Richtlinien. für die Gewährung von Allgemeinen Zuschüssen nach dem Beihilferecht

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1 Richtlinien für die Gewährung von Allgemeinen Zuschüssen nach dem Beihilferecht Stand:

2 Geschäftsführende Stelle: Bundeseisenbahnvermögen Hauptverwaltung Referat 24 Kurt-Georg-Kiesinger-Allee Bonn Verteilung an: Dienst- und Außenstellen des Bundeseisenbahnvermögens Hauptverwaltung der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten Bezirksleitungen der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten Nachweis der Bekanntgaben Lfd. Nr. Inhalt Gültig ab.. Bemerkungen Neufassung In Richtlinie eingearbeitet (Namenszeichen und Datum) 2

3 Inhaltsverzeichnis: Seite 1. Allgemeines 4 2. Anspruchsberechtigung 4 3. Voraussetzungen 5 4. Antrag, Prüfung und Entscheidung 5 5. Inkrafttreten 7 Anlagen 3

4 1. Allgemeines Das Bundeseisenbahnvermögen leistet in Erfüllung seiner Fürsorgepflicht gemäß 78 Bundesbeamtengesetz in besonderen Härtefällen "Allgemeine Zuschüsse nach dem Beihilferecht" zur Verminderung des Selbstbehalts wegen entstandener Aufwendungen in Krankheitsfällen. Der Anspruch besteht grundsätzlich für das zurückliegende Kalenderjahr und kann nicht abgetreten, verpfändet oder gepfändet werden; er ist nicht vererblich. 2. Anspruchsberechtigung 2.1 Anspruchsberechtigt sind Beamtinnen und Beamte des Bundeseisenbahnvermögens, hauptamtliche Bahnärztinnen und Bahnärzte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundeseisenbahnvermögens, die am einen Fürsorgeanspruch gegenüber der Deutschen Bundesbahn hatten, für sich und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen (Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner; Kinder, die im Familienzuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz berücksichtigungsfähig sind). Die Anspruchsberechtigung besteht, wenn und solange Dienstbezüge oder Versorgungsbezüge zustehen. 2.2 Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner von Anspruchsberechtigten sind nur berücksichtigungsfähig, wenn der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte ( 2 Absatz 3 Einkommensteuergesetz) oder vergleichbarer ausländischer Einkünfte im Vorvorkalenderjahr ,- nicht übersteigt. Für die Ermittlung der Einkünfte sind die Vorschriften des Steuerrechts maßgebend. 2.3 Anspruchsberechtigt sind auch Beamtinnen und Beamte nach Ziffer 2.1, die sich in Elternzeit nach der Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen des Bundes und die Elternzeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes befinden ohne Dienstbezüge nach 92 Absatz 1 Bundesbeamtengesetz beurlaubt sind, soweit sie nicht berücksichtigungsfähige Angehörige eines anderen Beihilfeberechtigten sind oder Anspruch auf Familienhilfe nach 10 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch haben. 2.4 Nicht anspruchsberechtigt sind Empfängerinnen und Empfänger von Übergangsgeld und Unterhaltsbeitrag (auch Gnadenunterhaltsbeitrag und Unterhaltsbeitrag nach Bundesdisziplinargesetz) Personen, die einen eigenen Anspruch auf Leistungen (Beihilfe) gegen eine andere Bundesbehörde oder einen anderen Dienstherrn haben. 4

5 3. Voraussetzungen 3.1 Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses nach dem Beihilferecht ist der Nachweis einer trotz genügender eigener Vorsorge entstandenen wirtschaftlichen Notlage wegen eines hohen Selbstbehalts an den Aufwendungen in Krankheitsfällen. 3.2 Eine genügende eigene Vorsorge kann grundsätzlich nur dann unterstellt werden, wenn die Anspruchsberechtigten für sich und ihre Angehörigen neben der Mitgliedschaft in der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) entweder eine entsprechende Rücklage gebildet und diese in Anspruch genommen oder sich bezüglich der durch die Tarifleistungen der KVB nicht gedeckten Aufwendungen - ärztliche und zahnärztliche Leistungen, Krankenhausbehandlungen usw. - anderweitig versichert haben (Zusatzversicherung). Das gilt entsprechend für Anspruchsberechtigte, die nicht Mitglied der KVB sind. 3.3 Bei Anspruchsberechtigten bzw. deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartnern, die insbesondere wegen bestimmter Krankheiten von einer Zusatzversicherung nicht mehr oder nur zu unzumutbaren Bedingungen aufgenommen werden, wird der Abschluss einer solchen Versicherung nicht vorausgesetzt. In diesen Fällen erfolgt gemäß Ziffer 4.3 eine Kürzung des Selbstbehalts. 4. Antrag, Prüfung und Entscheidung 4.1 Anspruchsberechtigte oder deren Betreuer/Bevollmächtigte können einen Antrag formlos oder mittels Antragsformular (Anlagen 1 und 2) richten an: Bundeseisenbahnvermögen Hauptverwaltung Referat 24 Kurt-Georg-Kiesinger-Allee Bonn Dem Antrag sind die Erstattungsmitteilungen der KVB für das zurückliegende Kalenderjahr im Original oder in Kopie und die Einkunftsunterlagen für das zurückliegende Kalenderjahr beizufügen. Anstelle der Vorlage der Erstattungsmitteilungen kann der Antragsteller die Zustimmung erteilen, dass das Bundeseisenbahnvermögen die für die Bearbeitung des Antrags erforderlichen Daten direkt bei der KVB anfordert. Der Antrag ist spätestens sechs Monate nach Ende des zurückliegenden Kalenderjahres zu stellen Einem Antrag ist nur stattzugeben, wenn der Selbstbehalt die durchschnittlichen monatlichen Einkünfte der Anspruchsberechtigten und ihrer Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner im zurückliegenden Kalenderjahr übersteigt. 5

6 Zu den Einkünften gehören insbesondere: a) Bruttobesoldung, Bruttozahlbetrag des Versorgungsbezugs zuzüglich des Versorgungsausgleichs nach 57 Beamtenversorgungsgesetz b) Einkünfte aus Unfallfürsorge c) Renten; unberücksichtigt bleiben Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz, Blindengeld, Wohngeld, Kindererziehungszeiten und Leistungen für Kindererziehung nach dem Sozialgesetzbuch Sechstes Buch d) Zuschuss zur Krankenversicherung nach 315 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch e) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft f) Einkünfte aus Gewerbebetrieb g) Einkünfte aus selbständiger Arbeit h) Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit i) Einkünfte aus Kapitalvermögen j) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung k) Sonstige Einkünfte im Sinne des 22 Einkommensteuergesetz. 4.3 Als Selbstbehalt sind nur solche Aufwendungen in Krankheitsfällen anzuerkennen, die in dem zurückliegenden Kalenderjahr entstanden sind und die nach dem Tarif der KVB in bestimmter Höhe erstattet wurden. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entstehung der Aufwendungen ist das Ende des auf der Erstattungsmitteilung der KVB angegebenen jeweiligen Behandlungszeitraumes. Aufwendungen, für die die KVB entsprechend ihrem Tarif keine Kosten übernimmt, sowie Aufwendungen für Wahlleistungen bei stationärer Krankenhausbehandlung werden bei der Ermittlung des Selbstbehalts nicht einbezogen. Ebenfalls nicht einbezogen werden die nicht erstattungsfähigen Eigenanteile nach dem Tarif der KVB sowie der Selbstbehalt, der bei der Durchführung der Pflege aufgrund dauernder Pflegebedürftigkeit entsteht. Der so ermittelte Selbstbehalt ist zu kürzen a) bei Anspruchsberechtigten bzw. deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartnern um die Erstattung aus einer Zusatzversicherung, b) bei Anspruchsberechtigten bzw. deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartnern, die nicht in einer Zusatzversicherung versichert sind und die infolge Krankheit in eine Zusatzversicherung nicht mehr oder nur zu unzumutbaren Bedingungen aufgenommen werden, um die ersparte jährliche Beitragszahlung für eine kostendeckende Zusatzversicherung (dabei ist der Ermittlung des fiktiven Beitrags als Eintrittsalter in die Zusatzversicherung das tatsächliche Lebensalter - höchstens jedoch ein Lebensalter von 55 Jahren - zugrunde zu legen). 6

7 4.4 Der unter Berücksichtigung der Ziffern 4.2 und 4.3 errechnete Betrag wird als Zuschuss gewährt. 4.5 Fallen regelmäßig hohe Selbstbehalte an, können Zuschüsse auch für Aufwendungen in Krankheitsfällen des laufenden Kalenderjahres geleistet werden Der Antragsteller erhält einen Bescheid, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen ist. 5. Inkrafttreten Diese Richtlinien treten am in Kraft. 7

8 Anlage 1 Name und Anschrift des Antragstellers Bundeseisenbahnvermögen Hauptverwaltung Referat 24 Kurt-Georg-Kiesinger-Allee Bonn Antrag auf Allgemeine Zuschüsse nach dem Beihilferecht gemäß den Richtlinien des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) 1. Ich bin Fürsorgeberechtigte(r) des BEV und beantrage aufgrund eines hohen Selbstbehalts aus Aufwendungen in Krankheitsfällen im Kalenderjahr einen Allgemeinen Zuschuss nach dem Beihilferecht für mich selbst meine Ehefrau/meinen Ehemann/meine Lebenspartnerin/meinen Lebenspartner mein Kind: Ich beziehe vom BEV Versorgungsbezüge Dienstbezüge Empfängernummer: Empfängernummer: Ich bin KVB-Mitglied Mitgliedsnummer: Nicht-KVB-Mitglied Es besteht eine Zusatzversicherung bei folgender Versicherung: keine Zusatzversicherung

9 noch Anlage 1 Ich bin verheiratet oder lebe in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ja Meine Ehefrau/mein Ehemann/mein(e) Lebenspartner(in) hat eigene Einkünfte ja Rente/Versorgungsbezüge betriebliche Altersversorgung Einkünfte aus selbständiger/nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung/Kapitalvermögen/Gewerbebetrieb/Land- und Forstwirtschaft sonstige Einkünfte Ich habe neben meinen Dienst-/Versorgungsbezügen weitere Einkünfte ja Rente betriebliche Altersversorgung Einkünfte aus selbständiger/nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung/Kapitalvermögen/Gewerbebetrieb/Land- und Forstwirtschaft sonstige Einkünfte 2. Ich habe meinem Antrag folgende Belege beigefügt: die Erstattungsmitteilungen der KVB für das unter 1. genannte Kalenderjahr im Original oder in Kopie Oder alternativ Abgabe folgender Erklärung: Ich bin einverstanden, dass das BEV die für die Bearbeitung meines Antrags erforderlichen Daten direkt bei der KVB anfordert. die Erstattungsmitteilungen der Zusatzversicherung im Original oder in Kopie Bei Alleinstehenden: die Einkommensnachweise für das unter 1. genannte Kalenderjahr (Bezügemitteilungen, Rentenanpassungsmitteilungen, etc.) Bei Verheirateten/eingetragenen Lebenspartnerschaften: die Einkommensnachweise beider Ehegatten/Lebenspartner für das unter 1. genannte Kalenderjahr (Bezügemitteilungen, Rentenanpassungsmitteilungen, etc.) Ich versichere, dass meine Angaben vollständig und richtig sind. Datum, Unterschrift

10 Anlage 2 Name und Anschrift des Antragstellers Bundeseisenbahnvermögen Hauptverwaltung Referat 24 Kurt-Georg-Kiesinger-Allee Bonn Antrag auf Allgemeine Zuschüsse nach dem Beihilferecht gemäß den Richtlinien des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) 1. Ich bin Betreuer(in)/Bevollmächtigte(r) einer/eines Fürsorgeberechtigten des BEV und beantrage aufgrund eines hohen Selbstbehalts aus Aufwendungen in Krankheitsfällen im Kalenderjahr einen Allgemeinen Zuschuss nach dem Beihilferecht für Name und Anschrift der/des Fürsorgeberechtigten Der/die von mir betreute Fürsorgeberechtigte bezieht vom BEV Versorgungsbezüge Empfängernummer: Dienstbezüge Empfängernummer: Der/die Fürsorgeberechtigte ist KVB-Mitglied Mitgliedsnummer: Nicht-KVB-Mitglied Es besteht eine Zusatzversicherung bei folgender Versicherung: keine Zusatzversicherung

11 noch Anlage 2 Der/die Fürsorgeberechtigte ist verheiratet oder lebt in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ja Der Ehegatte/Der Lebenspartner hat eigene Einkünfte ja Rente/Versorgungsbezüge betriebliche Altersversorgung Einkünfte aus selbständiger/nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung/Kapitalvermögen/Gewerbebetrieb/Land- und Forstwirtschaft sonstige Einkünfte Der/die Fürsorgeberechtigte hat neben den Dienst-/Versorgungsbezügen weitere Einkünfte ja Rente betriebliche Altersversorgung Einkünfte aus selbständiger/nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung/Kapitalvermögen/Gewerbebetrieb/Land- und Forstwirtschaft sonstige Einkünfte 2. Ich habe meinem Antrag folgende Belege beigefügt: Betreuerausweis oder schriftliche Vollmacht der/des Fürsorgeberechtigten die Erstattungsmitteilungen der KVB für das unter 1. genannte Kalenderjahr im Original oder in Kopie Oder alternativ Abgabe folgender Erklärung: Ich bin einverstanden, dass das BEV die für die Bearbeitung meines Antrags erforderlichen Daten direkt bei der KVB anfordert. die Erstattungsmitteilungen der Zusatzversicherung im Original oder in Kopie Bei alleinstehenden Fürsorgeberechtigten: die Einkommensnachweise für das unter 1. genannte Kalenderjahr (Bezügemitteilungen, Rentenanpassungsmitteilungen, etc.) Bei verheirateten/in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Fürsorgeberechtigten: die Einkommensnachweise beider Ehegatten/Lebenspartner für das unter 1. genannte Kalenderjahr (Bezügemitteilungen, Rentenanpassungsmitteilungen etc.) Ich versichere, dass meine Angaben vollständig und richtig sind. Datum, Unterschrift

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