Richtlinie über die Ablegung der Zusatzprüfungen
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- Helmut Bruhn
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1 Richtlinie über die Ablegung der Zusatzprüfungen 1. Rechtliche Grundlagen Gemäß Abschnitt 4, 10 Zugangsvoraussetzungen des Antrages auf Anerkennung des Fachhochschul-Studienganges Rechnungswesen/Controlling und des Antrages auf Verlängerung der Anerkennung des Fachhochschul-Studienganges Marketing, der FHR-Info 01 über die Zugangsvoraussetzungen für Fachhochschul-Studiengänge und des Fachhochschul-Studiengesetzes FHStG idgf. können Bewerber, bei Vorliegen einer facheinschlägigen beruflichen Qualifikation und der Ablegung von - für den Fachhochschul-Studiengang vorgeschriebenen - Zusatzprüfungen, in einen Fachhochschul-Studiengang aufgenommen werden. Als facheinschlägig beruflich qualifiziert gelten: a) StudienwerberInnen, die eine facheinschlägige, mindestens dreijährige mittlere berufsbildende Schule bzw. Fachschule absolviert haben (Anlage A) b) StudienwerberInnen, die einen Lehrabschluss in einem kaufmännischen Lehrberuf oder einem Lehrberuf des Handels vorweisen können (Anlage B) c) StudienwerberInnen, die eine Fachakademie absolviert und in diesem Rahmen nicht bereits die Berufsreifeprüfung abgelegt haben (Anlage C) d) StudienwerberInnen, die den ersten, vier Semester umfassenden, Abschnitt der HTL-Matura für Berufstätige absolviert haben. e) StudienwerberInnen, die die Fachhochschulreife in Deutschland erlangt haben. Für StudienwerberInnen, die sich um Aufnahme in den FH-Studiengang Marketing oder Rechnungswesen/Controlling bewerben und keine Hochschulreife vorweisen können, werden folgende Zusatzprüfungen 1 festgelegt: Deutsch Englisch 1 Mathematik 1 Geographie und Wirtschaftskunde 1 gem. Abschnitt 4, 10 Zugangsvoraussetzungen, Richtlinie Zugangsvoraussetzungen, 5 Abs. 3 des Antrages auf Anerkennung des Fachhochschul-Studienganges Rechnungswesen und Controlling gem. Abschnitt 4, 10 Zugangsvoraussetzungen, Richtlinie Zugangsvoraussetzungen, 5 Abs. 4 des Antrages auf Verlängerung der Anerkennung des Fachhochschul-Studienganges Marketing Seite 1 von 8
2 Geschichte, Sozialkunde und politische Bildung 2. Umsetzungsprocedere am Campus02 Um den o.a. gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, wird folgender Ablauf für die Ablegung der Zusatzprüfungen am Campus02 festgelegt: Interessenten, die sich für ein FH-Studium interessieren und keine Matura bzw. Studienberechtigungsprüfung 2 vorweisen können, erhalten vom Office des betreffenden Studienganges gemeinsam mit den Unterlagen für die Vorbereitung im Selbststudium, die Richtlinie für die Ablegung der Zusatzprüfungen und den Antrag auf Zulassung zu den Zusatzprüfungen. (siehe Beilage) Der Antrag auf Zulassung zu den Zusatzprüfungen ist gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen die die facheinschlägige Vorbildung 3 nachweisen, beim Office des betreffenden Studienganges einzureichen. Nach Überprüfung der eingereichten Unterlagen auf die facheinschlägigen Zugangsvoraussetzungen erhält der Bewerber eine Rückmeldung, ob er überhaupt berechtigt ist, die erforderlichen Zusatzprüfungen abzulegen. Erst danach ist eine schriftliche Anmeldung per zu den Zusatz-prüfungen beim zuständigen Office möglich. 3. Prüfungsanforderungen und -methoden Die Prüfungsanforderungen und methoden für die einzelnen Gegenstände sind im einzelnen wie folgt geregelt. Deutsch 4 Mit dem Aufsatz über ein allgemeines Thema hat der Kandidat nachzuweisen, dass er sich zu einem vorgegebenem Thema in einwandfreier und gewandter Sprache und mit klarem Gedankengang schriftlich zu äußern vermag. Es sind drei Themen zur Wahl zu stellen; dem Kandidaten ist jedenfalls Gelegenheit zu geben, seine Vertrautheit mit den Grundzügen der Geschichte der Republik Österreich, mit den gegenwärtigen Strukturen Österreichs und seiner Stellung in der Welt nachzuweisen. Die Arbeitszeit für jedes Thema beträgt vier Stunden. Englisch 1 5 schriftliche Prüfung Für die Arbeit mit einfachen fachlichen Texten unter Heranziehung des Wörterbuches erforderliche Kenntnis der Formenlehre und Syntax sowie grundlegender Wortschatz. Mathematik 1 5 schriftliche und mündliche Prüfung 2 Studienberechtigungsprüfung für Betriebswirtschaft, Handelswissenschaft, Wirtschaftspädagogik, Angewandte Betriebwirtschaft, Internationale Betriebswirtschaft, Wirtschaftswissenschaften oder Volkswirtschaftslehre 3 z.b. Abschlusszeugnis einer BMS oder Fachschule (lt. Anlage A) oder Lehrabschlussprüfungszeugnis (lt. Anlage B) oder Abschlusszeugnis einer Fachakademie (lt. Anlage C) 4 gem. 4 Abs. (1) Studienberechtigungsgesetz StudBerG, BGBl. Nr.: 292/1985 ST gem. Studienberechtigungsverordnung StudBerVO, BGBl. Nr.: 439/1986 ST0182, Anhang 2 zu 2 Abs. 1 Seite 2 von 8
3 Zahlenmengen, Gleichungen und Ungleichungen, lineare Gleichungs- und Ungleichungssysteme, Vektoren, Matrizen, Determinanten, elementare Funktionen, Grundbegriffe der Differentialrechnung und Integralrechnung, Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik. Geografie und Wirtschaftskunde 2 5 mündliche Prüfung Überblickartige Kenntnis der Landschaften und Staaten der Erde, Länderkunde Europas und der wichtigeren außereuropäischen Länder einschließlich der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturen, im besonderen Österreich; Wirtschaftsräume und Wirtschaftsformen; betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Grundbegriffe; Wirtschaftsorganisationen und wirtschaftliche Zusammenschlüsse. Geschichte 2/Sozialkunde und politische Bildung 5 mündliche Prüfung Grundzüge der allgemeinen Geschichte, wesentliche historische Fakten und Entwicklungen der europäischen Geschichte mit Schwerpunkt auf Österreich unter Berücksichtigung kultur-, wirtschaftsund sozialgeschichtlicher Aspekte. Prüfer Der/die Prüfer werden vom Studiengangsleiter bestellt. 4. Beurteilung und Wiederholung 6 Jede Fachprüfung der Zusatzprüfung ist mit bestanden oder nicht bestanden zu beurteilen. Das Ergebnis einer Prüfung ist dem Kandidaten mitzuteilen und, wenn es negativ ist, zu erläutern. Auf Wunsch ist ihm innerhalb von zwei Monaten auch Einsicht in die korrigierten Prüfungsarbeiten zu gewähren. Eine Fachprüfung oder deren Teil gilt als nicht bestanden, wenn der Kandidat ohne wichtigen Grund die Prüfung vorzeitig abbricht. Als wichtige Gründe gelten Krankheit sowie unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignisse, die der Kandidat nicht verschuldet hat. Nicht bestandene Fachprüfungen der Zusatzprüfungen dürfen zweimal wiederholt werden. 5. Fristen Die Prüfungen in den Gegenständen Deutsch Englisch Mathematik sind vor Ende der Bewerbungsfrist für das Aufnahmeverfahren des jeweiligen Studienganges abzulegen. Die Prüfungen aus 6 gem. Studienberechtigungsgesetz StudBerG, BGBl. Nr. 292/1985 ST0125 Seite 3 von 8
4 Geschichte/Sozialkunde/Politische Bildung und Geografie/Wirtschaftskunde bis spätestens vor Eintritt in das zweite Studienjahr. Die genauen und aktuellen Prüfungstermine sind der Homepage unter zu entnehmen. Diese Richtlinie tritt ab sofort in Kraft. Graz, 30. Mai 2003 FH-Studiengang Marketing FH-Studiengang Rechnungswesen/Controlling Mag. Manfred Scharsinger MMMag. Dr. Axel Kassegger Stand: 30. Mai 2003/Schuster Seite 4 von 8
5 ANLAGE A Mittlere Berufsbildende Schulen bzw. Fachschulen gem. 5 Abs.2 lit. a der Richtlinie über die Zugangsvoraussetzungen für die FH-Studiengänge Marketing und Rechnungswesen/Controlling Handelsschule Handelsschule für Leistungssportler Schihandelsschule Schule für Datenverarbeitungskaufleute Technisch-Gewerbliche Fachschulen Fachschule für wirtschaftliche Berufe Fachschule für Fremdenverkehrsberufe Fachschule für landwirtschaftliche Berufe Seite 5 von 8
6 ANLAGE B Lehrabschlüsse gem. 5 Abs.2 lit. b der Richtlinie über die Zugangsvoraussetzungen für die FH-Studiengänge Marketing und Rechnungswesen/Controlling 294 Bankkaufmann 014 Blumenbinder und händler (Florist) 020 Buchhändler 362 Buchhaltung 022 Bürokaufmann 295 EDV-Kaufmann 375 Einkäufer 341 Einzelhandel Schwerpunkt Allgemeiner EH 342 Einzelhandel Schwerpunkt Fleischhandel 343 Einzelhandel Schwerpunkt Lebensmittelhandel 344 Einzelhandel Schwerpunkt Textilhandel 345 Einzelhandel Schwerpunkt Einrichtungsberatung 346 Einzelhandel Schwerpunkt Baustoffhandel 040 Einzelhandelskaufmann 620 Fitnessbetreuer 348 Fleischverkauf 060 Fotokaufmann 297 Gartencenterkaufmann 081 Großhandelskaufmann 093 Hotel- und Gastgewerbeassistent 298 Immobilienkaufmann 096 Industriekaufmann 324 IT-Kaufmann 304 Kanzleiassistent Notariat 305 Kanzleiassistent Rechtsanwaltskanzlei 368 Lagerlogistik 307 Medienfachmann Mediendesign 308 Medienfachmann Medientechnik 142 Musikalienhändler 376 Personaldienstleistungsassistent 257 Pharmazeutisch kaufmännischer Assistent 162 Reisebüroassistent 180 Speditionskaufmann 251 Versicherungskaufmann 293 Verwaltungsassistent 213 Waffen- und Munitionshändler Seite 6 von 8
7 ANLAGE C Fachakademien gem. 5 Abs.2 lit. c der Richtlinie über die Zugangsvoraussetzungen für die FH-Studiengänge Marketing und Rechnungswesen/Controlling Marketing Rechnungswesen und Controlling Handel Tourismus Angewandte Informatik Seite 7 von 8
8 An den FH-Studiengang Antrag auf Zulassung zu den Zusatzprüfungen (gemäß Studienberechtigungsgesetz, BGBl. Nr. 292/1985) Familienname (in Blockschrift) Vorname(n) Adresse Telefonnummer Geburtsdatum Staatsbürgerschaft Ich beantrage die Zulassung zu den Zusatzprüfungen für folgenden Studiengang: Studiengang Die eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für die angestrebte Studienrichtung wurde erworben durch: (Datum) (Unterschrift) Seite 8 von 8
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