Festschrift für Gerrick Frhr. v. Hoyningen-Huene zum 70. Geburtstag
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- Irmgard Melsbach
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1 Festschrift für Gerrick Frhr. v. Hoyningen-Huene zum 70. Geburtstag von Prof. Dr. Burkhard Boemke, Dr. Mark Lembke, Dr. Rüdiger Linck 1. Auflage Festschrift für Gerrick Frhr. v. Hoyningen-Huene zum 70. Geburtstag Boemke / Lembke / Linck schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung: Festschriften Verlag C.H. Beck München 2014 Verlag C.H. Beck im Internet: ISBN
2 II beck-shop.de Kolumnentitel
3 beck-shop.de Kolumnentitel I Festschrift für Gerrick Frhr. v. Hoyningen-Huene
4 II beck-shop.de Kolumnentitel
5 beck-shop.de Kolumnentitel III Festschrift für Gerrick Frhr. v. Hoyningen-Huene zum 70. Geburtstag Herausgegeben von burkhard Boemke Dr. iur., Professor an der universität Leipzig mark Lembke Dr. iur. utr., LL.M. (Cornell), rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frankfurt a.m., attorney-at-law (New York) Rüdiger Linck Dr. iur. utr., Richter am Bundesarbeitsgericht Verlag C. H. Beck München 2014
6 IV beck-shop.de Kolumnentitel ISBN Verlag C. H. beck ohg Wilhelmstraße 9, München Druck und Bindung: Beltz Bad Langensalza GmbH, Neustädter Str. 1 4, Bad Langensalza Satz: ottomedien, Marburger Straße 11, Darmstadt Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier (hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff)
7 beck-shop.de Kolumnentitel V Vorwort Am 16. Februar 2014 hat Gerrick v. Hoyningen-Huene sein 70. Lebensjahr vollendet. Dies ist Anlass für Schüler, Freunde und Kollegen, den Jubilar mit dieser Festschrift zu ehren. Gerrick v. Hoyningen-Huene wurde 1944 in Kempten im Allgäu geboren. Er studierte von 1964 bis 1968 an der Universität München Rechtswissenschaften. Nach der Ersten Staatsprüfung leistete er von 1969 bis 1972 seinen Referendardienst. In dieser Zeit wurde er im Jahre 1971 an der Universität München mit der Arbeit Das Sachverständigengutachten über Briefmarken: Zivilrechtliche Grundlagen zum philatelistischen Prüfungswesen bei Wolfgang Blomeyer promoviert. Nach der Zweiten juristischen Staatsprüfung war er wissenschaftlicher Assistent bei Götz Hueck am Institut für Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht der Universität München. Hier habilitierte der Jubilar im Sommer 1977 mit der Schrift Die Billigkeit im Arbeitsrecht und erhielt die Lehrbefugnis für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Arbeitsrecht. In den Jahren 1977 und 1978 nahm er Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Tübingen und Heidelberg wahr. Von 1978 bis 1981 war er Professor für Privatrecht an der Universität Augsburg. Zugleich war er Beauftragter der juristischen Fakultät für das Kontaktstudium Management. Zum Wintersemester 1981/82 nahm der Jubilar den Ruf an die Universität Heidelberg an, wo er fortan Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht war. Hier bekleidete er in den Jahren 1983/84 das Amt des Dekans sowie von 2000 bis 2004 das Amt des Prodekans der juristischen Fakultät. Einen Ruf an die Universität Münster lehnte er im Jahre 1989 ab und blieb der Universität Heidelberg bis zum Eintritt in den Ruhestand im Jahre 2009 treu. Noch voller Schaffenskraft wandte sich Gerrick v. Hoyningen- Huene im September 2009 einer neuen Aufgabe zu und wurde Gründungsdekan der EBS Law School in Wiesbaden. Bis heute ist er Dekan dieser privaten Hochschule. Seit November 2009 ist er zusätzlich beratend als of Counsel bei MAAT Rechtsanwälte in München tätig. Der Jubilar ist mit über 350 Veröffentlichungen aus allen Bereichen seiner venia legendi breit ausgewiesen. Im Zentrum seines wissenschaftlichen Wirkens stand dabei stets das Arbeitsrecht. Hier hat er nahezu das gesamte Spektrum bearbeitet. In dem im Jahre 1980 in 10. auflage erschienenen Kommentar zum Kündigungsschutzgesetz von Götz Hueck kommentierte er zunächst die 17 bis 26. Ab der 11. auflage hat er dieses Werk vollständig übernommen und gemeinsam mit Rüdiger Linck und ab der 15. auflage im Jahre 2013 zusätzlich mit Rüdiger Krause fortgeführt. Sein Anliegen galt dabei einer in sich geschlossenen Kommentierung des Kündigungsschutzgesetzes unter kritischer Begleitung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Zum Kündigungsschutzrecht publizierte Gerrick v. Hoyningen-Huene eine Vielzahl wissenschaftlicher Beiträge, die stets davon getragen wa-
8 VI beck-shop.de Vorwort ren, dieses Rechtsgebiet zu strukturieren und fort von bloßen Einzelfallentscheidungen zu führen. Hervorzuheben ist an dieser Stelle sein im Jahre 2004 in der Festschrift zum 50-jährigen Bestehen des Bundesarbeitsgerichts erschienener Aufsatz über die missbräuchliche Unternehmerentscheidung bei betriebsbedingten Kündigungen. Neben dem Kündigungsrecht bildete das Betriebsverfassungsrecht einen weiteren Schwerpunkt seines wissenschaftlichen Werks. Im Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht (3. auflage 2009) bearbeitete er die Grundlagen der Betriebsverfassung. In zahlreichen Aufsätzen und vertiefenden Urteilsanmerkungen hat er bis heute nicht nur zu Einzelfragen Stellung genommen, sondern die Diskussion um das System der Betriebsverfassung maßgeblich vorangetrieben. Die Rechtsbeziehungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber erfasste er als einer der Ersten als Betriebsverhältnis und entwickelte hieraus zahlreiche wichtige Erkenntnisse für die gesetzlich geforderte Zusammenarbeit der Betriebsparteien (NZA 1989, 121). Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit war in den achtziger Jahren das Verhältnis von Tarif- und Betriebsverfassungsrecht. Anlass hierfür war die in Tarifverträgen vorgesehene Flexibilisierung der Arbeitszeiten im Betrieb (dazu etwa NZA 1985, 9 sowie der gemeinsam mit Ulrich Meier-Krenz verfasste Beitrag zur Flexibilisierung des Arbeitsrechts durch Verlagerung tariflicher Regelungskomplexe auf den Betrieb in ZfA 1988, 293). Der Problematik der wirtschaftlichen Vertretbarkeit von Sozialplänen wandte sich der Jubilar in einem grundlegenden Beitrag in der RdA 1986, 102 zu. In dem Aufsatz über Drittbeziehungen in der Betriebsverfassung (RdA 1992, 355), dem ein Vortrag beim Wiesbadener Seminar für Arbeitsrecht zugrunde lag, widmete er sich den systematischen Gesamtzusammenhängen der Betriebsverfassung. Sein Ziel, dieses Rechtsgebiet für Studierende und Praktiker gleichermaßen verständlich und eingängig darzustellen, fand Ausdruck in seinem in sechs Auflagen zuletzt im Jahre 2007 erschienenen Lehrbuch zum Betriebsverfassungsrecht. In mehreren Beiträgen zum Arbeitsvertragsrecht befasste sich Gerrick v. Hoyningen-Huene bereits früh mit Themen, die heute erneut ins Zentrum der Diskussion gerückt sind. So hat er sich im Jahre 1985 mit dem Subunternehmervertrag und der illegalen Arbeitnehmerüberlassung auseinandergesetzt (BB 1985, 1669) und im Jahre 2000 mit dem Thema Gesellschafter, Scheingesellschafter oder Arbeitnehmer (NJW 2000, 3233). Darüber hinaus galt sein Interesse u.a. der Arbeitnehmerhaftung (BB 1989, 1889) und der Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsbedingungen (Festschrift für Richardi 2007 S. 909). Eine besondere Schnittstelle zwischen Individualarbeitsrecht und kollektivem Arbeitsrecht bildet die Versetzung, der er sich gemeinsam mit Burkhard Boemke in der gleichnamigen Monographie aus dem Jahre 1991 zuwandte. Aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung hat Gerrick v. Hoyningen-Huene durch Fachveröffentlichungen begleitet. Genannt seien hier nur die im Jahre 1982 erschienenen Beiträge über rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten und sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen beim Jobsharing (BB 1982, 1240 und 1290) sowie der im Jahre 1997 gemeinsam mit Rüdiger Linck verfasste Beitrag über Neuerungen im Kündigungsschutzrecht und bei befristeten Arbeitsverhältnissen (DB 1997, 41). Mit methodenrechtlichen Fragen setzte er sich
9 beck-shop.de Vorwort VII in seinem Beitrag zur Rechtsfortbildung im Arbeitsrecht als Vorbild oder Vorreiter in der Festschrift zum 600-jährigen Bestehen der juristischen Fakultät der Universität Heidelberg im Jahre 1986 eingehend auseinander. Auch außerhalb des Arbeitsrechts verstand es Gerrick v. Hoyningen-Huene, Akzente zu setzen. In dem im Jahre 2010 in dritter Auflage erschienenen Münchener Handbuch zum HGB kommentierte er die 59 bis 104 und leistete hierin wichtige Beiträge zur Durchdringung des Wettbewerbs- und Handelsvertreterrechts. Dem Jubilar waren die Lehre und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses stets ein besonderes Anliegen. In den Vorlesungen gelang es ihm, durch seine herausragende Rhetorik die Studierenden für das Arbeitsrecht und seine Bedeutung in der täglichen Praxis zu begeistern. Diese honorierten seinen Einsatz, indem sie ihn in einer bundesweiten Umfrage des RCDS im Sommersemester 1992 zum beliebtesten Juraprofessor Deutschlands kürten. Im persönlichen Gespräch mit seinen Mitarbeitern war er immer offen und den Anliegen seiner Gesprächspartner zugewandt. Er ließ sie an seinem reichhaltigen Erfahrungsschatz teilhaben, forderte sie und förderte sie aber auch zugleich stets nach Kräften. Gerrick v. Hoyningen-Huene hat Rechtswissenschaft immer als Mittel zur Lösung praktischer Fragen gesehen. Durch Vorträge und seine Teilnahme an Symposien hat er unaufgeregt und stets korrekt im Ton die Diskussion aktueller Fragen bereichert und so in Wissenschaft und Praxis großes Ansehen erworben. Dies findet Ausdruck in der breiten Bereitschaft, die Herausgeber bei der Drucklegung dieser Festschrift durch Zuschüsse zu unterstützen. Die Autoren danken hierfür dem Verlag C. H. beck, Südwestmetall Bezirksgruppe Schwarzwald-Hegau, dem Forum Institut für Management, MAAT Rechtsanwälten, Herrn Diplom-Psychologen Georg Sieber sowie Frau Rechtsanwältin Dr. Kerstin Reiserer, Herrn Rechtsanwalt Dr. thomas Winzer und Herrn Dr. Ulrich Polzer. Herausgeber und Autoren wünschen dem Jubilar weiterhin viel Gesundheit und Schaffenskraft sowie eine ertragreiche Lektüre. Burkhard Boemke Mark Lembke Rüdiger Linck
10 VIII beck-shop.de Kolumnentitel
11 beck-shop.de Kolumnentitel IX Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Roland Abele Dr. iur., Schriftleiter der Zeitschrift Recht der internationalen Wirtschaft (RIW), Programmleiter Buch des Verlags Recht und Wirtschaft/dfv, Frankfurt a.m. Der englische Administrator als Insolvenzverwalter im Sinne des deutschen Insolvenzarbeitsrechts Anmerkungen zu BAG vom AZR 253/ Georg Annuß Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt, München, außerplanmäßiger Professor an der Universität Regensburg Gemeinschaftsbetrieb und Unternehmensmitbestimmung Jobst-Hubertus Bauer Dr. iur., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart, Honorarprofessor an der Universität Tübingen Rechtsfolgen (auch) diskriminierender Kündigungen Burkhard Boemke Dr. iur., Universitätsprofessor an der Juristenfakultät der Universität Leipzig Arbeitnehmerüberlassung oder Fremdfirmeneinsatz im Rahmen von Werkverträgen Wolfgang Däubler Dr. iur., Professor an der Universität Bremen Compliance für den Betriebsrat? Werner F. Ebke Dr. iur., Dr. rer. pol. h.c., Dr. iur. h.c., LL.M. (UC Berkeley), o. Professor für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Unternehmensrecht und Geschäftsführender Direktor des Instituts für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Attorney-at-Law (New York) Juristenausbildung zwischen Staat und Markt... 71
12 X beck-shop.de Inhaltsverzeichnis Martin Franzen Dr. iur., Professor an der Juristischen Fakultät der Universität München, Lehrstuhl für deutsches, europäisches, internationales Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht Die vertragliche Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder bei der Bbeauftragung Dritter Überlegungen zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom III ZR 266/ Stefan Greiner Dr. iur., Professor für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Universität Bonn Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen zwischen mitgliedschaftlicher Legitimation und öffentlichem Interesse Felix Hartmann Dr. iur., LL.M. (Harvard), Professor an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Wiesbaden Altersdiskriminierende Befristungsdauer bei Arbeitsverträgen Peter Hommelhoff Dr. iur., Dr. h.c. mult., (em.) Universitätsprofessor, vormals Direktor des Instituts für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht sowie Rektor der Rruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Richter am Oberlandesgericht a.d. Nichtfinanzielle Unternehmensziele im Unionsrecht Zwanzig Bemerkungen zum Kommissionsvorschlag für die Novellierung der 4. und 7. Bilanzrichtlinie vom April Wolfgang Hromadka Dr. iur., Dr. h.c., (em.) Professor an der Universität Passau Versetzung durch Weisung Zu 106 GewO und zu den 315, 275 Abs. 2 BGB Brigitte Huber Dr. iur., LL.M., Rechtsanwältin, München Altersdiskriminierung Zwangsruhestand in der Rechtsprechung des Eeuropäischen Gerichtshofs und der deutschen Arbeitsgerichte Matthias Jacobs/Tino Frieling Dr. iur., Universitätsprofessor an der Bucerius Law School, Hamburg/ Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Bucerius Law School, Hamburg Pflicht zur Eingruppierung in eine nicht auf das Arbeitsverhältnis anwendbare Vergütungsordnung?
13 beck-shop.de Inhaltsverzeichnis XI Otto Ernst Kempen Dr. iur., Rechtsanwalt, ehemals Leiter der Akademie der Arbeit der Universität Frankfurt a.m., Honorarprofessor an der Universität Frankfurt a.m. Ein Betrieb eine Gewerkschaft Tarifeinheit als verbandliches Struktur-Prinzip im DGB Michael Kort Dr. iur., Professor für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Arbeitsrecht an der Universität Augsburg Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte wegen bloßen Zeitablaufs Rüdiger Krause Dr. iur., Professor an der Universität Göttingen Vertraulichkeit ehrverletzender Äußerungen als Kündigungshindernis? Mark Lembke Dr. iur. utr., LL.M. (Cornell), Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frankfurt a.m., Attorney-at-Law (New York), Lehrbeauftragter der Ruprecht-Karls- Universität Heidelberg Mediation bei Arbeitsstreitigkeiten neue Impulse zur effektiven Konfliktbewältigung Rüdiger Linck Dr. iur. utr., Richter am Bundesarbeitsgericht Die Billigkeit im Spiegel der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Thomas Lobinger Dr. iur., Professor an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Ewige Dynamik? Ein Beitrag zur Rezivilisierung arbeitsvertraglicher bezugnahmeklauseln Frank Maschmann Dr. iur., Professor an der Universität Regensburg Fristlose Kündigung von Verträgen über Dienste höherer Art Peter-Christian Müller-Graff Dr. iur. habil., Dr. iur. h.c., Dr. phil. h.c., Dr. h.c., o. Univ.-Professor für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Europarecht und Rechtsvergleichung an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und Direktor des Instituts für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, weil. Richter am Oberlandesgericht Schuld- und Arbeitsrecht unter Einwirkung des Unionsrechts Eine systematisierende Momentaufnahme
14 XII beck-shop.de Inhaltsverzeichnis Hartmut Oetker Dr. iur., Professor an der Universität Kiel, Richter am Thüringer Oberlandesgericht, Jena Befristung studentischer Hilfskräfte im Spannungsfeld von Arbeitsrecht und Hochschulrecht Thomas Pfeiffer Dr. iur., Professor an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Das IPR des Betriebsübergangs Ulrich Polzer Dr. iur., Leiter Grundsatzfragen HR/Personalrecht der MVV Energie AG, Mannheim Die Mitbestimmung in Bezug auf IT-Systeme in der betrieblichen Praxis Arnim Powietzka Dr. iur., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Heidelberg Nachschieben von Kündigungsgründen in den Fällen des 103 BetrVG Ulrich Preis/Angie Schneider Dr. iur., Dr. h.c., Professor an der Universität zu Köln/Dr. iur., Akademische Rätin an der Universität zu Köln Unverhältnismäßige überflüssige Änderungskündigung Hermann Reichold Dr. iur., Professor an der Universität Tübingen, ehem. Richter am Staatsgerichtshof Baden-Württemberg in Stuttgart Wählen heißt auch Zählen Die neue BAG-Rechtsprechung zur Einbürgerung von Leiharbeitnehmern Kerstin Reiserer Dr. iur., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Heidelberg Freiwilligkeitsvorbehalt und Widerrufsvorbehalt Immer wieder in neuem Gewand Reinhard Richardi Dr. iur., (em.) Professor an der Universität Regensburg, Präsident des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs der Deutschen Bischofskonferenz Urlaubsanspruch als Vermögenswert Claudia Schubert Dr. iur., Professorin an der Freien Universität Berlin Berechnungsdurchgriff bei der Dotierung von Sozialplänen und der Anpassung von Betriebsrenten Arbeitsrecht in den Grenzen des Gesellschaftsrechts
15 beck-shop.de Inhaltsverzeichnis XIII Achim Schunder Dr. iur., Rechtsanwalt, Niederlassungsleiter der Zeitschriftenredaktion des Verlags C. H. beck, Frankfurt a.m., Honorarprofessor an der Universität Mannheim Die Abfindung im Arbeitsrecht und ihre familienrechtliche Relevanz Ein Beitrag zum Verständnis zweier Rechtsmaterien Georg Sieber Diplom Psychologe, Gründer der Institutskommunität Intelligenz System Transfer Das BetrVG ist eines der besten Managementhandbücher? Markus Stoffels Dr. iur., Professor an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Formbedürftigkeit von Aufhebung und Kündigung bei Kollektivverträgen Gregor Thüsing/Tom Stiebert Dr. iur., LL.M. (Harvard), Professor an der Universität Bonn/Dipl. iur., Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bonn Sanktionen einer verbotenen Diskriminierung: Geklärtes und Ungeklärtes zu 15 AGG Bernhard Ulrici Dr. iur., Rechtsanwalt, Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Leipzig Zur gegenständlichen Reichweite der kündigungsrechtlichen Präklusion Reinhard Vossen Dr. iur., Vors. Richter am Landesarbeitsgericht a.d., Honorarprofessor an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Aktuelle Probleme zum Kündigungsschutzprozess Wolf-Dietrich Walker Dr. iur., Professor an der Universität Gießen Die Haftung des Betriebsrats und seines Vorsitzenden gegenüber externen Beratern Raimund Waltermann Dr. iur., Professor an der Universität Bonn Rechtsquellenfragen der Betriebsvereinbarung mit Blick auf den Tarifvertrag 549 Rolf Wank Dr. iur., (em.) Professor an der Ruhr-Universität Bochum Zur Systematik des 1 KSchG
16 XIV beck-shop.de Inhaltsverzeichnis Ralph Weber Dr. iur. utr., Professor an der Universität Greifswald Probleme mit der vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung Thomas Winzer/Nadine Kramer Dr. iur., Rechtsanwalt, Frankfurt a.m./dr. iur., Rechtsanwältin, Frankfurt a.m. Geltung des Kündigungsschutzgesetzes für im Ausland tätige Mitarbeiter? Schriftenverzeichnis von Prof. Dr. Gerrick Frhr. v. Hoyningen-Huene
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