Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit Jauche, Gülle, Silage, Silagesickersäfte und Festmist (JGS)

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1 Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit Jauche, Gülle, Silage, Silagesickersäfte und Festmist (JGS) Anforderungen aus dem Genehmigungsbescheid nach BImSchG am Beispiel Biogasanlage Groschwitz Dipl. Ing. (FH) René Richter Sachverständiger VAwS / JGS Anlagen Sachkundiger im Pflanzenschutz 24. März 2011 TÜV Thüringen

2 Inhalt Teil 1 Das Wasserrecht in Deutschland Allgemeine Anforderungen an JGS Lager Technische Anforderungen Überwachung der Anlagen Teil 2 Genehmigungsbescheid Beispiel Biogasanlage

3 Aufbau Wasserrecht in Deutschland (Schema) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) früher ( 62) und s. g ÜbergangsVAwS Die Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) Thüringer Wassergesetz (ThürWG) Thüringer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ThürVAwS Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS) Bundesweite VO circa 12 / 2011 Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Thüringer Anlagenverordnung (ThürVVAwS) TRwSen

4 19 WHG regelt(e) u. a. Anforderungen an Anlagen, Fachbetriebspflicht, Pflichten des Betreibers, Sachverständigenprüfung, Eignungsfeststellung, Überwachung u. m. Dies wird im 62 neues WHG nicht detailliert geregelt Dazu wurde eine ÜbergangsVAwS VO Diese wird dann von der VAUwS abgelöst

5 1. Übergangs VAwS VO oder Miniverordnung Regelt das Weitergelten der bisherigen 19i - l des WHG (alt) 1 Überwachung der Anlagen, Überprüfung durchsachverständige (wie 19i). 2 Pflichten beim Befüllen und Entleeren (wie 19k). 3 Fachbetriebspflicht (wie 19l). 4 Die 1-3 gelten nicht für JGS-Anlagen

6 WHG unterscheidet weiterhin zwischen Anlagen der gewerblichen Wirtschaft und öffentlichen Einrichtungen müssen so beschaffen sein, dass eine nachteilige Veränderung von Gewässern nicht zu besorgen ist... Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften sowie vergleichbaren in der Landwirtschaft anfallenden Stoffen gilt dass der bestmögliche Schutz der Gewässer erreicht wird

7 Allgemeine Anforderungen aus WHG bzw. ThürVAwS Alle Anlagen zum Umgang mit ws dürfen nur entsprechend allg. anerkannten Regeln der Technik beschaffen sein sowie errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden. 1. Die TRwSen der DWA Dt. Vereinigung f. Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.) TRWSen wurden vom TMLFUN als allg. anerkannt eingeführt (bisher) Der Verordnungsgeber kann TR einführen Bundesanzeiger (zukünftig) 2. Die in den Bauregellisten bekannt gemachten DIN Normen und techn. Regeln für Bauprodukte sind den TR gleichgestellt

8 Allgemein anerkannte Regel der Technik (Bsp.) TRwSen 130 bestehende unterirdische Rohrleitungen 131 Bestimmung Rückhaltevermögen 779 Allgemeine TR ws 780 Oberirdische Rohrleitungen 781 Tankstellen für Kraftfahrzeuge 786 Ausführung Dichtflächen (791) Heizölverbrauchsanlagen Erarbeitung läuft (792) JGS Anlagen Gruppe ist eingerichtet (793) Biogasanlagen Gruppe wird eingerichtet DIN Gärfuttersilos u. Güllebehälter Ausführung, Beschaffenheit 1045 Stahl und Stahlbetonbau Bemessung, Beton, Ausführung

9 Einstufung JGS und Anzeigepflicht JGS gelten als wassergefährdende Stoffe sind aber keiner Wassergefährdungsklasse zugeordnet JGS Anlagen können nach ThürVAwS anzeigepflichtig sein

10 Einstufung JGS und Anzeigepflicht Anzeigepflicht Nach 54 Abs. 1 ThürWG anzeigepflichtige Anlagen zum Lagern von: Jauche > l Gülle > l (einschl. Sammeleinrichtung) Silagesickersäfte> l Festmist > 100 m³ Quelle: ThürVAwS

11 Fachbetriebspflicht Ausnahmen von der Fachbetriebspflicht Anlagen für feste und gasförmige Stoffe Anlagen für Heizöl, DK, Altöl der Gefährdungsstufe A Anlagen anderer wflüssigkeiten der Gefährdungsstufen A und B Feuerungsanlagen und Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften

12 Anforderungen an alle Anlagen ws Pflichten des Betreibers nach dem WHG eine Betriebsanweisung mit Überwachungs-, Instandhaltungs- und Alarmplan aufzustellen die Beschäftigten sind jährlich über die auftretenden Gefahren zu unterweisen. Unfälle mit nicht unerheblichen Mengen ws sind meldepflichtig. Lageranlagen müssen gekennzeichnet sein an Anlagen sind Betriebs- und Verhaltensvorschriften an gut sichtbarer Stelle anzubringen Das Personal ist darüber zu belehren Anlagenbetreiber haben bei Schadensfällen die Anlage unverzüglich außer Betrieb zu nehmen, sofern eine Gefährdung oder Schädigung eines Gewässers nicht auf andere Weise verhindert werden kann. Unterliegt die Anlage einer Überprüfungsvorschrift, so hat der Betreiber dem Sachverständigen vor der Prüfung alle erteilten behördlichen Bescheide und Herstellerbescheinigungen vorzulegen.

13 Spezielle Anforderungen an JGS Anlagen sind in Anlage 3 der ThürVVAwS beschrieben: Besondere Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Silagesickersäften und Festmist u. a. die Punkte: 4 Anforderungen an Anlagentechnik und Aufbau 10 Überwachung 13. Anpassung 13.1 Nachrüstung

14 Einstufung JGS Anlagen nach ThürVAwS Gilt für ortsfeste JGS Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU Anlagen) Herstellen, Behandeln und Verwenden (HBV Anlagen) Rohrleitungen gehören im Sinne der ThürVVAwS zu den Anlagen Biogasanlagen werden in einen LAU und HBV Teil eingeteilt landw. Biogasanlagen in Thüringen nach Anlage 3 wie JGS errichtet

15 Einordnung der Anlagen Einordnung nach ThürVVAwS Biogasanlagen I müssen lt. 4.5 ThürVVAwS die Anforderungen von JGS Anlagen (LAU) erfüllen d.h. bestmöglicher Schutz, Anforderungen lt. Anlage 3 keine Sachverständigenprüfung / kein Fachbetrieb nötig im WSG Sachverständigenprüfung Biogasanlagen IIz.B. Abfallbehandlungsanlagen Höhere Anforderungen

16 Einstufung JGS Anlagen Zu den Anlagen i. S. d. VAwS zählen ortsfeste nach Anlage 3 ThürVVAwS sind das: Fahrsilos Gülle- und Jauchelager Güllekeller Dungstätten-Platten Entmistungskanäle- und Leitungen Sammel- und Förderanlagen in denen regelmäßig eingestaut wird sowie Pumpen und Pumpstationen Abfüllplätze Biogasanlagen (nawaro)

17 Einstufung JGS Anlagen Nicht zu den Anlagen zählen bzw. ohne Anforderungen sind nicht ortsfeste Lagerplätze für Silage in: - Schlauchfolien, Folienwickelballen, Feldmieten wenn auf landw. genutzter Fläche, und max. 9 Monate Lagerzeit und TS>25% Feldrandzwischenlager (Misthaufen) - bei jährlichen Ortswechsel und - max. 5 Monate Lagerdauer

18 Anforderungen an Anlagen beginnen mit Erdarbeiten Baugrundgutachten Tragfähigkeit / Bodenaustausch Grundwasserstand Abstand Gewässer Setzungen

19 Anforderungen an Baugrund und Behälter Lage: Abstand > 50 m von Oberflächengewässern und Brunnen Abstand > 0,5 m über dem höchsten möglichen Grundwasserstand Tiefstes Bauteil Ausnahme: Auftriebsicherheit bei leerem Behälter und Doppelwandigkeit mit Überwachungsraum + Leckanzeigegerät

20 Anforderungen nicht eingehalten Fermenter 2 x m³ Frischöl 600 l Altöl 600 l, Fahrsilo 18 m 8 m 4 m

21 Anforderungen an den Auffangraum Neu zu genehmigende Biogasanlagen sind i. d. R mit einer Umwallung zu umgeben Innerhalb WSG (Zone III) Behälter doppelwandig ausführen bzw. in einen Auffangraum stellen Rohrleitungen doppelwandig mit Leckanzeigegerät Auffangraum hat Rückhaltefunktion (sekundäre Sicherheit) Begründung: Technisch unvermeidbare Leitungsanschlüsse unterhalb des Flüssigkeitsspiegels werden damit abgesichert Rechtsgrundlage für diese weitergehende Anforderung ist 7 ThürVAwS.

22 Anforderungen an den Auffangraum Größe: Im Schadensfall größtmögliche austretende Menge ggf. Volumen des größten Behälters Dichtheit: Flüssigkeit darf innerhalb 3 Tagen < 20 cm eindringen Eignungsnachweis: Gutachten eines Sachverständigen der Bodenmechanik zu Eignung, Verdichtung, Unterbau Entwässerung mit Schieber

23 Anforderungen an den Auffangraum Nachträglich angeordnete Umwallung

24 Anforderungen an Leckerkennungssysteme Bei allen Lageranlagen einschließlich Kanäle erforderlich: Lager > 25 m³ Leckagesonde erforderlich - Signal akustischer/visueller Alarm Ausnahmen: o.i. Anlage bis 1000 m³ und sichtbarem Fußpunkt wu Beton + Dichtheitsprüfung 5 jährig durch SV VAwS bis 1000 m³ reicht Anzeige mechanisch mit Schwimmer oder visuelle Prüfung

25 Anforderungen an Leckerkennungssysteme Radius < 8 m Dichtungsschicht Dränageschicht umlaufende Ringdränage Kontrollschächte Kontrollschacht KG 200 mm

26 Anforderungen an Leckerkennungssysteme Radius > 8 m Dichtungsschicht Flächendränage (Dränvlies, Dränrohre) umlaufende Ringdränage Kontrollschächte Kontrollschacht KG 200 mm

27 Anforderungen an Leckerkennung Im Wasserschutzgebiet immer Flächendränage mit Leckagesonde (Signal) Erdbecken immer mit Flächendränage Güllekeller immer mit Leckerkennung Dichtungsschicht muss über allgemeine bauaufsichtliche Zulassung verfügen oder Kunststoffbahnen vorkonfektioniert 0,8 mm sonst 2,0 mm und im WSG 2,0 mm Fachkundige Verschweißung

28 Detail Leckerkennung

29 Vorbereitung Leckerkennung

30 Detail Leckerkennung

31 Aufbau

32 Anforderungen nicht eingehalten Dichtschicht nicht hoch geführt / nicht am Behälter abgedichtet Sicherheitseinrichtung defekt

33 Anforderungen nicht eingehalten korrekt

34 Leckagesonden Stabsonden / konduktive Elektroden oder Gabelsensoren

35 Anforderungen an Behälter und Beton Bei offenen Behältern/Erdbecken - Freibord von 20 cm einhalten Ermittlung Lagerraumbedarf (180 Tage) zuzüglich 50 % des Jahresniederschlags (langjähriges Mittel) TLL Rechner Lagerka10.xls ainfo Schlagwort JGS DIN Nachweis Betongüte nach DIN 1045 Bsp. Biogasbehälter (Auszug Festigkeit TÜV Thüringen Biogasmerkblatt) Flüssigphase (Gärsubstrat): Betonfestigkeitsklasse C25/30 Gasphase: Betonfestigkeitsklasse C35/45 (XA3) Gasphase: Betonfestigkeitsklasse C25/30+Beschichtung

36 Anforderungen an Behälter Befüllen / Entnahme über Behälterrand Öffnungen unterhalb Flüssigkeitsspiegel nicht zulässig Wenn vorhanden doppelte Schieber (1 Schnellschlussschieber) Schieber möglichst Nahe an Behälterwand Anfahrschutz + Umwallung

37 Anforderungen nicht eingehalten

38 Anforderungen an Behälter Hebersicherung

39 Anforderungen Behälter Hebersicherung geschlossene Behälter

40 Anforderungen an Behälter Befüllen / Entnahme über Behälterrand Quelle: ibes

41 Anforderungen an Behälter Anfahrschutz: entsprechend den Fahrzeugen des Betriebes

42 Anforderungen an Rohrleitungen ThürVAwS 12:und ThürVVAwS 12 sowie Anlage 3 u. i. Rohrleitungen nur zulässig wenn o. i. Verlegung aus Sicherheitsgründen nicht möglich oder wenn u. i. Anlagen angeschlossen werden müssen Lösbare Verbindungen in Kontrollschächten (Foto) Wiederkehrende Dichtheitsprüfungen erforderlich u. i. Rohrleitungen in Schutzgebieten nur zulässig wenn Über einer Flächendränage mit Leckerkennung oder Doppelwandig mit Leckerkennung oder Saugleitung bei der Flüssigkeitssäule bei Undichtheit abreist oder In Kanal oder Schutzrohr mit Leckerkennung Unbedingt vor Baubeginn die uwasserbehörde hinzuziehen.

43 Anforderung Rohrleitung Lösbare Verbindung einsehbar bzw. in dichtem Kontrollschacht

44 Anforderung Rohrleitung im Schutzgebiet Unterirdische Rohrleitungen im Schutzrohr mit Kontrollschacht

45 Anforderungen Silagelager und Sickersaftbehälter Säurebeständig Bodenplatte fugenlos und wasserundurchlässig Beton oder gleichwertiger Dichtungsschicht gem. TRwS 786 Auffangen von Sickersäften die aus dem Stapel austreten und das anfallende Niederschlagswasser (Sickerwasser) Sickersaftbehälter keine Über- oder Abläufe feste Anfahrt jederzeit Säurebeständiger Schutzanstrich aller Teile (oder Folie)

46 Anforderungen Abfüllplätze JGS Abfüllplätze Gegen Medium dicht und beständig (s. Silage) An die Größe der Fahrzeuge angepasst Unkontrolliert austretendes Medium muss sicher aufgenommen werden und rückgeführt werden können. Niederschlagswasser berücksichtigen Abfüllvorgang technisch und/oder organisatorisch überwachen

47 Anforderung Abfüllplatz

48 Anforderungen nicht eingehalten

49 Festmistlagerstätten / Substratlagerplatz wasserundurchlässige Bodenplatte An drei Seiten eingefasst zum auffangen der Jauche (eindringen von Oberflächenwasser verhindern) Überdachung kann NS Wasser mindern Sammeln der Jauche in Gülle- od. Sickersaftbehältern bzw. Jauchebehältern zulässig Erinnerung Alle Anlagen in Schutzgebieten mit Leckerkennungseinrichtung

50 Nachrüstungen Im Wasserrecht gibt es keinen Bestandsschutz alle Vorschriften gelten auch für bestehende Altanlagen insbesondere die Eigenüberwachung 29 Übergangsbestimmungen Alle nachträglichen vorzunehmenden technischen Änderungen an Altanlagen bedürfen einer behördlichen Anordnung

51 Nachrüstungen für bestehende Anlagen Nachrüstung zur Anpassung der bestehenden Anlagen sind umgehend durchzuführen: 1. Doppelte Sicherheitseinrichtungen (Schieber, Ventile, Klappen) gegen Auslaufen und Betätigen durch unbefugte 2. Befüllen und Entnahme über Behälterrand 3. Frostsichere Leitungen (Entleerungsmöglichkeit) 4. Entleerungsmöglichkeit unterirdischer Leitungen zur Kontrolle 5. Anfahrschutz von Leitungen und Schieber im Fahrbereich (4 m?)

52 Anforderungen an die Eigenüberwachung Im Bau und zur Inbetriebnahmeprüfung: 1. Fachkundiger Bauleiter 2. Betreiber muss Dichtheit nachweisen Behälter im Bau auf Dichtheit Rohrleitungen mittels Druckprüfung (Protokoll) Offene Kanäle und Gerinne Erdbecken (Verbindungsnähte) Insbesondere in Schutzgebieten + Wasserbehörde

53 Mindestanforderungen an die Dokumentation Bauleitererklärung über Errichtung der Behälter und der Leckerkennung nach ThürVVAwS Bauantrag und Genehmigungsbescheide Bauleitererklärung über die Überwachung aller Arbeiten nach DIN auch Eigenleistungen Überwachung Einbau Beton nach DIN 1045 Nachweis Betongüte über Lieferscheine Protokolle Dichtigkeitsprüfungen Behälter und Rohrleitungen Unterlagen zur Bau- und Anlagentechnik Betriebsanleitung der Anlage gemäß DIN 11622

54 Mindestanforderungen an die Dokumentation Baugrundgutachten Eignungsnachweise: Korrosionsschutz Folien Vlies Pumpen - Armaturen - Materialien - Leckagesonden - Schieber Aufbau der Anlage mit Planzeichnungen, Maße, Volumen Nachweis der Lagerkapazität 180 Tage Fotodokumentation des Baus Dokumentation der Eigenüberwachung nach ThürVAwS

55 Anforderung an die Eigenüberwachung 3. Wiederkehrende Prüfungen aller JGS Anlagen durch Betreiber: Monatlich Sicht- und Funktionskontrolle (LE, Schieber usw.) jährliche innere Sichtkontrolle der entleerten Behälter bei Leckerkennung aller 5 Jahre [15] 10 (5) Äußere Sichtprüfung an Mistplatten, Fahrsilos, Abfüllplätze Dichtheit der u. i. Rohrleitungen aller [15] 10 (5) Jahre Dichtheit von Erdbecken (Folien, Nähte, Fugen) aller 5 Jahre schriftliche Dokumentation für Behörde Aufbewahrung Protokolle Dichtheitsprüfungen an Behörde übersenden

56 Dichtheitsprüfung Die Dichtheit ist durch eine mindestens 50 cm hohe Füllung mit Wasser an den freistehenden bzw. nicht hinterfüllten Behältern gemäß DIN nachzuweisen. Dabei dürfen über einen Beobachtungszeitraum von mindestens 48 Stunden kein sichtbarer Wasseraustritt, keine bleibenden Durchfeuchtungen und kein messbares Absinken des Wasserspiegels auftreten. Empfehlung: Vollfüllung

57 Fehler im Beton / Dichtheitsprüfung Behälter Bei Meter 3

58 Überfüllung + undichte Fuge

59 Achtung Die Überwachung erfordert das Einsteigen in Behälter zur inneren Prüfung Unabhängig davon ob geschlossene oder offene Behälter oder Gruben, Kanäle und Schächte betreten werden: Frei messen, Befahrerlaubnisschein

60 Seminar der Landvolkbildung

61 Vielen Dank! Dipl. Ing. (FH) René Richter Projektleiter Bereich Landwirtschaft Sachverständiger nach WHG T: 0361 / H: 0151 / E. rrichter@tuev-thueringen.de

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