Preistarif ab 2016 für die Museen der Hansestadt Lübeck

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1 1. Eintrittsgeld In allen städtischen Museen und Sammlungen wird mit Ausnahme des Industriemuseums Herrenwyk, für das der Förderverein die Preise für Eintritt und Führungen festsetzt Eintrittsgeld nach diesem Tarif erhoben. In der Herrenwyk gilt dieser Tarif nur, soweit der Förderverein nicht zuständig ist. 2. Es beträgt Standard bei herausragenden Sonderauss t. a. für Erwachsene EUR 7,00 EUR 10,00 b. für Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren EUR 2,50 EUR 3,50 c. Katharinenkirche für Erwachsene EUR 2, d. Katharinenkirche für Erwachsene bei EUR 6, Sonderausstellungen e. Katharinenkirche für Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren sowie Schüler/innen im Klassenverband in allen Häusern EUR 1,50 EUR 2,50 3. Ermäßigungen a. Inhaber/innen des Lübeck-Passes und der LübeckCard, Inhaber/innen der Ehrenamtskarte, Student/innen und Schwerbehinderte mit mind. 50 % GdB erhalten mit Ausnahme der Katharinenkirche 50 % Ermäßigung auf den Eintrittspreis EUR 3,50 EUR 5,00 b. Erwachsenengruppen ab 12 Personen zahlen einen ermäßigten Eintrittspreis von pro Person EUR 6,00 EUR 9,00 c. Gruppen-Kurzbesuch im Rahmen einer Stadtführung pro Person EUR 3,00 EUR 4,00 d. Familienkarte 1 (1 Erwachsene/r und ihre/ EUR 8,00 EUR 15,00 seine Kinder im Alter bis zu 18 Jahren) für einen e. Familienkarte 2 (bis zu 2 Erwachsene und EUR 15,00 EUR 22,00 deren Kinder im Alter bis zu 18 Jahren) für einen

2 4. Ausschließlich für das Museum für Natur und Umwelt gelten folgende abweichende Eintrittspreise: a. für Erwachsene EUR 6,00 EUR 9,00 b. für Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren EUR 2,00 EUR 3,00 e. für Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren sowie Schüler/innen im Klassenverband EUR 1,00 EUR 2,00 f. Inhaber/innen des Lübeck-Passes und der EUR 3,00 EUR 4,50 LübeckCard, Inhaber/innen der Ehrenamtskarte und Student/innen erhalten 50 % Ermäßigung auf den Eintrittspreis g. Erwachsenengruppen ab 12 Personen zahlen einen ermäßigten Eintrittspreis von pro Person EUR 5,00 EUR 8,00 h. Gruppen-Kurzbesuch im Rahmen einer Stadtführung pro Person EUR 2,50 EUR 3,50 i. Familienkarte 1 (1 Erwachsene/r und ihre/ seine EUR 7,00 EUR 13,00 Kinder im Alter bis zu 18 Jahren) für einen j. Familienkarte 2 (bis zu 2 Erwachsene und EUR 13,00 EUR 19,00 deren Kinder im Alter bis zu 18 Jahren) für einen k. Gruppen-Führungen 1½ Stunden für EUR 35,00 Schulklassen zzgl. Eintritt p.p. l. Gruppen-Führungen 1 Stunde für Schulklassen EUR 25,00 zzgl. Eintritt p.p. j. FamilienSonntag (90 Min.) - 1 Erwachsener mit Kindern EUR 12,00-2 Erwachsene mit Kindern EUR 15,00 5. Lübeck-Card (Happy Day) Die Lübeck-Card wird exklusiv von der Lübeck und Travemünde Marketing GmbH an Lübeck Touristen ausgegeben. Die Karte ist nicht übertragbar. Der Ermäßigungssatz für die städt. Museen und die Einrichtungen der Kulturstiftung beträgt höchstens 20 % auf den Eintrittspreis.

3 6. Jahreskarte Gilt für Erwachsene und Jugendliche für den beliebigen Besuch der städt. Museen und ist übertragbar. Der Preis beträgt: EUR 70,00 7. Kombi-Rabatt bei Besuch von 2 Museen: Inhaber einer Eintrittskarte für Erwachsene, Ermäßigte oder der Familienkarte 1 oder 2 erhalten bei Vorlage dieser Karte an der Kasse eines zweiten Hauses der Lübecker Museen die gleiche Karte mit einem Rabatt von 50% auf den dort geltenden Preis. Diese Rabattmöglichkeit gilt 3 Tage nach Kauf der ersten Karte, gerechnet ab dem Ausstelldatum. Diese Regelung gilt nicht für die Katharinenkirche, die Herrenwyk und das Museumsquartier. 8. Museumsquartierkarte (beinhaltet Eintritt ins St. Annen-Museum, Kunsthalle St. Annen und Leihgebühr für den Audioguide) a. Erwachsene EUR 12,00 b. Ermäßigt (siehe Punkt 3 für Ermäßigungsberechtigte) EUR 10,00 c. Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren EUR 6,00 d. Familienkarte 1 (siehe Punkt 3 d) EUR 13,00 e. Familienkarte 2 (siehe Punkt 3 e) EUR 16,00 f. Erwachsenengruppen ab 12 Personen zahlen einen ermäßigten Eintrittspreis von EUR 11,00 g. Gruppen-Kurzbesuch im Rahmen einer EUR 3,00 Stadtführung pro Person h. Schüler/innen im Klassenverband EUR 2,50

4 9. Führungen und Sonderveranstaltungen a. Gruppen-Führungen 1½ Stunden zzgl. Eintritt p.p. b. Gruppen-Führungen 1 Stunde zzgl. Eintritt p.p. EUR 75,00 EUR 50,00 c. Gruppen-Führungen 1½ Stunden für Schulklassen zzgl. Eintritt p.p. d. Gruppen-Führungen 1 Stunde für Schulklassen zzgl. Eintritt p.p. EUR 40,00 EUR 30,00 e. Für Sonderveranstaltungen wird das Entgelt aufgrund individueller Vereinbarung mit der Geschäftsführung festgesetzt. f. Bei Teilnahme von Einzelpersonen an Führungen wird in allen Häusern neben dem Eintrittsgeld ein Führungs-Entgelt erhoben. Es beträgt nach Vereinbarung EUR 4,00

5 10. Museumspädagogische Angebote a. Werkstatt für Kinder- und Jugendgruppen Mindesteilnehmerzahl 5 Personen, je Gruppe Min. inkl. Eintritt zzgl. Material EUR 60, Min. inkl. Eintritt zzgl. Material EUR 85,00 b. "MuseumsKinder" 120 Min. pro Pers. EUR 10,00 c. FamilienSonntag (90 Min.) - 1 Erwachsener mit Kindern EUR 13,00-2 Erwachsene mit Kindern EUR 20,00 d. Kinderfeiern Pauschalpreis für max. 10 Kinder Minuten EUR 130, Minuten EUR 170, Freier Eintritt wird gewährt an a. Kinder im Alter bis zu 5 Jahren b. Vertreterinnen und Vertreter der Medien gegen Vorlage ihres Presseausweises c. Personen, an deren Besuch die Hansestadt Lübeck oder das Museum ein besonderes Interesse haben d. entfällt e. Mitglieder des International Councils of Museums (ICOM), DMB (Deutscher Museumsbund) und des Museumsverbandes Schleswig- Holstein gegen Vorlage der Mitgliedskarte f. Mitglieder der Fördervereine für das jeweilige Museum in Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit g. Lübeck-Pass-Inhaber und LübeckCard-Inhaber am letzten Freitag eines Monats 12. Sonderregelung Für werbliche und sonstige Aktionen können durch die Geschäftsleitung der Lübecker Museen Sonderregelungen getroffen werden.

6 13. Reproduktionsentgelte / Nutzungsrechte Für das Recht, Reproduktionen von einem in den städt. Kultureinrichtungen vorhandenen fotografischen Werk zu veröffentlichen sowie für die Gestattung von Film- und Fotoaufnahmen in den städt. Kulturinstitutionen werden Entgelte erhoben. Von der Erhebung der Entgelte kann abgesehen werden bei Veröffentlichungen in Zeitschriften und Werken wissenschaftlichen Charakters, Dissertationen, Schülerarbeiten und bei Werken, an denen die Hansestadt Lübeck ein besonderes Interesse hat. Das Entgelt beträgt mindestens EUR 80,00 bei einer Auflage über bis unter EUR 120,00 bei einer Auflage ab sowie für Filme,Titelcover, kommerzielle Verwendungen für Poster, Postkarten und elektronische Verwendung (Internet, elektr. Datenträger, Ebooks) EUR 150, Nutzung von Museumsräumen Das Entgelt für die Anmietung wird nach der Raumgröße sowie der Nutzungsdauer gestaffelt, zzgl. evtl. zu zahlender Umsatzsteuer Das Entgelt schließt eine einfache Raumherrichtung sowie innerhalb der Öffnungszeiten den Aufsichtsdienst mit ein. Alle anderen Aufwendungen, wie z.b. Reinigung, Aufsichts- und Schließdienst werden neben dem Entgelt nach Satz 1 erhoben. Nutzungen durch Dritte, die im Interesse der Hansestadt Lübeck liegen, können ermäßigt oder entgeltsfrei durchgeführt werden. Die Entscheidung wird durch die jeweilige Institutsleitung oder durch die Geschäftsleitung getroffen. mindestens EUR 260,00 Für Schäden am Inventar und Gebäude haftet der Nutzer. Durch Nutzer verursachte geldliche Auslagen sind zu erstatten. Die Institutsleitung kann vom Nutzer die Zahlung einer angemessene Kaution verlangen.

7 15. Fälligkeit der Zahlungen Die Zahlungen sind wie folgt fällig: a. Eintrittsgelder mit Aushändigung der Eintrittskarte b. Produktionsentgelte gem. Ziffer 10 mit Erteilung des Nutzungsrechts c. Raumnutzungsentgelte spätestens am Tag der Veranstaltung d. für sonstige Leistungen nach diesem Tarif binnen 30 Kalendertagen nach Rechnungslegung. 16. Umsatzsteuer Zu den Entgelten nach diesem Tarif ist die ggfs. zu entrichtende Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe hinzuzurechnen. 17. Inkrafttreten Dieser Preistarif tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und ersetzt den seit 1. Januar 2014 gültigen Tarif.

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4. Die Anlage Entgelttarif zu 2 Abs. 1 der Entgeltordnung wird wie folgt ersetzt: Zweite Änderung der Entgeltordnung der Städtischen Museen der Hansestadt Rostock (Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 13 vom 30. Juni 2010) 1 Änderung Die Entgeltordnung der Städtischen

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