Jahresbericht 2015 Jagdinspektorat Kanton Bern

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1 Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern Office de l agriculture et de la nature du canton de Berne Jagdinspektorat Inspection de la chasse Schwand Münsingen Telefon Telefax n.blatter@vol.be.ch Mai 216 Jahresbericht 215 Jagdinspektorat Kanton Bern Christoph Hostettler, Jagdinspektorat

2 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Inhaltsverzeichnis 1. Gämsjagd Jagdzeit Patent A (Gämsen und Murmeltiere) Statistik Gämswild Aufbau der Gämsstrecke im Kanton Bern Erlegte Bock- und Geissjährlinge Vollzugshilfe Wald und Wild Gämsen Jungtieranteil der Strecke (Jährlinge) Geschlechterverhältnis in % der Strecke Vergleich Abschussvorgaben/Strecken Gämse 23 bis Jagdplanung Gämsen 214/215 und erlegte Gämsen Jagdplanung Gämse 214 und Schongebiete für den Gämsbock im Wildraum 12 ab 29 bis 213 ab 214 ist NEU anstelle Schongebietes Haagen das Schongebiet Homädli Vergleich Geschlechtsverhältnis im WR 12 mit und ohne Schongebiete für den Gämsbock (28 215) Schongebiete für den Gämsbock im Wildraum 14 ab 213 bis Vergleich Geschlechtsverhältnis im WR 14 mit und ohne Schongebiete für den Gämsbock ( ) Rehjagd Jagdzeit Patent B (Rehe) Statistik Rehwild Aufbau der Rehstrecke im Kanton Bern Vollzugshilfe Wald und Wild - Rehe Jungtieranteil der Strecke (Kitze und Jährlingsrehe) Geschlechterverhältnis in % der Strecke Vergleich Abschussvorgaben/Strecken Rehe 23 bis Jagdplanung Rehe 214/215 und erlegte Rehe Jagdplanung Rehe 214 und Verhältnis der angebotenen und gelösten Zusatzpatente (24 215) Verkaufte Zusatzpatente Jagd Verkaufte Zusatzpatente Jagd Ausgeführte Nachsuchen der Wildhut bei der Jägerschaft gemäss Art. 25, Abs. 3 JWG (jeweils von Januar bis Dezember) Jahr Jahr Wildschadengutachten gültig für zwei Jahre (KAWA) Rothirschjagd Zielsetzung Jagdzeit Patent C (Rothirsche) Abschussplanung Rothirsche 214 und Rothirschbestände, Strecken und Fallwild im Kt. Bern (Bestände exkl. Eidg. Jagdbanngebiete) Rothirschzählungen (seit 3 jeweils im März in Wintereinständen) Frühlingsbestände, Abschussvorgaben und Strecken nach Wildräumen Rothirschstrecke 26 bis Rothirschstrecke 214 nach Wildräumen Rothirschstrecke 215 Erfüllungsgrad nach Wildräumen Vollzugshilfe Wald und Wild WILDRAUM 11, 16, 17 UND 18 (SENKUNG DES BESTANDES) WILDRAUM 1 (STABILISIERUNG DES BESTANDES) JUNGTIERANTEIL IN % DER STRECKE Beurteilung Rothirschjagd P. Juesy Milch tragende Rothirschkühe Wildschaden verursacht vom Rothirsch 4 6. Jagdplanung mit Jagdergebnis 214 / 215(Gämse, Reh, Rothirsch) Regulierung des Steinwildes Zielsetzung

3 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Statistik Steinwild Bemerkungen Regulierung Steinwild Übrige Herbstjagd Wildschweinjagd Jagdzeit Patent D (Wildschwein) Statistik Wildschweine Übersicht Strecke Wildschweine nach Wildräumen (Jagd 215) Waldschnepfe (erstmals wieder jagdbar ab 23) Jagdzeit Statistik Waldschnepfe Murmeltierjagd Strecken Murmeltiere 28, 29, 21, 211, 212, 213, 214und Murmeltierbejagung im WR 12 ab Jagd Abschussstatistik übrige Jagd (25 bis 215) 5 9. Situation Luchs Statistik Luchs Artikel im Frutigländer vom 3. Oktober Situation Wolf Übergriffe 215 vom Wolf Kanton Bern Berichterstattung BZ vom und BL vom im Fall des toten Herdenschutzhundes im Kanton Freiburg Artikel im Schweizer Bauer vom von Rotefluh oberhalb Boltigen Thema Herdenschutz Zusammenfassung Wolf von 26 bis Ende 215 von P. Juesy Schafrisse durch den Wolf im Jahr 27 bis Biber Kanton Bern und Wildschutzgebiete Grundsätzliches (Berichterstattung K. Thüler-Egger) Wildschadenverhütung und Wildschadenersatz Statistik Totalbeträge Wildschadenverhütung und Wildschadenersatz Wildschadenfonds Jagdbewilligungen Jagdbewilligungen Gästekarten bis Einnahmen Jagdpatente Übersicht Einnahmen Jagdpatente ab

4 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Gämsjagd Jagdzeit Patent A (Gämsen und Murmeltiere) September Patent A Statistik Gämswild Gämsbestand im Kt. Bern (inkl. eidg. Jagdbanngebiete) Strecke Fallwild Bestände ab 21 Frühlingsbestände mit Jungtieren Fallwild erst ab 2 erfasst 2 Stückzahlfreigabe 2 Gämsen (Bock oder Geiss und Jährling) -- > Schonung Gämse 21 Stückzahlfreigabe 2 Gämsen (Bock oder Geiss und Jährling) -- > Schonung Gämse 22 Stückzahlfreigabe 2 Gämsen (Bock oder Geiss und Jährling) -- > Schonung Gämse Grundpatente und nur 6 Zusatzpatente -- > Schonung Gämse GP und 3 ZP -- > Schonung Gämse GP und 3 ZP -- > Schonung Gämse 26 2 GP und 3 ZP -- > Schonung Gämse GP und 2 ZP -- > Schonung Gämse GP und 3 ZP -- > Schonung Gämse GP und 25 ZP -- > Schonung Gämse GP und 2 ZP -- > Schonung Gämse GP und 2 ZP -- > Schonung Gämse GP und 5 ZP -- > Schonung Gämse GP und 3 ZP -- > Schonung Gämse 214/ GP und 9 ZP -- > Schonung Gämse Gämsstrecke im Vergleich zu Gämspatenten Strecke Gämspatente

5 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Bestände, erlegte Gämsen und Fallwild in Wildräumen (WR) Frühlingsbestand 214 mit Jungtieren Erlegte Gämsen Fallwild Gämsen Bestände, erlegte Gämsen und Fallwild in Wildräumen (WR) Frühlingsbestand 215 mit Jungtieren Erlegte Gämsen 215 Fallwild Gämsen Bestände in Wildräumen (WR) Frühlingsbestand 216 mit Jungtieren

6 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Bestände Gämsen und Rothirsche eidg. Banngebieten 213 und 214 Frühlingsbestand Gämsen 213 mit Jungtieren Rothirschfrühlingsbestand 213 mit Jungtieren Frühlingsbestand Gämsen 214 mit Jungtieren Rothirschfrühlingsbestand 214 mit Jungtieren Bestände Gämsen und Rothirsche eidg. Banngebieten 215 und Frühlingsbestand Gämsen 215 mit Jungtieren Rothirschfrühlingsbestand 215 mit Jungtieren Frühlingsbestand Gämsen 216 mit Jungtieren Rothirschfrühlingsbestand 216 mit Jungtieren

7 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern GÄMSE Fallwild Kt. BE Periode Alter, Krankheit, Schwäche 345 1'117 Autoverkehr Bahnverkehr Andere Unfälle, Lawine, Abstürze Schussverletzung von Hunden gerissen Pestizide und andere Giftstoffe Landwirtsch. Maschinen Luchsrisse Andere Ursachen Hegeabschüsse

8 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Aufbau der Gämsstrecke im Kanton Bern Böcke über 2 J. Geissen über 2. J. Jährlinge Total 46 Aufbau Gämsstrecke Gämsböcke Gämsgeissen Jährlinge Erlegte Bock- und Geissjährlinge Bockjährlinge Geissjährlinge 199

9 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Vollzugshilfe Wald und Wild Gämsen Jungtieranteil der Strecke (Jährlinge) 3 Jungtieranteil in % der Strecke (Jährlinge) Ziel: Stabilisierung Zielvorgabe in % Anteil Jungtiere in % Geschlechterverhältnis in % der Strecke Geschlechterverhältnis in % der Strecke Ziel: Stabilisierung des Bestandes Zielvorgabe GV 1 : 1 Gesamtstrecke GV 1 :,59 weiblich männlich

10 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Vergleich Abschussvorgaben/Strecken Gämse 23 bis Abschussvorgabe Strecke

11 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Jagdplanung Gämsen 214/215 und erlegte Gämsen Gämsen erlegt: 72 Gämsen Jagdverbot 3 Gämsen erlegt: 25 Gämsen 8 Gämsen erlegt: 81 Gämsen 5 Gämsen erlegt: 8 Gämsen 2 Gämsen erlegt: 15 Gämsen keine Gämsen Jagdverbot 85 Gämsen erlegt: 11 Gämsen 17 Gämsen erlegt: 136 Gämsen 25 Gämsen erlegt: 6 Gämsen keine Gämsen 28 Gämsen erlegt: 222 Gämsen 34 Gämsen erlegt: 242 Gämsen 15 Gämsen erlegt: 139 Gämsen 33 Gämsen erlegt: 282 Gämsen 215 Gämsen erlegt: 22 Gämsen 3 Gämsen erlegt: 24 Gämsen Bestand belassen Bestand anheben Bestand senken Abschussoll (berechnet) 184 Faktor Soll-Ist (damit Abschussvorgabe erfüllt werden kann) -> 1 % 184 TOTAL Abschussfreigabe Gämswild Strecke 215 (erlegte Gämsen) 1582

12 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Jagdplanung Gämse 214 und 215

13 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Schongebiete für den Gämsbock im Wildraum 12 ab 29 bis 213 ab 214 ist NEU anstelle Schongebietes Haagen das Schongebiet Homädli Walpersberg-Bremenhorn (Gemeinde Erlenbach) Grenzen: Steinig-Nacki, Pt. 1613; der Strasse entlang bis Mattenalp, Pt. 1563; der Strasse folgend über Pt bis Spittelnacki, Pt. 1435; dem Wanderweg entlang bis Müllersboden, Pt. 1375; über Unterchlusi bis Oberchlusi, Pt. 1311; weiter bis Chrindi, Pt. 1637; Oberbärgli, Pt. 1787; Furgge, Pt. 1955; Steinig-Nacki, Pt Chlus (Gemeinde Boltigen) Grenzen: Vom Parkplatz Chlus dem Weg aufwärts folgend bis Uf Egg, weiter dem Weg entlang über Alp Buufel - Vortel - Langel. Dann in gerader Linie ostwärts bis zur Kantonsgrenze und dieser entlang bis Trimmlegabel. Von dort über das Trimlehore, dem Grat folgende zum Chlushore, dem Felsband entlang in südwestlicher Richtung zum Chlussträsschen und diesem aufwärts folgend zum Parkplatz Chlus.

14 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Homädli (Gemeinde Oberwil) Grenzen: Ställenen Pt. 184, der Strasse entlang über Hohfluh Pt. 125 bis zur Brücke über den Hüpbach, dem Hüpbach aufwärts bis Domeren Pt. 1678, Domeren über Holzmad Pt. 1762, dem Grat entlang bis Widdersgrind, Hane Pt. 219, bis Grenchengalmhütte, dem Fussweg entlang bis Schattig Riprächten Pt. 1746, dem Morgetenbach entlang über Undristi Morgeten, Schönenboden pt. 1241, Buuschli Pt. 1143, von der Brücke beim Sageli der Strasse entlang bis Zwärgliloch zum Pt Vergleich Geschlechtsverhältnis im WR 12 mit und ohne Schongebiete für den Gämsbock (28 215) 1% 9% 8% 7% 6% 5% 4% 3% 2% 1% GV WR 12 - Schongebiete ab 29 % männlich ü. 2 J weiblich ü. 2 J

15 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Schongebiete für den Gämsbock im Wildraum 14 ab 213 bis 217 Achsetberg Elsigen (Gemeinde Frutigen) Grenzen: Elsighorn Pt in nördlicher Richtung dem Grat hinunter folgend über Pt Pt Pt bis zur Ausserhornstrasse, dieser abwärts entlang bis zum nächsten Gebäude. Nun dem Wanderweg folgend über Pt zu Pt. 1693, Obere Achsetberg, weiter dem Wanderweg unterhalb den Felsen entlang bis zur Einmündung in die Elsigenalpstrasse. Dieser aufwärts folgend bis Obere Elsige zu Pt. 1932, Restaurant Elsigehütte Von da dem Wanderweg entlang bis zum Golitschepass Pt. 2194, dem Grat folgend über Pt Chilhore weiter zu Pt bis zum Elsighorn Pt Vergleich Geschlechtsverhältnis im WR 14 mit und ohne Schongebiete für den Gämsbock ( ) 1% 9% 8% 7% 6% 5% 4% 3% 2% 1% GV WR 14 - Schongebiet ab 213 % männlich ü. 2 J weiblich ü. 2 J

16 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Rehjagd Jagdzeit Patent B (Rehe) Oktober Patent B Statistik Rehwild Rehbestand im Kt. Bern (inkl. eidg. Jagdbanngebiete) November Strecke Fallwild Bestände ab 21 Frühlingsbestände mit Jungtieren Fallwild erst ab 2 erfasst 2 Stückzahlfreigabe Mittelland + Berner Jura 3 und Oberland 2 Rehe 21 Stückzahlfreigabe Mittelland + Berner Jura 3 und Oberland 2 Rehe 22 Stückzahlfreigabe Berner Jura 3, Mittelland 2/3 und Oberland 2 Rehe Grundpatente, 24 Zusatzpatente I + 48 Zusatzpatente II -- > Schonung Reh O GP, 17 ZP I + 87 ZP II -- > Schonung Reh O GP, 1785 ZP I + ZP II -- > Schonung Reh O GP, 1759 ZP I + ZP II -- > Schonung Reh O (kein 5. Reh) GP, 182 ZP I + ZP II -- > Schonung Reh O (kein 5. Reh) GP, 1949 ZP I + ZP II -- > Schonung Reh O (kein 5. Reh) GP, 2458 ZP I + ZP II -- > Schonung Reh O (kein 5. Reh) GP, 2462 ZP I + ZP II -- > Schonung Reh O (2 WR mit 5. Rehen und mehr) GP, 291 ZP I + ZP II -- > Schonung Reh O (4 WR mit 5. Rehen und mehr) GP, 2836 ZP I + ZP II -- > Schonung Reh O (4 WR mit 5. Rehen max. 6 ZP) GP, 384 ZP I + ZP II -- > Schonung Reh O (4 WR mit 5. Rehen max. 6 ZP) 214/ GP, 327 ZP I + ZP II -- > Schonung Reh O (4 WR mit 5. Rehen max. 6 ZP) Rehstrecke im Vergleich zu Rehpatenten 9 Strecke Patente B

17 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Bestände, erlegte Rehe und Fallwild in Wildräumen (WR) Frühlingsbestand 214 mit Jungtieren Erlegte Rehe 214 Fallwild Rehe Bestände, erlegte Rehe und Fallwild in Wildräumen (WR) 215 Frühlingsbestand 215 mit Jungtieren Erlegte Rehe 215 Fallwild Rehe Bestände in Wildräumen (WR) Frühlingsbestand 216 mit Jungtieren

18 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Bestände Rehe und Wildschweine in eidg. Banngebieten + Wildschutzgebieten Frühlingsbestand Rehe 213 mit Jungtieren Frühlingsbestand Wildschweine 213 mit Jungtieren Frühlingsbestand Rehe 214 mit Jungtieren Frühlingsbestand Wildschweine 214 mit Jungtieren Bestände Rehe und Wildschweine in eidg. Banngebieten + Wildschutzgebieten Frühlingsbestand Rehe 215 mit Jungtieren Frühlingsbestand Wildschweine 215 mit Jungtieren Frühlingsbestand Rehe 216 mit Jungtieren Frühlingsbestand Wildschweine 216 mit Jungtieren

19 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern REH Fallwild Kt. Bern Periode ' '676 Alter, Krankheit, Schwäche Autoverkehr 3'217 Bahnverkehr Andere Unfälle, Lawine, Abstürze Schussverletzung von Hunden gerissen 1' '969 Pestizide und andere Giftstoffe Landwirtsch. Maschinen Luchsrisse Andere Ursachen Hegeabschüsse

20 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Aufbau der Rehstrecke im Kanton Bern Aufbau der Rehstrecke im Kanton Bern Böcke über 1 J. Geissen über 1. J. Total Kitze Totalstrecke Aufbau Rehstrecke Rehböcke Rehgeissen Rehkitze 1882

21 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Vollzugshilfe Wald und Wild - Rehe Jungtieranteil der Strecke (Kitze und Jährlingsrehe) 5 4 Jungtieranteil in % der Strecke (Kitz, Jährlingsrehe) Ziel: Stabilisierung Zielvorgabe in % Anteil Jungtiere in % Geschlechterverhältnis in % der Strecke Geschlechterverhältnis in % der Strecke Ziel: Stabilisierung des Bestandes Zielvorgabe GV 1 : 1 Gesamtstrecke GV 1 :,93 weiblich männlich

22 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Vergleich Abschussvorgaben/Strecken Rehe 23 bis Abschussvorgabe Strecke

23 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Jagdplanung Rehe 214/215 und erlegte Rehe Rehe erlegt: 253 Rehe 225 Rehe erlegt: 249 Rehe 13 Rehe erlegt: 1182 Rehe 75 Rehe erlegt: 689 Rehe 72 Rehe erlegt: 695 Rehe 45 Rehe erlegt: 391 Rehe 12 Rehe erlegt: 122 Rehe 52 Rehe erlegt: 44 Rehe 2 Rehe erlegt: 151 Rehe 12 Rehe erlegt: 67 Rehe 25 Rehe erlegt: 145 Rehe 13 Rehe erlegt: 13 Rehe 15 Rehe erlegt: 72 Rehe 1 Rehe erlegt: 87 Rehe 12 Rehe erlegt: 17 Rehe 22 Rehe erlegt: 221 Rehe 1 Rehe erlegt: 66 Rehe 1 Rehe erlegt: 1 Reh Bestand belassen Bestand anheben Bestand senken Abschusssoll (berechnet) 6825 Faktor Soll-Ist (damit Abschussvorgabe erfüllt werden kann) -> 1 % 682 TOTAL Abschussvorgabe Rehwild Strecke 215 (erlegte Rehe) 6112

24 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Jagdplanung Rehe 214 und 215

25 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Verhältnis der angebotenen und gelösten Zusatzpatente (24 215) Geplante Zusatzpatente Verkaufte Zusatzpatente Verkaufte Zusatzpatente Jagd 214 TOTAL Stückzahl Patente B 2244 Zusatzpatente B I 1256 Zusatzpatente B II 851 Kombinationen Anzahl Rehe Stückzahl B + B I 3 Rehe 728 B + B I + 1 X B II 4 Rehe 353 B + B I + 2 X B II 5 Rehe 16 B + B I + 3 X B II 6 Rehe 42 B + B I + 4 X B II 7 Rehe 9 B + B I + 5 X B II 8 Rehe 1 B + B I + 6 X B II 9 Rehe Verkaufte Zusatzpatente Jagd 215 TOTAL Stückzahl Patente B 2261 Zusatzpatente B I 1229 Zusatzpatente B II 887 Kombinationen Anzahl Rehe Stückzahl B + B I 3 Rehe 675 B + B I + 1 X B II 4 Rehe 372 B + B I + 2 X B II 5 Rehe 14 B + B I + 3 X B II 6 Rehe 44 B + B I + 4 X B II 7 Rehe 13 B + B I + 5 X B II 8 Rehe 6 B + B I + 6 X B II 9 Rehe Ausgeführte Nachsuchen der Wildhut bei der Jägerschaft gemäss Art. 25, Abs. 3 JWG (jeweils von Januar bis Dezember) 3.1 Jahr Nachsuchen durch die Wildhut à je Fr pro Nachsuche Totalbetrag Fr Jahr Nachsuchen durch die Wildhut à je Fr pro Nachsuche Totalbetrag Fr

26 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Wildschadengutachten gültig für zwei Jahre (KAWA)

27 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Rothirschjagd Zielsetzung 215 Wald- und landwirtschaftsverträgliche Ausbreitung des Hirschbestandes gemäss Rothirschkonzept Jagdzeit Patent C (Rothirsche) September Oktober November Patent C Jagdverbot Abschussplanung Rothirsche 214 und 215

28 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern WR 11 erweitert für Rothirschjagd Grenzen: Von der Aaremündung in den Thunersee dem Wasserlauf flussaufwärts folgend (WR-Grenze 17/15) bis Gemeindegrenze Interlaken-Unterseen, von hier dieser Grenze entlang bis auf den Hardergrat (Brienzergrat), ab hier dem Grat entlang nordostwärts folgend bis zum Augstmatthorn Pt von hier der Gemeindegrenze Habkern-Oberried entlang bis Pt ab hier dem Wasserlauf der Emme talauswärts folgend bis zur Kantonsgrenze Bern- Luzern.

29 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Rothirschbestände, Strecken und Fallwild im Kt. Bern (Bestände exkl. Eidg. Jagdbanngebiete) Strecke Fallwild Bestände ab 1995 werden nur noch die effektiven Fallwildzahlen ausgewiesen 5.5 Rothirschzählungen (seit 3 jeweils im März in Wintereinständen)

30 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Frühlingsbestände, Abschussvorgaben und Strecken nach Wildräumen

31 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern

32 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern

33 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern

34 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Rothirschstrecke 26 bis 215 Aufbau der Rotwildstrecke im Kanton Bern 4 Stiere Kühe Kälber Total Strecke Rothirschstrecke 214 nach Wildräumen Wildraum Abschussvorgabe (X w = 5% w. von Abschussvorgabe) Strecke 214 Anteil weibliche Tiere von Abschussvorgabe Wildraum 5 8 (4 w) 8 (3 w) 75 % Wildraum 8 4 (2 w) 3 (1 w) 5 % Wildraum 1 25 (13 w) 18 (7 w) 54 % Wildraum (66 w) 13 (6 w) 91 % Wildraum 12 2 (1 w) 21 (9 w) 9 % Wildraum (8 w) 17 (7 w) 87.5 % Wildraum (13 w) 21 (7 w) 54 % Wildraum (6 w) 4 (2 w) 33.3 % Wildraum 16 8 (4 w) 84 (45 w) % Wildraum (25 w) 44 (2 w) 8 % Wildraum (11 w) 25 (9 w) 82 % Rothirschregion 16,17, (76) 153 (74) 97 % TOTAL

35 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Rothirschstrecke 215 Erfüllungsgrad nach Wildräumen Gesamtstrecke weiblicher Anteil erfüllt? WR Zielsetzung Vorgabe Strecke Erfüllungsgrad (%) Vorgabe Strecke Erfüllungsgrad (%) E = NE = X % keine Vorgabe, weil Zielsetzung Anheben Rh-Bestand % keine Vorgabe, weil Zielsetzung Anheben Rh-Bestand % % X % % % keine Vorgabe, weil Zielsetzung Anheben Rh-Bestand % keine Vorgabe, weil Zielsetzung Anheben Rh-Bestand % keine Vorgabe, weil Zielsetzung Anheben Rh-Bestand % keine Vorgabe, weil Zielsetzung Anheben Rh-Bestand % % X % % X % % Rh- Region % % X TOTAL % ERFÜLLT, weil Zielsetzung in einzelnen Wildräumen Anheben des Rh-Bestandes war

36 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Vollzugshilfe Wald und Wild WILDRAUM 11, 16, 17 UND 18 (SENKUNG DES BESTANDES) 215 Geschlechterverhältnis in % der Strecke 215 Ziel: Senkung des Bestandes durch erhöhte weibliche Strecke (WR 11, 16, 17, 18) Zielvorgabe GV 1 : >1.3 weiblich männlich Strecke 215 GV 1 : 1.15

37 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern WILDRAUM 1 (STABILISIERUNG DES BESTANDES) Geschlechterverhältnis in % der Gesamtstrecke 215 Ziel: Stabilisierung des Bestandes durch ausgeglichene Strecke (WR 1) Zielvorgabe GV 1 : 1 weiblich männlich Strecke 215 GV 1 :.5

38 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern JUNGTIERANTEIL IN % DER STRECKE Jungtieranteil in % der Strecke 215 (Kälber, Schmaltiere, Spiesser) Ziel: Stabilisierung (WR 1) Ziel: Senkung (WR 11, 16, 17, 18) Ziel: Anhebung (WR 5, 8, 12, 13, 14, 15) Zielvorgabe in % Anteil Jungtiere in %

39 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Beurteilung Rothirschjagd P. Juesy Die Regelung mit den Erleichterungen beim Abschuss von weiblichen Rothirschen hat sich auf der Rothirschjagd 215 erneut bewährt. Die Abschussvorgaben in den Wildräumen konnten, mit Ausnahme vom WR 1 und in der Rothirschregion 16, 17, 18, erfüllt werden. Wie bereits in den letzten Jahren hat die Volkswirtschaftsdirektion im Rahmen der jährlichen Festlegungen für die Jagd den Abschuss Milch tragender Rothirschkühe samt Kalb in einzelnen Wildräumen gestattet. Diese Ausnahmeregelung kommt ausschliesslich dort zur Anwendung, wo die Hirschpopulation besonders konzentriert ist und der Rothirschbestand entsprechend gesenkt o- der mindestens stabilisiert werden soll. Zudem wurde im 211 die hohe Gebühr für Milch tragende Rothirschkühe auf pauschal 4 Franken festgesetzt (bei 3 Abschüssen konnten die Milch tragende Rothirschkühe samt Kalb erlegt werden, soviel wie noch nie). Auf der Hauptjagd im September wurden von 393 freigegebenen Rothirschen 31 Tiere erlegt (erneut wurde wie im Vorjahr mehr als dreiviertel der Strecke auf der Hauptjagd erlegt). Die Abschussvorgaben im Wildraum 11 wurden erstmals deutlich übertroffen (von 131 zum Abschuss freigegebenen Rothirschen wurden 146 erlegt davon 84 Weibliche). Erlegte Rothirsche 215: a) Hauptjagd: erlegte Rothirsche: 31 Stück; b) Nachjagd: erlegte Rothirsche: 65 Stück; c) Erstmals musste keine Sonderjagd durchgeführt werden. Erstmals konnte die Rothirschjagd Mitte November 215 beendet werden (es war keine Sonderjagd notwendig). Die Rothirschstrecke zeigt, dass 215 deutlich weniger Stiere erlegt wurden. Die Zahl der erlegten Kühe ist tiefer und die Strecke der erlegten Kälber deutlich höher als 214. Die Vorgaben der Vollzugshilfe Wald und Wild des BAFU wurden beim Jungtieranteil deutlich übertroffen. In den Wildräumen mit Zielsetzung STABILISIEREN, resp. SENKEN des Bestandes wurden die Vorgaben der Vollzugshilfe Wald und Wild fast erfüllt - einzig im WR 1 ist das Geschlechtsverhältnis nicht erfüllt. Erneut darf die Rothirschjagd 215 als Erfolg und als erfüllt beurteilt werden. Nach wie vor gilt das Rothirschkonzept 26 mit der Zielsetzung wald- und landwirtschaftsverträgliche Ausbreitung des Rothirschbestandes im Kanton Bern. Die bezahlten Rothirschschäden sind mit CHF höher als 214. In diesem Zusammenhang mussten wir erstmals im Mittelland (Oberaargau) einen Wildschaden an Gemüsekulturen (Lauch) von CHF 6.-- entschädigen, obschon sich der Rothirschbestand dort noch nicht flächendeckend ausgebreitet hat. Die Schadensituation am Schutzwald muss weiterhin genau beobachtet und bei der Jagdplanung 216 berücksichtigt werden. Die Anpassung der Bestandesgrösse des Rothirsches an die Kapazität des Lebensraumes ist nach wie vor von zentraler Bedeutung Milch tragende Rothirschkühe Strecke Hirschkühe Gebührenpflichtig In % der Strecke % 47 % 68 % 17 % 22 % 15 % 28 % 21 % 3 % 29 % 29 % 43 % 36 % ab 26 bis 21 höhere Gebühr für Milch tragende Hirschkühe

40 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Wildschaden verursacht vom Rothirsch 1 9 Rothirsch

41 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Jagdplanung mit Jagdergebnis 214 / 215(Gämse, Reh, Rothirsch) Gämswild Rehwild Rothirsch Raumeinheit 18 Wildräume 18 Wildräume In 11 Wildräumen bewirtschaftet Bestand, Frühling 215 Grösse Beurteilung tragbar, örtlich zu tief tragbar, Oberland zu tief tragbar Bestandesentwicklung(+/=/-) = = ansteigend = Reproduktionsrate ca. 25 % ca. 5 % ca. 35 % Abschussquote 15 2 % mind. 3 % ca. 3 % Zustand Bestand Krankheiten örtlich Gämsblindheit keine keine Fallwild Negative Einwirkungen auf Umwelt (Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und Wald) lokal, mit Ausnahme Oberland an einzelnen Orten an Waldverjüngung Im WR 11 an landwirtschaftlichen Kulturen + im Schutzwald, im WR 16, lokale Schälschäden Abschussplan (16,2%) (26,3%) 393 (32,1%) Ergebnis Jagd 215 in % vom Bestand (13,9%) (23,9% **) 375 (3,6%) Ergebnis der Regulierung Bemerkungen unterschritten Einfluss Luchs ca. 2 3 % auf Bestand in einzelnen WR nicht erfüllt Einfluss Luchs im Oberland ca. 6 9 % auf Bestand (nur in oberländer WR) und die Bestände im Oberland sollen angehoben werden erfüllt Da Schalenwildbestände häufig unterschätzt werden, sind die pragmatisch bestimmten Zuwachsraten und Abschussquoten meistens höher als die nach populationsdynamischen Grundsätzen vorgegebenen Raten und Quoten. Wer die Entwicklung im Verlaufe der Jahre mit denselben Schätzmethoden verfolgt, liegt aber dennoch richtig! ** %-Zahl ist tiefer, weil Reh- und Gämswildbestände im Oberland teilweise angehoben werden sollen Gründe: Seit ca. 3 Jahren mit gleichen Zahlen - > siehe rote Bemerkungen, damals mit BAFU bei JWG-Revision abgesprochen (1998), Bsp. Kt. GR (gleiche Zahlen), Fallwild müsste zur Strecke gezählt werden (Dunkelziffer fehlt bei Fallwildzahlen im Rückblick), z.b. beim Rehwild kann im Oberland (nicht flächendeckender Lebensraum) nicht mit den gleichen Zahlen gerechnet werden als z.b. im WR 4, im WR 11 (Konkurrenz/Verdrängung) von Reh, Rothirsch und Gämse, im Oberland und Jura, besonders beim Reh, den Luchs Oberland ca Luchse X 52 = ca. 1 7 Rehe, Jura mind. 15 Luchse X 52 = ca. 78 Rehe.

42 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Regulierung des Steinwildes 7.1 Zielsetzung 215 Stabilisierung des Bestandes Statistik Steinwild Steinwildbestand Kanton Bern 215 Fallwild Steinwild Hegeabschüsse Bestand Steinwild Steinwildabschuss im Kanton Bern W. Jungtiere (1- Steingeissen (3 Total weibliche M. Jungtiere (1- M. Böcke I (3-5 2 J.) J. u. älter) Tiere 2 J.) J.) M. Böcke II (6-1 J.) M. Böcke III (11 J. u.ä.) Total männliche Tiere Total erlegtes Steinwild

43 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Anzahl Abschüsse in Kolonien 5 Brienzer Rothorn Wittenberg Schwarzmönch Bire/Öschinen Gasterntal Grosser Lohner 45 Justistal Total Brienzer Rothorn Wittenberg Schwarzmönch Bire/Öschinen Gasterntal Grosser Lohner Justistal 6 4 Total Bemerkungen Regulierung Steinwild 215

44 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern

45 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Übrige Herbstjagd Wildschweinjagd Jagdzeit Patent D (Wildschwein) August September Oktober November Dezember Januar Patent D Statistik Wildschweine Frühlingsbestände Wildschwein (inkl. eidg. Schutzgebiete), Strecken und Fallwild im Kt. Bern Strecke Fallwild Bestände Bestand Frühling inkl. Jungtiere Wildraum

46 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Frischlingsanteil der Strecke (in Prozent) 1% 9% Idealer Frischlingsanteil Frischlingsanteil Kt. Bern 8% 75% 75% 75% 75% 75% 75% 75% 75% 75% 75% 75% 7% 6% 5% 4% 3% 37% 3% 35% 32% 32% 43.5% 28.7% 31% 38% 36% 46% 2% 1% % Wildschweinschäden im Kanton Bern (Franken) 9 8 Schäden in Franken

47 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Übersicht Strecke Wildschweine nach Wildräumen (Jagd 215)

48 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Waldschnepfe (erstmals wieder jagdbar ab 23) Jagdzeit Oktober Patent D November Statistik Waldschnepfe erlegt 23: 3 Waldschnepfen erlegt 24: 4 Waldschnepfen erlegt 25: 37 Waldschnepfen erlegt 26: 18 Waldschnepfen erlegt 27: 2 Waldschnepfen erlegt 28: 5 Waldschnepfen erlegt 29: 3 Waldschnepfen erlegt 21: 5 Waldschnepfen erlegt 211: 1 Waldschnepfen erlegt 212: 3 Waldschnepfen erlegt 213: 1 Waldschnepfe erlegt 214: 3 Waldschnepfen erlegt 215: 14 Waldschnepfen erlegt 23: 4 Waldschnepfen erlegt 24: 3 Waldschnepfen erlegt 25: 7 Waldschnepfen erlegt 26: 3 Waldschnepfen erlegt 27: 11 Waldschnepfen erlegt 28: 1 Waldschnepfe erlegt 29: 4 Waldschnepfen erlegt 21: 5 Waldschnepfen erlegt 211: 8 Waldschnepfen erlegt 212: 1 Waldschnepfe erlegt 213: 2 Waldschnepfen erlegt 214: 4 Waldschnepfen erlegt 215: 11 Waldschnepfen Jagdverbot auf Waldschnepfe 8.3 Murmeltierjagd Strecken Murmeltiere 28, 29, 21, 211, 212, 213, 214und Erlegte Murmeltiere 28 Erlegte Murmeltiere 29 Erlegte Murmeltiere 21 Erlegte Murmeltiere 211 Erlegte Murmeltiere 212 Erlegte Murmeltiere 213 Erlegte Murmeltiere 214 Erlegte Murmeltiere

49 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Murmeltierbejagung im WR 12 ab Jagd 214 Antrag WH: Murmeltier im ganzen Wildraum 12, mit Ausnahme der Nordseite der Stockhornkette freigeben. (neu auch in der Gemeinde Zweisimmen). Antrag von der WR-Kommission einstimmig unterstützt.

50 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Abschussstatistik übrige Jagd (25 bis 215) Tierart Reh Gämse Rothirsch Damhirsch Sikahirsch 43 Mufflon 5 Wildschwein Saatkrähe Murmeltier Fuchs Dachs Edel-/Baummarder Stein-/Hausmarder Waschbär 68 Marderhund 69 Verwilderte Hauskatze Fasan Waldschnepfe Ringeltaube Türkentaube Verwilderte Haustaube Stockente Tafelente Reiherente Blässhuhn Kormoran Kolkrabe Rabenkrähe Elster Eichelhäher

51 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Situation Luchs 9.1 Statistik Luchs Schaf- und Ziegenrisse vom Luchs ( ) 9 Schafrisse Ziegenrisse Schafe wurden 1999 alleine durch den schadenstiftenden Luchs im Kandertal gerissen, der am durch die Wildhut erlegt werden konnte. 19 Schafe + 1 Ziege wurden 21 durch einen schadenstiftenden Luchs am Niesen gerissen, der am durch die Wildhut erlegt wurde. 1 Schafe, 1 Ziege + 3 Alpakas wurden 22 durch einen schadenstiftenden Luchs am Niesen gerissen, der nicht erlegt werden konnte. Im selben Jahr wurden weitere 13 Schafe im Diemtigtal durch einen schadenstiftenden Luchs gerissen, der am durch die Wildhut erlegt werden konnte. 22 wurden erstmals im Berner Jura an drei verschiedenen Standorten (zwei im Berner Jura und einer im Kanton Jura) nachweislich 14 Schafe durch einen oder allenfalls zwei Luchse gerissen. 23 bis 212 wurden keine schadenstiftenden Luchse erlegt. 213 wurde Jungluchs LUNA eingefangen und in einen Wildpark umgesiedelt, nachdem er 9 Schafe gerissen hatt Luchsrisse Kt. Bern (Frankenbeträge) an die Luchsschäden zahlt der Bund 8 %

52 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Risse an Damhirschen, Alpakas und Kuhkälbern Tote Luchse von Kt. Bern (ohne Dunkelziffer) Damhirschrisse Alpakas/Lama

53 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Artikel im Frutigländer vom 3. Oktober 215

54 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Situation Wolf Übergriffe 215 vom Wolf Kanton Bern 213 wurden im Kanton Bern erstmals keine Wölfe DNA-nachgewiesen. 214 sind zwei Vorfälle DNA-nachgewiesen erstmals das Wolfweibchen F wurden folgende Vorfälle DNAnachgewiesen : im Gebiet der Gemeinde Boltigen, Uf der Matte, 1 Schaf tot - > geschützte Herde von Markus Nyffeler in Boltigen, Stierenbärgli, 1 Lamm tot - > ungeschützte Herde Berichterstattung BZ vom und BL vom im Fall des toten Herdenschutzhundes im Kanton Freiburg Berner Zeitung Am Montag haben Wanderer im Gebiet Schafarnisch, im freiburgisch-bernischen Gantrischgebiet, einen schrecklichen Fund gemacht. Sie entdeckten einen toten Herdenschutzhund. «Das Tier wies Kopfverletzungen auf», sagt Elias Pesenti, wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Amt für Wald, Wild und Fischerei des Kantons Freiburg. Er selber war nicht im Gebiet, hat aber die Fotos gesehen, die der Wildhüter gemacht hat. Der Hund sei im Kanton Bern registriert. Über die Todesursache will Pesenti nicht spekulieren. Der Herdenschutzhund werde zurzeit im Tierspital untersucht. Die Ergebnisse würden erst in einigen Tagen vorliegen. Diesen will er nicht vorgreifen. Illegale Tötung Reinhard Schnidrig, der Leiter der Sektion Wildtiere und Waldbiodiversität beim Bundesamt für Umwelt (Bafu), wurde am Dienstagabend über den Vorfall informiert. Er hat erste Ergebnisse aus dem Tierspital zur Todesursache. «Es war anscheinend eine absichtliche und illegale Tötung», sagt Schnidrig. Aufgrund dieser provisorischen Ergebnisse hätten die Besitzer eine Anzeige gegen unbekannt eingereicht. Schnidrig begrüsst diese Anzeige und macht gleich klar: «Illegales Handeln tolerieren wir nicht.» Eine solche Tat müsse von einem Richter beurteilt werden. Es ist nicht der erste Zwischenfall in diesem Gebiet. Immer wieder kommt es dort zu Konflikten zwischen Schafhaltung, Herdenschutz und Tourismus. Beim Bafu, wo national die Fäden des Herdenschutzes zusammenlaufen, schaut man mit einigen Sorgen auf diese Region. Reinhard Schnidrig will demnächst ein Gespräch mit den zuständigen Behörden führen, um die Entwicklung des Herdenschutzes in der Region zu analysieren. Hirten sind konsterniert Die Hirten in der Region sind betroffen. Sie seien konsterniert, dass jemand zu einer solchen Tat fähig sei, sagt einer von ihnen, der anonym bleiben möchte. Sie hätten inzwischen mehr Angst vor einem weiteren solchen Vorfall als vor einem Wolfsangriff.

55 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Bild aus der BZ. Zufälligerweise handelt es sich nicht um ein Symbolbild, sondern tatsächlich um den erschossenen HSH. Der Hund war am 19.Juli seinen Besitzern nach einem Kotrollbesuch auf der Alp unbemerkt nach einem Kotrollbesuch auf der Alp nachgelaufen. Bei seiner selbstständigen Rückkehr auf die Alp wurde er erschossen. Er wurde seit 212 erfolgreich auf der Alp eingesetzt. Die Mitglieder der KG Wolf hatten ihn anlässlich der Exkursion im 213 im Gebiet Kaiseregg kennen gelernt. Berner Landbote Auf den viel begangenen Wegen des Gantrischgebiets kommt es immer wieder zu Konfrontationen zwischen Herdenschutzhunden und Wanderern, die nicht immer konfliktfrei enden. Viele Schafhalter schützen ihre Weidetiere mit Schutzhunden gegen den Wolf. Der Bund unterstützt den Einsatz und die Ausbildung der Herdenschutzhunde. Diese verteidigen ihr Revier vehement gegen Eindringlinge, zu denen sie oft auch die Wanderer zählen. Mitte Juli entdeckten Ausflügler im freiburgisch-bernischen Grenzgebiet des Schafarnisch einen toten Herdenschutzhund, der eines gewaltsamen Todes gestorben sein musste. Gemäss Medienberichten wies der Hund eine schwere Kopfverletzung auf. Offensichtlich war das Tier erschossen worden. Zur Todesursache gab es zunächst keine offizielle Bestätigung. Der Hund wurde im Tierspital untersucht. Er war gemäss Medienberichten im Kanton Bern registriert, der Fundort allerdings lag auf Freiburger Gebiet. Aufgrund einer Anzeige des Hundebesitzers eröffnete die Freiburger Kantonspolizei zunächst eine Voruntersuchung. Vorsicht mit Begleithunden Die Verhaltensregeln, die Wanderer und Wandererinnen in den Konfliktgebieten zu befolgen haben, sind auf Hinweisschildern entlang der Wanderwege ersichtlich. Besondere Vorsicht müssen Wanderer in Begleitung ihrer eigenen Hunde walten lassen. Grundsätzlich sind die Tierhalter für ihre Tiere haftbar. Der «Berner Landbote» berichtete im August letzten Jahres in einer Reportage über die Problematik der Herdenschutzhunde im Gebiet des Schafarnisch. Aus dem Sektionsbericht des Instituts für Tierpathologie der Uni Bern vom : Die Hauptbefunde bei diesem Tier sind die Veränderungen am Schädel, die mit einem gezielten Durchschuss vereinbar sind. Es konnte im Tierkörper in der Sektion und auch durch eine Röntgenaufnahme des Schädels kein Projektil gesehen werden. Das Projektil hat das Os frontale, medial im Stirnbereich perforiert und eine runde, ca. 1 cm im Durchmesser grosse Perforationsstelle mit relativ wenig Blutung hinterlassen. Im Bereich der rechten kaudalen Schädelseite (Squama occipitalis) sind mehrere Frakturen und eine ausgeprägte Blutung im umliegenden Gewebe vorhanden. Der Verlauf des Projektils ist als eine direkte Linie durch den Schädel und die beiden Perforationsstellen mit einer Sonde darstellbar. Das Gehirn wird durch diese Linie mitgetroffen und weist äquivalent eine Lazeration und akute Blutungen auf. Dieser Schuss war vermutlich tödlich. Anmerkung: Das Verfahren wurde bereits Ende August 215 erfolglos eingestellt

56 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Artikel im Schweizer Bauer vom von Rotefluh oberhalb Boltigen Thema Herdenschutz

57 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern Zusammenfassung Wolf von 26 bis Ende 215 von P. Juesy Chronologie Wolf Herdenschutz In den letzten Jahren ist der Wolf in die Schweiz zurückgekehrt. Seine Anwesenheit ist seit 1995 eine Tatsache geworden. Seit 21 wurden auch im Berner Oberland verschiedene Wolfsbeobachtungen gemeldet, die allerdings vorerst nicht mit einem gesicherten Nachweis verifiziert werden konnten. Die ersten unbestätigten Beobachtungen stammen vom Grimselpass (11. Mai 21), vom hinteren Lauterbrunnental (24. August 22) und von Gsteigwiler (12. Oktober 24). Am Mittwoch, 22. März 26, wurde um 22.1 Uhr in Gsteigwiler ein Wolf von einem Zug überfahren. Seit Ende 215 wurden im Kanton Bern 4 bestätigte Wolfsnachweise festgestellt. Mit Ausnahme von einem Angriff haben die restlichen Übergriffe auf ungeschützten Alpen/Weiden stattgefunden. Seit 27 hat der Kanton Bern die Strategie für den Umgang mit dem Wolf, welche unter Einbezug der vom Volkswirtschaftsdirektor eingesetzten Kerngruppe Wolf Themen zum Herdenschutz und Wolf bearbeitet. Die in der Kerngruppe vertretenen Interessenverbände (Bernische Schafzuchtorganisation, Bernischer Ziegenzuchtverband, Berner Jägerverband, Pro Natura Bern, WWF Bern, Berner Bauern Verband, Berner Wanderwege) tragen diese Strategie und ihre Umsetzung explizit mit, sie haben eine entsprechende schriftliche Vereinbarung mit der Volkswirtschaftsdirektion abgeschlossen. Sie ist beratend für die politische Entscheidfindung und bei Fragen der Anwendung des Herdenschutzes und zum Thema Wolf. Die Zusammenarbeit und die Erfahrungen sind bis heute sehr positiv. Die seit Ende des 19. Jahrhunderts gesetzlich vorgegebene Wiederbewaldung der weitgehend abgeholzten Voralpen und Alpen und damit verbunden die Erholung der fast ausgestorbenen Schalenwildbestände wie Reh, Gämse und Hirsch haben die ökologischen Voraussetzungen für die Rückwanderung des Wolfs aus Italien in den Kanton Bern geschaffen. Er kehrt in eine veränderte Landschaft zurück, in der die anthropogenen Voraussetzungen völlig anders sind als vor 2 bis 3 Jahren. Fremdenverkehr und Freizeit in einer möglichst naturnahen, erlebnisreichen Kulturlandschaft sind die bedeutenden Einnahmequellen im Alpen- und Voralpengebiet. Mit der heutigen traditionellen, hauptsächlich nicht behirteten Sömmerung der Schafe und Ziegen im Alpengebiet besteht die Gefahr von Übergriffen des rückwandernden Wolfs auf die Nutztiere. Aufgrund der Änderung der Jagdverordnung des Bundes (JSV) vom Juni 212 können die Kantone gemäss Art. 4 Abs. 1 mit vorheriger Zustimmung des BAFU befristete Massnahmen zur Regulierung von Beständen geschützter Tierarten treffen, wenn Tiere einer bestimmten Art trotz zumutbarer Massnahmen zur Schadenverhütung grosse Schäden an Wald, landwirtschaftlichen Kulturen oder Nutztierbeständen oder hohe Einbussen bei der Nutzung der Jagdregale durch die Kantone verursachen. Als Voraussetzung zum Ergreifen entsprechender Regulationsmassnahmen muss der gesuchstellende Kanton beim BAFU nachweisen, dass ein hoher Bestand der Konfliktart (Art. 12 Abs. 4 JSG) vorliegt, hohe Einbussen beim Jagdregal resultieren und er hat den plausiblen Nachweis einer kausalen Beziehung zwischen dem Bestand der Konfliktart und dem entstandenen Wildschaden (gemäss Art. 12 Abs. 4 JSG) zu erbringen. Dabei darf die Einbusse der Nutzungsmöglichkeit beim Schalenwild nicht durch andere Faktoren, wie z.b. Wintersterben oder Tierseuchen, erklärbar sein. Bevor eine geschützte Art reguliert wird, muss der Kanton nachweisen, dass die möglichen und zumutbaren Präventionsmassnahmen umgesetzt wurden, oder er muss nachweisen, dass solche nicht umgesetzt werden können oder nicht verhältnismässig sind. Bezüglich des eidgenössischen Jagdgesetzes (JSG) beschlossen die eidg. Räte am 22. März 213 folgenden Förderartikel für den Herdenschutz: Art. 12 Abs. 5 JSG (NEU) Der Bund fördert und koordiniert die Massnahmen der Kantone zur Verhütung von Wildschäden, die durch Grossraubtiere an Nutztieren verursacht werden. Zur Konkretisierung dieses neuen Gesetzesartikels wurde die Jagdverordnung (JSV) entsprechend angepasst, um diese vom Bund geförderten Herdenschutzmassnahmen (HSM) zu definieren. Zur Konkretisierung des HS schlägt das UVEK in der Revision der JSV die Schaffung von zwei neuen Artikeln, Art. 1 ter Verhütung von Schäden durch Grossraubtiere und Art. 1 quater Herdenschutzhunde vor. Vor dem Hintergrund der Änderung der Jagdverordnung (JSV), des Landwirtschaftsgesetz (LwG) und der Direktzahlungsverordnung (DZV) per werden die Kantone verpflichtet, u.a.

58 Jahresbericht 215; Jagdinspektorat des Kantons Bern den Herdenschutz neu in die landwirtschaftliche Beratung zu integrieren und eine flächendeckende Alpplanung umzusetzen. Hauptsächliches Ziel dabei ist die Unterstützung der produzierenden, auf Nutztieren basierenden Landwirtschaft, damit diese trotz Grossraubtierpräsenz ohne unzumutbare Einschränkungen weiter funktionieren kann, unter gleichzeitiger Sicherstellung des Verfassungsauftrages zum Artenschutz (Art. 78 Abs. 4 und Art. 79 BV). Dabei wurde zwischen den Bundesämtern folgende Aufgabenteilung vereinbart: Die Regelung und Förderung von Herdenschutzmassnahmen ist Sache des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) und wird in der eidg. Jagdverordnung (JSV, SR 922.1) konkretisiert. Die Regelung und Förderung landwirtschaftsbetrieblicher Massnahmen ist Sache des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) und wird u.a. in der Direktzahlungsverordnung (DZV, SR 91.13) konkretisiert. Die grösste Bedeutung betr. Herdenschutz kommt dem Schutz des Sömmerungsgebietes zu (ca. 84 % der Wolfsrisse), auf die übrigen LN-Flächen (landwirtschaftliche Nutzfläche) fielen ca. 16 % der Wolfsrisse (Schutz im Sömmerungsgebiet mit HSH in LN-Flächen mit elektrisch verstärkten Zäunen. Eine Effizienzanalyse des Bundes von HSH zeigt zudem klar auf, dass sich das Risiko von Wolfsangriffen im Sömmerungsgebiet mit HSH stark senken lässt, zudem stellt der effiziente HSH die absolut kostengünstigste Lösung dar - nicht aufgelistet als HSM sind Lamas und Esel auch Hirten alleine stellen keine Herdenschutzmassnahme dar. Anlässlich der Interpellation Zukünftiger Herdenschutz: Ein Fass ohne Boden für den Kanton Bern hat der Regierungsrat, unabhängig von der Anzahl Wölfe, bereits ausführlich dargelegt, wie die vom BAFU geforderte Landschaftsplanung im Kanton Bern umgesetzt wird (das Herdenschutzkonzept gültig ab ). Aus heutiger Sicht ergeben sich während der sechsjährigen Umsetzungsphase jährliche Kosten (interne und externe) von rund CHF 5'. Der Anteil BAFU beträgt voraussichtlich CHF 2'. Dem Kanton verbleiben somit während der Umsetzungsphase jährlich rund CHF 3'. Die Aufwendungen können je nach Grossraubtierdruck grossen Schwankungen unterliegen. Der Bundesrat hat die revidierte Jagdverordnung auf den 15. Juli 215 mit folgender Begründung in Kraft gesetzt: Heute leben in der Schweiz 1 bis 15 Einzelwölfe und ein Rudel am Calanda (GR) mit acht bis zehn Tieren. Es ist davon auszugehen, dass sich die Wölfe weiter ausbreiten und neue Rudel entstehen. Die Anwesenheit von Wölfen wird somit auch in Zukunft zu Kontroversen führen. Um dieser Ausgangslage Rechnung zu tragen und den Umgang mit dem Wolf politisch und rechtlich klarer zu regeln, werden die Voraussetzungen für den Abschuss von Wölfen, die grosse Schäden verursachen, nun detaillierter in der Jagdverordnung geregelt, statt wie bis anhin im Konzept Wolf. Neu in die Verordnung eingefügt wurde ein Artikel zur Regulierung von Wolfsrudeln. Mit Zustimmung des Bundesamts für Umwelt BAFU kann der Kanton den Bestand regulieren, wenn im Streifgebiet eines Wolfsrudels mit Jungtieren mindestens 15 Nutztiere innerhalb von vier Monaten getötet werden. Angerechnet werden nur Nutztiere in Gebieten, in denen zumutbare Herdenschutzmassnahmen ergriffen worden sind. Zudem soll der Abschuss von Jungwölfen möglich werden, wenn sich diese regelmässig innerhalb oder in unmittelbarer Nähe von Siedlungen aufhalten und aggressiv werden oder zu wenig Scheu zeigen. Um den Schutz der Art zu gewährleisten, wird die Abschussquote im Streifgebiet eines Rudels auf maximal die Hälfte der im betreffenden Jahr geborenen Jungtiere beschränkt. Geschossen werden dürfen Jungtiere nur im Jahr ihrer Geburt und im Folgejahr. Die Elterntiere sind zu schonen. Die Regelung des Umgangs mit schadenstiftenden Einzeltieren wurde unverändert vom Konzept Wolf in die Jagdverordnung übernommen: Wölfe können abgeschossen werden, wenn sie im ersten Jahr ihres Auftauchens mindestens 35 Schafe oder Ziegen in vier Monaten oder 25 Nutztiere in einem Monat gerissen haben. In den Folgejahren wird ein Abschuss ab 15 gerissenen Nutztieren innert vier Monaten möglich. Auch hier werden Nutztiere nicht angerechnet, die in Gebieten getötet werden, in denen trotz früherer Schäden keine zumutbaren Herdenschutzmassnahmen ergriffen worden sind. Künftig beurteilt der Kanton ohne Einbezug des BAFU, ob die gesetzlichen Bedingungen für den Abschuss eines schadenstiftenden Einzelwolfes erfüllt sind. Das BAFU nimmt nur noch die Oberaufsicht wahr.

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