Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 223-I, Südlicher Thermengarten Erding

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1 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 223-I, Südlicher Thermengarten Erding Auftraggeber: Große Kreisstadt Erding Stadtplanung Landshuter Straße Erding Auftragnehmer: HOFFMANN.SEIFERT.PARTNER Wiener Straße Dresden Tel.: (03 ) Fax: (03 ) Bericht Nr.: I/B Dresden, / Dipl.-Ing. Heiko Schierz Büroleiter Dipl.-Ing. Margrit Friedrich Projektleiterin Schallschutz

2 Bericht Nr I/B Seite 2 von 12 Inhaltsverzeichnis Seite 1 AUFGABENSTELLUNG 3 2 UNTERLAGEN 3 3 GRUNDLAGEN DER SCHALLTECHNISCHEN BEURTEILUNG 3 4 ÖRTLICHE GEGEBENHEITEN 5 5 SCHALLTECHNISCHE ORIENTIERUNGS- UND IMMISSIONSGRENZWERTE 5 6 SCHALLEMISSIONSBERECHNUNGEN Kfz-Verkehr Gewerbliche Emittenten 7 7 IMMISSIONSBERECHNUNGEN UND WERTUNG DER ERGEBNISSE Geräusche durch Straßenverkehr Geräusche durch gewerbliche Anlagen 9 8 SCHALLPEGELMESSUNGEN 10 9 LÄRMPEGELBEREICHE MAßNAHMEN ZUR SCHALLPEGELREDUZIERUNG ZUSAMMENFASSUNG LITERATURVERZEICHNIS 12 HOFFMANN.SEIFERT.PARTNER Wiener Straße Dresden Tel.: (03 ) Fax: (03 )

3 Bericht Nr I/B Seite 3 von 12 1 Aufgabenstellung Die Stadt Erding will die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 223, Südlicher Thermengarten beschließen. Im Rahmen eines schalltechnischen Gutachtens sind die durch Straßenverkehr sowie durch gewerbliche Emittenten zu erwartenden Schallimmissionen im Plangebiet zu berechnen und zu beurteilen. Die unter Berücksichtigung der aktuellen Verkehrsprognose [8] berechneten Immissionspegel sind dem Bericht als Rasterlärmkarten beizufügen. Außerdem sind die maßgeblichen Außenlärmpegel an den Gebäudefassaden zu berechnen und in Form von Gebäudelärmkarten darzustellen. Die Ergebnisse der Untersuchung werden in einem entsprechenden Bericht zusammengestellt. Das Plangebiet wird in zwei Teilgebiete aufgeteilt. Im hier vorliegenden Bericht wird der westliche Bereich des Plangebietes, B Plan 223-I, untersucht. 2 Unterlagen Für die Erarbeitung des Gutachtens wurden die folgenden rechtlichen Grundlagen, Normen, Richtlinien und Regelungen herangezogen: Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) [1] Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) [2] DIN , Schallschutz im Städtebau und Beiblatt 1 zur DIN [3] DIN 4109, Schallschutz im Hochbau [4] TA Lärm [5] RLS-90 [6]. Folgende Unterlagen wurden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt: Lageplan des Plangebietes, Masterplan, Flächennutzungsplan [7] Verkehrsgutachten [8] Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 209 I [9]. Alle Berechnungen erfolgten mit dem Programm SoundPLAN [10] in der Version Grundlagen der schalltechnischen Beurteilung Die Einschätzung der Schallimmissionen erfolgt auf der Grundlage unterschiedlicher Normen/Regeln. Im Beiblatt 1 zur DIN [3] sind schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, die bei der schalltechnischen Beurteilung von B-Plänen heranzuziehen sind, aufgelistet. HOFFMANN.SEIFERT.PARTNER Wiener Straße Dresden Tel.: (03 ) Fax: (03 )

4 Bericht Nr I/B Seite 4 von 12 Die folgenden Beurteilungspegelwerte sollen danach eingehalten (oder unterschritten) werden, um die mit der Eigenart eines Baugebietes verbundenen Erwartungen auf angemessenen Lärmschutz zu erfüllen: bei reinen Wohngebieten (WR): db(a) tags und db(a) bzw. 35 db(a) nachts bei allgemeinen Wohngebieten (WA): db(a) tags und db(a) bzw. db(a) nachts bei Mischgebieten (MI): 60 db(a) tags und db(a) bzw. db(a) nachts bei Kerngebieten (MK): 65 db(a) tags und db(a) bzw. db(a) nachts. Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Die Beurteilungspegel im Einwirkungsbereich von gewerblichen Anlagen werden nach TA Lärm [5] berechnet. Dabei sind bei entsprechender Gebietseinstufung, d. h. bei allgemeinen und reinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Kurgebieten, Krankenhäusern und Pflegeanstalten Zuschläge für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit zu berücksichtigen: an Werktagen Der Zuschlag beträgt 6 db. 06:00 07:00 Uhr, 20:00 22:00 Uhr. In DIN 4109 [4], Tabelle 8 erfolgt eine Zuordnung von maßgeblichen Außenlärmpegeln zu Lärmpegelbereichen: Tabelle 1: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 4109 [4] db(a) Maßgeblicher Außenlärmpegel Lärmpegelbereich Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Raumarten Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches erf. R w,res des Außenbauteils in db Büroräume 1) und ähnliches bis I bis 60 II bis 65 III bis 70 IV bis 75 V 76 bis 80 VI 2) > 80 VII 2) 2) 1) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm auf Grund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2) Die Anforderungen sind hier auf Grund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. In Abhängigkeit von der jeweiligen Raumnutzung lassen sich aus diesen Zuordnungen erforderliche mittlere resultierende Bau-Schalldämm-Maße der Außenbauteile und weiter die erforderlichen Schalldämm-Maße für Wände und Fenster ableiten. HOFFMANN.SEIFERT.PARTNER Wiener Straße Dresden Tel.: (03 ) Fax: (03 )

5 Bericht Nr I/B Seite 5 von 12 4 Örtliche Gegebenheiten Das B-Plangebiet befindet sich im westlichen Teil von Erding, im Stadtteil Klettham. Der Übersicht halber ist ein Ausschnitt aus dem Luftbild beigefügt. Bild 1: Luftbild mit B-Plangebiet 223-I Das B-Plangebiet grenzt im Süden an die Straße Am Wasserwerk (ED 17) und im Osten an die Wohnbebauung südlich des Dritten Gymnasiums Erding bzw. an die Fläche des B-Plangebietes Nr. 223 II. Weiter östlich verläuft die Sigwolfstraße (ED 19). Der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Entwurf zum Bebauungsplan ist als Anlage 1.1 beigefügt und ein Ausschnitt aus dem digitalisierten Übersichtslageplan als Anlage Schalltechnische Orientierungs- und Immissionsgrenzwerte Die Gebäude im Plangebiet sind der Gebietskategorie allgemeines Wohngebiet WA zuzuordnen. Damit gelten gemäß Beiblatt 1 zur DIN [3] folgende Orientierungswerte OW: bei allgemeinen Wohngebieten (WA): db(a) tags und db(a) bzw. db(a) nachts. Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Nach der Verkehrslärmschutzverordnung [2] gelten folgende Immissionsgrenzwerte IGW: in reinen und allgemeinen Wohngebieten und in Kleinsiedlungsgebieten 59 db(a) tags und db(a) nachts. Die Verkehrslärmschutzverordnung [2] ist im vorliegenden Fall nicht anzuwenden; die Grenzwerte können jedoch zum Vergleich bzw. zur Wertung der Beurteilungspegel durch Verkehrslärm zur Information mit herangezogen werden. HOFFMANN.SEIFERT.PARTNER Wiener Straße Dresden Tel.: (03 ) Fax: (03 )

6 Bericht Nr I/B Seite 6 von 12 6 Schallemissionsberechnungen Auf das Plangebiet wirkt als Geräuschquelle im Wesentlichen der Kfz-Verkehr der umliegenden Straßen ein; weiterhin werden gewerbliche Emittenten in geeigneter Weise berücksichtigt. 6.1 Kfz-Verkehr Auf das B-Plangebiet wirken hauptsächlich die Verkehrsgeräusche der Sigwolfstraße und der Straße Am Wasserwerk ein. Berücksichtigt werden ebenfalls die Thermenallee und die Erschließungsstraße durch das Plangebiet. Nach einer Ortsbegehung wurde festgelegt, auch die im Westen des Plangebietes verlaufende Flughafentangente Ost zu berücksichtigen, da diese einen relativ gleichförmigen Grundgeräuschpegel im Plangebiet erzeugt. Die relevanten Belegungsdaten der Straßen wurden dem Verkehrsgutachten [8] entnommen. Dabei bedeutet DTV die Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke und p repräsentiert den Schwerverkehrsanteil. Tabelle 2: Verkehrsbelegungen gemäß Verkehrsgutachten Straße DTV [Kfz/24 h] p [%] Am Wasserwerk (ED 17) westlich Thermenallee zwischen Thermenallee und Sigwolfstraße (ED 19) östlich Sigwolfstraße Sigwolfstraße Thermenallee Erschließungsstraße Flughafentangente Ost Die angegebenen Werte für den Schwerverkehr wurden von p (3,5t) auf den gemäß RLS-90 [6] zu verwendenden Wert p (2,8t) umgerechnet. Die Tag-Nacht-Verteilung erfolgte nach den RLS- 90, Tab. 3. Der Korrekturwert für die Straßenoberfläche nach RLS-90 [6], Tabelle 4 ist für die zu betrachtenden Straßenabschnitte mit D StrO = 0 db(a) angesetzt. Für Pkw und Lkw gehen folgende zulässige Höchstgeschwindigkeit in die Berechnungen ein: Tabelle 3: Geschwindigkeiten Straße Am Wasserwerk (ED 17) westlich Thermenallee zwischen Thermenallee und Sigwolfstraße (ED 19) östlich Sigwolfstraße v [km/h] 80/80 / / Sigwolfstraße 30/30 Thermenallee 30/30 Erschließungsstraße 30/30 Flughafentangente Ost 130/ HOFFMANN.SEIFERT.PARTNER Wiener Straße Dresden Tel.: (03 ) Fax: (03 )

7 Bericht Nr I/B Seite 7 von 12 Die maximalen Steigungen sind kleiner als 5 %. Damit ist der Zuschlag für Steigungen / Gefälle D Stg = 0 db(a). Im Untersuchungsgebiet befinden sich keine lichtzeichengeregelten Kreuzungen/Einmündungen. Mit den genannten Parametern ergeben sich die folgenden Emissionspegel: Tabelle 4: Emissionspegel der zu betrachtenden Straßen Straße L m,e Tag L m,e Nacht Am Wasserwerk (ED 17) westlich Thermenallee zwischen Thermenallee und Sigwolfstraße (ED 19) östlich Sigwolfstraße 63,7 db(a) 60,6 db(a) 61,6 db(a),1 db(a),9 db(a),6 db(a) Sigwolfstraße 60,1 db(a),2 db(a) Thermenallee,3 db(a),6 db(a) Erschließungsstraße,7 db(a) 41,6 db(a) Flughafentangente Ost 71,9 db(a) 64,1 db(a) Die in die Berechnungen eingegangenen Daten sind auch in der Tabelle der Anlage 2.1 zusammengestellt. 6.2 Gewerbliche Emittenten Im Norden des B-Plangebietes befindet sich ein Schrottplatz, der in den schalltechnischen Berechnungen zu berücksichtigen ist. Im Rahmen von Ortsbegehungen am 7./8. März 2017 sollten die von diesem Schrottplatz aktuell ausgehenden Schallpegel messtechnisch ermittelt werden. Da der derzeitige Besitzer den Platz jedoch in Bälde schließen wird, herrschte dort kein regulärer Anlagenbetrieb mehr. In Absprache mit dem Auftraggeber sollen daher die Rechenansätze [11], die in 2002 für das Wohngebiet südlich des Dritten Gymnasiums Erding ermittelt wurden, auch hier in Anwendung kommen. Danach wurden die folgenden Emittenten berücksichtigt: Pressen der Schrottautos mit L W = 121 db(a), maximal 1 h pro Tag Bagger mit L W = 111,4 db(a), maximal 3 h pro Tag Gabelstapler mit L W = 107 db(a), maximal 3 h pro Tag. Für An- bzw. Abtransporte mittels Lkw bis hin zur Sigwolfstraße wurde ein Schallleistungspegelwert von L W = 105 db(a) pro Lkw angesetzt, für maximal 20 Fahrten pro Tag. Der Schrottplatz ist zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie zwischen 13:00 Uhr und 17:00 Uhr geöffnet. Im Süden des B-Plangebietes befindet sich die Therme Erding und im Osten, jenseits der Sigwolfstraße, sind einige wenige gewerbliche Emittenten angesiedelt. Seitens des Auftraggebers wurde die Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 209 I, Sondergebiet Geowärme [9] zur Verfügung gestellt. Dort sind die relevanten Emittenten betrachtet, die Ergebnisse werden zur Bewertung herangezogen. HOFFMANN.SEIFERT.PARTNER Wiener Straße Dresden Tel.: (03 ) Fax: (03 )

8 Bericht Nr I/B Seite 8 von 12 7 Immissionsberechnungen und Wertung der Ergebnisse Das Rechenmodell wurde auf der Grundlage des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Karten- und Datenmaterials [7], [12] erstellt. Es sind als akustisch wirksame Elemente die vorn beschriebenen Emittenten mit den entsprechenden Schallpegelwerten sowie die im Umfeld des B-Plangebietes befindlichen einschließlich der geplanten Gebäude als Reflexionselemente enthalten. Die Berechnungen der zu erwartenden Schall-Immissionspegel wurden mit dem kommerziellen Rechenprogramm SoundPLAN [10] vorgenommen. 7.1 Geräusche durch Straßenverkehr Es erfolgten zunächst Berechnungen von Immissionsrastern in 4 m Höhe für das Plangebiet zur Bestimmung der Lärmpegel, die durch Straßenverkehr im Plangebiet zu erwarten sind. Die Ergebnisse sind in Form von Immissionsrasterlärmkarten, sowohl für die Tag- als auch für die Nachtstunden, als Anlage 2.2 beigefügt. Aus den Rasterlärmkarten RLK geht hervor, dass bei freier Schallausbreitung im größeren Teil des Plangebietes der Orientierungswert nach DIN [3] tags von db(a) überschritten wird. Der OW nachts von db(a) wird im gesamten Gebiet überschritten. Bei der Beplanung des Gebietes waren bereits Flächen für die Errichtung von Lärmschutzwänden bzw. einer Wall-Wand-Kombination im südlichen Bereich des Plangebietes reserviert worden, s. a. Darstellung im Lageplan der Anlage 1.1. In Absprache mit dem Auftraggeber wurden die pegelmindernden Wirkungen unterschiedlich hoher Lärmschutzwände LSW, im Wesentlichen parallel der Straße Am Wasserwerk, berechnet. In Auswertung dieser Berechnungen wurde festgelegt, 5 m hohe Lärmschutzwände im dargestellten Bereich zu errichten. Unter Berücksichtigung dieser Lärmschutzwände erfolgten Berechnungen von Gebäudelärmkarten GLK für die aktuell vorliegende Bebauungsplanung, s. Anlagen 3.1 bis 3.6. Danach wird im Tagzeitraum der Orientierungswert von db(a) - an allen Erdgeschossen eingehalten. - an den 1. Obergeschossen eingehalten, mit Ausnahme der westlichen und der südlichen Fassade des Gebäudes Nr an den 2. Obergeschossen eingehalten mit Ausnahme der Südfassaden der Gebäude Nr. 1, 14, 15 und 16 sowie der Westfassade des Gebäudes 1. Im Nachtzeitraum wird der Orientierungswert von db(a) - an den Erdgeschossen eingehalten, mit Ausnahme der Westfassaden der westlichen Gebäudereihe. Dort wirkt die Lärmschutzwand nicht mehr, außerdem liefern die Geräusche der Flughafentangente Ost dort einen nicht unbedeutenden Anteil zum Gesamt-Beurteilungspegel. - an den 1. und 2. Obergeschossen an mehreren Gebäuden überschritten, da mit zunehmender Immissionsorthöhe die Wirkung der Lärmschutzwand abnimmt. Zur Information: Der Immissionsgrenzwert IGW gemäß 16. BImSchV [2] von 59 db(a) tags wird an den Erdgeschossen und den 1. Obergeschossen der Plangebäude eingehalten. Er wird lediglich an HOFFMANN.SEIFERT.PARTNER Wiener Straße Dresden Tel.: (03 ) Fax: (03 )

9 Bericht Nr I/B Seite 9 von 12 den Südfassaden der 2. OG von 3 Gebäuden überschritten, um maximal 2 db(a). Der IGW nachts von db(a) wird an den Erdgeschossen und den 1. Obergeschossen der Plangebäude eingehalten. Er wird lediglich an den Südfassaden der 2. OG von 4 Gebäuden überschritten, um maximal 5 db(a). 7.2 Geräusche durch gewerbliche Anlagen Durch den nördlich des Plangebietes gelegenen Schrottplatz sind mit dem hier zugrunde gelegten Betriebsregime an den nächstgelegenen Plangebäuden Beurteilungspegel tags bis zu db(a) zu erwarten. Der Orientierungswert von db(a) tags wird damit an allen Plangebäuden eingehalten. Weitere, auch auf das Plangebiet einwirkende gewerbliche Emittenten sind in der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten schalltechnischen Untersuchung zum B-Plan Nr. 209-I [9] untersucht und schalltechnisch bewertet worden. Dabei sind alle der Thermenanlage zuzuordnenden Emittenten berücksichtigt und die Beurteilungspegel entsprechend TA Lärm [5] berechnet und ausgewiesen. Die aus weiteren B-Plangebieten an den Immissionsorten hervorgerufenen Beurteilungspegel wurden über die entsprechenden Emissionskontingente berechnet und als Vorbelastung ausgewiesen. Für das hier zu untersuchende B-Plangebiet Nr. 223-I wurden in der schalltechnischen Untersuchung zum B-Plan Nr. 209-I [9] zunächst keine Immissionspunkte betrachtet. Aus diesem Grund erfolgten in 11/2017 Nachberechnungen für ausgewählte Immissionsorte im Bereich der südlichen und westlichen Plangebietsgrenze des B-Planes Nr. 223-I (siehe Bild 2). Bei der Berechnung der Pegel wurden sowohl die Quellen im B-Plan Nr. 209-I Therme Erding (mit neuem BHKW) als auch die Vorbelastung aus den umliegenden Bebauungsplänen berücksichtigt. Bild 2: Lageplan aus [13] mit den Immissionsorten IO 12, IO 13 und IO 14 im Bereich der Plangebietsgrenze des B-Planes Nr. 223 I HOFFMANN.SEIFERT.PARTNER Wiener Straße Dresden Tel.: (03 ) Fax: (03 )

10 Bericht Nr I/B Seite 10 von 12 Für die betreffenden Immissionsorte wurden folgende Gesamt-Beurteilungspegel L r berechnet [13]: Tabelle 5: Beurteilungspegel aus [13] (für Emittenten des B-Planes Nr. 209-I und die Vorbelastung aus umliegenden Bebauungsplänen) Immissionsort L r - Tag L r - Nacht IO 12,4 db(a) 38,5 db(a) IO 13,2 db(a),0 db(a) IO 14,1 db(a) 38,9 db(a) Anhand dieser Ergebnisse ist abzuleiten, dass bereits an den nächstgelegenen und damit auch an den übrigen Plangebäuden des hier zu betrachtenden Bebauungsplanes Nr. 223-I keine Überschreitungen der für allgemeines Wohngebiet WA geltenden Orientierungswerte nach DIN [3] zu erwarten sind. Dies gilt sowohl für den Tag- als auch für den Nachtzeitraum. 8 Schallpegelmessungen Im Rahmen des Ortstermines am 7./8. März 2017 sollten auch Schallpegelmessungen zur Feststellung der Einwirkung von Gewerbelärm auf das Plangebiet durchgeführt werden. Wie bereits in Pkt. 6.2 vermerkt, soll der Schrottplatz geschlossen werden, es fand während der geplanten Messzeit kein regulärer Arbeitsbetrieb statt. An der südlichen Plangebietsgrenze konnten weder tags noch nachts Geräusche gewerblicher Anlagen wahrgenommen werden, da dauerhaft Geräusche durch Straßenverkehr auftraten. Auch nachts wurde ein Grundgeräuschpegel von ca. db(a) gemessen, hervorgerufen durch allgemeine kommunale Geräusche, vor allem aber durch Fahrzeuge auf der Flughafentangente. Auf Grund der vorgefundenen Situation am Messtag und auch nachts lässt sich ableiten, dass im Plangebiet keine Überschreitungen der Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zur DIN [3] durch Gewerbelärm zu erwarten sind. 9 Lärmpegelbereiche Nach DIN 4109 [4] kann über den sogenannten maßgeblichen Außenlärmpegel eine Zuordnung zu Lärmpegelbereichen erfolgen, s.a. Tabelle 1. Der maßgebliche Außenlärmpegel durch mehrere / verschiedene Verkehrslärmquellen wird mittels Summation der einzelnen Tag-Pegelanteile berechnet, wobei zu den berechneten Tag- Verkehrslärmpegeln ein Zuschlag von 3 db(a) zu addieren ist. Für Gewerbe- und Industrieanlagen ist als maßgeblicher Außenlärmpegel der nach TA Lärm [5] für die entsprechende Gebietskategorie angegebene Tag-Immissionsrichtwert einzusetzen, vorausgesetzt, der IRW ist in der Praxis eingehalten. Dies ist hier der Fall, s. Pkte. 7.2 und 8. Für die Gebietskategorie allgemeines Wohngebiet WA stimmen die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm [5] und die Orientierungswerte nach DIN [3] überein. Die gesamten maßgeblichen Außenlärmpegel durch Verkehrslärm und durch Gewerbelärm werden dann durch Summation der einzelnen Teilpegel berechnet. HOFFMANN.SEIFERT.PARTNER Wiener Straße Dresden Tel.: (03 ) Fax: (03 )

11 Bericht Nr I/B Seite 11 von 12 Die Gebäudelärmkarten mit Darstellung der maßgeblichen Außenlärmpegel für jede Gebäudeetage sind als Anlage 4 beigefügt. Aus der Darstellung geht auch die Zuordnung zu den Lärmpegelbereichen hervor. Die meisten Fassaden sind danach den Lärmpegelbereichen I und II zuzuordnen. Lediglich die 2. Obergeschosse der Südfassaden der Gebäude 1, 14, 15 und 16 erfordern die Zuordnung zum LPB III. 10 Maßnahmen zur Schallpegelreduzierung Die größten Anteile an den im Plangebiet zu erwartenden Gesamt-Beurteilungspegeln rühren vom Straßenverkehrslärm her. Eine prinzipielle Möglichkeit der Reduzierung von Verkehrslärm ist die Errichtung entsprechend hoher und langer Schallschutzwände. Für das hier zu untersuchende B-Plangebiet ist es jedoch nicht möglich, Lärmschutzwände in entsprechender Länge und Höhe zu realisieren, um die Orientierungswerte nach DIN [3] an allen Gebäuden einzuhalten. Im Süden würde diese Wand deutlich über die Grenzen des Plangebietes hinausragen, allerdings keinen Schutz vor den Geräuschen der Flughafentangente Ost bieten. Aus diesen Gründen wurde als Kompromiss eine 5 m hohe Lärmschutzwand im südlichen Teil des Gebietes geplant. Mit dieser Wand werden die Freiflächen und die unteren Etagen der Plangebäude gut geschützt, siehe auch Anlage 3.7. Bei der Detailplanung des Gebietes und der Gebäude sollten auch die folgenden Aspekte Berücksichtigung finden: Organisatorische Maßnahmen innerhalb der Gebäude (Anordnung von "lärmunempfindlicheren" Bereichen hinter "lauten" Fassaden, Schlaf- und Kinderzimmerfenster hinter "leisen" Fassaden) Ausreichender Schallschutz der Außenbauteile der Gebäude, z. B. durch den Einbau von Schallschutzfenstern einer entsprechend hohen Schallschutzklasse, für Schlafräume ggf. mit einer regelbaren schallgedämmten Zwangsbelüftung kombiniert. Auf der Grundlage der ermittelten Lärmpegelbereiche sind mit DIN 4109 [4] für schutzwürdige Räume die erforderlichen Schalldämm-Maße der Außenbauteile zu ermitteln. 11 Zusammenfassung Im Rahmen der Planungsarbeiten für den Bebauungsplan Nr. 223-I Südlicher Thermengarten in Erding wurden schalltechnische Untersuchungen durchgeführt. Der Kfz-Verkehr der umliegenden Straßen ist für das Plangebiet der relevante Emittent. Die Ergebnisse der durchgeführten schalltechnischen Berechnungen zeigen, dass die nach DIN [3] anzuwendenden Orientierungswerte in Teilbereichen des Plangebietes überschritten werden. Da aktive Schallschutzmaßnahmen nicht in ausreichendem Umfang realisiert werden können, sind zum Erreichen einer angemessenen Wohnqualität in den geplanten Gebäuden im schalltechnischen Sinne organisatorische und bauplanerische Maßnahmen miteinander zu kombinieren. HOFFMANN.SEIFERT.PARTNER Wiener Straße Dresden Tel.: (03 ) Fax: (03 )

12 Bericht Nr I/B Seite 12 von Literaturverzeichnis [1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) [2] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV - Verkehrslärmschutzverordnung) vom 12. Juni 1990 [3] DIN , Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung und Beiblatt 1 zu DIN [4] DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise [5] Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm [6] RLS-90, Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen [7] Lageplan des Plangebietes, Masterplan, Flächennutzungsplan. Große Kreisstadt Erding, Stadtplanung. vom [8] Verkehrsgutachten Kapazitätsberechnungen zum Bebauungsplan Nr. 223 in Erding. OBERMEYER München [9] Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 209 Teil I Erweiterung Therme Erding Teilgebiet Nordost. OBERMEYER Planen + Beraten GmbH München [10] Programmsystem SoundPLAN, Version 7.4. SoundPLAN GmbH [11] Schalltechnische Untersuchung zur Errichtung von Wohngebäuden an der Sigwolfstraße in Erding. HAMANN CONSULT AG [12] Bebauungsplan Nr. 223 I für das Gebiet Südlicher Thermengarten, Vorentwürfe vom / CL MAP GmbH München [13] Nachberechnung der Beurteilungspegel an den Plangebietsgrenzen d. B-Planes 223-I unter Berücksichtigung der Emittenten aus dem B-Plan Nr. 209-I und der Vorbelastung aus weiteren B-Plänen. von OBERMEYER Planen + Beraten GmbH München an HOFFMANN.SEIFERT.PARTNER Dresden vom / HOFFMANN.SEIFERT.PARTNER Wiener Straße Dresden Tel.: (03 ) Fax: (03 )

13 Anlage 1.1 zum Bericht I/B Bebauungsplangebiet HOFFMANN.SEIFERT.PARTNER Wiener Straße Dresden Tel.: (03 ) Fax: (03 )

14 Anlage 1.2 zum Bericht I/B Übersichtslageplan (Ausschnitt aus dem Rechenmodell) V Grün + Spiel Maßstab 1: , m

15 B-Plan Nr. 223-I, Südlicher Thermengarten Erding Emissionsberechnung Straße Anlage 2.1 Straße DTV Kfz/24h vpkw Tag km/h vpkw Nacht km/h vlkw Tag km/h vlkw Nacht km/h M Tag Kfz/h M Nacht Kfz/h Erschließungsstraße B-Plangebiet ,0 0,0 0,00 0,00-8,75-8,75 0,0 0,0,4,4,7 41,6 Am Wasserwerk, westl. Thermenallee ,2 7,5 0,00 0,00-1, -1,30 0,0 0,0 65,1,4 63,7,1 Am Wasserwerk, westl. Thermenallee ,2 7,5 0,00 0,00-4,65-4, 0,0 0,0 65,1,4 60,4,9 Am Wasserwerk, zw. Thermenallee u. Sigwo ,9 1,9 0,00 0,00-4, -5,70 0,0 0,0 65,1,6 60,6,9 Am Wasserwerk, östl. Sigwolfstraße ,2 1,1 0,00 0,00-5,04-6,01 0,0 0,0 66,6 60,6 61,6,6 Sigwolfstraße ,2 1,1 0,00 0,00-7, -8,30 0,0 0,0 67,6 61,5 60,1,2 Flughafentangente ,6 10,4 0,00 0,00 1,90 1,74 0,0 0,0 70,0 62,4 71,9 64,1 Thermenallee ,4 0,4 0,00 0,00-8,21-8, 0,0 0,0 62,5,1,3,6 p Tag % p Nacht % DStrO Tag db DStrO Nacht db Dv Tag db Dv Nacht db DStg db Drefl db Lm25 Tag db(a) Lm25 Nacht db(a) LmE Tag db(a) LmE Nacht db(a) Hoffmann.Seifert.Partner Wiener Str Dresden Seite ErgTab 19 SoundPLAN 7.4

16 B-Plan Nr. 223-I, Südlicher Thermengarten Erding Emissionsberechnung Straße Anlage 2.1 Legende Straße Straßenname DTV Kfz/24h Durchschnittlicher Täglicher Verkehr vpkw Tag km/h Geschwindigkeit Pkw in Zeitbereich vpkw Nacht km/h Geschwindigkeit Pkw in Zeitbereich vlkw Tag km/h Geschwindigkeit Lkw in Zeitbereich vlkw Nacht km/h Geschwindigkeit Lkw in Zeitbereich M Tag Kfz/h Mittlerer stündlicher Verkehr in Zeitbereich M Nacht Kfz/h Mittlerer stündlicher Verkehr in Zeitbereich p Tag % Prozentualer Anteil Schwerverkehr im Zeitbereich p Nacht % Prozentualer Anteil Schwerverkehr im Zeitbereich DStrO Tag db Korrektur Straßenoberfläche in Zeitbereich DStrO Nacht db Korrektur Straßenoberfläche in Zeitbereich Dv Tag db Geschwindigkeitskorrektur in Zeitbereich Dv Nacht db Geschwindigkeitskorrektur in Zeitbereich DStg db Zuschlag für Steigung Drefl db Pegeldifferenz durch Reflexionen Lm25 Tag db(a) Basis-Emissionspegel in 25 m Abstand in Zeitbereich Lm25 Nacht db(a) Basis-Emissionspegel in 25 m Abstand in Zeitbereich LmE Tag db(a) Emissionspegel in Zeitbereich LmE Nacht db(a) Emissionspegel in Zeitbereich Hoffmann.Seifert.Partner Wiener Str Dresden Seite ErgTab 19 SoundPLAN 7.4

17 Anlage 2.2 zum Bericht I/B Immissionsraster Straßenverkehr Tag Pegelbereich in db(a) < >=80 Nacht

18 Anlage 3.1 zum Bericht I/B GLK Straße, Tag, EG V Zeichenerklärung Wohngebäude 1 Grün + Spiel Garage Lärmschutzwand Maßstab 1: m

19 Anlage 3.2 zum Bericht I/B GLK Straße, Tag, 1. OG V Zeichenerklärung Wohngebäude 1 Grün + Spiel Garage Lärmschutzwand Maßstab 1: m

20 Anlage 3.3 zum Bericht I/B GLK Straße, Tag, 2. OG V Zeichenerklärung Wohngebäude 1 Grün + Spiel Garage Lärmschutzwand Maßstab 1: m

21 Anlage 3.4 zum Bericht I/B GLK Straße, Nacht, EG V Zeichenerklärung Wohngebäude 1 Grün + Spiel Garage Lärmschutzwand Maßstab 1: m

22 Anlage 3.5 zum Bericht I/B GLK Straße, Nacht, 1. OG V Zeichenerklärung Wohngebäude 1 Grün + Spiel Garage Lärmschutzwand Maßstab 1: m

23 Anlage 3.6 zum Bericht I/B GLK Straße, Nacht, 2. OG V Zeichenerklärung Wohngebäude 1 Grün + Spiel Garage Lärmschutzwand Maßstab 1: m

24 Anlage 3.7 zum Bericht I/B RLK Straße, Tag, Freiflächen (Berechnungshöhe: 2 m) Pegelbereich LrT in db(a) Grün + Spiel V < >=80 Maßstab 1: m

25 Anlage 4.1 zum Bericht I/B Maßgebliche Außenlärmpegel MALP und Lärmpegelbereiche LPB - EG Grün + Spiel V MALP LPB in db(a) <= I < <= 60 II 60< <= 65 III 65< <= 70 IV 70< <= 75 V 75< <= 80 VI 80 < VII Maßstab 1: m

26 Anlage 4.2 zum Bericht I/B Maßgebliche Außenlärmpegel MALP und Lärmpegelbereiche LPB - 1. OG Grün + Spiel V MALP LPB in db(a) <= I < <= 60 II 60< <= 65 III 65< <= 70 IV 70< <= 75 V 75< <= 80 VI 80 < VII Maßstab 1: m

27 Anlage 4.3 zum Bericht I/B Maßgebliche Außenlärmpegel MALP und Lärmpegelbereiche LPB - 2. OG Grün + Spiel V MALP LPB in db(a) <= I < <= 60 II 60< <= 65 III 65< <= 70 IV 70< <= 75 V 75< <= 80 VI 80 < VII Maßstab 1: m

Übersichtslageplan des Bebauungsplangebietes und der örtlichen Gegebenheiten 01 09 10 08 11 02 07 03 Legende Emissionslinie Straße 06 04 Emissionslinie Schiene Baugrenzen 1 Immissionsort mit Nr. 05 Maßstab

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