Grundlagen zum Themenkomplex Cross Compliance

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Grundlagen zum Themenkomplex Cross Compliance"

Transkript

1 Grundlagen zum Themenkomplex Cross Compliance 2007 Vereinfachte Darstellung der Begriffe und Regelungen Januar 2007 Stand Januar 2007 Folie 1 LEL Schwäbisch Gmünd

2 Regelungen über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere (1) Betroffen sind Zahlungsempfänger, die Tiere zur Erzeugung von Lebensmitteln, Wolle, Häuten und Fellen oder zu anderen landwirtschaftlichen Zwecken züchten oder halten! Pferde, die vornehmlich zu Sport- und Freizeitsportzwecken (Hauptzweck) dienen, fallen hinsichtlich Cross Compliance nicht darunter, auch wenn diese am Lebensende der Fleischgewinnung (Nebenzweck) dienen. Stand Januar 2007 Folie 2 LEL Schwäbisch Gmünd

3 Regelungen über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere (2) Anforderung an das Personal Aufzeichnungen Anforderungen an Bewegungsfreiheit Anforderungen an Gebäude Anforderungen an das Füttern und Tränken Weidehaltung Eingriffe an Tieren Stand Januar 2007 Folie 3 LEL Schwäbisch Gmünd

4 Regelungen über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere (3) 1. Anforderungen an das Personal sowie an die Überwachung und Pflege ausreichend viele Personen für die Fütterung und Pflege der Tiere tägliche Kontrolle (1mal täglich, Kälber 2mal täglich) - der Tiere durch Inaugenscheinnahme - der Beleuchtungs-, Lüftungs-, und Versorgungseinrichtungen unverzügliche Versorgung erkrankter oder verletzter Tiere und sofern erforderlich - separate Unterbringung und - Hinzuziehen eines Tierarztes Festgestellte Mängel an Haltungseinrichtungen sind unverzüglich zu beheben! Stand Januar 2007 Folie 4 LEL Schwäbisch Gmünd

5 Regelungen über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere (4) 2. Aufzeichnungen Aufzeichnungen sind zu führen über das Ergebnis der Tierkontrollen alle medizinischen Behandlungen die Zahl der bei jeder Kontrolle vorgefundenen toten Tiere, mindestens drei Jahre aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Bei entsprechend gleichwertigen Aufzeichnungen, die im Rahmen anderer Bestimmungen geführt werden, sind zusätzliche Aufzeichnungen nicht notwendig. Stand Januar 2007 Folie 5 LEL Schwäbisch Gmünd

6 Regelungen über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere (5) 3. Anforderungen an die Bewegungsfreiheit Verhaltensgerechte Unterbringung von Tieren ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend Die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung darf nicht so eingeschränkt werden, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. 4. Anforderungen an Gebäude Die Haltungseinrichtungen müssen Verletzungen oder Gefährdungen der Tiere ausschließen. Stand Januar 2007 Folie 6 LEL Schwäbisch Gmünd

7 Regelungen über Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern (6) Betroffen sind Zahlungsempfänger, die Kälber bis zu einem Alter von 6 Monaten zum Zwecke der Aufzucht und/oder Mast halten! Stand Januar 2007 Folie 7 LEL Schwäbisch Gmünd

8 Regelungen über Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern (7) Besondere Anforderungen an die Haltungseinrichtung für Kälber Die Stallungen müssen eine ausreichende Bewegung der Kälber ermöglichen, insbesondere muss jedes Kalb mühelos sich hinlegen, liegen, aufstehen und sich putzen können. Stallböden und Treibgänge rutschfest und trittsicher max. Spaltenbreite 2,5 cm bei ummantelten Balken max. 3 cm Auftrittsfläche mind. 8 cm Liegebereich muss die Erfordernisse für das Liegen erfüllen (Isolierung, Drainage, Sauberkeit) Bei Kälbern unter 2 Wochen ist die Liegefläche mit geeigneter Einstreu zu versehen. Stand Januar 2007 Folie 8 LEL Schwäbisch Gmünd

9 Regelungen über Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern (8) Anforderungen an die Haltungsform (Einzel-/Gruppenhaltung) Über acht Wochen alte Kälber sind in der Regel in Gruppen zu halten. Uneingeschränkt zur Verfügung stehende Bodenfläche nach Körpergewicht bis 150 kg 1,5 m²/kalb von 150 bis 220 kg 1,7 m²/kalb über 220 kg 1,8 m²/kalb Ausnahmen von der Gruppenhaltung nur bei schriftlicher Bescheinigung des Tierarztes oder weniger als 6 Kälbern für eine tierschutzgerechte Gruppenbildung oder Säugen der Kälber beim Muttertier Stand Januar 2007 Folie 9 LEL Schwäbisch Gmünd

10 Regelungen über Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern (9) Einzelbuchten dürfen keine geschlossenen Seidenwände haben, sondern müssen so durchbrochen sein, dass die Kälber Sicht- und Berührungskontakt zu anderen Kälbern haben können. Die Buchtengröße orientiert sich am Alter der Kälber und gilt auch für Kälberhütten und Iglus bis zu 2 Wochen alt 120 cm lang und 80 cm breit 2 bis 8 Wochen alt 160 cm lang und 100 cm breit bei außen angebrachtem Trog älter als 8 Wochen 180 cm lang und 120 cm breit bei außen angebrachtem Trog Stand Januar 2007 Folie 10 LEL Schwäbisch Gmünd

11 Regelungen über Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern (10) Stallklima, Licht und Beleuchtung Das Stallklima, vor allem Zirkulation, Staubgehalt, Temperatur, relative Luftfeuchte und Gaskonzentration der Luft, muss in einem Bereich gehalten werden, der für die Tiere unschädlich ist. Eine angemessene, dem Tagesrhythmus angeglichene Beleuchtung ist künstlich oder natürlich im Aufenthaltsbereich der Kälber zu gewährleisten. (Zwischen 9 und 17 Uhr ca. 80 Lux.) Stand Januar 2007 Folie 11 LEL Schwäbisch Gmünd

12 Fütterung Regelungen über Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern (11) innerhalb der ersten 6 Lebensstunden Rinderkolostralmilch (Biestmilch) anbieten jedes Kalb täglich mindestens zweimal füttern in Gruppenhaltung Tier-Fressplatz-Verhältnis von 1:1 ab dem 8. Lebenstag Raufutter zur freien Aufnahme anbieten für Kälber über zwei Wochen jederzeit Zugang zu Wasser in ausreichender Menge und Qualität bieten Kontrolle und Vorsorge durch den Tierhalter Kälber erfordern eine intensivere Beobachtung als unter Regelungen über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere für die allgemeine Tierhaltung beschrieben. Eine für die Fütterung und Pflege verantwortliche Person muss das Befinden der Kälber bei Stallhaltung mindestens zweimal täglich bei Weidehaltung mindestens einmal täglich überprüfen. Stand Januar 2007 Folie 12 LEL Schwäbisch Gmünd

13 Regelungen über Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern (12) Verbote Es ist verboten, Kälber in ständiger Dunkelheit zu halten Kälber dauerhaft anzubinden oder anzuketten Maulkörbe zu verwenden. Keine ständige Anbindehaltung! Stand Januar 2007 Folie 13 LEL Schwäbisch Gmünd

14 Regelungen über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen (13) Betroffen sind Zahlungsempfänger, die Schweine zum Zwecke der Aufzucht und/oder Mast halten! Stand Januar 2007 Folie 14 LEL Schwäbisch Gmünd

15 Regelungen über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen (14) Haltungseinrichtungen für Schweine Allgemeine Beschaffenheit einzeln gehaltene Schweine müssen Sichtkontakt zu anderen dort gehaltenen Schweinen haben können (Ausnahme: Abferkelbuchten) ungehindertes Liegen, Aufstehen, sich Hinlegen und Einnehmen einer natürlichen Körperhaltung möglich geeigneter Liegeplatz für alle Schweine, der größen- und temperaturmäßig angemessen und sauber ist sowie über ein angemessenes Ableitungssystem verfügt In Ställen, die seit 03. August 2006 neu betrieben werden, müssen auch einzeln gehaltene trächtige Schweine in der Lage sein, sich in ihrer Bucht umzudrehen (Ausnahme: Zeitraum bis zu 4 Wochen nach dem Decken und in der Abferkelbucht) Stand Januar 2007 Folie 15 LEL Schwäbisch Gmünd

16 Regelungen über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen (15) Stallbeleuchtung mindestens 8 Stunden pro Tag Lichtstärke von mindestens 40 Lux für jedes Schwein ungefähr die gleiche Lichtmenge Lärmschutz Im Aufenthaltsbereich der Schweine soll ein Geräuschpegel von 85 dba nicht dauerhaft überschritten werden. Unverträglichkeit / Gruppenstruktur Schweine mit Unverträglichkeitsverhalten nicht in Gruppen halten Um- und Neugruppierungen auf das unvermeidliche Maß reduzieren Beruhigungsmittel nur in Ausnahmefällen nach Konsultation des Tierarztes Stand Januar 2007 Folie 16 LEL Schwäbisch Gmünd

17 Regelungen über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen (16) Beschäftigungsmaterial Jedes Schwein muss jederzeit Zugang zu Beschäftigungsmaterial haben gesundheitlich unbedenklich in ausreichender Menge kann untersucht und bewegt werden ist vom Schwein veränderbar dient dem Erkundungsverhalten Wasser Jedes mehr als 2 Wochen alte Schwein muss jederzeit Zugang zu Wasser in ausreichender Menge und Qualität haben. Stand Januar 2007 Folie 17 LEL Schwäbisch Gmünd

18 Regelungen über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen (17) Boden im ganzen Aufenthaltsbereich der Schweine und in den Treibgängen rutschfest und trittsicher der Größe und dem Gewicht der Tiere angemessen von ihm darf keine Verletzungsgefahr ausgehen In Ställen, die seit August 2006 neu betrieben werden, gilt soweit Betonspaltenboden verwendet wird max. Spaltenweite für Saugferkel 11 mm Absatzferkel 14 mm Zuchtläufer / Mastschweine 18 mm Jungsauen / Sauen / Eber 20 mm Mindestauftrittsbreite Saug- / Absatzferkel andere Schweine 5 cm 8 cm Stand Januar 2007 Folie 18 LEL Schwäbisch Gmünd

19 Regelungen über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen (18) Besondere Anforderungen Saugferkel Schutzvorrichtungen gegen ein Erdrücken der Saugferkel Saugen oder sich Hinlegen für alle gleichzeitig ungehindert möglich Abdeckung perforierter Böden im Liegebereich Absetzen erst im Alter von über vier Wochen (Abweichungen bei Rein-Raus-Verfahren u. in speziellen Fällen möglich) Absatzferkel, Zuchtläufer und Mastschweine für jedes Tier in Gruppenhaltung uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche > 5 bis 10 kg 0,15 m² > 10 bis 20 kg 0,20 m² > 20 bis 30 kg 0,30 m² > 30 bis 50 kg 0,40 m² > 50 bis 85 kg 0,55 m² > 85 bis 110 kg 0,65 m² > 110 kg 1,00 m² Stand Januar 2007 Folie 19 LEL Schwäbisch Gmünd

20 Besondere Anforderungen Jungsauen und Sauen Kastenstände Regelungen über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen (19) ungehindertes Aufstehen und sich Hinlegen Ausstrecken des Kopfes und der Gliedmaßen in Seitenlage keine Verletzungsgefahr Abferkelbuchten hinter dem Liegeplatz des Tieres genügend Bewegungsfreiheit für ungehindertes Abferkeln sowie für geburtshilfliche Maßnahmen In Ställen, die seit 03. August 2006 betrieben werden Gruppenhaltung von Jungsauen/Sauen 4 Wochen nach dem Decken bis 1 Woche vor dem Abferkeltermin (Ausnahme: Betriebe bis zu 10 Sauen) Mindestfläche und -länge der Bucht Ein Teil des Bodens planbefestigt bzw. maximal zu 15% perforiert Stand Januar 2007 Folie 20 LEL Schwäbisch Gmünd

21 Regelungen über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen Besondere Anforderungen Jungsauen und Sauen - für alle Betriebe gilt Anbindehaltung ist verboten. Trächtige Jungsauen/Sauen Um Hunger und Kaubedürfnis zu stillen bis 1 Woche vor dem Abferkeltermin mit genügend Grundfutter oder Raufutter mit hohem Rohfaseranteil genügend Kraftfutter versorgen Zur Befriedigung ihres Nestbauverhaltens in der Woche vor dem Abferkeltermin ausreichend Stroh oder anderes Material zur Verfügung stellen soweit vereinbar mit Kot-bzw. Harnentsorgungsanlage Erforderlichenfalls gegen Parasiten behandeln und reinigen Stand Januar 2007 Folie 21 LEL Schwäbisch Gmünd

22 Besondere Anforderungen Eber Regelungen über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen (21) Haltungseinrichtungen für Eber Eber kann sich ungehindert umdrehen Eber kann andere Schweine hören, riechen und sehen mindestens 6 m² Fläche ab einem Alter von 24 Monaten Einrichtungen zum Decken Sau muss dem Eber ausweichen können Sau kann sich ungehindert umdrehen Mindestens 10 m² Fläche Stand Januar 2007 Folie 22 LEL Schwäbisch Gmünd

23 Regelungen über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere (22) 5. Anforderungen an das Füttern, Tränken und beigefügte Stoffe Wer ein Tier hält, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren: - gesundes, artgerechtes und altersgemäßes Futter - Futter in ausreichender Menge und Qualität - angepasste Rationsgröße und Rationshäufigkeit - keine Stoffe, die den Tieren Leiden oder Schäden zuführen - keine Fütterungs- und Tränkeart, die Leiden oder Schäden verursachen - Zugang zu einer ausreichenden Menge Wasser für alle Tiere - Verunreinigungen von Futter und Wasser begrenzen - Tränken und Tröge für jedes Tier erreichbar Stand Januar 2007 Folie 23 LEL Schwäbisch Gmünd

24 Regelungen über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere (23) 6. Anforderungen an die Weidehaltung Tiere, die nicht in Gebäuden untergebracht sind, müssen soweit erforderlich und möglich vor widrigen Witterungsbedingungen, Raubtieren und sonstigen Gefahren für die Gesundheit geschützt werden. Stand Januar 2007 Folie 24 LEL Schwäbisch Gmünd

25 Regelungen über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere (24) 7. Eingriffe an Tieren Ein mit Schmerzen verbundener Eingriff darf an einem Wirbeltier grundsätzlich nur unter Betäubung vorgenommen werden. Betäubung nur durch den Tierarzt Das Amputieren von Körperteilen oder Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres (jeweils ganz oder teilweise) ist verboten. Ausnahmen sind unter Einhaltung der vorgeschriebenen Altersgrenzen möglich, z.b. für - das Kastrieren männlicher Tiere (Rd.: < 4 Wochen, Schw.: < 8 Tage) - das Enthornen junger Rinder und Lämmer (< 6 Wochen) - das Kürzen des Schwanzes junger Ferkel und Lämmer (Schw.: < 4 Tg) - das Abschleifen der Eckzähne bei Ferkeln (Schw.: < 8 Tage) - das Absetzen des Krallen tragenden Zehengliedes bei Masthähnchen (<1 Tg) - die Kennzeichnung landwirtschaftlicher Nutztiere (< 2 Wochen) Stand Januar 2007 Folie 25 LEL Schwäbisch Gmünd

26 Regelungen über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere (22) Züchtung und Zuchtmethoden Natürliche oder künstliche Zuchtmethoden, die den Tieren Leiden oder Schäden zufügen oder zufügen können, dürfen nicht angewendet werden. Tiere dürfen nur zu landwirtschaftlichen Nutzzwecken gehalten werden, wenn aufgrund ihres Genotyps oder Phänotyps berechtigtermaßen davon ausgegangen werden kann, dass die Haltung ihre Gesundheit und ihr Wohlergehen nicht beeinträchtigt. Stand Januar 2007 Folie 26 LEL Schwäbisch Gmünd

Vielen Sauenhaltern läuft die Zeit davon!!

Vielen Sauenhaltern läuft die Zeit davon!! KB-Refresherkurs 2012 Umsetzung und Lösungsmöglichkeiten der Gruppenhaltung tragender Sauen 08.02.2012 Teglingen Landhaus Eppe Warum ist das Thema so wichtig und aktuell? Heute ist der 08.02.2012 Vielen

Mehr

Corinna Böhland Spreenhagener Vermehrungsbetrieb für Legehennen GmbH. 39. Seminar über Versuchstiere und Tierversuche

Corinna Böhland Spreenhagener Vermehrungsbetrieb für Legehennen GmbH. 39. Seminar über Versuchstiere und Tierversuche Corinna Böhland Spreenhagener Vermehrungsbetrieb für Legehennen GmbH Rechtliche Anforderungen an das Halten von Legehennen als Nutztiere unter dem Aspekt Tierschutz Europäische Union Deutschland unter

Mehr

Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Abschnitt 5 Anforderungen an das Halten von Schweinen 21 Anwendungsbereich Schweine dürfen, unbeschadet der Anforderungen der 3 und 4, nur nach Maßgabe der Vorschriften

Mehr

ECKDATEN ZUR HALTUNG VON SAUEN

ECKDATEN ZUR HALTUNG VON SAUEN MERKBLATT ECKDATEN ZUR HALTUNG VON SAUEN I. RECHTLICHE GRUNDLAGEN 1. EU-Richtline 2008/120/EG über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen (RL 2008/120/EG) 2. Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Mehr

Tierschutz und bäuerliche Landwirtschaft: Tierkomfort oder Tierwohl? Die Diskussion um die Haltungsformen

Tierschutz und bäuerliche Landwirtschaft: Tierkomfort oder Tierwohl? Die Diskussion um die Haltungsformen Tierschutz und bäuerliche Landwirtschaft: Tierkomfort oder Tierwohl? Die Diskussion um die Haltungsformen Frigga Wirths Akademie für Tierschutz Neubiberg Es gibt schlechte Haltungsformen auch bei kleinen

Mehr

Anforderungen gemäß Schweinehaltungsverordnung ( Nur Stallhaltung nicht Freilandhaltung) 3 und 4 TierSchNutzV sind allgemeingültig!

Anforderungen gemäß Schweinehaltungsverordnung ( Nur Stallhaltung nicht Freilandhaltung) 3 und 4 TierSchNutzV sind allgemeingültig! Anforderungen gemäß Schweinehaltungsverordnung ( Nur Stallhaltung nicht Freilandhaltung) 3 und 4 TierSchNutzV sind allgemeingültig! 1. Allgemeine Anforderungen für Haltungseinrichtungen 1.1 Einzeln gehaltene

Mehr

Beschäftigungsmaterial in der Schweinemast

Beschäftigungsmaterial in der Schweinemast Merkblatt Beschäftigungsmaterial (Version Juni 09) Beschäftigungsmaterial in der Schweinemast Ziel Alle Schweine müssen jederzeit Zugang zu Beschäftigungsmaterialien haben. Ziel des Merkblattes ist es,

Mehr

AQUA-TERRA SAAR-LOR-LUX

AQUA-TERRA SAAR-LOR-LUX AQUA-TERRA SAAR-LOR-LUX Börsenordnung (Aquaristik) 1. Geltungsbereich 2. Gegenstand der Börse 3. Anbieter 4. Besucher 5. Tierschutzrechtliche Bestimmungen 6. Abgabe an Kinder und Jugendliche 7. Angebotene

Mehr

Prof. Dr. Martin Ziron Fachhochschule Südwestfalen Fachbereich Agrarwirtschaft

Prof. Dr. Martin Ziron Fachhochschule Südwestfalen Fachbereich Agrarwirtschaft Fütterungstechnik für Sauen und Ferkel Prof. Dr. Martin Ziron Fachhochschule Südwestfalen Fachbereich Agrarwirtschaft Forum Schwein Eurotier 2010 Hannover Fütterungstechnik Sauen säugende Sauen tragende

Mehr

1. Lückentext. Aus dem Leben eines Schweins aus konventioneller Haltung (AB 01)

1. Lückentext. Aus dem Leben eines Schweins aus konventioneller Haltung (AB 01) 1. Lückentext Aus dem Leben eines Schweins aus r (AB 01) Lies dir folgenden Text durch und fülle die Lücken aus. Besuche die Sau im virtuellen Schweinestall, um die fehlenden Informationen herauszufinden.

Mehr

Zweite Verordnung. zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Vom

Zweite Verordnung. zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Vom Zweite Verordnung *) **) zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Vom... 2004 Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft verordnet auf Grund - des 2a Abs. 1

Mehr

Tierschutz-Hundeverordnung

Tierschutz-Hundeverordnung Tierschutz-Hundeverordnung TierSchHuV Ausfertigungsdatum: 02.05.2001 Vollzitat: "Tierschutz-Hundeverordnung vom 2. Mai 2001 (BGBl. I S. 838), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 12. Dezember 2013 (BGBl.

Mehr

Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung

Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung Umsetzung der Gruppenhaltung für Sauen Ende der Übergangsfristen am 31.12.2012 Sauenhaltung im Deckzentrum Kastenstand: Jedes Schwein muss ungehindert aufstehen,

Mehr

Anlage 5 MINDESTANFORDERUNGEN FÜR DIE HALTUNG VON SCHWEINEN 1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Anlage 5 MINDESTANFORDERUNGEN FÜR DIE HALTUNG VON SCHWEINEN 1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Anlage 5 MINDESTANFORDERUNGEN FÜR DIE HALTUNG VON SCHWEINEN 1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Schweine Eber Jungsauen Sauen Säugende Sauen Trockengestellte und trächtige Muttertiere Ferkel Saugferkel Hausschweine

Mehr

INFORMATIONEN ZUR NACHSORGE VON ZAHNIMPLANTATEN

INFORMATIONEN ZUR NACHSORGE VON ZAHNIMPLANTATEN INFORMATIONEN ZUR NACHSORGE VON ZAHNIMPLANTATEN WORIN BESTEHT DIE NACHSORGE? Straumann-Implantate sind eine moderne Möglichkeit für Zahnersatz, wenn ein oder mehrere Zähne fehlen. Diese bekannte und hochwertige

Mehr

Tierschutz-Checkliste für Zuchtsauenbetriebe

Tierschutz-Checkliste für Zuchtsauenbetriebe Tierschutz-Checkliste für Zuchtsauenbetriebe Tierschutz-Vorschriften ab 1. Januar 2013 Vorschrift 1. Gruppenhaltung Werden Jungsauen und Sauen vier Wochen nach dem Decken bis eine Woche vor dem Abferkeltermin

Mehr

Weisung 2: Technische Anbindung

Weisung 2: Technische Anbindung Weisung : Technische Anbindung vom 07.09.00 Datum des Inkrafttretens: 0..00 Weisung : Technische Anbindung 0..00 Inhalt. Zweck und Grundlage.... Allgemeines.... Definitionen und Abkürzungen... 4. Anbindungsarten

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,

Mehr

Weisung 2: Technische Anbindung

Weisung 2: Technische Anbindung SIX Structured Products Exchange AG Weisung : Technische Anbindung vom.04.05 Datum des Inkrafttretens: 0.07.05 Weisung : Technische Anbindung 0.07.05 Inhalt. Zweck und Grundlage.... Allgemeines.... Definitionen

Mehr

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit

Mehr

Vor- und Nachteile der Kastration

Vor- und Nachteile der Kastration Vor- und Nachteile der Kastration Was versteht man unter Kastration? Unter Kastration versteht man die chirugische Entfernung der Keimdrüsen. Bei der Hündin handelt es sich dabei um die Eierstöcke, beim

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Anforderungen an Arbeitsstätten

Anforderungen an Arbeitsstätten Anforderungen an Arbeitsstätten Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) Karlsruhe, den 08. Juli 2015 ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen Allgemeines (1) Arbeitsräume ausreichende Grundfläche,

Mehr

»Schweinestall« Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben

»Schweinestall« Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben Anlage im baurechtlichen / immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vom: Bauherr Grundstück (Ort, Straße, Haus Nr.) Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben»Schweinestall«I.

Mehr

Informationen. für Hundehalter in der Kreis- u. Hochschulstadt Meschede. Auszüge aus dem Landeshundegesetz (LHundG NRW) und der

Informationen. für Hundehalter in der Kreis- u. Hochschulstadt Meschede. Auszüge aus dem Landeshundegesetz (LHundG NRW) und der Informationen für Hundehalter in der Kreis- u. Hochschulstadt Meschede Auszüge aus dem Landeshundegesetz (LHundG NRW) und der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen

Mehr

Unfallverhütungsvorschrift. Erste Hilfe (VSG 1.3)

Unfallverhütungsvorschrift. Erste Hilfe (VSG 1.3) Unfallverhütungsvorschrift Erste Hilfe (VSG ) Stand: 1. Januar 2000 in der Fassung vom 02. Juli 2015 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Inhalt Seite 1 Grundsätze...3 2 Erste-Hilfe-Leistung...3

Mehr

Weisung 2: Technische Anbindung

Weisung 2: Technische Anbindung Weisung : Technische Anbindung vom.0.00 Datum des Inkrafttretens: 0.04.00 Weisung : Technische Anbindung 0.04.00 Inhalt. Zweck und Grundlage.... Allgemeines.... Definitionen und Abkürzungen... 4. Anbindungsarten

Mehr

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch

Mehr

-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen.

-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen. 14: Baustellen (1) Baustellen sind so einzurichten, dass bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des 1 Abs. 1 Satz 2 ordnungsgemäß errichtet, geändert oder abgebrochen werden können

Mehr

Thema 1: Obst und Gemüse große Auswahl von nah und fern

Thema 1: Obst und Gemüse große Auswahl von nah und fern Thema 1: Obst und Gemüse große Auswahl von nah und fern Obst und Gemüse sind gesund. Das wissen bereits die meisten Kinder. Wo und wann aber wächst welches Obst und Gemüse? Woher kommen die Früchte, die

Mehr

Pferde- Einstellungsvertrag

Pferde- Einstellungsvertrag Pferde- Einstellungsvertrag Daniela und Christian Marquardt Fasanenweg 10 7551 Worms Tel: 0179-755252 Mail: GDRanch@web.de Pferde-Einstellungsvertrag zwischen Daniela und Christian Marquardt Fasanenweg

Mehr

Richtlinie zur Feststellung und Überwachung des PRRS-Status von Schweinebeständen (PRRS-Richtlinie) Rd. Erl. des MLU vom 27.

Richtlinie zur Feststellung und Überwachung des PRRS-Status von Schweinebeständen (PRRS-Richtlinie) Rd. Erl. des MLU vom 27. Richtlinie zur Feststellung und Überwachung des PRRS-Status von Schweinebeständen (PRRS-Richtlinie) Rd. Erl. des MLU vom 27. Februar 2004 Anlagen 1. Einleitung Das PRRS-Virus wurde Anfang der 90-iger Jahre

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - TierSchNutztV)

Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - TierSchNutztV) http://www.bundesrecht.juris.de/tierschnutztv/bjnr275800001.html#bjnr275800001bjng000501377 Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Mehr

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe? Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern zum Thema Online - Meetings Eine neue Form der Selbsthilfe? Informationsverhalten von jungen Menschen (Quelle: FAZ.NET vom 2.7.2010). Erfahrungen können

Mehr

www.be-forever.de EINE PLATTFORM

www.be-forever.de EINE PLATTFORM Online-Shop-Portal www.be-forever.de EINE PLATTFORM für Ihre Online-Aktivitäten Vertriebspartner-Shop Online-Shop Basic Online-Shop Pro Vertriebspartner-Shop Bisher gab es den Online-Shop, in dem Sie Ihre

Mehr

Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird?

Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird? Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird? Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen rechtzeitig vor den finanziellen Folgen im Pflegefall. Kunden und Rating-Agenturen empfehlen die Württembergische Krankenversicherung

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Kurzanleitung BKB-E-Banking-Stick

Kurzanleitung BKB-E-Banking-Stick Kurzanleitung BKB-E-Banking-Stick Die Basler Kantonalbank vereinfacht das Login ins E-Banking und macht es noch sicherer. Als Alternative zum Login mittels mtan steigen Sie künftig per BKB-E-Banking-Stick

Mehr

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,

Mehr

!!! Folgeerkrankungen

!!! Folgeerkrankungen Ein zu hoher Blutzuckerspiegel kann Folgen auf Ihr Herzkreislaufsystem haben und zu Erkrankungen wie der Schaufensterkrankheit, einer Angina pectoris, einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall führen.

Mehr

Gutachten (nicht ausfüllen) Allgemeine Angaben. Schweinemast: gepl. Mastplätze: Nutzungsform

Gutachten (nicht ausfüllen) Allgemeine Angaben. Schweinemast: gepl. Mastplätze: Nutzungsform Der Landrat Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Tel.: 0 22 02 / 13 28 15 Dienststelle: Refrather Weg 30 Fax: 0 22 02 / 13 68 19 51469 Bergisch Gladbach E-Mail: veterinaer@rbk-online.de Ergänzende

Mehr

9001 weitere (kleinere) Änderungen

9001 weitere (kleinere) Änderungen 6.2 Ziele: SMARTE Ziele: was, Ressorucen, Verantwortung, Termin, Bewertung der Ergebnisse (für ecco nicht nue, wurde aber betont) 6.3 Änderungen: Der Einfluss von Änderungen am QMS uss bewertet werden

Mehr

FIT IM BÜRO. Übungsprogramm für Beschäftigte an Büroarbeitsplätzen

FIT IM BÜRO. Übungsprogramm für Beschäftigte an Büroarbeitsplätzen FIT IM BÜRO Übungsprogramm für Beschäftigte an Büroarbeitsplätzen Verspannungen und Schmerzen im Rücken, im Nacken und an den Schultern diese Beschwerden kennen sehr viele Beschäftigte im Büro. Kein Wunder,

Mehr

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Aufgrund des BMF-Erlasses vom Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) gelten ab 01.01.2006 nur noch jene elektronischen Rechnungen als vorsteuerabzugspflichtig,

Mehr

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich Leit-Bild Elbe-Werkstätten GmbH und PIER Service & Consulting GmbH Mit Menschen erfolgreich Vorwort zu dem Leit-Bild Was ist ein Leit-Bild? Ein Leit-Bild sind wichtige Regeln. Nach diesen Regeln arbeiten

Mehr

Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten)

Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) 1 1. Aufnahmebedingungen Kinderhausordnung Das Kinderhaus Westendstraße ist eine städtische

Mehr

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah

Mehr

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Grundlage für die Durchführung der Prüfung Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter

Mehr

Gene Control. Probenentnahme für DNA-Untersuchungen. Ein Unternehmen bayerischer Tierzuchteinrichtungen. Hinweise. Anleitung zur

Gene Control. Probenentnahme für DNA-Untersuchungen. Ein Unternehmen bayerischer Tierzuchteinrichtungen. Hinweise. Anleitung zur Hinweise Probenentnahme für DNA-Untersuchungen zur Haarwurzelentnahme Seite 2 Blutentnahme Seite 3 Gewebeentnahme Seite 4 Probenversand Seite 5 1 QMHAN19.03_Probenahme GeneControl GmbH Senator-Gerauer-Straße

Mehr

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie

Mehr

Tutorial Moodle 2 globale Gruppen bzw. Kohorten

Tutorial Moodle 2 globale Gruppen bzw. Kohorten Tutorial Moodle 2 globale Gruppen bzw. Kohorten Im folgenden Tutorial geht es um das Erstellen und die Zuweisung von globalen Gruppen (auch Kohorten in Moodle 2.x genannt). Diese globalen Gruppen werden

Mehr

PART 2000. Professional Assault Response Training

PART 2000. Professional Assault Response Training PART 2000 Professional Assault Response Training 1975 erstes Konzept, Workshop physische Intervention (Vermittlung schonender Festhaltetechniken) 1976 Überarbeitung, Management of assaultive behaviour

Mehr

Widerrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH

Widerrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH Widerrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

How-to: Webserver NAT. Securepoint Security System Version 2007nx

How-to: Webserver NAT. Securepoint Security System Version 2007nx Securepoint Security System Inhaltsverzeichnis Webserver NAT... 3 1 Konfiguration einer Webserver NAT... 4 1.1 Einrichten von Netzwerkobjekten... 4 1.2 Erstellen von Firewall-Regeln... 6 Seite 2 Webserver

Mehr

Elternumfrage 2015. Kindergarten (mit Krippe und Vorschule) Phorms Campus München

Elternumfrage 2015. Kindergarten (mit Krippe und Vorschule) Phorms Campus München Elternumfrage 2015 Kindergarten (mit Krippe und Vorschule) Phorms Campus München Ergebnisse der Elternumfrage 2015 Um die Auswertung der Elternumfrage 2015 richtig lesen und interpretieren zu können, sollten

Mehr

Questico Seminare. Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren. Stand: 15.02.2011

Questico Seminare. Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren. Stand: 15.02.2011 Questico Seminare Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren Stand: 15.02.2011 Questico Seminare: Anbieter Qualitätsrichtlinien Seminare Seite 1 Inhalt Was sind Seminare?...

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März

Mehr

Rund ums Thema Pflegestufen

Rund ums Thema Pflegestufen Rund ums Thema Pflegestufen Seit 1. Juli 1996 erhalten Pflegebedürftige - abgestuft in drei Pflegestufen - Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz

Mehr

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 1/2010 Anforderungen an den Bau von Betriebsräumen

Mehr

1.1. Aufschriften auf der Außenseite von ME-Geräten oder ME-Geräte-Teilen

1.1. Aufschriften auf der Außenseite von ME-Geräten oder ME-Geräte-Teilen 1. Bezeichnung, Aufschriften und Begleitpapiere 1.1. Aufschriften auf der Außenseite von ME-Geräten oder ME-Geräte-Teilen 1.1.1. Aufschriften auf der Außenseite von ME-Geräten oder ME-Geräte-Teilen, die

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

JAN HÖNLE. Checkliste Tierversicherungen

JAN HÖNLE. Checkliste Tierversicherungen JAN HÖNLE Checkliste Tierversicherungen Auf diese Insider Tipps müssen Sie achten, um Ihr Haustier richtig, gut und günstig zu versichern Die Checkliste für Ihre Tierversicherungen Auf diese Insider-Tipps

Mehr

Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen

Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen Die EU und die einzelnen Mitglieds-Staaten bezahlen viel für die Unterstützung von ärmeren Ländern. Sie bezahlen mehr als die Hälfte des Geldes, das alle

Mehr

78 Prozent der Deutschen wollen kein Genfood. Umfrage des Meinungsforschungsinstituts FORSA für SLOW FOOD Deutschland. 19.

78 Prozent der Deutschen wollen kein Genfood. Umfrage des Meinungsforschungsinstituts FORSA für SLOW FOOD Deutschland. 19. 78 Prozent der Deutschen wollen kein Genfood. Umfrage des Meinungsforschungsinstituts FORSA für SLOW FOOD Deutschland. 19. Mai 2009 Kontakt: Ulrich Rosenbaum Slow Food Deutschland / Presse Georgenstr.

Mehr

Vorsorgevollmacht für mein Tier

Vorsorgevollmacht für mein Tier Die meisten Menschen regeln ihre Zukunft, indem sie Versicherungen abschließen, Absprachen mit ihren Angehörigen treffen oder sonstige Vorsorgemaßnahmen einleiten. Die Zukunft ihrer Heimtiere überlassen

Mehr

1. Allgemeine Bestimmungen... 2. 2. Arbeitszeit... 2. 3. Schwankungen in der wöchentlichen Arbeitszeit... 3. 4. Überstunden... 3. 5. Überzeit...

1. Allgemeine Bestimmungen... 2. 2. Arbeitszeit... 2. 3. Schwankungen in der wöchentlichen Arbeitszeit... 3. 4. Überstunden... 3. 5. Überzeit... 1. Allgemeine Bestimmungen... 2 1.1. Geltungsbereich...2 1.2. Sprachregelung...2 2. Arbeitszeit... 2 2.1. Vertrauensarbeitszeit...2 2.2. Wöchentliche Arbeitszeit...2 2.3. Service Zeit...2 2.4. Individuelle

Mehr

IDEA-Systemregale Concorde-Stauräume

IDEA-Systemregale Concorde-Stauräume IDEA-Systemregale Concorde-Stauräume Die Anforderungen und Wünsche für ein Regal im Wohnmobilstauraum sind sehr unterschiedlich. Manche unserer Kritiker glauben auch nicht dass das IDEA-Systemregal flexibel

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Anmeldung einer Veranstaltung

Anmeldung einer Veranstaltung Anmeldung einer Veranstaltung Bürgerservice Ich melde gemäß den Bestimmungen des NÖ Veranstaltungsgesetzes LGBI. 7070-0 folgende Veranstaltung(en) an: 1. Art und Gegenstand sowie genaue Bezeichnung der

Mehr

Versetzungsregeln in Bayern

Versetzungsregeln in Bayern Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung

Mehr

Vom Kalb zur Färse in 24 Monaten

Vom Kalb zur Färse in 24 Monaten Vom Kalb zur Färse in 24 Monaten Die intensive Färsenaufzucht mit einem frühen Erstkalbealter von 24 Monaten bringt viele Vorteile: Einsparungen bei Futterfläche, Stallplätzen und Arbeitszeit. Auch die

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Elternumfrage 2014. Kita und Reception. Campus Hamburg

Elternumfrage 2014. Kita und Reception. Campus Hamburg Elternumfrage 2014 Kita und Reception Campus Ergebnisse der Elternumfrage 2014 Um die Auswertung der Elternumfrage 2014 richtig lesen und interpretieren zu können, sollten folgende Punkte beachtet werden:

Mehr

Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna

Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 So wird man Tagespflegeperson... 8 Pflegeerlaubniss... 8 Qualifikation... 9 Räumlichkeiten... 11 Die Aufgaben

Mehr

Klinisch-Therapeutisches Institut Hamburg

Klinisch-Therapeutisches Institut Hamburg Klinisch-Therapeutisches Institut Hamburg Andere Wege zur Gesundheit bei Behandlung, Therapie und Pflege Der Mensch im Mittelpunkt einer medizinischen und therapeutischen Versorgung ganzheitlich individuell

Mehr

Brauche ich noch eine Baugenehmigung?

Brauche ich noch eine Baugenehmigung? Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche

Mehr

Bei Verlassen des Platzes ist die Flugleiterfunktion weiterzugeben oder der Betrieb abzumelden.

Bei Verlassen des Platzes ist die Flugleiterfunktion weiterzugeben oder der Betrieb abzumelden. Die Flugplatzordnung regelt die Zuständigkeiten auf dem Platz, das Verhalten im Flugbetrieb, in Notfällen/ bei Unfällen, sowie die Beschränkungen denen der Verein bei Nutzung des Flugplatzes unterliegt.

Mehr

Reglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause

Reglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause Reglement über Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause vom 0. Februar 995 Revision vom. September 998 5. Januar 999 3. Januar 005 6. Dezember 03 Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeines Ziel Grundsatz

Mehr

Das modulare, freitragende Rostsystem mit vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten.

Das modulare, freitragende Rostsystem mit vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten. Das modulare, freitragende Rostsystem mit vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten. tiergerecht arbeitserleichternd wirtschaftlich zukunftsweisend Tendernova- Step II Interlock ist die zukunftsweisende Innovation

Mehr

STRAHLGERÄTE & ZUBEHÖR FÜR UNKOMPLIZIERTES ARBEITEN

STRAHLGERÄTE & ZUBEHÖR FÜR UNKOMPLIZIERTES ARBEITEN Trockenreinigungs & Restauratorenbedarf STRAHLGERÄTE & ZUBEHÖR FÜR UNKOMPLIZIERTES ARBEITEN Einige Restauratoren verfügen über Strahlgeräte und Erfahrungen bei der Anwendung der Produktgruppe akablast.

Mehr

Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte

Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte Wahlprogramm in leichter Sprache Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte Hallo, ich bin Dirk Raddy! Ich bin 47 Jahre alt. Ich wohne in Hüllhorst. Ich mache gerne Sport. Ich fahre gerne Ski. Ich

Mehr

Fragebogen Kopfschmerzen

Fragebogen Kopfschmerzen Fragebogen Kopfschmerzen Fragen an Dich Fragen an Dich Fragen an die Eltern Bei diesen Fragen geht es um Deine Kopfschmerzen. Es wäre schön, wenn Du darüber etwas sagst. Deine Antworten helfen, für Deine

Mehr

robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anmeldung Webkomponente Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014

robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anmeldung Webkomponente Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014 robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014 Seite 2 von 5 Alle Rechte dieser Dokumentation unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung,

Mehr

Implantate Anwendung in unserer Praxis

Implantate Anwendung in unserer Praxis PRAXIS DR. MED. DENT. SIEGFRIED MASLO, AUF DEM KLÜTERORT 20, 27798 HUDE Anwendung in unserer Praxis 20, 27798 Hude Seite 1 Lust auf schöne und natürliche Zähne? kommen der natürlichen Optik am nächsten.

Mehr

Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft. Ausbildung. Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch

Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft. Ausbildung. Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft Ausbildung Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch Gliederung I. Modell der Ausbildungspartnerschaft II. III. IV. Inhalt des schriftlichen Ausbildungsvertrages

Mehr

Schärfere Haftung in Sachen Umwelt.

Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Das Umweltschadensgesetz. Wichtige Informationen zum USchadG! DER FELS IN DER BRANDUNG Das neue Umweltschadensgesetz. Umweltschutz hat in Deutschland einen sehr hohen

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Ernährung im 1. Jahr

Ernährung im 1. Jahr 16 Natürlich das Beste: Muttermilch Mit der Muttermilch bekommt Ihr Baby jederzeit die optimale, auf den jeweiligen Entwicklungsprozess abgestimmte Nahrung. Muttermilch passt sich auf einmalige, ganz natürliche

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Bei diesen Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander wird eine besondere Gefährlichkeit vermutet.

Bei diesen Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander wird eine besondere Gefährlichkeit vermutet. Infoblatt I. FÜR WELCHE HUNDE WIRD DIE HALTUNG BESCHRÄNKT? Die Regelungen finden auf folgende Hunde Anwendung: 1. American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier* Bei diesen Hunden sowie deren

Mehr

Mürwiker Str. 156a Flensburg, 24944. Anmeldung. Fußballferien-Camp der Soccer-Arena-Flensburg (Sum Sum)

Mürwiker Str. 156a Flensburg, 24944. Anmeldung. Fußballferien-Camp der Soccer-Arena-Flensburg (Sum Sum) Anmeldung Fußballferien-Camp der Soccer-Arena-Flensburg (Sum Sum) Hiermit melde ich mich verbindlich zum Fußballferien-Camp in der Soccer-Arena-Flensburg an: Name, Vorname Geburtsdatum Ort / Straße / Nr.

Mehr

Bauhinweise Dampfbad Selbstbau:

Bauhinweise Dampfbad Selbstbau: Bauhinweise Dampfbad Selbstbau: Kaiser Wellness +43 660 68 60 599 www.dampfgenerator.at office@kaiser-wellness.at Dampfbad Selbstbau Bauhinweise - Dampfbad Selbstbau: Das eigene Dampfbad, einfach selbst

Mehr

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) Vertrag zwischen der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) über die Abgrenzung, Vergütung und Abrechnung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit 1) Dem

Mehr