Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/ der Bundesregierung

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Ferner, Angelika Graf (Rosenheim), Bärbel Bas, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/14730 Private Krankenversicherung und Bundesregierung Vorbemerkung der Fragesteller DerBundesministerfürGesundheit,DanielBahr,hatinZeitungsinterviews seinevisionbeschrieben,wonach allemenschenselbstentscheidenkönnen, wieundwosiesichversichernwollen.dieseministeriellevisionläuftletztlichdaraufhinaus,dassdieversicherungspflichtgrenzeabgeschafftwird,was dembundesministerfürgesundheitkritikvonvielenseitensowiehohnund SpottvombisherigenKoalitionspartnereinbrachte.DerBundesministerfür Gesundheit,DanielBahr,hatnocham14.Juni2013ausgeführt: Ichwürde einerprivatenvorsorgevielmehrvertrauenalseinemstaat,beidemmannie weiß,wasmitdemgeldpassiert,daspolitikerverwalten. (N24am13.Juni 2013).DemgegenüberhatdieBundesanstaltfürFinanzdienstleistungen (BaFin)voreinigenWochendasErgebniseinerPrüfungbekanntgegeben, wonach17unternehmenderprivatenkrankenversicherung (PKV)fürihre KapitaleinlagenaufdenKapitalmärktengeringereZinsenalsdenaktuellen RechnungszinssatzfürdieAlterungsrückstellungenerhalten.Daindiesem FalldiedauerhafteLeistungsfähigkeitderbetroffenenVersicherungennicht gewährleistetist,müssendieseunternehmenihreprämienerneuterhöhen. WeitereUnternehmenderPKVwerdennachAnsichtderFragestellerfolgen, weil nicht absehbar ist, wann die Zinsen wieder ansteigen werden. Vorbemerkung der Bundesregierung DieStärkungdesWettbewerbsunddieErweiterungderWahlmöglichkeitender VersichertensindnachAuffassungderBundesregierungeinzentralerSchlüssel fürdienachhaltigeweiterentwicklungdesgesundheitswesensindeutschland. DievielfältigenMaßnahmenzurStärkungdesWettbewerbsunddereigenverantwortlichenEntscheidungsfreiheitderVersichertenindieserLegislaturperiodehabenunserGesundheitssystemfürdieHerausforderungendesdemographischenWandelsgerüstetundeinenwichtigenBeitraggeleistet,umdie nachhaltigefinanzierungdermedizinischenundpflegerischenversorgung auchinzukunftsicherzustellen.diesenweggiltesnachauffassungder Bundesregierung fortzusetzen. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürGesundheitvom25.September 2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DabeihatsichderSystemwettbewerbzwischengesetzlicherundprivaterKrankenversicherungbewährt erschafftvielfaltinderversorgungundstärktdie WahlmöglichkeitenderVersicherten.DieBildungvonAlterungsrückstellungeninderprivatenKrankenversicherungistdabeigrundsätzlichgeeignet,den HerausforderungendesdemographischenWandelszubegegnen.DiedurchschnittlicheNettoverzinsunglagindenletztenfünfJahrenbeiübervierProzent projahr.damitleistendiealterungsrückstellungenunddiedaraufanfallenden KapitalzinsenauchinNiedrigzinsphaseneinenwichtigenBeitragzurnachhaltigen Finanzierung unseres Gesundheitswesens. 1.BefürwortetdieBundesregierungeinenRisikoausgleichfürdiePKV,wie ihndergesundheitspolitischesprecherderunion,jensspahn,gegenüber SPIEGELONLINE (27.August2013)alsBedingungfürdieWahlfreiheitzwischenprivaterundgesetzlicherVersicherungfüralleBürgerinnen undbürgerformulierthat,undwiesolldieserrisikoausgleichausgestaltet sein? 2.WiestehtdieBundesregierungzuderÄußerungvonJensSpahnbei SPIEGELONLINE,dassderVorschlagvonBundesgesundheitsminister DanielBahrimKernbedeutet, dieprivatenversichererfürdiegrundversorgung der Logik des gesetzlichen Systems anzugleichen? Wie soll diese Forderung gegebenenfalls umgesetzt werden? DieFragen1und2werdenaufgrundihressachlichenZusammenhangsgemeinsam beantwortet. DieAusführungenvonBundesgesundheitsministerDanielBahr,aufdiesich diefragenbeziehen,hattendieperspektivischeweiterentwicklungdesgesundheitswesenszumgegenstand.forderungen,einenrisikoausgleichfürdiepkv einzuführenoderdieprivatenversicherer derlogikdesgesetzlichensystems anzugleichen,warenwedergegenstandderausführungenvonbundesminister Daniel Bahr, noch sind sie Ziel der Bundesregierung. 3.WiebeurteiltdieBundesregierungdieAussagevonBundesgesundheitsministerDanielBahr,dassder private[n]vorsorgevielmehr [zu]vertrauen [ist]alseinemstaat,beidemmannieweiß,wasmitdemgeld passiert, das Politiker verwalten. (N Juni 2013)? 4.WelcheInformationenhatdieBundesregierungüberdieVerwaltungdes Geldes der Sozialversicherungen durch Politikerinnen und Politiker? DieFragen3und4werdenaufgrundihressachlichenZusammenhangsgemeinsam beantwortet. BundesgesundheitsministerDanielBahrhatmitseinerAussageverdeutlicht, dassimrahmeneinerprivatenvorsorgegebildeterücklageneigentumsrechtlichgeschütztsind,währenddauerhafteüberschüssedersozialversicherungen aufgrunddesumlageprinzipsnichtvorgesehensindundfürsiedahereinentsprechender Schutz nicht besteht.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WievieleMitarbeiterinnenundMitarbeitersindinderlaufendenLegislaturperiodevonUnternehmenoderdemVerbandderprivatenKrankenversicherungodermitihmverbundenenOrganisationenindasBundesministeriumfürGesundheitgewechseltoderhabenmitdiesemeinesonstige vertragliche Beziehung? Inder17.LegislaturperiodeisteinBeschäftigtervonUnternehmenoderdem VerbandderprivatenKrankenversicherungodermitihmverbundenenOrganisationen in das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gewechselt. 6.Triffteszu,dassdievomBundesministeriumfürGesundheitBeauftragte fürdenbürokratieabbauinderpflegevorherbeieinerorganisationdes VerbandsderprivatenKrankenversicherunggearbeitethat,undumwelche Tätigkeit bei welcher Organisation hat es sich dabei gehandelt? DievomBMGbeauftragte OmbudspersonfürdenBürokratieabbauinder Pflege istfreiberuflicheexpertinundprojektmanagerinimgesundheits-und Pflegewesen.IhrLebenslaufistaufderInternetseitedesBMGveröffentlicht. VorihrerTätigkeitalsOmbudspersonhattesie nebenzahlreichenanderen beruflichenaktivitätenimpflegebereich u.a.imauftragdesverbandsder privatenkrankenversicherunge.v.diegesamtprojektleitungzurkonzept-und GründungsvorbereitungeinerTochtergesellschaftdesVerbandes (COMPASS PrivatePflegeberatunggem.GmbH)inne.SiehatzudeminderFunktionder GeschäftsführungdenAufbauderzentralenunddezentralenStrukturendes UnternehmenszurSicherstellungeinerunabhängigentelefonischenundaufsuchendenPflegeberatunggemäß 7aSGBdesElftenBuchesSozialgesetzbuch (SGB XI) für alle privat Versicherten in Deutschland geleitet. 7.WiehochsinddiebisherigenAusgabendesBundesfürdieseStelle bitte nachjahrenundpersonal-undsachkostengetrenntausweisen,undfür welchen Zeitraum ist sie beauftragt? DievertraglicheVereinbarungmitder OmbudspersonfürdenBürokratieabbau inderpflege hatimjuli2011begonnenundendetindieserformmitdem September2013.EineehrenamtlicheBeauftragungdarüberhinausistvorgesehen.DieHonorarkosten (inklusiveust)sindwiefolgtvereinbart:rund 45000EuroimJahr2011,rund95000EuroimJahr2012undrund80000 EuroimJahr2013.DieBüroinfrastrukturstelltdasBMG;projektbezogene SachkostenwerdennachBedarfbiszu25000EurofürjeweilszwölfMonate erstattet. Eine Endabrechnung liegt dem BMG noch nicht vor. 8.WarumwurdedieBeauftragtefürdenAbbauderBürokratie,soderHinweisaufderInternetseitedesBundesministeriumsfürGesundheit,auch nach2012weiterbeschäftigt,obwohleinzielderbundesregierungbeider letztenpflegereformderabbauderbürokratiewarunddiereform2012in Kraft getreten ist? DasThema EntbürokratisierunginderPflege istderzeiteinederwichtigsten fachpolitischenaufgabenbeiderausgestaltungdessgbxi.imrahmendes Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG)konntenbereitsetlicheVorschlägeder Ombudspersonumgesetztwerden.DerständigeReformprozessdesSGBXIist jedochauchmitdeminkrafttretendespngnichtabgeschlossen.dadiepflegepraxisauchweitertäglichmit Bürokratie zukämpfenhat,wurdedievonden beteiligtenakteurenalspositivbewertetezusammenarbeitmitder Ombudsfrau für den Bürokratieabbau in der Pflege verlängert.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9.WieundinwelcherFormhatdieBeauftragtefürdenBürokratieabbauin der Pflege das Bundesministerium für Gesundheit unterstützt? Welche Berichte von ihr wurden veröffentlicht? Die OmbudspersonfürdenBürokratieabbauinderPflege hattedieaufgabe, dievorschlägezur EntbürokratisierunginderPflege zusichten,zusystematisierenundzubewertensowiediefachabteilungdesbmgbezüglicheiner konkretenumsetzungindiegesetzgebungdessgbxizuberaten.siehatdem GesundheitsausschussdesDeutschenBundestagesbisherdreimalüberihre Tätigkeitberichtet,zuletztinder111.Sitzungam15.Mai2013 (Ausschussdrucksache17(14)0407vom16.April2013).ImAbschlussberichtdesStatistischenBundesamtszumErfüllungsaufwandimBereichPflege (2013)hatsiezu verschiedenenaspektenundhandlungsbedarfenimkontextdervorliegenden DatendesBerichtsStellunggenommen.Darüberhinaushatsieinzahlreichen PraxisbesuchenvorOrt invielenregionendeutschlandsmitdenpflegenden undzentralenakteurenderpflegesowiebürgerinnenundbürgernzufragen der Entbürokratisierung der Pflege einen Meinungsaustausch geführt. DerGKV-Spitzenverband,dieBundesarbeitsgemeinschaftderfreienWohlfahrtspflegeundderBundesverbandprivaterAnbietersozialerDienste (BPA) habensichjüngstineinemschreibenandasbmgsehrpositivzurtätigkeitder OmbudspersongeäußertundeineFortsetzungentsprechenderAktivitätenempfohlen.AlsErgebnisderGesamttätigkeitwurdedaherdasProjekt Praktische AnwendungdesStrukturmodells EffizienzsteigerungderPflegedokumentation inderambulantenundstationärenpflege entwickelt,dasindennächsten Monaten in einem Praxistest erprobt werden soll. 10.Warumwaresnötig,dieProvisionenderVermittlervonPolicender privatenkrankenversicherungindieserlegislaturperiodegesetzlichzu begrenzen,undwarumkonntediesdemfreienwettbewerbnichtüberlassen bleiben? DieBegrenzungderProvisionenwurdeaufInitiativedesDeutschenBundestagsnachträglichindasGesetzzurNovellierungdesFinanzanlagenvermittlerundVermögensanlagenrechtsaufgenommen.AnlassfürdieseInitiativewardie Beobachtung,dassinsbesondereinderPKVdieanVermittlergezahltenProvisionenindenletztenJahrendrastischgestiegenseien.Diesesgeheletztlichzu LastenderVersichertengemeinschaft (vgl.beschlussempfehlungundbericht des Finanzausschusses, Bundestagsdrucksache 17/7453, S. 70 f.). 11.WiebeurteiltdieBundesregierungvordiesemHintergrunddieTatsache, dassdiepkvimjahr2012fürihre413100versichertenneuzugänge diesummevon2,6mrd.eurofürdenabschlussderneuverträgeausgegeben hat (Zeitschrift für Versicherungswesen, Ausgabe 13/ )? WielangekönntemitdemdurchschnittlichenBetrag (6294EuroproAbschluss)jePKV-NeuversichertendiemedizinischeVersorgungeines durchschnittlichen GKV-Versicherten bezahlt werden? 12.HältdieBundesregierungangesichtsdieserZahlendiegesetzlicheBegrenzungderVermittlerprovisionenfüreinenErfolg,undwiebegründet sie ihre Haltung dazu? DieFragen11und12werdenwegendesSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DiegesetzlicheRegelungbetrifftAbschlussprovisionen,diezitiertenAngaben dagegenabschlussaufwendungen.abschlussaufwendungenumfassenüberdie

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/14804 andievermittlergezahltenprovisionenhinausjeglichenaufwand,dereinem VersicherungsunternehmendirektdurchdenAbschlusseinerVersicherungentsteht.AusderZahllässtsichdaherkeinRückschlussaufdieWirkungdergesetzlichenRegelungziehen.InderGKVbetrugenimJahr2012diedurchschnittlichen Ausgaben je Versicherten ca Euro. 13.WarumwardieSenkungderbisherigenDreijahresfristfürdenWechsel vondergkvindiepkvbeiderüberschreitungderversicherungspflichtgrenzeimfünftenbuchsozialgesetzbuch (SGBV)zuBeginnder Legislaturperiode notwendig? WarumverneintdieBundesregierungjetztForderungendesVorsitzenden desverbandesderprivatenkrankenversicherungnacheinersenkungder Versicherungspflichtgrenze? MitdemGKV-Finanzierungsgesetzvom31.Dezember2010wurdediebiszum InkrafttretendesGKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG)geltende Rechtslagewiederhergestellt.InAnwendungdesSubsidiaritätsprinzipswurde damitdieeigenverantwortlichkeitvonarbeitnehmerinnenundarbeitnehmern, diedurchdasgkv-wsgeingeschränktwordenwar,wiedergestärkt.eine AbsenkungderVersicherungspflichtgrenzewarundistfürdasZielderWiederherstellung der Rechtslage vor GKV-WSG nicht erforderlich. 14.WiebeurteiltdieBundesregierungdieEinschätzung,dasseinrückwirkendesInkrafttretenzum1.Januar2011eineverfassungsrechtlich untersagte, sogenannte Echte Rückwirkung darstellt? HabendieVerfassungsressortsderBundesregierungdasInkrafttreten zum 1. Januar 2011 geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? InBezugaufdieinFrage13angesprochenenRegelungistdaraufhinzuweisen, dasseinerückwirkungnichtvorliegt,dasiemitdemtagderverkündungdes Gesetzesam31.Dezember2010inKraftgetretenist.Damitkonntendie RechtsfolgendieserRegelungnichtfüreinenvordemZeitpunktderVerkündung liegenden Zeitraum eintreten. 15.WarumwurdenbeiderÜbertragungderRabattenach 130aSGBVvon demsystemdergesetzlichenkrankenversicherungindassystemder privatenkrankenversicherungderpkvsondervorteileeingeräumt,indemdiepkvauchrabattefürsolcherezeptebekommt,derenkostensie garnichtgetragenhat,weilsiederversicherteimrahmenvonselbstodereigenbehaltenselbstgetragenhat (neuersatz3im 1desGesetzes über Rabatte für Arzneimittel)? WierechtfertigtdieBundesregierungordnungspolitischsowiewettbewerbs-undkartellrechtlichdieseZahlungenvonprivatenUnternehmen anandereprivateunternehmen,denenkeinerleileistunggegenübersteht? DasBundesverfassungsgerichthatanerkannt,dassaufGrundderEinführung derversicherungspflichtmitkontrahierungszwangauchinderpkveineverantwortlichkeitdesgesetzgebersdafürbesteht,dassdieprivatenkrankenversicherernichtinunzumutbarerweisebelastetwerden.gesetzlichekrankenversicherung (GKV)undPKVsollenalsjeweilseigeneSäulefürdieihnen zugewiesenenpersonenkreiseeinendauerhaftenundausreichendenversiche-

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode rungsschutzsicherstellen,dersichinsbesondereauchdurchdieeinkommensstrukturderprivatversichertenundbeihilfeempfängermitvielenbeziehern kleinerer und mittlerer Einkommen begründet. MitdemGesetzüberRabattefürArzneimittelsollendaherEinsparungenbei ArzneimittelnnebenderGKVauchbeiVersichertenandererKostenträgererreichtwerden.Außerdemsollvermiedenwerden,dassesdurchdieBeschränkungvongesetzlichenAbschlägenaufdieGKVzuKostenverlagerungenauf VersichertederPKVundBeihilfeempfängerkommt.DieAbschlägedürfenvon denpkv-unternehmenausschließlichzurvermeidungoderbegrenzungvon Prämienerhöhungen oder zur Prämienermäßigung verwendet werden. Selbst-oderEigenbehaltebeiprivatenKrankenversicherungenbeziehensichin derregelaufmehralseinenleistungsbereich.deshalbwäreeszufälligund hingevonderreihenfolgedervomversichertenbeiseinemversicherereingereichtenrechnungenab,obundinwelcherhöhedieherstellerabschläge gewährtwürden.darüberhinaustragendieversichertenbiszurhöheder SelbstbeteiligungdiegesamtenArzneimittelkostenohneBerücksichtigungder Herstellerabschläge.MitderÄnderungdesGesetzesüberRabattefürArzneimittelimRahmendesDrittenGesetzeszurÄnderungarzneimittelrechtlicher undanderervorschriftenwirddaherderursprünglichengesetzesintentiondes GesetzeszurNeuordnungdesArzneimittelmarktesindergesetzlichenKrankenversicherungfolgendklargestellt,dassauchbeiVersichertenmitabsoluter oderprozentualerselbstbeteiligungdenkostenträgerndieabschlagszahlungin voller Höhe zu gewährleisten ist. 16.WiebeurteiltdieBundesregierungdieAusführungender Stiftung Warentest zumsogenanntenpflege-bahr,undistsiemitihrderauffassung,dassdieseversicherungspolicenkeinefinanziellenvorteile gegenüberherkömmlichenproduktenderprivatenpflegeversicherung haben? DiegefördertePflege-Zusatzversicherungweistgegenüberungeförderten ProduktenzahlreicheVorteileauf,diedurchdie StiftungWarentest nichtentsprechendgewürdigtwurden.insbesonderebestehtfürdieseverträgeseitens derversicherungsunternehmeneinkontrahierungszwangundrisikozuschläge sowieleistungsausschlüssesindnichtgestattet.damitkönnenheutedeutlich mehr Personen privat vorsorgen als dies bislang der Fall war. Die StiftungWarentest hatzudemnacheigenenangabendiegeprüften Pflege-Zusatzversicherungendarangemessen,obdiesedieFinanzierungslückenimPflegefallvollständigschließenkönnen.Diesentsprichtabernicht demeigentlichenzieldergefördertenpflegevorsorge.mitdemstaatlichen ZuschusszurprivatenPflegevorsorgesollderEinstieginmehrEigenverantwortlichkeitgefördertwerden,alsodieAbsicherungeinesTeilsderbestehendenLückezwischenLeistungendergesetzlichenPflegeversicherungundden voraussichtlichenkostenimpflegefall.hiersinddiegefördertenproduktemit einemförderanteildesstaatesamgesamtbeitragzurpflege-zusatzversicherungvonbiszu30prozentdenungefördertenprodukteninallerregelüberlegen. FürMenschen,dieeinedeutlichhöhereAbsicherungimPflegefallwünschen, bestehtgrundsätzlichdiemöglichkeitderkombinationeinerpflege-zusatzversicherungmiteinerungefördertenpflegetagegeldversicherung.hierzuhat diezeitschrift StiftungWarentest keinqualitätsurteilabgegeben.diekombinationvongefördertenundungefördertentarifenistnachausführungender StiftungWarentest jedochinderregel imbereichderleistungsabsicherungderpflegestufenibisiiioffensichtlichsogardurchgängig finanziellvorteilhaft gegenüber einer reinen Absicherung über ungeförderte Tarife.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ Welcheder17seitensderBaFinangemahntenUnternehmenhabenihren Rechnungszinssatz inzwischen gesenkt? Umwievielsteigendadurchrechnerischundtatsächlichdiedurchschnittlichen Versicherungsprämien? BislanghatnochkeinVersichereraufgrunddesaktuellenAUZ-Ergebnissesden Rechnungszinsgesenkt.EtwaigeBeitragsanpassungenwerdenzumallergrößten Teil zum 1. Januar 2014 oder einem noch späteren Zeitpunkt wirksam. UnabhängigdavonisteineAussageübersichhierdurchergebendeeventuelle SteigerungenderVersicherungsprämiennichtmöglich.EineAbsenkungdes RechnungszinsesführtnichtzwingendzueinerPrämienerhöhung.EineSenkungdereingeplantenZinsenkanndurchverschiedeneandereMittelausgeglichenwerden.DarüberhinaussinddieSachverhalte,dieeinVersicherungsunternehmenberechtigen,dieBeiträgeeinseitigzuerhöhen,imGesetzabschließendaufgezählt.DieAbsenkungdesRechnungszinsesgehörtnichtdazu. ErstwenneinerderimGesetzgeregeltensog.auslösendenFaktorenerfülltist, kanneineneuberechnungderprämieerfolgen,beiderdannallerdingsggf. auch der niedrigere Rechnungszins berücksichtigt wird. 18.WiebeurteiltdieBundesregierungdiezukünftigeZinsentwicklungauf denkapitalmärktenfürdieprivatenkrankenversicherungsunternehmen vordemhintergrundderäußerungendespräsidentendereuropäischen Zentralbank, dass die Niedrigzinsphase noch Jahre anhalten werde? DiekünftigeEntwicklungderZinsenaufdenKapitalmärktenhängtvoneiner VielzahlvonFaktorenab,diesichnichtsicherprognostizierenlassen.Die BundesregierungistjedochderAuffassung,dasseserforderlichist,dieMaßnahmenzuergreifen,dienötigundmöglichsind,damitdiederstaatlichenAufsichtunterstehendenVersicherungsunternehmenauchfürdenFalleinerFortsetzungdergegenwärtigenNiedrigzinsphaseihreLeistungsversprechenzuverlässig einhalten können. 19.PlantdieBundesregierung,denUnternehmenderprivatenKrankenversicherungkünftigvorzuschreiben,beiihrenPrämienkalkulationenauchdie sogenanntemedizinischeinflationzuberücksichtigen,damitversicherte vonbeginnanmitrealistischenprämienkonfrontiertsindundimalter nicht von dramatischen Beitragssprüngen überrascht werden? Wenn nein, warum nicht? DieProblematikdersog.medizinischenInflationistbereitsvondervom DeutschenBundestag1994eingesetztenExpertenkommissionzurUntersuchungderProblematiksteigenderBeiträgederprivatKrankenversichertenim Altergründlichuntersuchtworden.DieExpertenkommissionkamzudem Ergebnis,demGesetzgeberkeineentsprechendeÄnderungvorzuschlagen. Vielmehrwurdedie medizinischeinflation imrahmendesnunmehrin 12 Absatz4aVersicherungsaufsichtsgesetzgeregeltenallgemeinenBeitragszuschlagsberücksichtigt (vgl.dieunterrichtungdurchdiebundesregierungvom 18.Juni1996Bundestagsdrucksache13/4945,insbes.S.31,35).DerBundesregierungliegenkeineErkenntnissedahingehendvor,dassdiedamalsvorgeschlageneundvomGesetzgeberumgesetzteRegelungänderungsbedürftig ist.

8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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