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1 Bundesfachplanung - Verfahren und Inhalte - Dr. Werner Schaller, Bundesnetzagentur Dialog zum Stromnetzausbau - Mainz, 24. Oktober 2012

2 Der Weg zum Ausbau des Netzes Szenarien Netzentwicklungsplan Bundesbedarfsplan Trassenkorridore Konkrete Trassen Wahrscheinliche Entwicklung? Welche Maßnahmen? Gesetzliche Festlegung von Vorhaben In welchen Korridoren? Welcher Verlauf? Dialog zum Stromnetzausbau - Mainz,

3 Bundesfachplanung - Einordnung Bundesbedarfsplan: Angabe von Netzverknüpfungspunkten als Anfangs- und Endpunkte für Leitungsvorhaben Keine räumliche Konkretisierung des Leitungsverlaufs Bundesfachplanung: Festlegung eines raumverträglichen Trassenkorridors zwischen Anfangs- und Endpunkt des Vorhabens Planfeststellung: Festlegung des konkreten Trassenverlaufs innerhalb des Trassenkorridors Bestimmung Maststandorte, Zufahrtswege, Nebenanlagen Dialog zum Stromnetzausbau - Mainz,

4 Bundesfachplanung - Einordnung Vorhaben des Bundesbedarfsplans Bundesfachplanung Grenzüberschreitende und länderübergreifende Vorhaben Raumordnung der Länder Übrige Vorhaben Dialog zum Stromnetzausbau - Mainz,

5 Bundesfachplanung - Einordnung Neues Planungsinstrument, in Abschnitt 2 des NABEG geregelt Ersetzt Raumordnungsverfahren der Länder Ähnlichkeiten mit Raumordnungsverfahren. Aber Unterschiede: Entscheidung über Bundesfachplanung ist für Planfeststellung verbindlich Bundesnetzagentur ist nicht an Antrag des Vorhabenträgers gebunden. Weitere Trassenkorridore können einbezogen werden ( 7 III NABEG) öffentliche Antragskonferenz Umweltprüfung erfolgt als Strategische Umweltprüfung Dialog zum Stromnetzausbau - Mainz,

6 Bundesfachplanung - Entscheidungsinhalte Entscheidungsinhalte der Bundesfachplanung Verlauf eines raumverträglichen Trassenkorridors für ein Ausbauvorhaben des Bundesbedarfsplans Breite eines Trassenkorridors: 500m 1.000m Festlegung der Länderübergangspunkte an den Landesgrenzen Bewertung und Erklärung der Umweltauswirkungen im Rahmen der SUP Ergebnis der Prüfung von alternativen Trassenkorridoren Keine unmittelbare Außenwirkung Kann nur im Rahmen von Rechtsbehelfen gegen die Planfeststellungsentscheidung gerichtlich überprüft werden. Dialog zum Stromnetzausbau - Mainz,

7 Verfahrensablauf Bundesfachplanung Antrag durch Vorhabenträger (ÜNB), 6 NABEG - Vorschlag für beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors - Darlegung in Frage kommender Alternativen - Erläuterungen zur Auswahl zwischen Alternativen - ggf. Voraussetzungen vereinfachtes Verfahren - ggf. Abschnitte Öffentliche Antragskonferenz (zugleich Scoping) - Erörterung, inwieweit Raumverträglichkeit besteht oder hergestellt werden kann; - Erörterung von Umfang und Detaillierunsgrad der SUP; - Erörterung der ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen; - ggf. Ländervorschläge Festlegung des Untersuchungsrahmens durch BNetzA Bestimmung der einzureichenden Unterlagen - spätestens zwei Monate nach Antragstellung Dialog zum Stromnetzausbau - Mainz,

8 Verfahrensablauf Bundesfachplanung Vorlage der Unterlagen durch den ÜNB Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung Erörterungstermin Entscheidung der BNetzA über den Trassenkorridor Innerhalb von sechs Monaten nach Vorlage der vollständigen Unterlagen Aufnahme des festgelegten Trassenkorridors in den Bundesnetzplan Dialog zum Stromnetzausbau - Mainz,

9 Bundesfachplanung - Prüfinhalte Prüfinhalte der Bundesfachplanung - 5 I, II NABEG: Stehen der Verwirklichung des Vorhabens in einem Trassenkorridor überwiegende öffentliche oder private Belange entgegen? Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung Abstimmung mit sonstigen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen Sonstige öffentliche Belange Private Belange Untersuchung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung Dialog zum Stromnetzausbau - Mainz,

10 Bundesfachplanung Prüfinhalte Drei wesentliche Prüfungsschritte: Grobkorridorfindung Prüfung der Raumverträglichkeit Prüfung der Umweltbelange Dialog zum Stromnetzausbau - Mainz,

11 Grobkorridorfindung Ziele der Grobkorridorfindung: Überleitung von Netzverknüpfungspunkten im Bundesbedarfsplan zu Trassenkorridoren in der Bundesfachplanung Auffinden relativ konfliktarmer Bereiche, in denen Trassenkorridore und alternative Trassenkorridore untersucht werden können Eingrenzung des Untersuchungsraumes für die Bundesfachplanung frühzeitige Berücksichtigung relevanter Raumordnungs- und Umweltaspekte mit räumlichem Bezug Dialog zum Stromnetzausbau - Mainz,

12 Grobkorridorfindung Methodische Überlegungen zur Grobkorridorfindung: Besonders konfliktträchtige Räume werden erkannt und für die weitere Trassensuche frühzeitig ausgeschlossen das Auffinden der Grobkorridore erfolgt im Wesentlichen auf Basis einer Raumwiderstandsanalyse die Erfassung der Raumwiderstände erfolgt auf Grundlage verfügbarer Rauminformationen GIS - Analyse zur Identifizierung von konfliktarmen Räumen als Grobkorridore Grobkorridorfindung = Grundlage für Antragstellung nach 6 NABEG Grobkorridorfindung = Grundlage für Abschnittsbildung Dialog zum Stromnetzausbau - Mainz,

13 Grobkorridorfindung Trassierungsgrundsätze kurze Verbindungen Umgehung von Konfliktschwerpunkten Bündelung linearer Infrastrukturen Ermittlung eines Grobkorridors Raumwiderstand Grobkorridor Trassenkorridore Trasse Dialog zum Stromnetzausbau - Mainz,

14 Raumverträglichkeit Prüfung der Raumverträglichkeit: Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung Ziele der Raumordnung Grundsätze der Raumordnung Sonstige Erfordernisse der Raumordnung Abstimmung mit sonstigen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen Kommunale Bauleitplanung Sonstige öffentliche Belange Private Belange Dialog zum Stromnetzausbau - Mainz,

15 Raumverträglichkeit Die vom Vorhabenträger nach 8 NABEG einzureichenden Unterlagen müssen als Ergebnis der Antragskonferenz die Bundesnetzagentur in die Lage versetzen können, eine raumordnerische Beurteilung zu treffen >> öffentliche Belange Dritte abschätzen lassen können, ob sie von den Auswirkungen des Vorhabens betroffen sind >> private Belange Dialog zum Stromnetzausbau - Mainz,

16 Raumverträglichkeit Überwiegende öffentliche und private Belange Flächenhafter Raumwiderstand Darstellung und Bewertung der raumordnerischen Festlegungen Linienartige Raumwiderstandsprüfung > z.b. Prüfung von Gewährleistung des Eigentums Uneingeschränkte Nutzung von Grundstücken Existenzschutz von standortgebundenen Betrieben Betroffenheit des Menschen in Wohlbefinden und Gesundheit Kreuzung des Trassenkorridors mit Fremdleitungen Nicht alle privaten Belange sind jedoch auf Ebene der Bundesfachplanung zu erfassen. Es bleibt bei der entscheidungserheblichen Betrachtung der privaten Belange auf Ebene der Planfeststellung. Dialog zum Stromnetzausbau - Mainz,

17 Umweltbelange Prüfung der Umweltbelange: Strategische Umweltprüfung Natura Prüfung: Vorprüfung auf Grundlage vorhandener Daten Artenschutz: Vorprüfung auf Grundlage vorhandener Daten Dialog zum Stromnetzausbau - Mainz,

18 Umweltbelange Abschichtung: Erst zur UVP zum Planfeststellungsverfahren liegen exakte Aussagen zu Lage und Art des Vorhabens vor Zur Bundesfachplanung werden diese Informationen noch nicht benötigt: Trasse inkl. Schutzstreifen Maststandorte Zuwegungen zu Baustellen etc. Können erst der UVP zum Planfeststellungsverfahren zugrunde gelegt werden Vorprüfung von Natura 2000 Verträglichkeit artenschutzrechtlichen Belangen Dialog zum Stromnetzausbau - Mainz,

19 Umweltbelange Definition des Untersuchungsraums: Untersuchungsraum so wählen, dass alle erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter erfasst werden Unterschied zum Raumordnungsverfahren: Korridorfestlegung bindend für Planfeststellung Sicherstellen, dass innerhalb des Korridors eine verträgliche Trasse gefunden werden kann Elemente, die den Trassenverlauf in der Planfeststellung beschränken können, liegen möglicherweise außerhalb des Korridors Dialog zum Stromnetzausbau - Mainz,

20 Umweltbelange Definition des Untersuchungsraums Korridor Korridor Untersuchungsraum Dialog zum Stromnetzausbau - Mainz,

21 Umweltbelange Definition des Untersuchungsraums Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Boden Wasser Luft und Klima Kultur- und sonstige Sachgüter Landschaft Menschen (visuelle Beeinträchtigungen) Kultur- und Sachgüter (visuelle Beeinträchtigungen) Avifaunistische Untersuchungen Orientierungswert Untersuchungsraum Korridorrand m Korridorrand m Korridorrand m Korridorrand m Dialog zum Stromnetzausbau - Mainz,

22 Vereinfachtes Verfahren Vereinfachtes Verfahren gemäß 11 NABEG Für den Gesamtkorridor oder für einzelne Abschnitte möglich, wenn die Ausbaumaßnahme und in der Trasse einer bestehenden Leitung oder unmittelbar neben der Trasse einer bestehenden Leitung oder innerhalb eines Trassenkorridors erfolgt, der in einem Raumordnungsplan oder im Bundesnetzplan ausgewiesen ist eine SUP-Vorprüfung im Einzelfall ergibt, dass voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind Bündelungsoption erfordert Prüfung im Einzelfall heranrückende Wohnbebauung, Überbelastung des Raums Antragskonferenz, Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nicht zwingend Dialog zum Stromnetzausbau - Mainz,

23 Vorbereitung der Bundesfachplanung Methodenkonferenz am in Mainz Ziel: Vereinbarung von Standards für bundesweit einheitliche Durchführung der Verfahren, Erfahrungen der Länder und der ÜNB zur Planungspraxis, mögliche Verfahrensprobleme und Fehlerquellen Teilnehmer: Raumordnungs- und Planfeststellungsbehörden, Fachbehörden des Bundes (BMU, UBA, BBSR, BfN), Übertragungsnetzbetreiber und Bundesnetzagentur Ergebnis: Leitfaden zur Bundesfachplanung mit Anlage: Mustergliederung Versand an Konferenzteilnehmer am Dialog zum Stromnetzausbau - Mainz,

24 Leitfaden und Mustergliederung Dialog zum Stromnetzausbau - Mainz,

25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Den Leitfaden zur Bundesfachplanung und die Mustergliederung erhalten Sie unter: Dialog zum Stromnetzausbau - Mainz,

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