BIOGAS WASCHULZIK VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN "BIOGASANLAGE WASCHULZIK" NQ-Anlagentechnik GmbH Pflegweg Alerheim-Rudelstetten

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1 AUFTRAGGEBER / BAUHERR: BIOGAS WASCHULZIK AM KRAUTGARTEN 5, MERTINGEN VORHABEN: VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN "BIOGASANLAGE WASCHULZIK" DER GELTUNGSBEREICH BEINHALTET IM BEREICH ANLAGE DIE FL.-NRN. 2846, 2875/1, 2876, 2877/3(TF), 2877/5, 2877/6, 2877/7, 2878(TF), 2878/2, IM BEREICH FAHRSILO DIE FL.-NRN. 271/1(TF), 287(TF), 288, 288/1, 289, 289/1, 295, 295/1(TF), 311/1(TF), 3821/9(TF), UND IM BEREICH BHKW DIE FL.-NRN. 225(TF), 225/1(TF), 225/2 UND 225/3, GEMARKUNG MERTINGEN VORENTWURF ENTWURF VOM ANLAGENPLANER: NQ-Anlagentechnik GmbH Pflegweg Alerheim-Rudelstetten VERFASSER BEBAUUNGSPLAN: PLANUNGSBÜRO GODTS Römerstraße Kirchheim am Ries Telefon / info@godts.de Bearb. Dipl.-Ing. J. Godts und Dipl.-Biogeogr. J. Heyer

2 AUFTRAGGEBER / BAUHERR: BIOGAS WASCHULZIK AM KRAUTGARTEN 5, MERTINGEN VORHABEN: VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN "BIOGASANLAGE WASCHULZIK" DER GELTUNGSBEREICH BEINHALTET IM BEREICH ANLAGE DIE FL.-NRN. 2846, 2875/1, 2876, 2877/3(TF), 2877/5, 2877/6, 2877/7, 2878(TF), 2878/2, IM BEREICH FAHRSILO DIE FL.-NRN. 271/1(TF), 287(TF), 288, 288/1, 289, 289/1, 295, 295/1(TF), 311/1(TF), 3821/9(TF), UND IM BEREICH BHKW DIE FL.-NRN. 225(TF), 225/1(TF), 225/2 UND 225/3, GEMARKUNG MERTINGEN BEGRÜNDUNG VORENTWURF ENTWURF VOM ANLAGENPLANER: NQ-Anlagentechnik GmbH Pflegweg Alerheim-Rudelstetten VERFASSER BEBAUUNGSPLAN: PLANUNGSBÜRO GODTS Römerstraße Kirchheim am Ries Telefon / info@godts.de Bearb. Dipl.-Ing. J. Godts und Dipl.-Biogeogr. J. Heyer

3 Begründung zum Bebauungsplan Biogasanlage Waschulzik Seite 2 A PLANUNGSRECHTLICHE VORAUSSETZUNGEN 1 Erfordernis der Planaufstellung Für die Flurstücke Nr. 2846, 2875/1, 2876, 2877/3 Teilfläche (TF), 2877/5, 2877/6, 2877/7, 2878(TF), 2878/2 Gemarkung Mertingen, wurde bei der Gemeinde Mertingen eine Anfrage zur Errichtung bzw. Erweiterung einer Biogasanlage mit einer maximalen Feuerungswärmeleistung von 2,5 MW gestellt. Im Zusammenhang mit der Biogasanlage sollen auf den Flurstücken Nr. 271/1(TF), 287(TF), 288, 288/1, 289, 289/1, 295, 295/1(TF), 311/1 (TF), 3821/9(TF), Gemarkung Mertingen, eine Fahrsiloanlage zur Lagerung des Fütterungsmaterials für die Anlage sowie landwirtschaftliche Gebäude errichtet werden sowie ein BHKW-Standort auf Fl.- Nrn. 225(TF), 225/1(TF), 225/2 und 225/3, Gemarkung Mertingen. Antragsteller ist Hr. Waschulzik von der Firma Biogas Waschulzik, Am Krautgarten 5, Mertingen, nachfolgend Vorhabenträger genannt. 2 Aufstellungsbeschluss Die Anfrage des Vorhabenträgers möchte der Gemeinderat im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes behandeln. Da die Biogasanlage und die Fahrsiloanlage in funktionalem Zusammenhang stehen, werden beide Bereiche in einem Verfahren behandelt. Das Satelliten-BHKW auf Fl.-Nr. 225 und 225/1 wurde als Objekt der Innenentwicklung nach 34 Baugesetzbuch (BauGB) gesondert genehmigt. Daher wird für diesen Bereich in diesem Verfahren keine Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung erforderlich. Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde am gefasst. Der Vorhabenträger verpflichtet sich gegenüber der Gemeinde, alle sich aus der Aufstellung des Bebauungsplanes ergebenden Kosten und Aufwendungen zu übernehmen. Weitere Vereinbarungen werden in einem Durchführungsvertrag festgehalten. 3 Planungsrechtliche Situation Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Biogasanlage Waschulzik besteht aus drei Bereichen: Anlage, Fahrsilo und BHKW. Im Bereich Anlage ist das Plangebiet im wirksamen Flächennutzungsplan 1 (FNP) als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Des Weiteren sind Sonstige Grünflächen, Einzelbaum, Baumreihe, -gruppe verzeichnet sowie im südlichen Bereich Auswahlflächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Landschaft zu geplanten Bauvorhaben. Das Plangebiet im Bereich Fahrsilo ist im FNP der Gemeinde Mertingen als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Im Bereich BHKW ist das Plangebiet im FNP der Gemeinde Mertingen als Dorfgebiet dargestellt. Mit den vorgesehenen Festsetzungen im gesamten Plangebiet, eines sonstigen Sondergebiet - Biogasanlage (SO BIOG), kann der Bebauungsplan in beiden Bereichen nicht aus den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes entwickelt werden. Es ist daher vorgesehen, eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß 8 Abs. 3 BauGB für alle Teilbereiche durchzuführen. Die für die Erweiterung der Anlage hinzugekaufte Fläche von qm auf Fl.-Nr ist eine Ausgleichsfläche der Gemeinde Mertingen für den Bebauungsplan Waldweg. Diese Verpflichtung der Gemeinde wird in einem gesonderten Verfahren geregelt und ist nicht Teil dieses Bauleitplanverfahrens. 1 GEMEINDE MERTINGEN (2006): Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan. Bearbeitung: Tiryaki-Blaser, E., Sauter, M.; Ingenieurbüro Blaser, Esslingen. NQ2668-vBP_Waschulzik c-BEGR.docx

4 Begründung zum Bebauungsplan Biogasanlage Waschulzik Seite 3 Der Bebauungsplan verliert 36 Monate nach der dauerhaften Aufgabe der zulässigen Nutzung seine Rechtsgültigkeit. Nach der dauerhaften Aufgabe und der damit verbundenen Rückbauverpflichtung der Anlage in den ursprünglichen Zustand der Nutzung entfällt auch die naturschutzrechtliche Sicherung der Ausgleichsfläche. 4 Umweltprüfung Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage i.s. Ziffer der Anlage 1 zu 3 Abs. 1 Satz 1 UVPG 2, da die Feuerungswärmeleistung mehr als 1 MW und weniger als 10 MW beträgt. Daher ist eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen ( 3 c UVPG). Gemäß 2 Abs. 4 BauGB 3 ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und bewertet werden. Die Grundlagen hierzu sind im Umweltbericht erarbeitet. 2 GESETZ ÜBER DIE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG (UVPG) in der Fassung vom BAUGESETZBUCH (BAUGB) in der Fassung vom NQ2668-vBP_Waschulzik c-BEGR.docx

5 Begründung zum Bebauungsplan Biogasanlage Waschulzik Seite 4 B LAGE, GRÖSSE UND BESCHAFFENHEIT DES BAUGEBIETES 1 Lage Das Plangebiet teilt sich in drei Bereiche auf: die Biogasanlage auf den Fl.-Nrn. 2846, 2875/1, 2876, 2877/3(TF), 2877/5, 2877/7 2877/6, 2878(TF), 2878/2), jeweils Gemarkung Mertingen, die Fahrsiloflächen auf 271/1(TF), 287(TF), 288, 288/1, 289, 289/1, 295, 295/1(TF), 311/1 (TF), 3821/9(TF), jeweils Gemarkung Mertingen, das Satelliten-BHKW auf den Fl.-Nrn. 225(TF), 225/1(TF), 225/2 und 225/3, jeweils Gemarkung Mertingen. Das Bebauungsplangebiet im Bereich Anlage liegt südwestlich von Mertingen und wird im Wesentlichen wie folgt umgrenzt: Im Norden Fl.-Nr. 2851/0 (Hofstelle) Im Osten Fl.-Nr. 2847/1 (Moosgraben) Im Süden Teilfläche von Fl.-Nr. 2878/ (Ausgleichsfläche der Gemeinde) Im Westen Fl.-Nrn. 2852/1 (Straße Am Krautgarten ) und 2877/6 (Wirtschaftsweg) jeweils Gemarkung Mertingen. Das Bebauungsplangebiet im Bereich Fahrsilo liegt ebenfalls südwestlich von Mertingen und wird im Wesentlichen wie folgt umgrenzt: Im Norden Fl.-Nr (ehemalige Bahnlinie Mertingen - Wertingen) Im Osten Fl.-Nrn. 271/1 (TF), 287, 295/1(TF), 296, 311/1 (TF), 3821/9, Im Süden Fl.-Nr (Radweg) Im Westen Fl.-Nrn. 271/1 (TF), 290, 294, 311/1 (TF), 3821/9, jeweils Gemarkung Mertingen. Das Bebauungsplangebiet im Bereich BHKW liegt am westlichen Ortsrand von Mertingen und wird im Wesentlichen wie folgt umgrenzt: Im Norden und Osten Fl.-Nr. 223 (Grünfläche) Im Südosten Fl.-Nr. 225 (TF) und 245/7 (Wohnbebauung) sowie Fl.-Nr. 246 (Fischerweg) Im Südwesten Fl.-Nr. 225/1 (TF) und 247/3 (TF) (Wohnbebauung) Im Westen Fl.-Nr. 221 (Moosweg), jeweils Gemarkung Mertingen. 2 Größe Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt im Bereich Anlage qm, im Bereich Fahrsilo qm und im Bereich BHKW 769 qm. 3 Beschaffenheit, Baugrund Bereich Anlage : Die Fläche ist größtenteils von der bereits bestehenden Biogasanlage belegt. Die angrenzende Teilfläche, auf welcher der Neubau der Behälter und des Havariewalles geplant ist, war bisher Ausgleichsfläche der Gemeinde Mertingen für den Bebauungsplan Waldweg. Das Gelände ist nahezu eben. Bereich Fahrsilo : Die Fläche Fl.-Nr. 289 wird intensiv landwirtschaftlich genutzt. Im südlichen Teil ist bereits ein erstes Fahrsilo neu errichtet worden. Auf Fl.-Nr. 295 befindet sich eine Fahrsiloanlage älteren Baudatums. Das Gelände ist nahezu eben. Bereich BHKW : Die Fläche war teilweise bereits von Wohnbebauung belegt. Das Gelände ist nahezu eben. Für gefahrenverdächtige Altablagerungen liegen im gesamten Geltungsbereich keine Hinweise vor. Baugrunduntersuchungen wurden nicht durchgeführt. Weitere Beschreibungen erfolgen im Umweltbericht. NQ2668-vBP_Waschulzik c-BEGR.docx

6 Begründung zum Bebauungsplan Biogasanlage Waschulzik Seite 5 C GEPLANTE BAULICHE NUTZUNG 1 Art der baulichen Nutzung Im Bereich Anlage werden die Flächen des Geltungsbereiches entsprechend der Nutzung als sonstiges Sondergebiet - Biogasanlage ausgewiesen. Hier ist eine Biogasanlage mit einer Feuerungswärmeleistung von 2,5 MW vorgesehen. Im Bereich Fahrsilo werden die Flächen des Geltungsbereiches entsprechend der Nutzung als sonstiges Sondergebiet - Biogasanlage und Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen. Hier ist die Errichtung von zwei Fahrsilos sowie eines landwirtschaftlichen Gebäudes vorgesehen. Die bestehende Fahrsiloanlage im Norden des Geltungsbereiches auf Fl.-Nr. 295 wird teilweise zurückgebaut. Der Teil westlich der Einfahrt bleibt als Strohlager bestehen. Hier wird Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Im Bereich BHKW werden die Flächen des Geltungsbereiches entsprechend der Nutzung als Sonstiges Sondergebiet Blockheizkraftwerk ausgewiesen. Die Planung des Vorhabenträgers wurde im Bebauungsplan nachrichtlich übernommen. 2 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung entspricht bei einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 dem Höchstwert der BauNVO. Die Festsetzung von maximalen Wandhöhen ermöglicht noch einen guten Übergang zur freien Landschaft. 3 Planstatistik Bereich "Anlage" Nettobauland + Verkehrsflächen qm 75% Sonstiges Sondergebiet "Biogasanlage" qm 88% Öffentliche Verkehrsfläche "Wirtschaftsweg" 775 qm 12% total qm 100% Grünflächen qm 25% Öffentliche Grünfläche 680 qm 32% Private Grünfläche qm 68% total qm 100% Gesamtfläche Geltungsbereich qm 100% Bereich "Fahrsilo" Nettobauland + Verkehrsflächen qm 71% Sonstiges Sondergebiet "Biogasanlage" qm 34% Flächen für die Landwirtschaft qm 37% Öffentliche Verkehrsfläche qm 26% Öffentliche Verkehrsfläche "Wirtschaftsweg" 580 qm 3% total qm 100% Grünflächen qm 29% Private Grünfläche qm 90% Verkehrsgrün, Bestandteil Verkehrsflächen 727 qm 10% total qm 100% Gesamtfläche Geltungsbereich qm 100% Bereich "BHKW" Nettobauland + Verkehrsflächen 550 qm 100% Sonstiges Sondergebiet "Blockheizkraftwerk" 550 qm 100% Gesamtfläche Geltungsbereich 550 qm 100% NQ2668-vBP_Waschulzik c-BEGR.docx

7 Begründung zum Bebauungsplan Biogasanlage Waschulzik Seite 6 D E IMMISSIONSSCHUTZ Im Genehmigungsverfahren für die Neuerrichtung oder für eine wesentliche Änderung einer bestehenden Anlage muss der Nachweis erbracht werden, dass die in 5 BImSchG genannten Grundpflichten erfüllt werden. Das Genehmigungsverfahren ist grundsätzlich vor der Errichtung oder der wesentlichen Änderung der Anlage durchzuführen; die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Genehmigungsbehörde 4. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Mertingen ist nordöstlich des Bereichs BHKW ein Allgemeines Wohngebiet in Planung WA 3 dargestellt. In der Schalltechnischen Beurteilung für die Erhöhung der Gesamtanlagenleistung im Rahmen des Genehmigungs- und Bauleitplanverfahrens der Firma Müller-BBM für Waschulzik Biogas vom mit der Nummer M98 075/1 wurde nicht auf diesen Konflikt eingegangen. Maßnahmen und Vorkehrungen zum Immissionsschutz sollten im Rahmen der Bauleitplanung für das WA 3 untersucht bzw. getroffen werden. NATURSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFSREGELUNG 1 Einleitung Am ist das Gesetz zur Ausführung des Bau- und Raumordnungsgesetzes (AG- BauROG) in Kraft getreten. Das Gesetz sieht die Miteinbeziehung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ( 14 BNatSchG 2010) in die Bauleitplanung vor, wenn aufgrund dieser Verfahren nachfolgend Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind. Um Eingriffe in Natur und Landschaft zu vermeiden und Ausgleich für eventuell unvermeidbare Beeinträchtigungen zu schaffen, wurden für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan nachfolgend aufgeführte Schritte bearbeitet: Erfassen und Bewerten des Bestandes 5. Erfassen der Eingriffe 6. Vorkehrungen zur Vermeidung und Verminderung von Eingriffen 7. Ermitteln des Umfangs der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen 8. Auswahl und Festlegung der Kompensationsmaßnahmen Die Bearbeitung erfolgt entsprechend dem Leitfaden Grundsätze für die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung 9. 2 Verfahren Bei dem vorliegenden Bebauungsplan ist das Regelverfahren: Verdichtetes Bauen mit integrierten Maßnahmen und Ausgleich aufgrund des hohen Versiegelungs- und Nutzungsgrades und der geringen Wertigkeit der betroffenen Biotope anzuwenden 9. 3 Bestand Im Bereich Anlage : Das Plangebiet weist nährstoffreiche Standortverhältnisse auf. Seltene und gefährdete Arten wurden auf der Fläche nicht angetroffen. Das Plangebiet (8.466 qm) befindet sich zum einen Teil auf intensiv genutzter, von der bestehenden Biogasanlage bestandenen Fläche, zum anderen Teil im Bereich einer Ausgleichsfläche der Gemeinde. Ein kartiertes Biotop verläuft östlich angrenzend. Bewertung: Kategorie I = Gebiete geringer Bedeutung im Bereich der bestehenden Anlage sowie Kategorie = Gebiete mittlerer Bedeutung im Bereich der ehemaligen Ausgleichsfläche. 4 BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (2007): Biogashandbuch Bayern. 5 Siehe hierzu Grünordnungspläne (GOP), Bestand im Anhang 6 Siehe hierzu Grünordnungspläne (GOP), Konflikte im Anhang 7 Siehe hierzu Grünordnungspläne (GOP), Maßnahmen im Anhang 8 Siehe hierzu Ausgleichsmaßnahme Fl.-Nr im Anhang 9 BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDSCHAFTSENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN (2003): Bauen im Einklang mit der Natur. 2. erweiterte Auflage. NQ2668-vBP_Waschulzik c-BEGR.docx

8 Begründung zum Bebauungsplan Biogasanlage Waschulzik Seite 7 Im Bereich Fahrsilo : Das Plangebiet weist nährstoffreiche Standortverhältnisse auf und befindet sich auf einer intensiv landwirtschaftlich genutzten Fläche. Seltene und gefährdete Arten wurden auf der Fläche nicht angetroffen. Es sind keine kartierten Biotope vorhanden. Bewertung: Kategorie I = Gebiete geringer Bedeutung 4 Auswirkungen Im Bereich Anlage : Die Eingriffsfläche beträgt qm (79 % des Geltungsbereichs) Flächen ohne Eingriff sowie Flächen für die Landwirtschaft werden nicht bilanziert. Im Bereich Fahrsilo": Die Eingriffsfläche qm (45 % des Geltungsbereichs) Flächen ohne Eingriff, Flächen für die Landwirtschaft sowie der rückzubauende Teil des Fahrsilos werden nicht bilanziert. 5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Ausgleich von Eingriffen Siehe Umweltbericht. Die Maßnahmen wurden in der Satzung festgelegt. 6 Ableitung der Beeinträchtigungsintensität und Kompensationsfaktor: 6.1 Im Bereich Anlage im Bereich Sondergebiet: Aufgrund folgender Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen werden diese Reduzierungswerte in Abzug gebracht: Landschaftsbildeingliederung: 0,05 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen in den Schutzgütern: 0,05 Typ A = Gebiete mit hohem Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad Kat. I = Gebiete geringer Bedeutung: intensive landwirtschaftliche Nutzung, Faktor = 0,3-0,6 Als Kompensationsfaktor wird Faktor 0,5 bestimmt. Die Eingriffsfläche beträgt = qm x Kompensationsfaktor 0,50 = qm Ausgleichsfläche. Typ A = Gebiete mit hohem Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad Kat. = Gebiete mittlerer Bedeutung: ehemalige Ausgleichsfläche der Gemeinde mit strukturreichen Mulden und Feuchtbereichen, Faktor = 0,8-1,0 Als Kompensationsfaktor wird Faktor 0,9 bestimmt. Die Eingriffsfläche beträgt = 793 qm x Kompensationsfaktor 0,90 = 714 qm Ausgleichsfläche. im Bereich Böschungen: Aufgrund folgender Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen werden diese Reduzierungswerte in Abzug gebracht: Landschaftsbildeingliederung: 0,05 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen in den Schutzgütern: 0,1 Keine Versiegelung: 0,05 Typ B = Gebiete mit niedrigem bis mittlerem Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad Kat. I = Gebiete geringer Bedeutung: intensive landwirtschaftliche Nutzung, Faktor = 0,2 0,5 Als Kompensationsfaktor wird Faktor 0,3 bestimmt. Die Eingriffsfläche beträgt = 84 qm x Kompensationsfaktor 0,30 = 25 qm Ausgleichsfläche. Typ B = Gebiete mit hohem Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad Kat. = Gebiete mittlerer Bedeutung: ehemalige Ausgleichsfläche der Gemeinde mit strukturreichen Mulden und Feuchtbereichen, Faktor 0,5 0,8 Als Kompensationsfaktor wird Faktor 0,7 bestimmt. Die Eingriffsfläche beträgt = qm x Kompensationsfaktor 0,70 = 715 qm Ausgleichsfläche. NQ2668-vBP_Waschulzik c-BEGR.docx

9 Begründung zum Bebauungsplan Biogasanlage Waschulzik Seite Im Bereich Fahrsilo im Bereich Sondergebiet und Flächen für die Landwirtschaft Aufgrund folgender Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen werden diese Reduzierungswerte in Abzug gebracht: Landschaftsbildeingliederung: 0,05 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen in den Schutzgütern: 0,1 Geringer prozentualer Eingriff: 0,05 Typ A = Gebiete mit hohem Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad Kat. I = Gebiete geringer Bedeutung: intensive landwirtschaftliche Nutzung, Faktor = 0,3-0,6 Als Kompensationsfaktor wird Faktor 0,45 bestimmt. Die Eingriffsfläche beträgt = qm x Kompensationsfaktor 0,45 = qm Ausgleichsfläche. im Bereich Böschungen Aufgrund folgender Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen werden diese Reduzierungswerte in Abzug gebracht: Landschaftsbildeingliederung: 0,05 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen in den Schutzgütern: 0,1 Keine Versiegelung: 0,05 Geringer prozentualer Eingriff: 0,05 Typ B = Gebiete mit niedrigem bis mittlerem Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad Kat. I = Gebiete geringer Bedeutung: intensive landwirtschaftliche Nutzung, Faktor =0,2 0,5 Als Kompensationsfaktor wird Faktor 0,25 bestimmt. Die Eingriffsfläche beträgt = qm x Kompensationsfaktor 0,25 = 458 qm Ausgleichsfläche. 6.3 Ausgleichsfläche qm werden durch externe Maßnahmen (siehe Ausgleichsmaßnahme Fl.-Nr. 5228) ausgeglichen. 7 Umsetzung und dauerhafte Sicherung der Ausgleichsmaßnahme Die Ausgleichsfläche (8.347 qm) für das Sondergebiet wird auf einer Teilfläche von Fl.-Nr. 5228, Gemarkung Mertingen, in der Satzung festgesetzt und in dem der Begründung beiliegenden Ausgleichsmaßnahme Fl.-Nr dargestellt. Hiermit soll gewährleistet werden, dass die Maßnahme zwingend und zeitnah umgesetzt wird. F BODENORDNENDE MASSNAHMEN Bodenordnende Maßnahmen sind im Bereich von Flurstück 2846 und 2878 vorgenommen worden. Die sonstigen benötigten Flächen sind im Eigentum des Vorhabenträgers. NQ2668-vBP_Waschulzik c-BEGR.docx

10 Begründung zum Bebauungsplan Biogasanlage Waschulzik Seite 9 G ERSCHLIESSUNG 1 Ein- und Ausfahrten Das Sondergebiet im Bereich der Anlage wird über die westlich verlaufende öffentliche Straße Am Krautgarten sowie den nördlich gelegenen Privatweg erschlossen. Im Bereich Fahrsilo erfolgt die Erschließung über die öffentliche Straße auf Fl.-Nr. 288 und den Wirtschaftsweg auf Fl.-Nr. 311/1, beides Gemarkung Mertingen. Im Bereich BHKW erfolgt die Erschließung über den öffentlichen Weg auf Fl.-Nr. 246 Fischerweg, Gemarkung Mertingen. Die Ein- und Ausfahrten sind durch entwässerungstechnische Maßnahmen so zu gestalten, dass kein Oberflächenwasser dem öffentlichen Weg zufließen kann. Die eventuell entstehenden Kosten der vorgenannten Maßnahmen sind vom Vorhabenträger zu tragen. 2 Wasserversorgung, Abwasser, Löschwasser Im Rahmen vom Bauantrag soll der Vorhabenträger eine ausreichende Löschwasserversorgung nachweisen. Eventuell notwendige bau-, wasserrechtliche oder sonstige Genehmigungen sind vorzulegen. Der Löschwasserbedarf ist nach dem Ermittlungs- und Richtwertverfahren des Bayerischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz zu ermitteln. Auf die Einhaltung der DIN Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken ist zu achten. 3 Sonstige Versorgungsträger Die Versorgung soll vom Vorhabenträger eigenständig gesichert werden. Hausmüll fällt keiner an, Sondermüll ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Hinweise: Den Versorgungsträgern ist der Beginn der Bauarbeiten jeweils drei Monate vorher schriftlich anzukündigen, um entsprechende Vorbereitungen zu ermöglichen. Die Durchführung von Unterhaltungsarbeiten an den Versorgungsleitungen darf nicht beeinträchtigt werden. H KOSTEN, FINANZIERUNG, DURCHFÜHRUNGSVERTRAG Die mit der Realisierung des Bebauungsplanes verbundenen Kosten, insbesondere für die Erschließung des Plangebietes sowie für die Kompensationsmaßnahmen der Eingriffe in Natur und Landschaft, werden insgesamt vom Vorhabenträger der Biogasanlage übernommen. Die Verpflichtungen des Vorhabenträgers werden in einem Durchführungsvertrag festgelegt, der vor dem Satzungsbeschluss abgeschlossen wird. NQ2668-vBP_Waschulzik c-BEGR.docx

11 Begründung zum Bebauungsplan Biogasanlage Waschulzik Seite 10 I BETEILIGTE BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE NQ2668-vBP_Waschulzik c-BEGR.docx

12 Eingang Eingang Birkorinne Birkorinne Birkorinne Birkorinne d<30-50cm d<30-50cm d<30cm d<30cm d<30cm d<30cm d<30cm d<30cm d>50cm d<30-50cm d<30-50cm d<30cm d>50cm d>50cm d<30-50cm d>50cm d<30cm d<30cm d<30-50cm d<30-50cm d<30cm d<30cm d<30cm d<30cm d<30cm d<30-50cm d<30cm d<30cm d<30cm d<30cm Moosgraben f e l d NORD BAUHERR: BIOGAS WASCHULZIK AM KRAUTGARTEN 5, MERTINGEN Wohnhaus 2851 Maschinenhalle Schweinestall Hofstelle Ein-/Ausfahrt d>50cm d>50cm d>50cm d<30cm 2846 d>50cm Schweinestall Lagerplatz intensive landwirtschaftliche Nutzung 2843 Wirtschaftsweg SÜD VORHABEN: VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN "BIOGASANLAGE WASCHULZIK" DER GELTUNGSBEREICH BEINHALTET IM BEREICH ANLAGE DIE FL.-NRN. 2846, 2875/1, 2876, 2877/3(TF), 2877/5, 2877/6, 2877/7, 2878(TF), 2878/2, IM BEREICH FAHRSILO DIE FL.-NRN. 271/1(TF), 287(TF), 288, 288/1, 289, 289/1, 295, 295/1(TF), 311/1(TF), 3821/9(TF), UND IM BEREICH BHKW DIE FL.-NRN. 225(TF), 225/1(TF), 225/2 UND 225/3, GEMARKUNG MERTINGEN Maschinenhaus Maschinenhalle GOP BESTAND BEREICH "ANLAGE" 2852/ intensive landwirtschaftliche Nutzung < Richtung Mertingen Am Krautgarten 2877/6 Behälter 2876 d<30cm 2877/7 2878/2 Fahrsilo Biogasanlage d<30cm d<30cm d<30cm d<30cm d<30cm d<30cm d<30cm öffentliche Grünfläche 2875/1 2877/5 409 d<30-50cm d>50cm 409 Moosgraben intensive landwirtschaftliche Nutzung Das Plangebiet qm wird teilweise auf eine intensiv genutzte landwirtschaftliche Fläche, teilweise auf einer Ausgleichsfläche der Gemeinde Mertingen geplant. d<30cm d<30cm 2878 Mulden d<30cm d<30cm d<30cm / Wirtschaftsweg Staatsstraße St m GEOBASISDATEN BAYER. VERMESSUNGSVERWALTUNG /3 2877/4 L a n g w e i d t 2878 Ausgleichfläche der Gemeinde /1 HERKUNFT DER GRUNDLAGEN: LUFTBILD /22756 Gemeinde Mertingen, Stand AMTLICHE DIGITALE FLURKARTE Gemeinde Mertingen, Stand BESTANDSVERMESSUNG A. John, Stand Biotop mit Nr ANLAGENPLANER: NQ-Anlagentechnik GmbH Pflegweg Alerheim-Rudelstetten VERFASSER BEBAUUNGSPLAN: PLANUNGSBÜRO GODTS Römerstraße Kirchheim am Ries Telefon / info@godts.de NQ2668-vBP_Waschulzik c-Plan.vwx

13 271/1 NORD BAUHERR: BIOGAS WASCHULZIK AM KRAUTGARTEN 5, MERTINGEN Fahrsilo /1 Strohlager 295/1 311/1 Recyclinghof 288/1 intensive landwirtschaftliche Nutzung keine Gehöze keine kartierten Biotope intensive landwirtschaftliche Nutzung B s c h l a g ä c k e r Das Plangebiet qm wird auf eine intensiv genutzte landwirtschaftliche Fläche geplant. Bewertung: Kategorie I = Gebiete geringer Bedeutung Vorgrube Zufahrt Wendeplatte SÜD VORHABEN: VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN "BIOGASANLAGE WASCHULZIK" DER GELTUNGSBEREICH BEINHALTET IM BEREICH ANLAGE DIE FL.-NRN. 2846, 2875/1, 2876, 2877/3(TF), 2877/5, 2877/6, 2877/7, 2878(TF), 2878/2, IM BEREICH FAHRSILO DIE FL.-NRN. 271/1(TF), 287(TF), 288, 288/1, 289, 289/1, 295, 295/1(TF), 311/1(TF), 3821/9(TF), UND IM BEREICH BHKW DIE FL.-NRN. 225(TF), 225/1(TF), 225/2 UND 225/3, GEMARKUNG MERTINGEN GOP BESTAND BEREICH "FAHRSILO" Fahrsilo 289/1 3821/9 <Richtung Mertingen St 2027 Richtung Lauterbach> 3542 NP Naturpark Bahnlinie Mertingen - Wertingen 4130/ m GEOBASISDATEN BAYER. VERMESSUNGSVERWALTUNG 2012 intensive landwirtschaftliche Nutzung 291 HERKUNFT DER GRUNDLAGEN: LUFTBILD Gemeinde Mertingen, Stand AMTLICHE DIGITALE FLURKARTE Gemeinde Mertingen, Stand ANLAGENPLANER: NQ-Anlagentechnik GmbH Pflegweg Alerheim-Rudelstetten VERFASSER BEBAUUNGSPLAN: PLANUNGSBÜRO GODTS Römerstraße Kirchheim am Ries Telefon / info@godts.de St 2027 NQ2668-vBP_Waschulzik c-Plan.vwx

14 410.0 Moosgraben NORD f e l d BAUHERR: BIOGAS WASCHULZIK AM KRAUTGARTEN 5, MERTINGEN < Richtung Mertingen / / Ein-/Ausfahrt Fermenter 1 ø=14m, h=6m BHKW-Gebäude Fermenter 2 Am Krautgarten ø=16m, h=6m 2877/6 Zufahrt Neu Hofstelle Nachgärer 1 ø=18m, h=6m 2877/ Gärrestelager 1 ø=20m, h=6m 16,8 3,5 Gülle 2876 I /7 2878/2 I 2878 I 410 I ,4 6,0 30,0 7,8 25,3 6,4 Gülleabfüllplatz Pumpstation ø=13 m h=3,5 m Maschinenhalle Fahrsilo Maschinenunterstand Gärreste 2 ø = 30 m, h=8 m geplanter Havariewall 18,4 geplanter Havariewall 8,0 44,8 9,6 45,8 7, / öffentliche Grünfläche 2877/5 A Schnitt ,2 21,9 Moosgraben / SÜD VORHABEN: VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN "BIOGASANLAGE WASCHULZIK" DER GELTUNGSBEREICH BEINHALTET IM BEREICH ANLAGE DIE FL.-NRN. 2846, 2875/1, 2876, 2877/3(TF), 2877/5, 2877/6, 2877/7, 2878(TF), 2878/2, IM BEREICH FAHRSILO DIE FL.-NRN. 271/1(TF), 287(TF), 288, 288/1, 289, 289/1, 295, 295/1(TF), 311/1(TF), 3821/9(TF), UND IM BEREICH BHKW DIE FL.-NRN. 225(TF), 225/1(TF), 225/2 UND 225/3, GEMARKUNG MERTINGEN VORHABEN- UND ERSCHLIEßUNGSPLAN BEREICH "ANLAGE" HERKUNFT 2755 DER GRUNDLAGEN: 2753/22756 PLANUNG BIOGASANLAGE NQ-Anlagentechnik GmbH Stand April 2012 AMTLICHE DIGITALE FLURKARTE Gemeinde Mertingen, Stand m GEOBASISDATEN BAYER. VERMESSUNGSVERWALTUNG /4 L a n g w e i d t 2879 ANLAGENPLANER: NQ-Anlagentechnik GmbH Pflegweg Alerheim-Rudelstetten VERFASSER BEBAUUNGSPLAN: PLANUNGSBÜRO GODTS Römerstraße Kirchheim am Ries Telefon / info@godts.de NQ2668-vBP_Waschulzik c-Plan.vwx

15 271/ /1 295/1 288/ ,6 25, , ,7 7,5 Grasstreifen Rückbau Fahrsilo Grasstreifen Strohlager 311/1 Zufahrt Erweiterungsfläche landwirtschaftliche Vorhaben , ,2 Erweiterung Fahrsilo 70 x 30 m Schnitt B B s c h l a g ä c k e r Zufahrt Wendeplatte Vorgrube ø =13m h 3,5m Zufahrt , ,8 Wendeplatte NORD SÜD BAUHERR: BIOGAS WASCHULZIK AM KRAUTGARTEN 5, MERTINGEN VORHABEN: VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN "BIOGASANLAGE WASCHULZIK" DER GELTUNGSBEREICH BEINHALTET IM BEREICH ANLAGE DIE FL.-NRN. 2846, 2875/1, 2876, 2877/3(TF), 2877/5, 2877/6, 2877/7, 2878(TF), 2878/2, IM BEREICH FAHRSILO DIE FL.-NRN. 271/1(TF), 287(TF), 288, 288/1, 289, 289/1, 295, 295/1(TF), 311/1(TF), 3821/9(TF), UND IM BEREICH BHKW DIE FL.-NRN. 225(TF), 225/1(TF), 225/2 UND 225/3, GEMARKUNG MERTINGEN VORHABEN- UND ERSCHLIEßUNGSPLAN BEREICH "FAHRSILO" Grasstreifen Fahrsilo 70 x 30m Grasweg 289/1 A Schnitt 3821/9 <Richtung Mertingen St Richtung Lauterbach> Bahnlinie Mertingen - Wertingen 20,4 43, ,5 4130/ , m GEOBASISDATEN BAYER. VERMESSUNGSVERWALTUNG HERKUNFT DER GRUNDLAGEN: PLANUNG BIOGASANLAGE NQ-Anlagentechnik GmbH Stand April 2012 AMTLICHE DIGITALE FLURKARTE Gemeinde Mertingen, Stand ANLAGENPLANER: NQ-Anlagentechnik GmbH Pflegweg Alerheim-Rudelstetten VERFASSER BEBAUUNGSPLAN: PLANUNGSBÜRO GODTS Römerstraße Kirchheim am Ries Telefon / info@godts.de St 2027 NQ2668-vBP_Waschulzik c-Plan.vwx

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19 / N Gasleitung Moosweg 225/ / Fischerweg /7 245/6 246/ / /3 3/16 245/4 12 Schmiedgasse Spielplatz 6 247/4 246/3 244/ / / / /2 243/3 242/ /10 242/ / / /5 1 An der Grube /5 3821/8 3821/6 Lauterbacher Str /12 242/ / / / /1 B s o n d e r f e l d /1 Moosgraben ANLAGENTECHNIK 2852/ /7 2875/1 2877/5 i e d e r l sˇh n e r Q u i r e n r c h b a

20 Moosgraben NORD f e l d BAUHERR: BIOGAS WASCHULZIK AM KRAUTGARTEN 5, MERTINGEN 2853 Grünflächen ohne Versiegelung sowie bestehende Verkehrsflächen werden nicht bilanziert qm SÜD VORHABEN: VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN "BIOGASANLAGE WASCHULZIK" DER GELTUNGSBEREICH BEINHALTET IM BEREICH ANLAGE DIE FL.-NRN. 2846, 2875/1, 2876, 2877/3(TF), 2877/5, 2877/6, 2877/7, 2878(TF), 2878/2, IM BEREICH FAHRSILO DIE FL.-NRN. 271/1(TF), 287(TF), 288, 288/1, 289, 289/1, 295, 295/1(TF), 311/1(TF), 3821/9(TF), UND IM BEREICH BHKW DIE FL.-NRN. 225(TF), 225/1(TF), 225/2 UND 225/3, GEMARKUNG MERTINGEN 2871 Bewertung: Eingriffstyp A = Hoher Versiegelungs- und Nutzungsgrad Festgesetzte Grundflächenzahl größer als 0,35 oder entsprechende Eingriffsschwere Kategorie I: Gebiete geringer Bedeutung Bewertung: Eingriffstyp A = Hoher Versiegelungs- und Nutzungsgrad Festgesetzte Grundflächenzahl größer als 0,35 oder entsprechende Eingriffsschwere Kategorie : Gebiete mittlerer Bedeutung 2852/1 2877/ qm /7 2878/2 11qm 459qm 334qm 1022qm qm 2875/1 2877/5 Bewertung: Eingriffstyp B = Niedriger bis mittlerer Versiegelungs- und Nutzungsgrad Festgesetzte Grundflächenzahl kleiner/gleich 0,35 oder entsprechende Eingriffsschwere Kategorie I: Gebiet geringer Bedeutung Bewertung: Eingriffstyp B = Niedriger bis mittlerer Versiegelungs- und Nutzungsgrad Festgesetzte Grundflächenzahl kleiner/gleich 0,35 oder entsprechende Eingriffsschwere 2754 Kategorie : Gebiete mittlerer Bdeutung GOP KONFLIKTE BEREICH "ANLAGE" Die Eingriffsfläche/-schwere beträgt im Bereich Kategorie I, Gebiete geringer Bedeutung: Sondergebiet qm Eingriffstyp A GRZ > 0,35 Böschungen 84 qm Eingriffstyp B GRZ 0,35 Die Eingriffsfläche/-schwere beträgt im Bereich Kategorie, Gebiete mittlerer Bedeutung: Sondergebiet Eingriffstyp A GRZ > 0,35 Böschungen Eingriffstyp B GRZ 0,35 Eingriff insgesamt (79%) Flächen ohne Eingriff 793 qm 1022 qm qm qm 2877/3 2853/ /1 HERKUNFT 2755 DER GRUNDLAGEN: 2753/22756 PLANUNG BIOGASANLAGE NQ-Anlagentechnik GmbH Stand April 2012 AMTLICHE DIGITALE FLURKARTE Gemeinde Mertingen, Stand m GEOBASISDATEN BAYER. VERMESSUNGSVERWALTUNG /4 L a n g w e i d t 2879 ANLAGENPLANER: NQ-Anlagentechnik GmbH Pflegweg Alerheim-Rudelstetten VERFASSER BEBAUUNGSPLAN: PLANUNGSBÜRO GODTS Römerstraße Kirchheim am Ries Telefon / info@godts.de NQ2668-vBP_Waschulzik c-Plan.vwx

21 271/1 NORD BAUHERR: BIOGAS WASCHULZIK AM KRAUTGARTEN 5, MERTINGEN / qm 295/1 311/1 Bewertung: Rückbau des bestehenden Fahrsilos wird nicht bilanziert. 288/1 Bewertung: Eingriffstyp A = Hoher Versiegelungs- und Nutzungsgrad Festgesetzte Grundflächenzahl größer als 0,35 oder entsprechende Eingriffsschwere Grünflächen ohne Versiegelung sowie bestehende Verkehrsflächen werden nicht bilanziert. B s c h l a g ä c k e r Bewertung: Eingriffstyp B = Niedriger bis mittlerer Versiegelungs- und Nutzungsgrad Festgesetzte Grundflächenzahl kleiner/gleich 0,35 oder entsprechende Eingriffsschwere Kategorie I: Gebiet geringer Bedeutung SÜD VORHABEN: VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN "BIOGASANLAGE WASCHULZIK" DER GELTUNGSBEREICH BEINHALTET IM BEREICH ANLAGE DIE FL.-NRN. 2846, 2875/1, 2876, 2877/3(TF), 2877/5, 2877/6, 2877/7, 2878(TF), 2878/2, IM BEREICH FAHRSILO DIE FL.-NRN. 271/1(TF), 287(TF), 288, 288/1, 289, 289/1, 295, 295/1(TF), 311/1(TF), 3821/9(TF), UND IM BEREICH BHKW DIE FL.-NRN. 225(TF), 225/1(TF), 225/2 UND 225/3, GEMARKUNG MERTINGEN GOP KONFLIKTE BEREICH "FAHRSILO" 289/1 3821/ Bahnlinie Mertingen - Wertingen 4130/ m GEOBASISDATEN BAYER. VERMESSUNGSVERWALTUNG 2012 Die Eingriffsfläche/-schwere beträgt im Bereich: Sondergebiet und Flächen für die Landwirtschaft qm Eingriffstyp A GRZ > 0,35 Böschungen qm Eingriffstyp B GRZ 0,35 Eingriff insgesamt qm (45 % des Geltungsbereich) Flächen ohne Eingriff qm 291 HERKUNFT DER GRUNDLAGEN: PLANUNG BIOGASANLAGE NQ-Anlagentechnik GmbH Stand April 2012 AMTLICHE DIGITALE FLURKARTE Gemeinde Mertingen, Stand ANLAGENPLANER: NQ-Anlagentechnik GmbH Pflegweg Alerheim-Rudelstetten VERFASSER BEBAUUNGSPLAN: PLANUNGSBÜRO GODTS Römerstraße Kirchheim am Ries Telefon / info@godts.de St 2027 NQ2668-vBP_Waschulzik c-Plan.vwx

22 410.0 f e l d 2850 Moosgraben 2842 NORD BAUHERR: BIOGAS WASCHULZIK AM KRAUTGARTEN 5, MERTINGEN SÜD VORHABEN: VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN "BIOGASANLAGE WASCHULZIK" DER GELTUNGSBEREICH BEINHALTET IM BEREICH ANLAGE DIE FL.-NRN. 2846, 2875/1, 2876, 2877/3(TF), 2877/5, 2877/6, 2877/7, 2878(TF), 2878/2, IM BEREICH FAHRSILO DIE FL.-NRN. 271/1(TF), 287(TF), 288, 288/1, 289, 289/1, 295, 295/1(TF), 311/1(TF), 3821/9(TF), UND IM BEREICH BHKW DIE FL.-NRN. 225(TF), 225/1(TF), 225/2 UND 225/3, GEMARKUNG MERTINGEN Laubbaumhochstämme 2. Ordnung 2852/ , Landschaftsbildeinbindung durch Erhalt bestehender Gehölze GOP MAßNAHMEN BEREICH "ANLAGE" Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Das Regelverfahren wird berücksichtigt durch integrierte Maßnahmen und externen Ausgleich. Ableitung des Kompensationsfaktor In der Kategorie I, Gebiete mit geringer Bedeutung: Eingriffstyp A = Faktor 0,50 im Bereich Sondergebiet Eingriffstyp B = Faktor 0,30 im Bereich Böschungen In der Kategorie, Gebiete mit mittlerer Bedeutung: Eingriffstyp A = Faktor 0,90 im Bereich Sondergebiet Eingriffstyp B = Faktor 0,70 im Bereich Böschungen 2853/ I Maßnahmen: a) Anlage von landschaftlichen Gehölzpflanzungen. b) Pflanzung von Laubbaumhochstämmen 1. und 2. Ordnung. c) Die Zwischenbereiche sind zu blütenreichen Saumstreifen zu entwickeln. Einsaat mit geeigneten Gras-Kräutermischungen m GEOBASISDATEN BAYER. VERMESSUNGSVERWALTUNG /6 16,8 3,5 2877/3 I 2877/4 2877/7 2878/2 I L a n g w e i d t ,4 6,0 30,0 7,8 25,3 6,4 18,4 I I ,0 44,8 9,6 45,8 2875/1 2877/5 20 Am Abstand zu Schnitt Gewässer ,2 21,9 Landschaftsbildeinbindung mit Strauchgruppen /1 Biotop mit Nr Die Eingriffsfläche beträgt in der Kategorie I: Sondergebiet qm x Kompensationsfaktor 0,50 = qm Böschungen 84 qm x Kompensationsfaktor 0,30 = 25 qm Die Eingriffsfläche beträgt in der Kategorie : Sondergebiet 793 qm x Kompensationsfaktor 0,90 = 714 qm Böschungen 1022 qm x Kompensationsfaktor 0,70 = 715 qm Insgesamt werden qm durch externe Maßnahmen ausgeglichen Laubbaumhochstämme HERKUNFT 2755 DER GRUNDLAGEN: 2753/ und 2. Ordnung PLANUNG BIOGASANLAGE NQ-Anlagentechnik GmbH Stand April 2012 AMTLICHE DIGITALE FLURKARTE Gemeinde Mertingen, Stand ANLAGENPLANER: NQ-Anlagentechnik GmbH Pflegweg Alerheim-Rudelstetten VERFASSER BEBAUUNGSPLAN: PLANUNGSBÜRO GODTS Römerstraße Kirchheim am Ries Telefon / info@godts.de NQ2668-vBP_Waschulzik c-Plan.vwx

23 271/ /1 295/1 288/ ,6 25, , ,7 7,5 Rückbau des bestehenden Fahrsilos und der Sickergruben 3m Grasstreifen Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Das Regelverfahren wird berücksichtigt durch integrierte Maßnahmen und externen Ausgleich. Ableitung des Kompensationsfaktor In der Kategorie I, Gebiete mit geringer Bedeutung: Eingriffstyp A = Faktor 0,45 im Bereich Sondergebiet Eingriffstyp B = Faktor 0,25 im Bereich Böschungen 311/1 Maßnahmen: a) Anlage von landschaftlichen Gehölzpflanzungen. b) Pflanzung von Laubbaumhochstämmen 2. Ordnung. c) Die Zwischenbereiche sind zu blütenreichen Saumstreifen zu entwickeln. Einsaat mit geeigneten Gras-Kräutermischungen. Laubbaumhochstämme 2. Ordnung , ,2 Landschaftsbildeinbindung mit Strauchgruppen und Laubbaumhochstämme 2. Ordnung. 3m Grasstreifen Schnitt B B s c h l a g ä c k e r 3m Grasstreifen , ,8 NORD SÜD BAUHERR: BIOGAS WASCHULZIK AM KRAUTGARTEN 5, MERTINGEN VORHABEN: VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN "BIOGASANLAGE WASCHULZIK" DER GELTUNGSBEREICH BEINHALTET IM BEREICH ANLAGE DIE FL.-NRN. 2846, 2875/1, 2876, 2877/3(TF), 2877/5, 2877/6, 2877/7, 2878(TF), 2878/2, IM BEREICH FAHRSILO DIE FL.-NRN. 271/1(TF), 287(TF), 288, 288/1, 289, 289/1, 295, 295/1(TF), 311/1(TF), 3821/9(TF), UND IM BEREICH BHKW DIE FL.-NRN. 225(TF), 225/1(TF), 225/2 UND 225/3, GEMARKUNG MERTINGEN GOP MAßNAHMEN BEREICH "FAHRSILO" 289/1 A Schnitt 3821/ NP Bahnlinie Mertingen - Wertingen 20,4 43, ,5 4130/ , m GEOBASISDATEN BAYER. VERMESSUNGSVERWALTUNG 2012 Laubbaumhochstämme 2. Ordnung. Die Eingriffsfläche beträgt im Bereich: Sondergebiet und Flächen für die Landwirtschaft qm x Kompensationsfaktor 0,45 = qm Böschungen qm x Kompensationsfaktor 0,25 = 458 qm qm werden durch externe Maßnahmen ausgeglichen. 291 HERKUNFT DER GRUNDLAGEN: PLANUNG BIOGASANLAGE NQ-Anlagentechnik GmbH Stand April 2012 AMTLICHE DIGITALE FLURKARTE Gemeinde Mertingen, Stand ANLAGENPLANER: NQ-Anlagentechnik GmbH Pflegweg Alerheim-Rudelstetten VERFASSER BEBAUUNGSPLAN: PLANUNGSBÜRO GODTS Römerstraße Kirchheim am Ries Telefon / info@godts.de St 2027 NQ2668-vBP_Waschulzik c-Plan.vwx

24 T T T T T /4 5231/3 5231/ Bestand: Landwirtschaftlich intensiv genutzte Fläche (Acker) Entwicklungsziel: Extensives Grünland T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T qm /3 "Abbuchung" von A/E Flächen für den Bebauungsplan "Biogasanlage Waschulzik" Maßnahmen: Jegliche Düngung sowie Pflanzenschutzmittelanwendungen sind verboten. Zweischürige Mahd (ab 15. Juni). Das Mähgut wird von der Fläche entfernt m S i e b e t m a h d GEOBASISDATEN BAYER. VERMESSUNGSVERWALTUNG /4 5227/ / Biotop mit Nr Biotop mit Nr NORD SÜD T T T T T T BAUHERR: BIOGAS WASCHULZIK AM KRAUTGARTEN 5, MERTINGEN VORHABEN: VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN "BIOGASANLAGE WASCHULZIK" DER GELTUNGSBEREICH BEINHALTET IM BEREICH ANLAGE DIE FL.-NRN. 2846, 2875/1, 2876, 2877/3(TF), 2877/5, 2877/6, 2877/7, 2878(TF), 2878/2, IM BEREICH FAHRSILO DIE FL.-NRN. 271/1(TF), 287(TF), 288, 288/1, 289, 289/1, 295, 295/1(TF), 311/1(TF), 3821/9(TF), UND IM BEREICH BHKW DIE FL.-NRN. 225(TF), 225/1(TF), 225/2 UND 225/3, GEMARKUNG MERTINGEN AUSGLEICHSMAßNAHME FL.-NR T T T T T 5228 T T T T T qm "Einzahlung" von A/E Flächen (Ausgleichs- und Ersatzflächen) Eigentümer: Herr H. J. Waschulzik FFH-Gebiet "Mertinger Hölle und umgebende Feuchtgebiete" EU-Vogelschutzgebiet "Wiesenbrüterlebensraum Schwäbisches Donauried" HERKUNFT DER GRUNDLAGEN: LUFTBILD Gemeinde Mertingen, Stand AMTLICHE DIGITALE FLURKARTE Gemeinde Mertingen, Stand ANLAGENPLANER: NQ-Anlagentechnik GmbH Pflegweg Alerheim-Rudelstetten VERFASSER BEBAUUNGSPLAN: PLANUNGSBÜRO GODTS Römerstraße Kirchheim am Ries Telefon / info@godts.de NQ2668-vBP_Waschulzik c-Plan.vwx

25 AUFTRAGGEBER / BAUHERR: BIOGAS WASCHULZIK AM KRAUTGARTEN 5, MERTINGEN VORHABEN: VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN "BIOGASANLAGE WASCHULZIK" SOWIE 6. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES IM PARALLELVERFAHREN MIT DER AUFSTELLUNG DES VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANES BIOGASANLAGE WASCHULZIK DER GELTUNGSBEREICH BEINHALTET IM BEREICH ANLAGE DIE FL.-NRN. 2846, 2875/1, 2876, 2877/3(TF), 2877/5, 2877/6, 2877/7, 2878(TF), 2878/2, IM BEREICH FAHRSILO DIE FL.-NRN. 271/1(TF), 287(TF), 288, 288/1, 289, 289/1, 295, 295/1(TF), 311/1(TF), 3821/9(TF), UND IM BEREICH BHKW DIE FL.-NRN. 225(TF), 225/1(TF), 225/2 UND 225/3, GEMARKUNG MERTINGEN UMWELTBERICHT VORENTWURF ENTWURF VOM ANLAGENPLANER: NQ-Anlagentechnik GmbH Pflegweg Alerheim-Rudelstetten VERFASSER BEBAUUNGSPLAN: PLANUNGSBÜRO GODTS Römerstraße Kirchheim am Ries Telefon / info@godts.de Bearb. Dipl.-Ing. J. Godts und Dipl.-Biogeogr. J. Heyer

26 Umweltbericht zum Bebauungsplan Biogasanlage Waschulzik Seite 2 A EINLEITUNG Seit der am in Kraft getretenen Änderung des Baugesetzbuches muss bei der Aufstellung von Bauleitplänen gemäß 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des Umweltschutzes nach 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB zwingend eine Umweltprüfung durchgeführt werden. Dabei sind die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln und in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Dieser Umweltbericht ist gemäß 2 a BauGB der Begründung zur Bauleitplanung als eigenständiger Teil beizufügen. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage i.s. Ziffer der Anlage 1 zu 3 Abs. 1 Satz 1 UVPG 1, da die Feuerungswärmeleistung mehr als 1 MW beträgt. Daher ist eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen ( 3 c UVPG). 1 Kurzdarstellung Beschreibung, Ziele und Inhalte Mit dem Bebauungsplan für das Gebiet Biogasanlage Waschulzik wird Planungsrecht für die Erweiterung einer bestehenden Biogasanlage auf den Fl.-Nrn. 2846, 2875/1, 2876, 2877/3(TF), 2877/5, 2877/7, 2878(TF), 2878/2 und die Errichtung von Fahrsilos und landwirtschaftlich genutzten Gebäuden auf den Fl.-Nrn. 271/1(TF), 287(TF), 288, 288/1, 289, 289/1, 295, 295/1(TF), 311/1 (TF), 3821/9(TF) und eines Satelliten-BHKW auf 225(TF), 225/1(TF), 225/2 und 225/3, alle Flurstücke Gemarkung Mertingen, geschaffen. Außerdem wird auf Fl.-Nr. 295 der Teilrückbau der bestehenden Fahrsiloanlage festgesetzt. Die Anlage versorgt derzeit 25 Haushalte in der näheren Umgebung mit Wärme und Energie, weitere ca. 15 Anfragen liegen vor. Als Endausbaustufe ist eine Versorgung mit Wärme und Energie von ca. 65 Wohngebäuden zu erwarten Lage und Abgrenzung Das Plangebiet umfasst drei Teilbereiche: Bereich Anlage : Die eigentliche Biogasanlage auf Fl.-Nr und 2878/2 (TF), ca. 280 m südwestlich von Mertingen, direkt angrenzend an Hofstelle von Hr. Waschulzik Bereich Fahrsilo : Die Fahrsiloanlage mit landwirtschaftlichen Gebäuden auf Fl.-Nr. 289, Gemarkung Mertingen, ca. 1,2 km südwestlich von Mertingen Bereich BHKW : Das Satelliten-Blockheizkraftwerk auf Fl.-Nr. 225(TF), 225/1(TF), 225/2 und 225/3, Gemarkung Mertingen, direkt angrenzend an Mertingen Die Lage der drei Bereiche des Bebauungsplanes und der Standort des Satelliten-BHKW sind aus dem Übersichtsplan ersichtlich. Abb. 1: Übersichtsplan 1 GESETZ ÜBER DIE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG (UVPG) in der Fassung vom NQ-ANLAGENTECHNIK (Januar 2012): Betriebsbeschreibung für das Projekt: Änderungsgenehmigung nach 16 BImSchG. Antragsteller: Waschulzik Biogas, Mertingen. NQ2668-vBP_Waschulzik c-UWB.docx

27 Umweltbericht zum Bebauungsplan Biogasanlage Waschulzik Seite 3 Das Satelliten-BHKW wurde als Objekt der Innenentwicklung nach 34 BauGB gesondert genehmigt. Daher ist eine Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung nicht Teil dieses Verfahrens. Die Auswirkungen des Satelliten-Blockheizkraftwerk sind aufgrund der Lage im randlichen Siedlungsbereich von Mertingen nur im Schutzgut Mensch relevant, daher wird auch nur in diesem Schutzgut darauf eingegangen. Die hinzugekaufte Fläche von qm (1.745 auf Fl.-Nr und 60 qm auf Fl.-Nr. 2877/3) beinhaltet qm Ausgleichsfläche auf Fl.-Nr der Gemeinde Mertingen für den Bebauungsplan Waldweg. Diese Verpflichtung der Gemeinde wird in einem gesonderten Verfahren geregelt und ist nicht Teil dieses Bebauungsplanes. Der Untersuchungsraum der umweltbezogenen Untersuchungen wurde entsprechend der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens abgegrenzt und umfasst das Planungsgebiet (beide Bereiche) sowie die umliegenden Flächen. 1.2 Schutzgebiete und -ausweisungen Bereich Anlage : Im Planungsraum sind keine Wasserschutzgebiete oder Schutzgebiete nach DSchG 3 bekannt. Die Anlage liegt im Naturpark NP Augsburg westliche Wälder. 4 Östlich des Planungsraumes befindet sich das amtlich kartierte Biotop Moosgraben südlich Mertingen (vgl. GOP Bestand Bereich Anlage ). Als Biotoptypen sind kartiert 4 : Großröhrichte Großseggenried der Verlandungszone Sonstige Flächenanteile Feuchte und nasse Hochstaudenflur Landröhricht Abb. 2: Der biotopkartierte Moosgraben, Blick nach Süden Bereich Fahrsilo : Im Planungsraum sind keine Schutzgebiete nach BayNatSchG, Wasserschutzgebiete oder Schutzgebiete nach DSchG 5 bekannt. Die Fahrsiloanlage befindet sich nördlich angrenzend an den Naturpark NP Augsburg westliche Wälder. Ca. 115 m in nord-westlicher Richtung befindet sich das SPA-Gebiet Wiesenbrüterlebensraum Schwäbisches Donauried und das FFH-Gebiet Mertinger Hölle und umgebende Feuchtgebiete (vgl. GOP Bestand Fahrsilo ). 4 3 DENKMALSCHUTZGESETZ (DSCHG) in der Fassung vom BAYERISCHE LANDESAMT FÜR UMWELT (2012): FIS-Natur Online (Fin-Web) 5 DENKMALSCHUTZGESETZ (DSCHG) in der Fassung vom NQ2668-vBP_Waschulzik c-UWB.docx

28 Umweltbericht zum Bebauungsplan Biogasanlage Waschulzik Seite 4 Bereich BHKW : Im Planungsraum sind keine Schutzgebiete nach BayNatSchG, Wasserschutzgebiete oder Schutzgebiete nach DSchG 6 bekannt. Ca. 110 m westlich verläuft das amtlich kartierte Biotop Moosgraben südlich Mertingen. 1.3 Projektbeschreibung 2 Die folgende Beschreibung des Vorhabens ist eine zusammenfassende Darstellung und umfasst die Biogasanlage der Biogas Waschulzik. Einzelheiten sind in der technischen Projektbeschreibung dargestellt (s. Genehmigungsantrag) 2. Die bestehende Biogasanlage weist folgende Hauptkomponenten auf: Bereits bestehende Vorgrube, (Best. Güllegrube Durchmesser 10,6 m, Tiefe 3,6 m, bestehend aus Stahlbeton geschlossen), Standort Fl.- Nr. 2851, Gesamtinhalt 330 cbm Fermenter 1 gasdicht, Bestand (Durchmesser 14 m, Tiefe 6 m), aus Stahlbeton und Betondecke), Gesamtinhalt 923 cbm Fermenter 2 gasdicht, Bestand (Durchmesser 16 m, Tiefe 6 m), aus Stahlbeton und Betondecke), Gesamtinhalt 1206 cbm Nachgärer, gasdicht, Bestand (Durchmesser 18 m, Tiefe 6 mm) aus Stahlbeton, Gesamtinhalt 1526 cbm Gärrestelager 1, Bestand, gasdicht, ( D = 20m, Tiefe 6 m), Stahlbeton, Gesamtinhalt 1885 cbm Maschinenhaus Bestand (10,5 x 7m, Giebelhöhe 5m), mit Maschinenraum, Elektroverteilerraum und Vorraum Verteilerschacht für die Installation der Absperrschieber Fahrsiloanlage mit einem Flächenmaß von insgesamt 900 qm, Silonutzinhalt 2190 cbm. Sie befindet sich auf der geteerten Hoffläche. Folgende Komponenten kommen als Neubau hinzu: Gärrestelager 2, ( D = 30 m, Tiefe 8 m), Stahlbeton mit Folienhaube (RAL-Farbton 7038), Gesamtinhalt: 5654 cbm, Gasspeichervolumen Folienhaube ca cbm Güllelager, (D = 13 m, Tiefe 4,0 m), Stahlbeton mit Stahlbetondecke befahrbar, ebenerdig, Gesamtinhalt 530,7 cbm Zentrale Pumpstation, Abmessungen ca. 3,00 x 10,00 x 3,00 m, Stahlbeton Gülleabfüllplatz Durch den Neubau eines Satelliten-BHKW (250 KW el ) auf Fl.-Nr, 225 und 225/1, Gemarkung Mertingen, ist es notwendig die Gesamtleistung der Anlage an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Im Zuge der Erweiterung des Wärmenetzes (Endausbaustufe) ist eine weitere Erhöhung der installierten Leistung bei Bedarf vorgesehen. Im Rahmen der Endausbaustufe (und im Rahmen der baulichen- und flächenmäßigen Möglichkeiten) sollen hier weitere BHKW - Motoren eingebaut werden. Die Biogasanlage an der Hofstelle wird in der Endausbaustufe mit zwei BHKW-Motoren mit einer Leistung von jeweils 210 KW el betrieben. Für die geplante Endausbaustufe ergibt sich eine installierte Leistung von 880 KW el. In der geplanten Endausbaustufe werden hier ca t/a (ca. 63 t/d) nachwachsende Rohstoffe (NawaRo`s) und Gülle eingesetzt. Die Anlage wird Gülle und nachwachsende Rohstoffe aus speziellem Anbau verwerten. Der anaerobe Biogasprozess eignet sich sehr gut zur Behandlung von Flüssigmist und anderen landwirtschaftlichen Reststoffen. Die Abbau- und Umsetzungsprozesse während des Biogasprozesses bewirken eine wesentliche Qualitätsverbesserung des Gärrückstandes gegenüber der ursprünglichen Rohgülle. Prinzipiell handelt es sich bei der geplanten Biogasanlage um eine nach den Sicherheitsrichtlinien des Fachverbandes Biogas e. V. (BG Techn. Information 4) standardisierte Speicherdurchfluss-Biogasanlage. 6 DENKMALSCHUTZGESETZ (DSCHG) in der Fassung vom NQ2668-vBP_Waschulzik c-UWB.docx

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