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- Reinhardt Schräder
- vor 8 Jahren
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2 Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. 1 Aktuelle Risikoanalyse So rechnet das Finanzamt heute Erleichterung der Unternehmensnachfolge Abschmelzungsmodell Berechnungsbeispiele Bundesverfassungsgericht fordert Konsequenzen Findex Schnellübersicht
3 Aktuelle Risikoanalyse 1 Kritisch prüfen richtig handeln Last-Minute-Gestaltungen clever vorbereiten Diese Bewertungen werden sich ändern...11 Niedrige Werte ausnutzen Zeitplan und Rückwirkung...19
4 So rechnet das Finanzamt heute 2 Steuern bei Schenkung oder Erbfall...22 Wesen der Erbschaftsteuer...22 Steuerpflichtige Vorgänge Persönliche Steuerpflicht...24 Übersicht zur Ermittlung der Steuer...24 Steuerklassen...26 Freibeträge alle zehn Jahre neu nutzen. 26 Steuersätze...27 Härteausgleich bei der Steuerberechnung Gelegenheitsgeschenke sind steuerfrei Strategie: Günstige Wertansätze noch in 2007 ausnutzen...31
5 Erleichterung der Unternehmensnachfolge 3 Abschmelzungsmodell Risiken durch die Hintertür?...34 Umfang des begünstigten Vermögens...37 Land- und Forstwirtschaft Gewerbebetrieb und Personengesellschaften...47 Nutzungsüberlastung an Dritte kann schädlich sein Anteile an Kapitalgesellschaften Beteiligungen an Personengesellschaften...62
6 Abschmelzungsmodell 4 Zinslose Stundung der Steuer durchsetzen...64 Risikopotenzial Fortführungsklausel...68 Risiko Behaltensregelung Überwachungs- und Meldepflichten des Erwerbers...80 Rettungsanker: Rückforderungsrechte vereinbaren...81 Nutzen Sie die neue Freigrenze Wegfall des Freibetrags und Bewertungsabschlags...86
7 Berechungsbeispiele 5 Berechnungsbeispiele zur ersten Orientierung Beispiel 1: Erbschaft Gewerbebetrieb und anderes Vermögen...90 Beispiel 2: Erbschaft Gewerbebetrieb.. 91 Beispiel 3: Produktionsbetrieb Beispiel 4: Gewerbebetrieb mit vermieteten Immobilien...96
8 Bundesverfassungsgericht fordert Konsequenzen 6 Gemeiner Wert und Verschonungsregelungen Bedeutung des Koalitionsvertrags vom Konzepte neuer Bewertungsverfahren...104
9 So rechnet das Finanzamt heute Steuern bei Schenkung oder Erbfall Das Finanzamt besteuert den Generationenwechsel. Es ist eine Tatsache, dass jeder Mensch irgendwann sein Vermögen an die nachfolgende Generation abgeben muss. Der Steuerzahler hat dabei die Wahl, das Vermögen zu Lebzeiten abzugeben oder mit diesem Schritt bis zum Erbfall zu warten. Das Finanzamt wird jedoch auf das Vermögen in jedem Fall zugreifen wollen. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, den Zugriff durch den Fiskus durch gezielte Schenkungen zu vermeiden. Sie nutzen dabei die Vielzahl der vorgesehenen Freibetragsregelungen und Freistellungsmöglichkeiten aus, die Ihnen der Gesetzgeber zugesteht. Versäumen Sie diese Angebote, ist es kein Wunder, wenn Sie voll zur Kasse gebeten werden. In den meisten Fällen ist dies vermeidbar. Richten Sie Ihr Hauptaugenmerk daher auf die Vorgänge, die Sie vorher regeln können. Egal, ob Sie Ihr Vermögen verschenken oder vererben, das Finanzamt bemisst die Steuer immer nach der sogenannten Bereicherung des Erwerbers. Es kommt also nicht darauf an, was der Schenker oder Erblasser besitzt. Vielmehr ist immer nur das maßgebend, was beim Erwerber ankommt. Mit den Steuervorteilen bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer können Sie genau kalkulieren, wenn Sie die wichtigsten Berechnungsfaktoren kennen. Das sind die Steuersätze, Steuerklassen und Freibeträge. Nutzen Sie für Ihre persönliche Kalkulation die nachstehenden Übersichten. Wesen der Erbschaftsteuer Die Erbschaftsteuer wird auf unentgeltlich erworbenes Vermögen erhoben. Der Vermögenserwerb kann auf Erbfall, auf Schenkung oder auf einer sogenannten Zweckzuwendung beruhen. Außerdem wird in periodischen Abständen das Vermögen von Familienstiftungen und Familienvereinen versteuert. Damit das Finanzamt erfolgreich Steuern verlangen kann, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss ein steuerpflichtiger Vorgang vorliegen. Es muss die persönliche Steuerpflicht erfüllt sein. 22
10 Steuerpflichtige Vorgänge Orientieren Sie sich an den nachstehenden Regeln, wann die Voraussetzungen erfüllt sind. Nur so können Sie sich auf die Steuerbelastung einstellen und was wesentlich sinnvoller ist darum kümmern, wie Sie diese Belastung vermeiden können. Wichtig: Die Erbschaft-/Schenkungsteuer besteuert die sogenannte Bereicherung des Erwerbers. Steuerpflichtige Vorgänge Zu den steuerpflichtigen Vorgängen, die der Erbschaft-/Schenkungsteuer unterliegen, gehören insbesondere: Erwerb von Todes wegen Schenkung unter Lebenden Zweckzuwendungen Steuerpflichtiger Vorgang Erwerb von Todes wegen Schenkung Zweckzuwendung Definition Übergang von Vermögen einer natürlichen Person infolge des Todes dieser Person auf eine andere Person. Hinsichtlich des Zeitpunktes des Todes gelten die bürgerlich-rechtlichen Regelungen. Jede Bereicherung, die jemand auf Kosten eines anderen erhält und auch nach dessen Willen erhalten soll. Der Begriff Schenkung ist mithin weiter gefasst als der bürgerlich-rechtliche Begriff. Zuwendungen für einen bestimmten Zweck; sie sind häufig von der Erbschaft-/Schenkungsteuer befreit. 23
11 So rechnet das Finanzamt heute Daneben wird auch das Vermögen von Stiftungen besteuert. Bei diesen Gestaltungen kommen Sie nicht an einem Gespräch mit einem Steuerberater vorbei. Persönliche Steuerpflicht Steuerpflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen, auch die Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die unbeschränkte Steuerpflicht Die unbeschränkte Steuerpflicht tritt ein, wenn entweder der Erblasser/Schenker oder der Erwerber seinen Wohnsitz im Besteuerungszeitpunkt im Inland hat. Die beschränkte Steuerpflicht Beispiel: Ein Schweizer vererbt seiner in Hamburg lebenden Tochter ein Grundstück in Düsseldorf. Die Tochter ist unbeschränkt steuerpflichtig. Das Grundstück ist grundsätzlich der Erbschaftsteuer zu unterwerfen. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz sieht für Erbschaften zwar grundsätzlich ein Besteuerungsrecht zugunsten des Wohnsitzstaates des Erblassers, also der Schweiz, vor. Daneben kann allerdings von den Erben auch noch die deutsche Erbschaftsteuer erhoben werden. Dabei ist jedoch die schweizerische Erbschaftsteuer anzurechnen. Übersicht zur Ermittlung der Steuer Die Berechnung der Schenkungsteuer oder der Erbschaftsteuer erfolgt nach einem relativ festen Schema. Gezahlt wird die Steuer von der Bemessungsgrundlage. Das ist der sogenannte steuerpflichtige Erwerb. Orientieren Sie sich an dem folgenden Schema: 24
12 Übersicht zur Ermittlung der Steuer Mit diesem Schema berechnen Sie die aktuelle Steuer Land- und forstwirtschaftliches Vermögen Betriebsvermögen von Gewerbebetrieben oder aus Beteiligungen an einer Personengesellschaft Anteile an Kapitalgesellschaften wie z. B. Anteile an einer GmbH Zwischensumme Freibetrag für begünstigtes Vermögen Zwischensumme Bewertungsabschlag für begünstigtes Vermögen von 35 % Begünstigtes Vermögen Grundvermögen Übriges Vermögen wie beispielsweise Wertpapiere, Bankguthaben, Bargeld Steuerklasse I: Hausrat, Kleidung Summe Erbfallschulden Bereicherung Freibetrag Summe Übrige bewegliche Wirtschaftsgüter wie beispielsweise Schmuck, PKW, PC Freibetrag Steuerklasse II oder III: Hausrat, Kleidung, bewegliche Wirtschaftsgüter Freibetrag Summe Vermögensanfall Erblasserschulden Übrige Nachlassverbindlichkeiten Summe Nachlassverbindlichkeiten, mindestens Pauschbetrag Steuerfreier Zugewinnausgleich Persönlicher Freibetrag Besonderer Versorgungsfreibetrag Steuerpflichtiger Erwerb, abgerundet auf volle
13 So rechnet das Finanzamt heute Steuerklassen Wie viel Erbschaft-/Schenkungsteuer jeweils anfällt, hängt ganz wesentlich von der Steuerklasse ab. Denn der persönliche Freibetrag, den Sie vom unentgeltlichen Erwerb abziehen können, richtet sich nach Ihrer Steuerklasse. Außerdem müssen Sie auf den steuerpflichtigen Erwerb unterschiedlich hohe Steuersätze anwenden, die sich ebenfalls nach der Steuerklasse richten. Nutzen Sie die nachstehende Übersicht, um zu entscheiden, in welcher Steuerklasse der Erwerb besteuert wird. Es gibt drei Steuerklassen: Steuerklasse I 1. Ehegatte 2. Kinder und Stiefkinder 3. Abkömmlinge der in Nummer 2 genannten Kinder und Stiefkinder 4. Eltern und Großeltern bei Erwerben von Todes wegen Steuerklasse II 1. Eltern und Großeltern, soweit sie nicht zur Steuerklasse I gehören 2. Geschwister 3. Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern 4. Stiefeltern 5. Schwiegerkinder 6. Schwiegereltern 7. geschiedene Ehegatten Steuerklasse III Alle übrigen Erwerber Freibeträge alle zehn Jahre neu nutzen Ziehen Sie zur Berechnung der Erbschaft-/Schenkungsteuer je nach Steuerklasse und Verwandtschaftsverhältnis den persön- 26
14 Findex Abgrenzung produktives/nicht produktives Vermögen 37 Abschmelzungsmodell 34, 37 Aktien, börsennotierte 15 Antrag, rückwirkender 17 Antragsrecht 20 Anzeigepflicht 68 Arbeitnehmer 70 Anzahl 71 Arbeitsplätze 45 Aufgabe des Gewerbebetriebs 78 Auftragsvolumen 70 Begünstigungen, bisherige 37 Behaltensregelung 77 Berechnungsbeispiele 88 Beschenkter 73 Beteiligung, unmittelbare 54, 59 Beteiligungsquote 61 Betriebsaufspaltung 52 Betriebsfortführung 34 Betriebsgrundlage 79 Betriebsgrundstück 50 Betriebsprüfung 81 Betriebsvermögen 54 Zusammensetzung 70 Betriebswohnungen 47 Bewertung von Immobilien 104 Bewertungsabschlag 77, 86 Bewertungsverfahren 104 Bundesfinanzministerium 19 Bundesrat 19 Bundesverfassungsgericht 10 Campingplatz 51 Charterboote 51 Checkliste zur Risikoeinschätzung 8 Chefbüro 57 Dokumentations- und Informationssystem 19 Dummensteuer 35 Durchgriff bei Beteiligungen 54 Ehegatte 26 Ehegatten, geschiedene 26 Eigentumswohnungen 106 Einfamilienhäuser 106 Einzelhändler 50 Eltern 26 Erbschaftsteuerfonds 36 Erleichterung der Unternehmensnachfolge 34 Erlöschenszeitpunkt 69 Ertragswertverfahren 106, 107 Erwerb, steuerpflichtiger 24 Europäische Union 48, 61 Europäischer Wirtschaftsraum 48, 61 Familienzweig 61 Feststellungsfrist 81 Flächentausch 47 Flugzeuge 51 Forderungen 55 Forstwirtschaft 45, 110 Fortführungsklausel 68 Freibetrag 26, 77, 86 Freibetragsregelungen 22 Freigrenze 84 Gegenstände, bewegliche 32 Geldbestände 55 Gelegenheitsgeschenke 29 Gesamtschuldner, Risiko 73 Geschäftsführung 61 Geschwister 26 Gestaltungsmöglichkeiten 17, 82, 88 Gestaltungsphase 18 Gewerbebetrieb 47, 90, 91, 96 GmbH & Co. KG 35, 48 Goldschmiede 58 Großeltern 26 Grundbesitzwert 12 Grundstückssachverständiger 104 Grundstücke gemischt genutzte 107 Geschäftsgrundstücke 107 Mietwohngrundstücke 107 Gutachten eines Sachverständigen 105
15 Findex Haftung 18, 52 Härteausgleich 28 Hausrat 32 Hotel 51 Immobilienbewertung 104 Insolvenz 74, 78 Kapitalgesellschaft 54, 59 Kaufpreis 105 Kinder 26 Koalitionsvertrag 19, 102 Kundenforderungen 56 Kunsthändler 57 Landwirtschaft 45, 110 Last-Minute-Gestaltungen 9 Leerstand 50 Leitfaden zur Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften 109 Liquiditätsvorteil 45 Meldepflicht 80 Mindestbeteiligung 54 Mindestbeteiligungsgrenze 62 Missbrauchsbekämpfung 34 Normalherstellungskosten Notartermin 18 Nutzungsüberlassung an Dritte 49 Parlamentsmaterialien 19 Perlenhändler 58 Personengesellschaften 47, 52, 62 Plenarprotokolle 19 Produktionsbetrieb 92 Quasi-Freibetrag 36 Risiken 18 Risikokalkulation 89 Risikopotenzial 68, 77 Rückforderungsrecht 74, 75, 81 Rückwirkung 19 Sachwertverfahren 106, 107 Saldo, positiver 58 Schema 24 Schwiegereltern 26 Schwiegerkinder 26 Sonderbetriebsvermögen 52 Steueranmeldung 80 Steuerberater 18 Steuerberechnung 80 Steuerklassen 26 Steuernachzahlung 78 Steuerpflicht, persönliche 22, 24 Steuersätze 27 Steuerverschärfungen 11, 54 Stiefeltern 26 Stiefkinder 26 Stimmrechtsausübung 61 Stimmrechtsbündelung 61 Stundung 64 Stuttgarter Verfahren 101 Substanzwert des betrieblichen Vermögens 109 Teileigentum 106 Überwachungspflicht 80 Umsatz 70 Umsatzrückgänge 72 Unternehmensbewertung 109 Vergleichswertverfahren 106 Vergünstigungen 86 Verjährungsfrist 81 Verkehrswert 11 Vermietung 49 Vermögen begünstigtes 37 land- und forstwirtschaftliches 110 Vermögensgegenstände 57 Vermögensumschichtung 15 Verpachtung 49 Verschonungsregelungen 10, 38, 101 Verzinsung 80 Vorgang, steuerpflichtiger 22, 23 Vorsichtsprinzip 89 Wegfall von Aufträgen 72 Werte für Anteile an Kapitalgesellschaften 14 für Beteiligungen an Personengesellschaften 13 für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft 14 für Gewerbebetriebe 13 für Immobilien 11 gemeiner 11, 100 niedrige 16 Wertermittlungs-Richtlinien 104 Wertermittlungsverordnung 104 Wertpapiere 55 Wohnsitz im Außenbereich 110 Zeitplan 19 Zweifamilienhäuser
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