Kanton Zug Die Direktion des Innern des Kantons Zug,
|
|
- Elke Alma Steinmann
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kanton Zug Reglement über die Bemessung der Eigenleistung von betreuten Personen an die Kosten für den Aufenthalt in einer sozialen Einrichtung Vom. Februar 0 (Stand. Januar 03) Die Direktion des Innern des Kantons Zug, gestützt auf 5 des Gesetzes über soziale Einrichtungen (SEG) vom 6. August 00 ) und 30 der Verordnung zum Gesetz über soziale Einrichtungen (SEV) vom 6. November 00 ), verfügt: Zweck Dieses Reglement bestimmt die Eigenleistung und deren Herabsetzung bei Abwesenheit von: a) Erwachsenen mit Aufenthalt in einer Tages- oder Beschäftigungsstätte; b) Erwachsenen mit einer Rente der Invalidenversicherung (IV) oder Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) mit Aufenthalt in einer von der Interkantonalen Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE) 3) anerkannten stationären Einrichtung; c) * Kleinkindern und Jugendlichen bis zum Ende der Schulberechtigung mit Aufenthalt in einer stationären Einrichtung; d) * nicht mehr schulberechtigten Jugendlichen und Erwachsenen ohne eine Rente der IV oder AHV mit Aufenthalt in einer stationären Einrichtung in Form von Pauschalbeträgen. e) * ) BGS 86.5 ) BGS ) BGS 86.5 GS 3, 49
2 86.54 Für die Arbeit in Werkstätten sowie bei einer von zu Hause aus besuchter Ausbildung (sog. Attestausbildung bzw. -lehre) wird keine Eigenleistung erhoben. * 3 Individuelle Nebenkosten, die im Rahmen eines Aufenthalts in einer stationären Einrichtung anfallen, werden der betreuten Person zusätzlich zur Eigenleistung in Rechnung gestellt. 4 Besteht für eine betreute Person eine Kostenübernahmegarantie (KÜG) sowohl für den Aufenthalt in einer stationären Einrichtung wie auch für den Aufenthalt in einer Tages- oder Beschäftigungsstätte, so werden die jeweiligen Aufenthaltskosten zusammengezählt und die Eigenleistung wird von diesem Gesamtbetrag erhoben. * Abwesenheit Eine Herabsetzung der Eigenleistung bei geplanter Abwesenheit wird gewährt, sofern die betreute Person am Abwesenheitstag nicht in der stationären Einrichtung übernachtet und die Abwesenheit mindestens 4 Stunden dauert. Bei mehrtägigen Abwesenheiten ist die Anzahl der externen Übernachtungen massgebend und nicht die Anzahl auswärtig verbrachter Stunden. * Bei einem notfallmässigen Klinik- oder Spitalaufenthalt wird ebenfalls eine Herabsetzung der Eigenleistung gewährt. 3 Der Anspruch auf Hilflosenentschädigung (HE) steht während dem Abwesenheitstag oder den Abwesenheitstagen der betreuten Person zu. Die HE darf nicht von der stationären Einrichtung in Rechnung gestellt werden. * 3 Erwachsene mit Aufenthalt in einer Tages- oder Beschäftigungsstätte Die Eigenleistung für den Aufenthalt in einer Tages- oder Beschäftigungsstätte beträgt Fr. 35. pro Anwesenheitstag. Es wird keine Herabsetzung der Eigenleistung bei Abwesenheit gewährt.
3 Erwachsene mit einer Rente der Invalidenversicherung (IV) oder Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) mit Aufenthalt in einer von der Interkantonalen Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE) ) anerkannten stationären Einrichtung Die Eigenleistung für den Aufenthalt in einer von der IVSE anerkannten stationären Einrichtung beträgt Fr pro Kalendertag zuzüglich einer allfälligen Hilflosenentschädigung (HE) pro Aufenthaltstag. * Die Herabsetzung der Eigenleistung bei Abwesenheit beträgt Fr. 30. pro Tag. 5 * 6 Kleinkinder und Jugendliche bis zum Ende der Schulberechtigung mit Aufenthalt in einer stationären Einrichtung * Die Eigenleistung für den Aufenthalt in einer stationären Einrichtung beträgt Fr pro Jahr bzw. Fr pro Kalendertag. Die Herabsetzung der Eigenleistung bei Abwesenheit beträgt Fr pro Tag. 7 Nicht mehr schulberechtigte Jugendliche und Erwachsene ohne eine Rente der Invalidenversicherung (IV) oder Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) mit Aufenthalt in einer stationären Einrichtung Die Eigenleistung für den Aufenthalt in einer stationären Einrichtung beträgt Fr. 30. pro Kalendertag. Die Herabsetzung der Eigenleistung bei Abwesenheit beträgt Fr. 30. pro Tag. 8 Inkrafttreten Dieses Reglement tritt rückwirkend am. Januar 0 in Kraft. ) BGS
4 * Übergangsbestimmung Betreffend die am. Januar 03 gültigen individuellen Kostenübernahmegarantien (KÜG) gelangen die Eigenleistungen und deren Herabsetzungen bei Abwesenheit gemäss diesem Reglement per. Januar 03 zur Anwendung. 4
5 86.54 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle Erlass Erstfassung GS 3, Abs., geändert GS 03/00 c) Abs., geändert GS 03/00 d) Abs., aufgehoben GS 03/00 e) Abs. geändert GS 03/ Abs. 4 eingefügt GS 03/ Abs. geändert GS 03/ Abs. 3 eingefügt GS 03/ Abs. geändert GS 03/ aufgehoben GS 03/ Titel geändert GS 03/ eingefügt GS 03/00 5
6 86.54 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass Erstfassung GS 3, 49 Abs., geändert GS 03/00 c) Abs., geändert GS 03/00 d) Abs., aufgehoben GS 03/00 e) Abs geändert GS 03/00 Abs eingefügt GS 03/00 Abs geändert GS 03/00 Abs eingefügt GS 03/00 4 Abs geändert GS 03/ aufgehoben GS 03/ Titel geändert GS 03/ eingefügt GS 03/00 6
Ergänzungsleistungsgesetz zur AHV und IV
833 Ergänzungsleistungsgesetz zur AHV und IV Vom 5. Februar 973 (Stand. Januar 06) Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 63 Absatz der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 7. Mai
MehrKanton Zug Das Amt für Berufsbildung des Kantons Zug,
Kanton Zug 4. Ausführungsbestimmungen zum Einführungsgesetz Berufsbildung (Prüfungs und Promotionsreglement für die Berufsmaturität am Gewerblich industriellen Bildungszentrum und am Kaufmännischen Bildungszentrum)
MehrGesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung im Kanton Aargau (Ergänzungsleistungsgesetz Aargau, ELG-AG)
Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung im Kanton Aargau (Ergänzungsleistungsgesetz Aargau, ELG-AG) Vom 26. Juni 2007 (Stand 1. Januar 2013) Der Grosse Rat
MehrKanton Zug Sonderregelungen nach anderen Erlassen gehen diesem Gesetz vor. 3 Soziale Einrichtungen und andere Angebote
Kanton Zug 86.5 Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG) Vom 6. August 00 (Stand. Januar 0) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Bst. b der Kantonsverfassung ), beschliesst:. Allgemeine Bestimmungen
MehrEinführungsgesetz zum Bundesgesetz über
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung * Vom 6. Mai 2007 (Stand 1. Januar 2012) (Erlassen von der Landsgemeinde am 6. Mai 2007)
MehrVereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH) vom (Stand
49.4- Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH) vom 0..00 (Stand 0.0.05) Art. * Gegenstand Die Hochschule für Heilpädagogik Zürich stellt dem
MehrDekret über das Ruhegehalt der Mitglieder des Regierungsrates *
84. Dekret über das Ruhegehalt der Mitglieder des Regierungsrates * Vom 9. April 979 (Stand. Januar 990) Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 8 des Beamtengesetzes vom 5. Juni 978 ),
MehrEinführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (Kantonales Schifffahrtsgesetz) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4.
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (Kantonales Schifffahrtsgesetz) Vom 4. Mai 1980 (Stand 1. September 2014) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4. Mai 1980) Art. 1 * Rechtsgrundlagen
MehrNr. 881 Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. vom 10. September 2007 (Stand 1. Januar 2014)
Nr. 88 Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV vom 0. September 007 (Stand. Januar 04) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 3. März 007, beschliesst:
MehrGesetz über die Förderung von Turnen und Sport. (Erlassen von der Landsgemeinde am 6. Mai 1973)
Gesetz über die Förderung von Turnen und Sport Vom 6. Mai 1973 (Stand 1. September 2014) (Erlassen von der Landsgemeinde am 6. Mai 1973) 1. Geltungsbereich Art. 1 1 Dieses Gesetz regelt die Aufgaben von
MehrVerordnung über die Quellensteuer natürlicher und juristischer Personen
Verordnung über die Quellensteuer natürlicher und juristischer Personen Vom 14. Dezember 1994 (Stand 1. Januar 2015) Der Landrat, gestützt auf Artikel 251 Absatz 1 des Steuergesetzes vom 7. Mai 2000 (StG)
Mehr1 Allgemeine Bestimmungen
6. Kantonale Opferhilfeverordnung (KOHV) vom 8.04.00 (Stand 0.05.06) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 7 Absatz und Artikel 8 Absatz des Einführungsgesetzes vom. September 009 zum
MehrVerordnung über die Handelsmittelschule * (HMSV)
Verordnung über die Handelsmittelschule * (HMSV) Vom 8. November 0 (Stand. August 06) Gestützt auf Art. 45 Abs. der Kantonsverfassung ) und Art. 9 des Gesetzes über die Mittelschulen im Kanton Graubünden
Mehr2 Bestimmungen für die Gewährung von Staatsbeiträgen
64. Staatsbeitragsverordnung (StBV) vom.0.994 (Stand 0.0.07) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 0 des Staatsbeitragsgesetzes vom 6. September 99 (StBG) ), auf Antrag der Finanzdirektion,
MehrEinführungsgesetz zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur. zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung.
84.3 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EG ELG) vom 7..008 (Stand 0.0.0) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf
MehrVerordnung über den Förderunterricht in Sprachentwicklung und Kommunikation
60.8 Verordnung über den Förderunterricht in Sprachentwicklung und Kommunikation Vom 9. November 00 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 7 Absatz der Verfassung
Mehrgestützt auf Artikel 76 Absatz 2 Ziffer 9 der Kantonsverfassung vom 19. Mai ),
Reglement über den Kathriner-Egger-Fonds vom 6. Februar 007 (Stand. Januar 07) 49. Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 76 Absatz Ziffer 9 der Kantonsverfassung vom 9. Mai 968 ),
MehrEinführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (EG IVG) vom (Stand )
84. Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (EG IVG) vom.06.99 (Stand 0.0.008) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 54 des Bundesgesetzes vom 9. Juni 959 über
MehrDieses Gesetz regelt den Vollzug des Bundesgesetzes über die Familienzulagen 1).
836. Gesetz über die Familienzulagen vom 0. September 008 (Stand. Januar 03). Allgemeine Bestimmungen Grundsatz Dieses Gesetz regelt den Vollzug des Bundesgesetzes über die Familienzulagen ). Anerkennung
MehrNr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung)
Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung) vom. Dezember 995 (Stand. Januar 09) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt
MehrKanton Zug Gesetz über die Veröffentlichung der Gesetze und das Amtsblatt des Kantons Zug (Publikationsgesetz)
Kanton Zug 5. Gesetz über die Veröffentlichung der Gesetze und das Amtsblatt des Kantons Zug (Publikationsgesetz) Vom 9. Januar 98 (Stand. Januar 08) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf 4 Abs.
MehrVerordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz
8.4 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (V zum FamZG) vom 6. Dezember 008 (Stand. Januar 04) Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden, gestützt auf das Einführungsgesetz
MehrKanton Zug Promotionsordnung für das Kantonale Gymnasium
Kanton Zug. Promotionsordnung für das Kantonale Gymnasium Menzingen Vom 6. Juni 00 (Stand. Januar 009) Die Schulkommission der Kantonsschule Zug und des Kantonalen Gymnasiums Menzingen, gestützt auf 5
MehrNr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung)
Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung) vom. Dezember 995 (Stand. Januar 09) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt
MehrKanton Zug Verordnung über die Gebühren an der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Gebührenverordnung)
Kanton Zug 44.66 Verordnung über die Gebühren an der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Gebührenverordnung) Vom 8. Dezember 008 (Stand. September 0) Der Konkordatsrat der Pädagogischen Hochschule
MehrVerordnung über die Entschädigungen der nebenamtlichen Behörden und Beamten
Verordnung über die Entschädigungen der nebenamtlichen Behörden und Beamten vom 27. Oktober 1971 (Stand 1. Juli 1999) 130.41 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf das Gesetz über die Zuteilung
MehrVerordnung über die Fachmittelschule des Kantons Solothurn (Fachmittelschulverordnung)
. Verordnung über die Fachmittelschule des Kantons Solothurn (Fachmittelschulverordnung) Vom 8. Mai 00 (Stand. August 009) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf 9 des Gesetzes über die Fachmittelschule
MehrSteuerverordnung Nr. 20: Anpassung von Tarifstufen, allgemeinen Abzügen und Sozialabzügen an die Teuerung
64.59.0 Steuerverordnung Nr. 0: Anpassung von Tarifstufen, allgemeinen Abzügen und Sozialabzügen an die Teuerung Vom. Februar 996 (Stand. Januar 009) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf
MehrKanton Zug Reglement über die Höhere Berufsbildung Bäuerin. Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug,
Kanton Zug 4.7 Reglement über die Höhere Berufsbildung Bäuerin Vom. Juni 04 (Stand. August 04) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug, gestützt auf Abs. Bst. f des Einführungsgesetzes zu den Bundesgesetzen
MehrKollegiumstrasse 28 Postfach Schwyz Telefon Telefax
Departement des Innern Amt für Gesundheit und Soziales Verbindungsstelle IVSE Kollegiumstrasse 28 Postfach 2161 6431 Schwyz Telefon 041 819 16 66 Telefax 041 819 20 49 Tarifordnung 2018 Grundsatz Die Leistungsverrechnung
MehrVerordnung über die Gebühren im Ausländerrecht *
. Verordnung über die Gebühren im Ausländerrecht * Vom 6. Mai 003 (Stand. März 03) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf Artikel 8 und 9 der Verordnung vom 4. Oktober 007 ) über
MehrVereinbarung über die Gebühren der Motorfahrzeug- Prüfstation beider Basel
48.5 Vereinbarung über die Gebühren der Motorfahrzeug- Prüfstation beider Basel Vom 9. November 993 (Stand. April 00) Die Regierungsräte der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, gestützt auf Artikel
MehrVerordnung über die Bevorschussung und die Vollstreckungshilfe für Unterhaltsbeiträge * (BVV)
850. Verordnung über die Bevorschussung und die Vollstreckungshilfe für Unterhaltsbeiträge * (BVV) Vom 5. September 00 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74
MehrRegierungsbeschluss über die Höchstansätze für Leistungen in anerkannten Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung
Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 8.4 Regierungsbeschluss über die Höchstansätze für Leistungen in anerkannten Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung vom 0. Juni 05 (Stand. Januar 07)
MehrKanton Zug Verordnung betreffend die Aufsicht über die Stiftungen. 1. Geltungsbereich und Zuständigkeit. Der Regierungsrat des Kantons Zug,
Kanton Zug. Verordnung betreffend die Aufsicht über die Stiftungen Vom. März 00 (Stand. Januar 07) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 84 ZGB und Art. 5 des Schlusstitels ZGB ) sowie 5
MehrArt. 1 * Voraussetzungen der Anerkennung als Destination
935.. Tourismusentwicklungsverordnung (TEV) vom 9.0.005 (Stand 0.0.05) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 9 des Tourismusentwicklungsgesetzes vom 0. Juni 005 (TEG) ), auf Antrag der
MehrEinführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (EG AHVG) vom (Stand
84. Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (EG AHVG) vom.06.99 (Stand 0.0.008) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 6 des Bundesgesetzes vom
MehrReglement über das Empfehlungsverfahren zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus Dornach ins Progymnasium im Kanton
44.6. Reglement über das Empfehlungsverfahren zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus Dornach ins Progymnasium im Kanton Basel-Landschaft Vom 5. Juli 007 (Stand. Januar 009) Das Departement für
MehrReglement über die Fachmaturitäten
Reglement über die Fachmaturitäten Vom 6. Juni 007 (Stand. August 0) Das Departement für Bildung und Kultur des Kantons Solothurn gestützt auf 0 des Mittelschulgesetzes vom 5. Juni 005 ) verfügt:. Allgemeines
MehrVerordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung-HSLU)
45.4 Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung-HSLU) vom 4. Dezember 0 (Stand. September 0) Der Konkordatsrat der Fachhochschule Zentralschweiz, gestützt
MehrKanton Zug Reglement über die Jagdprüfung. Der Regierungsrat des Kantons Zug,
Kanton Zug 9. Reglement über die Jagdprüfung Vom 9. Mai 000 (Stand. Juni 000) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf 6 Abs. und 8 Abs. des Gesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere
MehrDer Landrat des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 8 des Gesetzes vom 25. November 2007 über die Ergänzungsleistungen
VERORDNUNG über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (vom 24. September 2007 1 ; Stand am 1. Januar 2011) Der Landrat des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 8 des Gesetzes vom 25. November 2007 über die
MehrReglement über die vorzeitige Alterspensionierung
70.0 Reglement über die vorzeitige Alterspensionierung Vom 9. März 0 (Stand. April 0) Gestützt auf Art. 5 Abs. des Gesetzes über das Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden des Kantons Graubünden (Personalgesetz,
MehrGesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendiengesetz)
6. Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendiengesetz) vom 6. April 990 (Stand. August 0). Voraussetzungen für Ausbildungsbeiträge Grundsatz Staatliche Ausbildungsbeiträge werden an Personen ausgerichtet,
MehrDas befristete Arbeitsverhältnis für die praktische Ausbildung wird durch öffentlich-rechtlichen
44.3 Verordnung über das Arbeitsverhältnis der evangelisch-reformierten und christkatholischen Lernvikarinnen und Lernvikare (Lernvikariatsanstellungsverordnung, LVAV) vom 4.04.03 (Stand 0.08.05) Der Regierungsrat
MehrVereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Kanton Basel-Stadt betreffend den Vollzug des eidgenössischen Landwirtschaftsrechtes
50.3 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Kanton Basel-Stadt betreffend den Vollzug des eidgenössischen Landwirtschaftsrechtes Vom 2. November 2000 (Stand. Januar 202) Die Kantone
MehrKanton Zug Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Zug (PO LZG KSZ)
Kanton Zug 44. Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Zug (PO LZG KSZ) Vom 6. März 05 (Stand. August 05) Die Schulkommission der kantonalen Mittelschulen des Kantons Zug, gestützt
MehrKanton Zug Reglement über Entschädigungen für angeordnete Überwachungsund Bekämpfungsmassnahmen im Pflanzenschutz
Kanton Zug 9.5 Reglement über Entschädigungen für angeordnete Überwachungsund Bekämpfungsmassnahmen im Pflanzenschutz Vom 9. Juni 007 (Stand 0. Juni 008) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug,
MehrKanton Zug Reglement über den Steuerausgleich unter den katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug
Kanton Zug 446. Reglement über den Steuerausgleich unter den katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug Vom 7. November 0 (Stand. Januar 07) Die Delegiertenversammlung der Vereinigung der katholischen
MehrEinführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Altersund Hinterlassenenversicherung und die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG)
Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Altersund Hinterlassenenversicherung und die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG) Vom 15. März 1994 (Stand 1. Januar 2009) Der Grosse Rat des Kantons Aargau,
MehrLuftreinhalte-Verordnung des Kantons Solothurn (LRV-SO)
8.4 Luftreinhalte-Verordnung des Kantons Solothurn (LRV-SO) Vom 8. November 986 (Stand. September 008) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf Artikel 36 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz
Mehr2 Veranlagungsverfahren für die periodischen Steuern der natürlichen Personen *
66.5. Verordnung über das Veranlagungsverfahren * (VVV) vom 0.0.00 (Stand 0.0.06) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 5 Buchstabe d des Steuergesetzes vom. Mai 000 (StG) ), auf Antrag
MehrVerordnung über die Bewirtschaftung der Parkplätze des Kantons (BPV) vom (Stand )
76.6. Verordnung über die Bewirtschaftung der Parkplätze des Kantons (BPV) vom 5.0.995 (Stand 0.0.005) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 39 Absatz 4 des Gesetzes über das öffentliche
MehrKanton Zug Reglement über die Weiter- oder Zusatzbildung sowie den Studienurlaub des Staatspersonals
Kanton Zug 54.5 Reglement über die Weiter- oder Zusatzbildung sowie den Studienurlaub des Staatspersonals Vom 7. Mai 005 (Stand. August 0) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf 7, 6 und 64 des
MehrGesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
84.3. Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung vom 6..965 (Fassung in Kraft getreten am 0.0.06) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz
MehrVerordnung über die Bewilligung von Lotterien und gewerbsmässigen Wetten
955.32 Verordnung über die Bewilligung von Lotterien und gewerbsmässigen Wetten vom 9. Mai 939 (Stand. Januar 995) Der Regierungsrat des Kantons Appenzell A.Rh., gestützt auf den Landsgemeindebeschluss
Mehrgestützt auf 2 Abs. 1, 5, 12 und 28 des EG Landwirtschaft vom 23. Juni ),
9. Verordnung zum Einführungsgesetz Landwirtschaft Vom 9. Dezember 000 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf Abs., 5, und 8 des EG Landwirtschaft vom. Juni 000 ), beschliesst:
Mehrvom 31. März 2003 (Stand 1. Januar 2014)
Nr. 0 Grossratsbeschluss über die Pensionsordnung der Mitglieder der obersten Verwaltungs- und Gerichtsbehörden sowie des Staatsschreibers (Magistratenpensionsordnung) vom. März 00 (Stand. Januar 04) Der
MehrVerordnung über den Finanzbedarf bei Familiennachzügen von Personen aus Drittstaaten *
68.0 Verordnung über den Finanzbedarf bei Familiennachzügen von Personen aus Drittstaaten * Vom 9. Mai 007 (Stand. August 009) Gestützt auf Art. 45 Abs. der Kantonsverfassung ) * von der Regierung erlassen
Mehrüber den Finanzhaushalt des Staates Bern 2), auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion und der Polizeidirektion, beschliesst:
83.5 Verordnung über den Vollzug der Eidgenössischen Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer (Chauffeurverordnung) vom..98 (Stand 0.0.0) Der Regierungsrat des Kantons
MehrReglement über die berufliche Vorsorge und die Versicherung der Mitglieder des Stadtrates
Stadt Aarau.8-5 Reglement über die berufliche Vorsorge und die Versicherung der Mitglieder des Stadtrates Vom 0. Juni 005 (Stand 5. April 06) Der Einwohnerrat erlässt gestützt auf 0 Abs. lit. e des Gesetzes
MehrKanton Zug Gesetz über die Gebühren für besondere Inanspruchnahmen von öffentlichen Gewässern (Gewässergebührentarif)
Kanton Zug 73.2 Gesetz über die Gebühren für besondere Inanspruchnahmen von öffentlichen Gewässern (Gewässergebührentarif) Vom 29. Januar 2004 (Stand. Januar 209) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt
Mehr2 Entschädigungen der Funktionärinnen und Funktionäre
437.55 Verordnung über die Entschädigung der Funktionärinnen und Funktionäre von Jugend und Sport und die Kostenbeteiligung der Kursteilnehmenden (J+S V) vom 28.06.2000 (Stand 0.04.207) Der Regierungsrat
Mehrbetreffend die Pensionierung der Beamten der Kantonspolizei
551. Reglement vom 0. Dezember 198 betreffend die Pensionierung der Beamten der Kantonspolizei Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf Artikel 58a Abs. des Gesetzes vom. Mai 1975 über das Dienstverhältnis
MehrVerordnung über die Verkehrssteuern für Motorfahrzeuge und Anhänger
Verordnung über die Verkehrssteuern für Motorfahrzeuge und Anhänger Vom 2. Oktober 995 (Stand. Januar 2009) Gestützt auf Art. 5 Abs. 3 Kantonsverfassung ) und Art. 4 Strassenfinanzierungsgesetz 2) und
MehrKanton Zug Verordnung zum Gesetz über die Gewässer (V GewG) 1. Allgemeine Bestimmungen. Der Regierungsrat des Kantons Zug,
Kanton Zug 73. Verordnung zum Gesetz über die Gewässer (V GewG) Vom 7. April 000 (Stand 3. März 0) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf 47Abs. Bst. d der Kantonsverfassung ) sowie 5 Gesetz über
MehrVerordnung über den Elternurlaub
5. Verordnung über den Elternurlaub Vom. Januar 0 (Stand. Mai 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf Absatz Buchstabe b und c des Gesetzes vom 5. September 997 ) über die Arbeitsverhältnisse
MehrKanton Zug Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz. Der Kantonsrat des Kantons Zug,
Kanton Zug 94.3 Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz Vom 8. August 003 (Stand 0. Mai 008) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf 4 Bst. b der Kantonsverfassung ) und in Vollziehung des Bundesgesetzes
MehrVerordnung über die Versteigerung von Kontrollschildern
76. Verordnung über die Versteigerung von Kontrollschildern vom 6. Februar 06 (Stand. Februar 08) Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden, gestützt auf Art. 8a Abs. der Verordnung zum Einführungsgesetz
MehrVerordnung über die Promotion am Gymnasium der Kantonsschule * Vom 16. September 1996 (Stand 1. September 2014)
Verordnung über die Promotion am Gymnasium der Kantonsschule * Vom 16. September 1996 (Stand 1. September 2014) Der Regierungsrat, gestützt auf die Schulordnung der Kantonsschule 1), verordnet: 1. Allgemeines
MehrVerordnung zum Einführungsgesetz über die Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG- BL)
83. Verordnung zum Einführungsgesetz über die Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG- BL) Vom 0. Dezember 994 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt
MehrDie geschuldeten Abgaben werden im Konzessionsbeschluss festgelegt.
75.46 Dekret über die Wassernutzungsabgaben (WAD) vom..996 (Stand 0.0.05) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 6 Absatz und Artikel 8 des Wassernutzungsgesetzes (WNG) vom. November 997
MehrAusführungsbestimmungen zum Gesetz über das Berg- und Schneesportwesen
Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über das Berg- und Schneesportwesen Vom 7. September 004 (Stand. Januar 04) Gestützt auf Art. 5 des Gesetzes über das Berg- und Schneesportwesen ) von der Regierung erlassen
MehrDie Ausbildung an der Stiftsschule erfolgt auf der Grundlage der massgebenden Bestimmungen für anerkannte Maturitätsschulen, insbesondere:
44.6 Leistungsvereinbarung mit dem Kloster und der Stiftsschule Engelberg über die Aufnahme und Ausbildung von Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton Obwalden vom 6. Juni 0 (Stand. August 04) Der Regierungsrat
MehrKanton Zug Die Delegiertenversammlung des Zweckverbandes für die Bewirtschaftung der Abfälle,
Kanton Zug 73.6 Reglement über die Gebühren für Siedlungs und siedlungsabfallähnliche Abfälle sowie kleine Mengen von Sonderabfällen (Gebührenreglement des ZEBA) Vom. Mai 000 (Stand. Januar 08) Die Delegiertenversammlung
MehrSatzungen der Stiftung «Museum in der Burg Zug»
G2440 Beilage 5 Kanton Zug 423.311 Satzungen der Stiftung «Museum in der Burg Zug» Vom 11. März 1976 (Stand 26. Februar 2005) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf 5 Abs. 4 des Kantonsratsbeschlusses
MehrVerordnung über den Vollzug von Freiheitsstrafen in der Form des Electronic Monitoring (EM-Verordnung) vom (Stand
4. Verordnung über den Vollzug von Freiheitsstrafen in der Form des Electronic Monitoring (EM-Verordnung) vom 6.05.999 (Stand 0.08.06) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 87 Absatz
MehrVerordnung über die Lohnzahlung beim Einsatz im Rahmen von öffentlichen Dienstleistungen (Öffentlichkeitsdiensten)
5.7 Verordnung über die Lohnzahlung beim Einsatz im Rahmen von öffentlichen Dienstleistungen (Öffentlichkeitsdiensten) Vom. Juni 000 (Stand. März 007) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt
MehrDirektionsverordnung über die Delegation von Befugnissen der Volkswirtschaftsdirektion (DelDV VOL) vom (Stand
5... Direktionsverordnung über die Delegation von Befugnissen der Volkswirtschaftsdirektion (DelDV VOL) vom 6.04.005 (Stand 0.0.05) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern, gestützt auf Artikel
MehrKanton Zug Reglement über die Abgabe und Entschädigung von Arbeitskleidern und Sicherheitsausrüstung in der Direktion des Innern
Kanton Zug 54. Reglement über die Abgabe und Entschädigung von Arbeitskleidern und Sicherheitsausrüstung in der Direktion des Innern Vom. Dezember 00 (Stand. Januar 0) Die Direktion des Innern des Kantons
MehrVereinbarung über die Gebühren der Motorfahrzeugprüfstation beider Basel
48.5 Vereinbarung über die Gebühren der Motorfahrzeugprüfstation beider Basel Vom 9. November 993 (Stand. April 00) Die Regierungsräte der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, gestützt auf Art. Absatz
Mehrbetreffend die Pensionierung der Beamten der Kantonspolizei
55. Reglement vom 0. Dezember 98 betreffend die Pensionierung der Beamten der Kantonspolizei Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf den Artikel 5 Abs. des Gesetzes vom 7. Oktober 00 über das Staatspersonal
MehrKanton Zug Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug
Kanton Zug. Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug Vom. März 0 (Stand. August 0) Die Schulkommission der Kantonsschule Zug und des Kantonalen Gymnasiums Menzingen, gestützt auf Bst.
Mehrvom 24. November 1973 (Stand 1. Juli 2017)
Nr. 57 Verordnung über die Prüfung der Notare vom. November 97 (Stand. Juli 07) Das Obergericht des Kantons Luzern, in Vollziehung von 6 Abs. des Gesetzes über die öffentlichen Beurkundungen vom 8. September
Mehrgestützt auf Artikel 60, Artikel 64 Absatz 1 und Artikel 65 der Vollziehungsverordnung zum Steuergesetz (VV zum StG) vom 18. November ), *
Ausführungsbestimmungen über den Steuerbezug vom 8. Dezember 00 (Stand. Januar 07) 64.49 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 60, Artikel 64 Absatz und Artikel 65 der Vollziehungsverordnung
MehrVerordnung über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden
58.0 Verordnung über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden Vom 5. Januar 0 (Stand. Januar 0) Gestützt auf Art. 0 des Gesetzes über die Förderung der familienergänzenden
MehrVerordnung über die öffentlichen Ruhetage und den Sonntagsverkauf (Ruhetagsverordnung, RTV)
547. Verordnung über die öffentlichen Ruhetage und den Sonntagsverkauf (Ruhetagsverordnung, RTV) Vom 4. Dezember 00 (Stand. März 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74 Abs.
MehrNr. 991 Gesetz über die Lotterien, die gewerbsmässigen Wetten und den gewerbsmässigen Handel mit Prämienlosen (Lotteriegesetz)
Nr. 99 Gesetz über die Lotterien, die gewerbsmässigen Wetten und den gewerbsmässigen Handel mit Prämienlosen (Lotteriegesetz) vom. Mai 986 (Stand. Juli 04) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf
MehrVerordnung über die Alterssicherung der Regierungsräte, der Gerichtspräsidenten und des Staatsanwaltes. Vom 25. Oktober 1972 (Stand 2.
Verordnung über die Alterssicherung der Regierungsräte, der Gerichtspräsidenten und des Staatsanwaltes Vom 25. Oktober 1972 (Stand 2. Dezember 1987) Der Landrat, gestützt auf Artikel 54 Absatz 2 der Kantonsverfassung,
MehrVerordnung zum Vollzug des eidgenössischen Arbeitsgesetzes
8.0 Verordnung zum Vollzug des eidgenössischen Arbeitsgesetzes Vom 5. April 005 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74 Absatz der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft
MehrIII B/4/2/2. Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht. 1. Allgemeine Bestimmungen
Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht Vom 26. November 2010 (Stand 17. November 2015) Die Verwaltungskommission der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht, in Ausführung
MehrVerordnung über die Vergütungen während der Ausbildung
55. Verordnung über die Vergütungen während der Ausbildung Vom 4. März 009 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf Absatz 4 des Dekrets vom 8. Juni 000 ) zum Personalgesetz
MehrKanton Zug Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug
Kanton Zug 44.0. Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug Vom 0. Juni 009 (Stand. August 009) Die Schulkommission der Kantonsschule Zug und des Kantonalen Gymnasiums Menzingen, gestützt
MehrKanton Zug Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM)
Kanton Zug 44. Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM) Vom 6. März 05 (Stand. August 05) Die Schulkommission der kantonalen Mittelschulen des Kantons Zug, gestützt
MehrKanton Zug b) den Anschluss an die übergeordneten Verkehrssysteme.
Kanton Zug 75. Gesetz über den öffentlichen Verkehr Vom. Februar 007 (Stand 9. Dezember 007) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Bst. b der Kantonsverfassung ), beschliesst: Angebot Kanton und
MehrEs fördert die gesunde Entwicklung der Jugend und die Erhaltung der Gesundheit auf allen Altersstufen.
437. Gesetz über die Förderung von Turnen und Sport vom.0.985 (Stand 0.0.004) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: Art. Zweck Dieses Gesetz legt die Aufgaben und
MehrKanton Zug Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO KZG KSM)
Kanton Zug 44. Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO KZG KSM) Vom 6. März 05 (Stand. August 05) Die Schulkommission der kantonalen Mittelschulen des Kantons Zug, gestützt
Mehr