Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 255 der Stadt Flensburg Stand 09. November 2016
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1 Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 29b BImSchG (Geräuschmessungen) Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 255 der Stadt Flensburg Stand 09. November 2016 Projektnummer: November 2016 Im Auftrag von: Stadt Flensburg Stadt- und Landschaftsplanung Am Pferdewasser Flensburg Dieses Gutachten wurde im Rahmen des erteilten Auftrages für das oben genannte Projekt / Objekt erstellt und unterliegt dem Urheberrecht. Jede anderweitige Verwendung, Mitteilung oder Weitergabe an Dritte sowie die Bereitstellung im Internet sei es vollständig oder auszugsweise bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Urhebers. LAIRM CONSULT GmbH, Haferkamp 6, Bargteheide, Tel.: +49 (4532) ; Fax: +49 (4532) ; info@lairm.de
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3 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Anlass und Aufgabenstellung Örtliche Situation Beurteilungsgrundlagen Schalltechnische Anforderungen in der Bauleitplanung Allgemeines Möglichkeiten zur Vermeidung von Konflikten Passiver Schallschutz Verkehrslärm Verkehrsmengen Emissionen Straßenverkehrslärm Schienenverkehrslärm Immissionen Allgemeines Schutz des Plangeltungsbereichs vor Verkehrslärm Vorschläge für Begründung und Festsetzungen Begründung Festsetzungen Quellenverzeichnis Anlagenverzeichnis... I LAIRM CONSULT GmbH 9. November bericht.docx
4 Seite 2 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 1. Anlass und Aufgabenstellung Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes sollen für die Fläche nordöstlich der Ringstraße und südöstlich der DB AG- Strecke Kiel - Flensburg die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Wohnbauflächen geschaffen werden. Es ist die Ausweisung als allgemeines Wohngebiet (WA) geplant. Die neuen Wohnbauflächen grenzen nördlich an die Kreisstraße K8 an. Mit der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung sind die zu erwartenden schallschutzrechtlichen Auswirkungen des Vorhabens zu beurteilen und mögliche Konflikte darzustellen. In der vorliegenden Untersuchung werden daher folgende Konflikte bearbeitet: Schutz der Nachbarschaft vor Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen durch den B-Plan-induzierten Zusatzverkehr; Schutz des Plangeltungsbereichs vor Verkehrslärm. Im Rahmen der Vorsorge bei der Bauleitplanung erfolgt üblicherweise eine Beurteilung anhand der Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 [4] zur DIN 18005, Teil 1, Schallschutz im Städtebau [3]. Andererseits kann sich die Beurteilung des Verkehrslärms auf öffentlichen Verkehrswegen an den Kriterien der 16. BImSchV ( Verkehrslärmschutzverordnung [2]) orientieren. In den Bebauungsplan sind gegebenenfalls Festsetzungen aufzunehmen, die dem Schutz der innerhalb des Plangeltungsbereiches vorhandenen oder geplanten baulichen Nutzungen dienen. Die vorliegende Untersuchung enthält die in diesem Zusammenhang erforderlichen Aussagen. Für die Ermittlung der Beurteilungspegel aus dem Verkehrslärm werden Prognoseverkehrsbelastungen verwendet. Die ggf. erforderlichen Aussagen zum Umweltbericht sind in den textlichen Vorschlägen für die Begründung enthalten. 2. Örtliche Situation Die neuen allgemeinen Wohngebietsflächen sollen nordöstlich der Ringstraße und südöstlich der DB-Strecke Kiel Flensburg realisiert werden. Die Erschließung erfolgt von Süden über die Kreisstraße K8. Zum Schutz der geplanten Wohnnutzung innerhalb des Plangeltungsbereiches sind die Emissionen aus Verkehrslärm von der unmittelbar nördlich des Plangebiets verlaufenden DB-Strecke Flensburg Kiel und der Kreisstraße K8 zu beurteilen. Die DB- Strecke Kiel Flensburg verläuft dabei auf einem Damm mit einer Höhe von etwa 6 m gegenüber dem angrenzenden Gelände. Die genauen örtlichen Gegebenheiten sind dem Plan der Anlage A 1 zu entnehmen bericht.docx 9. November 2016 LAIRM CONSULT GmbH
5 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Seite 3 3. Beurteilungsgrundlagen 3.1. Schalltechnische Anforderungen in der Bauleitplanung Allgemeines Die Berücksichtigung der Belange des Schallschutzes erfolgt nach den Kriterien der DIN Teil 1 [3] in Verbindung mit dem Beiblatt 1 [4] unter Beachtung folgender Gesichtspunkte: Nach 1 Abs. 6 BauGB sind bei der Bauleitplanung die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Nach 50 BImSchG ist die Flächenzuordnung so vorzunehmen, dass schädliche Umwelteinwirkungen unter anderem auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. Die Orientierungswerte nach [4] stellen aus der Sicht des Schallschutzes im Städtebau erwünschte Zielwerte dar. Sie dienen lediglich als Anhalt, so dass von ihnen sowohl nach oben (bei Überwiegen anderer Belange) als auch nach unten abgewichen werden kann. Konkreter wird im Beiblatt 1 zur DIN 18005/1 in diesem Zusammenhang ausgeführt: In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z.b. durch geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen (insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Über den Abwägungsspielraum gibt es keine Regelungen. Zur Beurteilung des Verkehrslärms kann man hilfsweise als Obergrenze die Immissionsgrenzwerte (IGW) der 16. BIm- SchV [2] heranziehen, da davon ausgegangen werden kann, dass die 16. BImSchV rechtlich insoweit nicht strittig ist. Aufgrund neuer Erkenntnisse im Rahmen eines Austausches mit dem Innenministerium Schleswig-Holstein bezüglich der Beurteilung der Schutzbedürftigkeit von Außenwohnbereichen, wird die Ausdehnung des Lärmschutzbereichs, innerhalb derer bauliche Anlagen aufgrund der Überschreitung des Tages-Orientierungswertes geschlossen auszuführen sind, etwas weiter gefasst. Danach sollte angestrebt werden Überschreitung des jeweiligen Orientierungswertes bei Außenwohnbereichen auf maximal 3 db(a) zu begrenzen. Im Einzelfall kann jedoch geprüft und abgewogen werden, ob diese Forderung angemessen ist, insbesondere wenn für die betroffenen Wohnungen noch andere Außenwohnbereiche auf lärmabgewandten Seiten vorhanden bzw. möglich sind. Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeitlärm) sollen gemäß Beiblatt 1 zur DIN Teil 1 wegen der LAIRM CONSULT GmbH 9. November bericht.docx
6 Seite 4 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Für die im Rahmen dieser Untersuchung zu betrachtenden Nutzungsarten legt Beiblatt 1 zur DIN Teil 1 die in Tabelle 1 zusammengefassten Orientierungswerte für Beurteilungspegel aus Verkehrs- und Gewerbelärm fest. Beurteilungszeiträume sind die 16 Stunden zwischen 6 und 22 Uhr tags sowie die 8 Stunden von 22 bis 6 Uhr nachts. Tabelle 1: Orientierungswerte nach DIN Teil 1, Beiblatt 1 [4] Nutzungsart tags Orientierungswert nach [4] nachts Verkehr a) Anlagen b) db(a) reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete und Ferienhausgebiete allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) und Campingplatzgebiete Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Parkanlagen Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE) sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, 45 bis bis bis 65 je nach Nutzungsart a) gilt für Verkehrslärm; b) gilt für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Anlagen Tabelle 2: Immissionsgrenzwerte nach 2 Absatz 1 der 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung [2] Immissionsgrenzwerte Nr. Gebietsnutzung tags nachts db(a) 1 Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete Gewerbegebiete Möglichkeiten zur Vermeidung von Konflikten Um bereits in der Phase der Bauleitplanung sicherzustellen, dass auch bei enger Nachbarschaft von gewerblicher Nutzung, Verkehrswegen und Wohnen die Belange des Schallschutzes betreffende Konflikte vermieden werden, stehen verschiedene planerische Instrumente zur Verfügung bericht.docx 9. November 2016 LAIRM CONSULT GmbH
7 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Seite 5 Von besonderer Bedeutung sind: die Gliederung von Baugebieten nach in unterschiedlichem Maße schutzbedürftigen Nutzungen, aktive Schallschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände und -wälle; Emissionsbeschränkungen für Gewerbeflächen durch Festsetzung maximal zulässiger flächenbezogener immissionswirksamer Schallleistungspegel als Emissionskontingentierung nach der Art der Betriebe und Anlagen und deren besonderen Bedürfnissen und Eigenschaften im Sinne von 1, (4), Satz 1, Ziffer 2 BauNVO sowie eines entsprechenden Nachweisverfahrens, Maßnahmen der Grundrissgestaltung und der Anordnung von Baukörpern derart, dass dem ständigen Aufenthalt von Personen dienende Räume zu den lärmabgewandten Gebäudeseiten hin orientiert werden, Vorzugsweise Anordnung der Außenwohnbereiche im Schutz der Gebäude, ersatzweise passiver Schallschutz an den Gebäuden durch Festsetzung von Lärmpegelbereichen nach DIN 4109, Schallschutz im Hochbau [5]. Nicht Gegenstand von Festsetzungen im Bebauungsplan sind unter Beachtung des Gebotes der planerischen Zurückhaltung Regelungen im Detail, wenn zum Schutz der Nachbarschaft vor Lärmeinwirkungen erforderliche konkrete Maßnahmen in Form von Auflagen im Baugenehmigungsverfahren durchsetzbar sind Passiver Schallschutz Die Anforderungen an den passiven Schallschutz zum Schutz von Büro- und Wohnnutzungen vor Verkehrslärm (Straße und Schiene) sowie Gewerbelärm ergeben sich gemäß DIN 4109 (Juli 2016). Die Dimensionierung des passiven Schallschutzes erfolgt durch Festsetzung von Lärmpegelbereichen gemäß DIN : , Tabelle 7. Der maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN : , Tabelle 7, Spalte 2, ergibt sich für den Tag aus dem zugehörigen Beurteilungspegel (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr), für die Nacht aus dem zugehörigen Beurteilungspegel (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) plus Zuschlag zur Berücksichtigung der erhöhten nächtlichen Störwirkung (größeres Schutzbedürfnis in der Nacht). Maßgeblich ist die Lärmbelastung derjenigen Tageszeit, die die höhere Anforderung ergibt. Für die von der maßgeblichen Lärmquelle abgewandten Gebäudeseiten darf der maßgebliche Außenlärmpegel ohne besonderen Nachweis bei offener Bebauung um 5 db(a), bei geschlossener Bebauung bzw. bei Innenhöfen um 10 db(a) gemindert werden. LAIRM CONSULT GmbH 9. November bericht.docx
8 Seite 6 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Die maßgebenden Außenlärmpegel werden nach DIN : , Ziffer wie Folgt ermittelt: Für den Straßen- und Schienenverkehrslärm können die Beurteilungspegel aus den Nomogrammen der DIN : entnommen werden. Bei detaillierten Berechnungen sind die Beurteilungspegel für den Tag (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr) bzw. für die Nacht (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) nach der 16. BImSchV zu bestimmen. Der maßgebliche Außenlärmpegel ergibt sich aus dem um 3 db(a) erhöhten Beurteilungspegel. Beträgt die Differenz der Beurteilungspegel zwischen Tag minus Nacht weniger als 10 db(a), so ergibt sich der maßgebliche Außenlärmpegel zum Schutz des Nachtschlafes aus einem um 3 db(a) erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht und einem Zuschlag von 10 db(a). Tabelle 3: Anforderungen an die Luftschalldämmung zwischen Außen und Räumen in Gebäuden gemäß DIN 4109 [5] Spalte Raumarten Zeile Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und Ähnliches Büroräume a) und Ähnliches db(a) R w,ges des Außenbauteils in db 1 I bis II 55 bis III 61 bis IV 66 bis V 71 bis VI 76 bis 80 b) VII > 80 b) b) 50 a) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. b) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. 4. Verkehrslärm 4.1. Verkehrsmengen Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurden die Belastungen aus Verkehrslärm berechnet. Als maßgebende Quellen werden folgende öffentliche Verkehrswege berücksichtigt: bericht.docx 9. November 2016 LAIRM CONSULT GmbH
9 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Seite 7 Kreisstraße K8 gemäß Planung / bisher abgeschlossene Realisierung; Tastruper Weg (K91) mit Anschluss an Kreisstraße K8; DB-Strecke Kiel Flensburg. Die Straßenverkehrsbelastungen (DTV - durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke an allen Tagen des Jahres) und die maßgeblichen Lkw-Anteile (Kfz mit mehr als 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht, p) wurden der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan [13] (Prognosehorizont 2025/30) entnommen. Die Verkehrsbelastungen für den Schienenverkehr (Zugzahlen für das Jahr 2025 sowie weitere Parameter der Züge und Beschaffenheit der Gleisanlagen) wurden von der Deutschen Bahn AG, Vorstandsressort Technik und Umwelt [11] zur Verfügung gestellt. Zur Berücksichtigung des B-Plan-induzierten Zusatzverkehrs erfolgte eine Abschätzung der zu erwartenden Verkehre auf Grundlage aktueller Fachliteratur [9]. Die Ansätze sind der Anlage A zu entnehmen. Im vorliegenden Fall ist durch die geplanten 290 Wohneinheiten innerhalb des Plangeltungsbereiches mit etwa Kfz/24h zu rechnen. Da die Verteilung der Kfz-Verkehre auf den umliegenden Straßenabschnitten nicht bekannt ist, werden auf der Kreisstraße K8 60 % der Zusatzverkehre in jede Richtung angesetzt. Auf dem Tastruper Weg wird der B-Plan-induzierte Zusatzverkehr zu 20 % berücksichtigt. Aufgrund der vorliegenden Belastungen auf der Kreisstraße ist nicht mit einer erheblichen Zunahme im öffentlichen Straßenverkehr zu rechnen, so dass sich der B-Plan-induzierte Zusatzverkehr vom Prognose-Nullfall zum Prognose-Planfall nicht beurteilungsrelevant verändert. Daher ist eine Untersuchung des B-Plan-induzierten Zusatzverkehrs auf öffentlichen Straßen nicht erforderlich. Eine Zusammenstellung der Verkehrsbelastungen findet sich in den Anlagen A (Straßenverkehr) und A (Schienenverkehr) Emissionen Straßenverkehrslärm Die Emissionspegel wurden entsprechend den Rechenregeln gemäß RLS-90 [7] berechnet. Eine Zusammenstellung zeigt die Anlage A Die Zunahme der Emissionspegel kann der Anlage A entnommen werden. Es zeigt sich, dass die Zunahmen mit 0,5 db(a) bis 1,2 db(a) tags und nachts überwiegend unterhalb bzw. im Bereich der Wahrnehmbarkeitsschwelle von 1 db(a) und unterhalb der Erheblichkeitsschwelle von 3 db(a) liegen Schienenverkehrslärm Die Emissionspegel für den Schienenverkehrslärm wurden gemäß Anlage 2 (zu 4) der 16. BImSchV [2] berechnet. Die Emissionen aus dem Schienenverkehr sind in der Anlage A zusammengestellt. LAIRM CONSULT GmbH 9. November bericht.docx
10 Seite 8 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 4.3. Immissionen Allgemeines Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgte mit Hilfe des EDV-Programms CadnaA [10] auf Grundlage der Rechenregeln der RLS-90 [7] für den Straßenverkehrslärm gemäß [8] für den Schienenverkehrslärm. Aufgrund einer aktuellen Gesetzesänderung (2014) hat die Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege gemäß aktueller Anlage 2 (zu 4) der 16. BImSchV zu erfolgen. Die Neuerungen umfassen nicht nur den Wegfall des Schienenbonus für Eisenbahnen ab 2015 [1] sondern auch andere Eingangsdaten zur Berechnung der Emissionspegel sowie eine geänderte Methodik zur Ausbreitungsrechnung. Die Berechnung der Geräuschbelastung innerhalb des Plangeltungsbereiches erfolgt für das maßgebende Geschoss in Form von Rasterlärmkarten. Die Geländetopographie wurde entsprechend bei der Erstellung des Berechnungsmodells berücksichtigt. Zudem werden die folgenden Lärmschutzmaßnahmen berücksichtigt, die beidseitig entlang der Kreisstraße K8 mit einer Höhe von 3,5 m über Straßenniveau realisiert worden sind: Lärmschutzwall nordwestlich der Kreisstraße K8, westlich des Tastruper Wegs mit einer Länge von etwa 490 m; Lärmschutzwall südwestlich der Kreisstraße K8, westlich des Tastruper Wegs mit einer Länge von etwa 484 m; Lärmschutzwall nordwestlich der Kreisstraße K8, östlich des Tastruper Wegs mit einer Länge von etwa 584 m; Lärmschutzwall Südwestlich der Kreisstraße K8, westlich des Tastruper Wegs mit einer Länge von etwa 611 m Schutz des Plangeltungsbereichs vor Verkehrslärm Innerhalb des Plangebiets ist die Ausweisung als allgemeines Wohngebiet geplant. Die Beurteilungspegel aus Verkehrslärm im Plangebiet sind in der Anlage A 2.3 dargestellt. In den Erdgeschossen wird der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) tags eingehalten, der Orientierungswert von 45 db(a) nachts wird überschritten. Die Immissionsgrenzwerte für allgemeine Wohngebiete von 59 db(a) tags und von 49 db(a) nachts werden eingehalten. Innerhalb des Plangeltungsbereiches sind in den Obergeschossen im straßennahen Bereich Beurteilungspegel aus Verkehrslärm von bis zu 64 db(a) tags und 56 db(a) nachts und im schienennahen Bereich Beurteilungspegel von bis zu 63 db(a) tags und 62 db(a) nachts zu erwarten. Der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) tags wird überwiegend, der Orientierungswert von 45 db(a) nachts im gesamten Plangebiet überschritten. Der Immissionsgrenzwert für allgemeine Wohngebiete von 59 db(a) tags bericht.docx 9. November 2016 LAIRM CONSULT GmbH
11 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Seite 9 wird teilweise nicht eingehalten, der Immissionsgrenzwert von 49 db(a) nachts wird überschritten. Mit der Realisierung der Kreisstraße K8 wurden aktive Lärmschutzanlagen entlang der Kreisstraße vorgesehen, auch innerhalb des Plangeltungsbereiches. Weiterhin können gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse aufgrund der Bauweise durch Grundrissgestaltung (Verlegung der schützenswerten Nutzungen auf die lärmabgewandte Seite), Abrücken von der Baugrenze oder passiven Schallschutz geschaffen werden. Die Anforderungen an den passiven Schallschutz zum Schutz von Büro- und Wohnnutzungen vor Verkehrslärm ergeben sich gemäß DIN Die Dimensionierung des passiven Schallschutzes erfolgt durch Festsetzung von Lärmpegelbereichen gemäß DIN Zum Schutz der Nachtruhe wird eine erhöhte Anforderung an den passiven Schallschutz gestellt. Aufgrund der Differenz von weniger als 10 db(a) zwischen den Beurteilungspegeln im Tages- und Nachtzeitraum ergibt sich der maßgebende Außenlärmpegel für den Verkehrslärm aus dem um 3 db(a) 1 erhöhten Beurteilungspegel nachts und einem Zuschlag von 10 db(a). Berechnungsgrundlage bildet der Verkehrslärm im Prognose-Planfall. Die Abgrenzung der Lärmpegelbereiche ist in dem Plan der Anlage A dargestellt. Zum Schutz der Nachtruhe sind im gesamten Plangeltungsbereich für Schlaf- und Kinderzimmer schallgedämmte Lüftungen vorzusehen, falls der notwendige hygienische Luftwechsel nicht auf andere geeignete, dem Stand der Technik entsprechende Weise sichergestellt werden kann. Bei der Beurteilung von Außenwohnbereichen lassen sich folgende Ergebnisse festhalten: Der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) wird innerhalb möglicher ebenerdiger Außenwohnbereiche im gesamten allgemeinen Wohngebiet um nicht mehr als 3 db(a) überschritten. Ebenerdige Außenwohnbereiche können im allgemeinen Wohngebiet frei angeordnet werden. In den Obergeschossen wird der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) im schienennahen Bereich bis zu einem Abstand von 40 m, gemessen von der nordwestlichen Plangeltungsbereichsgrenze und im straßennahen Bereich bis zu einem Abstand von 65 m gemessen von der Straßenmitte der K8, um mehr als 3 db(a) überschritten. Außenwohnbereiche sind in den Bereichen, in denen der geltende Orientierungswert um mehr als 3 db(a) überschritten wird, geschlossen bzw. auf der lärmabgewandten / von der Kreisstraße K8 und der Schienenstrecke Kiel Flensburg abgewandten Gebäudeseite auszuführen. Die Ausführung von nicht beheizten Wintergärten innerhalb dieser Abstände ist generell zulässig. Zudem kann im Rahmen einer Einzelfallprüfung für ein konkretes Bauvorhaben geprüft werden, ob mit Abschirmungen an den der Kreisstraße K8 und der Schie- 1 Zuschlag zur Berücksichtigung der Abhängigkeit der Schalldämmung von Fenstern vom Einfallswinkel des Schalls (Messung der akustischen Eigenschaften der Fenster im Prüfstand bei diffusem Schallfeld gerichteter Schalleinfall bei Straßenverkehrslärm) LAIRM CONSULT GmbH 9. November bericht.docx
12 Seite 10 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes nenstrecke Kiel Flensburg zugewandten Seiten Terrassen die Anforderungen an hinreichenden Schallschutz ggf. erfüllt werden. Daher wird empfohlen, den Einzelnachweis in die Festsetzungen aufzunehmen. 5. Vorschläge für Begründung und Festsetzungen 5.1. Begründung a) Allgemeines Die Stadt Flensburg beabsichtigt mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 255 für die Fläche nordöstlich der Ringstraße und südöstlich der DB AG- Strecke Kiel - Flensburg die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Wohnbauflächen zu schaffen. Es ist die Ausweisung als allgemeines Wohngebiet (WA) vorgesehen. Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung wurden die zu erwartenden schallschutzrechtlichen Auswirkungen des Vorhabens aufgezeigt und beurteilt. Im Rahmen der Vorsorge bei der Bauleitplanung erfolgt üblicherweise eine Beurteilung anhand der Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1, Schallschutz im Städtebau. Andererseits kann sich die Beurteilung des Verkehrslärms auf öffentlichen Verkehrswegen an den Kriterien der 16. BImSchV ( Verkehrslärmschutzverordnung ) orientieren. b) Verkehrslärm Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurden die Belastungen aus Verkehrslärm berechnet. Dabei wurde der Straßenverkehrslärm auf den maßgeblichen Straßenabschnitten der Kreisstraße K8 und der Kreisstraße K91 berücksichtigt. Die Straßenverkehrsbelastungen wurden der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 255 entnommen. Die Angaben für die DB-Strecke Kiel Flensburg wurden bei der DB AG erfragt (Prognosehorizont 2025). Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgte auf Grundlage der Rechenregeln der RLS-90 für den Straßenverkehrslärm und der Anlage 2 (zu 4) der 16. BImSchV für den Schienenverkehrslärm. Im vorliegenden Fall ist der B-Plan-induzierte Zusatzverkehr nicht beurteilungsrelevant, da aufgrund der bereits vorliegenden Belastung auf den umliegenden Straßenabschnitten nicht mit einer erheblichen Zunahme im öffentlichen Straßenverkehr zu rechnen ist. In den Erdgeschossen wird der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) tags eingehalten, der Orientierungswert von 45 db(a) nachts wird überschritten. Die Immissionsgrenzwerte für allgemeine Wohngebiete von 59 db(a) tags und von 49 db(a) nachts werden eingehalten bericht.docx 9. November 2016 LAIRM CONSULT GmbH
13 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Seite 11 Innerhalb des Plangeltungsbereiches sind in den Obergeschossen im straßennahen Bereich Beurteilungspegel aus Verkehrslärm von bis zu 64 db(a) tags und 56 db(a) nachts und im schienennahen Bereich Beurteilungspegel von bis zu 63 db(a) tags und 62 db(a) nachts zu erwarten. Der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) tags wird überwiegend, der Orientierungswert von 45 db(a) nachts im gesamten Plangebiet überschritten. Der Immissionsgrenzwert für allgemeine Wohngebiete von 59 db(a) tags wird teilweise nicht eingehalten, der Immissionsgrenzwert von 49 db(a) nachts wird überschritten. Mit der Realisierung der Kreisstraße K8 wurden aktive Lärmschutzanlagen entlang der Kreisstraße vorgesehen, auch innerhalb des Plangeltungsbereiches. Zudem können gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse aufgrund der Bauweise durch Grundrissgestaltung (Verlegung der schützenswerten Nutzungen auf die lärmabgewandte Seite), Abrücken von der Baugrenze oder passiven Schallschutz geschaffen werden. Gesunde Arbeitsverhältnisse können zudem aufgrund der Bauweise durch Grundrissgestaltung (Verlegung von schützenswerten Nutzungen auf die lärmabgewandte Seite) oder passiven Schallschutz geschaffen werden. Gemäß DIN 4109 ergeben sich Anforderungen an den passiven Schallschutz zum Schutz von Büronutzung im Plangebiet vor Verkehrslärm. Die Dimensionierung des passiven Schallschutzes erfolgt durch Festsetzung von Lärmpegelbereichen gemäß DIN Zum Schutz der Nachtruhe sind im gesamten Plangeltungsbereich für Schlaf- und Kinderzimmer schallgedämmte Lüftungen vorzusehen, falls der notwendige hygienische Luftwechsel nicht auf andere geeignete, dem Stand der Technik entsprechende Weise sichergestellt werden kann. Bei der Beurteilung von Außenwohnbereichen lassen sich folgende Ergebnisse festhalten: Der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) wird innerhalb möglicher ebenerdiger Außenwohnbereiche im gesamten allgemeinen Wohngebiet um nicht mehr als 3 db(a) überschritten. Ebenerdige Außenwohnbereiche können im allgemeinen Wohngebiet frei angeordnet werden. In den Obergeschossen wird der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) im schienennahen Bereich bis zu einem Abstand von 40 m, gemessen von der nordwestlichen Plangeltungsbereichsgrenze und im straßennahen Bereich bis zu einem Abstand von 65 m gemessen von der Straßenmitte der K8, um mehr als 3 db(a) überschritten. Außenwohnbereiche sind in den Bereichen, in denen der geltende Orientierungswert um mehr als 3 db(a) überschritten wird, geschlossen bzw. auf der lärmabgewandten / von der Kreisstraße K8 und der Schienenstrecke Kiel Flensburg abgewandten Gebäudeseite auszuführen. Die Ausführung von nicht beheizten Wintergärten innerhalb dieser Abstände ist generell zulässig. Zudem kann im Rahmen einer Einzelfallprüfung für ein konkretes Bauvorhaben geprüft werden, ob mit Abschirmungen an den der Kreisstraße K8 und der Schie- LAIRM CONSULT GmbH 9. November bericht.docx
14 Seite 12 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes nenstrecke Kiel Flensburg zugewandten Seiten Terrassen die Anforderungen an hinreichenden Schallschutz ggf. erfüllt werden. Daher wird empfohlen, den Einzelnachweis in die Festsetzungen aufzunehmen Festsetzungen Schutz vor Verkehrslärm In den Obergeschossen sind befestigte Außenwohnbereiche wie Balkone und Loggien innerhalb des allgemeinen Wohngebietes in Richtung der Kreisstraße K8 bis zu einem Abstand von 65 m, gemessen von der Straßenmitte der K 8 und in Richtung der Schienenstrecke bis zu einem Abstand von 40 m, gemessen von der nordwestlichen Plangeltungsbereichsgrenze, in geschlossener Bauweise zulässig. Abbildung 1: Bereiche, in denen befestigte Außenwohnbereiche in geschlossener Bauweise zulässig sind, Maßstab 1:2.500 Bereiche, in denen befestigte Außenwohnbereiche in geschlossener Bauweise zulässig sind bericht.docx 9. November 2016 LAIRM CONSULT GmbH
15 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Seite 13 Außenwohnbereiche in Richtung der Schienenstrecke sowie der Kreisstraße K8 sind auch offen zulässig, wenn mit Hilfe einer Immissionsprognose nachgewiesen wird, dass in der Mitte des jeweiligen Außenwohnbereichs der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) tags um nicht mehr als 3 db(a) überschritten wird. Festsetzung von Lärmpegelbereichen Zum Schutz der Wohn- und Büronutzungen vor Verkehrslärm (Straße und Schiene) werden für Neu-, Um- und Ausbauten die in der Planzeichnung dargestellten Lärmpegelbereiche nach DIN : , Tabelle 7, Schallschutz im Hochbau festgesetzt. In den mit Lärmpegelbereichen gekennzeichneten Baugrenzen müssen bei Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung des Gebäudes in den nicht nur vorübergehend zum Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen die Anforderungen an das resultierende Schalldämm-Maß gemäß den ermittelten und ausgewiesenen Lärmpegelbereichen nach DIN : , Tabelle 7 erfüllt werden. Im Rahmen der jeweiligen Baugenehmigungsverfahren ist die Eignung der für die Außenbauteile der Gebäude gewählten Konstruktionen nach den Kriterien der DIN 4109 (Juli 2016) nachzuweisen. Zum Schutz der Nachtruhe sind im gesamten Plangeltungsbereich für Schlaf- und Kinderzimmer schallgedämmte Lüftungen vorzusehen, falls der notwendige hygienische Luftwechsel nicht auf andere geeignete, dem Stand der Technik entsprechende Weise sichergestellt werden kann und die Anforderungen an das resultierende Schalldämmmaß gemäß den ermittelten und ausgewiesenen Lärmpegelbereichen nach DIN 4109 erfüllt werden. Von den vorgenannten Festsetzungen kann abgewichen werden, wenn im Rahmen eines Einzelnachweises ermittelt wird, dass aus der tatsächlichen Lärmbelastung geringere Anforderungen an den passiven Schallschutz resultieren. LAIRM CONSULT GmbH 9. November bericht.docx
16 Seite 14 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Abbildung 2: Lage der Lärmpegelbereiche, Maßstab 1:2.500 LPB III LPB IV LPB V (Hinweis an den Planer: Abgrenzung der Lärmpegelbereiche aus den Planzeichnungen der Abbildung 2 übernehmen.) Bargteheide, den 9. November 2016 erstellt durch: geprüft durch: Dipl.-Ing. (FH) Bianca Berghofer Projektingenieurin Dipl.-Phys. Dr. Bernd Burandt Geschäftsführender Gesellschafter bericht.docx 9. November 2016 LAIRM CONSULT GmbH
17 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Seite Quellenverzeichnis Gesetze, Verwaltungsvorschriften und Richtlinien [1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2016 (BGBI. I S. 1839, 1841); [2] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269); [3] DIN Teil 1, Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002; [4] DIN Teil 1 Beiblatt 1, Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987; [5] DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Teil 1: Mindestanforderungen, Juli 2016; [6] DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen, Juli 2016; Emissions-/Immissionsberechnung [7] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90, Ausgabe 1990; [8] Anlage 2 (zu 4) der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03), Stand 18. Dezember 2014; [9] Programm Ver_Bau: Abschätzung des Verkehrsaufkommens durch Vorhaben der Bauleitplanung mit Excel-Tabellen am PC, Büro Bosserhoff, Gustavsburg; [10] DataKustik GmbH, Software, Technische Dokumentation und Ausbildung für den Immissionsschutz, München, CadnaA für Windows, Computerprogramm zur Berechnung und Beurteilung von Lärmimmissionen im Freien, Version (32-Bit), März 2016; Sonstige projektbezogene Quellen und Unterlagen [11] Eingangsdaten für schalltechnische Berechnungen, Deutsche Bahn AG, Technik, Systemverbund und Dienstleistungen, Betrieblicher Umweltschutz (TUM 1), Lärmschutz, Dresden, Stand ; [12] Stadt Flensburg, Ausschnitt Verkehrsmengenkarte, per am 25. Juli 2014; LAIRM CONSULT GmbH 9. November bericht.docx
18 Seite 16 Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes [13] LAIRM CONSULT GmbH, Bargteheide, Projekt-Nr , Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 255 Groß Tarup westlicher Teil der Stadt Flensburg, 26. August 2014; bericht.docx 9. November 2016 LAIRM CONSULT GmbH
19 Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes I 7. Anlagenverzeichnis A 1 Lageplan, Maßstab 1: II A 2 Verkehrslärm... III A 2.1 Straßenverkehrslärm... III A Abschätzung der Verkehrserzeugung... III A Verkehrsbelastungen... III A Basis-Emissionspegel... III A Emissionspegel... IV A Zunahmen der Emissionspegel... IV A 2.2 Schienenverkehrslärm... V A Verkehrsbelastungen... V A Emissionspegel... V A 2.3 Verkehrslärm im Plangebiet (Prognose-Planfall)... VI A Straßenverkehrslärm... VI A Beurteilungspegel tags, Aufpunkthöhe 11,2 m, Maßstab 1: VI A Beurteilungspegel nachts, Aufpunkthöhe 11,2 m, Maßstab 1: VII A Schienenverkehrslärm... VIII A Beurteilungspegel tags, Aufpunkthöhe 11,2 m, Maßstab 1: VIII A Beurteilungspegel nachts, Aufpunkthöhe 11,2 m, Maßstab 1: IX A Gesamtverkehrslärm... X A Beurteilungspegel tags, Aufpunkthöhe 11,2 m, Maßstab 1: X A Beurteilungspegel nachts, Aufpunkthöhe 11,2 m, Maßstab 1: XI A Lärmpegelbereiche (LPB) gemäß DIN 4109, Aufpunkthöhe 11,2 m, Maßstab 1: XII LAIRM CONSULT GmbH 9. November bericht.docx
20 II Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes A 1 Lageplan, Maßstab 1:3.000 Tastruper Weg (K91) Kreisstraße K8 Lärmschutzwälle (3,5 m) DB-Strecke Kiel - Flensburg Straße Schiene Wall Höhenlinie Plangeltungsbereich bericht.docx 9. November 2016 LAIRM CONSULT GmbH
21 Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes III A 2 Verkehrslärm A 2.1 Straßenverkehrslärm A Abschätzung der Verkehrserzeugung Sp Abschätzung der Verkehrserzeugung (Ansatz gem. Ver_Bau) Ze 1 Bebauung innerhalb Plangeltungsbereich Anzahl der geplanten Wohneinheiten (WE) Haushaltsgröße Einwohner pro WE Wege pro E und Tag Anteil am motorisierten induvidual Verkehr (MIV-Anteil) Pkw- Besetzungsgrad Verkehrserzeugung pro Tag (DTV) 290 3,0-4,0 4 3,5-4,0 4, % 15% 30-70% 0,5 1,2-1,3 1, A Verkehrsbelastungen Sp Prognose-Nullfall Prognose-Planfall 2025/ /30 Ze Kürzel Straßenabschnitt DTV p t p n DTV p t p n Kfz/ 24 h % % Kfz/ 24 h % % Kreisstraße K8 1 str01 westlich Tastruper Weg (K91) ,5 7, ,5 7, str02 östlich Tastruper Weg (K91) ,7 8, ,7 8,2 990 Tastruper Weg (K91) 3 str03 zw. geplante Kreisstraße K8 und Planstraße C ,7 5, ,7 5, str04 südlich Planstraße C ,6 8, ,6 8,1 330 A Basis-Emissionspegel Die folgende Zusammenstellung zeigt die in dieser Untersuchung verwendeten Basis-Emissionspegel L m,e gemäß RLS-90. Die Angaben sind auf 1 Pkw- oder Lkw-Fahrt je Stunde bezogen. Anteil ext. Einwohnerwege Neuverkehre Sp Steigung/ Straßenoberflächkeitepegel Geschwindig- Emissions- Gefälle Straßentyp Ze L g D StrO D StrO v PKW v m,e,1 Stg LKW Pkw Lkw Kürzel Beschreibung % db(a) db(a) km/h db(a) nicht geriffelte 1 asph050 Gussasphalte, < 5 0,0 asphalt 0, ,7 44,3 Asphaltbetone 2 asph070 und Splitmastixasphalt < 5 0,0 asphalt 0, ,4 46,1 LAIRM CONSULT GmbH 9. November bericht.docx
22 IV Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes A Emissionspegel Sp Prognose-Nullfall 2025/30 Prognose-Planfall 2025/30 Ze Straßenabschnitt Basis- L m,e maßgebliche Verkehrsstärken maßgebl. Lkw- Anteile Emissionspegel L m,e maßgebliche Verkehrsstärken maßgebl. Lkw- Anteile Emissionspegel L m,e M t M n p t p n tags nachts M t M n p t p n tags nachts Kfz/h % db(a) Kfz/h % db(a) Kreisstraße K8 1 str01 asph ,5 7,9 62,8 54, ,5 7,9 63,4 55,1 2 str02 asph ,7 8,2 61,1 52, ,7 8,2 62,0 53,7 Tastruper Weg (K91) 3 str03 asph ,7 5,7 55,8 47, ,7 5,7 56,3 48,0 4 str04 asph ,6 8,1 52,4 44, ,6 8,1 53,6 45,4 A Zunahmen der Emissionspegel Sp Ze Kürzel Straßenabschnitt Prognose- Nullfall Emissionspegel L m,e Prognose- Planfall Zunahmen tags nachts tags nachts tags nachts db(a) Kreisstraße K8 1 str01 westlich Tastruper Weg (K91) 62,8 54,5 63,4 55,1 0,6 0,6 2 str02 östlich Tastruper Weg (K91) 61,1 52,8 62,0 53,7 0,9 0,9 Tastruper Weg (K91) 3 str03 zw. geplante Kreisstraße K8 un 55,8 47,5 56,3 48,0 0,5 0,5 4 str04 südlich Planstraße C 52,4 44,2 53,6 45,4 1,2 1, bericht.docx 9. November 2016 LAIRM CONSULT GmbH
23 Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes V A 2.2 Schienenverkehrslärm A Verkehrsbelastungen Anzahl Zugart v-max Strecke 1020 Abschnitt Flensburg Hbf Fahrzeugkategorien gemäß Schall 03 im Zugverband Tag Nacht Traktion km/h Fahrzeuzeug Fahr- Fahr- Fahr- Anzahl Anzahl zeug zeug Anzahl Fahrzeug Anzahl 2 2 GZ-V* 90 8_A Z Z Z Z RV-VT 90 6_A Summe beider Richtungen *) Anteil Verbundstoff-Klotzbremsen = 80% gem. EBA-Anordnung vom Bemerkung: Die Bezeichnung der Fahrzeugkategorie setzt sich wie folgt zusammen: Nr. der Fz-Kategorie -Variante bzw. -Zeilennummer in Tabelle Beiblatt 1 _Achszahl (bei Tfz, E- und V-Triebzügenaußer bei HGV) Für Brücken und schienengleiche BÜ sind ggf. weitere Zuschläge zu berücksichtigen. Legende Traktionsarten: Zugarten : - E = Bespannung mit E-Lok - V = Bespannung mit Diesellok - ET, - VT = Elektro- / Dieseltriebzug GZ = Güterzug RV = Regionalzug A Emissionspegel Sp Prognose-Nullfall und Prognose-Planfall Ze Streckenabschnitt Emissionspegel Zuschlag Anzahl Zeilen-Nr. Lw' Gleis Kürzel tags nachts Brücke tags nachts db(a) AKN-Strecke A1 Hamburg-Eidelstedt Kaltenkirchen 1 sch ,3 78,6 2 Gleis 1 sch ,0 90,4 3 sch ,3 78,6 LAIRM CONSULT GmbH 9. November bericht.docx
24 VI Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes A 2.3 Verkehrslärm im Plangebiet (Prognose-Planfall) A Straßenverkehrslärm A Beurteilungspegel tags, Aufpunkthöhe 11,2 m, Maßstab 1: > 35.0 db > 40.0 db > 45.0 db > 50.0 db > 55.0 db > 60.0 db > 65.0 db > 70.0 db bericht.docx 9. November 2016 LAIRM CONSULT GmbH
25 Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes VII A Beurteilungspegel nachts, Aufpunkthöhe 11,2 m, Maßstab 1: > 35.0 db > 40.0 db > 45.0 db > 50.0 db > 55.0 db > 60.0 db > 65.0 db > 70.0 db LAIRM CONSULT GmbH 9. November bericht.docx
26 VIII Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes A Schienenverkehrslärm A Beurteilungspegel tags, Aufpunkthöhe 11,2 m, Maßstab 1: > 35.0 db > 40.0 db > 45.0 db > 50.0 db > 55.0 db > 60.0 db > 65.0 db > 70.0 db bericht.docx 9. November 2016 LAIRM CONSULT GmbH
27 Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes IX A Beurteilungspegel nachts, Aufpunkthöhe 11,2 m, Maßstab 1: > 35.0 db > 40.0 db > 45.0 db > 50.0 db > 55.0 db > 60.0 db > 65.0 db > 70.0 db LAIRM CONSULT GmbH 9. November bericht.docx
28 X Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes A Gesamtverkehrslärm A Beurteilungspegel tags, Aufpunkthöhe 11,2 m, Maßstab 1: > 35.0 db > 40.0 db > 45.0 db > 50.0 db > 55.0 db > 60.0 db > 65.0 db > 70.0 db bericht.docx 9. November 2016 LAIRM CONSULT GmbH
29 Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes XI A Beurteilungspegel nachts, Aufpunkthöhe 11,2 m, Maßstab 1: > 35.0 db > 40.0 db > 45.0 db > 50.0 db > 55.0 db > 60.0 db > 65.0 db > 70.0 db LAIRM CONSULT GmbH 9. November bericht.docx
30 XII Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes A Lärmpegelbereiche (LPB) gemäß DIN 4109, Aufpunkthöhe 11,2 m, Maßstab 1:2.500 LPB III LPB IV LPB V bericht.docx 9. November 2016 LAIRM CONSULT GmbH
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