P R O T O K O L L über die 40. Sitzung des Finanz- u. Personalausschusses in der XI. Wahlperiode am
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1 Az.: StD 1.1 Datum: P R O T O K O L L über die 40. Sitzung des Finanz- u. Personalausschusses in der XI. Wahlperiode am Öffentlicher Sitzungsteil Beginn Ende Tagungsort 16:00 Uhr 16:30 Uhr Goslar Teilnehmer/innen Brennecke, Horst; KTA Ausschussvorsitzender - SPD Metje, Hans; KTA - SPD Stephan, Norbert; KTA - SPD Krause, Renate; KTA - SPD Ebert, Jürgen; KTA - CDU Rotzek, Bernd; KTA - CDU Dr. Benne, Günter; KTA - stellv. Ausschussvorsitzender CDU Meyer, Thomas; KTA GRÜNE Wohltmann, Rüdiger; KTA - Die LINKE Just, Wolfgang; KTA - FDP (beratend) Vollheyde, Detlef; KTA - Bürgerliste (beratend) Verwaltung: LR Brych, Thomas EKR Körner, Regine Frau Antrick, Susanne Herr Weiland, Ulrich Frau Koch, Claudia Frau Kube, Pia Herr Koppe Günter; PR Hehlgans, Frank; GPR
2 1 - Eröffnung des öffentlichen Teils der Sitzung KTA Brennecke eröffnet den öffentlichen Teil der Sitzung. 2 - Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit KTA Brennecke stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Beschlussempfehlung: - einstimmig 3 - Feststellung der Tagesordnung Die Tagesordnung wird festgestellt. 4 - Genehmigung der Protokolls der vorangegangenen Sitzungen vom und vom (gemeinsame Sitzung) Die Niederschriften über die vorangegangenen Sitzungen vom und vom werden genehmigt. 5 - Anfragen Einwohnerfragestunde - 7 XI / TOP-Managementbericht - Jahresbericht Informationsvorlage - Frau Kube stellt die Eckpunkte des TOP-Managementberichts 2015 anhand einer kurzen Präsentation (siehe Anlage) dar. Auf ausdrücklichen Wunsch werden die einzelnen Abweichungen im Finanzcontrolling, die sich auf 2,2 Mio. addieren, ebenfalls dem Protokoll beigefügt. LR Brych ergänzt, dass von dem vorläufigen Ergebnis 2015 in Höhe von rd. 2,2 Mio. 1,7 Mio. zahlungsunwirksam seien. LR Brych weist darauf hin, dass die Vorlage XI/1319 als Tischvorlage ausgehändigt worden ist. 2
3 Beschlussempfehlung: - zur Kenntnis genommen - 8 XI / Eckwertebeschluss für das Haushaltsjahr 2017 KTA Vollheyde bittet die Unterlagen der Eckwerteklausur vom zuzusenden. Antwort im Protokoll: Die Niederschrift wird am versandt. Auf Nachfrage von KTA Rotzek, auf welcher Grundlage die Einnahmen basieren, antwortet Herr Weiland, dass der Zukunftsvertrag eingehalten werden müsse und dass in Anwendung des Orientierungserlasses des Landes eine 2 %-ige Steigerungsrate berücksichtigt worden sei. KTA Just erkundigt sich, ob das Land den höheren Zinsaufwand erstatte, was durch Herrn Weiland verneint wird. Herr Weiland führt aus, dass das MI darüber hinaus darauf hingewiesen habe, dass die Mehrerträge nicht zur Deckung von über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen verwendet werden dürfen, da es sich nicht um zahlungswirksame Erträge handele. LR Brych teilt mit, dass er die Senkung der Kreisumlagehebesätze des Jahres 2016 um 2 % weiter fortgeschrieben habe. Auf Nachfrage von KTA Rotzek zur aktuellen Haushaltssituation 2016 antwortet Herr Weiland, dass die Mindererträge im Rahmen der Festsetzung der FAG-Leistungen 2016 in Höhe von rd. 1 Mio. im Haushaltsjahr 2016 durch Personalminderaufwendungen gedeckt werden können. Beschlussempfehlung: - behandelt weiter - A. Kernziele Oberstes Ziel ist es, die Rahmenbedingungen des Zukunftsvertrages mit dem Land Niedersachsen zu erfüllen. Alle anderen Ziele sich nachrangig. Die Schwerpunktsetzungen des Landkreises zu Gunsten der Bereiche wirtschaftliche Entwicklung, Bildung, die Förderung von Familie und Senioren sowie Maßnahmen zur nachhaltigen Integration werden - im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten - im Haushaltsjahr 2017 realisiert. B. Eckwerte 1. Ordentlicher Ergebnishaushalt Für die Teilergebnishaushalte 2017 werden die Überschüsse bzw. Zuschussbedarfe im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahren wie folgt festgelegt: 3
4 Ergebnishaushalt 2017 (einschließlich Personal) Ergebnishaushalt Ordentliche Erträge 2017 Ordentliche Aufwendungen 2017 Ordentliches Ergebnis 2017 (Überschuss (-) Fehlbetrag (+)) Teilhaushalte - Euro - - Euro - - Euro - Teilhaushalt , , ,47 Teilhaushalt , , ,70 Teilhaushalt , , ,04 Teilhaushalt , , ,53 Teilhaushalt , , ,45 Teilhaushalt , , ,41 Teilhaushalt , , ,45 Summe , , ,97 Die Abschreibung stellt einen Aufwand im Ergebnishaushalt dar und hat sich im Vergleich zum Haushaltsplan 2016 für das Haushaltsjahr 2017, nach derzeitigen Stand, um ,05 erhöht. Die endgültige Abschreibungshöhe kann sich bis zur Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2017 noch ändern. Unter Berücksichtigung der v. g. Eckwerte für das Haushaltsjahr 2017 weist der E Ergebnishaushaltes 2017 derzeit einen Überschuss von rd ,00 EUR aus Verschiebungen zwischen den Teilhaushalten sind zulässig. 2. Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 2017 wird die Aufnahme von Krediten auf einen Höchstbetrag von EUR festgeschrieben. 3. Hebesätze Die Kreisumlage der von Städten, Gemeinden und Samtgemeinden geltenden Steuerkraft-zahlen wird für das Haushaltsjahr analog zum Haushaltsplan auf 51,2 %, sowie auf 49,2 % der Schlüsselzuweisungen (90 v. H.) des Landes festgesetzt. 4. Freiwillige Aufwendungen Der Anteil der freiwilligen Aufwendungen an den Gesamtaufwendungen des Ergebnis-haushalts 2017 soll der Vorgabe des Zukunftsvertrages entsprechen. 5. Zuwendungsgrundsätze Ausfallende Zuwendungen Dritter werden durch den Landkreis Goslar nicht ersetzt. Eigene, durch Dritte geförderte Maßnahmen, bei denen die Förderung entfällt, können grundsätzlich nicht weitergeführt werden. 4
5 9 XI / Organisation personenbezogener Leistungen (Antrag der CDU-Fraktion vom ) KTA Rotzek nimmt die Stellungnahme z. K.. LR Brych führt aus, dass es in den letzten 3 Jahren jeweils moderate Stellenerhöhungen gegeben habe. Beschlussempfehlung: - behandelt weiter - 10 XI / Überplanmäßige Ausgabe für Jahresabschlussarbeiten 2015 KTA Metje hinterfragt die Kopierermiete in Höhe von rd. 12 T in der Anlage zur Vorlage. Es wird eine Beantwortung im Protokoll zugesagt. Antwort: Die Rückstellungen für die Kopienabrechnungen und die Kopierermiete wurden im Kalenderjahr 2014 von den Schulen zu niedrig angesetzt, so dass sich dadurch im Kalenderjahr 2015 bei der Auflösung der Rückstellungen periodenfremde Aufwendungen i. H. v. insgesamt ,69 ergeben haben. Als Beispiel sind hier insbesondere die BbS Bad Harzburg, die BbS Am Stadtgarten und die HRS Clausthal-Zellerfeld genannt, die lediglich 500,00 bzw. 200,00 Rückstellungen für die Kopienabrechnungen/-miete gebildet haben, tatsächlich aber viel höhere Aufwendungen entstanden sind. Die Rückstellungen für das Kalenderjahr 2015 wurden von den Schulen entsprechend angepasst, so dass lediglich folgende periodenfremde Aufwendungen bzw. Erträge im Kalenderjahr 2016 zu verzeichnen sind (bis auf die OS Vienenburg sind auch schon alle Kopiererabrechnungen/Mieten aufgelöst): 142,70 periodenfremder Aufwand / 1.832,06 periodenfremder Ertrag. Da es sich bei den Rückstellungen um geschätzte Werte handelt, können sich hier immer wieder Abweichungen in die eine oder andere Richtung ergeben. KTA Krause hinterfragt die außerordentlichen Erträge von rd. 1,3 Mio.. Eine Beantwortung wird für das Protokoll zugesagt. Antwort: Diese Summe setzt sich aus verschiedenen Sachkonten im Bereich des außerordentlichen Ergebnisses zusammen. Hervorzuheben ist hier insbesondere das Sachkonto Erträge aus der Herabsetzung von Rückstellungen i. H. v ,62. Dieser Wert setzt sich aus vielen unterschiedlichen Beträgen aus den Rückstellungsauflösungen der verschiedenen Fachbereiche zusammen. Als Beispiele sind hier die folgenden Rückstellungsauflösungen genannt: Sanierungsarbeiten und Baumaßnahmen an diversen Schulgebäuden, Sporthallen und am Gebäude Klubgartenstraße, Betriebskostenabrechnungen des Goslarer Gebäudemanagements (GGM) für die HRS Goslar und FÖS Goslar sowie diverse sonstige Nebenkostenabrechnungen (Strom), Leistungsorientierte Bezahlungen, diverse Fortbildungskosten, Berufsstarterklasse, Heimunterbringungen und Pflegefamilien, Straßenunterhaltung und IKZ Salzgitter 5
6 1. Den überplanmäßigen Aufwendungen bei den Kostenstellen bis (VK Sachkosten je Fachbereich) bei den Sachkonten (Zuführung zu Pensionsrück-stellungen für Beamte) und (Zuführung zu Beihilferückstellungen) in Höhe von im Haushaltsjahr 2015 wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt aus den Mehreinnahmen des Sachkontos (Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen) bei den Kostenstellen bis Der überplanmäßigen Aufwendung für die Interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Salzgitter im Bereich Gesundheit von für das Haushaltsjahr 2015 wird zugestimmt. Deckung ist vorhanden durch Mehrerträge aus der Auflösung von Pensionsverpflichtungen (Kostenstellen bis ; Sachkonto ). 3. Der überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von ,- bei der Kostenstelle (Sehusaschule), Sachkonto , der überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von ,- bei der Kostenstelle (Oberschule Seesen), Sachkonto sowie der überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von ,- bei der Kostenstelle (SZ Vienenburg), Sachkonto , jeweils im Haushaltsjahr 2015 wird zugestimmt. Deckung ist vorhanden bei P , Sachkonto (Schlüsselzuweisungen). 4. Der überplanmäßigen Aufwendung bei der Kostenstelle (Trägeraufgaben Rettungsdienst), Sachkonto (Erstattung verbundene Unternehmen) in Höhe von im Haushaltsjahr 2015 wird zugstimmt. Mehrerträge zur Deckung stehen auf dem Sachkonto (Erstattung gesetzliche Sozialversicherung), Produkt P bereit. 5. Der überplanmäßigen Aufwendung bei Produkt P , Sachkonto , (Altlast Florenz) in Höhe von ,- im Haushaltsjahr 2015 wird zugestimmt. Deckung ist vorhanden bei P , Sachkonto (Schlüsselzuweisungen). 6. Den außerplanmäßigen außerordentlichen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von ,18 wird zugestimmt. Deckung ist durch Mehrerträge bei den außerordentlichen Erträgen aus der Herabsetzung von Rückstellungen vorhanden. 11 XI / Freistellungsanteile für den Gesamtpersonalrat KTA Wohltmann hinterfragt den Beratungsbedarf (letzten Absatz der Vorlage). LR Brych antwortet, dass Antrag des GPR auf 2,6 Stellen laute, aber die Dienststelle davon ausgehe, dass lediglich 2,0 Stellen gerechtfertigt seien. Die Gespräche seien aufgenommen worden und ein Bericht folge. Beschlussempfehlung: - zur Kenntnis genommen - Auf seinen Antrag wird dem Gesamtpersonalrat Landkreis Goslar Freistellungen für Mitglieder dieses Gremiums im Umfang von 1,0 Stellen gewährt. 12 XI / Dienstvereinbarung über die sozialverträgliche Gestaltung personalwirtschaftlicher und organisatorischer Maßnahmen beim Landkreis Goslar Die Vorlage wird ohne Aussprache zur Abstimmung aufgerufen. 6
7 Beschlussempfehlung: - einstimmig Der Kreistag nimmt die Verlängerung der Dienstvereinbarung über die sozialverträgliche Gestaltung personalwirtschaftlicher und organisatorischer Maßnahmen beim Landkreis Goslar (DV Verwaltungsmodernisierung) zur Kenntnis und stimmt dem Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen für die Laufzeit der Dienstvereinbarung bis zum zu. 13 XI / Annahme von Zuwendungen unter 2000 Die Vorlage wird ohne Aussprache zur Abstimmung aufgerufen. Der Kreistag nimmt die in der Sachdarstellung genannten Zuwendungen an Mitteilungen 14.1 XI / Onlinebewerbung Die Vorlage wird ohne Aussprache zur Abstimmung aufgerufen. Beschlussempfehlung: - zur Kenntnis genommen Die Einführung eines Online-Bewerbermanagements wird zur Kenntnis genommen. Vorsitzender Leiter StD 1.1 Protokollführerin gez. Horst Brennecke gez. Ulrich Weiland gez. Claudia Koch 7
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