Sachlicher Teilplan Windenergie. Bürgerinformation
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- Hetty Brodbeck
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1 Sachlicher Teilplan Windenergie Bürgerinformation
2 Ziele der Landesregierung Stärkung regenerativer Energieerzeugung Windenergie Photovoltaik Wasserkraft Biomasse Geothermie Steigerung des Anteils Windenergie auf 10% des Strombedarfs bis 2020 dies entspricht 100 bis 120 Anlagen pro Jahr 2
3 Rechtsgrundlagen Landesplanungsgesetz Baden Württemberg Bisherige Regelung: Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen auf der Ebene der Regionalplanung Konsequenz: Windenergieanlagen nur innerhalb der Vorranggebiete zulässig Neue Regelung: Aufhebung der Regionalpläne hinsichtlich der Vorranggebiete für Windenergieanlagen Konsequenz: Windenergieanlagen sind als privilegierte Vorhaben im Außenbereich zulässig. Eine planerische Steuerung ist damit nicht mehr möglich. Steuerung durch die Kommune Kommunen haben nach dem Baugesetzbuch die Möglichkeit auf der Ebene der Flächennutzungsplanung einen sachlichen Teilplan Windenergie zu erstellen. Dabei werden für das Gebiet der Kommune räumliche Bereiche ausgewiesen, in denen Windenergieanlagen zulässig sind. Gleichzeitig können Windenergieanlagen in allen anderen Bereichen ausgeschlossen werden. 3
4 Ziele der Planung Erstellung eines Konzeptes zur planerischen Steuerung von Windenergieanlagen für das Gebiet der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal Forst Hambrücken Karlsdorf-Neuthard Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen Konzentration der Anlagen auf wenige Bereiche Ausweisung von großen, zusammenhängenden Flächen für mehrere Windenergieanlagen; Minimierung der Auswirkungen von Windenergieanlagen Interessensausgleich konkurrierender Belange Gestaltungsspielraum aufgrund kommunaler Planungshoheit Ausweisung von Flächen mit ausreichendem Windpotential Wirtschaftlichkeit von Bau und Betrieb der Anlagen Definition für welche Anlagen die Planung gilt Ausschluss von Windenergieanlagen in den anderen Bereichen 4
5 Methodik 1. Arbeitsschritt Ausschlussbereiche Ermittlung von Bereichen, in denen aufgrund von gesetzlichen oder sonstigen öffentlich rechtlichen Regelungen oder Vorschriften Windenergieanlagen nicht zugelassen werden können Abstände von Siedlungsflächen Abstände zu Infrastrukturanlagen Abstände zu naturschutzrechtlich geschützten Gebieten Windpotential Ermittlung von Bereichen, in denen ein ausreichendes Windpotential vorhanden ist Grundlage ist der Windatlas des Landes Baden-Württemberg Ermittlung von Prüfflächen durch Überlagerung der Ausschlussbereiche mit den geeigneten Windpotentialflächen 5
6 Methodik 2. Arbeitsschritt 3. Arbeitsschritt Planerische Bewertung der Prüfflächen In diesem Arbeitsschritt werden alle Kriterien geprüft und bewertet, die keine Ausschlusskriterein sind und die trotzdem in Konkurrenz zu einer Nutzung der Fläche als Standort für Windenergieanlagen stehen. Beispiele hierfür sind Landschaftsschutzgebiete, FFH-Gebiete ohne windkraftempfindliche Vogelarten Sonstige regionalplanerische Vorranggebiete, Nutzungen, Erschließung, Aufwand für Erschließung Landschaftsbild Abwägung der zu berücksichtigenden öffentlichen und privaten Belange gemäß 1(7) BauGB Darstellung der Konzentrationsflächen Darstellung der Ausschlussflächen 6
7 Karte Abgrenzung VVG Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal Fläche Bruchsal Forst Hambrücken Karlsdorf-Neuthard VVG ha ha ha ha ha Bevölkerung Bruchsal Forst Hambrücken Karlsdorf-Neuthard VVG EW EW EW EW EW 7
8 Abstandsflächen - Grundlage FNP Schallemissionen der WEA (Summationseffekte, Nabenhöhe, Vorbeugender Schallschutz) - Abstand zu Wohnbauflächen - Abstand zu Mischbauflächen - Abstand zu Gewerblichen Bauflächen - Abstand zu Freizeitanlagen - Abstand zu Aussiedlerhöfen - Berücksichtigung von baulichen Anlagen außerhalb des Plangebietes Für die Ausweisung von Konzentrationsflächen für WEA kommen potentiell nur die Flächen in Frage, die nicht farblich hinterlegt sind 8
9 Infrastrukturanlagen - Straßennetz Autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße - Bahnstrecken - Freileitungen - Richtfunkstrecken - sonstige Leitungen, Anlagen 9
10 Natur und Umwelt - Vogelschutzgebiete mit windkraftempfindlichen Arten - Naturschutzgebiete - Waldschutzgebiete - flächenhafte Naturdenkmale - Geschützte Biotope - Grünzäsuren - Schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege 10
11 Windpotential - Windatlas Baden- Württemberg o Grundlage der Windplanung o Prognose der durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten o Prognoseunsicherheiten - Windverhältnisse Planungsraum Planungsraum hat nur wenige Flächen, die Windgeschwindigkeiten von mehr als 5,0 m/s in 100 m Höhe aufweisen; - Windenergieerlass BW Windenergieanlagen können ab einer Windgeschwindigkeit von ca. 5,3 m/s wirtschaftlich betrieben werden 11
12 Prüfflächen / Eignungsflächen Karte Prüfflächen Geeignete Bereiche, die im weiteren Verfahren zu untersuchen sind gibt es nur auf der Gemarkung Bruchsal Die Flächen liegen im nordöstlichen Bereich von der Kernstadt und von Heidelsheim zwischen Helmsheim und Obergrombach, südlich von Obergrombach und Untergrombach und östlich von Untergrombach. 12
13 Karte Prüfflächen 13
14 Prüffläche 1, Rößlenberg Karte Prüfflächen 14
15 Prüffläche 2, Eisenhut Karte Prüfflächen 15
16 Prüffläche 3, Spiegelberg Karte Prüfflächen 16
17 Prüffläche 4, Hornbuckel Karte Prüfflächen 17
18 Prüffläche 5, An der hohen Straße Karte Prüfflächen 18
19 Prüffläche 6, Großer Wald / Stockich Karte Prüfflächen 19
20 Prüffläche 7, Pfadberg Karte Prüfflächen 20
21 Prüffläche 8, Eichelberg Karte Prüfflächen 21
22 Weitere Vorgehensweise Aktueller Stand Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange bei der frühzeitigen Beteiligung besteht Gelegenheit Anregungen und Bedenken vorzutragen, die dann auch in das weitere Verfahren einfliessen Weitere Bearbeitung entsprechend Arbeitsschritt 2 mit Vorschlag auszuweisender Konzentrationsflächen Bis Mitte 2013 Beratung des Entwurfes in den politischen Gremien der Verwaltungsgemeinschaft und Beschluss über die Offenlage des Entwurfes; Erneute Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen während der Offenlagefrist Bis Ende 2013 Beschluss über den endgültigen Plan und öffentliche Bekanntmachung 22
23 23
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