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1 PowerShares Global Funds Ireland Public Limited Company (Eine Kapitalinvestmentgesellschaft mit variablem Kapital und getrennter Haftung zwischen den Teilfonds) Nachtrag in Bezug auf den PowerShares EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF Dieser Nachtrag enthält Informationen zum PowerShares EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF, einem separaten Fonds der PowerShares Global Funds Ireland Public Limited Company (die Gesellschaft ). Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Verkaufsprospektes der Gesellschaft vom 6. Oktober 2014 sowie ergänzender Nachträge zu dem Verkaufsprospekt (der Verkaufsprospekt ). Er ist im Kontext und zusammen mit diesem Verkaufsprospekt zu lesen. Wenn Sie im Zweifel über vorzunehmende Maßnahmen oder über den Inhalt dieses Nachtrags sind, wenden Sie sich bitte an Ihren Makler, Bankberater, Anwalt, Wirtschaftsprüfer oder einen sonstigen unabhängigen fachkundigen Berater. Die Anteile des EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF sind im offiziellen Kursblatt und am Main Securities Market der Irischen Börse notiert und werden dort gehandelt; sie sind außerdem zum Handel an der Borsa Italiana, der Deutschen Börse, der London Stock Exchange, der NYSE Euronext Paris und der SIX Swiss Exchange zugelassen. Anteile können an den anderen Börsen zugelassen oder gehandelt werden, die Verwaltungsratsmitglieder jeweils bestimmen.

2 Fondsmanager Invesco Global Asset Management Limited Anlageverwalter Invesco PowerShares Capital Management LLC Anlageinteressenten sollten vor einer Anlage in den EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF die im Verkaufsprospekt und in diesem Nachtrag genannten Risikofaktoren beachten. Die Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft, deren Namen in Abschnitt 6 Management und Verwaltung im Verkaufsprospekt aufgeführt sind, übernehmen die Verantwortung für die in diesem Nachtrag enthaltenen Informationen. Nach bestem Wissen und Gewissen der Verwaltungsratsmitglieder (welche jeweils alle angemessene Sorgfalt darauf verwendet haben, dies sicherzustellen) entsprechen die im vorliegenden Nachtrag enthaltenen Informationen den Tatsachen und es wurde nichts ausgelassen, was einen Einfluss auf die Bedeutung der Informationen haben könnte. Dieser Nachtrag Nr. 2 datiert vom 6. Oktober Dieser Nachtrag Nr. 2 ersetzt den auf den 17. Februar 2014 datierten Nachtrag Nr. 2.

3 Inhalt 1. Begriffsbestimmungen 2 2. PowerShares EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF Einleitung Anlageziele und -politik Beschränkungen für Anlagen und Kredite Ausschüttungspolitik Berechnung des Nettoinventarwerts Zeichnungen Rücknahmen Umtausch Übertragung von Anteilen Gebühren und Aufwendungen Risikofaktoren Voraussichtlicher Tracking Error 5 3. Der Index Kriterien für eine anfängliche Eignung Kriterien für eine dauerhafte Eignung* Prüfung der Rangfolge der Indexwerte Indexführung Index-Neugewichtung Verschiedenes 9 4. Index Disclaimer Invesco PowerShares

4 Definitions 1. Begriffsbestimmungen Continued Basiswährung bezeichnet die Basiswährung des EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF, den US-Dollar. Geschäftstag bezeichnet in Bezug auf den EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF einen Tag, an dem Nasdaq Stock Market ( Nasdaq ) für den Handel geöffnet ist (oder jeden anderen Tag, den die Verwaltungsratsmitglieder jeweils nach vorheriger Bekanntgabe an die Anteilinhaber bestimmen). Handelstag ist ein Tag, an dem eine Börse, an welcher der EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF gehandelt wird oder gelistet ist, für den Handel geöffnet ist, und ein Tag an dem einer der Märkte, an denen die Anlagen des EQQQ NASDAQ- 100 UCITS ETF gelistet sind oder gehandelt werden, für den Handel geöffnet ist, sofern von den Verwaltungsratsmitgliedern nach vorheriger Bekanntgabe an die Anteilinhaber nicht anders bestimmt. Eine Liste der Handelstage für den EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF wird auf der Website zur Verfügung gestellt. Bewertungszeitpunkt für den EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF ist der Marktschluss der ordentlichen Börsensitzung an der Nasdaq (in der Regel 16:00 Uhr Ortszeit New York) an jedem Handelstag oder ein von den Verwaltungsratsmitgliedern festgelegter anderer Zeitpunkt. Zur Klarstellung sei gesagt, dass der Bewertungszeitpunkt nach der Annahmefrist für den Eingang von Zeichnungsund Rücknahmeanträgen für den EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF am entsprechenden Handelstag liegen soll. In diesem Nachtrag verwendete, aber nicht definierte Begriffe haben die ihnen im Verkaufsprospekt zugewiesene Bedeutung. Handelsfrist ist in Bezug auf den EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF spätestens 16:00 Uhr (Irische Zeit) an jedem Handelstag (oder eine frühere oder spätere Uhrzeit vor dem Bewertungszeitpunkt, wie von den Verwaltungsratsmitgliedern nach eigenem Ermessen nach vorheriger Bekanntgabe an die Anteilinhaber bestimmt). Die effektive Frist für Transaktionen in Sachwerten kann früher sein. Dies hängt vom verwendeten Anerkannten Clearing- und Settlementsystem ab, und ein früherer Fristablauf wird von der Verwaltungsstelle mitgeteilt. EQQQ UCITS ETF bezeichnet den PowerShares EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF. Index ist der Nasdaq-100 Notional Net Total Return Index. Indexanbieter in Bezug auf den EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF ist The Nasdaq Stock Market, Inc. Indexaktie(n) in Bezug auf den Index wird/werden von den gesamten ausstehenden Aktien des Wertpapiers abgeleitet. Die Indexaktie(n) wird/werden in dem prozentualen Umfang geändert wie die gesamten ausstehenden Aktien sich geändert haben. Liste der Portfoliowerte ist die Liste der Formen von Anlagen und Barkomponenten, die in Erfüllung der für die Anteile zu zahlenden Kaufpreisforderung an den EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF übertragen werden dürfen. Zeitpunkt der Veröffentlichung in Bezug auf die Liste der Portfoliowerte ist 7:00 Uhr Mittlere Greenwich-Zeit an jedem Handelstag. Anteile bezeichnet die Anteile des EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF. 02 Invesco PowerShares

5 2. PowerShares EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF 2.1 Einleitung 2.2 Anlageziele und -politik Die Gesellschaft ist eine offene Investmentgesellschaft mit variablem Kapital und ist strukturiert als Umbrella-Fonds mit getrennter Haftung jedes einzelnen Fonds. Die Gesellschaft ist von der Zentralbank als Organismus für Gemeinsame Anlagen in Wertpapieren ( OGAW ) im Sinne der Verordnungen zugelassen. Das Kapital der Gesellschaft kann in unterschiedliche Anteilklassen unterteilt werden, wobei eine oder mehrere Klassen jeweils einen separaten Fonds der Gesellschaft darstellen. Jeder Fonds kann über mehr als eine Anteilklasse verfügen. Gemäß der Satzung kann die Gesellschaft separate Anteilklassen anbieten, die jeweils Beteiligungen an einem aus unterschiedlichen Anlageportfolios bestehenden Fonds darstellen. Darüber hinaus kann jeder Fonds weiter in verschiedene Klassen innerhalb des Fonds unterteilt werden. Die bestehenden Fonds sind im Nachtrag zum Verkaufsprospekt aufgeführt. In dem Verkaufsprospekt sind die auf jeden einzelnen Fonds der Gesellschaft zutreffenden Informationen aufgeführt. Hierzu zählen Risikofaktoren, Management und Verwaltung der Fonds durch die Gesellschaft, Fondsbewertungen, Verfahren für die Zeichnung, Rücknahme und Übertragung von Anteilen der Fonds, Einzelheiten hinsichtlich der von den Fonds zu zahlenden Gebühren und Aufwendungen sowie die Besteuerung der Anteile der Fonds. Ferner enthält der Verkaufsprospekt eine Zusammenfassung der Satzung der Gesellschaft (siehe Abschnitt 11 Rechtliche und Allgemeine Informationen im Verkaufsprospekt). Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen zum EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF. Alle in dem Verkaufsprospekt aufgeführten, allgemein die Gesellschaft betreffenden Bedingungen und Bestimmungen sind auf den EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF anwendbar, sofern in diesem Nachtrag keine anderen Bestimmungen getroffen werden. Anlageinteressenten sollten zudem den aktuellsten Jahresbericht und Halbjahresbericht der Gesellschaft beachten, die Angaben zur finanziellen Performance des EQQQ NASDAQ- 100 UCITS ETF enthalten. Der EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF eignet sich für Anleger mit mittel- bis langfristigem Horizont, die Kapitalwachstum und Ertrag durch die Anlage in Schuldverschreibungen anstreben, die im Wert steigen oder fallen können, und die als Anleger bereit sind, ein geringes Maß an Volatilität zu akzeptieren. Der EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF ist unter Umständen nicht für solche Anleger geeignet, die planen, ihr Geld innerhalb von 5 Jahren wieder zurückzuziehen. Die Basiswährung des EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF ist US- Dollar. Derzeit verfügt der EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF über eine Anteilklasse, die auf US-Dollar lautet. Zum Datum dieses Nachtrags sind keine anderen Anteilklassen im EQQQ NASDAQ- 100 UCITS ETF enthalten, aber es können weitere Anteilklassen zukünftig gemäß den Anforderungen der Zentralbank hinzugefügt werden. Eine Anlage in den EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF sollte nicht einen wesentlichen Anteil eines Anlageportfolios ausmachen und ist möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet. Anlageziel des EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF ist es, Anlageergebnisse für die Anleger zu erzielen, die, vor Berücksichtigung von Aufwendungen, im Allgemeinen der Kursund Ertragsentwicklung des Index in US-Dollar entsprechen. Um dieses Anlageziel zu erreichen, verwendet der Anlageverwalter die Methode der vollständigen physischen Nachbildung der Indexabbildungsstrategie. Der EQQQ NASDAQ- 100 UCITS ETF wird im Allgemeinen sämtliche im Index vertretenen Werte in ihrer entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen halten. Der Anlageverwalter beabsichtigt, die Indexbestandteile nachzubilden und darf hierzu ein Engagement von bis zu 20 % des Nettoinventarwerts des EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF in Anteilen, die von derselben Gesellschaft ausgegeben wurden, haben oder in diese investieren, wobei unter außergewöhnlichen Marktbedingungen die Grenze auf 35 % für einen einzelnen Emittenten angehoben werden darf. Der Index des EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF kann unter bestimmten Umständen (wie im Abschnitt 4.4 Indizes im Verkaufsprospekt angegeben) gewechselt werden. Im Falle einer grundlegenden Änderung des Index, insbesondere einer Änderung der Methoden/Regeln für die Zusammenstellung oder Berechnung, oder einer Änderung der Ziele oder Charakteristika des Index werden die Anteilinhaber so bald wie praktisch möglich informiert. Der EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF investiert nicht in vollständig finanzierte DFI, wozu unter anderem auch vollständig kapitalgedeckte Swaps zählen. 2.3 Beschränkungen für Anlagen und Kredite Der EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF darf höchstens 10 % seines Nettoinventarwerts in Anteile oder Aktien anderer Organismen für gemeinsame Anlagen investieren. Die Gesellschaft ist ein OGAW und dementsprechend unterliegt der EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF den in den Verordnungen und den Mitteilungen der Zentralbank aufgeführten Beschränkungen für Anlagen und Kredite. Diese werden in Anhang III des Verkaufsprospektes ausführlich beschrieben. 2.4 Ausschüttungspolitik Ausschüttungen werden in der Basiswährung festgelegt. Die Gesellschaft beabsichtigt, in der Regel Ausschüttungen für die Anteile des EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF für jedes Quartal eines Geschäftsjahres zu beschließen und auszuzahlen, in dem die Gesamterträge des EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF Gebühren und Kosten um einen jeweils vom Verwaltungsrat festzulegenden Mindestbetrag übersteigen. Ausschüttungen werden in der Regel jeweils am dritten Freitag im März, Juni, September und Dezember beschlossen und (ggf.) am letzten Geschäftstag des folgenden Monats gezahlt. Die Verwaltungsratsmitglieder beabsichtigen, eine Ausschüttungspolitik zu verfolgen, nach der die Gesellschaft für Steuerzwecke im Vereinigten Königreich die Voraussetzungen eines berichtenden Fonds erfüllt. Ausschüttungen erfolgen auf das Konto des Anteilinhabers, das der Verwaltungsstelle mitgeteilt wurde. 03 Invesco PowerShares

6 2. PowerShares EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF Weitere Einzelheiten in Bezug auf die Ausschüttungspolitik der Gesellschaft sind Abschnitt 4.5 Ausschüttungspolitik im Verkaufsprospekt zu entnehmen. 2.5 Berechnung des Nettoinventarwerts Der Nettoinventarwert des EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF wird in der Basiswährung ausgedrückt und zum Bewertungszeitpunkt von der Verwaltungsstelle gemäß den Anforderungen der Satzung berechnet. Sämtliche Einzelheiten sind in Abschnitt 7.1 Berechnung des Nettoinventarwerts und Abschnitt 11 Rechtliche und Allgemeine Informationen im Verkaufsprospekt aufgeführt. Der Nettoinventarwert je Anteil des EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF wird täglich (am Geschäftstag nach dem Bewertungszeitpunkt für den entsprechenden Handelstag) auf der Website veröffentlicht. 2.6 Zeichnungen Anleger werden auf die in Abschnitt 7 des Verkaufsprospekts aufgeführten Verfahren für die Zeichnung von Primärmarktanteilen und Anteilen verwiesen. Zeichnungen Allen Erstanträgen in Bezug auf Anteile am EQQQ NASDAQ- 100 UCITS ETF ist ein ausgefülltes Antragsformular beizufügen. Antragsformulare sind bei der Verwaltungsstelle erhältlich. Antragsformulare sind (sofern vom Fondsmanager nicht anders bestimmt) unwiderruflich und werden auf Risiko des Antragstellers per Fax übersendet. Das Original ist unverzüglich nachzureichen. Das Versäumnis das Original des Antragsformulars einzureichen, kann im Ermessen des Fondsmanagers in der Zwangsrücknahme der entsprechenden Anteile resultieren, und Antragsteller erhalten die Erlöse aus der Rücknahme ihrer Anteile auf Antrag nicht, bis das Original des Antragsformulars eingegangen ist. Zeichnungsanträge müssen in der Regel innerhalb der Handelsfrist eingehen und angenommen werden. Alle Anträge, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, sind in der Regel für den nächsten Handelstag vorgesehen, können jedoch nach Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder zur Bearbeitung am entsprechenden Handelstag akzeptiert werden, sofern sie vor dem Bewertungszeitpunkt eingegangen sind. Mindestzeichnungsbetrag Primärmarktanteile Für die Zwecke des EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF entspricht ein Primärmarktanteil Anteilen des EQQQ NASDAQ- 100 UCITS ETF. Der Fondsmanager kann die Größe eines Primärmarktanteils ändern, wenn er der Ansicht ist, dass eine solche Änderung die Attraktivität des EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF für Anleger steigern würde. Anträge für Primärmarktanteile müssen in Vielfachen von Anteilen des EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF gestellt werden. Barzeichnungen Bei Barzeichnungen ist der Mindestzeichnungsbetrag ein Primärmarktanteil des EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF (oder ein nach Ermessen des Fondsmanagers festgelegter geringerer Betrag). Zeichnungspreis Primärmarktanteile Bei Zeichnungen von Primärmarktanteilen beträgt der Preis je Primärmarktanteil das fache des Nettoinventarwerts je Anteil des EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF. Am Bewertungstag des jeweiligen Handelstages, an dem der Antrag auf Primärmarktanteile angenommen wird, setzt die Verwaltungsstelle den Antragsteller über die Höhe der Barkomponente, der Transaktionsgebühr für Einlagen in Sachwerte und der etwaigen Umsatzabgaben in Kenntnis, die der Antragsteller mit der Portfolioeinlage an die Verwahrstelle zu liefern hat. Barzeichnungen Bei Barzeichnungen können die Anteile an jedem Handelstag zum Nettoinventarwert je Anteil zuzüglich einer etwaigen Umsatzabgabe gezeichnet werden. Ferner unterliegen Barzeichnungen einer Transaktionsgebühr für Barzahlungen in Höhe von bis zu 3 % des Nettoinventarwerts der gezeichneten Anteile. Die Verwaltungsratsmitglieder können jederzeit nach eigenem Ermessen beschließen, diese Gebühr nicht zu erheben. Abwicklung Primärmarktanteile Die Portfolioeinlage muss drei Geschäftstage nach dem Geschäftstag, an dem der Zeichnungsantrag angenommen wurde (oder einem früheren Zeitpunkt, den die Verwaltungsratsmitglieder nach eigenem Ermessen nach vorheriger Bekanntgabe an den Antragsteller bestimmen können) bei der Verwahrstelle eingehen. In Abhängigkeit von den Standard-Abwicklungszeiträumen der unterschiedlichen Börsen, an denen die Anteile gehandelt werden, und der Art der in der Portfolioeinlage enthaltenen Wertpapiere kann dies variieren, darf jedoch unter keinen Umständen mehr als zehn Geschäftstage nach dem entsprechenden Handelstag sein. Keine Anteile eines Primärmarktanteils werden an den Antragsteller ausgegeben, bis die Verwahrstelle alle Wertpapiere in der Portfolioeinlage und die entsprechende Transaktionsgebühr für Einlagen in Sachwerten und etwaige Umsatzabgaben erhalten hat. Barzeichnungen Der Antrag eines Anlegers auf Zeichnung von Anteilen am EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF mittels Barzeichnung gilt erst als gestellt, wenn der Betrag der Zeichnung gegen Bargeld bei der Verwahrstelle eingegangen ist. 2.7 Rücknahmen Anteilinhaber werden auf die in Abschnitt 7.5 des Verkaufsprospekts aufgeführten Verfahren für die Rücknahme von Primärmarktanteilen und Anteilen verwiesen. Allen Anträgen auf Rücknahme von Anteilen am EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF ist ein ausgefülltes Rücknahmeformular beizufügen. Rücknahmeformulare sind bei der Verwaltungsstelle erhältlich. Rücknahmeformulare sind (sofern vom Fondsmanager nicht anders bestimmt) unwiderruflich und werden auf Risiko des Antragstellers per Fax übersendet. Das Original ist nachzureichen. Rücknahmeanträge müssen in der Regel innerhalb der Handelsfrist eingehen und angenommen werden. Alle Rücknahmeanträge, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, sind in der Regel für den nächsten Handelstag vorgesehen, können jedoch nach Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder 04 Invesco PowerShares

7 2. PowerShares EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF zur Bearbeitung am entsprechenden Handelstag akzeptiert werden, sofern sie vor dem Bewertungszeitpunkt eingegangen sind. von bis zu 3 % des Nettoinventarwerts je umzutauschenden Anteil erhebt. Der Fondsmanager kann jederzeit nach eigenem Ermessen beschließen, diese Gebühr nicht zu erheben. Mindestrücknahmebetrag Primärmarktanteile Anträge auf Rücknahme von Primärmarktanteilen müssen in Vielfachen von Anteilen des EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF gestellt werden. Barrücknahmen Für Barrücknahmen ist kein Mindestrücknahmebetrag vorgesehen. Rücknahmepreis Primärmarktanteile Der Rücknahmepreis je Primärmarktanteil entspricht der Summe des täglichen Nettoinventarwerts je Anteil der Anteile eines Primärmarktanteils an dem entsprechenden Handelstag, abzüglich oder zuzüglich (je nach Sachlage) der Barkomponente der Portfolioeinlage, der jeweiligen Transaktionsgebühr für Einlagen in Sachwerten und gegebenenfalls der Umsatzabgaben und einer Ausschüttung bei Rücknahme. Barmittel, die für Rücknahmen von Sachwerten gezahlt werden, sind mit Wertstellung an demselben Tag, an dem die Abwicklung der Wertpapiere stattfindet, zu zahlen. Barrücknahmen Anteile werden zum Nettoinventarwert je Anteil an dem Handelstag, an dem der Rücknahmeantrag gestellt wurde, gleichzeitig mit einer etwaigen Ausschüttung bei Rücknahme und abzüglich etwaiger Umsatzabgaben zurückgenommen. Rücknahmeerlöse werden nach Abzug einer Transaktionsgebühr bei Barzahlungen in Höhe von bis zu 3 % des Nettoinventarwerts der zurückzunehmenden Anteile und Kosten für die telegrafische Überweisung gezahlt. Der Fondsmanager kann jederzeit nach eigenem Ermessen beschließen, diese Gebühr nicht zu erheben. Abwicklung Primärmarktanteile Der Standard-Abwicklungszeitraum für Rücknahmen von Sachwerten umfasst drei Geschäftstage nach dem Geschäftstag, an dem der Rücknahmeantrag angenommen wurde, kann jedoch in Abhängigkeit von den Standard- Abwicklungszeiträumen der unterschiedlichen Börsen, an denen die Anteile und die Wertpapiere der Portfolioeinlage gehandelt werden, variieren. Die Lieferung der Wertpapiere erfolgt als franco-valuta-lieferung (frei von Zahlung). Barrücknahmen Die Zahlung von Rücknahmeerlösen aus Barrücknahmen erfolgt spätestens drei Geschäftstage nach dem entsprechenden Bewertungstag, vorbehaltlich der Auslieferung der Anteile. 2.8 Umtausch Anteilinhaber der Anteilklasse des EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF, die gemäß diesem Nachtrag angeboten wird, können ihre Anteile gegen solche einer bestehenden Anteilklasse jedes anderen Fonds der Gesellschaft gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 7.11 des Verkaufsprospekts umtauschen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft in der Regel für den Umtausch von Anteilen zwischen Fonds eine Gebühr In Bezug auf die aufgelaufenen Erträge, die sich im Nettoinventarwert der umzutauschenden Anteile widerspiegeln, erfolgt unter Umständen unmittelbar vor einem Umtausch eine Ausschüttung bei Rücknahme. 2.9 Übertragung von Anteilen Die Anteile sind gemäß den im Verkaufsprospekt in Abschnitt 7.12 Übertragung von Anteilen dargelegten Kriterien und Verfahren frei übertragbar Gebühren und Aufwendungen Der Fondsmanager hat Anspruch auf eine maximale Gebühr in Höhe von 0,75 % p.a. des Nettoinventarwerts des EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF. Der Fondsmanager hat Anspruch auf eine laufende Gebühr in Höhe von 0,30 % p.a. des Nettoinventarwerts des EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF. Der Fondsmanager ist für die Zahlung aller Gebühren des Anlageverwalters, der Verwaltungsstelle, der Transferstelle, der Verwahrstelle und aller lokalen Vertreter aus seinen Gebühren, die zur Zulassung der Anteile des Fonds zum Verkauf in einer beliebigen Rechtsordnung erforderlich sind, sowie aller angemessenen Spesen dieser Dienstleister (ohne Gebühren und Aufwendungen der Unterverwahrstellen (die den marktüblichen Sätzen entsprechen) und transaktionsbezogene Aufwendungen der Verwaltungsstelle und der Verwahrstelle) aus seinen Gebühren verantwortlich. Ferner ist der Fondsmanager dafür verantwortlich, aus seinen Gebühren andere dem EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF zurechenbare Kosten, wie in Abschnitt 8 Betriebliche Aufwendungen im Verkaufsprospekt näher beschrieben, zu zahlen. Andere Gebühren und Aufwendungen werden nicht aus dem Vermögen bezahlt. Transaktionsgebühr für Einlagen in Sachwerten An jedem Handelstag wird von einem befugten Teilnehmer, der einen oder mehrere Primärmarktanteile beantragt, eine Transaktionsgebühr für Einlagen in Sachwerten, wie im Verkaufsprospekt (Abschnitt 2. Begriffsbestimmungen) beschrieben, in Höhe von bis zu 1 % des Nettoinventarwerts der gezeichneten oder zurückgenommenen Anteile erhoben, wobei der tatsächlich erhobene Betrag auf der Website veröffentlicht wird. Der Fondsmanager kann jederzeit nach eigenem Ermessen beschließen, diese Gebühr nicht zu erheben Risikofaktoren Anleger werden auf die in Abschnitt 5 des Verkaufsprospekts dargelegten Risikofaktoren verwiesen Voraussichtlicher Tracking Error Tracking Als Tracking Error wird die Standardabweichung des Renditeunterschieds zwischen einem Fonds und seinem Referenzindex bezeichnet. Der voraussichtliche Tracking Error basiert auf der erwarteten Volatilität der Differenzen zwischen der Rendite des jeweiligen Fonds und der Rendite seines Referenzindex. Bei einem börsengehandelten Fonds (ETF), der eine physische Nachbildungsstrategie verfolgt, gehört der Unterschied zwischen den Beständen des Fonds und den Bestandteilen seines Referenzindex zu den wichtigsten treibenden Faktoren des Tracking Error. Der Tracking Error kann außerdem durch das Cashmanagement, Handelskosten aus Neugewichtungen, den Referenzindex und den 05 Invesco PowerShares

8 2. PowerShares EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF Renditeunterschied zwischen dem börsengehandelten Fonds und dem Referenzindex beeinflusst oder beeinträchtigt werden. In Abhängigkeit der zugrundeliegenden Umstände können die Auswirkungen positiv oder negativ ausfallen. ETFs sind wie Index-Fonds auf die Nachbildung eines bestimmten Marktsegments, Anlagethemas oder weithin beachteten Referenzindex ausgelegt. Aufgrund ihrer passiven Beschaffenheit sollte der Tracking Error bei ETFs theoretisch gering ausfallen oder gar nicht auftreten. Gründe für das Auftreten des Tracking Error bei ETFs sind unter anderem: Bestände/Volumen des Fonds, aufsichtsrechtliche Probleme/Einschränkungen, Cashflows und Gebühren. Der voraussichtliche Tracking Error des EQQQ NASDAQ-100 UCITS liegt unter normalen Marktbedingungen bei 0,03 % - 0,20 %. Der voraussichtliche Tracking Error eines Fonds ist nicht maßgeblich für die zukünftige Entwicklung. 06 Invesco PowerShares

9 3. Der Index Die Verwaltungsratsmitglieder haben den Index als Grundlage für die Auswahl der vom EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF zu haltenden Wertpapiere gewählt, da der Index nach Ansicht der Verwaltungsratsmitglieder ein breit diversifiziertes Segment der auf Basis der Marktkapitalisierung größten am Nasdaq Stock Market notierten inländischen und internationalen Wertpapiere (ohne Finanzdienstleister) darstellt. Der Index bildet Unternehmen der größten Branchen, einschließlich Computer Hardware und Software, Telekommunikation, Groß- und Einzelhandel sowie Biotechnologie, ab. Im Index sind keine Wertpapiere von Finanzinstituten, einschließlich Investmentgesellschaften, enthalten. Zudem hat der Index bei Anlegern und Marktexperten weite Anerkennung gefunden. Im Einzelnen setzt sich der Index zusammen aus 100 der größten an dem Marktsegment Nasdaq National Market der Nasdaq notierten Unternehmen (ohne Finanzdienstleister). Der Index ist ein Total Return Aktienindex, der vom Indexanbieter berechnet und veröffentlicht wird. Das bedeutet, der Index verhält sich parallel zum Preis und zur Ertragsentwicklung der Indexwertpapiere. Der Index ist entsprechend der Gesamtmarktkapitalisierung gewichtet und notiert in US-Dollar. Der Index wurde von dem Indexanbieter aufgelegt und ist ein Warenzeichen des Indexanbieters. Dem Anlageverwalter wurde eine Lizenz erteilt, unter der ihr die Verwendung des Index als Grundlage für die Bestimmung der Zusammensetzung des EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF sowie die Verwendung bestimmter Markenzeichen und Warenzeichen der Nasdaq im Zusammenhang mit dem EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF gestattet ist. Nasdaq ist nicht verantwortlich für und nimmt nicht an der Schaffung oder dem Verkauf von Anteilen oder an der Bestimmung von Fristen, Preisen, Mengen oder Verhältnissen teil, die bei dem Kauf oder Verkauf von Indexwerten zu Grunde gelegt werden. Die Aktiengewichtung der Bestandteile des Index basiert zu jedem Zeitpunkt auf der Gesamtzahl der in Umlauf befindlichen Aktien der 100 Titel des Index; die Aktiengewichtung unterliegt zudem in bestimmten Fällen der Neuzusammensetzung, mit der sicher gestellt wird, dass die relative Gewichtung der Indexwerte fortlaufend die formulierten Mindestanforderungen an ein diversifiziertes Portfolio erfüllen (siehe Neuzusammensetzung des Index ). Entsprechend steht die wertmäßige Veränderung des Index aufgrund von Schwankungen einzelner Indexwerte im direkten Verhältnis zur Gewichtung der Aktie im Index. Der Prozentsatz des in jedem der Indexwerte investierten Vermögens des EQQQ UCITS ETF soll annähernd dem prozentualen Anteil entsprechen, den jeder Indexwert im Index repräsentiert. Der Wert des Index wird in Echtzeit bei Reuters (.NDX) und Bloomberg (NDX) verfügbar; der Schlusskurs des Index ist auf der Webseite der Nasdaq unter einsehbar. 3.1 Kriterien für eine anfängliche Eignung Ein Wertpapier kann anfänglich nur in den Index aufgenommen werden, wenn es die folgenden Kriterien erfüllt: Wenn das Wertpapier in den USA notiert ist, darf es ausschließlich am NASDAQ Global Select Market oder am NASDAQ Global Market notiert sein (sofern das Wertpapier nicht vor dem 1. Januar 2004 an einem anderen US-Markt notiert war und die Notierung an zwei Märkten seitdem ununterbrochen fortgeführt wurde); das Wertpapier darf nicht von einem Finanzinstitut begeben worden sein; das Wertpapier darf nicht von einem Emittenten stammen, der gegenwärtig Gegenstand eines Insolvenzverfahrens ist; das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen für das Wertpapier muss bei mindestens Stück liegen; wenn für den Emittenten des Wertpapiers eine andere Rechtsordnung als die der Vereinigten Staaten gilt, muss das betreffende Wertpapier börsennotierte Optionen an einem anerkannten Optionsmarkt in den Vereinigten Staaten haben oder die Voraussetzungen für den Handel in börsennotierten Optionen an einem anerkannten Optionsmarkt in den Vereinigten Staaten erfüllen; nur eine Wertpapiergattung je Emittent ist zulässig; der Emittent des Wertpapiers darf keinen endgültigen Vertrag geschlossen und keine anderweitige Vereinbarung getroffen haben, die wahrscheinlich zur Folge hat, dass das Wertpapier nicht mehr im Index geführt werden darf; der Emittent des Wertpapiers darf keine Jahresabschlüsse haben, die mit einem Testat versehen sind, das gegenwärtig widerrufen wird; und die Wertpapiere müssen eine Mindestnotierungsdauer (seasoned) an der Nasdaq, der NYSE oder der Nasdaq Amex aufweisen (in der Regel spricht man von einer Mindestnotierungsdauer, wenn das Wertpapier mindestens drei volle Monate notiert ist (wobei der erste Monat der anfänglichen Notierung nicht berücksichtigt nicht)). 3.2 Kriterien für eine dauerhafte Eignung* Ein Wertpapier kann nur im Index verbleiben, wenn es die folgenden Kriterien erfüllt: Wenn das Wertpapier in den USA notiert ist, darf es ausschließlich am NASDAQ Global Select Market oder am NASDAQ Global Market notiert sein (sofern das Wertpapier nicht vor dem 1. Januar 2004 an einem anderen US-Markt notiert war und die Notierung an zwei Märkten seitdem ununterbrochen fortgeführt wurde); das Wertpapier darf nicht von einem Finanzinstitut begeben worden sein, das Wertpapier darf nicht von einem Emittenten stammen, der gegenwärtig Gegenstand eines Insolvenzverfahrens ist, das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen für das Wertpapier muss bei mindestens Stück liegen (was jährlich im Rahmen der Feststellung der Rangfolge der Indexwerte bestimmt wird); 07 Invesco PowerShares

10 3. Der Index wenn für den Emittenten des Wertpapiers eine andere Rechtsordnung als die der Vereinigten Staaten gilt, muss das betreffende Wertpapier börsennotierte Optionen an einem anerkannten Optionsmarkt in den Vereinigten Staaten haben oder die Voraussetzungen für den Handel in börsennotierten Optionen an einem anerkannten Optionsmarkt in den Vereinigten Staaten erfüllen (was jährlich im Rahmen der Feststellung der Rangfolge der Indexwerte bestimmt wird); das Wertpapier muss eine bereinigte Marktkapitalisierung von mindestens 0,10% der gesamten bereinigten Marktkapitalisierung des Index zu jedem Monatsende aufweisen. Sofern eine Gesellschaft diese Anforderung in zwei aufeinanderfolgenden Monaten nicht erfüllt, wird sie mit Wirkung nach Marktschluss am dritten Freitag des folgenden Monats aus dem Index entfernt; und der Emittent des Wertpapiers darf keine Jahresabschlüsse haben, die mit einem Testat versehen sind, das gegenwärtig widerrufen wird. * Was die Eignungskriterien für den Index betrifft, gilt für Wertpapiere, bei denen es sich um ein aktienvertretendes Zertifikat eines Nicht-US-Emittenten handelt, dass Verweise auf den Emittenten als Verweise auf den Emittenten des zugrundeliegenden Wertpapiers zu verstehen sind. 3.3 Prüfung der Rangfolge der Indexwerte Abgesehen von außerordentlichen Umständen, die zu einer Zwischenbewertung führen können, wird die Indexzusammensetzung jährlich in folgender Weise geprüft: Wertpapiere, die oben genannte Eignungskriterien erfüllen, werden nach ihrem Marktwert in einer Rangliste aufgeführt. Wertpapiere, die die Eignungskriterien für den Index erfüllen und bereits im Index enthalten sind und die sich (gemessen an der Marktkapitalisierung) unter den besten 100 Wertpapieren befinden, die die Eignungskriterien erfüllen, bleiben im Index. Indexwerte, die sich unter den besten 101 bis 125 Wertpapieren befinden, bleiben ebenfalls im Index, sofern sie bei der jährlichen Prüfung des Vorjahres unter den 100 besten Wertpapieren rangierten, die die Eignungskriterien erfüllten oder nach der letztjährigen (Feststellung der) Rangfolge der Indexwerte in den Index aufgenommen wurden. Indexwerte, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden ersetzt. Die gewählten Ersatzwertpapiere sind Werte, die die Eignungskriterien erfüllen, noch nicht im Index enthalten sind und die größte Marktkapitalisierung aufweisen. Die im Ranking verwendeten Daten enthalten die Marktdaten zum Ende des Monats Oktober, die bezüglich aller im Umlauf befindlichen Wertpapiere für alle publizitätspflichtigen und über die Datenbank EDGAR bei der SEC eingereichten Daten bis Ende November aktualisiert werden. Grundsätzlich wird die Liste der jährlichen Zu- und Abgänge Anfang Dezember in einer Pressemitteilung öffentlich mitgeteilt. Die Werte werden mit Wirkung nach Marktschluss am dritten Freitag im Dezember im Index ersetzt. Wenn ein Indexwert zu einem beliebigen Zeitpunkt während des Jahres von der Prüfung der Rangfolge der Indexwerte abgesehen die Kriterien für eine dauerhafte Eignung nicht länger erfüllt, oder wird in sonstiger Weise bestimmt, dass ein Indexwertpapier für eine dauerhafte Einbeziehung in den Index nicht geeignet ist, wird dieser Wert durch das Wertpapier mit der höchsten Marktkapitalisierung ersetzt, das gegenwärtig nicht im Index ist und die oben genannten Eignungskriterien erfüllt. Normalerweise wird ein Wertpapier zum letzten Briefkurs am NASDAQ Stock Market, auch als offizieller Schlusskurs der NASDAQ bezeichnet ( letzter Briefkurs ) aus dem Index entfernt. Wenn der Indexwert zum Zeitpunkt seiner Entfernung aus dem Index allerdings an dem Markt, an dem er seine Hauptnotierung hat, nicht gehandelt wird und ein offizieller Schlusskurs nicht ohne weiteres ermittelt werden kann, liegt es im Ermessen der NASDAQ, den Indexwert zum Nullpreis zu entfernen. Der Nullpreis wird auf den Indexwert nach Schließung des Markts, aber vor Veröffentlichung des amtlichen Schlussstands des Index angewandt, die normalerweise um 17:16:00 EST erfolgt. 3.4 Indexführung Änderungen des Kurses oder der Indexaktien, die sich aus unternehmensinternen Vorgängen ergeben, wie Aktiendividenden, Aktiensplits, bestimmte Ausgliederungen und Rechteemissionen, werden zum jeweiligen Folgetag berücksichtigt. Falls die Änderungen aller im Umlauf befindlichen Aktien aufgrund anderer unternehmensinterner Vorgänge mindestens 10,0 % betragen, erfolgen die Änderung so bald wie praktisch möglich. Beträgt die Veränderung der Gesamtzahl der im Umlauf befindlichen Aktien jedoch weniger als 10 %, werden all diese Veränderungen akkumuliert und einmalig auf vierteljährlicher Basis vorgenommen, und zwar zum Handelsschluss des dritten Freitags im März, Juni, September und Dezember. Die Indexwerte werden aus der Summe der im Umlauf befindlichen Wertpapiere abgeleitet. Die Indexwerte werden um denselben Prozentsatz angepasst, um den sich die Gesamtzahl der umlaufenden Aktien geändert hat. Eine besondere Bardividende, die von der handelnden Börse angekündigt wird, führt zu einer Anpassung des letzten Briefkurses eines Indexwerts vor Marktöffnung am Folgetag der Dividendenausschüttung in Bezug auf den besonderen, auszuschüttenden Betrag. Eine Sonderdividende kann auch als zusätzlich, außerordentlich, nicht-wiederkehrend, einmalig, besonders, o.ä. bezeichnet werden. Bei jeder Veränderung der Indexaktien oder eines Indexwerts, oder einer Änderung des Kurses eines Indexwerts aufgrund von Ausgliederungen, Rechteemissionen oder speziellen Bardividenden wird die Kontinuität im Wert des Index normalerweise durch Anpassung des Divisors sichergestellt, da solche Veränderungen ansonsten zu Diskontinuität führen können. Sämtliche Änderungen werden vorab angekündigt und im Index vor Marktöffnung am Indexstichtag abgebildet. 3.5 Index-Neugewichtung Entsprechend den vierteljährlich terminierten Anpassungsverfahren für Indexwerte wird der Index neu gewichtet, wenn festgestellt wird, dass (1) das aktuelle Gewicht des einzelnen Indexwerts mit der höchsten Marktkapitalisierung mehr als 24,0% beträgt und (2) das Gesamtgewicht der Indexwerte, deren Einzelgewicht jeweils 4,5% überschreitet, in der Summe mehr als 48,0% des Index ausmacht. Weiter kann eine Neugewichtung des Index im Einzelfall jederzeit erfolgen, wenn festgestellt wird, dass dies zur Aufrechterhaltung der Integrität des Index erforderlich ist. Wenn bei der vierteljährlichen Überprüfung festgestellt wird, dass einer der oben genannten oder beide Fälle vorliegen, die eine Neugewichtung erforderlich machen, oder dass eine einzelfallbedingte Neugewichtung erforderlich ist, wird eine Neugewichtung durchgeführt. 08 Invesco PowerShares

11 3. Der Index Im oben unter (1) genannten Fall, in welchem das aktuelle Gewicht des einzelnen Indexwerts mit der höchsten Marktkapitalisierung mehr als 24,0% beträgt, wird das Gewicht aller großen Aktien (mit mehr als 1%) proportional soweit - bis zu 1,0% - heruntergesetzt, dass das Gewicht des größten einzelnen Indexwerts bei 20,0% liegt. Zweitens wird im oben unter (2) genannten Fall bei den Indexwerten, deren Einzelgewicht oder deren nach dem vorstehenden Schritt angepasstes Gewicht jeweils 4,5% überschreitet, und die in der Summe mehr als 48,0% des Index ausmachen, das Gewicht aller großen Aktien proportional gerade soweit - bis zu 1,0% - heruntergesetzt, dass das gesamte derart angepasste Gewicht bei 40,0% liegt. NASDAQ OMX kann gegebenenfalls solch billiges Ermessen ausüben, das sie für angemessen hält, um die Indexintegrität zu gewährleisten. 3.6 Verschiedenes Die Liste der 10 wichtigsten Indexwerte des Nasdaq-100 Index kann auf der folgenden Website abgerufen werden: Angaben zur genauen Zusammensetzung des Index finden sich auf der Website. Entsprechend der gesamten Reduktion der Gewichtung der großen Aktien aufgrund eines oder beider der oben genannten Fälle wird als Folge die Gewichtung der kleinen Aktien (mit 1% oder weniger) in folgender Weise angepasst: Im ersten Schritt wird die Gewichtung der größten der kleinen Aktien mittels eines Faktors erhöht, mit dem die mittlere Indexgewichtung von 1,0% erreicht wird. Die Gewichtungen der verbleibenden kleineren kleinen Aktien werden mittels desselben Faktors erhöht, der aber entsprechend dem relativen Rang des jeweiligen Werts im Verhältnis zu den kleinen Aktien so reduziert wird, dass die Erhöhung der Gewichtung umso geringer ausfällt, je niedriger der Rang des Indexwerts ist. Damit wird beabsichtigt, die Markteinflüsse der Neugewichtungen auf die kleinsten Indexwerte zu reduzieren. Im zweiten Schritt wird die Gewichtung der zweitgrößten der kleinen Aktien, nach der im ersten Schritt vorgenommenen Anpassung, mittels eines Faktors erhöht, mit dem die mittlere Indexgewichtung von 1,0% erreicht wird. Die Gewichtungen der verbleibenden kleineren kleinen Aktien werden mittels desselben Faktors erhöht, der aber erneut entsprechend dem relativen Rang des jeweiligen Werts im Verhältnis zu den kleinen Aktien so reduziert wird, dass die Erhöhung der Gewichtung umso geringer ausfällt, je niedriger der Rang der Aktie ist. Der Vorgang wird solange wiederholt, bis die gesamte Erhöhung der Gewichtung der kleinen Aktien genau der gesamten Reduzierung der Gewichtung der großen Aktien entspricht, die im Rahmen der nach Punkt (1) und/oder Punkt (2) erforderlichen Neugewichtung(en) erfolgt ist. Um das Neugewichtungsverfahren abzuschließen, wird zuletzt, nachdem die prozentuale Gewichtung der einzelnen Indexwerte feststeht, die Gewichtung der Indexaktien auf der Grundlage des letzten Briefkurses und die Gesamtkapitalisierung des Index zum Handelsschluss am letzten Tag im Februar, Mai, August und November neu festgestellt. Änderungen der Gewichtung der Indexaktien werden mit Wirkung nach Marktschluss am dritten Freitag im März, Juni, September und Dezember vorgenommen, und es erfolgt eine Anpassung des Divisors, um die Kontinuität des Index zu gewährleisten. Normalerweise werden die neuen Gewichtungen durch Anwendung der vorstehenden Verfahren auf die aktuelle Gewichtung der Indexaktien festgestellt. NASDAQ OMX kann die neuen Gewichtungen gegebenenfalls allerdings durch Anwendung des vorstehenden Verfahrens auf die aktuelle Marktkapitalisierung der Indexkomponenten bestimmen. In diesem Fall würde die NASDAQ OMX die abweichende Grundlage für die Neugewichtung vor Durchführung ankündigen. 09 Invesco PowerShares

12 Statutory 4. Index Disclaimer and General Information Continued Der Indexanbieter, Nasdaq und ihre verbundenen Unternehmen übernehmen (a) keine Gewähr für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit des Index oder beliebiger Daten, die bei der Berechnung des Index oder bei der Bestimmung der Bestandteile des Index verwendet werden, (b) übernehmen keine Gewähr für die ununterbrochene oder rechtzeitige Berechnung oder Veröffentlichung des Index, (c) übernehmen keine Verantwortung für Fehler, Auslassungen oder Unterbrechungen, (d) übernehmen keine Gewähr, dass der Index die vergangene, gegenwärtige oder künftige Marktperformance korrekt wiedergibt, (e) geben gegenüber Anteilinhabern oder anderen Personen oder Rechtsträgern weder eine ausdrückliche noch konkludente Garantie für Ergebnisziele des European Tracker aus der Verwendung des Index oder etwaigen darin enthaltenen Daten. Der Indexanbieter, Nasdaq und ihre verbundenen Unternehmen übernehmen weder eine ausdrückliche noch konkludente Garantie und lehnen ausdrücklich jede Garantie hinsichtlich der Markttauglichkeit oder Eignung für bestimmte Zwecke oder Einsatzgebiete des Index oder anderen darin enthaltenen Daten ab, und übernehmen, mit Ausnahme des Fondsverwalters keine Zusage oder Garantie, weder ausdrücklich noch konkludent und übernehmen keine Haftung in Bezug auf die Anteile im Nasdaq 100 European Tracker. Ohne Einschränkung des oben Gesagten tragen Nasdaq oder deren verbundene Unternehmen auch dann keine Verantwortung für entgangene Gewinne oder indirekte Schäden, Schäden in Zusammenhang mit strafbaren Handlungen, konkrete Schäden oder Folgeschäden (einschließlich entgangener Gewinne), selbst wenn ihnen die Möglichkeit solcher Schäden angezeigt wurde. 10 Invesco PowerShares

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