Stadt Lengerich. Bebauungsplan Nr. 45 Iburger Straße. Fachbeitrag Schallschutz Verkehrslärm

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1 Iburger Straße Verkehrslärm Auftraggeber: Hänsch/Wittmann/Kortepeter c/o Harald Hänsch Warendorfer Straße Lengerich Auftragnehmer: RP Schalltechnik Molenseten Osnabrück Internet: Telefon / Telefax / info@rp-schalltechnik.de Bearbeitung: Dipl.-Geogr. Ralf Pröpper Stand: Projekt-Nr

2 Inhalt: Seite Zusammenfassung Einleitung Verwendete Unterlagen Örtliche Gegebenheiten Rechtliche Einordung, Immissionsrichtwerte Berechnungsgrundlagen Straßenverkehr Berechnungsmethodik Berechnungsergebnisse Vorschläge für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan Betrachtung Schienenverkehr Anlagen: Anlage 1: Dokumentation Straßenverkehrsdaten, Berechnung Emissionspegel Karten: Karte 1: Isophonenkarte (Freie Schallausbreitung) - Zeitbereich tags (6-22 Uhr) Karte 2: Isophonenkarte (Freier Schallausbreitung) - Zeitbereich nachts (22-6 Uhr) Karte 3: Darstellung der Lärmpegelbereiche

3 Zusammenfassung Die Stadt Lengerich beabsichtigt, den Iburger Straße aufzustellen. Ziel der Aufstellung ist eine Ausweisung von Mischgebietsflächen mit einer Anbindung an die Iburger Straße. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes sind die Belange des Schallschutzes für künftige Anwohner und Nutzungen zu berücksichtigen. Maßgeblich ist dabei die Lärmvorsorge auf der Basis der DIN Schallschutz im Städtebau. Aufgabe dieser Untersuchung war es, die relevanten Emissions und Beurteilungspegel auf der Fläche des Plangebiets zu simulieren. Das Gebiet wird überwiegend von der Iburger Straße verlärmt. Durch die Schienenstrecke Osnabrück Münster sind keine Überschreitungen der Richtwerte im Plangebiet zu erwarten. Die Berechnungen haben ergeben, dass im Nahbereich der Iburger Straße mit Überschreitungen der Orientierungswerte am Tag und in der Nacht zu rechnen ist. Für die Bauflächen ist die Festsetzung von Lärmpegelbereichen gemäß der DIN 4109 notwendig. Es wird empfohlen, die Lärmpegelbereiche III bis V auf den betroffenen überbaubaren Bereichen im Bebauungsplan festzusetzen. In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen mit Fenstern in den lärmbelasteten Bereichen über 45 db(a) in der Nacht sind schallgedämmte Lüftungen vorzusehen. Seite 1

4 1. Einleitung Die Stadt Lengerich beabsichtigt, den Iburger Straße aufzustellen. Ziel der Aufstellung ist eine Ausweisung von Mischgebietsflächen mit einer Anbindung an die Iburger Straße. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes sind die Belange des Schallschutzes für künftige Anwohner und Nutzungen zu berücksichtigen. Maßgeblich ist dabei die Lärmvorsorge auf der Basis der DIN Schallschutz im Städtebau. Aufgabe dieser Untersuchung ist es, die relevanten Emissions- und Beurteilungspegel auf der Fläche des Plangebiets zu simulieren. Das Gebiet wird überwiegend von der Iburger Straße verlärmt. Bei einer Überschreitung der Orientierungswerte nach der DIN sind Vorschläge zum Schutz der geplanten Wohn- und Mischgebietsflächen zu erarbeiten. 2. Verwendete Unterlagen Die lärmtechnische Berechnung erfolgt auf folgenden Gesetzen, Verordnungen, allgemeinen Normen und Richtlinien: [1] Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom [2] Verkehrslärmschutzrichtlinien (VLärmSchR) vom [3] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), BMV 1990 [4] Verkehrslärmschutzverordnung (16.BImSchV), BMV 1990 [5] DIN : Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise DIN : Beiblatt 1: Schallschutz im Städtebau, Orientierungswerte [6] DIN : Schallschutz im Hochbau, Teil 1: Mindestanforderungen DIN : Schallschutz im Hochbau, Teil 2: Rechnerische Nachweise [7] Stadt Lengerich Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 45 Iburger Straße [8] Straßen.NRW Auswertung der Straßenverkehrszählung 2015 [9] Eisenbahnbundesamt: Lärmkartierung im Zug der Lärmaktionsplanung Seite 2

5 3. Örtliche Gegebenheiten Das Plangebiet liegt östlich der Innenstadt von Lengerich und wird von der Iburger Straße erschlossen. Geltungsbereich Bild 1: Luftbild Plangebiet (Quelle: TIM-Online), genordet, ohne Maßstab Seite 3

6 4. Rechtliche Einordung, Immissionsrichtwerte Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind verschiedene Nutzungen ausreichend vor Lärmeinfluss zu schützen, denn ausreichender Schallschutz ist eine Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse der Bevölkerung. Die DIN [5] dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Schädliche Umwelteinwirkungen sind Geräuschimmissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizurufen. Es gelten nach der DIN folgende Orientierungswerte außerhalb von Gebäuden für den Verkehrslärm: Gebietstyp tags Uhr nachts Uhr Wohngebiet (WR) 50 db(a) 40 db(a) Wohngebiet (WA): 55 db(a) 45 db(a) Dorf-/Mischgebiet (MD/MI): 60 db(a) 50 db(a) Gewerbegebiet (GE): 65 db(a) 55 db(a) Die geplante Bebauungsstruktur soll Vorentwurf als Mischgebiet (MI) eingestuft werden. Bild 2: Auszug aus dem Vorkonzept des Bebauungsplanes [7] Seite 4

7 5. Berechnungsgrundlagen Straßenverkehr Der Verkehrslärm (Emissions- und Beurteilungspegel) ist nach der DIN [5] zu berechnen. Bei den Berechnungsmethoden des Straßenverkehrslärms verweist die DIN auf die Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) [3]. Die Verkehrsbelastung ist der Allgemeinen Verkehrszählung von 2015 entnommen worden [8]. Für die Berechnung der Lärmbelastung wird keine Steigerung erwartet, da sich die Verkehrsmenge (DTV) von 2010 bis 2015 um ca. 450 Kfz verringert hat. Tabelle 1: Verkehrsdaten Prognose 2015 Straße DTV 2015 [Kfz/24h] P T [%] tags P N [%] nachts zulässige Geschwindigkeit V Zul [km/h] (Pkw/Lkw) Iburger Straße (L 591) ,5 6,0 50/50 Siehe auch Anlage 1: Emissionsberechnungen Als Fahrbahnoberfläche wird mit Asphaltbetonen gerechnet. Gemäß ARS 14/ des BMV kann in Ergänzung der Tabelle 4 der RLS-90 [3] mit einem Lärmminderungsfaktor von D Sto = -2,0 db (A) bei einer Fahrgeschwindigkeit > 60km/h gerechnet werden. Dieser Korrekturfaktor findet hier bei Tempo 50 keine Anwendung. 1 BMV: Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 14/91 vom Seite 5

8 6. Berechnungsmethodik Unter Zugrundelegung der in Kapitel 5 genannten Ausgangsdaten werden die Emissions- und Beurteilungspegel mittels EDV mit dem Programmsystem SoundPLAN 7.4 errechnet. Berücksichtigt werden übliche Pegelkorrekturen für die Entfernung, Luftabsorption, Topographie und Boden- und Meteorologiedämpfung. Es fließen ebenso die Abschirmungen durch Gebäude und sonstige Hindernisse mit ein. Die berechneten Beurteilungspegel gelten für leichte Winde ( 3m/s) vom Emittenten zum Immissionsort und für Temperatur-Inversion, die beide die Schallausbreitung fördern. Bei anderen Witterungsverhältnissen können erheblich niedrigere Schallpegel auftreten, wodurch ein Vergleich von Messwerten mit den berechneten Pegelwerten nicht ohne weiteres möglich ist. Eine meteorologische Korrektur wird nicht in Ansatz gebracht. Die Ausbreitungsrechnung erfolgt nach der RLS-90, die Grundlagen und Eingabenachweise sind in den Anlagen hinterlegt. Die Ergebnisse sind in den Anlagen als Emissionspegel, Rasterlärmkarten und Ergebnistabellen zusammengestellt. Die Bezeichnung Rasterlärmkarte leitet sich aus dem Grundaufbau der Berechnungsstruktur ab. Das Untersuchungsgebiet wurde hier in ein 5 x 5m-Raster eingeteilt. Die Eckpunkte dieser Quadrate bestimmen die Rasterpunkte (Immissionsorte). Für jedes Quadrat wird anschließend ein Schallpegel ermittelt, der aus den richtliniengetreuen Rechenalgorithmen des EDV-Programms berechnet wird. Folgende Grunddaten liegen der Berechnung der Beurteilungspegel zugrunde: Koordinaten des Flächenpolygons (Untersuchungsgebiet) Eingabedaten der Schallquellen (Straßenabschnitte), ggf. Bewuchsdämpfung, Topographie Die berechneten Rasterlärmkarten sind als Isophonenkarten (tags/nachts) dargestellt, d.h. die Rasterpunkte mit gleicher Lärmbelastung sind verbunden und als farbige Flächen in 5 db(a)- Schritten geglättet dargestellt worden. Die Isophonenkarten dienen überwiegend zur Darstellung der Lärmbelastung von Freiflächen und zeigen eine Lärmbelastung in 4,0 m-höhe über Gelände. Die Isophonenkarten dienen damit überwiegend der Darstellung der Belastungen für die Außenwohnbereiche und für die Erdgeschosse. Seite 6

9 7. Berechnungsergebnisse Den Bildern 3 und 4 ist zu entnehmen, dass es durch den Verkehrslärm im Tages- und Nachtzeitraum im Nahbereich der Iburger Straße zu Überschreitungen der Orientierungswerte nach DIN kommt. (vgl. auch Karten 1 und 2) In Bild 3 ist für den Tag der Farbbereich Rot und Orange von einer Überschreitung im MI-Gebiet betroffen. Die in die Karte eingezeichnete hellblaue Linie zeigt bei 60 db(a) an, wie weit sich der jeweilige Überschreitungsbereich für ein Mischgebiet ausdehnt. Bild 3: Auszug aus Karte 1 (Isophonenkarte Tag), ohne Maßstab, genordet Seite 7

10 Das Bild 4 zeigt die nächtliche Schallbelastung des Plangebietes. Für das MI-Gebiet gilt, dass der Orientierungswert von 50 db(a) im hellgrünen und gelben Bereich überschritten wird. Bild 4: Auszug aus Karte 2 (Isophonenkarte Nacht), ohne Maßstab, genordet Für die Gebäude entlang der Iburger Straße sind aufgrund der Überschreitungen passive Schutzmaßnahmen im Bebauungsplan für den überbaubaren Bereich festzusetzen. Seite 8

11 Dabei gelten folgende Anforderungen an die bewerteten Bau-Schalldämmmaße der Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen unter Berücksichtigung der verschiedenen Raumarten: R w,ges = La - KRaumart Gemäß DIN : [6] werden Lärmpegelbereiche von I bis VII definiert. Die Lärmpegelbereiche gelten für alle Räume, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen geeignet sind. Tabelle 2: Anforderungen an die Luftschalldämmung zwischen Außen und den Räumen in Gebäuden (Auszug aus Tabelle 7 der DIN ) Gemäß DIN sind auf den berechneten Außenlärmpegel 3 db(a) zu addieren, da es sich um Straßenverkehrslärm handelt. Dadurch kann es in diesem Fall zu einer Einstufung in den nächst höheren Lärmpegelbereich kommen. Seite 9

12 Maßgeblich ist die Lärmbelastung derjenigen Tageszeit, für die sich die höhere Anforderung ergibt. In diesem Fall ist die Nachtzeit maßgeblich, da der Orientierungswert in einer weiteren Entfernung von den Emittenten eingehalten wird. Da der Überschreitungsbereich nachts durch den höheren Lkw-Anteil in der Nacht größer ist, ist nach DIN 4109 pauschal auf den Nachtwert eine Zuschlag von 10 db(a) zu vergeben. Die berechneten Lärmpegelbereiche gelten nur für die Überschreitungsbereiche der Karte 2. Diese sind in Bild 4 (vgl. auch Karte 3) für alle Geschosse dargestellt worden. Aus Gründen der Lärmvorsorge wird empfohlen, die Lärmpegelbereiche III bis V im Bebauungsplan festzusetzen. Schutz von Schlafräumen: Da es nachts zu einer Überschreitung des Orientierungswertes kommt, sind zusätzlich zur Festsetzung der Lärmpegelbereiche in den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen mit Fenstern in den betroffenen Gebäudefronten schallgedämmte Lüftungen vorzusehen. Eine Lüftung ist nicht erforderlich, wenn zusätzliche Fenster in den Fassaden vorgesehen sind, die keine Überschreitung der Orientierungswerte gemäß DIN aufweisen. Abgewandte Gebäudeseiten: Entsprechend der DIN : gilt für die den maßgeblichen Lärmquellen abgewandten Gebäudeseiten folgenden Regelung: Bei offener Bebauung darf der Außenlärmpegel ohne besonderen Nachweis um 5 db(a) bzw. einen Lärmpegelbereich abgesenkt werden. Bei geschlossener Bebauung bzw. bei Innenhöfen darf eine der Außenpegel im 10 db(a) gemindert werden. Wenn im Lärmpegelbereich V entlang der Iburger Straße keine Schlafräume vorgesehen sind, darf der Lärmpegelbereich auch hier um zwei Stufen reduziert werden. Schutz von Außenwohnbereichen: In den Überschreitungsbereichen entlang der Iburger Straße sind keine Außenwohnbereiche wie Terrassen oder Balkone zulässig. Eine Zulässigkeit besteht in den der Iburger Straße abgewandten Gebäudeseiten. Von der Festsetzung kann abgewichen werden, wenn im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens durch einen geeigneten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass durch die geplante Gebäudestellung ein Schutz der Außenwohnbereichen erreicht wird und schädliche Umwelteinwirkungen durch Verkehrslärm unterbunden werden. Seite 10

13 Bild 6: Auszug aus Karte 3 (Lärmpegelbereiche), ohne Maßstab, genordet Hinweis: Aufgrund der Anforderungen nach der Energieeinsparverordnung (ENEV) werden bei neuen Gebäuden im allgemeinen Fenster eingebaut, die mindestens der Schallschutzklasse 2 entsprechen. In den Lärmpegelbereichen I bis II sind gegenüber den Wärmeschutzanforderungen in der Regel keine weitergehenden baulichen Schutzmaßnahmen erforderlich. Der objektbezogene Nachweis obliegt aber dem zuständigen Architekten mit einem Nachweis im Bauantrag. Seite 11

14 8. Vorschläge für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, hier: Schallschutzmaßnahmen ( 9 (1) Nr. 24 BauGB) Innerhalb der eingetragenen Lärmpegelbereiche sind zum Schutz vor Verkehrslärm bei Errichtung, Nutzungsänderung oder baulicher Änderung von Räumen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich (Luftschalldämmung von Außenbauteilen). Es sind bauliche Schutzvorkehrungen mit dem resultierenden Schalldämmmaß erf. R`w.res der Außenbauteile gemäß DIN (Ausgabe Januar 2018) wie folgt vorzunehmen: Lärmpegelbereich III = maßgeblicher Außenlärm db(a) Lärmpegelbereich IV = maßgeblicher Außenlärm db(a) Lärmpegelbereich V = maßgeblicher Außenlärm db(a) In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen mit Fenstern in den lärmbelasteten Bereichen über 50 db(a) in der Nacht sind schallgedämmte Lüftungen vorzusehen. Eine schallgedämmte Lüftung ist nicht erforderlich, wenn zusätzliche Fenster in den Bereichen vorgesehen sind, die keine nächtliche Überschreitung der Orientierungswerte, gemäß DIN Schallschutz im Städtebau-, aufweisen. Schutz von Außenwohnbereichen: In den Überschreitungsbereichen entlang der Iburger Straße sind keine Außenwohnbereiche wie Terrassen oder Balkone zulässig. Eine Zulässigkeit besteht in den der Iburger Straße abgewandten Gebäudeseiten. Davon kann abgewichen werden, wenn im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens durch einen geeigneten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass durch die geplante Gebäudestellung ein Schutz der Außenwohnbereichen erreicht wird und schädliche Umwelteinwirkungen durch Verkehrslärm unterbunden werden. Seite 12

15 9. Betrachtung Schienenverkehr In einem Abstand von ca. 800 m führt die Schienenstrecke Osnabrück Münster am Plangebiet vorbei. Nach Aussage der Lärmkartierung des Eisenbahnbundesamtes von 2017 werden die Richtwerte von 60/50 db(a) tags wie nachts für ein Mischgebiet im Plangebiet eingehalten. (vgl. Bilder 7 und 8) Geltungsbereich Bild 7: Auszug aus der Online-Darstellung des EBA (Isophonenkarte Lden) [9] Seite 13

16 Geltungsbereich Bild 8: Auszug aus der Online-Darstellung des EBA (Isophonenkarte Lnight) [9] Die Schienenstrecke hat auf das Plangebiet keinen so großen Einfluss, als dass bei der Planaufstellung Schallschutzmaßnahmen festgesetzt werden müssen. Aufgestellt: Osnabrück, Pr/ DOC Dipl.-Geogr. Ralf Pröpper Seite 14

17 , B-Plan Nr. 45 "Iburger Straße", Emissionsberechnung Straße - RLK 1 - Verkehrslärm Anlage 1 Straße DTV Kfz/24h vpkw Tag km/h vpkw Nacht km/h vlkw Tag km/h vlkw Nacht km/h k Tag k Nacht M Tag Kfz/h M Nacht Kfz/h p Tag % p Nacht % DStrO Tag db DStrO Nacht db Dv Tag db Dv Nacht db Steigung % DStg db Drefl db Lm25 Tag db(a) Lm25 Nacht db(a) LmE Tag db(a) LmE Nacht db(a) Iburger Str. (L 591) ,0600 0, ,5 6,0 0,00 0,00-4,76-4,67-0,2 0,0 0,0 64,8 56,2 60,1 51,5 RP Schalltechnik Molenseten Osnabrück Seite 1 SoundPLAN 7.4

18 D "Iburger Straße" Karte 1 Verkehrslärm a Iburger Str. (L 591) 65 db c Isophonenkarte Zeitbereich: Beurteilungspegel Tag db 215b 215a Berechnungs- und Bewertungsgrundlage: RLS-90 / DIN Berechnungshöhe: 4 m über Gelände 217 Orientierungswerte nach DIN Tag/Nacht: Mischgebiet: 60/50 db(a) 55 db 65 db Oststraße 60 db Pegelwerte LrT in db(a) Zeichenerklärung < >=70 Straßenachse Emissionslinie Fahrbahnoberfläche Brstandsgebäude Geltungsbereich Orientierungswertlinie MI 55 db Maßstab 1: m Bearbeitet durch: RP Schalltechnik Molenseten Osnabrück Tel: (0541) Stand

19 D "Iburger Straße" Karte 2 Verkehrslärm a Iburger Str. (L 591) 55 db c Isophonenkarte Zeitbereich: Beurteilungspegel Nacht db 215b 215a Berechnungs- und Bewertungsgrundlage: RLS-90 / DIN Berechnungshöhe: 4 m über Gelände 217 Orientierungswerte nach DIN Tag/Nacht: Mischgebiet: 60/50 db(a) Oststraße 50 db 55 db Pegelwerte LrN in db(a) < >=70 Zeichenerklärung Straßenachse Emissionslinie Fahrbahnoberfläche Brstandsgebäude Geltungsbereich Orientierungswertlinie MI Maßstab 1: m Bearbeitet durch: RP Schalltechnik Molenseten Osnabrück Tel: (0541) Stand

20 D "Iburger Straße" Karte 3 Verkehrslärm Iburger Str. (L 591) a c Isophonenkarte b 215a zur Ermittlung der Lärmpegelbereiche nach DIN 4109, Tabelle 7 Grundlagen: Ausbreitungsberechnung Nacht (Karte 2) zzgl. Pegelkorrekturen + 3 db(a) für Verkehrslärm +10 db(a) für erhöhte Störwirkung Nacht Oststraße Pegelwerte in db(a) mit Lärmpegelbereichen I bis VII nach DIN 4109 I < 55 II III IV V VI VII >=80 Zeichenerklärung Straßenachse Emissionslinie Fahrbahnoberfläche Brstandsgebäude Geltungsbereich 220 Maßstab 1: m Bearbeitet durch: RP Schalltechnik Molenseten Osnabrück Tel: (0541) Stand

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