Public Takeover und Taking Private: Aktuelle Entwicklungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Public Takeover und Taking Private: Aktuelle Entwicklungen"

Transkript

1 Public Takeover und Taking Private: Aktuelle Entwicklungen 7. Jahreskonferenz der IACVA Offenbach/Main, Prof. Dr. Christian Aders, CVA, CEFA Value-Trust Financial Advisors

2 Agenda Abschnitt Titel Seite Prof. Dr. Christian Aders Managing Director Value-Trust Financial Advisors GmbH Leopoldstrasse München P: +49 (0) M: +49 (0) christian.aders@value-trust.com I. Unternehmensbewertung im Akquisitionsprozess II. III. IV. Marktentwicklungen bei Fairness Opinions, Delistings und Spruchverfahren Schlussfolgerungen und aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung Fehlinterpretationen der DVFA Empfehlungen 2012 zur Bestimmung der angemessenen Abfindung

3 Im Akquisitionsprozess ergeben sich verschiedene Bewertungsanlässe Nicht-dominierte Transaktionen Dominierte Transaktionen M & A- Strategie / Indikative Bewertung Angebot / Angebotsannahme & -ablehnung Impairmenttest Minderheitenschutz / Umstrukturierung Purchase Price Allocation (PPA) Fairness Opinion Erwerber 27 WPÜG Stellungnahme Fairness Opinion Target Inadequacy Opinion Target Squeeze-Out Verschmelzung Gewinnabführungsvertrag Delisting 3

4 Unternehmensbewertungsmethoden im Akquisitionsprozess sind nicht widerspruchsfrei M&A Strategie Übernahmeangebot, Fairness Opinion Gesellschaftsrechtliche Bewertung PPA / Impairment Test Wert- Management Restrukturierung Funktion Organschutz Wertsteigerungsanalyse Minderheitenschutz Minderheitenschutz Rechnungslegung und Kapitalmarktinformation Wertsteigerungs- und Portfolioanalyse, M&A- Initiativen Gläubiger- und Aktionärsschutz Wertkonzept Investor Value Investor Value Objektivierter Wert (IDW S1) Verkehrswert (Markttypischer Gesamtunternehmenserwerber) Fair Value, Fair Value less cost to sell / Value in use Investor Value Beizulegender Zeitwert Bewertungsmethode DCF, Multiples, LBO-Methode, Realoptionen DCF, Multiples, Börsenkursanalyse Ertragswert, Börsenkurs, Multiples nur zur Plausibilitätsprüfung DCF, Multiples, LBO-Analyse, Kursanalyse, Methodenvielfalt Methoden zur Asset- Bewertung, DCF, Multiples DCF, Multiples, LBO-Methode, Realoptionen Börsenkurs, DCF, Multiples, Liquidationswert Standards Best Practice NASD 2290, DVFA FO- Standard, IDW S8 IDW S1 DVFA Best Practice- Empfehlungen 2012 RS HFA 16, IFRS 3, IAS 36 IAS 38, IFRS 13 Best Practice 33a AktG, 255 AktG Fazit Babylonische Sprachverwirrung in Bezug auf Fair Value, Fairness Opinion, Verkehrswert und Objektivierter Unternehmenswert Unterschiedliche Wertkonzepte können (aktuell noch) zu signifikanten Wertunterschieden im Verlauf einer Transaktion führen 4

5 Agenda Abschnitt Titel Seite Prof. Dr. Christian Aders Managing Director Value-Trust Financial Advisors GmbH Leopoldstrasse München P: +49 (0) M: +49 (0) christian.aders@value-trust.com I. Unternehmensbewertung im Akquisitionsprozess II. III. IV. Marktentwicklungen bei Fairness Opinions, Delistings und Spruchverfahren Schlussfolgerungen und aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung Fehlinterpretationen der DVFA Empfehlungen 2012 zur Bestimmung der angemessenen Abfindung

6 Deutscher Transaktionsmarkt ist von 2007 bis 2012 rückläufig und von der DAX-Entwicklung entkoppelt Transaktionswert in Mrd. USD Number of transactions Value incl. net debt of target (bil. USD) DAX 30 DAX 30 Anzahl an Transaktionen Number of transactions Value incl. net debt of target Quelle: Thomson Reuters, Bloomberg 6

7 Public Takeovers in Deutschland von 2007 bis 2012 Anzahl an öffentlichen Übernahmeangeboten Quelle: HHL/D&P Fairness Opinion Monitor 2012 / 2013 Aufteilung der Public Takeovers nach Investorengruppen Anzahl veröffentlichter und nicht veröffentlichter Fairness Opinions Anteil erstellter FO zur Gesamtheit FO, nicht veröffentlicht FO veröffentlicht keine Beratung % 50% 53% 58% 69% 74% Quelle: HHL/D&P Fairness Opinion Monitor 2012 / 2013 Anzahl Übernahmen korreliert stark mit Daxund Transaktionsmarktentwicklung, was ökonomisch kontraintuitiv ist PE-Investoren stellen in 2012 die Mehrheit der Übernehmer dar Kontinuierlicher Anstieg der Fairness Opinions bei Übernahmeangeboten, wobei auch deren Informationsqualität steigt Quelle: Karl, C., Resch, J., Blättchen, W., Nespethal, U., CORPORATE FINANCE biz: Öffentliche Übernahmen börsennotierter Unternehmen in Deutschland, Analyse Duff & Phelps und Value-Trust 7

8 Zunehmend werden auch Unfairness Opinions als Verteidigungsoder Wertsteigerungsinstrument eingesetzt Anzahl der Fairness Opinions, die den Angebotspreis als unangmessen bescheinigten Aufteilung der laut FO unangemessenen Übernahmeangebote über den Zeitraum Prozentualer Anteil, in welchem der anfängliche Angebotspreis nachgebessert wurde ( ) Durch. Rendite aufgrund von Nachbesserungen liegt bei 7,5% Quelle: HHL/D&P Fairness Opinion Monitor

9 Bei Fairness Opinions dominieren die international gebräuchlichen Bewertungsmethoden Bewertungsmethoden DCF Trading Multiples Precedent Transaction Ja Keine Angaben Nein Historische Kursverläufe Konkurrierende Angebote Kapitalmarktentwicklung Unternehmensindividuelle Entwicklung Andere Fairness Opinions nach Erstellertyp Anzahl Fairness Opinions nach Ersteller Wirtschaftsprüfer 26% Großbanken 44% Großbanken Privatbank Wirtschaftsprüfer Berater Privatbank 15% Berater 15% unter 10M M B ab 1 B Quelle: HHL/D&P Fairness Opinion Monitor

10 Anzahl Taking Private 2007 bis 2012 und angewandte Bewertungsmethoden Überblick über die Anzahl der Squeeze-Outs und (Zwangs-)Verschmelzungen zwischen 2007 und 2012 Ansatz bei der Ermittlung der Barabfindung für die Minderheitsaktionäre Angewandte Bewertungsmethoden Quelle: Analyse Duff & Phelps und Value-Trust (kein Anspruch auf Vollständigkeit), IACVA-Datenbank 10

11 Spruchverfahren ermöglichen Delisting-Gewinne und sind die Regel Dauer (ab HV), der zwischen Okt und Dez abgeschlossenen Spruchverfahren Anfechtungsklagen / Spruchverfahren: Renditen durch Nachbesserung Im Bereich der Delistings gibt es keine uns bekannten Fälle, die ohne Spruchverfahren erfolgen Die Verfahren dauern in der Regel mehr als 4 Jahre (tendenziell eine Verkürzung erkennbar) Spezial Fonds, wie GREIFF Special Situation Fund und KR Fonds Deutsche Aktien Spezial erwirtschaften zeitweise Überrenditen bei sehr geringer Volatilität In den 28 von 40 Fällen in denen es im Zeitraum 9/2011 bis 8/2012 zu einer Nachbesserung im Spruchverfahren kam, wurde eine durchschnittliche Rendite aus Spruchverfahren von 22% erreicht. Die Verzinsung der Nachbesserung liegt bei 5% p.a. über dem Basiszins Im Durchschnitt der 40 Fälle in 2012 lag die Rendite bei rund 16%, was weit unter den Werten der Vergangenheit liegt Quellen: Solventis Wertpapierhandelsbank: Endspielstudie 2012 und darauf aufbauende Analysen von Duff & Phelps und Value-Trust 11

12 Basierend auf Demag Aktienkurs Handelsvolumen (000) Hedgefonds-Aktivitäten* sind bei der Planung eines Übernahmeangebots zunehmend zu berücksichtigen Demag Cranes Aktienkursentwicklung Okt: Demag bestätigt Erhalt einer unverbindlichen Interessensbekundung 16. Juni: Erhöhung des Angebotspreises auf 45, Mai: Bekanntgabe eines öffentlichen Übernahmeangebots für 41,57 pro Aktie 05. Sept: Absicht des Abschlusses eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags 21. Juli: Terex erreicht Aktienanteil von 81,83% 05. Juli: Terex erreicht Aktienanteil von 71,79% 10,08% 02. Aug: Elliott s Anteil erreicht 5% Schwelle 30. Jan: Abschluss eines Beherrschungsund Gewinnabführungsvertrags 16 Aug: Mehrheitsübernahme mit 81,83% nach kartellrechtlicher Freigabe abgeschlossen 15. Aug: Elliotts Anteil erreicht 10% Schwelle 12,71% 19. Apr: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wird wirksam 15. März 24. Juli: Terex stellt Squeeze-out Verlangen ,7% ,8% ,04% ,99% 5% Erhöhung des Anteils welche den Großteil des Handelsvolumens ausmachte / / / / / / / / / / / / / / 13 Handelsvolumen Demag Cranes Aktienkurs MDAX Ereignis Elliotts Aktienanteil in % 24. Juli: Bekanntmachung, dass Terex über 95% hält Quelle: Hedgefonds-Wetten auf höhere Abfindungen werden nach wie vor gefördert, Börsenzeitung-Gastbeitrag vom 26. September 2013 von Christian Kames, Head of Mergers & Acquisitions, Citigroup Global Markets Deutschland Quelle: Unternehmensinformationen, FactSet, Bloomberg. 12

13 Agenda Abschnitt Titel Seite Prof. Dr. Christian Aders Managing Director Value-Trust Financial Advisors GmbH Leopoldstrasse München P: +49 (0) M: +49 (0) christian.aders@value-trust.com I. Unternehmensbewertung im Akquisitionsprozess II. III. IV. Marktentwicklungen bei Fairness Opinions, Delistings und Spruchverfahren Schlussfolgerungen und aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung Fehlinterpretationen der DVFA Empfehlungen 2012 zur Bestimmung der angemessenen Abfindung

14 Herausforderungen für Investoren bei einem Taking Private in Deutschland Bei Übernahmeangebot und Delisting kommen unterschiedliche Bewertungsmethoden zur Anwendung, was insbesondere für internationale Investoren die Komplexität erhöht Zunehmende Professionalisierung der Organe der Zielgesellschaften, was auch zu einer Ablehnung von Angeboten führen kann Zusammenspiel von Übernahmeangebot, Schwellenwerten und Spruchverfahren sind bei der Planung der Übernahmestrategie zu beachten, da Nachbesserungen die Regel sind Zwischen Transaktionssicherheit und Angebotspreis besteht in der Regel ein Trade-Off, doch ist auch mit einem hohen Angebotspreis aktuell kein schnelles Verfahren sicherzustellen Aktuell existieren noch keine wissenschaftlichen Studien, die den Zusammenhang von Übernahmeangebot und Delisting aufarbeiten; sind aber in Planung Börsenzyklen sollten Übernahmeangebote begünstigen, doch ist dies nicht beobachtbar. Rationale Investoren würden wegen der Relevanz des Börsenkurses als Untergrenze in der Baisse bieten 14

15 Herausforderungen und Trends bei Fairness Opinions und der Bestimmung der angemessenen Abfindung Fairness Opinion legt nicht die gleichen Informationen offen, wie ein Bewertungsgutachten zur Bestimmung der angemessenen Abfindung Fairness Opinions sind zumindest auch in deutscher Übersetzung zu publizieren Interessenskonflikte von Fairness Opinion-Ersteller und M&A-Berater Anpassung der Marktrisikoprämie bei IDW S1-Bewertungen durch das IDW auf 5,5-7,0% erhöht die Differenz zu Fairness Opinions und internationalen Gepflogenheiten Marktbezogene Bewertungsverfahren spielen aktuell bei der Abfindungsbemessung quasi keine Rolle Komplexität des Tax-CAPM (bei IDW S1-Bewertungen) steht zunehmend in der Kritik Aktuelle Rechtsprechung fordert bei Wahl der Bewertungsmethoden und Wahl der Planungsparameter keine Meistbegünstigung zugunsten der Minderheiten 15

16 Aktuelle Rechtsprechung zur Unternehmensbewertung auf Basis IDW S1 Planungsgrundlage und Prüfungsmaßstab Planung des Unternehmens maßgebend, sofern Plausibilität beurteilt wurde Planung kann nicht durch letztlich ebenfalls nur vertretbare Annahmen des Gerichts ersetzt werden Es ist von einem optimalen Unternehmenskonzept auszugehen (ohne Strukturmaßnahme) Die mittleren Erwartungen müssen zugrunde gelegt werden Anreizplanungen werden nicht als sachgerecht angesehen Generell kein Zwang zu Szenarioanalyse Kapitalisierungszinssatz Der Basiszins wird üblicherweise auf Basis von Bundesbankdaten geschätzt und als barwert-äquivalenter Einheitszins dargestellt Höhe der Marktrisikoprämie ist nach wie vor umstritten, jedoch Einigkeit, dass es sich um einen durch Schätzung zu ermittelnden Zukunftswert handelt Orientierung am Bereich zwischen arithmetischen und geometrischen Mittelwert wir als angemessen erachtet Auswahl von Vergleichsunternehmen (Peer Group) basiert auf zukunftsorientierten Faktoren wie Geschäftsmodell / Unternehmensgegenstand Regionale Ausrichtung Unternehmensgröße Wettbewerbsstellung Thesaurierungs- und Ausschüttungsannahmen In der Detailplanungsphase ist die Unternehmensplanung maßgeblich In der Ewigen Rente wird regelmäßig auf eine Ausschüttungsquote von 40-50% abgestellt Steuerbelastung des steuerinduzierten Wertbeitrags aus Thesaurierung wird in den bisherigen Beschlüssen nicht thematisiert Berücksichtigung von Wachstum Durchschnittliche rein inflationsinduzierter Wachstumsabschlag ( ) von 0,94% Pauschale Festsetzung des Wachstumsabschlags wird als nicht sachgerecht erachtet Wachstum des Eigenkapitals sollte mit dem Wachstum des Ergebnis korrespondieren Quelle: Hachmeister/Ruthart/Eitel, Unternehmensbewertung im Spiegel der aktuellen Rechtsprechung Aktuelle Entwicklungen , in WPg15/

17 Agenda Abschnitt Titel Seite Prof. Dr. Christian Aders Managing Director Value-Trust Financial Advisors GmbH Leopoldstrasse München P: +49 (0) M: +49 (0) christian.aders@value-trust.com I. Unternehmensbewertung im Akquisitionsprozess II. III. IV. Marktentwicklungen bei Fairness Opinions, Delistings und Spruchverfahren Schlussfolgerungen und aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung Fehlinterpretationen der DVFA Empfehlungen 2012 zur Bestimmung der angemessenen Abfindung

18 Für den Verkehrswert, als die relevante Kategorie für die Bemessung von Abfindungen, existieren unterschiedliche Definitionen 194 BauGB: Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre 9 Abs. 2 BewG: Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen BGH/BVerfG Verkehrswert als doppelte Untergrenze zweier Wertansätze, dem Desinvestitionswert (Börsenwert) und dem sog. abgeleiteten Fundamentalwert (Vgl. Adolff, 2007, S. 325), der im Wege der Schätzung mit anerkannten betriebswirtschaftlichen Methoden zu ermitteln ist Adolff, 2007 i.v.m Hüttemann FAZIT Beim Verkehrswert in der Ausprägung des abgeleiteten Fundamentalwerts kommt es darauf an, was ein normadäquat typisierter Dritter bzw. der markttypische Unternehmenserwerber für das Gesamtunternehmen gezahlt hätte. Bestimmend für diesen Wertansatz ist - anders als beim Desinvestitionswert - nicht das Bewertungskalkül des individuellen Aktionärs Beim Verkehrswert ist final ein Preiskonzept relevant Für den Preis (anders als den Wert) ist es egal, ob es ein Exit- oder Entry-Preis ist, da eine Transaktion (=Preis) nur realisiert wird, wenn der Käufer den Kauf tätigt Entscheidend ist die Perspektive des markttypischen Erwerbers (Market Participant) für das Gesamtunternehmen 18

19 Verkäufer- und Käufergrenzwert stellen nur den Ausgangspunkt der Preisbildung am Markt für Unternehmen dar Mögliche Transaktionspreise Käufergrenzwert Buyer Specific Synergies Market Participant Synergies Wertbeiträge DCF Verkäufergrenzwert Optimierte Investitions- und Finanzierungsstrategie Stand alone-wert Verschuldung unverschuldetes Unternehmen Investitionen mit ROE > K EK Multiplikatoren / Prämien Analyse Bestehende Geschäftspolitik Unternehmen wie es steht und liegt LBO- Modelle Fazit Methoden der Unternehmensbewertung dienen der Schätzung von Unternehmenswerten als Ausgangspunkt von Preisverhandlungen In der Transaktionspraxis herrscht Methodenvielfalt Das Unternehmen wie es steht und liegt kann durchaus ihm innewohnende Wertsteigerungspotentiale besitzen 19

20 Kritik an den DVFA-Empfehlungen aus dem November 2012 sind interessengeleitet und gehen am Ziel vorbei (I) Autor / Quelle Castedello, BZ, 1. Juni 2013 Grün, Vortrag Jahresforum UB, Mai 2013 Hauptkritikpunkte Vorschlag der Methodenvielfalt gehe zu Lasten der Minderheitsaktionäre Es sei offen, wie mehrere Verfahren kombiniert werden sollten Wenig Resonanz in der Praxis Es würden einwertige Größen benötigt, nicht Wertbandbreiten Sei im Ergebnis nicht justiziabel bzw. praktikabel und mit Verweis auf Prof. Matschke nicht Best- Practice, sondern der Worst Case Matschke, BFuP, Heft Es sei falsch eine Verkaufssituation des ganzen Unternehmens zu fingieren. Das Unternehmens als Ganzes ist nicht das Bewertungsobjekt Dies im juristischen Schrifttum sowie in der Judikatur anzuerkennen, wäre ein Meilenstein mit Blick auf die Rechtsauseinandersetzungen um die angemessene Abfindung Aggregation von Ergebnisbandbreiten Stellungnahme Methodenvielfalt und Wertbandbreiten sind zwingender Ausfluss der Bewertungskonzeption; diese wird nicht angegriffen Die geforderte Einbeziehung von marktorientierten Bewertungskonzepten bedeutet nicht die Mischung des inneren Wertes mit dem niedrigeren Börsenkurs sondern bezieht sich auf die Kombination mehrerer Verfahren bei der geforderten Ermittlung des inneren Wertes der Anteile. Auch die Multiplikator-Methode ist ein Verfahren zu Bestimmung von inneren Werten Methodenvielfalt und Wertbandbreiten sind zwingender Ausfluss der Bewertungskonzeption; diese wird nicht angegriffen Schlägt der Hauptaktionär eine Abfindung vor, dann ist die Beurteilung der Angemessenheit konzeptionell nicht anderes als im IDW S8 Tz. 6 und 57 niedergelegte Angemessenheitsbeurteilung unter Verwendung von mehreren Bewertungsmethoden Das Konzept des markttypischen Erwerbers des Gesamtunternehmens ist juristisch vorgegeben und bestimmt die Methodenwahl. Matschke steht im Widerspruch zum juristisch Erforderlichen (sowie zum IDW S1) Die DVFA sieht unter C.4. explizit die auch von Matschke geforderten Sensitivitätsanalysen der Planung (ohne Strukturmaßnahme) vor Anzumerken ist ferner: - dass Matschke sich auf den Entwurf und nicht auf die finale DVFA Empfehlung aus 11/2012 bezieht 20

21 Kritik an den DVFA-Empfehlungen aus dem November 2012 sind interessengeleitet und gehen am Ziel vorbei (II) Autor / Quelle Castedello, BZ, 1. Juni 2013 Grün, Vortrag Jahresforum UB, Mai 2013 Stellungnahme DVFA fordert, dass der vom Hauptaktionär vorgeschlagene Abfindungsbetrag innerhalb der Ergebnisbandbreite jedes angewandten Bewertungsverfahren liegen solle. Insofern ist eine Aggregation gar nicht erforderlich, da es um die Beurteilung der Angemessenheit der vorgeschlagenen Abfindung geht IDW S1 benachteiligt eher systematisch Kleinaktionäre als die DVFA (Aders/Schwetzler, BZ, 22. Juni 2013) Die DVFA steht im Einklang mit dem IDW S8 Tz. 6, wo unterschiedliche Methoden gewichtet und aggregiert werden Die Umsetzung von neuen Konzepten in der Bewertungspraxis ist immer ein mehrjähriger Prozess IDW S1 Bewertungsgutachten stehen selber regelmäßig in der Kritik, wegen der mangelnden Informationsgüte, Transparenz und intersubjektiven Nachvollziehbarkeit Matschke, BFuP, Heft Auch der IDW S1 kritisiert wird, da er eine systematische Benachteiligung der Abzufindenden darstelle - Die von Matschke zitierte Quelle Haeseler/Hörmann 2010, bezieht sich auf eine Kritik am Gordon- Wachstumsmodell Umsetzung in der Praxis Hauptaktionär schlägt explizit die Abfindung vor (gestützt auf Parteigutachten) Hauptaktionär schlägt explizit die Abfindung vor (gestützt auf Parteigutachten) Hauptaktionär schlägt explizit die Abfindung vor (gestützt auf Parteigutachten) 21

22 Explizite Festlegung der Abfindung durch den Hauptaktionär Maßgebliches Ziel der DVFA Empfehlungen ist die vom Hauptaktionär vorgeschlagene Abfindung nachvollziehbarer und transparenter darzulegen, so dass der Minderheitsaktionär auf Basis des Berichts des Hauptaktionärs, der gerichtlich bestellte (Wirtschafts-)Prüfer und das Gericht im Spruchverfahren schneller zu dem Urteil kommen kann, dass die Abfindung angemessen ist. Aufgrund des Ziels der besseren intersubjektiven Begründbarkeit und Prozessbeschleunigung wird explizit gefordert, mit einem Methodenbündel und mit Wertbandbreiten zu arbeiten Klarstellend ist anzumerken, dass idealerweise der Hauptaktionär explizit die Abfindung festlegt und der ihn beratende Bewertungsexperte über intersubjektiv nachvollziehbare, verschiedene Bewertungsmethoden, Bewertungsbandbreiten und Begründungen von Wertunterschieden in der Berichterstattung die Angemessenheit der vorgeschlagenen Abfindung des Hauptaktionärs darlegt Diese faktische Realität wird jedoch leider in der herrschenden Bewertungspraxis aufgrund der zwischen Bewertungsgutachtern eingespielten Spielregeln oft durch das Label neutraler Gutachter für den beratenden Parteibewerter bzw. Berater des Hauptaktionärs vernebelt Erste Würdigungen aus dem juristischen Lager führen aus, dass der Vorschlag der DFVA sachgerecht und auch realitätsnäher sein könnte (Decher, 2013, S. 311; FS Hoffmann-Becking), unter Verwendung eines Methodenbündels Bandbreiten einer angemessenen Unternehmensbewertung zu ermitteln 22

23 Beispielhafte Vorgehensweise für die Auswahl von Vergleichsunternehmen (Peer Group) Auswahl der Peer Group für Kapitalkosten und Multiplikatoren Die ausgewählten Peer Group-Unternehmen müssen aus Gründen der Konsistenz sowohl für die Ableitung der Kapitalkosten als auch für die Auswahl geeigneter Multiplikatoren verwendet werden Auch die Auswahl der Vergleichsunternehmen muss zukunftsbezogen sein und auf der internen Planung der Gesellschaft beruhen Aber auch die Anwendung von Forward-Multiples erfolgt auf die Bezugsgrößen der internen Planung der Gesellschaft Auswahl der Vergleichsunternehmen (Peer Group) anhand eines Scoring Unternehmensinformation Unternehmensinformation Scoring Kennzahlen Scoring Kennzahlen Bew ertung Bew ertung Unternehmen Geographische Geographische Unternehmen Ausrichtung Umsatz LTM Ausrichtung Unternehmens Unternehmens Fit (EURm) Fit Umsatz LTM - w(eurm) achstum* Durchschnittl. Durchschnittl. Umsatz EBITDA - w achstum* Marge** EBITDA Kapital- umschlag Marge** Publishing Technology Publishing PLC Technology PLC Medium Fit Medium Medium Fit Fit Medium Fit 17,7 8,5% 17,7 8,5% 7,1% 7,1% 1,62 1,62 ServiceSource ServiceSource International, Inc. International, Strong Inc. Fit Strong Fit Strong Fit Strong 177,9 Fit 13,4% 177,9 13,4% 6,1% 6,1% 1,18 1,18 Esker SA Esker SA Best Fit Best Fit Strong Fit Strong Fit 40,7 7,0% 40,7 15,4% 7,0% 15,4% 1,30 1,30 InVision AG InVision AG Strong Fit Strong Medium Fit Fit Medium Fit 13,2 13,2 n/a n/a nm 1,00 nm 1,00 TXT ESolutions TXT SpAESolutions SpA Medium Fit Medium Fit Strong Fit Strong Fit 44,1 14,7% 44,1 14,7% 10,3% 10,3% 0,97 0,97 Tecsys Inc. Tecsys Inc. Medium Fit Medium Medium Fit Fit Medium Fit 32,0 12,2% 32,0 12,2% 10,2% 10,2% 1,32 1,32 CONET Technologies CONET AG Technologies AGMedium Fit Medium Medium Fit Fit Medium Fit 78,3 78,3 n/a 5,4% n/a 5,4% 1,95 1,95 RealTech AG RealTech AG Strong Fit Strong Medium Fit Fit Medium Fit 39,7 11,8% 39,7 11,8% 5,0% 5,0% 0,79 0,79 Ctac N.V. Ctac N.V. Medium Fit Medium Medium Fit Fit Medium Fit 73,0 6,0% 73,0 6,0% 4,9% 4,9% 1,68 1,68 Durchschnitt Durchschnitt 57,4 10,5% 57,4 10,5% 8,1% 8,1% 1,31 1,31 Median Median 40,7 11,8% 40,7 11,8% 6,6% 6,6% 1,30 1,30 Auswahl der Vergleichsunternehmen erfolgt auf Basis verschiedener qualitativer Branchen und quantitativer Kennzahlen. Letzteres folgt dem wissenschaftlichen Konzept der kontrollierten Multiplikatoren *** Kapital- Gesamteinschätzung umschlag einschätzung Gesamt- Die Gesamteinschätzung basiert auf dem Vergleich mit dem zu bewertenden Unternehmen ( Scoring ) Heiler Software Heiler AGSoftware 19,7 AG 19,4% 19,7 19,4% 6,9% 6,9% 1,31 1,31 * Erwartetes Umsatzwachstum ** Erwartete EBITDA-Marge *** Bei hohen Leverage ist zusätzlich das Rating relevant 23

24 Beispielhafte Vorgehensweise für die Multiplikator-Bewertung, Wertbandbreiten und vorgeschlagene Abfindung Ausgewählte Bandbreite von EBITDA-Multiplikatoren (nur Trading) Vergleichsmultiplikatoren Bandbreite Ausgew ählte Vergleichsmultiplikatoren Heiler Softw are AG Unternehmensgesamtw ert in Mio. EUR Min Max Min Max Bezugsgröße Min Max 2013 EV/EBITDA 4,2x 28,1x 13,4x 28,1x 1,1 14,2 29, EV/EBITDA 3,4x 22,2x 9,8x 22,2x 2,3 22,9 52,0 Die Auswahl der für die Bandbreite verwendeten Multiplikatoren basiert auf der Peer Group- Analyse und einzelfallbezogener Fundamentalanalyse Unternehmensgesamtwert (Ø) 18,6 40,8 - Fremdkapital 0,0 0,0 +/(-) Sonderw erte 13,4 13,4 Unternehmensw ert 31,9 54,2 +/(-) Kontrollprämie 25% 4,6 10,2 Adj. Unternehmensw ert 36,6 64,4 Anzahl Aktien in Mio. Stück 12,1 12,1 Wert je Stückaktie 3,03 5,34 Bewertungsbandbreiten und vorgeschlagene Abfindung Branchen- und zeitpunktbezogene Kontrollprämie Es sollte eine einzelfallbezogene Begründung der Relevanz einzelner Bewertungsmethoden und -Bandbreiten erfolgen Transaction Multiples Peer Group Multiples DCF* Vorgeschlagene Abfindung in EUR/Aktie Die vorgeschlagene Abfindung sollte grundsätzlich innerhalb der Bandbreiten liegen; die Festlegung ist auf jeden Fall mit Bezug auf die spezifische Situation der Gesellschaft zu begründen (z.b. kann ein Plan-Jahr besonders repräsentativ sein) * Bandbreite ist Ausdruck von Sensitivitätsanalysen der Planungs- und Bewertungsparameter 24

25 Konsequenzen für die Bestimmung der angemessenen Abfindung durch den Hauptaktionär (und dessen Berater) Folgt man der Perspektive der DVFA Arbeitsgruppe, dass bei der Bestimmung des Verkehrswerts die Typisierung aus der Sicht des markttypischen Erwerbers eines Gesamtunternehmens zu erfolgen hat, dann sind auch die typischen Bewertungsmethoden der Market Participants zu verwenden Market Participants können Unternehmen oder Private Equity-Investoren sein. Empirisch nachweisbar verwendet keiner von beiden das Tax-CAPM, womit dieses konsequenterweise nicht anwendbar ist Market Participants folgen dem Grundsatz der Methodenvielfalt, womit auch explizit die marktorientierte Unternehmensbewertung mittels Multiplikatoren zu verwenden ist Weiterhin gilt, dass Basis der Unternehmensbewertung die unternehmensinterne Planung des Bewertungsobjekts ist und Buyer Specific Synergies nicht einzubeziehen sind Vergleichbar zur Fairness Opinion könnte der Hauptaktionär (und dessen Berater) die Angemessenheit der von ihm festgelegten Abfindung durch verschiedene Wertbandbreiten (auf Basis verschiedener Bewertungsmethoden) und Sensitivitätsanalysen begründen Der gerichtlich bestelle Prüfer kann weiterhin die ihm vom IDW vorgegebene Methode verwenden, aber die Berichte der Hauptaktionäre gewinnen aufgrund des stärkeren Marktbezugs (so auch die Kommentierungen von einigen WPs zum IDW S8 i.v.m. Multiplikatoren) an Transparenz und Qualität ZIEL Enttechnisierung und erhöhte intersubjektive Nachvollziehbarkeit Verfahrensbeschleunigung Erhöhung Transaktionssicherheit und Kapitalmarkteffizienz 25

Taking Private: Aktuelle Trends und Herausforderungen in der Bewertungspraxis

Taking Private: Aktuelle Trends und Herausforderungen in der Bewertungspraxis Taking Private: Aktuelle Trends und Herausforderungen in der Bewertungspraxis München 15. Mai 2013 10. Münchner M&A Forum Handout Prof. Dr. Christian Aders Agenda Prof. Dr. Christian Aders Managing Director

Mehr

Düsseldorf, 6. Februar 2012. Stellungnahme zum Entwurf Best-Practice-Empfehlungen Unternehmensbewertung

Düsseldorf, 6. Februar 2012. Stellungnahme zum Entwurf Best-Practice-Empfehlungen Unternehmensbewertung Herren Prof. Dr. Bernhard Schwetzler Prof. Dr. Christian Aders Arbeitskreis Corporate Transactions and Valuation der DVFA Mainzer Landstr. 47a 60329 Frankfurt am Main per E-Mail an: unternehmensbewertung@dvfa.de

Mehr

KWG Kommunale Wohnen AG, Berlin

KWG Kommunale Wohnen AG, Berlin Berlin, den 14. April 2016-5779/B - KWG Kommunale Wohnen AG, Berlin Bericht über die Prüfung der Angemessenheit des im Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag festgesetzten Ausgleichsanspruchs nach 304

Mehr

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen und dargestellt anhand von Fallbeispielen Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

Mehr

- Übersetzung des Opinion Letters der Globalview Advisors LLC aus der englischen Sprache

- Übersetzung des Opinion Letters der Globalview Advisors LLC aus der englischen Sprache - Übersetzung des Opinion Letters der Globalview Advisors LLC aus der englischen Sprache Globalview Advisors LLC Financial Valuation and Advisory Services Irvine / Boston / London 1900 McArthur Boulevard,

Mehr

cometis Value Explorer

cometis Value Explorer Vom Rating zum Unternehmenswert cometis Value Explorer von Michael Diegelmann, cometis AG Hamburg, 26. Mai 2003 Vom Rating zum Unternehmenswert 1.1. Einsatzgebiete des Ratings und der Unternehmensbewertung

Mehr

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot der conwert Immobilien Invest SE an die Aktionäre der ECO Business-Immobilien AG Disclaimer Dieses Dokument stellt weder eine Einladung

Mehr

VERBESSERUNG DES FREIWILLIGEN ÖFFENTLICHEN ANGEBOTS. gemäß 4 ff ÜbG. der

VERBESSERUNG DES FREIWILLIGEN ÖFFENTLICHEN ANGEBOTS. gemäß 4 ff ÜbG. der VERBESSERUNG DES FREIWILLIGEN ÖFFENTLICHEN ANGEBOTS gemäß 4 ff ÜbG der Mitterbauer Beteiligungs - Aktiengesellschaft Dr.-Mitterbauer-Straße 3, 4663 Laakirchen ( MBAG oder Bieterin ) an die Aktionäre der

Mehr

Public Takeover und Taking Private: Status quo. 12. Deutscher Corporate M&A-Kongress München, 25. November 2014

Public Takeover und Taking Private: Status quo. 12. Deutscher Corporate M&A-Kongress München, 25. November 2014 Public Takeover und Taking Private: Status quo 12. Deutscher Corporate M&A-Kongress München, Agenda Inhalt Kontakt 1. Unternehmensbewertung im Akquisitionsprozess 2 2. Marktentwicklungen bei Fairness Opinions,

Mehr

Wie finde ich die besten Fonds?

Wie finde ich die besten Fonds? GLOBAL CHAMPIONS TOUR 2014 Wie finde ich die besten Fonds? Vortrag von Jürgen Dumschat / AECON Fondsmarketing 1 Aber wozu eigentlich? Den nicht von der BaFin kontrollierten Blendern der Branche, die die

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

Gestiegene Unternehmenswerte der richtige Zeitpunkt für einen Unternehmensverkauf?

Gestiegene Unternehmenswerte der richtige Zeitpunkt für einen Unternehmensverkauf? Gestiegene Unternehmenswerte der richtige Zeitpunkt für einen Unternehmensverkauf? Artikel von Michael Pels Leusden In den letzten Jahren sind die Unternehmenswerte in den meisten Branchen in Deutschland

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen?

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Mandanten-Info Fahrtenbuch Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Steuerliche Erleichterung oder unnötiger Verwaltungsaufwand? In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Inhalt

Mehr

Diskussionsforum. Transition and Recognition of Financial Assets and Financial Liabilities ( Day One Profit Recognition )

Diskussionsforum. Transition and Recognition of Financial Assets and Financial Liabilities ( Day One Profit Recognition ) Diskussionsforum Exposure Draft to amend IAS 39: Transition and Recognition of Financial Assets and Financial Liabilities ( ) Deutscher Standardisierungsrat 14. Juli 2004-1- DRSC e.v./ 14. Juli 2004 Initial

Mehr

Convertible Bonds as an Instrument of Employee Participation: Initial- versus Final Taxation of the Monetary Profit

Convertible Bonds as an Instrument of Employee Participation: Initial- versus Final Taxation of the Monetary Profit Convertible Bonds as an Instrument of Employee Participation: Initial- versus Final Taxation of the Monetary Profit 3. Jahreskonferenz Risk Governance Siegen, 15.10.2015 Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

126 AktG (Anträge von Aktionären)

126 AktG (Anträge von Aktionären) Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge

Mehr

Sollsaldo und Habensaldo

Sollsaldo und Habensaldo ollsaldo und abensaldo Man hört oft die Aussage "Ein ollsaldo steht im aben, und ein abensaldo steht im oll". Da fragt man sich aber, warum der ollsaldo dann ollsaldo heißt und nicht abensaldo, und warum

Mehr

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem

Mehr

LEISTUNGEN. Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung. Rainer Maria Löckener Dipl.-Betriebswirt (FH)

LEISTUNGEN. Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung. Rainer Maria Löckener Dipl.-Betriebswirt (FH) Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung LEISTUNGEN Rainer Maria Löckener Dipl.-Betriebswirt (FH) Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung Nordbayern Wittelsbacherstraße

Mehr

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN

Mehr

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 PRÜFUNGSBERICHT Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 Bolivianisches Kinderhilfswerk e. V. Stuttgart KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft An den Bolivianische Kinderhilfswerk e.v., Stuttgart 1 Prüfungsauftrag

Mehr

Orderarten im Wertpapierhandel

Orderarten im Wertpapierhandel Orderarten im Wertpapierhandel Varianten bei einer Wertpapierkauforder 1. Billigst Sie möchten Ihre Order so schnell wie möglich durchführen. Damit kaufen Sie das Wertpapier zum nächstmöglichen Kurs. Kurs

Mehr

IVU Traffic Technologies AG

IVU Traffic Technologies AG IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten

Mehr

Aufgaben Brealey/Myers [2003], Kapitel 21

Aufgaben Brealey/Myers [2003], Kapitel 21 Quiz: 1, 2, 4, 6, 7, 10 Practice Questions: 1, 3, 5, 6, 7, 10, 12, 13 Folie 0 Lösung Quiz 7: a. Das Optionsdelta ergibt sich wie folgt: Spanne der möglichen Optionspreise Spanne der möglichen Aktienkurs

Mehr

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.

Mehr

Ohne Fehler geht es nicht Doch wie viele Fehler sind erlaubt?

Ohne Fehler geht es nicht Doch wie viele Fehler sind erlaubt? Ohne Fehler geht es nicht Doch wie viele Fehler sind erlaubt? Behandelte Fragestellungen Was besagt eine Fehlerquote? Welche Bezugsgröße ist geeignet? Welche Fehlerquote ist gerade noch zulässig? Wie stellt

Mehr

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung Auftragsbedingungen,

Mehr

Kommentar IDW Stellungnahme/Replik DVFA Anpassungen im Text? Stellungnahme zum Entwurf Best Practice Empfehlungen Unternehmensbewertung

Kommentar IDW Stellungnahme/Replik DVFA Anpassungen im Text? Stellungnahme zum Entwurf Best Practice Empfehlungen Unternehmensbewertung Best Practice Empfehlungen Unternehmensbewertung des DVFA Arbeitskreises Corporate Transactions and Valuation: Stellungnahme IDW Replik Arbeitskreis DVFA Kommentar IDW Stellungnahme/Replik DVFA Anpassungen

Mehr

1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß

1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß 13 1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß In diesem einleitenden Kapitel wird ein Überblick über die Ziele und Merkmale der berufsbegleitenden Nachqualifizierung gegeben. Unter der

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Bericht. über die Prüfung

Bericht. über die Prüfung Bericht über die Prüfung des Gewinnabführungsvertrags zwischen der CORECD Commerz Real Estate Consulting and Development GmbH Berlin und der Commerzbank AG Frankfurt am Main Auftrag: 0.0157849.001 Exemplar:

Mehr

NRW EONIA-Anleihe. Schatzanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen

NRW EONIA-Anleihe. Schatzanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen NRW EONIA-Anleihe Schatzanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen EONIA Beschreibung EONIA = Euro OverNight Index Average Stellt den offiziellen Durchschnittstageszinssatz dar, der von Finanzinstituten

Mehr

firmenkredit Finanzierungen auf unkomplizierte, transparente Art

firmenkredit Finanzierungen auf unkomplizierte, transparente Art firmenkredit Finanzierungen auf unkomplizierte, transparente Art klarheit und transparenz Sie planen eine Investition? Oder Sie möchten sich ganz grundsätzlich über die Möglichkeiten unterhalten, die Ihnen

Mehr

Unternehmensbewertung zwischen Evolution und Revolution

Unternehmensbewertung zwischen Evolution und Revolution Unternehmensbewertung zwischen Evolution und Revolution München, - Entwicklungen im Spannungsfeld von Theorie und Praxis - Prof. Dr. Christian Aders Agenda Kapitel Seite I. Empirische Schocks und Evolution

Mehr

Fragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch

Fragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch Fragen und Antworten zum Thema Lieferanspruch Was ist der Lieferanspruch und warum tritt er in Kraft? Der Lieferanspruch ist in den Satzungen der Nordzucker Holding AG und der Union-Zucker Südhannover

Mehr

Warum sich das Management nicht für agile Softwareentwicklung interessieren sollte - aber für Agilität

Warum sich das Management nicht für agile Softwareentwicklung interessieren sollte - aber für Agilität Warum sich das Management nicht für agile Softwareentwicklung interessieren sollte - aber für Agilität Marcus Winteroll oose GmbH Agenda I. Ziele und Zusammenarbeit II. Was wir vom agilen Vorgehen lernen

Mehr

2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.

2. Psychologische Fragen. Nicht genannt. Checkliste für die Beurteilung psychologischer Gutachten durch Fachfremde Gliederung eines Gutachtens 1. Nennung des Auftraggebers und Fragestellung des Auftraggebers. 2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Das Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

Das Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe Sozialberichterstattung NRW. Kurzanalyse 02/2010 09.07.2010 12.07.2010 Das Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008

Mehr

Beurteilung der biometrischen Verhältnisse in einem Bestand. Dr. Richard Herrmann, Köln

Beurteilung der biometrischen Verhältnisse in einem Bestand. Dr. Richard Herrmann, Köln Beurteilung der biometrischen Verhältnisse in einem Bestand Dr. Richard Herrmann, Köln Beurteilung der biometrischen Verhältnisse in einem Bestand 1 Fragestellung Methoden.1 Vergleich der Anzahlen. Vergleich

Mehr

Day-Trading. Ich zeige Ihnen hier an einem Beispiel wie das aussieht.

Day-Trading. Ich zeige Ihnen hier an einem Beispiel wie das aussieht. Day-Trading Das Day-Trading, der Handel innerhalb eines Tages, wird von den meisten Tradern angestrebt. Das stelle ich auch immer wieder bei meinen Schülern in den Seminaren fest. Sie kleben förmlich vor

Mehr

Wie viel Sicherheit kann ich mir leisten?

Wie viel Sicherheit kann ich mir leisten? Wie viel Sicherheit kann ich mir leisten? Wie viel Sicherheit kann ich mir leisten? Neue Rahmenbedingungen Diese Gleichung gilt es zu lösen! Produktlösung CleVesto Allcase 2 Wie viel Sicherheit kann ich

Mehr

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Die Beschlussvorlage 20150009 wird wie folgt ergänzt bzw geändert: Der Rat bestätigt den Beschluss der Gesellschafterversammlung der SBO vom

Mehr

Vertical-Spreads Iron Condor Erfolgsaussichten

Vertical-Spreads Iron Condor Erfolgsaussichten www.mumorex.ch 08.03.2015 1 Eigenschaften Erwartung Preis Long Calls Long Puts Kombination mit Aktien Vertical-Spreads Iron Condor Erfolgsaussichten www.mumorex.ch 08.03.2015 2 www.mumorex.ch 08.03.2015

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Unternehmensübernahme die Gründungsalternative!

Unternehmensübernahme die Gründungsalternative! Unternehmensübernahme die Gründungsalternative! Dipl.-Kfm. Dirk Hecking Handwerkskammer zu Köln - Kaufmännische Unternehmensberatung Heumarkt 12, 50667 Köln Tel. 0221-2022-229, Fax -413, E-mail: hecking@hwk-koeln.de

Mehr

advisory Unser Vorgehen Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen

advisory Unser Vorgehen Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen Unser Vorgehen Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen Ausgangslage Jedes Beteiligungsvorhaben ist für Käufer und Verkäufer individuell und bedarf einer professionellen Koordination. begleitet beide

Mehr

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren

Mehr

Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte. BVK Bayerische. Versorgungskammer Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte BVK Bayerische Versorgungskammer Optimierte Versorgung Finanzielle Sicherheit im Alter das wünscht sich jeder. Mit Ihrer

Mehr

Projekte für reale Herausforderungen Projektarbeit: Einleitung und Gliederung. Projekte für reale Herausforderungen

Projekte für reale Herausforderungen Projektarbeit: Einleitung und Gliederung. Projekte für reale Herausforderungen Steinbeis-Hochschule Berlin Institut für Organisations-Management Handout zu den YouTube-Videos: Projekte für reale Herausforderungen Projektarbeit: Einleitung und Gliederung Prof. Dr. Andreas Aulinger

Mehr

Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger

Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger Vortrag Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger Christian Spahr, Leiter Medienprogramm Südosteuropa Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, herzlich

Mehr

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Standard Life Global Absolute Return Strategies (GARS)

Standard Life Global Absolute Return Strategies (GARS) Standard Life Global Absolute Return Strategies (GARS) Standard Life Global Absolute Return Strategies Anlageziel: Angestrebt wird eine Bruttowertentwicklung (vor Abzug der Kosten) von 5 Prozent über dem

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG und weitere Informationen gem. 124a Satz 1 Nr. 2, Nr. 4

Mehr

Stellungnahme. des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zum Entwurf des CRD IV Umsetzungsgesetzes (Drucksache 17 / 10974)

Stellungnahme. des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zum Entwurf des CRD IV Umsetzungsgesetzes (Drucksache 17 / 10974) Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zum Entwurf des CRD IV Umsetzungsgesetzes (Drucksache 17 / 10974) Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Wilhelmstraße

Mehr

Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment. Start

Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment. Start Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment Start Stellen Sie sich vor: Sie zahlen 10 Jahre monatlich 100, Euro in einen Sparplan ein (100 x 12 x 10 Jahre), so dass Sie

Mehr

2. DO & CO will weiter wachsen und dabei auch andere Unternehmen oder Anteile an Unternehmen erwerben.

2. DO & CO will weiter wachsen und dabei auch andere Unternehmen oder Anteile an Unternehmen erwerben. Bericht des Vorstands der DO & CO Restaurants & Catering Aktiengesellschaft Wien, FN 156765 m, über die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats neue Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechtes

Mehr

Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien

Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien I. Allgemeines Was sind Namensaktien? Die UCP Chemicals AG ( UCP oder die Gesellschaft ) wird als Gesellschaft mit Namensaktien ein Aktienbuch

Mehr

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!. 040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl

Mehr

Fragebogen: Abschlussbefragung

Fragebogen: Abschlussbefragung Fragebogen: Abschlussbefragung Vielen Dank, dass Sie die Ameise - Schulung durchgeführt haben. Abschließend möchten wir Ihnen noch einige Fragen zu Ihrer subjektiven Einschätzung unseres Simulationssystems,

Mehr

Vermögensberatung. Inhalt

Vermögensberatung. Inhalt Vermögensberatung Inhalt Integrale Vermögensberatung Vermögen sichern Vorsorge optimieren Steuern sparen Analyse der persönlichen Kundensituation Die Investmentstrategie Kapitalanlagen haben letztendlich

Mehr

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 0 Seite 0 von 20 03.02.2015 1 Ergebnisse der BSO Studie: Trends und Innovationen im Business Performance Management (BPM) bessere Steuerung des Geschäfts durch BPM. Bei dieser BSO Studie wurden 175 CEOs,

Mehr

Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016

Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016 Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 1. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach 126 Absatz 1, 127 AktG

Mehr

Erläuterungen zur Definition der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), zum Prüfund Berechnungsschema sowie zum KMU Berechnungsbogen

Erläuterungen zur Definition der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), zum Prüfund Berechnungsschema sowie zum KMU Berechnungsbogen Erläuterungen zur Definition der kleinen und mittleren (KMU), zum Prüfund Berechnungsschema sowie zum KMU Berechnungsbogen Maßgeblich für die Einstufung. als ein kleines oder mittleres ist die Empfehlung

Mehr

Tarifdelegiertentag. 6. Mai 2015. Prof. Dr. iur. Ueli Kieser

Tarifdelegiertentag. 6. Mai 2015. Prof. Dr. iur. Ueli Kieser Tarifdelegiertentag 6. Mai 2015 Prof. Dr. iur. Ueli Kieser Tarifentwicklung Juristische Aspekte Agenda - Welches sind die tragenden Grundelemente der schweizerischen Krankenversicherung? - Gibt es eine

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34

Bayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34 Bayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34 Ermittlung der Lohnsummen in Umwandlungsfällen Gleich lautende Erlasse vom 21. November

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

Real Estate Investment Banking DEUTSCHER M&A MARKT IN DER EURO-KRISE. Bochum, 3. Oktober 2012

Real Estate Investment Banking DEUTSCHER M&A MARKT IN DER EURO-KRISE. Bochum, 3. Oktober 2012 Real Estate Investment Banking DEUTSCHER M&A MARKT IN DER EURO-KRISE Bochum, 3. Oktober 2012 Unsicherheit an den Märkten und der Weltwirtschaft drücken den deutschen M&A-Markt Transaktionsentwicklung in

Mehr

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation

Mehr

Gutes Leben was ist das?

Gutes Leben was ist das? Lukas Bayer Jahrgangsstufe 12 Im Hirschgarten 1 67435 Neustadt Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium Landwehrstraße22 67433 Neustadt a. d. Weinstraße Gutes Leben was ist das? Gutes Leben für alle was genau ist das

Mehr

«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen

«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen 18 «Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen teilnimmt und teilhat.» 3Das Konzept der Funktionalen

Mehr

OUTSOURCING ADVISOR. Analyse von SW-Anwendungen und IT-Dienstleistungen auf ihre Global Sourcing Eignung. Bewertung von Dienstleistern und Standorten

OUTSOURCING ADVISOR. Analyse von SW-Anwendungen und IT-Dienstleistungen auf ihre Global Sourcing Eignung. Bewertung von Dienstleistern und Standorten Outsourcing Advisor Bewerten Sie Ihre Unternehmensanwendungen auf Global Sourcing Eignung, Wirtschaftlichkeit und wählen Sie den idealen Dienstleister aus. OUTSOURCING ADVISOR Der Outsourcing Advisor ist

Mehr

I. Allgemeine Angaben zur Person und zum Unternehmen

I. Allgemeine Angaben zur Person und zum Unternehmen I. Allgemeine Angaben zur Person und zum Unternehmen Sehr geehrte Damen und Herren, die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter ist für Ihr Unternehmen ein wichtiges Instrument, um langfristig Erfolg zu haben.

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

einfache Rendite 0 145 85 1 160 90 2 135 100 3 165 105 4 190 95 5 210 110

einfache Rendite 0 145 85 1 160 90 2 135 100 3 165 105 4 190 95 5 210 110 Übungsbeispiele 1/6 1) Vervollständigen Sie folgende Tabelle: Nr. Aktie A Aktie B Schlusskurs in Schlusskurs in 0 145 85 1 160 90 2 135 100 3 165 105 4 190 95 5 210 110 Arithmetisches Mittel Standardabweichung

Mehr

Media Teil III. Begriffe, Definitionen, Übungen

Media Teil III. Begriffe, Definitionen, Übungen Media Teil III. Begriffe, Definitionen, Übungen Kapitel 1 (Intermedia- Vergleich: Affinität) 1 Affinitätsbewertung als Mittel des Intermedia-Vergleichs Um die Streugenauigkeit eines Werbeträgers zu bestimmen,

Mehr

Inhalt. IFRS 2: Anteilsbasierte Vergütung

Inhalt. IFRS 2: Anteilsbasierte Vergütung Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 4 4. Wesentliche Inhalte... 5 5. Beispiel... 7 www.boeckler.de August 2014 1/7 1. Ziele des Standards im Überblick

Mehr

Ergebnisse: Online- Fundraising Studie 2011 von Thomas Seidl & Altruja GmbH

Ergebnisse: Online- Fundraising Studie 2011 von Thomas Seidl & Altruja GmbH Ergebnisse: Online- Fundraising Studie 2011 von Thomas Seidl & Altruja GmbH Im Folgenden stellen wir Ihnen die Resultate der von Thomas Seidl und der Altruja GmbH durchgeführten Studie zum Thema - vor.

Mehr

Risk Management Quantitative Solutions IT Integration. Lars Ternien

Risk Management Quantitative Solutions IT Integration. Lars Ternien Autoren: Georgi Kodinov Lars Ternien 30. September 2010 Inhalt Vorstellung Dextro Group Vorstellung der neuen DSA Analysen Wieso nur quantitative Analysen? Vorteile der neuen Analysen Für Initiatoren Für

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

ÄUSSERUNG DES VORSTANDES ZUM FREIWILLIGEN ÖFFENTLICHEN ANGEBOT DER HERO AG, LENZBURG, SCHWEIZ

ÄUSSERUNG DES VORSTANDES ZUM FREIWILLIGEN ÖFFENTLICHEN ANGEBOT DER HERO AG, LENZBURG, SCHWEIZ Adolf Darbo Aktiengesellschaft Stans ÄUSSERUNG DES VORSTANDES ZUM FREIWILLIGEN ÖFFENTLICHEN ANGEBOT DER HERO AG, LENZBURG, SCHWEIZ Die Hero AG mit dem Sitz in Lenzburg, Schweiz, hat am 16. Juli 2002 ein

Mehr

FAM Pure Dimensional 30 Quartalsbericht Dezember 2015

FAM Pure Dimensional 30 Quartalsbericht Dezember 2015 FAM Pure Dimensional 30 Quartalsbericht Dezember 2015 Jahrzehnte der Forschung weisen den Weg. Die Mission von Dimensional Fund Advisors Ltd., einer Tochtergesellschaft des 1981 gegründeten US amerikanischen

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Manager. von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen. Spielanleitung

Manager. von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen. Spielanleitung Manager von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen Spielanleitung Manager Ein rasantes Wirtschaftsspiel für 3 bis 6 Spieler. Das Glück Ihrer Firma liegt in Ihren Händen! Bestehen Sie gegen

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Welchen Nutzen haben Risikoanalysen für Privatanleger?

Welchen Nutzen haben Risikoanalysen für Privatanleger? Welchen Nutzen haben Risikoanalysen für Privatanleger? Beispiel: Sie sind im Sommer 2007 Erbe deutscher Aktien mit einem Depotwert von z. B. 1 Mio. geworden. Diese Aktien lassen Sie passiv im Depot liegen,

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Finanzwirtschaft Teil III: Budgetierung des Kapitals

Finanzwirtschaft Teil III: Budgetierung des Kapitals Finanzmärkte 1 Finanzwirtschaft Teil III: Budgetierung des Kapitals Kapitalwertmethode Agenda Finanzmärkte 2 Kapitalwertmethode Anwendungen Revolvierende Investitionsprojekte Zusammenfassung Kapitalwertmethode

Mehr

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich?

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Was verkaufen wir eigentlich? Provokativ gefragt! Ein Hotel Marketing Konzept Was ist das? Keine Webseite, kein SEO, kein Paket,. Was verkaufen

Mehr

Rechte der Aktionäre

Rechte der Aktionäre Ordentliche Hauptversammlung der PVA TePla AG am 12. Juni 2015 Rechte der Aktionäre Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit ( 122 Abs. 2 AktG) Aktionäre, deren Anteile zusammen

Mehr

Allgemeine zahnärztliche Leistungen

Allgemeine zahnärztliche Leistungen Allgemeine zahnärztliche Leistungen (GOZ-Pos. 0010-0120) Heil- und Kostenpläne, GOZ-Pos. 0030, 0040 Allgemeines Nachträgliche Ergänzung eines Heil- und Kostenplanes Oberflächenanästhesie, GOZ-Pos. 0080

Mehr

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel

Mehr

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah

Mehr

Leistungen und Softwarelösungen

Leistungen und Softwarelösungen Leistungen und Softwarelösungen Powered by Inhaltsübersicht 1. 1. Immaterielle Vermögenswerte 2. 2. Beratungsleistungen von von IP-Valuation 3. 3. Markenbewertungssoftware BrandValue 1. Immaterielle Vermögenswerte

Mehr