Freie und Hansestadt Hamburg Wahl zum Deutschen Bundestag am
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- Kerstin Imke Hermann
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1 Stand: März 2012 Freie und Hansestadt Hamburg Wahl zum Deutschen Bundestag am Informationsblatt für Seeleute 1 Wahlberechtigung Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben (geboren am 27. September 1991 oder früher) und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Folgende Aufenthaltsvoraussetzungen sind zu beachten: Deutsche, die eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehaben. siehe Abschnitt 2 Deutsche, die eine Wohnung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland innehaben (Auslandsdeutsche/r). siehe Abschnitt 3 Deutsche, die keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehaben, sich aber aufgrund eines Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses auf einem Schiff befinden, das die Bundesflagge führen darf. siehe Abschnitt 4 Deutsche, die keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehaben und sich auf einem Schiff mit fremder Flagge befinden. siehe Abschnitt 5 2 Deutsche, die eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehaben Wahlberechtigte Deutsche, die seit mindestens dem 27. Juni 2009 eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehaben, bekommen die Wahlbenachrichtigung an die Wohnanschrift zugestellt. Seite 1 von 5
2 Wer an der Briefwahl teilnehmen will, muss bei seiner Wohngemeinde Briefwahlunterlagen beantragen. 2.1 Fristen Bis spätestens zum 6. September 2009 werden die Wahlbenachrichtigungen für die Wahl an die Wohnanschriften zugestellt. Mit diesen Wahlbenachrichtigungen können Briefwahlanträge in sehr einfacher Form gestellt und schnell bearbeitet werden. Die Briefwahlanträge müssen so rechtzeitig gestellt werden, dass die Wahlbriefe bis Sonntag, den 27. September 2009, 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen. Wer in den nächsten Wochen für längere Zeit auf großer Fahrt ist und das Eintreffen der Wahlbenachrichtigung nicht abwarten kann, sollte ab sofort mit dem beigefügten Briefwahlantrag für Seeleute oder formlos den Antrag bei seiner Wohngemeinde einreichen. Der Briefwahlantrag steht auch im Internet unter zum Download bereit. 2.2 Antragsform Der Antrag zur Briefwahl muss schriftlich oder persönlich gestellt werden, eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Ob mit der Wahlbenachrichtigung, mit dem beigefügten Briefwahlantrag für Seeleute oder in sonstiger Schriftform ( , Fax), der Antrag muss in allen Fällen die folgenden Angaben enthalten: Vor- und Familiennamen Geburtsdatum Wohnanschrift Zustellungsanschrift für die Briefwahlunterlagen 2.3 Ausgabe der Briefwahlunterlagen Die Briefwahlunterlagen werden in Hamburg ab dem 17.August 2009 ausgehändigt bzw. verschickt. Der Versand der Unterlagen aus anderen Gemeinden kann später beginnen. Im Interesse einer pünktlichen Zustellung der Briefwahlunterlagen empfiehlt es sich, in dem Antrag die Häfen anzugeben, die das Schiff ab dem 17. August 2009 anlaufen wird. Seite 2 von 5
3 Falls die Anlaufzeiten noch nicht feststehen, können die Briefwahlunterlagen auch an die Reederei geschickt werden, die sie dann weiterleitet. 2.4 Rücksendung der Wahlbriefe Die Wahlbriefe sind rechtzeitig zur Post zu geben. Bei Versand aus dem Ausland sind sie ausreichend zu frankieren. Wahlbriefe, die am Wahltag, dem 27. September 2009, nach Ablauf der Wahlzeit, 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Briefwahl, das den Briefwahlunterlagen beiliegt. 3 Deutsche, die eine Wohnung außerhalb der Bundesrepublik Deutschlands innehaben (Auslandsdeutsche/r). Wahlberechtigte Deutsche, die eine Wohnung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland innehaben, können nach Eintragung in ein Wählerverzeichnis an der Bundestagswahl teilnehmen, sofern sie nach dem 23. Mai 1949 und vor ihrem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland mindestens drei Monate ununterbrochen dort gewohnt oder sich gewöhnlich aufgehalten haben. Die Eintragung dieses Personenkreises in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt nur auf förmlichen Antrag und nach Abgabe einer Versicherung an Eides statt. 3.1 Fristen Der schriftliche Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis und die Versicherung an Eides statt müssen bis Sonntag, den 6. September 2009, bei der zuständigen Gemeindebehörde eingegangen sein. 3.2 Antragsvordrucke Für Antragstellung und Versicherung an Eides statt sind amtliche Vordrucke (Anlage 2 zur Bundeswahlordnung) zu verwenden. Der Antrag steht im Internet unter zur Verfügung. Außerdem können sie bei den Kreis- und Stadtwahlleitungen und unter der Anschrift Seite 3 von 5
4 Bundeswahlleiter Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn Postfach Bonn Germany oder bei den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland angefordert werden. 3.3 Antragsverfahren Der Antrag ist an die Gemeindebehörde der letzten gemeldeten Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland zu richten. Bestanden früher gleichzeitig mehrere Wohnungen, so ist der Antrag bei der Gemeindebehörde der letzten Hauptwohnung einzureichen. 3.4 Ausgabe der Briefwahlunterlagen Der Antragsteller erhält nach Eintragung in das Wählerverzeichnis die Briefwahlunterlagen zugesandt. 3.5 Rücksendung der Wahlbriefe Die Wahlbriefe sind rechtzeitig zur Post zu geben. Bei Versand aus dem Ausland sind sie ausreichend zu frankieren. Wahlbriefe, die am Wahltag, dem 27. September 2009, nach Ablauf der Wahlzeit, Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Briefwahl, das den Briefwahlunterlagen beiliegt. 4 Deutsche, die keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehaben, sich aber aufgrund eines Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses auf einem Schiff befinden, das die Bundesflagge führen darf Wahlberechtigte Deutsche, die keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehaben, sich aber aufgrund eines Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses auf einem Schiff befinden, das die Bundesflagge führen darf, werden in dem Wählerverzeichnis des für den Sitz des Reeders zuständigen Gemeinde geführt und bekommen ihre Wahlbenachrichtigung an die Adresse des Reeders geschickt. Seite 4 von 5
5 Informationen zur Teilnahme an der Briefwahl siehe Abschnitt 2.1 bis Deutsche, die keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehaben und sich auf einem Schiff mit fremder Flagge befinden. Wahlberechtigte Deutsche, die keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehaben und nicht auf einem Schiff fahren, das die Bundesflagge führen darf (also unter fremder Flagge fahren), können nach Eintragung in ein Wählerverzeichnis an der Wahl teilnehmen, sofern sie nach dem 23. Mai 1949 und vor dem Verlassen aus der Bundesrepublik Deutschland mindestens drei Monate ununterbrochen dort gewohnt oder sich gewöhnlich aufgehalten haben. Informationen zur Eintragung in ein Wählerverzeichnis siehe Abschnitt 3.1 bis 3.5. Nähere Auskünfte erteilt: Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Mitte Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters Klosterwall 8 Tel.: 040/ Fax: 040/ Mail: Wahlen-Abstimmungen@Hamburg-Mitte.Hamburg.de Anlage: Briefwahlantrag für Seeleute Seite 5 von 5
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