Bekanntmachung Satzung vom über die Erhebung von Friedhofsgebühren. der Gemeinde Altenkirchen. vom in der Fassung vom 15.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bekanntmachung Satzung vom über die Erhebung von Friedhofsgebühren. der Gemeinde Altenkirchen. vom in der Fassung vom 15."

Transkript

1 Bekanntmachung Satzung vom über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde Altenkirchen vom in der Fassung vom 15. März 2017 Der Gemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der 16, 18 Abs.3, 32 und 33 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird. 1 Allgemeines Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung. Gebührenschuldner sind: 2 Gebührenschuldner 1. bei Erstbestattungen die Personen, die nach 9 Bestattungsgesetz verantwortlich sind und der Antragsteller, 2. bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller. 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung. Bei Bestattungen im Sinne des 2 Abs. 2d der Friedhofssatzung sind die Gebühren bereits im Vorfeld zu erstatten. (2) Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

2 4 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom außer Kraft. Hinweis gem. 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Altenkirchen, den (Geis) Ortsbürgermeister

3 Anlage zur Friedhofsgebührensatzung I. Reihengrabstätten 1. Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für Verstorbene a) bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 120,00 b) vom vollendeten 6. Lebensjahr ab 320,00 2. Überlassung einer Urnenreihengrabstätte an Berechtigte nach Nr ,00 3. Inanspruchnahme einer Urnenrasengrabstätte für die Dauer der Ruhezeit 380,00 (inkl. Überlassung, Grabherstellung und Pflege)-gem.Änderung vom II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten a) Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für aa) eine Wahlgrabstätte in Breite 690,00 ab) eine Urnenwahlgrabstätte 250,00 b) Verlängerung des Nutzungsrechts nach Buchst. a bei späteren Bestattungen je Jahr für ba) eine Wahlgrabstätte in Breite, Urnenwahlgrabstätte 20,00 bb) Verlängerung des Rechts nach Umwandlung einer Reihengrabstätte in eine Gemischte Grabstätte (je Jahr) 20,00

4 III. Ausheben und Schließen der Gräber Das Ausheben und Schließen der Gräber wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern als Auslagen zu ersetzen. IV. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen Das Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern als Auslagen zu ersetzen. V. Kosten für Grabeinfassungen Die Kosten für Grabeinfassungen betragen: a) für Reihengrabstätten 250,00 b) für Wahlgrabstätten in Breite 340,00 VI. Benutzung der Leichenhalle/Einsegnungshalle 1. Für die Aufbewahrung einer Leiche bzw. Einsegnung 190,00 2. Die Reinigung der Leichenhalle erfolgt durch Bedienstete der Ortsgemeinde Altenkirchen. Die hierdurch entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern als Auslagen zu ersetzen.

5 VII. Einebnungskosten Bei Einebnung durch die Ortsgemeinde werden nachfolgende Pauschalen fällig: a) Grabstätten mit Einfassung (nicht in Form Grabtrittplatten) oder Grababdeckungen: Reihengrabstätte 130,00 Wahlgrabstätte in Breite 200,00 b) Grabstätten ohne Einfassung ( Grabtrittplatten sind keine Einfassung) und ohne Grababdeckungen, lediglich mit Grabstein: Reihengrabstätte 80,00 Wahlgrabstätte in Breite 140,00 c) Bei folgenden Grabstätten gibt es keine Unterscheidung (mit oder ohne Einfassung): Kindergrabstätte 50,00 Urnenreihengrabstätte 70,00 Urnenwahlgrabstätte 70,00 Die Kosten beinhalten die anfallenden Containerkosten. VIII. Gebühren für besondere Leistungen

6 1. Für die Erteilung einer einmaliger Erlaubnis zur Verrichtung gewerbsmäßiger Arbeiten auf dem Friedhof 40,00 IX. Pflege und Unterhaltung des Rasengrabfeldes Die Anlegung, Pflege und Unterhaltung des Rasengrabfeldes, sowie die Entfernung eines Grabmals nach Ablauf der Ruhezeit, wird durch die Ortsgemeinde Altenkirchen vorgenommen. Hierfür werden folgende einmalige Pauschalen fällig: a) Urnenreihengrabstätte 630,00 b) Urnenwahlgrabstätte 750,00 c) Verlängerung gem. 15 der Friedhofssatzung, je Jahr 25,00

Satzung der Stadt Schweich über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 20. Juni 2008 in der Fassung der I. Nachtragssatzung vom 10.

Satzung der Stadt Schweich über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 20. Juni 2008 in der Fassung der I. Nachtragssatzung vom 10. Satzung der Stadt Schweich über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 20. Juni 2008 in der Fassung der I. Nachtragssatzung vom 10. September 2010 Der Stadtrat Schweich hat am 19. Juni 2008 und am 09.

Mehr

Friedhofsgebührensatzung

Friedhofsgebührensatzung Friedhofsgebührensatzung Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Gau-Algesheim vom 30. August 2012 geändert durch die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der

Mehr

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren mit Änderung vom 24.04.2012 Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde Hermersberg vom 10. Februar 2010 Der Gemeinderat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Bundenthal vom

Satzung. über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Bundenthal vom Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Bundenthal vom 27.10.2017 Der Gemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in Verbindung mit den 2 Absatz

Mehr

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Unkel vom

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Unkel vom Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Unkel vom 02.03.2015 Stand: 23.03.2016 Der Stadtrat Unkel hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl.

Mehr

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren. der Ortsgemeinde Kettig. vom 1. März 2007

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren. der Ortsgemeinde Kettig. vom 1. März 2007 Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Kettig vom 1. März 2007 1) 2) geändert durch die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde

Mehr

Friedhofsgebührensatzung

Friedhofsgebührensatzung Friedhofsgebührensatzung Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Coesfeld Ortsteil Lette vom 18.12.2014 Auf Grund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Mehr

S a t z u n g 1 über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Friesenheim. vom:

S a t z u n g 1 über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Friesenheim. vom: S a t z u n g 1 über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Friesenheim vom: 26.08.2016 Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Friesenheim hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz

Mehr

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Undenheim vom:

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Undenheim vom: Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Undenheim vom: 25.06.1988 1 Der Gemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der 16, 18 Abs. 3, 32,

Mehr

S A T Z U N G. über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Altrip vom 23. Juli 2015

S A T Z U N G. über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Altrip vom 23. Juli 2015 S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Altrip vom 23. Juli 2015 Der Ortsgemeinderat Altrip hat in seiner Sitzung am 22.07.2015 aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz

Mehr

S a t z u n g über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Mommenheim. vom:

S a t z u n g über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Mommenheim. vom: S a t z u n g über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Mommenheim vom: 08.05.2017 1 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Mommenheim hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz

Mehr

H a u s h a l t s s a t z u n g

H a u s h a l t s s a t z u n g H a u s h a l t s s a t z u n g der Ortsgemeinde Lütz für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 vom 15.12.2017 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.11.2017 Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Mehr

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Bingen am Rhein vom 25. März 2014

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Bingen am Rhein vom 25. März 2014 Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Bingen am Rhein vom 25. März 2014 Der Rat der Stadt Bingen am Rhein hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz, in der Fassung

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Klein-Winternheim. vom

Satzung. über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Klein-Winternheim. vom Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Klein-Winternheim vom 22.02.2002 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Klein-Winternheim hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Gemeinde Nieder-Olm. vom 29. November 1999

Satzung. über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Gemeinde Nieder-Olm. vom 29. November 1999 Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Gemeinde Nieder-Olm vom 29. November 1999 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nieder-Olm hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994

Mehr

Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Friedhofsgebühren

Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Friedhofsgebühren Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Friedhofsgebühren Auf der Grundlage - der 3, 28 Absatz 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) im Gesetz zur Reform der

Mehr

Gebührenanspruch. Gebührenpflichtige

Gebührenanspruch. Gebührenpflichtige Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und des Krematoriums der Stadt Koblenz vom 20.12.2005 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 19.12.2014 Aufgrund des 24 der Gemeindeordnung

Mehr

S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom

S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom 02.04.90 Der Stadtrat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz und der 16, 18 Abs. 3, 32, 33 Abs. 1 und 38 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Gebührensatzung. für die Inanspruchnahme der Friedhöfe. der Gemeinde Kürten vom

Gebührensatzung. für die Inanspruchnahme der Friedhöfe. der Gemeinde Kürten vom Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der Friedhöfe der Gemeinde Kürten vom 03.04.1998 1 Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der Friedhöfe der Gemeinde Kürten vom 03.04.1998 in den Fassungen der

Mehr

S T A D T F R I E D R I C H S D O R F

S T A D T F R I E D R I C H S D O R F S T A D T F R I E D R I C H S D O R F H o c h t a u n u s k r e i s Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Friedrichsdorf Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der

Mehr

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bad Camberg

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bad Camberg Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bad Camberg Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.04.2018 (GVBl. S.

Mehr

Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Friedhofsgebühren

Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Friedhofsgebühren GESAMTTEXTAUSGABE Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 24.09.2009 incl. Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Friedhofsgebühren

Mehr

Gebührenordnung. Gebührenordnung

Gebührenordnung. Gebührenordnung BEKANNTMACHUNG-NR.: 44/2008 Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Glauburg Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom

S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom 02.04.90 Der Stadtrat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz und der 16, 18 Abs. 3, 32, 33 Abs. 1 und 38 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Gemünden (Felda)

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Gemünden (Felda) Seite 1 von 6 Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Gemünden (Felda) Schr.-Nr.: 052381 Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Wehrheim

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Wehrheim Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Wehrheim Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03. 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Porta Westfalica vom in der Fassung der 3.

Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Porta Westfalica vom in der Fassung der 3. Änderungshistorie: Datum der Satzung Änderungen bzw. Änderung 12.07.2016 2 Tarifstellen 1.2.2.5., 1.2.2.6., 1.2.2.7. neu, Tarifstellen (2)1. und (2)2. geändert Tag des Inkrafttretens 01.09.2016 Gebührensatzung

Mehr

I. Gebührenpflicht. 1 Gebührenerhebung. 2 Gebührenschuldner

I. Gebührenpflicht. 1 Gebührenerhebung. 2 Gebührenschuldner Friedhofsgebührensatzung der Stadt Artern Auf Grund der 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt

Mehr

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Mülheim-Kärlich vom

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Mülheim-Kärlich vom Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Mülheim-Kärlich vom 17.12.2015 Der Stadtrat hat am 17.12.2015 auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der 2 Abs. 1,

Mehr

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Kamp-Lintfort vom 8. Dezember 2016

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Kamp-Lintfort vom 8. Dezember 2016 Friedhofsgebührensatzung der Stadt Kamp-Lintfort vom 8. Dezember 2016 Aufgrund des 4 des Bestattungsgesetzt NRW (BestG NW) ) in der Fassung der Bekanntgabe vom 1. September 2003 (GV NRW S. 313), zuletzt

Mehr

1 Allgemeines. 2 Gebührenschuldner. 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit. 4 Stundung und Erlass von Gebühren. 5 Inkrafttreten

1 Allgemeines. 2 Gebührenschuldner. 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit. 4 Stundung und Erlass von Gebühren. 5 Inkrafttreten Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Oberotterbach vom Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberotterbach hat aufgrund der 24 und 26 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)

Mehr

Gebührenordnung. I. Gebührenpflicht. 1 Gebührenerhebung

Gebührenordnung. I. Gebührenpflicht. 1 Gebührenerhebung Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2010 (GVBl. I S. 119), der 1 bis 5 a und

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Rosbach v.d.höhe

Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Rosbach v.d.höhe Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Rosbach v.d.höhe Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl. 1992 I, S. 534) zuletzt geändert

Mehr

Stadt Wetter (Hessen)

Stadt Wetter (Hessen) Stadt Wetter (Hessen) Satzungsrecht Az. 020-00-727 Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Wetter (Hessen) Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Wetter (Hessen) Seite 1 Aufgrund der 5 und

Mehr

GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN

GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen für die städtischen Friedhöfe (Bestattungsgebührenordnung) vom 28.06.2010 einschließlich Änderung vom

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Ulrichstein Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet Wegberg (Friedhofsgebührensatzung) vom 22.

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet Wegberg (Friedhofsgebührensatzung) vom 22. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet Wegberg (Friedhofsgebührensatzung) vom 22. Dezember 2010 in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 17. März 2015

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Marktgemeinde Hilders für die Friedhöfe in Hilders und in den Ortsteilen Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Erzhausen

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Erzhausen -1- Friedhofsgebührenordnung Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Erzhausen Auf Grund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I

Mehr

1 Allgemeines Gebührenschuldner Leistungen, Gebührensätze, Gebührenmaßstäbe Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld...

1 Allgemeines Gebührenschuldner Leistungen, Gebührensätze, Gebührenmaßstäbe Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld... Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 1 2 Gebührenschuldner... 2 3 Leistungen, Gebührensätze, Gebührenmaßstäbe... 2 4 Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld... 6 5 Rechtsmittel, Zwangsmittel... 6 6

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet Geilenkirchen (Friedhofsgebührensatzung) Vom

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet Geilenkirchen (Friedhofsgebührensatzung) Vom Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet Geilenkirchen (Friedhofsgebührensatzung) Vom 11.12.2014 Aufgrund von 4 des Gesetzes über das Friedhofs und Bestattungswesen

Mehr

Gemeinde Seeheim-Jugenheim FRIEDHOFSGEBÜHRENORDNUNG. der Gemeinde Seeheim-Jugenheim

Gemeinde Seeheim-Jugenheim FRIEDHOFSGEBÜHRENORDNUNG. der Gemeinde Seeheim-Jugenheim Gemeinde Seeheim-Jugenheim FRIEDHOFSGEBÜHRENORDNUNG der Gemeinde Seeheim-Jugenheim Aufgrund der 5 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.f. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142),

Mehr

GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG

GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG vom 29.04.2013 Dokument Anlage zu 1 der Friedhofsgebührenordnung Beschluss gehe zu 29.04.2013 Anlage zu 1 der Friedhofsgebührenordnung Beschluss gehe zu Ergänzung des

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Balve vom

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Balve vom Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Balve vom 22.09.2010 Auf Grund des 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW) in der Fassung

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Usingen

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Usingen Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Usingen Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Edertal. Gebührenordnung

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Edertal. Gebührenordnung Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Edertal Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl. 1992 I S. 534), zuletzt geändert

Mehr

Stadt Überlingen/Bodensee

Stadt Überlingen/Bodensee Stadt Überlingen/Bodensee Satzung der Stadt Überlingen über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührensatzung - Aufgrund der 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs.1, 39 Abs. 2 und 49 Abs.

Mehr

Große Kreisstadt Bad Mergentheim. Main-Tauber-Kreis. Satzung

Große Kreisstadt Bad Mergentheim. Main-Tauber-Kreis. Satzung Große Kreisstadt Bad Mergentheim Main-Tauber-Kreis Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung - vom 29. September 2015 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Ingelheim am Rhein vom 13. Juli 2006*

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Ingelheim am Rhein vom 13. Juli 2006* Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Ingelheim am Rhein vom 13. Juli 2006* Der Stadtrat der Stadt Ingelheim am Rhein hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung zur Änderung der Bestattungsgebührenordnung

Satzung zur Änderung der Bestattungsgebührenordnung Satzung zur Änderung der Bestattungsgebührenordnung Aufgrund der 12 bis 19 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz) in Verbindung mit 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach einschließlich aller bisher hierzu von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Änderungen Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung

Mehr

Gemeinde Schöffengrund GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG

Gemeinde Schöffengrund GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG Gemeinde Schöffengrund GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG der Gemeinde Schöffengrund Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Soden-Salmünster

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Soden-Salmünster Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Soden-Salmünster Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch

Mehr

S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung -

S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung - - Landkreis Tübingen - Ortsrechtssammlung Seite 1 S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung - Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Gebührensatzung für Friedhöfe 73.2

Gebührensatzung für Friedhöfe 73.2 Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Bergisch Gladbach in der Fassung der IV. Nachtragssatzung Aufgrund der 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Melsungen

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Melsungen Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Melsungen Aufgrund des 5 der Hessischen Gemeindeordnung i.d.f. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2007

Mehr

Friedhofsgebührenordnung der Stadt Gelnhausen

Friedhofsgebührenordnung der Stadt Gelnhausen Friedhofsgebührenordnung der Stadt Gelnhausen Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel

Mehr

Friedhofsgebührensatzung. der Stadt Gotha

Friedhofsgebührensatzung. der Stadt Gotha Friedhofsgebührensatzung der Stadt Gotha Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 10.09.2014 aufgrund der 19, 20 und 21 Abs. 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung

Mehr

Friedhofsgebührensatzung. für die von der Landeshauptstadt Schwerin verwalteten Friedhöfe

Friedhofsgebührensatzung. für die von der Landeshauptstadt Schwerin verwalteten Friedhöfe Friedhofsgebührensatzung für die von der Landeshauptstadt Schwerin verwalteten Friedhöfe Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (Kommunalverfassung KV M-V), der 1, 2,

Mehr

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Heinsberg vom 18. April Allgemeine Vorschriften

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Heinsberg vom 18. April Allgemeine Vorschriften Friedhofsgebührensatzung der Stadt Heinsberg vom 18. April 2011 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV.

Mehr

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Korschenbroich vom

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Korschenbroich vom Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bürstadt. G e b ü h r e n o r d n u n g. I. Gebührenpflicht. 1 Gebührenerhebung

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bürstadt. G e b ü h r e n o r d n u n g. I. Gebührenpflicht. 1 Gebührenerhebung Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bürstadt Az.: 731-00/02 Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl. I 1992 S. 534),

Mehr

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Meiningen (FrieGebSa-MGN) vom in der Fassung der 4. Änderung vom

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Meiningen (FrieGebSa-MGN) vom in der Fassung der 4. Änderung vom Friedhofsgebührensatzung der Stadt Meiningen (FrieGebSa-MGN) vom 08.04.2009 in der Fassung der 4. Änderung vom 10.03.2015 - vom Abdruck der Präambeln wurde abgesehen 1 1 Gebührenerhebung Für die Benutzung

Mehr

(veröffentlicht im Abl. 10/01, Seite )

(veröffentlicht im Abl. 10/01, Seite ) Gebührensatzung für den Ortsteil Ottmarsbocholt vom 19.12.2001 zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Senden (Friedhofssatzung) vom 29.11.2005 (veröffentlicht im Abl. 10/01,

Mehr

1 Gebührenpflicht. 2 Gebührenpflichtiger/Gebührenpflichtige

1 Gebührenpflicht. 2 Gebührenpflichtiger/Gebührenpflichtige Friedhofsgebührensatzung des StadtBetrieb Bornheim vom 02.08.2010 Der Verwaltungsrat des StadtBetrieb Bornheim hat in seiner Sitzung am 13.07.2010 aufgrund des 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Lippstadt - Friedhofsgebührensatzung - 1 Gebührenpflicht

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Lippstadt - Friedhofsgebührensatzung - 1 Gebührenpflicht Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Lippstadt - Friedhofsgebührensatzung - Der Rat der Stadt Lippstadt hat auf Grund des 7 der Gemeindeordnung für das Land

Mehr

Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Großlohra

Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Großlohra 1 Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Großlohra Auf Grund der 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom

Mehr

Satzung. 1 Allgemeines

Satzung. 1 Allgemeines Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung Friedhöfe Stadt Blieskastel vom 11.03.1980 zuletzt geänt durch Beschluss des Stadtrates vom 01.07.2010 Aufgrund des Gesetzes über das Friedhofs-,

Mehr

GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG DER STADT HAIGER

GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG DER STADT HAIGER GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG DER STADT HAIGER Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Lippstadt - Friedhofsgebührensatzung - 1 Gebührenpflicht

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Lippstadt - Friedhofsgebührensatzung - 1 Gebührenpflicht Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Lippstadt - Friedhofsgebührensatzung - Der Rat der Stadt Lippstadt hat auf Grund des 7 der Gemeindeordnung für das Land

Mehr

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Homberg (Ohm)

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Homberg (Ohm) Friedhofsgebührensatzung der Stadt Homberg (Ohm) Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung v. 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Wittenberge (Friedhofsgebührensatzung)

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Wittenberge (Friedhofsgebührensatzung) Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Wittenberge (Friedhofsgebührensatzung) Auf Grundlage der 3 und 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 (GVBl.I, S. 286) in der jeweils

Mehr

Satzung der Stadt Schneverdingen über Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung)

Satzung der Stadt Schneverdingen über Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) Satzung der Stadt Schneverdingen über Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) Aufgrund der 10, 13 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds.

Mehr

(2) Für die Inanspruchnahme der Einrichtungen und Anlagen der Friedhöfe erhebt die Stadt nach Maßgabe dieser Satzung Gebühren.

(2) Für die Inanspruchnahme der Einrichtungen und Anlagen der Friedhöfe erhebt die Stadt nach Maßgabe dieser Satzung Gebühren. Seite 1 Auf Grund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Dezember 2011

Mehr

Satzung der Stadt Gladbeck

Satzung der Stadt Gladbeck 1 Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe der Stadt Gladbeck und für sonstige Leistungen der Friedhofsverwaltung vom 11. Juni 1999 (eingearbeitet

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Grünhain Beierfeld vom 07. November 2005 (Friedhofsgebührensatzung)

Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Grünhain Beierfeld vom 07. November 2005 (Friedhofsgebührensatzung) Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Grünhain Beierfeld vom 07. November 2005 (Friedhofsgebührensatzung) Auf Grundlage des 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den

Mehr

Satzung über die Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) der Stadt Weil am Rhein

Satzung über die Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) der Stadt Weil am Rhein Satzung über die Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen () der Stadt Weil am Rhein in der Fassung der Änderungssatzung vom 21.06.2016 Auf Grund der 4 und 11der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

FRIEDHOFSGEBÜHRENORDNUNG. der Stadt Königstein im Taunus

FRIEDHOFSGEBÜHRENORDNUNG. der Stadt Königstein im Taunus FRIEDHOFSGEBÜHRENORDNUNG der Stadt Königstein im Taunus Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung v. 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Friedhöfe der Kreisstadt Homburg vom 14. Dezember 2011

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Friedhöfe der Kreisstadt Homburg vom 14. Dezember 2011 Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Friedhöfe der Kreisstadt Homburg vom 14. Dezember 2011 Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Satzung zur 1. Änderung der F R I E D H O F S G E B Ü H R E N S A T Z U N G. für die Gemeinde Löwenberger Land vom

Satzung zur 1. Änderung der F R I E D H O F S G E B Ü H R E N S A T Z U N G. für die Gemeinde Löwenberger Land vom 1 Gemeinde Löwenberger Land Satzung zur 1. Änderung der F R I E D H O F S G E B Ü H R E N S A T Z U N G für die Gemeinde Löwenberger Land vom 05.11.2013 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Vorschriften 1

Mehr

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Luisenthal

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Luisenthal Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Luisenthal Aufgrund des 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung(ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. Nr. 23, Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung. Satzung (Gebührenordnung)

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung. Satzung (Gebührenordnung) Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde B r a c h t t a l Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142),

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Amöneburg

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Amöneburg Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Amöneburg in der von der Stadtverordnetenversammlung am 29.09.2008 beschlossenen Fassung zuletzt geändert durch den 3. Nachtrag vom 21.07.2014 Aufgrund der

Mehr

Ortsrecht der Stadt Hürth

Ortsrecht der Stadt Hürth Ortsrecht der Stadt Hürth Satzung über die Erhebung von Benutzungs- und Verwaltungsgebühren in der Stadt Hürth vom 18.07.2013 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994

Mehr

Schöfferstadt Gernsheim Der Magistrat

Schöfferstadt Gernsheim Der Magistrat Neufassung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Schöfferstadt Gernsheim Veröffentlicht in der Ried-Information Gernsheim Nr. 14/2007 vom 4. April 2007 Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der

Mehr

Stadtrecht der Stadt Fellbach 7/2 Bestattungsgebührensatzung. Satzung über die Erhebung von Bestattungsgebühren. (Bestattungsgebührensatzung)

Stadtrecht der Stadt Fellbach 7/2 Bestattungsgebührensatzung. Satzung über die Erhebung von Bestattungsgebühren. (Bestattungsgebührensatzung) Satzung über die Erhebung von Bestattungsgebühren () vom 4. Juli 1995 *) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der 2, 11, 13 und 14 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Lindenfels

Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Lindenfels Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Lindenfels Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung v. 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert

Mehr

SATZUNG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Nauen Friedhofsgebührensatzung (FHGebS)

SATZUNG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Nauen Friedhofsgebührensatzung (FHGebS) SATZUNG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Nauen Aufgrund des 3 und des 28, Abs. 2, Satz 1, Ziff. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)) vom 18.

Mehr

Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) D 9. Satzung. über die Erhebung von Bestattungs- und Wahlgrabgebühren

Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) D 9. Satzung. über die Erhebung von Bestattungs- und Wahlgrabgebühren Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) D 9 Gemeinde Weingarten (Baden) Landkreis Karlsruhe Satzung über die Erhebung von Bestattungs- und Wahlgrabgebühren Beschluss dieser Satzung durch Gemeinderat am 29.

Mehr

Bestattungsgebührenordnung

Bestattungsgebührenordnung vom 30.05.1972, zuletzt geändert am 31.01.2017 Aufgrund der 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 17.03.2005 (GBl. S. 206) und der 4 und 11 der Gemeindeordnung

Mehr

Flörsheimer Ortsrecht 9b. Die Stadt informiert. Gebührenordnung. zur Friedhofsordnung der Stadt. Flörsheim am Main

Flörsheimer Ortsrecht 9b. Die Stadt informiert. Gebührenordnung. zur Friedhofsordnung der Stadt. Flörsheim am Main Die Stadt informiert Flörsheimer Ortsrecht 9b Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Flörsheim am Main Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Flörsheim am Main Aufgrund der 5 und 93 Abs.

Mehr

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover Gem. Abl. 2012, S. 438 ( zuletzt geändert durch Satzung vom 15.06.2017, Gem. Abl. 2017, S. 292 ) Aufgrund 13 des Gesetzes über das Leichen-,

Mehr

Satzung über die Gebühren für die Benutzung des städtischen Friedhofes vom

Satzung über die Gebühren für die Benutzung des städtischen Friedhofes vom Satzung über die Gebühren für die Benutzung des städtischen Friedhofes vom 12.01.1971 in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.12.2011 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

7-77. Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Würselen vom

7-77. Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Würselen vom 7-77 Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Würselen vom 09.05.1997 Stand: Januar 2016 1 7-77 Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Würselen vom 09.05.1997 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung

Mehr

GEBÜHRENSATZUNG. für die Friedhöfe der Stadt Burgdorf (Friedhofsgebührensatzung) in der Fassung der 5. Änderungssatzung*

GEBÜHRENSATZUNG. für die Friedhöfe der Stadt Burgdorf (Friedhofsgebührensatzung) in der Fassung der 5. Änderungssatzung* GEBÜHRENSATZUNG für die Friedhöfe der Stadt Burgdorf (Friedhofsgebührensatzung) in der Fassung der 5. Änderungssatzung* Aufgrund der 6 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (jetzt 10 und 111 Niedersächsisches

Mehr

D 5. G e b ü h r e n s a t z u n g zur Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Stadt Espelkamp vom

D 5. G e b ü h r e n s a t z u n g zur Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Stadt Espelkamp vom D 5 G e b ü h r e n s a t z u n g zur Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Stadt Espelkamp vom 18.12.2003 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der

Mehr

2 Gebührenschuldner (1) Schuldnerin oder Schuldner der Gebühren für Leistungen nach der Friedhofsordnung sind:

2 Gebührenschuldner (1) Schuldnerin oder Schuldner der Gebühren für Leistungen nach der Friedhofsordnung sind: Gebührenordnung zur Friedhofsordnung für die Stadt Oestrich-Winkel Rechtsgrundlagen 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Nauheim

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Nauheim Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Nauheim Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung v. 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert

Mehr

FRIEDHOFSGEBÜHRENSATZUNG DER GEMEINDE LOHRA

FRIEDHOFSGEBÜHRENSATZUNG DER GEMEINDE LOHRA FRIEDHOFSGEBÜHRENSATZUNG DER GEMEINDE LOHRA Gebührensatzung zur Friedhofssatzung Stand: 14.07.2016 1 Inhalt Satzung (Gebührenordnung)... 3 I. Gebührenpflicht... 3 1... 3 Gebührenerhebung... 3 2... 3 Gebührenschuldner...

Mehr