2.13 Handelsregister. Aufgabe und Inhalte des Handelsregisters. Herr Springer tritt als Kommanditist mit einer Kapitaleinlage in Höhe von 20.
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- Gudrun Hermann
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1 2.13 Handelsregister Herr Springer tritt als Kommanditist mit einer Kapitaleinlage in Höhe von ,00 in die Firma Giesselmann KG ein. Der Eintritt wird ordnungsgemäß beim Registergericht gemeldetunddaraufhinimregistereingetragen. Infolge eines Versehens des Registergerichts wird Herr Springer in der Bekanntmachung als persönlich haftender Gesellschafter (=Vollhafter) bezeichnet. Der Einzelhändler Probst verlässt sich bei seiner Einsicht in das Handelsregister auf die fehlerhafte Eintragung und gewährt der Giesselmann KG im Vertrauen auf die ihm bekannten Vermögensverhältnisse von Herrn Springer einen Kredit in Höhe von ,00. Als er wegen Zahlungsschwierigkeiten der KG Herrn Springer als persönlich haftenden Gesellschafter in Anspruch nimmt, wendet dieser ein, er sei gar nicht Komplementär (= Vollhafter), sondern Kommanditist (= Teilhafter) und hafte daher nur in Höhe seiner Kapitaleinlage. Stellen Sie fest, welche Auswirkungen in diesem Fall die Eintragung der unrichtigen Tatsache in das Handelsregister für den Einzelhändler Probst hat. Aufgabe und Inhalte des Handelsregisters Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis beim Amtsgericht, in das alle Kaufleute des betreffenden Amtsgerichtsbezirks einzutragen sind. Es wird von den Gerichten elektronisch geführt ( 8HGB). Durch die Eintragungen im Handelsregister wird die Öffentlichkeit über wichtige Sachverhalte und Rechtsverhältnisse der Kaufleute und Handelsgesellschaften informiert. Jeder Kaufmann ist verpflichtet, seine Firma und den Ort der Handelsniederlassung bei dem Gericht, in dessen Bezirk sich die Niederlassung befindet, zur Eintragung in das Handelsregiser anzumelden. Zur Übersendung der Dokumente Wirtschaft und Recht 111
2 ist ein spezieller Übermittlungsweg (das Elektronische Gerichts- und Verwaltungsfach ) zu nutzen ( 29 HGB). Das Registergericht kann vorgeschriebene Anmeldungen durch Ordnungsstrafen erzwingen ( 14 HGB). Andererseits kann in das Register nur eingetragen werden, was das Gesetz als eintragungsfähig bestimmt. Der Kaufmann kann daher nicht beliebige Tatsachen, die er der Öffentlichkeit mitteilen möchte, in das Handelsregister eintragen lassen. Anmeldungen zur Eintragung Anmeldungen (über Neueintragung, Veränderung, Löschung) müssen elektronisch und in öffentlich beglaubigter Form erfolgen ( 12 Abs. 1 HGB). Eintragungen erfolgen grundsätzlich nur auf Antrag. Das zum Handelsregister einzureichende Dokument kann in jeder Amtssprache eines Mitgliedstaates der Europäischen Union übermittelt werden. Vor jeder Handelsregistereintragung erfolgt eine firmenrechtliche Prüfung sowie die Stellungnahme durch die IHK (= Prüfung der Eintragsfähigkeit). Über den Eintrag entscheidet immer das Registergericht. Bekanntmachung Die Bekanntmachung von Registrierungen erfolgt elektronisch über das bundesweite Portal Genossenschaften werden in einem besonderen Genossenschaftsregister geführt. e für Eintragungen im Handelsregister 1. Neueintragungen HRB Dez. 20..: D. K. Warenhandel und Vertrieb GmbH, Achim-Baden (Badener Holz 26). Gegenstand des Unternehmens ist der Handel und Vertrieb von Waren jeglicher Art. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen können, und/ oder mit ihm im Zusammenhang stehende Aufgaben übernehmen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen. Stammkapital: ,00. Geschäftsführer: Dietmar Korreck, Achim-Baden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschaftsvertrag ist am 20. November 20.. abgeschlossen. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführerbestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaftgemeinschaftlichdurch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss können Geschäftsführer zur Alleinvertretung ermächtigt und auch von den Beschränkungen des 18BGB befreitwerden.dergeschäftsführer, Dietmar Korreck, Achim- Baden, ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des 181 BGB befreit. Nicht eingetragen: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger. II. Veränderungen HRB Jan. 20..: VME-Gesellschaft für Medizinelektronik mbh, Mönchengladbach (Rollberg 1), Ingrid von Gehlen, geb. Fuhrmann, geb. am 30. April 1944, Mönchengladbach, ist zur Geschäftsführerin bestellt. Sie ist stetsalleinvertretungsberechtigtund vonden Beschränkungen des 181 BGB befreit. Maria Fuhrmann ist nicht mehr Geschäftsführerin. HRB Feb. 20..: R& SFenster e. Kfm., Mönchengladbach (Dahlener End 69). Dietmar Josef Wevers, geb. am 23. November 1961, Mönchengladbach,istalspersönlichhaftender Gesellschafter eingetreten. Dadurch offene Handelsgesellschaft, die am 1. Januar begonnen hat. Die Firma ist entsprechend geändert. Sie lautet nun: R& SFenster OHG. III. Löschungen HRB Feb. 20..: Lord Spielhallengesellschaft mbh, Braunschweig. Gemäß 141 a FGG (früher 2 LöschG) von Amts wegen gelöscht, weil die Gesellschaft vermögenslos ist. HRB Jan. 20..: Steinberg GmbH, Elze. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen. Die Löschung aus dem Handelsregister erfolgt, wenn das Handelsgewerbe aufgegeben (Liquidation, Insolvenz) oder in eine juristische Person umgewandelt wird. 112 Wirtschaft und Recht
3 Zweck des Handelsregisters ist es, die Firma des Kaufmanns zu schützen sowie der Allgemeinheit, insbesondere aber den Geschäftspartnern des Kaufmanns die Möglichkeit zu verschaffen, sich über die kaufmännischen Verhältnisse eines Kaufmanns zuverlässig zu informieren (Gläubigerschutz). Einsichtnahme und elektronische Registerführung Das Handelsregister soll eine Publikations-, Beweis-, Kontroll- und Schutzfunktion erfüllen. Daher steht es jedermann zur Einsicht offen ( 9 Abs. 1HGB). Sämtliche im Handelsregister geführten Daten eines Unternehmens können bundesweit von jedermann über das Internet abgerufen werden (siehe Registerportal unter Eingesehen werden können alle in elektronischer Form vorliegenden Dokumente. Jeder darf ferner vom Handelsregister Ausdrucke bzw. Abschriften der Eintragungen und eingereichten Dokumente verlangen. Hierfür stellen die Gerichte elektronische Postfächer zur Verfügung. Der Eingang in diesem Postfach ist maßgeblich für Rechtswirkungen oder Stichtage, die an den Eingang einer Anmeldung bei Gericht anknüpfen. Wirkung der einzelnen Eintragungen Eine Eintragung in das Handelsregister wird wirksam, sobald sie in den für die Handelsregistereintragungen bestimmten Datenspeicher aufgenommen ist und auf Dauer inhaltlich unverändert in lesbarer Form wiedergegeben werden kann. Manche Eintragungen haben konstitutive (= rechtsbegründende oder rechtserzeugende) Wirkung. In solch einem Fall ist die Eintragung notwendig, damit eine bestimmte Rechtslage überhaupt entsteht. Die meisten Eintragungen haben deklaratorische (= rechtsbezeugende) Wirkung. Der Rechtsvorgang ist dabei ohne die Eintragung wirksam, die Eintragung bestätigt ihn lediglich. e Die Erteilung und der Widerruf der Prokura sind ohne Eintragung rechtswirksam. Die Eintragung ist zwar vorgeschrieben. Sie hat aber nur die Aufgabe, die Prokuraerteilung kundzugeben. Derjenige, der ein Handelsgewerbe betreibt ohne Rücksicht auf die Branche, wird automatisch Kaufmann, wenn sein Geschäftsbetrieb einen gewissen Umfang überschreitet (Istkaufmann); die Eintragung gibt das nur kund. Inden Fällen der freigestellten Anmeldung ergibt sich die Wirkung aus der jeweiligen Bestimmung, die dem Betreffenden die Eintragung erlaubt. Für Herrn Bruns als Erwerber der Firma Klaus Kubel e. Kfm., Haus für Herren- und Damenbekleidung, der die Firma unverändert fortführt, gilt folgende gesetzliche Regelung des HGB: 25 Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung (1) Wer ein unter Lebenden erworbenes Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma mit oder ohne Beifügung eines das Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatzes fortführt, haftet für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers. Bruns kann nun aber die Haftung für die Vebindlichkeiten des bisherigen Inhabers gegenüber den Gläubigern ausschließen, wenn der Haftungsausschluss im Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht worden ist. e Land- und Forstwirte oder Inhaber von Gewerbebetrieben, die keine kaufmännische Organisation erfordern (Kleingewerbetreibende), erwerben erst mit der Eintragung in das Handelsregister die Kaufmannseigenschaft (Kannkaufleute). Die Aktiengesellschaft und die GmbH entstehen ebenfalls erst durch die Eintragung (Formkaufleute) Wirtschaft und Recht 113
4 Der Schutz des Vertrauens auf das Handelsregister Das Handelsregister genießt öffentlichen Glauben, d. h., dass sämtliche eingetragenen und veröffentlichten Tatsachen als bekannt gelten und ein Dritter darauf vertrauen kann, dass diese Eintragungen gültig sind. Er braucht daher nur das zu glauben, was im Handelsregister eingetragen ist. Das gilt auch für den Fall, dass eine in das Handelsregister einzutragende Tatsache nicht eingetragen und bekannt gemacht wurde. Auch hier gilt der Schutz des Vertrauens auf das Register: Auf das Schweigen des Handelsregisters kann man sich verlassen. Herr Hentschel scheidet aus der Liebig OHG als Gesellschafter aus. Sein Ausscheiden wird nicht zum Handelsregister angemeldet und deshalb auch nicht eingetragen und bekannt gemacht. Die Gesellschaftsgläubiger könnten Herrn Hentschel weiterhin als Gesellschafter behandeln und auch für ihre nach dem Ausscheiden begründeten Forderungen persönlich in Anspruch nehmen. Das Risiko liegt insofern bei demjenigen, in dessen Angelegenheit eine Eintragung vorzunehmen ist. Durch den Zwang der möglichst schnellen Anmeldung von anmeldepflichtigen Tatsachen wird die Vollständigkeit des Handelsregisters gewährleistet. Andererseits kann sich ein Kaufmann auf eine von ihm ordnungsgemäß vorgenommene Eintragung berufen. Herr Bruns, der die Firma Klaus Kubel e. Kfm., Haus für Herren- und Damenbekleidung, unverändert fortführt, schließt die Haftung für alle vor der Übernahme des Geschäftes entstandenen Verbindlichkeiten des früheren Inhabers, Herrn Kubel, aus. Gemeinsam mit Herrn Kubel lässt er diese vertragliche Regelung in das Handelsregister eintragen und bekannt machen. Drei Wochen nach der Übernahme fordert der Gläubiger Homann von Herrn Bruns einen noch ausstehenden Betrag seiner Rechnung von vor zwei Monaten in Höhe von 4.300,00. Herr Bruns braucht nicht zu zahlen, da Herr Homann über die Eintragung durch das Internet bzw. früher durch z. B. die örtliche Zeitung hätte informiert sein müssen; er hat fahrlässig gehandelt. Letztlich kann sich ein Dritter auf eingetragene und bekannt gemachte Tatsachen im Handelsregister verlassen, auch wenn diese unrichtig sind. Der Großhändler Probst (vgl. Eingangsbeispiel) kann auf die Eintragung des Herrn Springer als Vollhafter vertrauen und seine Forderung in Höhe von ,00 gegen ihn persönlich geltend machen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Dritte die Unrichtigkeit kannte. 114 Wirtschaft und Recht
5 Aufgaben 1. Wer ist für die Führung des Handelsregisters zuständig? 2. Aus welchen Abteilungen besteht das Handelsregister und welche unterschiedlichen Informationen kann man ihnen entnehmen? 3. Wer kann Einsicht in das Handelsregister nehmen? 4. Wie werden Handelsregistereintragungen veröffentlicht? 5. Warum ist es für einen Unternehmer sinnvoll, die Veröffentlichung von Eintragungen im Handelsregister im Internet laufend zu verfolgen? 6. Nennen Sie Gründe für die Notwendigkeit des Handelsregisters. 7. Welche Eintragung ins Handelsregister hat a) rechtserzeugende (konstitutive), b) rechtsbezeugende (deklaratorische) Wirkung? Eintragung der Hannoverschen Papierfabrik AG ein Hotelbesitzer lässt sich als Kaufmann eintragen. Eintragung eines Handelsgewerbes Eintragung der Bauunternehmung Frank Neumann OHG Eintragung von Herrn Adam als Prokurist Eintragung der Kaufmannseigenschaft eines Kleingewerbetreibenden Eintragung eines Landwirtschaftsbetriebes mit kaufmännischem Geschäftsbetrieb 18. Wie kann die Anmeldung zum Handelsregister erfolgen? 9. Wer muss die Eintragung der Firma ins Handelsregister beantragen? 10. Eine neu eröffnete Boutique wird ins Handelsregister eingetragen. Nennen Sie die Angaben, die die Anmeldung enthalten muss. 11. Wann muss die Firma oder Firmenänderung zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet werden? 12. Der Unternehmer Flach hat seinem Prokuristen Adam die Prokura entzogen. Die Löschung der Prokura im Handelsregister hat er versäumt. Welche Folgen hat sein Vergessen? Wirtschaft und Recht 115
6 Zusammenfassung Handelsregister =amtliches Verzeichnis aller Vollkaufleute eines Amtsgerichtsbezirks wird eingeteilt in: Abteilung A eingetragene Kaufleute (e. K., e. Kfm., e. Kffr.) Personengesellschaften (OHG, KG) Anmeldung durch Inhaber oder Geschäftsführer Abteilung B Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA) elektronisch in öffentlichbeglaubigter Form (Notar, Gericht) I. Neueintragungen mit wesentlichen Inhalten II. Veränderungen III. Löschungen Wirkung der Eintragung konstitutiv (= rechtserzeugend) Erst durch die Eintragung wird die Tatsache rechtswirksam. Veröffentlichung deklaratorisch (= rechtsbezeugend) Auch ohne dieeintragung würden die Tatsachen bestehen. Sie werden nur öffentlich bekannt gemacht. elektronischüber bundesweites Portal Bedeutung voneintragungen im Handelsregister Eintragungen im Handelsregister genießen öffentlichen Glauben,d.h., die Eintragungen gelten als richtig, jedermann kann sichdarauf berufen. Tatsache ist nicht eingetragen. Dritter kann darauf vertrauen, dass die Eintragungen gültig sind. Tatsache ist eingetragen. Dritter muss sie gegen sich gelten lassen. Tatsache ist unrichtig eingetragen. Dritter kann sich darauf verlassen. 116 Wirtschaft und Recht
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