Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit Jauche, Gülle, Silage, Silagesickersäfte und Festmist (JGS)
|
|
- Claus Wetzel
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit Jauche, Gülle, Silage, Silagesickersäfte und Festmist (JGS) Anforderungen aus dem Genehmigungsbescheid nach BImSchG am Beispiel Biogasanlage Groschwitz Dipl. Ing. (FH) René Richter Sachverständiger VAwS / JGS Anlagen Sachkundiger im Pflanzenschutz 24. März 2011 TÜV Thüringen
2 Inhalt Teil 1 Das Wasserrecht in Deutschland Allgemeine Anforderungen an JGS Lager Technische Anforderungen Überwachung der Anlagen Teil 2 Genehmigungsbescheid Beispiel Biogasanlage
3 Aufbau Wasserrecht in Deutschland (Schema) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) früher ( 62) und s. g ÜbergangsVAwS Die Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) Thüringer Wassergesetz (ThürWG) Thüringer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ThürVAwS Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS) Bundesweite VO circa 12 / 2011 Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Thüringer Anlagenverordnung (ThürVVAwS) TRwSen
4 19 WHG regelt(e) u. a. Anforderungen an Anlagen, Fachbetriebspflicht, Pflichten des Betreibers, Sachverständigenprüfung, Eignungsfeststellung, Überwachung u. m. Dies wird im 62 neues WHG nicht detailliert geregelt Dazu wurde eine ÜbergangsVAwS VO Diese wird dann von der VAUwS abgelöst
5 1. Übergangs VAwS VO oder Miniverordnung Regelt das Weitergelten der bisherigen 19i - l des WHG (alt) 1 Überwachung der Anlagen, Überprüfung durchsachverständige (wie 19i). 2 Pflichten beim Befüllen und Entleeren (wie 19k). 3 Fachbetriebspflicht (wie 19l). 4 Die 1-3 gelten nicht für JGS-Anlagen
6 WHG unterscheidet weiterhin zwischen Anlagen der gewerblichen Wirtschaft und öffentlichen Einrichtungen müssen so beschaffen sein, dass eine nachteilige Veränderung von Gewässern nicht zu besorgen ist... Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften sowie vergleichbaren in der Landwirtschaft anfallenden Stoffen gilt dass der bestmögliche Schutz der Gewässer erreicht wird
7 Allgemeine Anforderungen aus WHG bzw. ThürVAwS Alle Anlagen zum Umgang mit ws dürfen nur entsprechend allg. anerkannten Regeln der Technik beschaffen sein sowie errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden. 1. Die TRwSen der DWA Dt. Vereinigung f. Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.) TRWSen wurden vom TMLFUN als allg. anerkannt eingeführt (bisher) Der Verordnungsgeber kann TR einführen Bundesanzeiger (zukünftig) 2. Die in den Bauregellisten bekannt gemachten DIN Normen und techn. Regeln für Bauprodukte sind den TR gleichgestellt
8 Allgemein anerkannte Regel der Technik (Bsp.) TRwSen 130 bestehende unterirdische Rohrleitungen 131 Bestimmung Rückhaltevermögen 779 Allgemeine TR ws 780 Oberirdische Rohrleitungen 781 Tankstellen für Kraftfahrzeuge 786 Ausführung Dichtflächen (791) Heizölverbrauchsanlagen Erarbeitung läuft (792) JGS Anlagen Gruppe ist eingerichtet (793) Biogasanlagen Gruppe wird eingerichtet DIN Gärfuttersilos u. Güllebehälter Ausführung, Beschaffenheit 1045 Stahl und Stahlbetonbau Bemessung, Beton, Ausführung
9 Einstufung JGS und Anzeigepflicht JGS gelten als wassergefährdende Stoffe sind aber keiner Wassergefährdungsklasse zugeordnet JGS Anlagen können nach ThürVAwS anzeigepflichtig sein
10 Einstufung JGS und Anzeigepflicht Anzeigepflicht Nach 54 Abs. 1 ThürWG anzeigepflichtige Anlagen zum Lagern von: Jauche > l Gülle > l (einschl. Sammeleinrichtung) Silagesickersäfte> l Festmist > 100 m³ Quelle: ThürVAwS
11 Fachbetriebspflicht Ausnahmen von der Fachbetriebspflicht Anlagen für feste und gasförmige Stoffe Anlagen für Heizöl, DK, Altöl der Gefährdungsstufe A Anlagen anderer wflüssigkeiten der Gefährdungsstufen A und B Feuerungsanlagen und Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften
12 Anforderungen an alle Anlagen ws Pflichten des Betreibers nach dem WHG eine Betriebsanweisung mit Überwachungs-, Instandhaltungs- und Alarmplan aufzustellen die Beschäftigten sind jährlich über die auftretenden Gefahren zu unterweisen. Unfälle mit nicht unerheblichen Mengen ws sind meldepflichtig. Lageranlagen müssen gekennzeichnet sein an Anlagen sind Betriebs- und Verhaltensvorschriften an gut sichtbarer Stelle anzubringen Das Personal ist darüber zu belehren Anlagenbetreiber haben bei Schadensfällen die Anlage unverzüglich außer Betrieb zu nehmen, sofern eine Gefährdung oder Schädigung eines Gewässers nicht auf andere Weise verhindert werden kann. Unterliegt die Anlage einer Überprüfungsvorschrift, so hat der Betreiber dem Sachverständigen vor der Prüfung alle erteilten behördlichen Bescheide und Herstellerbescheinigungen vorzulegen.
13 Spezielle Anforderungen an JGS Anlagen sind in Anlage 3 der ThürVVAwS beschrieben: Besondere Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Silagesickersäften und Festmist u. a. die Punkte: 4 Anforderungen an Anlagentechnik und Aufbau 10 Überwachung 13. Anpassung 13.1 Nachrüstung
14 Einstufung JGS Anlagen nach ThürVAwS Gilt für ortsfeste JGS Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU Anlagen) Herstellen, Behandeln und Verwenden (HBV Anlagen) Rohrleitungen gehören im Sinne der ThürVVAwS zu den Anlagen Biogasanlagen werden in einen LAU und HBV Teil eingeteilt landw. Biogasanlagen in Thüringen nach Anlage 3 wie JGS errichtet
15 Einordnung der Anlagen Einordnung nach ThürVVAwS Biogasanlagen I müssen lt. 4.5 ThürVVAwS die Anforderungen von JGS Anlagen (LAU) erfüllen d.h. bestmöglicher Schutz, Anforderungen lt. Anlage 3 keine Sachverständigenprüfung / kein Fachbetrieb nötig im WSG Sachverständigenprüfung Biogasanlagen IIz.B. Abfallbehandlungsanlagen Höhere Anforderungen
16 Einstufung JGS Anlagen Zu den Anlagen i. S. d. VAwS zählen ortsfeste nach Anlage 3 ThürVVAwS sind das: Fahrsilos Gülle- und Jauchelager Güllekeller Dungstätten-Platten Entmistungskanäle- und Leitungen Sammel- und Förderanlagen in denen regelmäßig eingestaut wird sowie Pumpen und Pumpstationen Abfüllplätze Biogasanlagen (nawaro)
17 Einstufung JGS Anlagen Nicht zu den Anlagen zählen bzw. ohne Anforderungen sind nicht ortsfeste Lagerplätze für Silage in: - Schlauchfolien, Folienwickelballen, Feldmieten wenn auf landw. genutzter Fläche, und max. 9 Monate Lagerzeit und TS>25% Feldrandzwischenlager (Misthaufen) - bei jährlichen Ortswechsel und - max. 5 Monate Lagerdauer
18 Anforderungen an Anlagen beginnen mit Erdarbeiten Baugrundgutachten Tragfähigkeit / Bodenaustausch Grundwasserstand Abstand Gewässer Setzungen
19 Anforderungen an Baugrund und Behälter Lage: Abstand > 50 m von Oberflächengewässern und Brunnen Abstand > 0,5 m über dem höchsten möglichen Grundwasserstand Tiefstes Bauteil Ausnahme: Auftriebsicherheit bei leerem Behälter und Doppelwandigkeit mit Überwachungsraum + Leckanzeigegerät
20 Anforderungen nicht eingehalten Fermenter 2 x m³ Frischöl 600 l Altöl 600 l, Fahrsilo 18 m 8 m 4 m
21 Anforderungen an den Auffangraum Neu zu genehmigende Biogasanlagen sind i. d. R mit einer Umwallung zu umgeben Innerhalb WSG (Zone III) Behälter doppelwandig ausführen bzw. in einen Auffangraum stellen Rohrleitungen doppelwandig mit Leckanzeigegerät Auffangraum hat Rückhaltefunktion (sekundäre Sicherheit) Begründung: Technisch unvermeidbare Leitungsanschlüsse unterhalb des Flüssigkeitsspiegels werden damit abgesichert Rechtsgrundlage für diese weitergehende Anforderung ist 7 ThürVAwS.
22 Anforderungen an den Auffangraum Größe: Im Schadensfall größtmögliche austretende Menge ggf. Volumen des größten Behälters Dichtheit: Flüssigkeit darf innerhalb 3 Tagen < 20 cm eindringen Eignungsnachweis: Gutachten eines Sachverständigen der Bodenmechanik zu Eignung, Verdichtung, Unterbau Entwässerung mit Schieber
23 Anforderungen an den Auffangraum Nachträglich angeordnete Umwallung
24 Anforderungen an Leckerkennungssysteme Bei allen Lageranlagen einschließlich Kanäle erforderlich: Lager > 25 m³ Leckagesonde erforderlich - Signal akustischer/visueller Alarm Ausnahmen: o.i. Anlage bis 1000 m³ und sichtbarem Fußpunkt wu Beton + Dichtheitsprüfung 5 jährig durch SV VAwS bis 1000 m³ reicht Anzeige mechanisch mit Schwimmer oder visuelle Prüfung
25 Anforderungen an Leckerkennungssysteme Radius < 8 m Dichtungsschicht Dränageschicht umlaufende Ringdränage Kontrollschächte Kontrollschacht KG 200 mm
26 Anforderungen an Leckerkennungssysteme Radius > 8 m Dichtungsschicht Flächendränage (Dränvlies, Dränrohre) umlaufende Ringdränage Kontrollschächte Kontrollschacht KG 200 mm
27 Anforderungen an Leckerkennung Im Wasserschutzgebiet immer Flächendränage mit Leckagesonde (Signal) Erdbecken immer mit Flächendränage Güllekeller immer mit Leckerkennung Dichtungsschicht muss über allgemeine bauaufsichtliche Zulassung verfügen oder Kunststoffbahnen vorkonfektioniert 0,8 mm sonst 2,0 mm und im WSG 2,0 mm Fachkundige Verschweißung
28 Detail Leckerkennung
29 Vorbereitung Leckerkennung
30 Detail Leckerkennung
31 Aufbau
32 Anforderungen nicht eingehalten Dichtschicht nicht hoch geführt / nicht am Behälter abgedichtet Sicherheitseinrichtung defekt
33 Anforderungen nicht eingehalten korrekt
34 Leckagesonden Stabsonden / konduktive Elektroden oder Gabelsensoren
35 Anforderungen an Behälter und Beton Bei offenen Behältern/Erdbecken - Freibord von 20 cm einhalten Ermittlung Lagerraumbedarf (180 Tage) zuzüglich 50 % des Jahresniederschlags (langjähriges Mittel) TLL Rechner Lagerka10.xls ainfo Schlagwort JGS DIN Nachweis Betongüte nach DIN 1045 Bsp. Biogasbehälter (Auszug Festigkeit TÜV Thüringen Biogasmerkblatt) Flüssigphase (Gärsubstrat): Betonfestigkeitsklasse C25/30 Gasphase: Betonfestigkeitsklasse C35/45 (XA3) Gasphase: Betonfestigkeitsklasse C25/30+Beschichtung
36 Anforderungen an Behälter Befüllen / Entnahme über Behälterrand Öffnungen unterhalb Flüssigkeitsspiegel nicht zulässig Wenn vorhanden doppelte Schieber (1 Schnellschlussschieber) Schieber möglichst Nahe an Behälterwand Anfahrschutz + Umwallung
37 Anforderungen nicht eingehalten
38 Anforderungen an Behälter Hebersicherung
39 Anforderungen Behälter Hebersicherung geschlossene Behälter
40 Anforderungen an Behälter Befüllen / Entnahme über Behälterrand Quelle: ibes
41 Anforderungen an Behälter Anfahrschutz: entsprechend den Fahrzeugen des Betriebes
42 Anforderungen an Rohrleitungen ThürVAwS 12:und ThürVVAwS 12 sowie Anlage 3 u. i. Rohrleitungen nur zulässig wenn o. i. Verlegung aus Sicherheitsgründen nicht möglich oder wenn u. i. Anlagen angeschlossen werden müssen Lösbare Verbindungen in Kontrollschächten (Foto) Wiederkehrende Dichtheitsprüfungen erforderlich u. i. Rohrleitungen in Schutzgebieten nur zulässig wenn Über einer Flächendränage mit Leckerkennung oder Doppelwandig mit Leckerkennung oder Saugleitung bei der Flüssigkeitssäule bei Undichtheit abreist oder In Kanal oder Schutzrohr mit Leckerkennung Unbedingt vor Baubeginn die uwasserbehörde hinzuziehen.
43 Anforderung Rohrleitung Lösbare Verbindung einsehbar bzw. in dichtem Kontrollschacht
44 Anforderung Rohrleitung im Schutzgebiet Unterirdische Rohrleitungen im Schutzrohr mit Kontrollschacht
45 Anforderungen Silagelager und Sickersaftbehälter Säurebeständig Bodenplatte fugenlos und wasserundurchlässig Beton oder gleichwertiger Dichtungsschicht gem. TRwS 786 Auffangen von Sickersäften die aus dem Stapel austreten und das anfallende Niederschlagswasser (Sickerwasser) Sickersaftbehälter keine Über- oder Abläufe feste Anfahrt jederzeit Säurebeständiger Schutzanstrich aller Teile (oder Folie)
46 Anforderungen Abfüllplätze JGS Abfüllplätze Gegen Medium dicht und beständig (s. Silage) An die Größe der Fahrzeuge angepasst Unkontrolliert austretendes Medium muss sicher aufgenommen werden und rückgeführt werden können. Niederschlagswasser berücksichtigen Abfüllvorgang technisch und/oder organisatorisch überwachen
47 Anforderung Abfüllplatz
48 Anforderungen nicht eingehalten
49 Festmistlagerstätten / Substratlagerplatz wasserundurchlässige Bodenplatte An drei Seiten eingefasst zum auffangen der Jauche (eindringen von Oberflächenwasser verhindern) Überdachung kann NS Wasser mindern Sammeln der Jauche in Gülle- od. Sickersaftbehältern bzw. Jauchebehältern zulässig Erinnerung Alle Anlagen in Schutzgebieten mit Leckerkennungseinrichtung
50 Nachrüstungen Im Wasserrecht gibt es keinen Bestandsschutz alle Vorschriften gelten auch für bestehende Altanlagen insbesondere die Eigenüberwachung 29 Übergangsbestimmungen Alle nachträglichen vorzunehmenden technischen Änderungen an Altanlagen bedürfen einer behördlichen Anordnung
51 Nachrüstungen für bestehende Anlagen Nachrüstung zur Anpassung der bestehenden Anlagen sind umgehend durchzuführen: 1. Doppelte Sicherheitseinrichtungen (Schieber, Ventile, Klappen) gegen Auslaufen und Betätigen durch unbefugte 2. Befüllen und Entnahme über Behälterrand 3. Frostsichere Leitungen (Entleerungsmöglichkeit) 4. Entleerungsmöglichkeit unterirdischer Leitungen zur Kontrolle 5. Anfahrschutz von Leitungen und Schieber im Fahrbereich (4 m?)
52 Anforderungen an die Eigenüberwachung Im Bau und zur Inbetriebnahmeprüfung: 1. Fachkundiger Bauleiter 2. Betreiber muss Dichtheit nachweisen Behälter im Bau auf Dichtheit Rohrleitungen mittels Druckprüfung (Protokoll) Offene Kanäle und Gerinne Erdbecken (Verbindungsnähte) Insbesondere in Schutzgebieten + Wasserbehörde
53 Mindestanforderungen an die Dokumentation Bauleitererklärung über Errichtung der Behälter und der Leckerkennung nach ThürVVAwS Bauantrag und Genehmigungsbescheide Bauleitererklärung über die Überwachung aller Arbeiten nach DIN auch Eigenleistungen Überwachung Einbau Beton nach DIN 1045 Nachweis Betongüte über Lieferscheine Protokolle Dichtigkeitsprüfungen Behälter und Rohrleitungen Unterlagen zur Bau- und Anlagentechnik Betriebsanleitung der Anlage gemäß DIN 11622
54 Mindestanforderungen an die Dokumentation Baugrundgutachten Eignungsnachweise: Korrosionsschutz Folien Vlies Pumpen - Armaturen - Materialien - Leckagesonden - Schieber Aufbau der Anlage mit Planzeichnungen, Maße, Volumen Nachweis der Lagerkapazität 180 Tage Fotodokumentation des Baus Dokumentation der Eigenüberwachung nach ThürVAwS
55 Anforderung an die Eigenüberwachung 3. Wiederkehrende Prüfungen aller JGS Anlagen durch Betreiber: Monatlich Sicht- und Funktionskontrolle (LE, Schieber usw.) jährliche innere Sichtkontrolle der entleerten Behälter bei Leckerkennung aller 5 Jahre [15] 10 (5) Äußere Sichtprüfung an Mistplatten, Fahrsilos, Abfüllplätze Dichtheit der u. i. Rohrleitungen aller [15] 10 (5) Jahre Dichtheit von Erdbecken (Folien, Nähte, Fugen) aller 5 Jahre schriftliche Dokumentation für Behörde Aufbewahrung Protokolle Dichtheitsprüfungen an Behörde übersenden
56 Dichtheitsprüfung Die Dichtheit ist durch eine mindestens 50 cm hohe Füllung mit Wasser an den freistehenden bzw. nicht hinterfüllten Behältern gemäß DIN nachzuweisen. Dabei dürfen über einen Beobachtungszeitraum von mindestens 48 Stunden kein sichtbarer Wasseraustritt, keine bleibenden Durchfeuchtungen und kein messbares Absinken des Wasserspiegels auftreten. Empfehlung: Vollfüllung
57 Fehler im Beton / Dichtheitsprüfung Behälter Bei Meter 3
58 Überfüllung + undichte Fuge
59 Achtung Die Überwachung erfordert das Einsteigen in Behälter zur inneren Prüfung Unabhängig davon ob geschlossene oder offene Behälter oder Gruben, Kanäle und Schächte betreten werden: Frei messen, Befahrerlaubnisschein
60 Seminar der Landvolkbildung
61 Vielen Dank! Dipl. Ing. (FH) René Richter Projektleiter Bereich Landwirtschaft Sachverständiger nach WHG T: 0361 / H: 0151 / E. rrichter@tuev-thueringen.de
Erweiterung der Gärrestlagerung
Erweiterung der Gärrestlagerung Aus Sicht der Genehmigungsbehörde Schwerpunkt Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. (FH) Gabi Dederichs Landkreis Northeim Untere Wasserbehörde Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009
MehrAnlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ( 62 WHG) Betriebliche Anlagenbezeichnung: Biogasanlage
Anschrift Anlagenbetreiber: Name:.. Strasse:.. Ort:.. Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ( 62 WHG) Betriebliche Anlagenbezeichnung: Biogasanlage Prüfbericht Nr.:..., Seite 1 von... Anlagenteile
MehrÖl-Rückhalte-Sicherheitssystem
Öl-Rückhalte-Sicherheitssystem Die funktionsgeprüfte Öl-Rückhaltung Technische Anlagen, wie beispielsweise Klima-, Kälteaggregate und Wärmepumpen haben, um einen technisch einwandfreien Betrieb zu gewährleisten,
MehrMerkblatt Lagerung von Wirtschaftsdüngern
Merkblatt Lagerung von Wirtschaftsdüngern Wirtschaftsdünger gehören grundsätzlich zu den wassergefährdenden Stoffen. Nach 19 g Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) müssen Anlagen zum Lagern von Jauche,
MehrDichtheitsprüfung bei Kleinkläranlagen und Abflusslosen Sammelgruben
Dichtheitsprüfung bei und Abflusslosen Sammelgruben Technische Regelwerke Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassungen des DIBt. DIN 4261 DIN 1986-30 gefordert wird die Dichtheitsprüfung nach Einbau bei Nachrüstung
MehrNationale und Europäische Leckanzeigetechnik
4 bar 1 4 4 4 4 b ar b ar 1 1 bar 1 bar 1 3 Nationale und Europäische Leckanzeigetechnik Über- und Unterdruckleckanzeigesysteme für doppelwandige Behälter und Rohrleitungen gemäß deutscher Gesetzgebung
Mehr-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen.
14: Baustellen (1) Baustellen sind so einzurichten, dass bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des 1 Abs. 1 Satz 2 ordnungsgemäß errichtet, geändert oder abgebrochen werden können
MehrPrüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3
Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3 Nachfolgende Information soll Ihnen als Unternehmer - oder als vom Unternehmer als Verantwortlichen benannter - ein verständlicher Leitfaden
MehrDipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung
1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen
MehrMB-Kanalsanierung. (Ab)Wasser marsch. Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt. Wir machen den Weg frei.
MB-Kanalsanierung (Ab)Wasser marsch Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt. Wir machen den Weg frei. DIN 1986-30 eine harmlos klingende Norm des Wasserhaushaltsgesetzes sorgt bei Hauseigentümern für
MehrSicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen
Arbeits- Sicherheits- Informationen BGN Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten 6.83/08 Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen Vorwort Jeder, der eine Getränkeschankanlage
MehrMindestanforderungen an. Inland ECDIS Geräte im Informationsmodus und vergleichbare Kartenanzeigegeräte. zur Nutzung von Inland AIS Daten
Protokoll 2014-I-12, Anlage 2 Mindestanforderungen an Inland ECDIS Geräte im Informationsmodus und vergleichbare Kartenanzeigegeräte zur Nutzung von Inland AIS Daten an Bord von Fahrzeugen 12.6.2014 Seite
MehrQualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,
Mehr1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die
Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte
MehrBei Unklarheiten empfehlen wir, immer einen entsprechenden Gutachter einzuschalten
... weil die Natur den Ton angibt INFO: 016_1 EINBAUHINWEISE DERNOTON - Produkte DERNOTON - FERTIGMISCHUNG BA für die vertikale Abdichtung an Bauwerken Die DERNOTON -Fertigmischung BA erreicht nur dann
MehrSatzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.
Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März
MehrInformationen für Bauherren und Planer. > Leitfaden für die Erstellung eines Standard-Erdgas-/Strom-Netzanschlusses für Ein- und Mehrfamilienhäuser
Informationen für Bauherren und Planer > Leitfaden für die Erstellung eines Standard-Erdgas-/Strom-Netzanschlusses für Ein- und Mehrfamilienhäuser Inhaltsverzeichnis Gesetze und Verordnungen 2 Ihr Ansprechpartner
MehrZum Gebrauch innerhalb des Firmenverbundes. der Stiftung Liebenau. zur einheitlichen Handhabung
Version: 1.1.1 Zum Gebrauch innerhalb des Firmenverbundes der Stiftung Liebenau zur einheitlichen Handhabung - der Inventarisierung von Anlagen und Geräten, - der Einhaltung von gesetzlichen Prüffristen,
Mehr66-05 66-05. hat der Rat der Stadt Detmold in seiner Sitzung am 03.07.2014 folgende Satzung beschlossen:
66-05 66-05 Satzung zur Fortführung der Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW in dem Bereich 03 der Stadt Detmold vom
MehrDränung und deren Grundsätze
Dränung und deren Grundsätze Grundstücksentwässerung und Ausführung der Dränage Ausführung der Dränage Eine Abdichtung mit Dränung ist bei schwach durchlässigen Böden auszuführen, bei denen mit Stau- oder
MehrZuständigkeiten bei Problemen mit der Kanalhausanschlussleitung!
Zuständigkeiten bei Problemen mit der Kanalhausanschlussleitung! Für jedes Grundstück bestehen das Recht und die Pflicht auf einen Anschlusskanal im Mischsystem bzw. zwei Anschlüsse im Trennsystem (Schmutzwasser
Mehr6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung
MehrAllgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Kleinkläranlagen und die europäische Normung
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Kleinkläranlagen und die europäische Normung Herzlich Willkommen Übersicht 2. Das DIBt 3. Rechtsgrundlagen 4. Bisheriges Zulassungsverfahren 5. Europäische Normung
MehrAllgemeine und technische Bedingungen für die Bereitstellung von Messwertimpulsen aus Messeinrichtungen
Allgemeine und technische Bedingungen für die Bereitstellung von Messwertimpulsen aus Messeinrichtungen Inhalt Präambel 1. Allgemeine Normen, Richtlinien und Vorschriften 2. Allgemeine Bedingungen 3. Technische
MehrKFZ-Experten Unfallgutachten Wertgutachten Technische Gutachten UVV-Prüfung Oldtimerbewertung Gerichtsgutachten
16 Fragen und Antworten zu Oldtimern und der neuen Oldtimer-Richtlinie Mit der neuen Oldtimer-Richtlinie kommen ab November 2011 auf die Oldtimerfahrer verschiedene Änderungen zu. Diese Änderungen wurden
MehrGeprüfter Datenschutz TÜV Zertifikat für Geprüften Datenschutz
www.tekit.de Geprüfter TÜV Zertifikat für Geprüften TÜV-zertifizierter Der Schutz von personenbezogenen Daten ist in der EU durch eine richtlinie geregelt. In Deutschland ist dies im Bundesdatenschutzgesetz
MehrGenehmigungsrechtliche Aspekte des Zuckerrübeneinsatzes in der Biogasanlage
Genehmigungsrechtliche Aspekte des Zuckerrübeneinsatzes in der Biogasanlage Harald Wedemeyer Rechtsanwalt Folie 1 RA Harald Wedemeyer Einführung Was müssen Anlagenbetreiber beim Einsatz von Rüben in Biogasanlagen
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
MehrBrauche ich noch eine Baugenehmigung?
Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche
MehrBehördliche Entscheidungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren
Behördliche Entscheidungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren Genehmigung, 6 BImSchG Teilgenehmigung, 8 BImSchG 22 9.BImSchV Genehmigung für die Errichtung einer Anlage/eines Anlagenteils oder für Errichtung
MehrHinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall
Freie und Hansestadt Hamburg B e h ö r d e f ü r S t a d t e n t w i c k l u n g u n d U m w e l t Amt für Bauordnung und Hochbau Merkblatt des Referats für Bautechnik ABH 31 Hinweise zur Erlangung einer
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.
MehrREACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der
MehrNeue Regelungen für den Gerüstbau
Neue Regelungen für den Gerüstbau Europäische Normen Auswirkungen auf die Praxis Neue BGI 663 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten Neue Regelungen für den Gerüstbau - Was gilt?
MehrDer neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht
Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht 1. Grundlagen Im Jahre 1991 hat der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft die 2. Richtlinie über den Führerschein verabschiedet. Die Richtlinie
MehrVAwS NRW - die revolutionäre Anlagenverordnung
VAwS NRW - die revolutionäre Anlagenverordnung Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Fragemann Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW Dipl.-Ing. Manfred Steinwachs Kreis Paderborn
MehrGefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung komplexe Maschinen und technische Anlagen
Lehrstuhl / Bereich IW/IPE/KKM Arbeitsmittel: Blasformanlage Bekum BM 304 Inventarnummer: Hersteller/Baujahr: Standort: MD 030 Datum Erstellt durch Großmann 17.07.2007 Name in Druckbuchstaben Unterschrift
MehrVerordnung über Zuweisungen zum Bau von Abwasseranlagen
Verordnung über Zuweisungen zum Bau von Abwasseranlagen Vom 8. Februar 2006 GVBl. I S. 31 Aufgrund des 32 des Finanzausgleichsgesetzes in der Fassung vom 16. Januar 2004 (GVBl. I S. 22), zuletzt geändert
MehrNETINFORUM SÜDDEUTSCHLAND. Befähigte Person und Fachbetrieb nach 19 l WHG bzw. TRbF. Fachtagung am 02. und 03.03.2004 in Leinfelden-Echterdingen
NETINFORUM Befähigte Person und Fachbetrieb nach 19 l WHG bzw. TRbF Fachtagung am 02. und 03.03.2004 in Leinfelden-Echterdingen Dr. Bernd Haesner TÜV Süddeutschland TÜV BAU UND BETRIEB GMBH 28.04.2004
MehrElektrische Anlagen und Betriebsmittel
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,
MehrVerordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.
Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.2015 Artikel 1 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrAnti-Botnet-Beratungszentrum. Windows XP in fünf Schritten absichern
Windows XP in fünf Schritten absichern Inhalt: 1. Firewall Aktivierung 2. Anwendung eines Anti-Virus Scanner 3. Aktivierung der automatischen Updates 4. Erstellen eines Backup 5. Setzen von sicheren Passwörtern
MehrBiogas-Anlagen Wasserwirtschaftliche Anforderungen
Netinforum 2007, Gewässer- und Explosionsschutz aktuell Biogas-Anlagen Wasserwirtschaftliche Anforderungen Übersicht: Rechtliche Grundlagen Einteilung der Biogasanlagen Anforderungen an W1-Anlagen Anforderungen
MehrVdS Schadenverhütung GmbH. Bereich Security
VdS Schadenverhütung GmbH Bereich Security Prüfvereinbarung Nr. 2015 xxx Auftraggeber: Die nachfolgende Vereinbarung wurde zwischen dem Antragsteller und VdS Schadenverhütung GmbH geschlossen und ist Grundlage
MehrTechnische Anschlussbedingungen Gas der evo Energie-Netz GmbH (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004
Technische Anschlussbedingungen Gas der evo Energie-Netz GmbH (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004 Vorblatt.doc Technische Anschlussbedingungen Gas (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004 INHALTSVERZEICHNIS Seite 0. Vorwort...
MehrVermeidung von Schäden an Betonbauwerken durch baubegleitende Qualitätssicherung Vortrag
Vermeidung von Schäden an Betonbauwerken durch baubegleitende Qualitätssicherung Vortrag von Dipl. Ing. (FH) Horst Töllner BDSH geprüfter Sachverständiger Bund Deutscher Sachverständiger im Handwerk e.v.
Mehr4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als
MehrMerkblatt 9. Ofenbank. Technischer Ausschuss (Österreichischer Kachelofenverband)
Merkblatt 9 Technischer Ausschuss (Österreichischer Kachelofenverband) : Seite 2 / 8 Inhalt 1 Anwendungsbereich... 3 2 Literaturhinweise... 3 3 Begriffe... 4 3.1... 4 3.1.1 Gemauerte Sitzbank... 4 3.1.2
MehrAnzeige eines Erdaufschlusses gemäß 56 BbgWG für die Nutzung von Erdwärme durch horizontale Erdwärmekollektoren
Hinweise zum Ausfüllen dieses Formulars: Die ausgepunkteten Stellen können handschriftlich (bitte in Blockschrift und gut leserlich) ausgefüllt werden. Bei den Kästchen Zutreffendes bitte ankreuzen. An
MehrErfahrungen bei der Prüfung von JGS-Anlagen und Leichtflüssigkeitsabscheidern aus Sicht eines Sachverständigen
Erfahrungen bei der Prüfung von JGS-Anlagen und Leichtflüssigkeitsabscheidern aus Sicht eines Sachverständigen 26. November 2013 TÜV Thüringen Wer ist der nette Kerl, der hier vor Ihnen steht? Referent
MehrGrundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen
Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut
MehrWINDOWS 10 Upgrade. Beispiel: Desktop-Ausschnitt von vorhandenem WIN 8.1 (rechte Ecke der Taskleiste)
Angebot von Microsoft über ein kostenloses Online-Upgrade auf Windows 10 für vorhandene Windows-Systeme der Versionen 7(SP1) und 8.1 (nicht für 8.0!!) Beispiel: Desktop-Ausschnitt von vorhandenem WIN 8.1
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrQuelle: Fundstelle: BGBl I 2003, 1003 FNA: FNA 9290-13-2
juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: LKW-MautV Ausfertigungsdatum: 24.06.2003 Gültig ab: 01.07.2003 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 2003, 1003 FNA: FNA 9290-13-2
MehrCheckliste «Datenbekanntgabe»
Checkliste «Datenbekanntgabe» 21 Abs. 1 des Informations- und Datenschutzgesetzes 1 regelt die Bekanntgabe von Personendaten wie folgt: 21 Bekanntgabe von Personendaten 1 Das öffentliche Organ gibt Personendaten
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrWie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?
Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes
MehrBGG 911 (bisher ZH 1/205) Grundsätze für die Anerkennung von Sachverständigen für die Prüfung von Durchleitungsdruckbehältern
BGG 911 (bisher ZH 1/205) Grundsätze für die Anerkennung von Sachverständigen für die Prüfung von Durchleitungsdruckbehältern Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Fachausschuß "Gas und
MehrHerausforderungen für Betreiber von Aufzugsanlagen. Aktuell geltende Vorschriften und voraussichtliche Änderungen
Herausforderungen für Betreiber von Aufzugsanlagen Aktuell geltende Vorschriften und voraussichtliche Änderungen Agenda Herausforderungen für Betreiber von Aufzugsanlagen 25.02.2014 2 Umfrage zu aktuell
MehrInformationen zum Begleiteten Fahren ab 17
Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt
MehrBetriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG
Betriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG BetrSichV 2 Teil A: Teil B: Teil C: Einführung Die Verordnung Was ist zu tun? Einführung 3 Kern: Vorgaben für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln.
MehrRente und Hinzuverdienst
Rente und Hinzuverdienst Altersrenten Sie wollen auch als Altersrentner beruflich aktiv bleiben? Das können Sie selbstverständlich. Ihr Einkommen heißt dann Hinzuverdienst. Wie viel Sie zur gesetzlichen
MehrTitelmasterformat durch Klicken. bearbeiten
Professioneller Umgang mit Flüssiggas Titelmasterformat durch Klicken sichereres Arbeiten und Leben Stefan Koch 1 Nahrungsmittel und Gaststätten 1 Abgebrannte Bäckerei Stefan Koch 2 Nahrungsmittel und
MehrVerordnung. über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften Vom 11.
Verordnung über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften Vom 11. Dezember 1997* 753 1 17 Auf Grund des 112 a des Berliner Wassergesetzes in der
MehrTechnische Regeln. für. Aufzugsanlagen. und. Anwendungsbeispiele. Ernst-A. Siekhans 20.06.2008. VI. Schwelmer Aufzugssymposium 2008
Technische Regeln für Aufzugsanlagen und Anwendungsbeispiele 1 Gliederung Einordnung der TRBS unterhalb der BetrSichV TRBS 1001 Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS
MehrD i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s
M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine
MehrHintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.
HintergrÜnde zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. Sehr geehrter Geschäftspartner, aufgrund vieler Anfragen und diverser Diskussionen im Markt über die neu erhobene Urheberrechtsabgabe auf Drucker
MehrWenn Sie das T-Online WebBanking das erste Mal nutzen, müssen Sie sich zunächst für den Dienst Mobiles Banking frei schalten lassen.
1 PIN/TAN-T-Online-WebBanking mit moneyplex Bis auf wenige Ausnahmen bieten heute fast alle Kreditinstitute modernes und hoch sicheres HBCI-Internetbanking an. Um mit nicht HBCI-fähigen Banken trotzdem
MehrWindkraftanlagen (WKA) Einordnung und Nebenbestimmungsvorschläge
Windkraftanlagen (WKA) Einordnung und Nebenbestimmungsvorschläge Jürgen Jacobi, Sachbearbeiter TLVwA, Referat 420 Tel. 0361-3773 -7847 juergen.jacobi@tlvwa.thüeringen.de Vortrag : TLUG 29.05.2013 ? Genehmigung?
MehrKanalreinigungs GmbH. Tel. 0821 / 60 21 87. www.schalk-kanalreinigung.de
seit 4 195 ig s s ä l r e v u z t p m o r p regional r h a J im e g a T 5 24 h 36 Kanalreinigung Rohrreinigung Egal ob Abwasser-, Regen- oder Mischwasserkanal, wir reinigen sämtliche Leitungen vom Hausanschluss
MehrSICHTBETONT. Easy Lens Sichtbetonte Linsen
SICHTBETONT Easy Lens Sichtbetonte Linsen Easy Lens ist die moderne Idee, dem Träger von Contactlinsen alles rund um das Sehen so bequem und sicher wie möglich zu machen. Easy Lens denkt für Sie mit, jederzeit
MehrImmissionsrechtliche Beurteilung. von Gärresttrocknungen
Gärresttrocknung in Biogasanlagen Mehr als nur Bonusoptimierung? Veranstaltung der Energieberatung der Bst. Bremervörde am 24. Mai 2011 Niedersachsenhof in Verden von Gärresttrocknungen Genehmigungspfade
MehrVernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten Öffentliche und nicht-öffentliche
Mehr1. BImSchV. Informationsblatt Nr. 22 März 2011
Informationsblatt Nr. März 0. BImSchV Teil : Öl- und Gasfeuerungsanlagen Vorgehensweise zum Nachweis der Einhaltung der geforderten NOx- Emissionsgrenzwerte, Nutzungsgrade und Kesselwirkungsgrade Die rechtliche
MehrBerufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrInfo zum Zusammenhang von Auflösung und Genauigkeit
Da es oft Nachfragen und Verständnisprobleme mit den oben genannten Begriffen gibt, möchten wir hier versuchen etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Nehmen wir mal an, Sie haben ein Stück Wasserrohr mit der
Mehrjuris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle:
juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Aktenzeichen: 21-8413.10 Erlassdatum: 30.11.2004 Fassung vom: 30.11.2004 Gültig ab: 01.01.2005 Quelle: Gliederungs-
MehrMerkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines
Merkblatt zur Gewährung von Umzugskostenvergütung Anlage 13 I. Allgemeines Die Gewährung von Umzugskostenvergütung richtet sich nach dem Sächsischen Umzugskostengesetz (SächsUKG) vom 23. November 1993
MehrDatenübernahme von HKO 5.9 zur. Advolux Kanzleisoftware
Datenübernahme von HKO 5.9 zur Advolux Kanzleisoftware Die Datenübernahme (DÜ) von HKO 5.9 zu Advolux Kanzleisoftware ist aufgrund der von Update zu Update veränderten Datenbank (DB)-Strukturen in HKO
MehrBilderBox.com. Bilderbox.com. Überprüfungsverpflichtungen und Wartung für Gasanlagen
BilderBox.com Bilderbox.com Überprüfungsverpflichtungen und Wartung für Gasanlagen Informationsblatt der MA 36 9/2014 Allgemeines Die Wartung und Überprüfung von Gasanlagen wird in verschiedenen Gesetzten
MehrTechnische Angaben für
Antrag auf Bauartzulassung nach Röntgenverordnung (RöV) Technische Angaben für Basisschutzgeräte Hochschutzgeräte Vollschutzgeräte Schulröntgeneinrichtungen (nach Anl. 2 Nr. 6 RöV) (nach Anl. 2 Nr. 2 RöV)
Mehrwww.internet-einrichten.de
E-Mail-Programme E-Mail Adresse einrichten Bei t-online, AOL, Compuserve, und anderen können Sie sich E-Mail-Adressen einrichten. Dies hat aber den Nachteil, dass Sie diese nur mit der entsprechenden Zugangssoftware
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern
z Ausgabe: Januar 2010 GMBl. Nr. 16/17 vom 16. März 2010 S. 343 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von
MehrKreisrecht des Landkreises Mayen-Koblenz Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag
Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz vom 22.11.2012 Inhaltsverzeichnis
MehrManagementbewertung Managementbewertung
Managementbewertung Grundlagen für die Erarbeitung eines Verfahrens nach DIN EN ISO 9001:2000 Inhalte des Workshops 1. Die Anforderungen der ISO 9001:2000 und ihre Interpretation 2. Die Umsetzung der Normanforderungen
MehrBei Verlassen des Platzes ist die Flugleiterfunktion weiterzugeben oder der Betrieb abzumelden.
Die Flugplatzordnung regelt die Zuständigkeiten auf dem Platz, das Verhalten im Flugbetrieb, in Notfällen/ bei Unfällen, sowie die Beschränkungen denen der Verein bei Nutzung des Flugplatzes unterliegt.
MehrZahl: 23406/2013 Zeichen: My Datum: 23.11.2013. Pentaflex KB, Pentaflex FTS, Pentaflex OBS und Pentaflex ABS
Prüfbericht Zahl OIB-140-002/98-011 Zahl: 23406/2013 Zeichen: My Datum: 23.11.2013 Auftrag: Beauftragt wurde die Prüfung der Fugenbleche KB, FTS, OBS und ABS zur Abdichtung von Arbeitsfugen und Sollrissquerschnitten
MehrMathematik. UND/ODER Verknüpfung. Ungleichungen. Betrag. Intervall. Umgebung
Mathematik UND/ODER Verknüpfung Ungleichungen Betrag Intervall Umgebung Stefan Gärtner 004 Gr Mathematik UND/ODER Seite UND Verknüpfung Kommentar Aussage Symbolform Die Aussagen Hans kann schwimmen p und
Mehrzum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
MehrBaustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.
... q Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. Juli 1998 Achtung, diese Vorschrift kann nicht über die Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft
MehrVDI/DVGW 6023. Typ A und Typ B Hygiene in der Trinkwasserinstallation
VDI/DVGW 6023 Typ A und Typ B Hygiene in der Trinkwasserinstallation Warum eine Schulung VDI/DVGW 6023? Die novellierte Trinkwasserverordnung fordert, dass bei der Wassergewinnung, Wasseraufbereitung und
MehrWelche Auswirkungen hat die AwSV auf JGS-Anlagen und den landwirtschaftlichen Betrieb? 2018 Frederik Slowenski
Welche Auswirkungen hat die auf JGS-Anlagen und den landwirtschaftlichen Betrieb? 1 2 1 Wasserhaushaltsgesetz 62 WHG; 1 Abs.1 Für Anlagen zum Umschlagen wassergefährdender Stoffe sowie zum Lagern und Abfüllen
MehrSDD System Design Document
SDD Software Konstruktion WS01/02 Gruppe 4 1. Einleitung Das vorliegende Dokument richtet sich vor allem an die Entwickler, aber auch an den Kunden, der das enstehende System verwenden wird. Es soll einen
MehrAnforderungen an Not-Halt-Einrichtungen - Was ist wichtig für den Betreiber? Was hat sich geändert? -
Anforderungen an Not-Halt-Einrichtungen - Was ist wichtig für den Betreiber? Was hat sich geändert? - Sicher und gesund in die Zukunft 24. September 2014 in Damp Vortrag 24.09. 2014 Anforderungen an Not-Halt-Einrichtungen
Mehr1. Welche rechtlichen Grundlagen regeln den Rückbau von Windkraftanlagen in Brandenburg und welche Behörden sind jeweils zuständig?
Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 64 des Abgeordneten Steeven Bretz CDU-Fraktion Landtagsdrucksache 6/149 Rückbau von Windkraftanlagen in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr.
Mehr