Richtlinie über die Ablegung der Zusatzprüfungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Richtlinie über die Ablegung der Zusatzprüfungen"

Transkript

1 Richtlinie über die Ablegung der Zusatzprüfungen 1. Rechtliche Grundlagen Gemäß Abschnitt 4, 10 Zugangsvoraussetzungen des Antrages auf Anerkennung des Fachhochschul-Studienganges Rechnungswesen/Controlling und des Antrages auf Verlängerung der Anerkennung des Fachhochschul-Studienganges Marketing, der FHR-Info 01 über die Zugangsvoraussetzungen für Fachhochschul-Studiengänge und des Fachhochschul-Studiengesetzes FHStG idgf. können Bewerber, bei Vorliegen einer facheinschlägigen beruflichen Qualifikation und der Ablegung von - für den Fachhochschul-Studiengang vorgeschriebenen - Zusatzprüfungen, in einen Fachhochschul-Studiengang aufgenommen werden. Als facheinschlägig beruflich qualifiziert gelten: a) StudienwerberInnen, die eine facheinschlägige, mindestens dreijährige mittlere berufsbildende Schule bzw. Fachschule absolviert haben (Anlage A) b) StudienwerberInnen, die einen Lehrabschluss in einem kaufmännischen Lehrberuf oder einem Lehrberuf des Handels vorweisen können (Anlage B) c) StudienwerberInnen, die eine Fachakademie absolviert und in diesem Rahmen nicht bereits die Berufsreifeprüfung abgelegt haben (Anlage C) d) StudienwerberInnen, die den ersten, vier Semester umfassenden, Abschnitt der HTL-Matura für Berufstätige absolviert haben. e) StudienwerberInnen, die die Fachhochschulreife in Deutschland erlangt haben. Für StudienwerberInnen, die sich um Aufnahme in den FH-Studiengang Marketing oder Rechnungswesen/Controlling bewerben und keine Hochschulreife vorweisen können, werden folgende Zusatzprüfungen 1 festgelegt: Deutsch Englisch 1 Mathematik 1 Geographie und Wirtschaftskunde 1 gem. Abschnitt 4, 10 Zugangsvoraussetzungen, Richtlinie Zugangsvoraussetzungen, 5 Abs. 3 des Antrages auf Anerkennung des Fachhochschul-Studienganges Rechnungswesen und Controlling gem. Abschnitt 4, 10 Zugangsvoraussetzungen, Richtlinie Zugangsvoraussetzungen, 5 Abs. 4 des Antrages auf Verlängerung der Anerkennung des Fachhochschul-Studienganges Marketing Seite 1 von 8

2 Geschichte, Sozialkunde und politische Bildung 2. Umsetzungsprocedere am Campus02 Um den o.a. gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, wird folgender Ablauf für die Ablegung der Zusatzprüfungen am Campus02 festgelegt: Interessenten, die sich für ein FH-Studium interessieren und keine Matura bzw. Studienberechtigungsprüfung 2 vorweisen können, erhalten vom Office des betreffenden Studienganges gemeinsam mit den Unterlagen für die Vorbereitung im Selbststudium, die Richtlinie für die Ablegung der Zusatzprüfungen und den Antrag auf Zulassung zu den Zusatzprüfungen. (siehe Beilage) Der Antrag auf Zulassung zu den Zusatzprüfungen ist gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen die die facheinschlägige Vorbildung 3 nachweisen, beim Office des betreffenden Studienganges einzureichen. Nach Überprüfung der eingereichten Unterlagen auf die facheinschlägigen Zugangsvoraussetzungen erhält der Bewerber eine Rückmeldung, ob er überhaupt berechtigt ist, die erforderlichen Zusatzprüfungen abzulegen. Erst danach ist eine schriftliche Anmeldung per zu den Zusatz-prüfungen beim zuständigen Office möglich. 3. Prüfungsanforderungen und -methoden Die Prüfungsanforderungen und methoden für die einzelnen Gegenstände sind im einzelnen wie folgt geregelt. Deutsch 4 Mit dem Aufsatz über ein allgemeines Thema hat der Kandidat nachzuweisen, dass er sich zu einem vorgegebenem Thema in einwandfreier und gewandter Sprache und mit klarem Gedankengang schriftlich zu äußern vermag. Es sind drei Themen zur Wahl zu stellen; dem Kandidaten ist jedenfalls Gelegenheit zu geben, seine Vertrautheit mit den Grundzügen der Geschichte der Republik Österreich, mit den gegenwärtigen Strukturen Österreichs und seiner Stellung in der Welt nachzuweisen. Die Arbeitszeit für jedes Thema beträgt vier Stunden. Englisch 1 5 schriftliche Prüfung Für die Arbeit mit einfachen fachlichen Texten unter Heranziehung des Wörterbuches erforderliche Kenntnis der Formenlehre und Syntax sowie grundlegender Wortschatz. Mathematik 1 5 schriftliche und mündliche Prüfung 2 Studienberechtigungsprüfung für Betriebswirtschaft, Handelswissenschaft, Wirtschaftspädagogik, Angewandte Betriebwirtschaft, Internationale Betriebswirtschaft, Wirtschaftswissenschaften oder Volkswirtschaftslehre 3 z.b. Abschlusszeugnis einer BMS oder Fachschule (lt. Anlage A) oder Lehrabschlussprüfungszeugnis (lt. Anlage B) oder Abschlusszeugnis einer Fachakademie (lt. Anlage C) 4 gem. 4 Abs. (1) Studienberechtigungsgesetz StudBerG, BGBl. Nr.: 292/1985 ST gem. Studienberechtigungsverordnung StudBerVO, BGBl. Nr.: 439/1986 ST0182, Anhang 2 zu 2 Abs. 1 Seite 2 von 8

3 Zahlenmengen, Gleichungen und Ungleichungen, lineare Gleichungs- und Ungleichungssysteme, Vektoren, Matrizen, Determinanten, elementare Funktionen, Grundbegriffe der Differentialrechnung und Integralrechnung, Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik. Geografie und Wirtschaftskunde 2 5 mündliche Prüfung Überblickartige Kenntnis der Landschaften und Staaten der Erde, Länderkunde Europas und der wichtigeren außereuropäischen Länder einschließlich der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturen, im besonderen Österreich; Wirtschaftsräume und Wirtschaftsformen; betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Grundbegriffe; Wirtschaftsorganisationen und wirtschaftliche Zusammenschlüsse. Geschichte 2/Sozialkunde und politische Bildung 5 mündliche Prüfung Grundzüge der allgemeinen Geschichte, wesentliche historische Fakten und Entwicklungen der europäischen Geschichte mit Schwerpunkt auf Österreich unter Berücksichtigung kultur-, wirtschaftsund sozialgeschichtlicher Aspekte. Prüfer Der/die Prüfer werden vom Studiengangsleiter bestellt. 4. Beurteilung und Wiederholung 6 Jede Fachprüfung der Zusatzprüfung ist mit bestanden oder nicht bestanden zu beurteilen. Das Ergebnis einer Prüfung ist dem Kandidaten mitzuteilen und, wenn es negativ ist, zu erläutern. Auf Wunsch ist ihm innerhalb von zwei Monaten auch Einsicht in die korrigierten Prüfungsarbeiten zu gewähren. Eine Fachprüfung oder deren Teil gilt als nicht bestanden, wenn der Kandidat ohne wichtigen Grund die Prüfung vorzeitig abbricht. Als wichtige Gründe gelten Krankheit sowie unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignisse, die der Kandidat nicht verschuldet hat. Nicht bestandene Fachprüfungen der Zusatzprüfungen dürfen zweimal wiederholt werden. 5. Fristen Die Prüfungen in den Gegenständen Deutsch Englisch Mathematik sind vor Ende der Bewerbungsfrist für das Aufnahmeverfahren des jeweiligen Studienganges abzulegen. Die Prüfungen aus 6 gem. Studienberechtigungsgesetz StudBerG, BGBl. Nr. 292/1985 ST0125 Seite 3 von 8

4 Geschichte/Sozialkunde/Politische Bildung und Geografie/Wirtschaftskunde bis spätestens vor Eintritt in das zweite Studienjahr. Die genauen und aktuellen Prüfungstermine sind der Homepage unter zu entnehmen. Diese Richtlinie tritt ab sofort in Kraft. Graz, 30. Mai 2003 FH-Studiengang Marketing FH-Studiengang Rechnungswesen/Controlling Mag. Manfred Scharsinger MMMag. Dr. Axel Kassegger Stand: 30. Mai 2003/Schuster Seite 4 von 8

5 ANLAGE A Mittlere Berufsbildende Schulen bzw. Fachschulen gem. 5 Abs.2 lit. a der Richtlinie über die Zugangsvoraussetzungen für die FH-Studiengänge Marketing und Rechnungswesen/Controlling Handelsschule Handelsschule für Leistungssportler Schihandelsschule Schule für Datenverarbeitungskaufleute Technisch-Gewerbliche Fachschulen Fachschule für wirtschaftliche Berufe Fachschule für Fremdenverkehrsberufe Fachschule für landwirtschaftliche Berufe Seite 5 von 8

6 ANLAGE B Lehrabschlüsse gem. 5 Abs.2 lit. b der Richtlinie über die Zugangsvoraussetzungen für die FH-Studiengänge Marketing und Rechnungswesen/Controlling 294 Bankkaufmann 014 Blumenbinder und händler (Florist) 020 Buchhändler 362 Buchhaltung 022 Bürokaufmann 295 EDV-Kaufmann 375 Einkäufer 341 Einzelhandel Schwerpunkt Allgemeiner EH 342 Einzelhandel Schwerpunkt Fleischhandel 343 Einzelhandel Schwerpunkt Lebensmittelhandel 344 Einzelhandel Schwerpunkt Textilhandel 345 Einzelhandel Schwerpunkt Einrichtungsberatung 346 Einzelhandel Schwerpunkt Baustoffhandel 040 Einzelhandelskaufmann 620 Fitnessbetreuer 348 Fleischverkauf 060 Fotokaufmann 297 Gartencenterkaufmann 081 Großhandelskaufmann 093 Hotel- und Gastgewerbeassistent 298 Immobilienkaufmann 096 Industriekaufmann 324 IT-Kaufmann 304 Kanzleiassistent Notariat 305 Kanzleiassistent Rechtsanwaltskanzlei 368 Lagerlogistik 307 Medienfachmann Mediendesign 308 Medienfachmann Medientechnik 142 Musikalienhändler 376 Personaldienstleistungsassistent 257 Pharmazeutisch kaufmännischer Assistent 162 Reisebüroassistent 180 Speditionskaufmann 251 Versicherungskaufmann 293 Verwaltungsassistent 213 Waffen- und Munitionshändler Seite 6 von 8

7 ANLAGE C Fachakademien gem. 5 Abs.2 lit. c der Richtlinie über die Zugangsvoraussetzungen für die FH-Studiengänge Marketing und Rechnungswesen/Controlling Marketing Rechnungswesen und Controlling Handel Tourismus Angewandte Informatik Seite 7 von 8

8 An den FH-Studiengang Antrag auf Zulassung zu den Zusatzprüfungen (gemäß Studienberechtigungsgesetz, BGBl. Nr. 292/1985) Familienname (in Blockschrift) Vorname(n) Adresse Telefonnummer Geburtsdatum Staatsbürgerschaft Ich beantrage die Zulassung zu den Zusatzprüfungen für folgenden Studiengang: Studiengang Die eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für die angestrebte Studienrichtung wurde erworben durch: (Datum) (Unterschrift) Seite 8 von 8

FACHHOCHSCHUL-STUDIENGANG MARKETING UND RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING

FACHHOCHSCHUL-STUDIENGANG MARKETING UND RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING FACHHOCHSCHUL-STUDIENGANG MARKETING UND RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING RICHTLINIE ÜBER DIE ABLEGUNG VON ZUSATZPRÜFUNGEN 30. November 2004 Version 1.1 1 Rechtliche Grundlagen Gemäß Abschnitt 4, 10 Zugangsvoraussetzungen

Mehr

FH-BACHELORSTUDIENGANG RECHNUNGSWESEN & CONTROLLING

FH-BACHELORSTUDIENGANG RECHNUNGSWESEN & CONTROLLING FH-BACHELORSTUDIENGANG RECHNUNGSWESEN & CONTROLLING RICHTLINIE ÜBER DIE ABLEGUNG VON ZUSATZPRÜFUNGEN 1 15.01.2007 Version 1.0 1 Vorbehaltlich der Genehmigung des Antrags auf Anerkennung des FH-Bachelorstudiengangs

Mehr

FH-BACHELORSTUDIENGANG MARKETING & SALES RICHTLINIE ÜBER DIE ABLEGUNG VON ZUSATZPRÜFUNGEN

FH-BACHELORSTUDIENGANG MARKETING & SALES RICHTLINIE ÜBER DIE ABLEGUNG VON ZUSATZPRÜFUNGEN FH-BACHELORSTUDIENGANG MARKETING & SALES RICHTLINIE ÜBER DIE ABLEGUNG VON ZUSATZPRÜFUNGEN 14.01.2015 Version 1 BS/14.01.2015 Diese Richtlinie enthält auf den folgenden Seiten alle Informationen zum Studieneinstieg

Mehr

Prüfungsordnung für den Lehrberuf Bürokaufmann/frau laut BGBl. II Nr. 245/2004

Prüfungsordnung für den Lehrberuf Bürokaufmann/frau laut BGBl. II Nr. 245/2004 6020 Innsbruck, Egger-Lienz-Straße 116 Ihr Partner in allen Fragen der Lehrlingsausbildung Prüfungsordnung für den Lehrberuf Bürokaufmann/frau laut BGBl. II Nr. 245/2004 Lehrabschlussprüfung Gliederung

Mehr

Prüfungsordnung für den Lehrberuf Großhandelskaufmann/frau laut BGBl. II Nr. 245/2004

Prüfungsordnung für den Lehrberuf Großhandelskaufmann/frau laut BGBl. II Nr. 245/2004 6020 Innsbruck, Egger-Lienz-Straße 116 Ihr Partner in allen Fragen der Lehrlingsausbildung Prüfungsordnung für den Lehrberuf Großhandelskaufmann/frau laut BGBl. II Nr. 245/2004 Lehrabschlussprüfung Gliederung

Mehr

Prüfungsordnung für den Lehrberuf Speditionskaufmann/frau laut BGBl. I Nr. 79/2003

Prüfungsordnung für den Lehrberuf Speditionskaufmann/frau laut BGBl. I Nr. 79/2003 6020 Innsbruck, Egger-Lienz-Straße 116 Ihr Partner in allen Fragen der Lehrlingsausbildung Prüfungsordnung für den Lehrberuf Speditionskaufmann/frau laut BGBl. I Nr. 79/2003 Lehrabschlussprüfung Gliederung

Mehr

FACHHOCHSCHUL-STUDIENGANG

FACHHOCHSCHUL-STUDIENGANG FACHHOCHSCHUL-STUDIENGANG PROJEKTMANAGEMENT UND INFORMATIONSTECHNIK BEWERBUNGSBOGEN Antrag auf Zulassung zum Studium im Studienjahr 2003/2004 (Bitte vollständig und leserlich ausfüllen. Zutreffendes ankreuzen!)

Mehr

Prüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Fachhochschule Frankfurt am Main

Prüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Fachhochschule Frankfurt am Main Prüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte für den Studienbereich Rechtsund Wirtschaftswissenschaften

Mehr

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem

Mehr

BERGISCHE UNIVERSITÄT Seite 1 WUPPERTAL

BERGISCHE UNIVERSITÄT Seite 1 WUPPERTAL BERGISCHE UNIVERSITÄT Seite 1 WUPPERTAL An die Bergische - Studierendensekretariat 42097 Wuppertal Antrag auf Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte* an der Bergischen Persönliche

Mehr

Antrag auf Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte* an der Universität Siegen

Antrag auf Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte* an der Universität Siegen Studierendensekretariat und International Office Antrag auf Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte* an der Persönliche Angaben Nachname Geschlecht weiblich männlich Geburtsdatum..

Mehr

Eingangsformel. 1 Ziel der Prüfung. 2 Umfang der Qualifikation; Gliederung der Prüfung. ÜDolmPrV. Ausfertigungsdatum: 18.05.2004.

Eingangsformel. 1 Ziel der Prüfung. 2 Umfang der Qualifikation; Gliederung der Prüfung. ÜDolmPrV. Ausfertigungsdatum: 18.05.2004. Verordnung über die Prüfungen zu den anerkannten Abschlüssen Geprüfter Übersetzer/ Geprüfte Übersetzerin und Geprüfter Dolmetscher/Geprüfte Dolmetscherin ÜDolmPrV Ausfertigungsdatum: 18.05.2004 Vollzitat:

Mehr

Hauswirtschaftlich-sozialpädagogische Schule Albstadt

Hauswirtschaftlich-sozialpädagogische Schule Albstadt Erzieherinnenausbildung Anmeldung zur Schulfremdenprüfung HWS Albstadt Johannesstraße 6 72458 Albstadt Tel: 07431 121 151 FAX: 07431 121 158 Email: info@hws-albstadt.de Die Meldung zur Prüfung muss bis

Mehr

Checkliste Bachelor Bewerbung

Checkliste Bachelor Bewerbung Checkliste Bachelor Bewerbung Welche Unterlagen muss ich zur Bewerbung für einen Studiengang bei der Hochschule Aalen einreichen? (Checkliste für zulassungsbeschränkte Studiengänge) Wichtig: Bewerbungsschluss

Mehr

Richtlinie R 1 für das Vorpraktikum. Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule für Technik Stuttgart. vom 1.

Richtlinie R 1 für das Vorpraktikum. Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule für Technik Stuttgart. vom 1. Hochschule für Technik Stuttgart Fakultät B Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft Schellingstraße 24 70174 Stuttgart Tel.: +49 711 8926 26 78 Fax: +49 711 8926 26 66 Richtlinie R 1 für das Vorpraktikum

Mehr

7185 Modul 5 - Betriebswirtschaft-Basisausbildung Vorbereitung auf die Unternehmerprüfung

7185 Modul 5 - Betriebswirtschaft-Basisausbildung Vorbereitung auf die Unternehmerprüfung Im Kurs eignen Sie sich eine betriebswirtschaftliche Grundausbildung an und bereiten sich auf die Unternehmerprüfung sowie die unternehmerische Praxis vor. Die Inhalte: Der Kurs vermittelt die für die

Mehr

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind Fachprüfungsordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen Universität München 1 Vom 07.08.1996 Aufgrund des Art. 6 i.v.m. Art. 81 Absatz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt

Mehr

Allgemeine Universitätsreife Die allgemeine Universitätsreife ist durch eine der folgenden Urkunden nachzuweisen:

Allgemeine Universitätsreife Die allgemeine Universitätsreife ist durch eine der folgenden Urkunden nachzuweisen: Der Fachhochschul- Bachelorstudiengang Internationale Wirtschaftsbeziehungen bietet Zugangsmöglichkeiten für Studienwerber unter folgenden Voraussetzungen: Allgemeine Universitätsreife Die allgemeine Universitätsreife

Mehr

Geprüfte Übersetzer / Dolmetscher Verordnung über die Prüfung

Geprüfte Übersetzer / Dolmetscher Verordnung über die Prüfung Geprüfte Übersetzer / Dolmetscher Verordnung über die Prüfung Verordnung über die Prüfungen zu den anerkannten Abschlüssen Geprüfter Übersetzer/Geprüfte Übersetzerin und Geprüfter Dolmetscher/Geprüfte

Mehr

Informationen zu den Abschlüssen an der RSS Witten bis zur 11. Klasse (Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr!) Stand Januar 2013

Informationen zu den Abschlüssen an der RSS Witten bis zur 11. Klasse (Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr!) Stand Januar 2013 Informationen zu den Abschlüssen an der RSS Witten bis zur 11. Klasse (Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr!) Stand Januar 2013 I. Mögliche Abschlüsse: 1. Hauptschulabschluss (HSA) - nach Abschluss

Mehr

ANMELDUNG FÜR DIE HANDELSSCHULE FÜR LEISTUNGSSPORTLER(INNEN) (4-jährig) mit Schwerpunkt Sportmanagement 2012 Sportart: Sportverband: Verein:

ANMELDUNG FÜR DIE HANDELSSCHULE FÜR LEISTUNGSSPORTLER(INNEN) (4-jährig) mit Schwerpunkt Sportmanagement 2012 Sportart: Sportverband: Verein: Eingangsstempel lfd. Nr. Anmeldefristen: 10. Februar 2012 bis 2. März 2012, Familienname (1) Sozialversicherungsnummer (1) Vorname/n (2) ANMELDUNG FÜR DIE HANDELSSCHULE FÜR LEISTUNGSSPORTLER(INNEN) (4-jährig)

Mehr

Textgegenüberstellung

Textgegenüberstellung 713 der Beilagen XXIV. GP - Regierungsvorlage - Textgegenüberstellung 1 von 11 Textgegenüberstellung 8a. (1) Der zuständige Bundesminister hat für die öffentlichen Schulen 8a. (1) Der zuständige Bundesminister

Mehr

Information über Abschlüsse, Prüfung und Versetzung

Information über Abschlüsse, Prüfung und Versetzung Version gültig bis Einschulung SJ 08/09! Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung - Schwerpunkt Wirtschaft Klassen 11 und 12 Information über Abschlüsse, Prüfung und Versetzung Klasse 11 1. Was kann ich

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

BILDUNG. FREUDE INKLUSIVE.

BILDUNG. FREUDE INKLUSIVE. BILDUNG. FREUDE INKLUSIVE. EINZELHANDELSKAUFMANN/-FRAU BÜROKAUFMANN/-FRAU Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung HERBST 2015 www.bfi-tirol.at EINZELHANDELSKAUFMANN/-FRAU BÜROKAUFMANN/-FRAU Vorbereitung

Mehr

Die Verordnung über die Prüfung zum Erwerb der Mittleren Reife an Gymnasien

Die Verordnung über die Prüfung zum Erwerb der Mittleren Reife an Gymnasien Die Verordnung über die Prüfung zum Erwerb der Mittleren Reife an Gymnasien Gesetzliche Grundlagen SchulG M-V 19 (4) Schüler, die das Gymnasium vor dem Erwerb der Allg. Hochschulreife verlassen und die

Mehr

Die Fachoberschule. Aufgabe der Fachoberschule. Aufnahme in die Fachoberschule. Probezeit

Die Fachoberschule. Aufgabe der Fachoberschule. Aufnahme in die Fachoberschule. Probezeit Die Fachoberschule Aufgabe der Fachoberschule Ziel der Fachoberschule ist es, Schüler mit einem mittleren Schulabschluss innerhalb von zwei Schuljahren (Jahrgangsstufe 11 und 12) zur allgemeinen Fachhochschulreife

Mehr

b. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife der Fachrichtung Wirtschaft

b. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife der Fachrichtung Wirtschaft 6 2. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife: Sofern Studieninteressierte die fachgebundene Hochschulreife erworben haben, gilt folgendes: Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt gemäß

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Kleve, 05.05.2014 Laufende Nummer: 11/2014 Zugangsprüfungsordnung für Bildungsausländer für den Bachelorstudiengang Electronics an der Hochschule Rhein-Waal Herausgegeben von der

Mehr

Ich beantrage die Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung für

Ich beantrage die Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung für An die Kreishandwerkerschaft Münster Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster Ossenkampstiege 111 48163 Münster Antrag auf Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung gem. 9 Abs. 2 Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Mehr

Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2881) zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer

Mehr

Zulassungsordnung. Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik

Zulassungsordnung. Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik Zulassungsordnung Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik Aufgrund von 13 Abs. 3 i. V. m. 81 Abs. 1 Nr.1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz SächsHSG) vom 10.

Mehr

Hohenheim Management School

Hohenheim Management School Hohenheim Management School Antrag auf Zulassung zum Executive MBA Jahrgang 2011 / 2012 Nur Druckbuchstaben verwenden. Namen und Anschrift in Groß- und Kleinschreibung angeben. Umlaute dürfen verwendet

Mehr

Auszug aus dem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Faches Geschichte, Stand WS 2007/08 HINWEISE ZU GRUNDSTUDIUM, ZWISCHENPRÜFUNG UND HAUPTSTUDIUM

Auszug aus dem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Faches Geschichte, Stand WS 2007/08 HINWEISE ZU GRUNDSTUDIUM, ZWISCHENPRÜFUNG UND HAUPTSTUDIUM Auszug aus dem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Faches Geschichte, Stand WS 2007/08 HINWEISE ZU GRUNDSTUDIUM, ZWISCHENPRÜFUNG UND HAUPTSTUDIUM Die folgenden Richtlinien beschreiben in Kurzfassung

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

Informationsblatt. Deltaprüfung - 58 Abs. 2 Nr. 4 LHG. Beruflich Qualifizierte und Eignungsprüfung - 58 Abs. 2 Nr. 6 LHG

Informationsblatt. Deltaprüfung - 58 Abs. 2 Nr. 4 LHG. Beruflich Qualifizierte und Eignungsprüfung - 58 Abs. 2 Nr. 6 LHG Informationsblatt Deltaprüfung - 58 Abs. 2 Nr. 4 LHG Beruflich Qualifizierte und Eignungsprüfung - 58 Abs. 2 Nr. 6 LHG PH Weingarten, 20.05.2015 Referent: Prof. Dr. Mustermann Folie 1 Was ist die Deltaprüfung

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Mitteilungsblatt Nr. 02-2015

Mitteilungsblatt Nr. 02-2015 Mitteilungsblatt Nr. 02-2015 Inhalt: Richtlinie für den Berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Soziale Gerontologie der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin (KHSB) (RL-BbSozGer-BA) Seite: 01-03

Mehr

zwischen der Staatlich anerkannten Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe der Volkshochschule Landshut e.v. nachfolgend Schulleitung genannt und

zwischen der Staatlich anerkannten Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe der Volkshochschule Landshut e.v. nachfolgend Schulleitung genannt und Beschulungsvertrag für die Ausbildung Staatlich geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/in Hochschulreife zu Beginn des Schuljahres zwischen der Staatlich anerkannten Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe

Mehr

Die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe

Die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe Die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe FÄCHER PUNKTE EINBRINGUNGSPFLICHT ABITUR Anmerkung: Alle Angelegenheiten der Kurswahl, Kursbelegung, Gesamtqualifikation und Abiturprüfung werden rechtsverbindlich

Mehr

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER- PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTER- ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL befürwortet in der 74. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre

Mehr

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Master-Zulassungsordnung (MZO) Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Business Administration (M.A.) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger: Rheinische Fachhochschule Köln

Mehr

Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund

Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund FH Dortmund 1 VorbO Medizinische Informatik Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund Vom 22. August 2001

Mehr

Informationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung

Informationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung Informationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung Anmeldung zur Prüfung Die Termine sind dem Vorlesungsverzeichnis und dem Aushang beim Prüfungsamt zu entnehmen. Terminänderungen werden per Aushang

Mehr

Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch

Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch 1. Allgemeine Hinweise Bei den oben genannten Prüfungen handelt es sich um Prüfungen zur Erweiterung eines

Mehr

ANLEITUNG ZUR ERSTANMELDUNG ONLINE AN DER UNIVERSITÄT WIEN (FÜR ERASMUS-STUDIERENDE)

ANLEITUNG ZUR ERSTANMELDUNG ONLINE AN DER UNIVERSITÄT WIEN (FÜR ERASMUS-STUDIERENDE) ANLEITUNG ZUR ERSTANMELDUNG ONLINE AN DER UNIVERSITÄT WIEN (FÜR ERASMUS-STUDIERENDE) Link zur Erstanmeldung Online: http://erstanmeldung.univie.ac.at/ Bitte beachten Sie: Sollte es bei der Eingabe bestimmter

Mehr

Antrag auf Feststellung der besonderen Eignung für den Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre

Antrag auf Feststellung der besonderen Eignung für den Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre Technische Universität Dresden Fakultät Wirtschaftswissenschaften Antrag auf Feststellung der besonderen Eignung für den Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre Bewerbungsnummer (aus Online-Bewerbung):

Mehr

Reglement. über die Mitgliedschaft für PR-Agenturen (Aufnahmereglement)

Reglement. über die Mitgliedschaft für PR-Agenturen (Aufnahmereglement) Reglement über die Mitgliedschaft für PR-Agenturen (Aufnahmereglement) I. Allgemeines 1. Voraussetzungen Art. 1 Grundsätze Das Mitglied von LEADING SWISS AGENCIES muss: a) in der Schweiz domiziliert sein,

Mehr

Bochum, den. geb. am: in Matr. Nr.:

Bochum, den. geb. am: in Matr. Nr.: Anmeldung zur Betr.: Diplomvorprüfung in Mathematik Ich beantrage die Zulassung zur Diplomvorprüfung im Fach Mathematik. Ich studiere das Fach Mathematik seit dem SS/WS und bin im Diplomstudiengang Mathematik

Mehr

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 36 11. Jahrgang Gelsenkirchen, 11.11.2011 Inhalt: 1. 1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) Seite für den Studiengang Internet-Sicherheit

Mehr

Versetzungsregeln in Bayern

Versetzungsregeln in Bayern Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung

Mehr

Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail:

Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail: Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail: 1. VERANSTALTER UND IDEE DES WETTBEWERBES 1.1 FIT-Z ist ein Vertriebsbereich der Jako-o GmbH; Bahnstraße 10; 96476 Bad Rodach, nachfolgend

Mehr

I n f o r m a t i o n s b l a t t I. Informationsblatt über das Verfahren zur Eintragung in die Musiktherapeutenliste Stand: August 2011

I n f o r m a t i o n s b l a t t I. Informationsblatt über das Verfahren zur Eintragung in die Musiktherapeutenliste Stand: August 2011 I n f o r m a t i o n s b l a t t I Informationsblatt über das Verfahren zur Eintragung in die Musiktherapeutenliste Stand: August 2011 Das Informationsblatt dient der Erstinformation über die Erlangung

Mehr

Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche)

Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche) Fortbildungs- und Prüfungsordnung FortbPrüfO-Kirche 487 Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche) Vom 20. Dezember 1983 (KABl.-EKiBB 1984 S. 3,

Mehr

8980 Ausbildungslehrgang zum Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten

8980 Ausbildungslehrgang zum Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten Im Lehrgang bereiten Sie sich auf den fachlichen Teil der Befähigungsnachweisprüfung für vor: Fachkunde, Spartenkunde und Rechtskunde (Modul 1). Die Inhalte: Allgemeine Rechtskunde und Schadensersatzrecht

Mehr

Reglement für die Aufnahme in die Pilotklassen der Informatikmittelschulen (IMS) an Handelsmittelschulen des Kantons Zürich

Reglement für die Aufnahme in die Pilotklassen der Informatikmittelschulen (IMS) an Handelsmittelschulen des Kantons Zürich Aufnahmereglement Informatikmittelschulen (IMS) 1.50.51 Reglement für die Aufnahme in die Pilotklassen der Informatikmittelschulen (IMS) an Handelsmittelschulen des Kantons Zürich (vom 1. Januar 010) 1,

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Aufnahmeverfahren:

Häufig gestellte Fragen zum Aufnahmeverfahren: Häufig gestellte Fragen zum Aufnahmeverfahren: 1 Welche Zugangsvoraussetzungen müssen erfüllt werden?... 1 2 Ich habe keine Matura, kann ich bei Ihnen die Studienberechtigungsprüfung machen?... 1 3 Reicht

Mehr

Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in

Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in Dieses Merkblatt dient zur Orientierung von Prüfungsteilnehmern bei der Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r

Mehr

BACHELORSTUDIUM RECHT UND WIRTSCHAFT ÄNDERUNGEN MIT DEM INKRAFTTRETEN DES NEUEN STUDIENPLANS MIT 1. OKTOBER 2011

BACHELORSTUDIUM RECHT UND WIRTSCHAFT ÄNDERUNGEN MIT DEM INKRAFTTRETEN DES NEUEN STUDIENPLANS MIT 1. OKTOBER 2011 BACHELORSTUDIUM RECHT UND WIRTSCHAFT ÄNDERUNGEN MIT DEM INKRAFTTRETEN DES NEUEN STUDIENPLANS MIT 1. OKTOBER 2011 Mit WS 2011/12 tritt ein neuer Bachelorstudienplan (Version 2011) in Kraft, welchem ALLE

Mehr

Merkblatt über die staatliche Prüfung für Übersetzer/innen und Dolmetscher/innen

Merkblatt über die staatliche Prüfung für Übersetzer/innen und Dolmetscher/innen Merkblatt über die staatliche Prüfung für Übersetzer/innen und Dolmetscher/innen 1. Rechtsgrundlage Die staatliche Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher ist durch die Ordnung der Staatlichen Prüfung für

Mehr

Informationen für Studierende anderer Fachbereiche mit angestrebtem Diplom- oder Magisterabschluss

Informationen für Studierende anderer Fachbereiche mit angestrebtem Diplom- oder Magisterabschluss Prof. Dr. Elisabeth Allgoewer Fachbereich Volkswirtschaftslehre Informationen für Studierende anderer Fachbereiche mit angestrebtem Diplom- oder Magisterabschluss (ohne Lehramtsstudiengänge) Stand: 29.11.2010

Mehr

Nr. 85 / 13 vom 28. Oktober 2013

Nr. 85 / 13 vom 28. Oktober 2013 Nr. 85 / 13 vom 28. Oktober 2013 Zugangsordnung für den Masterstudiengang International Economics and Management der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der Universität Paderborn Vom 28. Oktober

Mehr

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Master-Zulassungsordnung (MZO) Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Steuerrecht (LL.M.) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger: Rheinische Fachhochschule Köln ggmbh nachfolgend

Mehr

Bewerbung um Aufnahme als Lehrling Ablauf der Bewerbungsfrist: 29. Februar 2016

Bewerbung um Aufnahme als Lehrling Ablauf der Bewerbungsfrist: 29. Februar 2016 Bewerbung um Aufnahme als Lehrling Ablauf der Bewerbungsfrist: 29. Februar 2016 ÖBB-Infrastruktur AG Lehrlingsausbildung Praterstern 3 1020 Wien Einlaufstempel Ich bewerbe mich um eine Aufnahme als Lehrling

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr (VerkKfmAusbV)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr (VerkKfmAusbV) Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr (VerkKfmAusbV) "Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn-

Mehr

IHK-Fortbildungsprüfungen

IHK-Fortbildungsprüfungen IHK-Fortbildungsprüfungen Geprüfte Logistikmeisterin/Geprüfter Logistikmeister - Hinweise für Prüfungsteilnehmer/innen - RECHTSGRUNDLAGE Grundlage für das Prüfungsverfahren ist die Prüfungsordnung der

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

Mitteilungsblatt Nr. 02-2014

Mitteilungsblatt Nr. 02-2014 Mitteilungsblatt Nr. 02-2014 Inhalt: vorläufige Zulassungsordnung für den postgradualen Studiengang Master of Social Work Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession (ZulO-MSW-MA) Seite: 1-3 Datum: 26.03.2014

Mehr

Stempel und Unterschrift der Behörde

Stempel und Unterschrift der Behörde Anmeldende Behörde Ansprechpartner Straße Telefon PLZ, Ort Fax E-Mail Thüringer Verwaltungsschule Hinter dem Bahnhof 12 99427 Weimar I. Anmeldung zum spätester Anmeldetermin: 3 Monate vor Lehrgangsbeginn

Mehr

1. Textarbeit. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

1. Textarbeit. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 1. Textarbeit Dieser Aufgabenteil wird mit 22 Punkten von 75 Punkten bewertet. Text 1 Studieren ohne Abitur xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Mehr

Zulassungsordnung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Angewandte Informatik

Zulassungsordnung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Angewandte Informatik Universität Heidelberg Seite 347 Zulassungsordnung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Angewandte Informatik vom 9. Mai 2011 Auf Grund von 63 Abs. 2, 60 Abs. 2 Nr. 2, 29

Mehr

Fachbezogene Berechtigung. beruflich qualifizierter Personen. zum Universitätsstudium INFORMATIONEN. Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

Fachbezogene Berechtigung. beruflich qualifizierter Personen. zum Universitätsstudium INFORMATIONEN. Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Fachbezogene Berechtigung beruflich qualifizierter Personen zum Universitätsstudium INFORMATIONEN - 2 - Was bedeutet Fachbezogene Berechtigung zum Universitätsstudium? Seit dem Wintersemester 1996/97 können

Mehr

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung - 1- Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums und des Hebraicums vom 15.Mai 1986 1 Auf Grund von 35 Abs.

Mehr

Antrag auf ein Leistungsstipendium für internationale Master-Studierende

Antrag auf ein Leistungsstipendium für internationale Master-Studierende Antrag auf ein Leistungsstipendium für internationale Master-Studierende Ein Antrag auf ein Leistungsstipendium kann gestellt werden, wenn nachstehende Kriterien erfüllt sind: WICHTIG: Wenn Sie die Voraussetzungen

Mehr

Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler

Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler MERKBLATT Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler Ansprechpartner: Karen Genßler Simon Alex Abteilung Recht & Handel Abteilung Recht & Handel Innovation & Umwelt Innovation & Umwelt Tel. 04921 8901-29

Mehr

Nr. 87 / 13 vom 28. Oktober 2013

Nr. 87 / 13 vom 28. Oktober 2013 Nr. 87 / 13 vom 28. Oktober 2013 Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge Betriebswirtschaftslehre International Business Studies International Economics and Management

Mehr

7515 Immobilienmakler - Fachteil Immobilienverwalter

7515 Immobilienmakler - Fachteil Immobilienverwalter Sie erhalten eine fachspezifische Weiterbildung und bereiten sich auf die Befähigungsprüfung in den facheinschlägigen Prüfungsgegenständen vor. Die Inhalte: Hausbesorgerentgelt-Verordnung Mindestlohntarife

Mehr

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO).

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO). Wird eine Vorschlagsliste eingereicht, gehen Sie wie folgt vor: 1. Stempeln mit Eingangsdatum. 2. Bestätigen Sie den Eingang der Vorschlagsliste sofort (Muster-Formular 120b). 3. Wenn die Liste kein Kennwort

Mehr

Erwerb englischer Sprachkenntnisse Modul 6 Führung und Organisation

Erwerb englischer Sprachkenntnisse Modul 6 Führung und Organisation Erwerb englischer Sprachkenntnisse Modul 6 Führung und Organisation Besuch eines fachsprachlichen Englischkurses des Sprachenzentrums der TU Dortmund mit Abschlussprüfung Alternativ: Absolvierung des Test

Mehr

Hinweis zur Meldung zum Ersten Staatsexamen für das Lehramt an berufsbildenden Schulen

Hinweis zur Meldung zum Ersten Staatsexamen für das Lehramt an berufsbildenden Schulen Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen Geschäftsstelle an der Technischen Universität Kaiserslautern Postfach 3049 67653 Kaiserslautern Hinweis zur Meldung zum Ersten Staatsexamen für das Lehramt

Mehr

Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät

Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 24.06.2008

Mehr

FAQs zum Bachelorstudiengang Informatik PO-Version 2010. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Informatik

FAQs zum Bachelorstudiengang Informatik PO-Version 2010. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Informatik FAQs zum Bachelorstudiengang Informatik PO-Version 2010 Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Informatik Wann kann das Studium begonnen werden? Im Winter- und Sommersemester Ist das Studium

Mehr

Abschlüsse für Realschüler

Abschlüsse für Realschüler Oberschule Hilter Hilter-Borgloh, 2013/2014 Abschlüsse für Realschüler Voraussetzungen für alle Abschlüsse: - eine mündliche Englischprüfung, - drei zentrale schriftliche Arbeiten, (Deutsch, Mathematik,

Mehr

Anmeldung für das erweiterte Aufnahmeverfahren/die Aufnahmeprüfung zu den Studiengängen Kindergarten/Unterstufe und Primarstufe

Anmeldung für das erweiterte Aufnahmeverfahren/die Aufnahmeprüfung zu den Studiengängen Kindergarten/Unterstufe und Primarstufe PH Zug Anmeldung für das erweiterte Aufnahmeverfahren/die Aufnahmeprüfung Anmeldeschluss: 30. April 2016 Kontakt: Tel. +41 41 727 12 40, info@phzg.ch Primarstufe (PS) oder Kindergarten/Unterstufe (KU)

Mehr

Rahmenvereinbarung über die Fachoberschule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.12.2004 i.d.f. vom 06.05.2008)

Rahmenvereinbarung über die Fachoberschule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.12.2004 i.d.f. vom 06.05.2008) SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND BESCHLUSSSAMMLUNG DER KMK; BESCHLUSS NR. 418 R:\B\KMK-BESCHLUSS\RVFOS08-05-06.DOC Rahmenvereinbarung

Mehr

8727 Lehrgang für Fremdenführer

8727 Lehrgang für Fremdenführer In Kooperation mit dem Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Fremdenführer Auf Grund des 18 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.

Mehr

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Reglement über die Erlangung eines eidgenössischen oder von der SSO anerkannten Weiterbildungstitels und betreffend die Anerkennung vergleichbarer ausländischer Titel

Mehr

Produktionstechniker/in HF Produktionsfachfrau/-fachmann mit eidg. FA

Produktionstechniker/in HF Produktionsfachfrau/-fachmann mit eidg. FA BERUFSSCHULE BÜLACH WEITERBILDUNG Produktionstechniker/in HF Produktionsfachfrau/-fachmann mit eidg. FA Ziel Der Studiengang zur Technikerin HF / zum Techniker HF Produktionstechnik ist eine Generalistenausbildung.

Mehr

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger zwischen den Träger des Praktikums und Name, Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: PLZ, Wohnort: Straße,

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

AM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012

AM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012 AM 53/2012 Amtliche Mitteilungen 53/2012 Dritte Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsmathematik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität

Mehr

Kanton Zug 413.17. Reglement über die Höhere Fachschule Landwirtschaft (Reglement HFLW)

Kanton Zug 413.17. Reglement über die Höhere Fachschule Landwirtschaft (Reglement HFLW) Kanton Zug 4.7 Reglement über die Höhere Fachschule Landwirtschaft (Reglement HFLW) Vom 9. Juli 0 (Stand. August 0) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug, gestützt auf Abs. Bst. f des Einführungsgesetzes

Mehr

Zertifizierung als Mediatorin/Mediator nach den Standards des DFfM - Deutsches Forum für Mediation e.v.

Zertifizierung als Mediatorin/Mediator nach den Standards des DFfM - Deutsches Forum für Mediation e.v. Zertifizierung als Mediatorin/Mediator nach den Standards des DFfM - Deutsches Forum für Mediation e.v. Schärfen Sie Ihr Profil im Markt der Mediation schaffen Sie ein zusätzliches Unterscheidungsmerkmal

Mehr

WIFI-RECHNUNGSWESEN-Ausbildung. Buchhaltung 1 (= Buchhaltung für Anfänger)

WIFI-RECHNUNGSWESEN-Ausbildung. Buchhaltung 1 (= Buchhaltung für Anfänger) WIFI-RECHNUNGSWESEN-Ausbildung Buchhaltung 1 (= Buchhaltung für Anfänger) Gesamtkompetenz: Tagesabschluss Theorie und Grundbegriffe, rechtliche u. organisatorische Rahmenbedingungen, laufende Geschäftsfälle,

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau Vom 13. Februar 1991 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 425 vom 20. Februar 1991) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Prüfungsordnung BSc-VWL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums.

Prüfungsordnung BSc-VWL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums. rüfungsordnung BSc-VL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg Seite 1 von 5 Volkswirtschaftslehre 1 Studienumfang Der Studiengang Volkswirtschaftslehre ist ein Ein-Fach-Bachelor mit fachfremden

Mehr

ANTRAG AUF NAMENSÄNDERUNG

ANTRAG AUF NAMENSÄNDERUNG Die Angaben zur Person bitte in Blockschrift oder mit Schreibmaschine/Computer ausfüllen! Zutreffendes bitte ankreuzen! Zu den Klammerziffern ( ) bitte die Ausfüllanweisungen auf Seite 3 lesen! ANTRAG

Mehr

BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen

BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen Oktober 1997 Vorbemerkung Nach 28 der Unfallverhütungsvorschrift "Krane" (VBG 9) werden für die

Mehr