Mobilitätsbeihilfe / Abbruch des integrierten Studienganges / Rückzahlung

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1 Deutsch-Französische Hochschule Mobilitätsbeihilfe / Abbruch des integrierten Studienganges / Rückzahlung 1. Mobilitätsbeihilfe Die Finanzierungsrichtlinien der Deutsch-Französischen Hochschule (nachfolgend die DFH) sehen die Gewährung von Mobilitätsbeihilfen zur Finanzierung des Auslandsaufenthaltes der Studierenden im Partnerland vor. Diese Zuwendungen sind den Studierenden vorbehalten, die sich nach Aufnahme in den integrierten Studiengang ordnungsgemäß bei der DFH eingeschrieben haben und für die die Heimathochschule die Gewährung einer Mobilitätsbeihilfe beantragt hat. 2. Pflichten des Studierenden Mit Einschreibung an der DFH verpflichtet sich der/die Studierende: zur Teilnahme am gesamten Studienprogramm bis einschließlich der in der Studienund Prüfungsordnung der beiden Partnerhochschulen vorgesehenen Abschlussprüfungen; zur Fortführung des Studiums an der Partnerhochschule im Rahmen des Studienganges und während der gesamten Förderdauer zur Teilnahme an allen vorgesehenen Prüfungen; im Falle eines Studienabbruchs sind die Heimathochschule und die DFH umgehend zu informieren. Er/Sie hat zur Kenntnis genommen, dass die Mobilitätsbeihilfen bei Nichteinhaltung der genannten Pflichten teilweise oder vollständig zurückgefordert werden können. 3. Wann gilt ein Studium als abgebrochen? Ein Abbruch des Studienganges, der zur Rückzahlung der Mobilitätsbeihilfe führt, liegt vor, wenn der/die Studierende nicht am gesamten Studienprogramm teilnimmt und/oder er/sie nicht an Zwischen- und/oder Abschlussprüfungen teilnimmt. 4. In welchen Fällen wird die Mobilitätsbeihilfe nach einem Studienabbruch zurückgefordert? In den folgenden Fällen wird die Mobilitätsbeihilfe zurückgefordert: - der/die Studierende beschließt, den Studiengang aus persönlichen Gründen abzubrechen; - der/die Studierende wird vom Studiengang ausgeschlossen, es sei denn die Studienordnung sieht vor, dass bei nicht bestandener Prüfung der Ausschluss vom Studiengang erfolgt oder eine Wiederholung der Prüfung nicht möglich ist; - der/die Studierende hat nicht am gesamten Studienprogramm teilgenommen; - der/die Studierende hat nicht an den Zwischen- und/oder Abschlussprüfungen teilgenommen; - der Studienabbruch erfolgt nach Nicht-Bestehen von Zwischen- bzw. Abschlussprüfungen, obgleich die Studienordnung eine Wiederholung der Prüfung erlaubt. Es handelt sich hierbei um eine unvollständige Auflistung von Fallbeispielen. Dieses Formular kann heruntergeladen werden unter: 1

2 5. Nicht-Bestehen von Prüfungen / Wiederholung von Prüfungen Wird das Studium nach Nicht-Bestehen von Zwischen- bzw. Abschlussprüfungen, deren Wiederholung unzulässig ist, abgebrochen, so besteht keine Verpflichtung auf Rückzahlung der Mobilitätsbeihilfen. 6. Ausnahmeregelung Entsprechend Artikel 14 der Haushaltsrichtlinien der DFH kann der Präsident einerseits eine Forderung aussetzen und andererseits nach Information des Hochschulrates die Rückerstattung niederschlagen oder einen Schuldenerlass beschließen. Der/die Studierende kann einen diesbezüglichen begründeten Antrag an das Präsidium der DFH stellen. Dem Antrag ist ein Unterstützungsschreiben des Programmbeauftragten sowie gegebenenfalls ein ärztliches Attest beizufügen. Es besteht kein Anrecht auf Ausnahmeregelung von der Rückzahlungspflicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 7. Abbruch des Studiums vor der Auslandsphase im Partnerland Ein Studienabbruch vor der Auslandsphase im Partnerland hat keine finanziellen Folgen für den Studierenden gegenüber der DFH, sofern dieser keine Mobilitätsbeihilfe erhalten hat. 8. Fächerwechsel Die DFH ist von der Entscheidung des Studierenden, die Fachrichtung zu wechseln, zu informieren, gleich ob dies einen Hochschulwechsel mit sich bringt oder nicht. Über die Fortsetzung der Gewährung der Mobilitätsbeihilfe und/oder die Verpflichtung, die erhaltene Beihilfe zurückzuzahlen entscheidet die DFH unter Berücksichtigung der individuellen Lage des Studierenden. 9. Vorübergehende Studienunterbrechung Ein Studierender/eine Studierende kann sein/ihr Studium in Fällen, die in der Studienordnung vorgesehen sind, ausnahmsweise vorübergehend unterbrechen. Die vorübergehende Studienunterbrechung verpflichtet den Studierenden nicht zur Rückzahlung der Mobilitätsbeihilfe. Die DFH ist von der Hochschule über den Termin der Wiederaufnahme des Studiums in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer vorübergehenden Studienunterbrechung wird die Zahlung der Mobilitätsbeihilfe durch die Hochschule ausgesetzt. Die Hochschule hat den Restbetrag an die DFH zurückzuzahlen. 10. Verpflichtung der Heimathochschule - Information der DFH Bei Unterzeichnung des Zuwendungsvertrages hat sich die Hochschule einerseits dazu verpflichtet, die DFH unverzüglich über einen Studienabbruch bzw. eine Studienunterbrechung eines Studierenden zu unterrichten. - Rückzahlung der Mobilitätsbeihilfe Bei einem Studienabbruch, der zur Folge hat, dass die Mobilitätsbeihilfe zurückgezahlt werden muss, hat sich die Hochschule andererseits verpflichtet, den Gesamtbetrag der an den Studierenden während seines Aufenthaltes im Partnerland gezahlten Mobilitätsbeihilfe 1 zurückzuzahlen. Es liegt bei der Heimathochschule, eine vertragliche Regelung mit ihren Studierenden zu finden, durch die diese zur Rückzahlung der Mobilitätsbeihilfe an sie verpflichtet werden. Im Falle einer Weigerung des Studierenden, dieser Verpflichtung nachzukommen, hat die Hochschule entsprechende Schritte 1 Die Rückzahlungsverpflichtung bezieht sich auf die gesamte während der Gesamtdauer des Aufenthaltes im Partnerland erhaltene Mobilitätsbeihilfe (u.u. also während mehrerer Studienjahre) und nicht nur auf den Betrag, der dem Studierenden bis zum Ende seines Aufenthaltes im Partnerland zugestanden hätte. Dieses Formular kann heruntergeladen werden unter: 2

3 einzuleiten. Die Rückzahlung der ausstehenden Beträge durch die Hochschule an die DFH hat vollständig und schnellstmöglich zu erfolgen. 11. Gegenseitige Information zwischen DFH und Heimathochschule Die Heimathochschule hat die DFH unverzüglich schriftlich durch Rücksendung des beiliegenden Fax-Formulars zu informieren: - Anhang 1: Studienabbruch - Anhang 2: Vorübergehende Studienunterbrechung Der/die Studierende muss darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass er/sie das Formular "Studienabbruch" (Anhang 3) an die DFH zurücksenden muss. Im Rahmen des Verwendungsnachweises schickt die Hochschule der DFH die dafür vorgesehene Übersicht zurück. Die DFH informiert die Heimathochschule gegebenenfalls über eine getroffene Ausnahmeregelung. Dieses Formular kann heruntergeladen werden unter: 3

4 Deutsch-Französische Hochschule Studienabbruch Von der Heimathochschule unmittelbar nach Mitteilung des Studierenden über seinen Studienabbruch auszufüllendes Formular Bitte per Fax zurück an die DFH: +49(0) Programm (Kooperationsnummer): Die Hochschule: informiert die Deutsch-Französische Hochschule darüber, dass der/die Studierende: Name: Vorname : aus folgenden Gründen seinen integrierten Studiengang abbricht: Der/die Studierende hat Mobilitätsbeihilfe während folgender Zeiten erhalten: Studienjahr 20. /20... (bitte ergänzen, z.b. 2005/2006). Studienjahr 20.../20... (bitte ergänzen z.b. 2006/2007). Gesamtbetrag: Die Heimathochschule ist verpflichtet, diesen Betrag schnellstmöglich an die DFH zurückzuzahlen. Datum, Ort: Unterschrift des Programmbeauftragten Weitere Informationen unter: +49(0) oder schmidt@dfh-ufa.org Dieses Formular kann heruntergeladen werden unter: 4

5 Deutsch-Französische Hochschule Vorübergehende Studienunterbrechung Von der Heimathochschule unmittelbar nach Mitteilung des Studierenden über seine vorübergehende Studienunterbrechung auszufüllendes Formular Bitte per Fax zurück an die DFH: +49(0) Programm (Kooperationsnummer): Die Hochschule: informiert die Deutsch-Französische Hochschule darüber, dass der/die Studierende: Name: Vorname: beschließt, den integrierten Studiengang aus folgenden Gründen zu unterbrechen: Der/die Studierende hat den folgenden Teil seines/ihres Aufenthalts im Partnerland bereits erbracht: Studienjahr 20.../20... (Bitte ergänzen, z.b. 2005/2006). Studienjahr 20.../20... (Bitte ergänzen, z.b. 2006/2007). Der Studierende hat vor, seinen Aufenthalt im Partnerland ab folgendem Termin wieder aufzunehmen: Datum, Ort: Unterschrift des Programmbeauftragten Formular bitte per Fax zurück an: +49(0) Weitere Informationen unter: +49(0) oder Dieses Formular kann heruntergeladen werden unter: 5

6 Deutsch-Französische Hochschule Studienabbruch Vom Studierenden auszufüllendes Formular. Bitte mit Datum und Unterschrift versehen an die DFH zurücksenden. Der/die Studierende: Name: Vorname: Matrikelnummer: Studiengang (Heimathochschule/Partnerhochschule) : informiert die Deutsch-Französische Hochschule über seine/ihre Entscheidung, den integrierten Studiengang aus folgenden Gründen abzubrechen: Bis zu diesem Zeitpunkt hat der/die Studierende von der DFH eine Mobilitätsbeihilfe in Höhe von erhalten. Bei seiner/ihrer Einschreibung hat sich der/die Studierende verpflichtet, bei Studienabbruch diesen Betrag an seine/ihre Heimathochschule zurückzuzahlen, die ihrerseits die gesamte für den Studierenden geleistete Mobilitätsbeihilfe an die DFH zurückzahlt. Eine Abweichung von dieser Rückzahlungsverpflichtung bedarf eines begründeten Antrages an das Präsidium der DFH, dem ein Schreiben der Heimathochschule versehen mit den notwendigen Bescheinigungen beigelegt ist. Es besteht kein Anspruch auf Gewährung einer Ausnahmegenehmigung im Zusammenhang mit der Rückzahlungsverpflichtung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Datum, Ort: Unterschrift des Studierenden oder - bei Minderjährigen seines/ihres gesetzlichen Vertreters Weitere Informationen unter: +49(0) oder schmidt@dfh-ufa.org Dieses Formular kann heruntergeladen werden unter: 6

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