INFORMATIONSTECHNOLOGIE

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1 INFORMATIONSTECHNOLOGIE HÖHERE TECHNISCHE LEHRANSTALT 13. Schulstufe Bildungsstandards in der Berufsbildung Version 1.0 Juni 2009

2 Arbeitsgruppe: Leitung: AV Dr. Hager Gerhard HTL Wien 3 R. Mitglieder: AV Mag. Schmalzl Helmut HTL Villach AV DI Mair Alfred HTL Linz P.H. AV Dr. Floss Felix HTL Wien 16 DI Hörandl August HTL Wien 16 DI Schöndorfer Christian HTL Wien 3 R. Mag. Jachs Herbert HTL Linz P.H. DI Wolf Harald HTL Villach DI Brachinger Andreas HTL Ybbs DI Zimmermann Christoph TGM BiSt_Broschüre_Oktober2009.doc 2/73

3 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort Vorwort der Steuerungsgruppe Vorwort der Gruppe Informationstechnologie Höhere Technische Lehranstalten Bildungsziel Bildungsinhalte Abschluss Anerkennung facheinschlägiger Kenntnisse Die Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie Ausbildungsschwerpunkte Qualifikationsprofil der höheren Abteilung für Informationstechnologie Bildungsstandards Informationstechnologie Das Kompetenzmodell Informationstechnologie Das zweidimensionale Kompetenzmodell Die Vernetzung der Kompetenzen Deskriptoren Deskriptoren für den Kernbereich Unterrichtsbeispiele Beispiel 1 - DHCP-Server Konfiguration Beispiel 2 - Klassendiagramm "Universität" erklären Beispiel 3 - Schuldatenbank Beispiel 4 - Software Raid Beispiel 5 - Speicherung eines Integer-Werts Beispiel 6 - Dreispaltiges Layout mit CSS Beispiel 7 - Bewertung Firewallsystem Beispiel 8 - Digitale Signatur Beispiel 9 - Einfügen in eine doppelt verkettete Liste Beispiel 10 - Erwerb von IP-Adressen Beispiel 11 - Formulare Beispiel 12 - GIF Beispiel 13 - Schnellabschätzung einer LED-Ansteuerung Beispiel 14 - Mikrofonwahl Beispiel 15 - Programm mit Datenbankanbindung Beispiel 16 - SQL-DML und DQL Beispiel 17 - SQL-Erstellung_von_Relationen Beispiel 18 - Switching I... 5 BiSt_Broschüre_Oktober2009.doc 3/73

4 7.19 Beispiel 19 - XML Beispiel 20 - einfache GUI Anhang Lehrpläne Literatur Abkürzungen... 5 BiSt_Broschüre_Oktober2009.doc 4/73

5 1 Vorwort 1.1 Vorwort der Steuerungsgruppe Vielfalt und Qualität der Berufsbildung Die Bildungssysteme in den Mitgliedstaaten der EU weisen vor allem im Bereich der Berufsbildung eine beachtliche Bandbreite auf, die auch ein Erfolgsfaktor für eine immer mehr von innovativen Produkten und Leistungen geprägten Wirtschaft ist. Die Vielfalt der Bildungswege fördert unterschiedliche Denk- und Handlungsansätze und schafft ein Potenzial an Qualifikationen, das zu originellen Problemlösungen befähigt. Dieses Potenzial kann am europäischen Bildungs- und Arbeitsmarkt aber nur wirksam werden, wenn die vielfältigen Qualifikationen transparent gemacht und ihrem Wert entsprechend anerkannt werden. Die Anerkennung und Verwertbarkeit erworbener Qualifikationen beruht zu einem wesentlichen Teil auf dem Vertrauen in die Qualität der einzelnen Bildungsanbieter. Das Bekenntnis zu einer nachhaltigen Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Bildungsprozessen, die im Besonderen eine transparente Darstellung von Lernergebnissen einschließt, steht daher auch im Mittelpunkt der großen bildungspolitischen Themen der Gegenwart, wie der Schaffung eines Nationalen und Europäischen Qualifikationsrahmens (NQR bzw. EQR) sowie eines Europäischen Leistungspunktesystems (ECVET) Das Kompetenzmodell Es gehört zur guten Praxis in der Entwicklung von Bildungsstandards, von einem überschaubaren Kompetenzbegriff auszugehen. Zu diesem Zweck wird der im Allgemeinen ziemlich komplexe Kompetenzbegriff über ein sogenanntes Kompetenzmodell auf Grunddimensionen zurückgeführt. Dazu zählen die Inhaltsdimension sowie die Handlungsdimension. Die Inhaltsdimension weist die für einen Unterrichtsgegenstand (Unterrichtsgegenstandsgruppe) oder ein Berufsfeld relevanten Themenbereiche aus. Mit der Handlungsdimension wird die im jeweiligen Unterrichtsgegenstand (Unterrichtsgegenstandsgruppe) oder im jeweiligen Berufsfeld zu erbringende Leistung zum Ausdruck gebracht. Ergänzend zur kognitiven Leistungsdimension finden auch personale und soziale Kompetenzen aus dem jeweiligen Berufsfeld Berücksichtigung. Man gelangt so zu einem Kompetenzverständnis, das dem im Europäischen Qualifikationsrahmen verwendeten Ansatz entspricht 2. Die Anforderungen werden durch Deskriptoren zum Ausdruck gebracht, d.h. durch Umschreibungen der Anforderungen in Form von Ziel- oder Themenvorgaben. Zusätzliche Erläuterungen und Klarstellungen vermitteln die beigefügten prototypischen Unterrichtsbeispiele. Das Kompetenzmodell, die Deskriptoren und die prototypischen Unterrichtsbeispiele sind Instrumente, die für die Darstellung der Standards in der Berufsbildung verwendet werden. 1 Nationaler Qualifikationsrahmen (NQR), Europäischer Qualifikationsrahmen (EQR), Europäisches System zur Übertragung, Akkumulierung und Anerkennung von Lernleistungen im Bereich der Berufsbildung (ECVET). 2 Indikatoren des EQR: Kenntnisse, Fertigkeiten, Kompetenz (im Sinne von Übernahme von Verantwortung und Selbstständigkeit). BiSt_Broschüre_Oktober2009.doc 5/73

6 1.1.3 Die Bildungsstandards für die Berufsbildung Die Bildungsstandards der Berufsbildung fokussieren auf die Abschlussqualifikationen. Sie sind somit auch ein Bildungsnachweis für das Portfolio einer Absolventin/eines Absolventen an der Nahtstelle in das Berufsleben oder in eine weiterführende (tertiäre) Bildungseinrichtung. Dementsprechend konzentrieren sich die Bildungsstandards in der Berufsbildung auf: die berufsfeldbezogenen Kernkompetenzen sowie jene allgemeinbildenden Kernkompetenzen, die zum lebensbegleitenden Lernen und zur aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen Leben befähigen. Die Bildungsstandards für die berufsfeldbezogenen Kernkompetenzen beziehen sich auf die fachtheoretischen und -praktischen Unterrichtsgegenstände eines Bildungsganges, die in ihrer Gesamtheit auf die fachlichen Erfordernisse des Berufsfeldes abgestimmt sind, für das der Lehrplan ausbildet. Sie beinhalten selbstverständlich auch personale und soziale Kompetenzen. Entsprechend komplex sind die zu formulierenden Kompetenzmodelle. Die allgemeinbildenden Kernkompetenzen, die zur Teilnahme am lebensbegleitenden Lernen und am gesellschaftlichen Leben befähigen, beziehen sich entweder auf einen einzelnen Unterrichtsgegenstand, wie Deutsch, Englisch, Angewandte Mathematik und Angewandte Informatik oder auf eine Gruppe von Unterrichtsgegenständen, wie die Naturwissenschaften, die Physik, Chemie und Biologie umfassen. Die entsprechenden Kompetenzmodelle bauen auf bereits bestehenden Entwicklungen auf, orientieren sich etwa am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarates sowie an anerkannten Strukturen der entsprechenden Fachdidaktik Funktionen der Bildungsstandards Im Bereich der Berufsbildung haben die Lehrpläne den Charakter von Rahmenvorgaben. Diese Tatsache hat in Verbindung mit den schulautonomen Gestaltungsfreiräumen dazu geführt, dass die Umsetzung der Lehrpläne stark standortbezogen erfolgt. Die Formulierung von bundesweit gültigen Bildungsstandards soll dieser Entwicklung nicht entgegenwirken, aber Kernbereiche des Unterrichts in einer lernergebnisorientierten Darstellung normieren (Orientierungsfunktion für den Unterricht). So gesehen bringen die Bildungsstandards eine Konkretisierung der Lehrpläne in ausgewählten Kernbereichen und schaffen die Grundlage für die Implementierung eines kompetenzorientierten Unterrichts, der jedenfalls die Erreichung der zentralen, in den Bildungsstandards festgelegten Lernergebnisse sichern soll, und zwar unabhängig vom Schulstandort. Die schulautonomen Gestaltungsfreiräume der Schulen, die meist für standortabhängige Spezialisierungen genutzt werden, sind davon nicht betroffen. Durch die Formulierung von gemeinsamen Zielvorstellungen und durch kompetenzbasierten Unterricht wird die Voraussetzung für eine österreichweite Evaluierung des berufsbildendenden Unterrichts geschaffen (Evaluierungsfunktion auf Systemebene). So kann durch Messung der Leistung von Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen im Rahmen von standardisierten Tests, die aus den Bildungsstandards zu entwickeln sind, oder durch entsprechend adaptierte abschließende Prüfungen im jeweiligen Schulbereich, Auskunft über die Erreichung der angestrebten Lernergebnisse gewonnen werden. In Verbindung mit der Befragung von Absolventinnen und Absolventen erhält man ein umfassendes Systemfeedback, das die erforderlichen Hinweise liefert, um steuernd auf das System einwirken zu können (wirkungsorientiertes Bildungsmanagement). Die Bildungsstandards im Bereiche der Berufsbildung werden schließlich auch als Weiterentwicklung der Transparenzinstrumente aufgefasst, die in Form der Zeugniserläuterungen weitgehend umgesetzt wurden (Informationsfunktion). Der Einstieg in die Standardentwicklung trägt dem europaweit sichtbaren Bemühen Rechnung, Bildungsgänge lernergebnisorientiert darzustellen. In diesem Zusammenhang sind die Bildungsstandards auch ein Beitrag zur Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens, indem sie Bildungsabschlüsse über zu erreichende Lernergebnisse transparent und nachvollziehbar machen. BiSt_Broschüre_Oktober2009.doc 6/73

7 1.1.5 Entwicklungsplan Man unterscheidet zwei aufeinanderfolgende Entwicklungsabschnitte: I. die Entwicklung und Implementierung der Bildungsstandards als Grundlage für einen kompetenzorientierten Unterricht und II. die Entwicklung und Implementierung von aus den Bildungsstandards abgeleiteten Methoden zur Überprüfung der Erreichung der Lernergebnisse auf Systemebene. Alle Aktivitäten der Initiative Bildungsstandards in der Berufsbildung finden derzeit in Abschnitt I statt. Für jeden einzelnen Bildungsstandard ist der Entwicklungs- und Implementierungsprozess in vier Phasen angelegt: Phase I.1 betrifft die Erstellung des Kompetenzmodells und die Formulierung der zu erreichenden Ziele in Form von Deskriptoren und prototypischen (d.h. die Deskriptoren veranschaulichenden) Unterrichtsbeispielen. In Phase I.2 wird eine größere Anzahl von Unterrichtsbeispielen ausgearbeitet. Unterrichtsbeispiele stellen in sich geschlossene Aufgaben dar, die in den Unterricht eingebaut werden können. Sie eignen sich zur Anregung im Unterricht, zur Orientierung, aber auch zur Selbstevaluation. Hier sollen sie zur Verbesserung der Unterrichtsqualität beitragen. Phase I.3 dient der Pilotierung von Unterrichtsbeispielen an ausgewählten Pilotschulen. Unterrichtsbeispiele werden in den Unterricht einbezogen und die Erfahrungen an die Arbeitsgruppen zurückgemeldet. In Phase I.4 geht es vornehmlich um die Konzeption pädagogischer Grundlagen für einen kompetenzorientierten Unterricht sowie um die Implementierung der erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen. Im Abschnitt II ist die Entwicklung einer Methodik zur Evaluierung von Lernergebnissen vorgesehen. Dies kann durch Einbindung der Bildungsstandards in die abschließenden Prüfungen erfolgen (teilstandardisierte Reife- und Diplomprüfung), allenfalls in Verbindung mit weiteren Möglichkeiten externer Evaluation auf Systemebene. Diese Phase bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung und intensiven Auseinandersetzung mit allen Qualifikationsaspekten der berufsbildenden Schulen. Eine Reduzierung der Leistungsmessung auf das leicht Messbare soll aber vermieden werden. Die Entwicklung von Bildungsstandards für die berufliche Fachbildung beginnt vorerst mit einzelnen berufsbildenden höheren Schulformen. Es ist geplant, auch die berufsbildenden mittleren Schulen und die Berufsschulen in die Bildungsstandardentwicklung einzubeziehen. Wichtig ist, dass die Bildungsstandards nur auf die Abschlussqualifikation abzielen. Die Ergebnisse der einzelnen Arbeitsgruppen zur Entwicklung der Bildungsstandards sind in Einzelbroschüren dokumentiert. Die Dokumentation enthält eine ausführliche Beschreibung der jeweiligen Bildungsstandards, die das Kompetenzmodell, die Deskriptoren und die prototypischen Unterrichtsbeispiele umfassen. Die Steuerungsgruppe verbindet mit der Überreichung dieser Dokumentation die Einladung, sich am Prozess der Bildungsstandardentwicklung zu beteiligen. Für die Steuerungsgruppe Sabine Niemeyer BiSt_Broschüre_Oktober2009.doc 7/73

8 1.2 Vorwort der Gruppe Informationstechnologie Die Arbeitsgruppe Informationstechnologie wurde im Dezember 2007 konstituiert und vertritt alle Standorte mit der Fachrichtung Informationstechnologie Österreichs. Vorgabe für die Gruppe sind die Lehrpläne der bestehenden Schulversuche der Abteilung für Informationstechnologie sowie ein Lehrplanvorschlag der Abendschule für Informationstechnologie. Die Arbeitsgruppe wird von ministerieller Seite von Fr. ADin Sabine Smutni betreut. Die Gruppe erachtet es weiters als sinnvoll, nach genauer Betrachtung der Handlungsebene die beiden Handlungskompetenzen A: Wiedergeben und B: Verstehen zusammenzufassen, da simples Wiedergeben alleine nicht als pädagogisch sinnvoll erachtet wird 3. Kursiv gehaltene Texte weisen auf Teile hin, die geplant sind aber hier noch nicht umgesetzt wurden. 3 Siehe dazu die Handlungsebene in [5.1.2] BiSt_Broschüre_Oktober2009.doc 8/73

9 2 Höhere Technische Lehranstalten 2.1 Bildungsziel Die technisch-gewerblichen Schulen vermitteln eine hochwertige fachtheoretische und fachpraktische Bildung als Grundlage für einen effizienten Einstieg in das Berufsleben und für eine erfolgreiche Tätigkeit in verschiedenen Einsatzbereichen. Neben der fachlichen Bildung findet auch die Weiterentwicklung jener allgemeinen und sozialen Qualifikationen starke Beachtung, welche die Beschäftigungsfähigkeit der Absolventen/innen sicherstellt und diese befähigen, durch Selbststudium oder Studium an weiterführenden Bildungsinstitutionen erfolgreich am Prozess des lebenslangen Lernens teilzunehmen. Ein weiteres wichtiges Ziel ist die Vermittlung der notwendigen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse zur eigenständigen Führung eines Betriebes. Im Besonderen dienen die höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten dem Erwerb höherer allgemeiner und fachlicher Bildung, die zur Ausübung eines höheren Berufs auf technischem oder gewerblichem Gebiet in der industriellen oder gewerblichen Wirtschaft befähigt und zur Hochschulreife führt. 2.2 Bildungsinhalte Um den allgemeinen Bildungszielen entsprechen zu können, gibt es in allen Lehrplänen eine - der Art des Bildungsangebots und der Fachrichtung angepasste - gemeinsame Lehrplanarchitektur. Diese umfasst die Bereiche der allgemeinen Bildung, der fachtheoretischen Bildung, der Konstruktions- oder Entwurfsübungen und der Übungen im Laboratorium, der Werkstätten bzw. des Bautechnischen Praktikums und des Werkstättenlaboratoriums. IT-Kompetenzen werden grundlegend und berufsorientiert entsprechend den Erfordernissen des Fachgebietes vermittelt. Mit Rücksicht auf die mit den Lehrplänen verbundenen gewerblichen Berechtigungen ist Vorsorge getroffen, dass die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Lehrinhalte generell in ausreichendem Umfang berücksichtigt werden. Praxisnähe und Aktualität entsprechend dem aktuellen Stand der Technik sind für alle Unterrichtsgegenstände geltende Grundsätze. Neben der Werkstätte, den Konstruktionsübungen und den Übungen in den verschiedenen Laboratorien sind Pflichtpraktika und die mit betrieblichen Partnern durchgeführten Projekte und Diplomarbeiten weitere Elemente der fachlichen Ausbildung. Pflichtpraktika sind in den 5-jährigen Höheren Lehranstalten im Ausmaß von 8 Wochen vorgesehen; die Pflichtpraktika in den Fachschulen umfassen im Allgemeinen 4 Wochen; in speziellen Fachschulen, den so genannten "Fachschulen mit Betriebspraktikum" gibt es zusätzlich im letzen Schuljahr ein Praktikum im Ausmaß von mindestens 12 Wochen. 2.3 Abschluss Die 5-jährighen höheren Lehranstalten und die 8-semstrigen höheren Lehranstalten für Berufstätige schließen mit einer Doppelqualifikation ab: Die Reife- und Diplomprüfung eröffnet den Zugang zum Hochschulbereich sowie den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen und ermöglicht somit die unmittelbare Ausübung von gehobenen Berufen. 2.4 Anerkennung facheinschlägiger Kenntnisse Nach 5 Schuljahren REIFE- und DIPLOMPRÜFUNG Abgeschlossene Berufsausbildung mit EU - DIPLOMNIVEAU Studienberechtigung für UNIVERSITÄTEN und FACHHOCHSCHULEN Nach 3 Jahren Praxis: Standesbezeichnung INGENIEUR Beim Weiterstudium an österreichischen Fachhochschulen und Universitäten ist die Anerkennung von facheinschlägigen Kenntnissen für Absolventen und Absolventinnen berufsbildender BiSt_Broschüre_Oktober2009.doc 9/73

10 höherer Schulen gesetzlich vorgeschrieben. Durch entsprechende Abstimmungen mit tertiären Bildungseinrichtungen wird so ein unnötiges Repetieren von vorhandenen Kenntnissen vermieden und ein früherer Einstieg ins Berufsleben ermöglicht. Auch mit Universitäten und Fachhochschulen in der Europäischen Union gibt es Kooperationsmodelle, die durch Anerkennung von Kenntnissen eine Verkürzung der Studiendauer für HTL-Absolventen/innen ermöglichen. Auf EU-Ebene wird dem hohen Bildungsniveau der HTL wie schon in den bisherigen Diplomanerkennungsrichtlinien nunmehr auch in der mit 20. Oktober 2005 in Kraft getretenen Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen Rechnung getragen. Die Bildungs- und Ausbildungsgänge an den österreichischen berufsbildenden höheren Schulen (einschließlich deren Sonderformen) sowie die Bildungs- und Ausbildungsgänge an Meisterschulen, Werkmeister- oder Bauhandwerkerschulen, deren Struktur in Rechts- und Verwaltungsvorschriften festgelegt ist, sind dem Diplomniveau der Richtlinie zuzuordnen. Wie die Richtlinie ausdrücklich klarstellt, eröffnet dieser Ausbildungsabschluss den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen Mitgliedstaat, der für den Berufszugang den erfolgreichen Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von bis zu vier Jahren verlangt. Die Richtlinie eröffnet somit den Berufszugang, regelt aber keine Gleichhaltung von akademischen Graden Gewerbliche Berechtigungen Die gewerblichen Berechtigungen der Absolventinnen und Absolventen von technischgewerblichen und kunstgewerblichen Schulen sind in der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. In der Gewerbeordnung wird zwischen freien und reglementierten Gewerben unterschieden. Voraussetzung für die Ausübung von Gewerben ist die Erfüllung von allgemeinen Voraussetzungen (z.b. Vorliegen der Eigenberechtigung) und besonderen Voraussetzungen (Nachweis der Befähigung). In einschlägigen Verordnungen werden für jedes reglementierte Gewerbe die Belege angeführt, die jedenfalls als Nachweis der Befähigung anzusehen sind. Dabei wird entweder explizit auf bestimmte Schulformen oder Schulen oder generell auf Abschlüsse nach der Bildungshöhe unter der Voraussetzung des Vorliegens eines für das jeweilige reglementierte Gewerbe facheinschlägigen Schwerpunktes abgestellt. Ob diese Voraussetzungen vorliegen wird aufgrund einer entsprechenden Anmeldung des Gewerbes von der zuständigen Behörde (zuständige Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) festgestellt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat den Ämtern der Landesregierungen jene Schulformen bekannt gegeben, bei denen die in den Verordnungen angeführten Nachweise als erfüllt anzusehen sind. Ergänzend dazu wird das Vorliegen einer Praxiszeit zwischen einem und sechs Jahren gefordert. Für freie Gewerbe ist der Nachweis der Befähigung nicht erforderlich Ingenieurtitel Die Absolventen und Absolventinnen der Höheren technischen Lehranstalten können nach einer mindestens dreijährigen fachbezogenen Praxis die Verleihung der Standesbezeichnung Ingenieur beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit beantragen. Voraussetzung für die Verleihung der Standesbezeichnung Ingenieur ist, dass die Höhere Technische Lehranstalt bzw. die jeweilige Fachrichtung in der Ingenieurverordnung (gemäß 3 des Ingenieurgesetzes 2006) angeführt sind und die Fachbezogenheit der Praxis gegeben ist. Die Fachbezogenheit wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit als gegeben angenommen, wenn der Arbeitgeber durch ein Zeugnis bestätigt, dass die Tätigkeiten während der dreijährigen Praxis fachbezogene Kenntnisse in jenen Fachgebieten voraussetzt, in denen die Reife- und Diplomprüfung (bzw. die Diplomprüfung) abgelegt werden kann. BiSt_Broschüre_Oktober2009.doc 10/73

11 3 Die Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie Die Höhere technische Lehranstalt für Informationstechnologie vermittelt die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, um die durch den Einsatz moderner Informationstechnik erwachsenden Aufgaben in Unternehmen sicher bewältigen zu können. Die technische Ausbildung umfasst zentral die Bereiche Computerhardware, Netzwerke, Betriebssysteme, Programmierung, Medientechnik und Datenbanken. Die theoretischen Inhalte werden durch eine fundierte praktische Ausbildung und durch die Vermittlung von betriebswirtschaftlichem Basiswissen ergänzt. Damit wird es den Absolventen und Absolventinnen ermöglicht, den Einsatz von Informationstechnologie Systemen zu planen, sie zu installieren, zu programmieren, zu warten und zu vernetzen. Projektarbeiten im Team nehmen breiten Raum ein. Der Kern der IT-Ausbildung 4 umfasst die Bereiche der Netzwerktechnik, der Medientechnik, der Systemtechnik, der Informationssysteme und der Softwareentwicklung. Die fachpraktischen Ausbildungen und Praktika in den Werkstätten und Laboratorien ergänzen und vertiefen die Kenntnisse und bilden somit einen integralen Bestandteil dieser Qualifikationsbereiche Ausbildungsschwerpunkte Diese umfassende allgemeine Fachausbildung schafft die Voraussetzung für eine Spezialisierung. Innerhalb der IT-Ausbildung. erfolgt diese Fokussierung im Rahmen des Schulversuches für Informationstechnologie aus in den Ausbildungsschwerpunkten Netzwerktechnik, System- und Informationstechnik und Internet- und Medientechnik. Die Wahl des Ausbildungsschwerpunkts erfolgt nach Abschluss des 2. Jahrganges Netzwerktechnik Im Ausbildungsschwerpunkt Netzwerktechnik erfolgt eine Spezialisierung hinsichtlich Entwurf, Projektierung, Implementierung, Instandhaltung und Weiterentwicklung von Netzwerken. Im Schwerpunkt werden Kenntnisse vermittelt, die erforderlich sind um die in lokalen Netzwerken anfallenden Aufgaben hinsichtlich Benutzerbetreuung, Netzwerksicherheit und Netzwerkmanagement sicher zu bewältigen und um Internet- sowie Intranetlösungen planen, implementieren und warten zu können. Dazu gehören insbesondere das Planen und Implementieren von Netzwerken mit unterschiedlichen Topologien, das Administrieren von Netzwerkbetriebssystemen und die Programmierung von Netzwerkanwendungen unter Verwendung von standardisierten Softwareschnittstellen. Des Weiteren werden Grundkenntnisse und -fertigkeiten im Bereich der Weitverkehrsnetze und der Telekommunikation vermittelt System- und Informationstechnik Der Ausbildungsschwerpunkt System- und Informationstechnik trägt den Anforderungen an einen universell einsetzbaren Informationstechniker in einem Klein- oder Mittelbetrieb Rechnung. In diesem Sinne wird ein breit angelegtes Informationstechnologie-Wissen mit möglichst hohem Maß an Vielseitigkeit vermittelt. Im Schwerpunkt werden Kenntnisse über Planung, Implementierung, Betrieb und Optimierung der Informationstechnologie-Infrastruktur in einem solchen Unternehmen vermittelt. Dazu gehören fundierte Kenntnisse über verteilte Systeme, Datenbanken, Netzwerke und der dafür notwendigen Hard- und Software. Gleichzeitig stehen die Grundlagen zur Erhebung und Analyse der Informationsflüsse von technischen und betriebswirtschaftlichen Prozessen in einem Unternehmen und ihre Abbildung in eine geeignete Informationstechnologie-Infrastruktur im Mittelpunkt. 4 IT wird im folgenden als Abkürzung für Informationstechnologie verwendet 5 Siehe dazu genauer in [8] BiSt_Broschüre_Oktober2009.doc 11/73

12 3.1.3 Internet- und Medientechnik Im Ausbildungsschwerpunkt Internet- und Medientechnik erfolgt eine Spezialisierung hinsichtlich Planung, Entwurf und Realisierung sowie Einsatz und Betrieb von Multimediaprodukten. Der Schwerpunkt vermittelt grundlegende Kenntnisse der Medienproduktion sowie Programmiertechniken für Internet und Multimedia-Anwendungen. Besonderes Gewicht wird auf die Auswahl und Verwendung von aktueller Hard- und Software zur Einbindung von Informationssystemen, Animationen und Interaktionen in multimedialen Produkten gelegt. Dies beinhaltet auch das Erstellen und Anwenden von virtuellen 3D-Welten zur Darstellung komplexer Zusammenhänge. Grundkenntnisse von gestalterischen Arbeiten, Marketing und Medienwirtschaft ermöglichen die Zusammenarbeit mit Medien-Designer und Betrieben Ideen zum Regel-Lehrplan für Informationstechnologie Es wird erwogen, vor der Überführung des Schulversuchs-Lehrplanes für Informationstechnologie ins Regelschulwesen, ein so genanntes Hochstammmodell einzuführen. Dafür werden folgende Gründe angeführt: Aktuelle Änderungen innerhalb der IT Endgültige Fachbereichsabgrenzungen zu anderen artverwandten EDV-Ausbildungen Ministerielle Intention, den Lehrplan so zu gestalten, dass Absolventen und Absolventinnen ein breites IT-Wissen ( IT-Generalist ), abgestimmt für den Berufseinstieg in den für die österreichische Wirtschaft so typischen Klein- und Mittelbetrieben (im Gegensatz zu vielen sehr spezialisierten HTL-Ausbildungen) erhalten. Dabei soll der dann modifizierte Ausbildungsschwerpunkt (derzeit System- und Informationstechnik ) den Stamm der Fachrichtung darstellen. Zwei fixierte Wahlmodule (Netzwerktechnik bzw. Medientechnik) im Ausmaß von ca. 20 Wochenstunden können ab Beginn des 4. Jahrganges verwendet werden, um eine Vertiefung in eine Richtung zu erreichen. Eine stärkere Schulautonomie bis zu ca. 20 Wochenstunden soll das standortbezogene Schulprofil noch schärfen können. Eine Untergliederung in drei Wahlmodule (Ausbildungsschwerpunkte) würde dann entfallen. 3.2 Qualifikationsprofil der höheren Abteilung für Informationstechnologie Das allgemeine Umfeld der Informationstechnikerin bzw. des Informationstechnikers: Der starke gesellschaftliche, wirtschaftliche und technische Wandel (etwa durch das Internet) erzeugt einen ständig steigenden Bedarf an Technikerinnen und Technikern, die in der Lage sind, sich den rasch ändernden Voraussetzungen in den Informationstechnologien zu stellen und sich auch schnell mit den daraus resultierenden neuen Anwendungsgebieten vertraut zu machen. Eine der wesentlichsten Eigenschaften für erfolgreiche Informationstechnikerinnen und Informationstechnikern von morgen wird neben einem fundierten Fachwissen eine hohe Lernbereitschaft sein. Kreativität bei der Lösung neuartiger Problemstellungen wird ebenfalls eine wichtige Rolle spielen. Durch die Globalisierung der Märkte kommt auch der Fremdsprachenkompetenz eine immer größere Bedeutung zu. Für die Informationstechnikerin bzw. den Informationstechniker ist die sichere Beherrschung der englischen Sprache eine unbedingte Voraussetzung für eine erfolgreiche Berufslaufbahn. Die weltweite Vernetzung von Computern einerseits und die informationstechnisch aufbereiteten Inhalte in Form verschiedenster Medien andererseits erzeugen seitens der Wirtschaft einen starken Bedarf an Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die in allen Aspekten der Netzwerktechnik sattelfest sind und auch im Bereich der Erstellung digitaler Medien und Webpräsentationen über Expertenwissen verfügen. Die für Österreich typische Unternehmensstruktur verlangt auch nach einer universell einsetzbaren Informationstechnikerin bzw. einem universell BiSt_Broschüre_Oktober2009.doc 12/73

13 einsetzbaren Informationstechniker, die für alle informationstechnischen Aufgaben, die in einem Klein- oder Mittelbetrieb anfallen, einsetzbar sind Die fachlichen Kernkompetenzen einer Informationstechnikerin bzw. eines Informationstechnikers: Der Lehrplan der Ausbildung an der höheren Abteilung für Informationstechnologie ist so gestaltet, dass die Studierenden ein fundiertes Grundlagenwissen in einem sehr breiten Bereich erlangen. Die Schwerpunkte der Ausbildung liegen im Bereich der Netzwerktechnik, der Medientechnik, der Systemtechnik, der Informationssysteme und der Softwareentwicklung. Zu den fachlichen Kernkompetenzen der Absolventinnen und Absolventen der Fachrichtung Informationstechnologie zählen: Planung und Abwicklung von Projekten auf den Gebieten der Netzwerktechnik, der Internet- und Medientechnik und der Softwareentwicklung; Vertiefte Kenntnisse in den Kommunikationstechniken, von Datenbanksystemen und in der Netzwerkprogrammierung sowie von Medienproduktions- und Layoutsystemen, von Methoden der grafischen Gestaltung und von Bildbearbeitungssystemen; Kenntnisse über Verfahren, Produkte und Methoden der Systementwicklung von Informatik-Anwendungen; Umsetzung von branchenspezifischen Kenntnissen für Planung, Einsatz und Wartung von Computernetzwerken und in der Medienproduktion; Nutzung von fertigen Softwareprodukten und von IT-Systemtechniken sowie Integration von Software-Applikationen in bestehende Geräte und Anlagen; Erstellung von Applikationen mit Hilfe aktueller Entwicklungsumgebungen sowie Programmierung von hardwarenaher Software zur Anbindung informationstechnischer Subsysteme; Anwendung von Management- und Fehlersuchkonzepten in Netzwerken sowie bei der Medienproduktion; Beherrschung von branchenüblichen Methoden der Qualitätssicherung von Arbeitsergebnissen; Umsetzung von Kenntnissen und Erfahrungen der mobilen Kommunikation Die fächerübergreifenden Kernkompetenzen einer Informationstechnikerin bzw. eines Informationstechnikers: Im Bereich der methodischen, persönlichen und sozialen Kompetenzen sind die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Informationstechnologie befähigt, informationstechnische Problemstellungen zu analysieren und Lösungen unter ökonomischen und sozialen Vorgaben zu erarbeiten und diese unter Anwendung von Projektmanagementmethoden abzuwickeln, Arbeitsaufträge zu definieren, zu kommunizieren und eigenständig oder im Team mit anderen Fachleuten, eventuell auch unter Zuhilfenahme von Softwarewerkzeugen, auszuführen, sich in den wachsenden Anforderungen entsprechend selbstständig weiter zu bilden, mit Kunden oder (international tätigen) Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Deutsch oder einer Fremdsprache zu kommunizieren, englischsprachige Dokumentationen zu verstehen und zu verfassen und entsprechende Präsentationen zu halten Tätigkeitsfelder in der beruflichen Praxis: Die beruflichen Tätigkeiten unterscheiden sich nach dem jeweiligen Ausbildungsschwerpunkt im Aufbau und der Wartung von lokalen Netzwerken oder Telekommunikationsnetzen mit Aufgaben wie Benutzerbetreuung, Sicherheit im Netz oder Netzwerkmanagement. Die Planung und Realisierung von Internetverbindungen oder Intranetlösungen, die Administration BiSt_Broschüre_Oktober2009.doc 13/73

14 von Netzwerkbetriebssystemen und die Programmierung von Netzwerkanwendungen gehören ebenfalls zu den beruflichen Anwendungen. Das Tätigkeitsspektrum von Internet- und Medientechnikerinnen bzw. Internet- und Medientechnikerin legt den Schwerpunkt auf Auswahl und Verwendung aktueller Hard- und Software, die bei der aktuellen Medienproduktion eine wichtige Rolle spielen. Die Bearbeitung von Informationsflüssen, von Animationen und Interaktionen über Benutzerschnittstellen jeglicher Form müssen in diese Medienproduktionen integriert werden. Virtuelle Welten und Medienmix-Realisierungen ermöglichen komplexe Produkte. Grundkenntnisse der Gestaltungslehre, des (Screen)-Designs und von Marketing und Medienwirtschaft ergänzen die Tätigkeitsfelder im Zusammenwirken mit Autoren und Designern. Nach einigen Jahren Praxis zählen die Leitung von Projekten oder die Führung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zu den typischen nichtfachlichen Aufgaben der Absolventinnen und Absolventen. BiSt_Broschüre_Oktober2009.doc 14/73

15 4 Bildungsstandards Informationstechnologie Der Lehrplan der Höheren Lehranstalt für Informationstechnologie hat überwiegend den Charakter einer Rahmenvorgabe (Rahmenlehrplan). Zusammen mit den schulautonomen Gestaltungsfreiräumen führt dieser Umstand zu einer standortgeprägten Umsetzung des Lehrplanes im Unterricht. Die Bildungsstandards der Höheren Lehranstalt für Informationstechnologie führen zur Festlegung von österreichweit gleichartig umzusetzenden Kernbereichen in lernergebnisorientierter Form. Die Bildungsstandards sind Regelstandards, die sich am Erwartungsniveau des durchschnittlichen Schülers bzw. der durchschnittlichen Schülerin orientieren. Die Bildungsstandards für Informationstechnologie beziehen sich auf den Schulversuchs- Lehrplan der Höheren Lehranstalt für Informationstechnologie. Trotz dieser Orientierung sind die Bildungsstandards für Informationstechnologie nicht mit dem Lehrplan gleichzusetzen. Die Bildungsstandards für Informationstechnologie werden von den Bildungszielen des Lehrplanes abgeleitet und bilden den Kern des Fachbereiches 6. Die hier erarbeiteten Bildungsstandards beziehen sich somit nur auf den Stamm der Ausbildung des Schulversuches und nicht auf die einzelnen Vertiefungsrichtungen. Dies kann somit als Grundgerüst für das in [3.1.4] bereits erwähnte und noch genau zu beschreibende Hochstammmodell verstanden werden. Prinzipien des Bildungsstandards der Höheren Lehranstalt für Informationstechnologie Fachlichkeit: Die Bildungsstandards beziehen sich auf die wesentlichen und nachhaltigen Sach-Kompetenzbereiche und bringen die Grundprinzipien der Fachrichtung klar heraus. Fokussierung: Die Bildungsstandards decken nicht die gesamte Breite der Fachrichtung ab, sondern konzentrieren sich auf die Kernbereiche. Kumulativität: Die Bildungsstandards umfassen Kompetenzen, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt des Bildungsprozesses vermittelt worden sind. 6 Vgl. dazu [5], Seite 14 BiSt_Broschüre_Oktober2009.doc 15/73

16 5 Das Kompetenzmodell Informationstechnologie Unter Kompetenzen werden hier Fähigkeiten und Fertigkeiten verstanden, Sacherverhalte zu analysieren und Probleme zu lösen. Damit verbunden ist die Bereitschaft, die Lösungen in unterschiedlichen Situationen beruflich und privat, verantwortungsvoll und schlussendlich erfolgreich nutzen zu können. Die Formulierung eines Kompetenzmodells soll hier mehr Klarheit schaffen und Übersicht vermitteln. 5.1 Das zweidimensionale Kompetenzmodell Das Kompetenzmodell unterscheidet zwei fachliche Teildimensionen. Diese sind: Inhaltsbezogene Kompetenzen Das sind Kompetenzen, die von Schülerinnen und Schülern bei der Auseinandersetzung mit facheinschlägigen Inhalten erworben werden und die beim Nutzen dieser Inhalte erforderlich sind. Die angeführten Kompetenzklassen entsprechen den in den Lehrplänen enthaltenen Inhaltsbereichen. Handlungskompetenzen Es handelt sich um fachlich orientierte Aktivitäten, die für die Bearbeitung und zur Nutzung der inhaltlichen Teilbereiche erforderlich sind. Durch eine Unterteilung werden charakteristische Handlungsbereiche spezifiziert, die sich aus dem allgemeinen Bildungsziel und der Rolle des Lern- und Arbeitsbereiches ableiten lassen Inhaltsbezogene Kompetenzen Die inhaltlichen Kompetenzen wurden in folgende fünf Dimensionen aufgeteilt. 1 Netzwerktechnik 2 Medientechnik 3 Systemtechnik 4 Informationssysteme 5 Softwareentwicklung Die fünf Inhaltskompetenzen wurden von der Arbeitsgruppe in folgende Punkte und Unterpunkte weiter unterteilt, aus denen anschließend die Deskriptoren entwickelt wurden. Netzwerktechnik Der Inhaltsbereich Netzwerktechnik umfasst die Bereiche Netzwerktechnologien und Zugriffsverfahren o Selbstheilende Computernetze : ( IT-1.1-B ) o Kriterienabhängige Einteilung von Computernetzen : ( IT-1.2-B ) o Grundlegende Modelle und Standards : ( IT-1.3-B IT-1.4-B IT-1.19-D ) o Adressierungsverfahren nach TCP/IP : ( IT-1.5-B IT-1.30-E ) o Übertritt von LAN auf WAN : ( IT-1.6-B IT-1.20-D ) o Grundlagen von Übertragungsmedien : ( IT-1.7-B IT-1.14-C ) BiSt_Broschüre_Oktober2009.doc 16/73

17 Nachrichtenvermittlung o Grundlagen der Vermittlungstheorie und Vermittlungsprobleme : ( IT-1.21-D IT D ) Telekommunikationsnetze o Geschichtlicher Abriss : ( IT-1.8-B IT-1.9-B ) Netzwerkinfrastruktur und Fehlersuche o Grundlagen von WLAN : ( IT-1.10-B ) o Grundlegende Tools zur einfachen Fehlersuche : ( IT-1.23-D ) o Grundlagen der Verkabelung : ( IT-1.11-B IT-1.15-C IT-1.16-C ) Netzwerksicherheit o Grundlagen der Verschlüsselung : ( IT-1.24-D ) o Eigenschaften von Firewallsystemen : ( IT-1.12-B IT-1.25-D ) o VPN Systeme : ( IT-1.17-C IT-1.26-D ) o Angriffsszenarien im Internet : ( IT-1.27-D IT-1.28-D ) o Social Engineering : ( IT-1.13-B ) o rechtliche Grundlagen für die sichere Internetnutzung : ( IT-1.18-C ) Protokolle und Dienste o OSI Modell : ( IT-1.29-D ) Medientechnik Der Inhaltsbereich Medientechnik umfasst die Bereiche statische Webseiten o HTML Standards : ( IT-2.1-B ) o Grundgerüst und Elemente zur Textstrukturierung : ( IT-2.6-C ) o Tabellen und Frames : ( IT-2.24-E ) o Verweise und Einbinden von multimedialen Inhalten : ( IT-2.7-C ) o Formulare : ( IT-2.25-E ) o Trennung von Inhalt und Darstellung : ( IT-2.16-D ) o Layout mit CSS : ( IT-2.8-C ) o Formatierung mit CSS : ( IT-2.9-C ) o Browserkompatibilität : ( IT-2.2-B ) o Zeichensätze : ( IT-2.10-C ) Clientseitige Scriptsprachen o Script-Bereiche in HTML definieren : ( IT-2.26-E ) o Eventhandling : ( IT-2.27-E ) o Document Object Model (DOM) : ( IT-2.28-E ) 2D Animation o animierte GIFs : ( IT-2.11-C ) o vektororientierte Animation : ( IT-2.29-E ) Computergrafik o Fototechnik : ( IT-2.12-C ) o Vektorgrafik : ( IT-2.3-B ) o Pixelgrafik : ( IT-2.4-B ) o Bildverarbeitung : ( IT-2.17-D ) o Formate : ( IT-2.18-D ) o Gerätetechnik : ( IT-2.19-D ) Audiotechnik o Formate : ( IT-2.20-D ) o Gerätetechnik : ( IT-2.21-D ) Videotechnik o Formate : ( IT-2.22-D ) Usability o Software Ergonomie : ( IT-2.23-D ) o Benutzerinteraktion : ( IT-2.13-C ) o Farbenlehre : ( IT-2.14-C ) BiSt_Broschüre_Oktober2009.doc 17/73

18 Systemtechnik o barrierefreie Benutzerschnittstellen : ( IT-2.5-B ) o Typografie : ( IT-2.15-C ) Der Inhaltsbereich Systemtechnik umfasst die Bereiche Computerassemblierung o Installation und Integration von Rechnersystemen samt Peripherie: ( IT-3.13-C ) o Fehlerdiagnose und Fehlersuche: ( IT-3.22-D ) o Rechnerumrüstung, Komponenteneinbau, Reparaturen und Wartungsarbeiten: ( IT-3.14-C ) o Mechanische und elektrotechnische Grundfertigkeiten: ( IT-3.15-C ) Systemarchitekturen o Aufbau, Wirkungsweise von Computersystemen verschiedener Größe und Komplexität: ( IT-3.1-B IT-3.2-B ) o Aufbau und Wirkungsweise von Massenspeichern: ( IT-3.3-B ) o Bussysteme und Schnittstellen: ( IT-3.4-B ) o Maschinensprache: ( IT-3.5-B IT-3.6-B ) Betriebssysteme o Konzepte moderner Betriebssysteme: ( IT-3.16-C ) o Installieren unterschiedlicher Betriebssysteme und Applikationen: ( IT-3.17-C ) o Wartung und Bedienung: ( IT-3.29-E ) o Beurteilung der Tauglichkeit von Betriebssystemen für verschiedene Einsatzgebiete: ( IT-3.23-D ) o Serverdienste: ( IT-3.18-C ) Elektrotechnik in der IT o Grundgesetze der Elektrotechnik: ( IT-3.7-B IT-3.24-D ) o Bauelemente der Elektronik: ( IT-3.8-B ) o elektronische Grundschaltungen: ( IT-3.25-D ) o Digitaltechnik: ( IT-3.9-B ) o Elektrische Messtechnik: ( IT-3.10-B IT-3.11-B IT-3.19-C ) Heterogene Systeme und Integration o Zusammenwirken verschiedener Betriebssysteme: ( IT-3.26-D ) o Clientsoftware für heterogene Umgebungen: ( IT-3.20-C ) o Integration technischer Subsysteme: ( IT-3.21-C ) IT-Infrastruktur o Anpassung der IT-Infrastrukturen an betriebliche Anforderungen: ( IT-3.27-D ) o Servermanagement: ( IT-3.12-B ) o Datensicherungskonzepte: ( IT-3.28-D ) Informationssysteme Der Inhaltsbereich Informationssysteme umfasst die Bereiche Datenbanksysteme o Begriffsdefinitionen für DBMS Systeme, was ist ein DBMS? : ( IT-4.1-B ) o Historische Entwicklung von DBMS : ( IT-4.2-B ) o Ebenen Modell nach ANSI-SPARC : ( IT-4.3-B ) Datenmodellierung o ER und EER : ( IT-4.4-B IT-4.26-E ) o Relationenmodell : ( IT-4.5-B ) o Umsetzung vom Entwurfsmodell in das Relationenmodell : ( IT-4.20-D ) o Normalisierung (erste bis BCNF) : ( IT-4.21-D IT-4.22-D ) o Funktionale Abhängigkeiten : ( IT-4.6-B ) Transaktionskonzepte BiSt_Broschüre_Oktober2009.doc 18/73

19 o Überblick über Transaktionsmanagement : ( IT-4.7-B ) o Sperrmechanismen : ( IT-4.8-B ) o Synchronisationsproblematik : ( IT-4.23-D ) Datenmanipulation o Notwendigkeit von Datenmanipulationssprachen : ( IT-4.9-B ) o Einführung in SQL : ( IT-4.13-C IT-4.24-D ) o Kenntnis von SELECT; FROM; WHERE; Verschachtelt : ( IT-4.27-E IT-4.28-E ) o Views : ( IT-4.14-C ) o Indizierung : ( IT-4.15-C ) Serverbasierende Systeme o Daten-Import/Export : ( IT-4.16-C ) o Installation : ( IT-4.25-D ) o Backup/Wiederherstellung : ( IT-4.17-C ) o Benutzerverwaltung/Security : ( IT-4.18-C ) Datenbankprogrammierung o Programmierschnittstellen für DBSY : ( IT-4.29-E ) o Stored Procedures : ( IT-4.30-E ) o Trigger : ( IT-4.31-E ) o Cursor : ( IT-4.10-B ) Informationssysteme o CMS - Grundbegriffe (Installieren, Anwenden, Warten) : ( IT-4.19-C ) o Datenformate (PDF, XML) : ( IT-4.11-B IT-4.32-E ) o Data Warehouse : ( IT-4.12-B ) Softwareentwicklung Der Inhaltsbereich Softwareentwicklung umfasst die Bereiche Strukturierte Programmierung o Anweisungen und Kontrollstrukturen : ( IT-5.12-C ) o grundlegende Datentypen und Operatoren : ( IT-5.1-B IT-5.13-C ) o Unterprogramme : ( IT-5.23-E ) o Grafische Darstellung von Algorithmen : ( IT-5.18-D ) o Sortieren und Suchen : ( IT-5.19-D ) o Rekursion : ( IT-5.2-B ) o Statische Datenstrukturen : ( IT-5.14-C ) o Dynamische Datenstrukturen : ( IT-5.3-B IT-5.20-D ) Objektorientierte Programmierung o Datenkapselung : ( IT-5.24-E ) o Vererbung und Polymorphismus : ( IT-5.15-C IT-5.25-E ) o UML Grundlagen : ( IT-5.4-B IT-5.16-C ) o Statisches Modell : ( IT-5.5-B ) o Dynamisches Modell : ( IT-5.6-B ) Softwareentwicklungsprozess o wichtige Entwurfsmuster (Patterns) o Testen und Fehlersuche : ( IT-5.21-D IT-5.22-D ) o Definition von Schnittstellen : ( IT-5.17-C IT-5.26-E ) o Modularisierung o Entwicklungsmethoden : ( IT-5.7-B ) o Versionsverwaltung o Auswahl und Einsatz von Werkzeugen Umgang mit APIs o API-Dokumentation : ( IT-5.8-B ) o Einbinden von Bibliotheken : ( IT-5.9-B ) o Auswahl und Einsatz von Bibliotheken : ( IT-5.27-E ) o Datenspeicherung : ( IT-5.10-B IT-5.28-E ) Anwendungsprogrammierung BiSt_Broschüre_Oktober2009.doc 19/73

20 o GUI-Entwicklung : ( IT-5.29-E ) o Hardwarenahe Programmierung : ( IT-5.11-B ) o Dynamische Webapplikationen : ( IT-5.30-E ) Handlungskompetenzen Die folgenden Kompetenzbereiche beschreiben Handlungen, die für die Bearbeitung und Nutzung der inhaltlichen Teilbereiche der Informationstechnologie erforderlich sind. A Wiedergeben 7 B Verstehen 7 C D E Anwenden Analysieren Entwickeln Sie können wie folgt in der IT umschrieben werden: Wiedergeben Verstehen Anwenden Analysieren Entwickeln Umfasst die Kompetenz informationstechnologische Grundkenntnisse zu replizieren. Umfasst die Kompetenz informationstechnologische Grundkenntnisse zu begreifen und deren Zusammenhänge zu erkennen. Dazu ist es erforderlich, sich die notwendige Fachsprache anzueignen und zu verwenden. Umfasst die Kompetenz, berufsspezifische und praxisnahe Aufgabenstellungen mit Hilfe der geeigneten Werkzeuge umzusetzen. Umfasst die Kompetenz, berufsspezifische und praxisnahe Aufgabenstellungen mit Hilfe informationstechnischer Methoden zu analysieren. Umfasst die Kompetenz, berufsspezifische und praxisnahe Aufgabenstellungen mit Hilfe informationstechnischer Methoden ggf. zu analysieren und die dafür passenden Lösungswege und/oder Modelle mit Wissenstransfer auf verschiedenen Ebenen zu entwickeln. Bei dem in [5], Kap beschriebenen Kompetenzmodell nach Anderson und Krathwohl (2001) gilt für die Handlungsdimension: 7 Wie in [1.2] beschrieben, werden Wiedergeben und Verstehen zusammengefasst. BiSt_Broschüre_Oktober2009.doc 20/73

21 A: Wiedergeben 8 Diese erste Stufe beinhaltet die Wiedergabe von Fachwissen und kann anhand folgender Verben beschrieben werden: kennen reproduzieren angeben beschreiben B: Verstehen Diese Kategorie umfasst die Übertragung von etwas Gelerntem auf einen bestimmten Sachverhalt. Dadurch wird ein Vergleich ermöglicht, Zusammenhänge werden erkannt. aus Beobachtung erfassen systematisch ordnen erklären charakterisieren vergleichen / Instanzen oder Begriffe klassifizieren / zuordnen einordnen, darstellen und erläutern zusammenfassen begründen Schlussfolgerungen ziehen C: Anwenden Die Kategorie Anwenden enthält das Abarbeiten von vorgegebenen Schritten. Hierbei ist die Struktur bereits vorhanden und die Lösung eines Problems kann durch einfachen Transfer erfolgen. Der zentrale Punkt beschreibt die Nutzung oder Anwendung von gelernten Verfahrensweisen. messen auswerten, ausrechnen ausführen, durchführen präparieren umsetzen testen (z.b. von Werkzeugen) Präsentationen erstellen D: Analysieren Unter Analysieren wird verstanden, dass ein gelernter Inhalt neu strukturiert wird, oder eigene Kriterien entwickelt und übertragen werden. modellhaft darstellen, auswerten und darstellen interpretieren ableiten Modelle voneinander abgrenzen Prinzipien übertragen an einer Theorie orientiert beschreiben bewerten, reflektieren, beurteilen umgehen mit unvollständiger Information 8 Wie in [1.2] beschrieben, wird A: Wiedergeben alleine nicht verwendet. Mindestanforderung ist B: Verstehen BiSt_Broschüre_Oktober2009.doc 21/73

22 entscheiden evaluieren Fehler suchen E: Entwickeln Die letzte Stufe der Handlungsebene wird als Entwickeln bezeichnet. Dabei ist gemeint, dass von der Schülerin/dem Schüler eigenständig etwas Neues konzipiert wird, das zur Lösung eines Problems führt. konstruieren Untersuchungen / Entwürfe konzipieren planen Formeln und Funktionen erstellen Modelle entwerfen, Prognosen erstellen Lösungskonzepte erarbeiten BiSt_Broschüre_Oktober2009.doc 22/73

23 5.2 Die Vernetzung der Kompetenzen Diese Vernetzung der allgemeinen Kompetenzen und der inhaltlichen Kompetenzen wird in folgender Graphik dargestellt. Die Realisierung eines solchen Kompetenzpaares in Form von Aufgaben kann in verschiedenen Anspruchsniveaus erfolgen. Zweidimensionales Kompetenzmodell Informationstechnologie Handlung 1 Netzwerktechnik 2 Medientechnik 2 Medientechnik 3 Systemtechnik 4 Informationssysteme 5 Softwareentwicklung Inhalt A Wiedergeben A Wiedergeben B Verstehen B Verstehen E Entwickeln D Analysieren C Anwenden BiSt_Broschüre_Oktober2009.doc 23/73

24 6 Deskriptoren Die zu erreichenden Kompetenzen werden durch die Deskriptoren umfassend abgebildet. Sie umfassen erwünschte Leistungen der Schüler und Schülerinnen in den unterschiedlichen Inhalts- und Handlungsbereichen 9 Deskriptoren sollen also in lernergebnisorientierter Form die an den Schüler bzw. die Schülerin gestellte Anforderung zum Ausdruck bringen. z.b.: HANDLUNG INHALT NETZWERKTECHNIK VERSTEHEN ANWENDEN. Ich kann die wesentlichen Milestones der Entwicklung des Internets wiedergeben und daraus Schlussfolgerungen auf gegenwärtige Entwicklungen ziehen Ich kann die wichtigsten Kabeltypen gegenüberstellen.. MEDIENTECHNIK Ich kann Ich kann den Begriff HTML definieren und die geschichtliche Ent-wicklung inkl. aktueller Standards erklären. Ich kann... Ich kann Verweise in einer Webseite einsetzen und multimediale Inhalte einbetten.. Ich kann. Ich kann.... Zusätzliche Erläuterungen und Klarstellungen vermitteln die beigefügten prototypischen Unterrichtsbeispiele. Deskriptorenkodierung: <Fachrichtung><Schwerpunkt>-<Inhalt>.<Nummerierung>-<Handlung> z.b: IT-1.1-A Fachrichtung IT Informationstechnologie Schwerpunkt IT = Kern für alle Ausbildungsschwerpunkte ITN = Netzwerktechnik 10 ITS = System- und Informationstechnik ITM = Internet- und Medientechnik 9 Siehe dazu [5], Seite In kursiver Schrift noch nicht umgesetzte Teile, siehe genauer in [1.2] und [4] BiSt_Broschüre_Oktober2009.doc 24/73

25 Inhalt 1 Netzwerktechnik 2 Medientechnik 3 Systemtechnik 4 Informationssysteme 5 Softwareentwicklung Handlung A B C D E Wiedergeben Verstehen Anwenden Analysieren Entwickeln Nummerierung Fortlaufende Nummerierung aller Deskriptoren eines Kreuzungspunktes nach folgendem Schema : Deskriptoren des Kerns: n = Deskriptoren der Spezialisierung: n = Deskriptoren für den Kernbereich Inhaltsbereich Netzwerktechnik IT-1.1-B Ich kann die Notwendigkeit der selbstständigen Wegewahl eines Datenpaketes durch das Internet begründen. IT-1.2-B Ich kann Computernetze nach Umfang, Dienstangebot, Topologie und Mediennutzung charakterisieren und vergleichen. IT-1.3-B Ich kann das OSI- und TCP/IP-Modell beschreiben. IT-1.4-B Ich kann Normen von Standardisierungsgremien für Rechnerkommunikation heraussuchen. IT-1.5-B Ich kann die Vorgehensweise zum Erwerb von IP-Adressen erklären. IT-1.6-B Ich kann die wichtigsten WAN-Termini beschreiben. IT-1.7-B Ich kann die Grundlagen der Signalausbreitung in Kabeln charakterisieren. IT-1.8-B Ich kann die grundlegende Funktionsweise eines zellenbasierten Funksystems charakterisieren. IT-1.9-B Ich kann die Funktionsweise IP-basierender Telefonie erklären. IT-1.10-B Ich kann den Aufbau eines WLAN-basierenden Systems darstellen. IT-1.11-B Ich kann eine Kaufentscheidung für aktive Netzwerkkomponenten treffen und begründen. IT-1.12-B Ich kann grundlegende Funktionsprinzipien einer Firewall erklären. IT-1.13-B Ich kann die Notwendigkeit der Komplexität von Passwörtern begründen. IT-1.14-C Ich kann die wichtigsten Kabeltypen gegenüberstellen. IT-1.15-C Ich kann ein Netzwerkkabel selbst herstellen und überprüfen. IT-1.16-C Ich kann Verkabelungsarbeiten innerhalb von Räumen normgerecht ausführen. IT-1.17-C Ich kann einen VPN-Client installieren und konfigurieren. IT-1.18-C Ich kann facheinschlägige Rechtsvorschriften für die Internetpräsenz anwenden. IT-1.19-D Ich kann die Notwendigkeit eines Kommunikationsmodells bewerten und analysieren. IT-1.20-D Ich kann ein "Big Picture" zeichnen; also den Weg eines Datenpaketes von der Quelle zum Ziel analysieren. BiSt_Broschüre_Oktober2009.doc 25/73

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