BauPVO Auswirkung auf die Normen

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1 BauPVO Auswirkung auf die Normen Dipl.-Ing. H.-J. Ritter Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.v Köln Tel.: 0221/ , Fa: 0221/ Einleitung Grundlage für die Erarbeitung der europäischen Normen für Gesteinskörnungen und deren nationaler Umsetzung war seinerzeit die EU-Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) [1]. Die Bauproduktenrichtlinie musste in den einzelnen Ländern durch entsprechende Gesetze umgesetzt werden, um Ihre Rechtmäßigkeit zu erhalten. Dies geschah 1992 in Deutschland durch das Bauproduktengesetz BauPG [2]. Im März 2011 wurde die EU-Bauproduktenverordnung (305/2011/EU) [3] erlassen. Die Bauproduktenverordnung (BauPVO) ersetzt somit die Bauproduktenrichtlinie. Die BauPVO hat noch keine Auswirkungen auf die überarbeiteten europäischen Normen für die Gesteinskörnungen, da deren Bearbeitung vor der Veröffentlichung der BauPVO begonnen wurde. Nachfolgend werden deshalb die in Kürze erscheinenden überarbeiteten europäischen Normen, ihre Auswirkungen auf das deutsche Regelwerk für Gesteinskörnungen und aktuelle Änderungen dieses Regelwerkes vorgestellt. 2. Die überarbeiteten europäischen Normen Die EN Ungebundene Gemische [4] war im Gegensatz zu den europäischen Normen für die Gesteinskörnungen nicht mandatiert. Sie wurde 2004 in Deutschland durch die TL SoB-StB [5] und die TL G SoB-StB [6] umgesetzt. Beim Nachweis der Konformität der Gesteinskörnungen auf Basis der europäischen Normen und der ungebundenen Gemische musste ein Produzent für die beiden unterschiedlichen Produkte auch unterschiedliche Konformitätsnachweisverfahren durchführen. Die EN wird in CEN/TC227 Straßenbaustoffe bearbeitet. Für einige Produktgruppen innerhalb des TC227 liegt das Mandat M/124 Produkte für den Straßenbau [7] vor. Für die ungebundenen Gemische ist eine Ergänzung dieses Mandates vorgesehen. Mit dem Inkrafttreten dieser Mandatsergänzung gilt für die ungebundenen Gemische der gleiche Leistungsnachweis wie bei Gesteinskörnungen, nämlich das Konformitätsverfahren 2+. Da somit das Konformitätsverfahren auf europäischer Ebene festgelegt ist, verliert die TL G SoB-StB ihre Daseinsberechtigung und wird aus dem deutschen Regelwerk entfernt werden müssen. Die europäischen Normen für Gesteinskörnungen sind in den letzten Jahren überarbeitet worden. Zu Beginn dieser Überarbeitung wurde von Deutschland der Vorschlag gemacht eine Norm für die Gesteinskörnungen - mit Ausnahme Gleisschotter, Wasserbausteine und Leichte Gesteinskörnungen - zu erarbeiten. Dem konnten sich leider die europäischen Partner nicht anschließen. Somit haben die für den Straßenbau relevanten europäischen Normen für die Gesteinskörnungen EN [8], EN [9] und EN [10] den gleichen Inhalt und den gleichen Aufbau erhalten. In der Überarbeitung wurden die Anforderungen an die Eigenschaften der Gesteinskörnungen gegenüber den Vorgängerversionen unverändert übernommen. Die Anforderungen an das System der werkseigenen Produktionskontrolle, die bisher in allen Produktnormen als normative Anhänge enthalten und mehr oder weniger gleich waren, sind aus diesen Normen entfernt und zusammengefasst in eine separate Norm, die FprEN [11], überführt worden. Die FprEN enthält neben den Festlegungen bezüglich der Erstprüfungen auch die bisherigen Formulierungen zur werkseigenen Produktionskontrolle. Die in den 10a_Ritter_Kurzfassung 1/5

2 einzelnen Produktnormen enthaltenen Tabellen der Mindestprüfhäufigkeiten wurden zu einer Tabelle zusammengefasst, so dass, bezogen auf die jeweiligen Produktnormen, die Prüfhäufigkeit der Gesteinseigenschaften zusammenfassend dargestellt ist. Die in den Vorgängerversionen der EN 12620, EN und EN enthaltenen unterschiedlichen Grenzen zwischen feinen und groben Gesteinskörnungen wurden auf 4 mm vereinheitlicht. Die Bearbeitung der Produktnormen für die Gesteinskörnungen wurde wesentlich durch die Diskussion zu den Festlegungen zu den gefährlichen Inhaltsstoffen bestimmt. Da das für die Prüfverfahren zuständige CEN/TC351 Bauprodukte - Bewertung der Freisetzung von gefährlichen Substanzen mit der Entwicklung von anwendbaren Prüfverfahren hinterherhinkt, wurden in den europäischen Normen für die Gesteinskörnungen keine Anforderungen an gefährliche Stoffe festgelegt. Es gelten somit nach wie vor die Anforderungen am Ort der Verwendung der jeweiligen Gesteinskörnung. Die Produktnormen enthalten bei den einzelnen Eigenschaften der Gesteinskörnungen alle die gleichen Tabellen. In diesen Tabellen sind alle möglichen Kategorien der jeweiligen Gesteinseigenschaft aufgeführt. Die für bestimmte Anwendungsbereiche der Gesteinskörnungen, z. B. EN 13043, nicht zu verwendenden Kategorien sind in diesen Tabellen grau unterlegt (s. Bild 1). Kornformkennzahl Kategorie SI 15 SI SI SI SI SI SI SI SI 55 > 55 SI angegeben keine Anforderungen SI NR Bild 1: Kategorien für die Höchstwerte der Kornformkennzahl in EN Der Abschnitt Dauerhaftigkeit in den europäischen Normen wurde neu geordnet. Der bisher dem Frost-Widerstand zugeordnete Widerstand gegen Magnesiumsulfat-Beanspruchung, wurde als eigene Eigenschaft festgelegt. Der Bereich der Frostbeanspruchung besteht aus der Wasseraufnahme als Vorversuch für den Widerstand gegen Frost, den Widerstand gegen Frostbeanspruchung und neu, dem Widerstand gegen Frost-Tausalz-Beanspruchung (s. Bild 2). 7 Dauerhaftigkeit 7.1 Allgemein 7.2 Magnesium-Sulfat-Beständigkeit von groben Gesteinskörnung EN Frostbeanspruchung Wasseraufnahme als Vorversuch für den Widerstand gegen Frost EN Widerstand gegen Frostbeanspruchung EN Widerstand gegen Frost-Tausalzbeanspruchung EN Sonnenbrand von Basalt EN EN Widerstand gegen Hitzebeanspruchung EN Bild 2: EN 13043, neu geordnete Eigenschaft Dauerhaftigkeit 10a_Ritter_Kurzfassung 2/5

3 In der EN wurden die Anforderungen an den Füller ergänzt. Gab es bisher nur Anforderungen an den Calcium-Carbonatgehalt von Kalksteinfüller, so wird es zukünftig Kategorien für den Carbonatgehalt von Füller und Kategorien für den Calcium-Carbonatgehalt von Kalksteinfüller geben. Die bisherige Kategoriebezeichnung für den Calcium-Carbonatgehalt von Kalksteinfüller (CC xx ) wird zukünftig durch die Kategoriebezeichnung (CC lxx ) ersetzt. 3. Änderungen in der TL Gestein-StB Nach Diskussion mit der Arbeitsgruppe 7 Asphaltbauweisen wurde für die TL Gestein-StB 04, Fassung 2007 [12] bei den Begriffsbestimmungen im Abschnitt Gesteinskörnungen die folgende Ergänzung erarbeitet:..feine Gesteinskörnungen, die durch Brechen aus Kies oder Festgestein entstehen, werden als Brechsand bezeichnet... Diese Ergänzung war notwendig, da im Asphalt der Begriff des Brechsandes noch geläufig ist, die europäische Normen der Gesteinskörnungen aber diese aufbereitungsspezifische Produkteigenschaft nicht kennt. Bei der Erstellung der TL Gestein-StB 04 lagen für den Anhang A Rohdichte und Widerstand gegen Zertrümmerung für den Los Angeles-Koeffizient an Schotter nur geringe Datenmengen vor. In der Zwischenzeit konnte diese Datenmenge erhöht werden, woraufhin der Anhang A überarbeitet wurde. Er enthält nun beim Widerstand gegen Zertrümmerung keine Kategorien mehr, sondern nur noch Maximalwerte für die einzelnen Gesteine. Mit der Einführung der DIN EN [13] und der damit verbundenen Veränderung des Prüfverfahrens zum Nachweis der stofflichen Zusammensetzung von RC-Baustoffen, musste die im Anhang B der TL Gestein-StB enthaltene Tabelle B1 Anforderungen an die stoffliche Zusammensetzung von RC-Baustoffen überarbeitet und den Festlegungen des europäischen Prüfverfahrens angepasst werden. Die ZTV BEA [14] enthält in ihrem Anhang A die Eigenschaften und geforderten Gesteinskörnungen für die verschiedenen Bauweisen. Für alle anderen Anwendungsbereiche der Gesteinskörnungen - z. B. Asphalt, Beton - sind in der TL Gestein-StB entsprechende gleich-artige Anhänge vorhanden, so dass die Zusammenhänge zwischen der TL Gestein-StB und den jeweiligen Anwendungsbereichen ersichtlich ist. Dies existierte für den Anhang A der ZTV BEA nicht. In die TL Gestein-StB ist ein neuer Anhang F1 Anwendungsbereich Bauverfahren Anspritzen und Abstreuen, sowie UB, DSK und DSH-V integriert worden, der dem Anhang A der ZTV BEA entspricht. Die vorgenannten Änderungen der TL Gestein-StB werden durch ein allgemeines Rundschreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) eingeführt. Im Januar dieses Jahres ist mit der Überarbeitung der TL Gestein-StB auf der Grundlage der vorliegenden europäischen Normen EN 12620, EN 13043, EN und FprEN begonnen worden. Dies wird zur TL Gestein-StB 2013 führen, die rechtzeitig vor dem Gültigkeitstermin der Bauproduktenverordnung vorliegen wird. 4. Ergänzungen und Änderungen der TP Gestein-StB Die TP Gestein-StB [15] als Sammlung der Präzisierungen zu den europäischen Prüfnormen und alter national bewährter Prüfverfahren gliederte sich bisher in sieben Rubriken. Neu hinzugekommen ist nun die achte Rubrik Schichten ohne Bindemittel. Bei den Prüfvorschriften, bei denen im Rahmen der Durchführung der Prüfung ein Bezugsbitumen zum Einsatz kommt, wurden die verschiedenen Bezugsquellen vereinheitlicht, so dass zukünftig das jeweilige Bezugsbitumen über die Arbeitsgemeinschaft der Bitumenindustrie e.v. bezogen werden kann. Wie schon unter Punkt 3 erläutert, war die Überarbeitung des Anhangs B der TL Gestein-StB notwendig, weil die entsprechende europäische Prüfvorschrift DIN EN veröffentlicht wurde. Die DIN EN wurde durch den TP Gesteinteil Stoffliche Kennzeichnung von 10a_Ritter_Kurzfassung 3/5

4 groben rezyklierten Gesteinskörnungen präzisiert und ergänzt. Der frühere Teil wurde durch den jetzt neu erschienenen ersetzt. Neu in der TP Gestein ist - ebenfalls in der Rubrik Widerstand gegen Verwitterung - der Teil Bestimmung der Anzahl von Oberflächenkornausbrüchen aus einer Asphaltfahrbahnbefestigung - Auszählverfahren. Dieser TP Gestein Teil stellt eine Erweiterung und Präzisierung des entsprechenden Teils der DIN [16] dar. Das Verfahren dient zur zahlenmäßigen Ermittlung des Substanzverlustes durch verwitterungsunbeständige Körner mit D > 5 mm aus der Oberfläche einer Asphaltdeckschicht. Es kann zur Bewertung des aktuellen Zustandes, oder bei zeitlich versetzter Anwendung als Methode zur Beurteilung der langfristigen Veränderungen angewendet werden. Dieses Prüfverfahren ist letztlich ein Prüfverfahren für den Asphalt und soll zu einem späteren Zeitpunkt in die TP Asphalt [17] übernommen werden. Vollkommen neu in der TP Gestein ist die Rubrik 8 Schichten ohne Bindemittel (Bild 3). Diese Rubrik wurde unterteilt in die Bereiche Verdichtung, Tragfähigkeit und Wasserdurchlässigkeit. Hiermit wurden erstmalig in der langen Zeit seit der ersten Erarbeitung der TP Min-StB bis zur jetzigen TP Gestein-StB spezielle Prüfverfahren für Baustoffgemische für Schichten ohne Bindemittel und für eingebaute Schichten ohne Bindemittel beschrieben und in einer eigenen Rubrik der TP Gestein dargestellt. 8 Schichten ohne Bindemittel 8.1 Verdichtung Bestimmung der Proctordichte DIN EN Tragfähigkeit Dynamischer Plattendruckversuch mit dem Mittelschweren Fallgewichtsgerät 8.3 Wasserdurchlässigkeit Bestimmung des Infiltrationsbeiwertes (Laborverfahren) Bestimmung des Infiltrationsbeiwertes (Insitu-Verfahren) Bild 3: TP Gestein-StB, Rubrik 8, Gliederung Die Bestimmung der Proctordichte war bisher als Teil veröffentlicht. Mit der Einordnung in die Rubrik Schichten ohne Bindemittel wurde eine Präzisierung der DIN EN in der Art vorgenommen, dass bei Baustoffgemischen und Böden, die durch die Schlagwirkung des Fallgewichtes seitlich nach oben ausweichen, die Stahlplatte auf jede der zu verdichtenden Schichten gelegt werden soll. Neu in der TP Gestein-StB ist der Teil Dynamischer Plattendruckversuch mit dem Mittelschweren Fallgewichtsgerät. Es eignet sich zur Prüfung der Tragfähigkeit von Schichten ohne Bindemittel nach den ZTV SoB-StB mit einem Größtkorn bis 63 mm. Der Versuch kann im Regelfall zur Ermittlung des dynamischen Verformungsmoduls E vd,m im Bereich von 30 MN/m² bis 150 MN/m² angewendet werden. Die Versuchsdurchführung benötigt nur einen geringen Zeitaufwand. Dadurch ist eine schnelle Beurteilung der Gleichmäßigkeit eines Prüfloses möglich. Schon in den Technischen Vorschriften und Richtlinien für die Ausführung von Tragschichten im Straßenbau, Ausgabe 1972 (TVT 72), war die Anforderung formuliert, dass Tragschichten im verdichteten Zustand ausreichend wasserdurchlässig sein müssen. Dieses ausreichend lässt sich nun mit den in der TP Gestein-StB, Teil und 8.3.2, mit dem Standrohrinfiltrometer mit Werten beschreiben. Das Laborverfahren liefert mit dem 250 mm Proctortopf reproduzierbare Werte. Das insitu-verfahren funktioniert, wie die Praxis zeigte, bei optimalen Randbedingungen wie das Laborverfahren. Beide Verfahren wurden in die TP Gestein-StB aufgenommen, um Erfahrungen in der Praxis zu sammeln. Hierbei geht es nicht vorrangig darum Grenzwerte festzulegen, sondern zu ermitteln, welche Leistungsfähigkeit Schichten ohne Bindemittel unter realen Einbaubedingungen im Hinblick auf die Wasserdurchlässigkeit überhaupt haben. Zum jetzigen 10a_Ritter_Kurzfassung 4/5

5 Zeitpunkt ist nicht geplant, die beiden Verfahren mit der TL SoB-StB oder der ZTV SoB-StB zu verknüpfen und Anforderungen zu formulieren. 5. Zusammenfassung Das Regelwerk der Gesteinskörnungen für den Straßenbau unterliegt auf Grund der Einflüsse aus der europäischen Gesetzgebung (Bauproduktenverordnung) der europäischen Normung (Überarbeitung der Produktnormen), den praxisorientierten Veränderungen in der TL Gestein-StB und den Präzisierungen der europäischen Normen sowie der Aufnahme neuer Prüfverfahren in der TP Gestein einer ständigen Veränderung. Die Ergänzungen zur TP Gestein sind mit der Lieferung Februar 2012 den Anwendern zur Verfügung gestellt worden. Die kurzfristigen Änderungen in der TL Gestein-StB werden mit einem ARS des BMVBS veröffentlicht. Die generelle Überarbeitung der TL Gestein-StB auf der Grundlage der neuen europäischen Produktnormen wird mit dem Erscheinen der TL Gestein-StB 2013 rechtzeitig vor dem endgültigen Inkrafttreten der Bauproduktenverordnung am erfolgen. Damit ist das deutsche Regelwerk für die Gesteinskörnungen im Straßenbau in Übereinstimmung mit den europäischen Regelungen. 6. Literatur [ 1 ] Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über Bauprodukte (Änderung ) [ 2 ] Gesetz über das Inverkehrbringen von und den freien Warenverkehr mit Bauprodukten zur Umsetzung der Richtlinie (BPR) vom (Fassung vom ) [ 3 ] Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates [ 4 ] EN Ungebundene Gemische Anforderungen: [ 5 ] Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau (TL SoB-StB 04) [ 6 ] Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau Teil: Güteüberwachung (TL G SoB-StB 04) [ 7 ] Mandat M/124 Straßenbauprodukte [ 8 ] EN Gesteinkörnungen für Beton: [ 9 ] EN Gesteinskörnungen für Asphalt und Oberflächenbehandlungen für Straßen, Flugplätze und andere Verkehrsflächen: [ 10 ] EN Gesteinskörnungen für ungebundene und hydraulisch gebundene Gemische für den Ingenieur- und Straßenbau: [ 11 ] FprEN Bewertung der Konformität von Gesteinskörnungen: [ 12 ] Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau (TL Gestein-StB 07) [ 13 ] DIN EN Prüfverfahren für geometrische Eigenschaften von Gesteinskörnungen Teil 11: Einteilung der Bestandteile in grober rezyklierter Gesteinskörnung: [ 14 ] Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsbefestigungen Asphaltbauweisen (ZTV BEA-StB 11) [ 15 ] Technische Prüfvorschriften für Gesteinskörnungen im Straßenbau (TP Gestein-StB) [ 16 ] DIN Prüfung von Gesteinskörnungen Untersuchungsverfahren zur Beurteilung der Verwitterungsbeständigkeit: [ 17 ] Technische Prüfvorschriften für Asphalt (TP Asphalt-StB) [ 18 ] Zusätzliche Technische Vertragbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau (ZTV SoB-StB 07) 10a_Ritter_Kurzfassung 5/5

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