SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Soziale Krankenversicherung (KV)

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1 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 203 Soziale Krankenversicherung (KV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n): 60 Minuten 6 Keine Maximale Punktzahl: 60 Erzielte : Note: Hinweise: Schreiben Sie Ihre auf das Deckblatt und jede Seite. Prüfen Sie den Aufgabensatz auf seine Vollständigkeit und melden Sie allfällig fehlende Seiten unverzüglich. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Lösungen inkl. Zusatzblätter am Ende der Prüfung abgeben. Einwände nach der Prüfung sind ausgeschlossen. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort-/Lösungsblätter. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzes- oder Verordnungsartikel genügt nicht (ausser, es wird ausdrücklich erlaubt). Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein Zusatzblatt. Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experten/innen Unterschriften Datum Experte/in Experte/in 2

2 Aufgabe Nr. : Tarifschutz 6 Erklären Sie, was unter Tarifschutz zu verstehen ist, und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 2.5 Aufgabe Nr..: Welche Ausnahmen gibt es von diesem Grundsatz? Aufgabe Nr..2 a) Kann ein Leistungserbringer den Tarifschutz nicht einhalten? b) Welche Folgen und Pflichten ergeben sich hieraus? 2.5 Seite 2

3 Aufgabe Nr. 2: Versicherungspflicht Ausland 5 Herr Muster möchte seine wohlverdiente Rente in Spanien in Anspruch nehmen. Er hat sein ganzes Leben lang in der Schweiz gearbeitet, ist Schweizer und bezieht eine schweizerische Rente. Er würde gerne beim derzeitigen Versicherer bleiben. Er ruft Sie an, um sich in folgenden n nach seinen Möglichkeiten und Pflichten zu erkundigen: Kann er sein Versicherungsland wählen? Begründen Sie Ihre Antwort. Aufgabe Nr. 2.: Auf welchen massgebende(n) Rechtsgrundlage(n) basiert Ihre Antwort? Aufgabe Nr. 2.2: Kann er sich künftig in der Schweiz behandeln lassen? Beantworten Sie die Frage mit Ja oder Nein und begründen Sie Ihre Antwort. Seite 3

4 Aufgabe Nr. 2: Versicherungspflicht Ausland (Fortsetzung) Aufgabe Nr. 2.3: Erläutern Sie in diesem Zusammenhang die Aufgaben der gemeinsamen Einrichtung KVG. 2 Seite 4

5 Aufgabe Nr. 3: Militärdienst.5 Hans Muster sendet Ihnen um die Versicherungspflicht während des Militärdienstes zu sistieren einen Marschbefehl zu, in dem ein Dienstantritt am und eine Entlassung am angegeben ist. Antworten Sie ihm und stützen Sie sich dabei auf die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n):.5 Seite 5

6 Aufgabe Nr. 4: Krankenversicherer 5 5 Nennen Sie 5 Anforderungen für Krankenversicherer um die soziale Krankenversicherung durchzuführen: Seite 6

7 Aufgabe Nr. 5: Versicherungspflicht 5 Jeanne V. kam am aus Frankreich, um sich in der Schweiz niederzulassen. Sie ist schwanger und der Geburtstermin ist der Eine Woche nach der Entbindung, also am , ruft sie bei Ihnen an, um ihr Kind und sich selbst zu versichern, da sie vorher keine Zeit dafür gehabt hat. Wie antworten Sie ihr bezüglich: 5. Des Beginns der Versicherungsdeckung für ihr Kind und der fälligen Prämien. Nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n): Des Beginns der Versicherungspflicht für Jeanne V. und der fälligen Prämien. Nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n): Welche Konsequenzen können sich im Fall Jeanne V. ergeben? 2 Seite 7

8 Aufgabe Nr. 6: Risikoausgleich 4.5 a) Welche Kriterien werden für die Berechnung des Risikoausgleichs verwendet? 3.5 b) Und bis wann ist der heutige Risikoausgleich gültig? Seite 8

9 Aufgabe Nr. 7: Freiwillige Taggeldversicherung 5 ) Jede Person unter 65 Jahren kann eine freiwillige Taggeldversicherung abschliessen. richtig falsch 2) Bereits bestehende Erkrankungen werden systematisch ausgeschlossen. richtig falsch 3) Bei Wechsel des Versicherers kann der neue Versicherer die Vorbehalte vom alten Versicherer weiterführen. richtig falsch 4) Eine Arbeitsfähigkeit von 75 % berechtigt zu einer verminderten Entschädigung von 25 %. richtig falsch 5) Bei umstrittenem Leistungsanspruch zwischen Kranken- und Invaliditätsversicherung ist die Krankenversicherung vorleistungspflichtig. richtig falsch 6) Der Versicherte ist berechtigt, in die Einzelversicherung zu wechseln, sofern er dies innerhalb von 3 Monaten ab Erhalt der Mitteilung geltend macht. richtig falsch 7) Die Taggeldleistungen sind für maximal 720 Tage pro Krankheitsfall zu leisten. richtig falsch 8) Die Taggelder bei Mutterschaft müssen nach der Niederkunft mindestens acht Wochen entrichtet werden. richtig falsch 9) Die von den Versicherern gebildeten Reserven dienen zur Sicherstellung der langfristigen Zahlungsfähigkeit und müssen ausreichen, um die Kosten für bereits eingetretene Krankheiten zu tragen. richtig falsch 0) Die Prämien für die Kollektivversicherung dürfen nicht von den Prämien für die individuelle Versicherung abweichen. richtig falsch Seite 9

10 Aufgabe Nr. 8: Kostenbeteiligung 7 Zur Familie Brun gehören Frau Brun und ihre drei Kinder: Max, 0 Jahre, Jacques, 8 Jahre, und Delphine, 6 Jahre. Um Geld zu sparen, sind Frau Brun mit einer Franchise von CHF und ihre Kinder jeweils mit einer Franchise von CHF versichert. 5.5 Vervollständigen Sie die Leistungsabrechnung für Frau Brun. Antwort: Kosten (chronologisch) Franchise Selbstbehalt Beteiligungen an Spitalkosten Erstattung Krankenversicherung Anna Brun Januar 202 Arzt CHF März 202 Magnetic Ressonance Immaging (MRT) CHF Juni 202 Spitalaufenthalt 5 Tage CHF Oktober 202 Computer tomographie (CT) CHF November 202 Physiotherapie CHF Dezember 202 Physiotherapie CHF Seite 0

11 Aufgabe Nr. 8: Kostenbeteiligung (Fortsetzung) Aufgabe Nr. 8.: Welche Kostenbeteiligung gilt für die Kinder der Familie Brun. Zeigen Sie den Berechnungsweg auf und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n):.5 Seite

12 Aufgabe Nr. 9: Aktuelles 5.5 Eine im Februar 202 vorgelegte Volksinitiative plädiert für einen radikalen Systemwechsel. Wie heisst diese Initiative? Aufgabe Nr. 9.: Was ist der zentrale Punkt dieser Initiative? Aufgabe Nr. 9.2: Welchen Artikel muss bei Annahme bzw. Einführung angepasst werden? Kreuzen Sie die richtige Antwort an. a) BV b) KVG 3 c) OR 324 a Seite 2

13 Aufgabe Nr. 9: Aktuelles (Fortsetzung) Aufgabe Nr. 9.3: Der Risikoausgleichsmechanismus wird mit einer Verordnung, die am vom Bundesrat verabschiedet wurde, verbessert. An welchem Datum tritt die Verordnungsänderung in Kraft? Aufgabe Nr. 9.4: Was beinhaltet diese wichtige Änderung und weshalb wird sie eingeführt?.5 Seite 3

14 Aufgabe Nr. 0: Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV Kreuzen Sie jeweils die korrekte Antwort an: Antwort: 5 Welche Leistung kann nicht von einem Chiropraktiker verschrieben werden? Gehhilfen (Krücke) Röntgen des Skeletts Arzneien der Gruppe Analgetika Leistungen im Bereich der Physiotherapie Welche Leistung kann die Apothekerin oder der Apotheker zu Lasten der Grundversicherung in Rechnung stellen: Beratung beim Ausführen einer ärztlichen Verordnung, die mindestens ein Arzneimittel der Spezialitätenliste enthält Beratung bei Ernährungsfragen von Säuglingen Gewicht und Blutdruck messen Telefongespräch mit dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin Die Versicherung übernimmt bei Mutterschaft:: mindestens fünf Ultraschallkontrollen in der normalen Schwangerschaft Amniozentese auf Wunsch der Schwangeren auch unter 35 Jahren in der normalen Schwangerschaft sieben Untersuchungen Für Geburtsvorbereitung ein Betrag von CHF Welche vorbeugende Massnahme wird von der Versicherung abgedeckt: Ein Fitness-Abonnement bei einem anerkannten Zentrum Impfungen bei Auslandsreisen Massnahmen zur Prophylaxe von Krankheiten Zahnhygienische Behandlungen Unter Psychotherapie versteht man eine Behandlungsform, die: von der Versicherung für höchstens 40 Sitzungen bezahlt wird hauptsächlich auf Hypnose beruht ein definiertes therapeutisches Ziel anstrebt physische und psychische Erkrankungen betrifft Seite 4

15 Aufgabe Nr. : VKL 5.5 Umschreiben Sie die nachstehenden Begriffe und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n) Stationäre Behandlung:.2 Langzeitbehandlung 2 Seite 5

16 Aufgabe Nr. 2: Rechtsweg 5 Ich bin mit einem Schreiben meiner Versicherung über die Verweigerung einer Leistung nicht einverstanden. Was kann ich tun? (Geben Sie alle Möglichkeiten mit entsprechenden Details sowie den massgebende/n Rechtsgrundlage/n.an.) 5 Seite 6

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