangt. Die zunehmende Bevormundung der Bürger ist falsch. Das geltende Gesetz nimmt die Bedürfnisse der Nichtraucher ernst und gewährleistet einen guten Schutz der Nichtraucher vor unerwünschten Immissionen. Die Initiative schadet der Wirtschaft und dem Gewerbe. Die Initiative ist gewerbe- und wirtschaftsfeindlich. Bereits mit dem heutigen Gesetz haben über 30% der Mitglieder von GastroSuisse merkliche Umsatzeinbussen in Kauf nehmen müssen. Sie haben zur Umsetzung des geltenden Gesetzes teure Umbauten vorgenommen, um dem Schutz nichtrauchender Gäste vor dem Zigarettenrauch gerecht werden zu können. Viele Restaurants und Bars kämen in grosse wirtschaftliche Probleme, wenn sie erneut umbauen müssten. Ein striktes Rauchverbot führt zu massiven Umsatzrückgängen im Gastgewerbe. Während Speiselokale der gehobenen Klasse bisweilen nur am Rand betroffen sind, spüren die klassische Quartierbeiz, aber auch Bars und Clubs ein solches Verbot in voller Härte. Ein radikales Rauchverbot hätte aber auch auf verschiedenste andere Branchen gravierende Auswirkungen: Neben der Gastronomie wären auch alle Zulieferer (Lebensmittel- und Getränkebranche), der Detailhandel sowie die Werbe- und Kommunikationsbranche direkt betroffen. Die sinkenden Umsätze würden in all diesen Branchen zu weniger Arbeitsplätzen führen. Sowohl im Ausland als auch in der Schweiz zeigt sich: Das Rauchverbot führt zu Umsatzeinbussen im Gastgewerbe und schadet auch anderen Branchen.

9 Argumentarium: Nein zum radikalen Rauchverbot 7 Die Initiative stellt die Rechtssicherheit in Frage. Die Gastronomie hat unter der derzeitigen Situation besonders zu leiden. Die Wirte haben im Hinblick auf die geltende Regelung teils umfangreiche Investitionen vorgenommen und brauchen nun Rechtssicherheit. Für Gastwirte und Betriebsinhaber ist es wichtig, die Rahmenbedingungen zu kennen, um Investitionen tätigen oder auch bauliche Veränderungen planen zu können. Um ein Fumoir einzurichten, muss zuerst die Finanzierung für diese oft beträchtliche Investition sichergestellt werden. Da im Gastgewerbe rund die Hälfte aller Betriebe auf Mietbasis geführt werden, muss zwischen Vermieter und Mieter geregelt werden, wer für den Umbau zuständig ist und diesen finanziert. Alle zwei Jahre die gesetzlichen Vorgaben zu ändern, ist unsinnig. Wir brauchen stabile, zuverlässige Rahmenbedingungen für alle Branchen. Dies sichert Arbeitsplätze, was in der momentan schwierigen Wirtschaftslage von besonderer Bedeutung ist. Es ist falsch, schon zwei Jahre nach Inkrafttreten eines Gesetzes bereits wieder alles auf den Kopf zu stellen. Wir müssen die getätigten Investitionen sichern und Rechtssicherheit garantieren. Die Initiative ist extrem. Die Initiative ist stur und unflexibel: Die geltende Bundeslösung entspricht einem breit abgestützten Kompromiss. Sie ermöglicht kleineren Gaststätten auf dem Land, flexible Lösungen treffen zu können. Sie ermöglicht den Kantonen aber auch, strengere Regeln zu erlassen. Die Kritik der Initianten an der heute geltenden Bundeslösung zeugt von Intoleranz. Sie lässt jede Kompromissbereitschaft vermissen. Forderungen wie die Festlegung einer maximalen Fläche von Fumoirs oder eine gesetzliche Definition, was ein geschlossener Raum sei, sind absurd und weltfremd. Das geltende Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen ist ein breit abgestützter Kompromiss, der sich bewährt. Die Initiative der Lungenliga hingegen schlägt extreme und einseitige Regulierungen vor. Die Initiative ist unehrlich. Die Initiative der Lungenliga ist unehrlich: Eigentlich geht es den Initianten um etwas anderes. Sie wollen das Rauchen generell verbieten, denn sie sind der Auffassung, jeglicher Tabakkonsum sei schlecht für die Gesundheit. Die Initiative Schutz vor Passivrauchen ist ein erster Schritt, um dieses zu erreichen. Zunächst will man eine Verschärfung des bereits geltenden Rauchverbots erreichen. Eigentlich wollen die Initianten gar keine unbedienten Fumoirs, sondern vollständige Nichtraucherlokale also ein totales Rauchverbot. Die Initianten sagen denn auch, dass selbst in abgetrennten Nichtraucherräumen der Schutz für Gäste und Servicepersonal nicht ausreichend gewährleistet sei. Die Feinstaubbelastungen in Schweizer Gastronomiebetrieben sei bedenklich und auf den Tabakrauch zurückzuführen. Dieser Tabakrauch sei der gefährlichste vermeidbare Innenraumschadstoff, denn schon geringste Mengen bedeuten ein erhöhtes Gesundheitsrisiko. Das heisst: Auch unbediente Fumoirs dürfte es eigentlich nicht geben. Die derzeitigen Debatten in der Europäischen Union zeigen, wohin dieser Weg führen kann: Mittlerweile wird sogar ein Rauchverbot für Privaträume diskutiert. Die Initiative der Lungenliga ist der erste Schritt zum totalen Rauchverbot. Die Salamitaktik der Initianten ist nicht ehrlich. Auch darum ist die Initiative zu verwerfen.

10 Argumentarium: Nein zum radikalen Rauchverbot 8 Die Initiative ist nicht zielführend. Die Initiative ist nicht zielführend. Bereits heute weichen die Raucher aus oder rauchen unerlaubterweise in Lokalen. Folge eines Totalverbots wären Zustände wie zur Zeit der amerikanischen Prohibition. Weiter würde die Initiative dazu führen, dass sich das Rauchen nach Hause oder ins Freie verlagert. Dies würde die Familie stärker unter dem Rauch leiden lassen bzw. würde zu verstärkter Lärmbelästigungen für Anwohnerinnen und Anwohner von Gastronomiebetrieben führen. Das kann nicht im Interesse des Gesetzgebers sein. Die Initiative ist zudem unnötig. Die Zahl der Raucher nimmt seit bald 15 Jahren kontinuierlich ab. Zustände wie in der amerikanischen Prohibition sind nicht wünschenswert. Ein totales Rauchverbot führt nicht zu weniger Rauchern, sondern verlagert das Rauchen vielmehr in die Privaträume. Dies ist für die Gesundheit der Bevölkerung noch schädlicher. Weitere Informationen finden Sie unter:

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