im Ergebnishaushalt mit dem
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- Sylvia Kraus
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1 Muster 1 (zu 74 Abs. 2 SächsGemO) Haushaltssatzung der Stadt Neustadt in Sachsen für die Haushaltsjahre 2017/2018 und Festsetzung der Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Neustadt in Sachsen für die Wirtschaftsjahre 2017/2018 und für den Eigenbetrieb Wohnungs- und Gebäudewirtschaft Neustadt in Sachsen für die Wirtschaftsjahre 2017/2018 I.1 Haushaltssatzung der Stadt Neustadt in Sachsen Aufgrund von 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung erlassen: Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2017/2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird im Ergebnishaushalt mit dem - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf EUR EUR - Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf EUR EUR - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf EUR EUR - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis) auf EUR EUR - Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf EUR EUR - Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf EUR EUR - Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) - Gesamtbetrag des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses auf EUR EUR - Gesamtbetrag des Sonderergebnisses - Gesamtergebnis auf EUR EUR Seite 1 von 5
2 im Finanzhaushalt mit dem - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit EUR EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit EUR EUR - Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf EUR EUR - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf EUR EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf EUR EUR - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf EUR EUR - Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf EUR EUR - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR 0 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR EUR - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR EUR - Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzierungsmittelbestandes auf EUR EUR Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird Seite 2 von 5
3 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf EUR EUR 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf EUR EUR 5 Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer 320 v.h. 320 v.h. A) auf für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 420 v.h. 420 v.h. Gewerbesteuer auf 400 v.h. 400 v.h. der Steuermessbeträge weitere Festsetzungen 6 Die Änderungen des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr, auf Grund von Einzahlungen aus Darlehensrückflüssen werden auf EUR EUR festgesetzt Seite 3 von 5
4 I.2 Festsetzung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung Neustadt in Sachsen Aufgrund von 74 in Verbindung mit dem 91 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) sowie dem 6 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über kommunale Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen hat der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen in seiner Sitzung am die Wirtschaftspläne für die Wirtschaftsjahre 2017 und 2018 beschlossen: Es betragen 1. im Erfolgsplan - die Erträge EUR EUR - die Aufwendungen EUR EUR - der Jahresgewinn/ Jahresverlust EUR EUR 2. im Liquiditätsplan - der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit EUR EUR - der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit EUR EUR - der Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit EUR EUR Es werden festgesetzt 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 0 EUR 0 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf EUR EUR Seite 4 von 5
5 I.3 Festsetzung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Wohnungs- und Gebäudewirtschaft Neustadt in Sachsen Aufgrund von 74 in Verbindung mit dem 91 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) sowie dem 6 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über kommunale Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen hat der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen in seiner Sitzung am die Wirtschaftspläne für die Wirtschaftsjahre 2017 und 2018 beschlossen: Es betragen 1. im Erfolgsplan - die Erträge EUR EUR - die Aufwendungen EUR EUR - der Jahresgewinn 648 EUR 347 EUR 2. im Liquiditätsplan - der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit EUR EUR - der Mittelzufluss aus der Investitionstätigkeit EUR 0 EUR - der Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit EUR EUR Es werden festgesetzt 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 0 EUR 0 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf EUR EUR Hinweis: Gemäß 74 Abs. 2 Satz 2 SächsGemO können in die Haushaltssatzung weitere Regelungen aufgenommen werden, die sich auf Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie den Stellenplan beziehen. Neustadt i. Sa., den 22. Dezember Peter Mühle Bürgermeister (Siegel) Seite 5 von 5
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